Unbezahlte Arbeit
Das hat man davon, wenn man neuen Mitarbeitern einen Gefallen tut. Der Mann bezeichnete sich als Anhänger der guten alte Lohntüte. Also erhielt er seinen Lohn vom Besitzer einer kleinen Werkstatt immer in bar, nebst ordnungsgemäßer Abrechnung.
Nach sieben Monaten ist der Arbeitnehmer zur Konkurrenz abgewandert. Und klagt jetzt seinen kompletten Nettolohn ein. Mit der Behauptung, er habe über ein halbes Jahr keinen Cent gekriegt. Wir reden über einen fünstelligen Betrag. Quittungen für die Barzahlungen hat der Werkstattbesitzer nicht.
Kleiner Trost: Unsere Arbeitsrichter sind praxisnah. Der Kläger wird sich die eine oder andere bohrende Frage wird gefallen lassen müssen. Wie es am Ende ausgeht, bleibt dennoch spannend.
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Das ist natürlich … ähm, ärgerlich.
Aber mal im ernst, wie doof ist es denn, einen Monatslohn in bar auszubezahlen und sich den Empfang nicht quittieren zu lassen?
Kommt mir bekannt vor, es ging aber "nur" um einen Vorschuss in bar. Sogar gegen Quittung. Kurz nach der erfolgen Kündigung.
Und der (ehemalige) Mitarbeiter behauptete anschließend, seine Unterschrift sei gefälscht. Da kam dann zu dem Arbeitsgerichtsvefahren noch ein Strafverfahren für den Arbeitgeber.
Man kann also auch zu dreist sein. Wenn der Arbeitnehmer behauptet hätte, der letzte Monatslohn nebst Überstundenabrechnung würde noch ausstehen, hätte er wahrscheinlich gute Chancen. Da scheint es plausibel, dass Cheffe über Kündigung auser ist und erstmal nicht zahlt. Aber sechs Monate…
Wieso? Nicht lebensfremd wäre doch die Betrachtungsweise, dass der Arbeitnehmer sich durch Schwarzarbeit anderswo ganz gut über Wasser halten konnte…
Na es wird doch wohl irgendeinen Zeugen geben für eine Zahlung. Oder Abhebungen bei der Bank vor der Auszahlung. Oder Kassenbucheinträge oder so.
Wenn der Arbeitgeber ansonsten seine Zahlungen an die Sozialversicherung und das Finanzamt pünktlich geleistet hat und darüber hinaus entsprechende Barmittel belegen kann, sind es schwarz aus für den Mitarbeiter.
Dieser müsste darüber hinaus darlegen können, wie er den ohne Lohn hat überleben können.
Den Burschen würde ich dem Strafrichter überantworten. Was das Arbeitsgericht wahrscheinlich von Amts wegen tun müsste, glaubt es der Version des Klägers nicht.
Ein bohrende Frage an den Mandanten von Herrn Vetter? Hat er Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt? Die ganze Geschichte klingt zumindest so, als sei dieser " Arbeitgeber" auch nicht ganz koscher.
@8:
Klar hat der die abgeführt. Warum das so ist, kann man mit nur wenig Nachdenken selber herausfinden.
Hat der Mitarbeiter irgendwelche Nachweise, den Job überhaupt angetreten und jemals gearbeitet zu haben?
Für mich klingt die Sache absolut nicht korrekt. Warum existieren keine Quittungen? Dann frage ich mich nämlich, wie der Arbeitgeber die Auszahlungen abrechnen konnte. Doch das Geld aus dem Kopfkissen? Der Richter sollte vielleicht lieber dem Arbeitgeber bohrende Fragen stellen.
Es sei denn, er hat Eigenbelege benutzt. Dann hätte er aber, wenn er sich schon die Mühe macht, solche zu schreiben, auch noch eben den Empfänger quittieren lassen können…
@11: Kassenbuch?
Prozessbetrug. :)
@ 7: Eine Anzeigepflicht kraft Amtes gibt es für Richter nicht. Allerdings lassen sie sich in der Regel auch nicht gerne anlügen. Wenn die Sache klar nach Prozessbetrug riecht, wird sie die Staatsanwaltschaft schonmal drauf gucken lassen.
@12: "kleine Werkstatt" hatte ich irgendwie überlesen. Da könnte es natürlich nur ein Eintrag im KB sein.
Nein, Nein – bisher kein Prozeßbetrug, nur ein Versuch!
mal abwarten, wer hier den Prozeßbetrug versucht.
Beide Fälle kommen öfter vor,
1. dass der AN versucht doppelt zu kassieren und der AG zu blauäugig war oder auch,
2. dass der AN tatsächlich ein halbes Jahr (Probezeit) sich nicht traut seinen Lohn einzuklagen. Gibt es gar nicht so selten wie man denken sollte.
Allerdings stellt sich die Frage, wovon hat er gelebt?
Da bleibt oft nur das Prozessrecht, die Beweislastregeln und ein sehr ungutes Gefühl im Bauch!
@8 (verweigert)
Der Nachweis der korrekt gezahlten Beiträge ist allenfalls ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Arbeitnehmer nun auch sein Gehalt bekommen hat (und vice versa).
@9 (Ben (der unerwünschte))
Wieso allerdings klar ist, dass korrekt abgeführt wurde, erschließt sich mir nicht. Aber gerade auf diesem Gebiet habe ich wohl auch schon zu viel erlebt.
@18:
Wenn der AG nicht Sozialabgaben abgeführt hätte, wäre einerseits die Chance drastisch höher, dass der AN vor Gericht gewinnt. Andererseits würde der AG alles tun, um einen Prozess zu vermeiden, denn in so einem Fall käme seine Behauptung, den Lohn in Bar gezahlt zu haben (ohne Beiträge abzuführen) dem Eingeständnis gleich, Schwarzarbeit betrieben zu haben. Spätestens nach der kompetenten anwaltlichen Beratung hätte der AG diese Option dann fallen gelassen, wie eine heiße Kartoffel.
Also ich hab in meinen Anfangszeiten das Geld auch bar ausgezahlt bekommen. Da gab es aber noch den sogenannten Lohnstreifen auf dem man den Empfang des Gehaltes quittieren mußte. Ja so war es halt im Osten. :-)))
@18: Der AN klagt den Nettolohn ein, aber nicht auf die Sozialabgaben. Immmerhin entginge ihm ja auch sonst der Rentenanspruuch oder evtl dei Krankenversicherung.
Sozialabgaben nicht abzugeben ist ja auch strafbar. Vorenthalten und Veruntreuen von. Arbeitsentgelt, sagt die Überschrift. Der Text nicht.
Abgesehen von jeglichen Belegen und gesetzlichen Argumenten, WARUM sollte ich ein halbes Jahr arbeiten, wenn ich nach dem ersten Monat (spätestens nach den ersten 2,3 Monaten) KEIN Geld bekomme…
Ich hoffe für Ihren Mandanten dann einmal auf einen Richter mit gesundem Menschenverstand.
@7: Dieser müsste darüber hinaus darlegen können, wie er den ohne Lohn hat überleben können.
Es soll tatsächlich noch Leute geben, die nicht direkt von der Hand in den Mund leben und über Ersparnisse verfügen. Die Sparquote ist zwar geringer als in den 70ern, liegt aber immer noch um die 10%. Da wäre er ggf. aus dem Schneider. Wenn der Mann aber 6 Monate nichts vom Konto nehmen mußte, wird es interessant.
@24: Ja, das kann ich nachvollziehen. Ich bin selbständig in der EDV-Branche und arbeite in einer Art und Weise, dass ich auch mal ein paar Monate ganz ohne Einkommen leben könnte. Es ist einfach: Man bildet Rücklagen, zahlt Autos bar und finanziert praktisch nix, was man so zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes braucht. Man hält die laufenden Kosten klein. Dann kann man auch mal ein paar Monate überleben, wenn ein paar Kunden mal keinen Bock haben zu zahlen. Schlimmstenfalls lebt man halt ein paar Monate auf Studentenniveau. Wenn dann die Kohle kommt, freut man sich über das gesparte Geld und nimmt es für Investitionen oder hat grad nix zum investieren und legt es auf die Seite.
Aber ein paar hundert Euro Privatentnahmen pro Monat hat man immer. Wenn o.g. Arbeitnehmer die nicht hat, sieht es schon wenig plausibel aus…
Ich erwarte dann dringend das Update nach der Hauptverhandlung!!!
@26 Interessierter
Woher sollte denn Herr Vetter die Infos der von Ihnen erwarteten Hauptverhandlung haben?
Pax
@24
Sollte der AN seinen Betrugsversuch jedoch geschickt eingefädelt haben, und danach sieht es hier ja aus, wir er lebenserhaltende Barabhebungen von seinem Konto nachweisen können.
@28: Geschickt eingefädelt? Zu dieser Form der Geschicklichkeit gehört doch mind. ein Volltrottel, der AG nämlich, der auf Quittungen verzichtet. Hätte der sich jede Zahlung gegenzeichnen lassen, – das lernt man eigentlich als erstes, wenn man ein Geschäft aufmacht, nämlich dass man Belege benötigt, – kann vom AN zwar noch Unterschriftsfälschung behauptet werden, aber dann müßte er eine Schriftanalyse befürchten und u. U. erklären, warum auf jeder Quittung seine Fingerabdrücke zu finden sind.
Für die, die sich nicht vorstellen können, dass man 6 Monate ohne Lohn arbeitet:
Ich hatte diese Lage auch mal. Probezeit, vorher arbeitslos, kaum Chancen auf andere Anstellung (Rollstuhl), also rundum geknebelt. Klar hätt ich klagen können – hätt dann aber wieder auf der Straße gesessen.
Also hab ich mich vertrösten, vertrösten, vertrösten lassen. Schön blöd. Schön blöd? Was hätt ich denn für Alternativen gehabt? Wieder in Hartz, wieder in Gängelung, wieder in Nutzlosigkeit? Dann doch besser das Märchen von der "momentanen Zwangslage", dem "aktuellen Engpass" glauben, und ansonsten knappsen und sparen und teilweise auch hungern. Das gerade erhaltene Kleinsterbe ging komplett für die Miete drauf, immerhin die war gesichert.
Letztendlich klagte ich doch, bekam Recht, aber kein Geld (betrügerischer Konkurs), und bin wieder Hartzie.
Das nur für die, die sich solche "Idiotien" nicht vorstellen können, weil in ihrer saturierten Welt für solcherlei Dinge kein Platz ist.
Nein, ein "Idiot" ist eher jemand der hungert, weil er dem AG alles glaubt.
Zivilrechtlich sicher ein Beweiproblem. Wie es aussieht bekommt aber die Staatsanwaltschaft etwas ztu tun. Weiter oben habe ich gelesen nur einer hätte sich strafbar gemacht. Es geht aber auch so, dass beide sich strafbar gemacht haben. Der eine zahlt "schwarz" aus unversteuerten Einnahmen und der andere hat plötzlich gar nichts bekommen.
1. Frage: Wovon haben sie dann eigentlich gelebt?
2. Frage, egal was auf 1. geantwortet wurde: Wollen sie mich eigentlich verscheißern?