18.6.2007

Klage gegen G8-Käfige

Gegen die Haftbedingungen beim G8-Gipfel hat ein Betroffener Klage erhoben. Ein 29-jähriger Hamburger Student wehrt sich gegen seine achtzehnstündige Unterbringung in einem Gitterkäfig von 40 Quadratmetern Grundfläche. Dort war er nach eigener Darstellung mit bis zu 48 anderen Personen eingesperrt, entgegen dem Gesetz keinem Richter vorgeführt und an jeder Kontaktaufnahme mit der Außenwelt gehindert worden.

Wie stern.de berichtet, fühlt sich mittlerweile auch amnesty international von der Einsatzleitung getäuscht. Die Käfige seien zwar als gerade noch hinnehmbar angesehen worden, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Besprechungszimmer, Telefone für Anrufe bei Verwandten und Anwälten sowie Duschen vorhanden gewesen seien. Was dann aber nicht der Fall war. Amnesty will nach dem Bericht jetzt selbst mögliche Rechtsverstöße dokumentieren.

53 Kommentare zu “Klage gegen G8-Käfige”

  1. Christian meint: (18.6.2007 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    Es war klar, dass es ein Student sein würde, der als erster klagt. Es war klar, dass dieser mit großen Schritten auf die 30 zugeht. Ihre Rechte kennen diese Kreaturen ganz gut, nur leisten wollen sie am liebsten nichts. Und duschen auch nicht.

  2. Sebastian meint: (18.6.2007 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    Wäre ja auch schlimm, wenn hierzulande Ungeduschte Grundrechtsträger wären. Wer angesäuerte Ironie findet, darf sie behalten.

  3. stefan_k meint: (18.6.2007 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    Ich wundere mich nur, dass es so lange dauert mit der Klage. Ich wäre sooo sauer gewesen, ich wäre doch gleich am nächsten Tag zur Polizei … ;-))

  4. PeterPetersen meint: (18.6.2007 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    Da sage ich: Richtig so, viel Erfolg und von den Dummschwätzern nicht einschüchtern lassen.

  5. JN meint: (18.6.2007 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    @1: Der Mensch ist "gelernter Gärtner[...]" laut Stern. Schon mal jemand gesehen der am besten Abitur, Wehrdienst/Ersatzdienst, Berufsausbildung und anschliessendes Studium unter 30 hinkriegt? Erst denken…

  6. CRN meint: (18.6.2007 um 17:07) AntwortenReply to this comment

    @5
    Mit 6 eingeschult, mit 19 Abitur. Mit 20 nach W9 im SS beginnen. Nach 9 Semestern mit Diplom beenden -> 24.
    Mein Werdegang. bis 30 könnte ich also noch 2 Ausbildungen oder einen Studiengang mit einiger Gammelei verbringen. Mache ich aber nicht, bis dahin will ich nämlich zumindest so gut wie habilitiert sein.
    Ich habe wenig verständnis für Langzeitstudenten. Insebesondere nicht, wenn sie ihre Zeit in Demokäfigen vergeuden, weil sie vorher Steine geschmissen haben.

  7. Daniel Wladow (Link) meint: (18.6.2007 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    @6
    Wow, toller Werdegang! Na und? Vielleicht hat der Gärtner sein Abitur ja auf dem zweiten Bildungsweg gemacht? An deiner Stelle würde ich nicht so laut tönen, ohne die Fakten zu kennen. Auch ich kenne sie nicht, töne aber auch nicht.
    Übrigens bezweifle ich, dass du mit 30 "so gut wie habilitiert sein" wirst *g* Und die dämliche Anspielung mit den Langzeitstudenten zieht auch schon lange nicht mehr, insbesondere seitdem es in vielen Bundesländern allgemeine Studiengebühren gibt.

  8. RKS meint: (18.6.2007 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    Völlig unabhängig von den Zuständen in den Sammelstellen, die untersucht werden müssen, scheint mir erwähnenswert, dass die Sache mit der richterlichen Vorführung in der Presse nicht richtig dargestellt wird.

    In den weitgehend übereinstimmenden Landespolizeigesetzen heißt es in § 14:

    "(1) Wird eine Person aufgrund von § 13 in Gewahrsam genommen oder nach § 9 Abs. 2 Nr. 4 oder 6 oder § 11 Abs. 4 nicht nur kurzfristig festgehalten, hat die Vollzugspolizei unverzüglich eine richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung herbeizuführen. Der Herbeiführung der richterlichen Entscheidung bedarf es nicht, wenn anzunehmen ist, dass die Entscheidung des Richters erst nach Wegfall des Grundes der polizeilichen Maßnahmen ergehen würde.

    (2) Für die Entscheidung nach Absatz 1 ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Person festgehalten wird. Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen."

    Jetzt kann man sich unschwer ausrechnen, wie lange es dauern würde, ca. 1100 in Gewahrsam genommene Personen dem Richter vorzuführen. Daher dürfte hier von vornherein § 14 Abs.1 Satz 2 PolG eingegriffen haben.

  9. RA Junghans meint: (18.6.2007 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    @7 (CRN)
    Nach kurzer Googelei benötigt man für eine Ausbildung zum Gärtner 36 Monate. Da wäre man auch mit Ihrem Zeitplan immerhin schon 27. Dazu noch ein bischen Pech mit Zeitpunkt Einberufung, Ausbildungs- und Studienbeginn, da kann schon was zusammenkommen. Ob der Mann dabei gegammelt hat oder nicht, ist mir nicht bekannt. Ihnen etwa?
    …ach ja, und die Polizei verhaftet ja immer die Richtigen.

  10. n.n. meint: (18.6.2007 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    @ 7

    naja, wenn du die grundrechtsträgerschaft von einem makellosen lebenslauf und einem schnell absolvierten studium abhängig machst, dann hast du dein studium anscheinend ein bisschen ZU schnell absolviert. nämlich ohne etwas gelernt zu haben ….

  11. Hilfe,brauche anwalt meint: (18.6.2007 um 17:48) AntwortenReply to this comment

    Es geht allein um die Verletzung elemtarster Grundrecht – Und Grundrechte stehen bekanntlich Jedem zu, außer auf der Farm der Tiere.

    Unglaublich, was für ein Blödsinn geschrieben wird. Und an unsere "Studentenhasser":

    Solltet Ihr einmal eine Rechtsproblem haben, dann doch lieber an die Aushilfsjuristen von "B… hilft" wenden. Bei Gesundheitsproblenem bloß nicht zum Arzt gehen, er könnte ja studiert haben.

    BTW.
    Die Klage ist genau richtig!

  12. Justus meint: (18.6.2007 um 17:52) AntwortenReply to this comment

    @ 1 (Christian)

    Kreatur kommt von " creare = erschaffen, hervorbringen " ; man spricht im übertragenen Sinne auch gelegentlich von "geschundenen Kreaturen" im Tierreich, was hier gut passt, du als "alter Lateiner" aber wohl nicht gemeint hast?!

  13. muskelprotz meint: (18.6.2007 um 17:52) AntwortenReply to this comment

    Evtl. wäre es möglich, die Käfige beim nächsten mal etwas kleiner zu bauen. Mir ist keine Vorschrift bekannt, in dem 40 m² für 48 Personen für nicht ausreichend gehalten werden. Und wieso Duschen? Haben die Leute kein Bad zuhause – also ich dusche mich immer zuhause oder im Hotel, aber dann bezahl ich ja auch dafür!

  14. revolvermann meint: (18.6.2007 um 18:13) AntwortenReply to this comment

    Fehlt zu der Klage noch ein Architekt der aufzeigt wo man hätte Duschen installieren können, danach geben Anwalt und Architekt dem Studenten 2 Semester Studiengebühren aus und freuen sich über bundesweite Werbu.. äh Aufmerksamkeit.

  15. Sebastian meint: (18.6.2007 um 18:29) AntwortenReply to this comment

    @14: Die "Leute" hätten bestimmt lieber in ihrem Bad zuhause geduscht. Da hat man sie aber nicht hingelassen…

  16. Ben (der unerwünschte) meint: (18.6.2007 um 18:44) AntwortenReply to this comment

    @Udo Vetter:

    Mal interessehalber, sind die IP-Adressen von "revolvermann (15)", "muskelprotz (14)" und vielleicht noch "CRN" (7) identisch?

  17. revolvermann meint: (18.6.2007 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    @17

    Nein, würde mich aber interessieren wie du zu der Annahme kommst es könnte so sein.

  18. JDS meint: (18.6.2007 um 18:56) AntwortenReply to this comment

    @18: weil sich die gleiche herrliche demokratische Gesinnung dokumentiert. Ich fühle mich 70 Jahre jünger!

  19. Daniel Wladow (Link) meint: (18.6.2007 um 18:57) AntwortenReply to this comment

    @18
    Ganz einfach: das Niveau gleicht sich…

  20. Anonymous meint: (18.6.2007 um 19:05) AntwortenReply to this comment

    @7:
    innerhalb von 6 jahren promovieren und fast habilitiert sein ? Das ist zumindest in den Naturwissenschaft praktisch unmöglich!

  21. n.n. meint: (18.6.2007 um 19:14) AntwortenReply to this comment

    @ 9 RKS

    es ist doch offensichtlich schon im voraus erwartet worden, dass die inhaftierten zahlreich werden könnten. nur aus diesem grund wurden doch die käfige gebaut. und wenn man schon das käfighaltungssystem ausbaut, hätte man dann nicht auch das rechtsschutzsystem gleich mit ausbauen müssen? immerhin hat das bverfg den gerichten doch noch vor gar nicht so langer zeit ins stammbuch geschrieben, dass sie stets personalmittel vorhalten müssen, um freiheitsentziehungen zeitnah überprüfen zu können.

  22. Klaus meint: (18.6.2007 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    Ist eigentlich Schade, das hier in Typischer Bildzeitungsmanier vom eigentlichen Thema abgelenkt wird. Entscheidend ist, das vor und während des G8 Gipfels Grundrechte ausgehebelt wurden. Wollen wir hoffen, das zu mindestens die Richter noch auf dem Boden der FDGO stehen, Politik und Ordnungsmächte kennen den Begriff – FDGO – scheinbar nicht.

  23. Ralf G. meint: (18.6.2007 um 19:20) AntwortenReply to this comment

    @22: Stand nicht irgendwo sogar was davon, dass Richter in Bereitschaft Däumchen gedreht hätten, weil keine Prüfungsanträge gekommen wären?

    Das typische "irgendwo", ich weiß, dass ich's gelesen habe, aber könnte bei meinem Leben nicht sagen, wo…

  24. Staatsschützer meint: (18.6.2007 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    Peinlich für Amnesty International, dass sie die Käfige bei der Besichtigung ausreichend fanden, daran ändern auch erwartete Telefon- und Besprechungsräume nichts. Jetzt legen sie schnell nach, um Zweifel an ihrer Kompetenz als Menschenrechtsschützer zu zerstreuen und allzu starke Einbrüche beim Spendenaufkommen zu vermeiden. Meiner Meinung nach sind die Leute von Amnesty ebensolche Aufmerksamkeitsnutten wie die von Greenpeace. Berichten im Netz zufolge war die Schlauchbootaktion ja mit der Polizei abgesprochen.

  25. Andy meint: (18.6.2007 um 20:10) AntwortenReply to this comment

    @1
    Ich hätte es nicht besser sagen können. Du bist mir zum Glück zuvor gekommen.

    Ansonsten kommt mir das hier so vor, als würden Steinewerfer und sonstige Kriminelle verehrt und verteidigt werden. Bei einem RA verstehe ich das ja noch, der kriegt dickes fettes Geld dafür, dass er sein Unrechtsbewusstsein abstellt, aber alle anderen?

  26. Christian meint: (18.6.2007 um 20:10) AntwortenReply to this comment

    Wie die Pawlowschen Hunde springen die meisten hier auf jeden Bericht rund um den G8-Gipfel an. Käfige für Demonstranten? Das muss ja menschenunwürdig sein. Und fast ein ganzer Tag ohne einen Anwalt zu sprechen und einem Richter vorgeführt zu werden? Das muss ja die Hölle auf Erden gewesen sein. Wie hätte es denn da aussehen sollen? Ein Hotelzimmer für jeden, Telefon- und Internetflatrate und 5000 Richter im 24-Stunden-Einsatz?

    Mit Verlaub, aber wer sich in Gefahr begibt, der kommt darin um. Ach ne, noch nicht einmal. Na gut, der hat es mal ein paar Stunden weniger bequem. Ein böser Staat, der Steinewerfer und andere Gesetzesbrecher nicht verhätschelt. Gute Menschen, die der Allgemeinheit für wenig sinnvollen Protest enorme Kosten aufbürden und sich dann noch medienwirksam beschweren.

  27. revolvermann meint: (18.6.2007 um 20:13) AntwortenReply to this comment

    Man wird sehen was die Klage bewirkt und inwieweit sich der festgenommene in seinen Grundrechten hat beschneiden lassen müssen.

    @19

    Wie soll den deiner Meinung nach die Exekutive in einem solchen Fall tätig werden? Primär dafür sorgen, dass keine Menschen verletzt werden oder sich darum kümmern, dass zeitlich begrenzt festgesetzte Personen duschen/telefonieren können?
    Und worunter genau hat den der Festgenommene gelitten? Deine Anspielung ist jedenfalls maßlos übertrieben.

  28. meint: (18.6.2007 um 20:36) AntwortenReply to this comment

    @1: Genau richtig!
    @5: Ich habe auch erst gedacht, denn ich war mit 29 kein Student mehr, trotz Abitur, Bund, jeweils abgeschlossener Ausbildung, Studium und Promotion!

  29. Hootch meint: (18.6.2007 um 21:24) AntwortenReply to this comment

    Huch, was ist denn hier los? Gabs vom Staat Sonderurlaub für den Einsatz in Heiligendamm?

    Grüße!

  30. Hobbyjurist meint: (18.6.2007 um 21:43) AntwortenReply to this comment

    Zitat aus dem oben verlinkten Stern-Interview:
    "Anwälte wurden trotz Vorzeigens ihrer Ausweise weggeschubst, beleidigt, geschlagen und gehindert, mit Festgenommenen Kontakt aufzunehmen."

    Hammerhart.

  31. JN meint: (18.6.2007 um 22:04) AntwortenReply to this comment

    Na hier scheint es ja von hochbegabten Ueberfliegern und habilitierten u30gern zu wimmeln. Mag sein das es die gibt, aber die sollten vielleicht nicht ueber Leute die es aus unbekannten Gruenden etwas schwerer hatten die Nase ruempfen. Vielleicht liegt es auch daran das viele sich nicht vorstellen koennen wie anspruchsvoll ein Naturwissenschaftliches Studium sein kann ("lernen" hilft da nix). Ich bin auch Dipl. Ing. und unter dreissig, aber deswegen schimpfe ich noch lange nicht ueber Leute die fuer "meine Grundrechte" demonstrieren weil ich zu einem guten Teil zu faul und bequem bin.

  32. Der Gerd meint: (18.6.2007 um 22:25) AntwortenReply to this comment

    Also ich hab hier ein Grundgesetz. Ich denke es ist schon ziemlich alt aber ich finde nirgendwo eine Jahreszahl. Unter Artikel 8 Abs 1 steht da: Alle deutsche haben das Recht sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
    Abs 2: Für Versammlungen unter freien Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden.

    Ob jemand geduscht ist oder nicht, Student oder 30 oder nicht 30 steht da nix. Und vom Gärtnern auch nichts.
    Hat jemand eine neuere Ausgabe?
    Der Gerd

  33. Anonymous meint: (18.6.2007 um 22:58) AntwortenReply to this comment

    @ 33 Gerd

    Noch nie was von der AntiDemVO gehört?

  34. Bonner Bürger meint: (18.6.2007 um 23:05) AntwortenReply to this comment

    @33:
    Nein, nein! In einer neueren Ausgabe steht auch nichts davon, dass Studenten kein Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit haben.
    Diese Einschränkung ergab sich aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung!
    Prominent vertreten wurde diese Rechtsauffassung wurde von Roland Freisler, dem Präsident des Volksgerichtshofs:
    Wenn die Beweise fehlten kam er angeblich mit "Fragen" wie – sinngemäß – "Volk und Führer finanzieren Ihnen eine Hochschulausbildung, während ihre Kameraden im Feld stehen. Wie können Sie elender Lump da die Frechheit besitzen, zum Dank Hetzblätter gegen den Führer zu verteilen?"

    Scheinbar haben manche Kommentatoren hier aber nichts draus gelernt: Sie fällen ihr "Urteil" aufgrund des sozialen Status statt aufgrund von Recht und Beweisen.

    Liebe Langzeitstudenten-Argumentateure – Und ich frage Euch: Wollt ihr die totale Justiz?
    Oder habt ihr auch Mitleid mit z.B. den Geschwistern Scholl (und einfach nur fehlende Gehirnkapizität um zu erkennen, dass eure "Urteile" dasselbe Argumentationsmuster aufweisen wie Schauprozesse)?

    Kopfschüttelnd, ein
    Bonner Bürger

    PS: Kommen hier zuviele Leute aus dem Heise-Forum hin? Allmählich beginnt sich der gedankliche Tiefgang mancher Kommentare hier anzugleichen…

  35. Martin_mb meint: (18.6.2007 um 23:39) AntwortenReply to this comment

    @ CRN und den Rest der Überflieger

    Mich würde brennend interessieren, WAS und WO Ihr Jungs/Mädels studiert/promoviert habt, ich vermute mal, Euer Hauptfach war "Lachen und Singen"…

  36. Moxy meint: (18.6.2007 um 23:46) AntwortenReply to this comment

    Vor allem finde ich es erbärmlich, dass in einem hochindustrialisierten Land mit so viel Know-How (und all seinen Vorzügen) offensichtlich eine Planungsgruppe "Kavalla" (oder so) am werkeln war, die von tuten und blasen, also Prozess-Management, Kosteneffizienz, Mini-Max-Prinizp, (non financial-)Controlling und der Abwägung im Fall eines Worst case scenarios so überhaupt keinen Plan hatte…

    PS: Musste die Stichworte gerade mal raus suchen ;-)

    Nee, von hinten bis vorne wird Dir in diesem Land alles diktiert, aber wenn's um Grundrechte geht, weiss die Exekutive mal gerade gar nicht was sie damit anfangen soll – Ich bitte Euch, DAS ist ne nicht mal den Begriff "Ausrede" wert!

  37. Anonymous meint: (18.6.2007 um 23:49) AntwortenReply to this comment

    @25 Staatsschützer
    Genau daran musste ich auch denken, als ich eben den Bericht gelesen habe.
    …"Amnesty International (AI) hatte die Käfige einen Tag vor ihrer Inbetriebnahme besichtigt und sie für "gerade noch hinnehmbar" gehalten, wie AI-Mann Wolfgang Grenz sagt…"
    Gerade noch hinnehmbar?! D verkommt immer mehr zu einem Bananenstaat! AI und/oder GP sollten eher mal vor der eigenen Türe kehren, statt spendenfinanzierte Workshops in den ach so betroffenen Ländern abzuhalten.

  38. Christian meint: (19.6.2007 um 06:25) AntwortenReply to this comment

    Wo in Beitrag 1 möchte ich dem Studenten denn das Recht zu demonstrieren nehmen? Nichts in dieser Art schreibe ich. Nur, dass ich mich nicht wundere, dass ein Student älteren Semesters für eine derartige Klage und vorangegangenes Demonstrieren anscheinend mehr Ressourcen aufbringt als z.B. ein Werftarbeiter, eine Hausfrau mit drei Kindern oder ein Unternehmer. Mehr habe ich nicht geschrieben.

    Die empörten Aufschreie, bis hin zur angesichts der Vorfälle skandalösen Nationalsozialismusanalogie, würden jedem Troll eine Menge Freude bereiten. Einem nur anders denkenden Bürger wird angesichts des Hangs zur blogübergreifenden Einheitsmeinung aber eher angst und bange.

  39. Siggi meint: (19.6.2007 um 07:33) AntwortenReply to this comment

    @37:

    Wenn das Mini-Max-Prinzip wirklich existieren sollte, schlage ich Sie für den Nobelpreis vor.

  40. Hootch meint: (19.6.2007 um 09:39) AntwortenReply to this comment

    @39, Christian:
    Du bedienst die klassischen Klischees des "ewigen Studenten". Auf Deine Kosten macht er sich ein schönes Leben – er demonstriert, ist relativ alt, hängt rum und ist ungewaschen. Und dann klgt er auch noch… Na so was.

    In Bezug auf #1: So, so. Jemand der "nichts leistet", darf auch keine Rechte in Anspruch nehmen? Bitte bitte…
    Kurz und bündig: Es ist sein Recht. Basta! Vielleicht solltest Du Dir mal das Grundgesetz durchlesen, insbesonders Artikel 3.

    Wie er die Ressourcen dafür aufbringt? Egal! Spielt überhaupt keine Rolle! Er ist lediglich der erste, der klagt.

    Grüße!

  41. Hilfe,brauche anwalt meint: (19.6.2007 um 10:07) AntwortenReply to this comment

    @26 andy

    Wenn man den Artikel liest, wurde aber kein Steinewerfer, sondern ein Unschuldiger in die Legebatterie verfrachtet!

  42. sebausat meint: (19.6.2007 um 10:46) AntwortenReply to this comment

    Habt ihr in DE oder einem eurer Bundesländer eigentlich nicht so etwas wie den "Menschenrechtsbeirat" in AT? Eine Kommission die außerhalb der Polizei die Einhaltung von Polizeigesetzen etc. einhält?

    http://www.menschenrechtsbeirat.at

  43. sebausat meint: (19.6.2007 um 10:49) AntwortenReply to this comment

    "darauf aufpasst/kontrolliert ob oder wie sie eingehalten werden"
    sry §)

  44. n.n. meint: (19.6.2007 um 11:48) AntwortenReply to this comment

    @ u. v.

    wär vielleicht mal ne maßnahme die ip-adressen von dem bildzeitungspöbel rauszusuchen und zu vergleichen und gegebenenfalls kräftig trollkommentare auszusortieren. das ist hier an dummheit und flachheit ja kaum noch zu überbieten …

  45. Christian meint: (19.6.2007 um 12:57) AntwortenReply to this comment

    Menschen mit abweichender Meinung = Pöbel? Ein bisschen Recherche nach IPs, ein bisschen Zensur? Hin zur lawblog.de-Einheitsmeinung? Interessante Vorschläge, nur scheinen sie mir nicht in den allgemeinen betont freiheitlichen Tenor zu passen. Aber wundert das? Alle Freiheit für Steinewerfer. Meinungsfreiheit für diejenigen, die sie kritisieren? Lieber nicht.

    Ich könnte kotzen.

  46. Udo Vetter (Link) meint: (19.6.2007 um 13:15) AntwortenReply to this comment

    Ich bitte allseits um Sachlichkeit. Danke.

  47. Justus meint: (19.6.2007 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    @ 46 (Christian)

    " … ein bisschen Zensur? …"

    Find ich zum Kotzen …

  48. alter schutzmann meint: (19.6.2007 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    ich danke dem Bonner Buerger für seine # 35 für seinen Beit

  49. n.n. meint: (19.6.2007 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    @ 46 christian

    pöbel = menschen, die ihren mitmenschen ihre grundrechte absprechen, weil sie mit 30 noch keinen hochschulabschluss haben.

    pöbel = menschen, die statt argumenten nur ressentiments, vorurteile und phrasen zu bieten haben.

    war das jetzt sachlichkeit genug?!

  50. muskelprotz meint: (19.6.2007 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    Hat jemand bereit recheriert ob es möglich wäre, die Anzahl der Personen zu erhöhen, die in den Käfigen vorübergehend festgehalten wurden? Es stellt sich ja hier auch die Frage, inwiefern hier das Platzproblem gelöst werden kann. Falls noch mehr Demonstranten in Gewahrsam genommen werden müssen, so bedeutet doch dies einen immens großen Aufwand diese Käfige aufzubauen. Und da wäre es doch vorab gut zu wissen, wieviele Personen man in diesen Käfigen unterbringen kann.

  51. Callinator meint: (19.6.2007 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    Wie arm ist das bitteschön, ihm seine Grundrechte abzusprechen weil er in seinem Alter noch studiert? OMG

  52. otti (Link) meint: (19.6.2007 um 21:09) AntwortenReply to this comment

    Käfighaltung für Hühner, Käfighaltung für Menschen. Da weiß man, wie man von den Machthabern eingeordnet wird!
    Die haben uns zum Fressen gern.
    Mahlzeit!

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