25.6.2007

Doch keine Millionen für eine Hose

Die Millionen-Dollar-Klage eines amerikanischen Juristen wegen einer verlorenen Hose ist abgewiesen worden. Der zuständige Richter entschied, dass der Kläger nicht beweisen konnte, von der Reinigung die falsche Hose zurückerhalten zu haben, heißt es in diesem Bericht.

Zuletzt hatte der vermeintlich Geschädigte seine Forderung auf bis zu 54 Millionen US-Dollar vorrangig damit begründet, die Inhaber der Reinigung hätten ihre eigene Zusage “Satisfaction Guaranteed” verletzt, die durch ein Schild im Schaufenster gemacht worden sei.

Früherer Bericht im law blog

(Link gefunden im RA-Blog)

24 Kommentare zu “Doch keine Millionen für eine Hose”

  1. RA JM meint: (25.6.2007 um 20:28) AntwortenReply to this comment

    So wird aus einer Hose eine Windhose.

  2. Kurt meint: (25.6.2007 um 20:28) AntwortenReply to this comment

    Wenn der Spinner 54 Mio. Dollar für eine Hose verlangt, was kann ich dann erst fordern, wenn die meinen Wintermantel verschludern……

    Was sind das eigentlich für Leute, die in den USA als Richter arbeiten, wenn sie auf solch abstruse Ideen kommen? Oder wollte er jetzt selbst mal das große Geld kassieren, nachdem er vorher anderen Leuten ständig riesige Schmerzengsgeld- und Schadensersatzsummen zubilligen mußte?

  3. Tilman meint: (25.6.2007 um 20:37) AntwortenReply to this comment

    Ein Problem bleibt aber: die Anwaltskosten. Darüber wurde noch nicht entschieden, und es ist in den USA bei weitem nicht immer so, dass der Verlierer zahlt.

  4. Treater meint: (25.6.2007 um 21:05) AntwortenReply to this comment

    … 54mios … für…. eine… Hose… unfassbar…

  5. Jemand meint: (25.6.2007 um 21:25) AntwortenReply to this comment

    Hat er nicht sogar von der Gegenseite ziemlich hohe Vergleichsangebote ausgeschlagen?

  6. JR meint: (25.6.2007 um 22:17) AntwortenReply to this comment

    mann mann mann verückte welt

  7. Rangar meint: (25.6.2007 um 22:30) AntwortenReply to this comment

    Naja,
    irgendwie frage ich mich sowieso, ob man die USA überhaupt als Rechtsstaat bezeichnen kann.

    Wie wäre es eigentlich, wenn ein deutscher Staatsbürger zu so einer absurden Schadenersatzsumme verurteilt werden würde? Könnte so ein Urteil in Deutschland vollstreckt werden oder würde es als grober Unfug bewertet und ignoriert?

  8. dunni meint: (25.6.2007 um 22:32) AntwortenReply to this comment

    Ich hab mal irgendwo gelesen (wars vllt sogar hier), dass die hohen Schadensersatzsummen in Amerika eigentlich daraus resultieren, dass daran das Anwaltshonorar berechnet wird. Und diese sind natürlich auch bestrebt, möglichst viel Geld zu verdienen. Wie die Urteile dann ausfallen, ist ja ne andere Sache.

  9. Mary meint: (25.6.2007 um 22:34) AntwortenReply to this comment

    Puuhh, gut zu lesen, dass in den USA auch vernüftige Urteile gefällt werden, wenn es um Schadenersatz geht.

    Ich hoffe der ehemalige Richter hat jetzt einiges an Kosten zu erstatten, damit ihm das Klagen vergeht.

  10. check0r meint: (25.6.2007 um 23:04) AntwortenReply to this comment

    ich glaub ihr checkt nich worum es geht.
    diese für europäer aberwitzig klingenden summen dienen dazu zu verhindern, dass die firmen so sachen einkalkulieren.

    wenn du z.b. ein auto baust und weisst nicht, ob du nicht wegen eines konstruktionsfehlers später auf milliarden verklagt wirst sorgst du wohl eher dafür, dass alles in ordnung is.

  11. Kurt meint: (25.6.2007 um 23:04) AntwortenReply to this comment

    @dunni:

    Ja, die Anwälte können einen nicht unerheblichen Teil an der "gewonnenen" Summe als Honorar aushandeln.

    Es ist aber so, daß viele der hohen Summen in späteren Instanzen deutlich reduziert werden. Die Frau, die sich bei McDonald's mit dem heißen Kaffee verbrüht hat, bekam auch nicht die immer wieder genannten 2,7 Mio. Dollar, sondern nur einen Bruchteil. Aber trotzdem noch sehr viel….

  12. Meine Güte meint: (25.6.2007 um 23:33) AntwortenReply to this comment

    @10: Du hast schon recht, man sollte viel mehr in die Sicherheit von Hosen investieren. Zweistellige Millionenbeträge sehen zwar auf den ersten Blick überzogen aus, wenn man aber erst mal ohne Hose dasteht, relativiert sich das ganz schnell. Schließlich sind Hosen ja auch ein unverzichtbares Mittel zur Terrorbekämpfung. Da darf man nicht diskutieren, da muß man handeln!

  13. n.n. meint: (25.6.2007 um 23:45) AntwortenReply to this comment

    naja, in diesem verfahren hat sich das justizsystem doch als vernünftig erwiesen. auch in deutschland kann man auf allen möglichen schwachsinn klagen (und dann verlieren).

    wenn ich mich recht erinnere hat auch hierzulande ein richter einen namhaften schokoriegelhersteller auf schadensersatz verklagt, weil er ob des regel- und übermäßigen konsums ebendieser schokoriegel an diabetes erkrankte.
    und natürlich hat er verloren.
    ist doch eigentlich fast das gleiche …

  14. Wolf meint: (26.6.2007 um 06:28) AntwortenReply to this comment

    Im erwähnten Bericht wird die Begründung genannt, der Kläger habe nicht stichhaltig bewiesen, dass die zurückgegebene Hose die falsche war.

    Heißt das im Umkehrschluss, wenn er das er bei bewiesen falscher Hose Erfolg gehabt hätte mit seinem Seelenschmerzensgeld?

  15. 321 meint: (26.6.2007 um 08:03) AntwortenReply to this comment

    Es bleibt dabei: Vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand!

    Mehr als 10 Jahre anwaltliche Berufserfahrung bestätigen das immer wieder – und es gilt bestimmt auch in den USA.

  16. Zack meint: (26.6.2007 um 09:06) AntwortenReply to this comment

    ich sehe das genauso wie 14, die haben den nicht einfach Spinner gennant und heimgeschickt. Die hättem den ein Teil des Geldes wahrscheinlich gegeben wenn er das hätte beweisen können!

  17. sebausat meint: (26.6.2007 um 09:10) AntwortenReply to this comment

    Die USA haben ein etwas anderes Rechtssystem und teilweise Rechtsverständnis.

    Es steht zwar nicht in dem Bericht aber wahrscheinlich waren die 54 Millionen Forderung vom "Urteil" der Jury. Das ist noch lange kein nach deutschen Maßstäben rechtsbindendes Urteil. Der zuständige Richter auf Bezirksebene kann das annehmen oder so umändern wie er es für richtig hält – er ist nicht an das "Urteil" der Jury gebunden. Diese "Urteile" sind dann das was über den Atlantik schwapt oder in der US-Presse aufgepauscht wird. Das ist keine Revision durch irgendwelche oberen Gerichtshöfe, sondern immer noch die erste Instanz.

    g seb
    (ich bin kein rechtsexperte aber ich lese seeehr viel)

  18. Thorsten meint: (26.6.2007 um 09:20) AntwortenReply to this comment

    An anderer Stelle war nachzulesen, daß sich die Forderung daraus ergibt, daß mit der verschwundenen Hose gegen den Werbespruch "Satisfaction guaranteed" (also garantierte Zufriedenheit) verstoßen wurde. Und da das Geschäft schon so lange existierte war davon auszugehen, daß ebenso lang schon mit dieser falschen Aussage geworben wurde. Als Entschädigung dafür waren die 54 Mio. gedacht. Für die Hose selbst sollte es "nur" 2 Mio. geben.

    Und hierzu sagte die Richterin, daß eine allumfassende, uneingeschränkte Zufriedenheitsgarantie aus besagtem Werbespruch NICHT abgeleitet werden kann. Nur um die ganze Sache ins rechte Licht zu rücken.

    Über die Unsinnigkeit der Forderung muß man wohl kein Wort verlieren…

  19. A. John meint: (26.6.2007 um 11:01) AntwortenReply to this comment

    @18: daß sich die Forderung daraus ergibt, daß mit der verschwundenen Hose gegen den Werbespruch “Satisfaction guaranteed” (also garantierte Zufriedenheit) verstoßen wurde.
    In Deutschland würde der Besitzer der Reinigung dafür von raffgierigen Abmahnanwälten in den Ruin getrieben werden.
    Die Streitwerte (und die sich daraus ergebenden Gebühren), welche bei uns von der Abmahnmafia angesetzt werden, sind für Kleingewerbler genauso ruinös. Auf eine 0 mehr oder weniger kommt es da nicht mehr an.
    Auch hier gilt: Erst mal vor der eigenen Türe kehren.

  20. h.c. meint: (26.6.2007 um 11:07) AntwortenReply to this comment

    @18 (Thorsten),

    "nur" 2 Mio. … hm… ok, hatte schon den Traum einige meiner Kleidungsstücke für richtig viel Geld zu verkaufen.

    Ich habe ein T-Shirt, was sogar schon von einigen Prominenten angefasst wurde. Mal sehen ob ich das versteigern kann. Welchen Faktor nutze ich pro Prominenten? 1,5? Das wären dann… oh ja, nicht wirklich 54 Mio., aber immer noch eine ganz stolze Summe. ;)

    Mal eine etwas realistischere Frage: Auf einer Bahnreise mit einem Sonderzug zu einem Auswärtsspiel meines Fußballvereins war die Bahn trotz des Wissens, das so viele Fans kommen werden, deutlichst überfüllt. Da ich kurz ohnmächtig wurde (Gott sei dank bin ich nicht umgekippt, konnte ich ja auch nicht da ich nach jeder Seite nur 5 cm zum Nebenmann hatte) habe ich einen Schal verloren, was ich dann erst später mitbekommen habe. Auf dem Schal waren die Unterschriften der ganzen Mannschaft. Wie viel Schmerzensgeld und Schadensersatz könnte ich da wohl von der Bahn verlangen? ;o)

  21. Klaus meint: (26.6.2007 um 11:41) AntwortenReply to this comment

    Wie sich die Forderung des ehrenwerten Richters zusammensetzte, kann man schön in der SZ nachlesen:

    http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/734/113621/

    Unter anderem forderte der Richter Mietwagenkosten von 15.000 Dollar, weil er ja fürderhin eine andere Wäscherei einige Blocks entfernt aufsuchen müsse.

    Die Hauptsumme ergab sich allerdings dadurch, dass er pro Tag ohne Hose den laut SZ gesetzlichen Schadensersatz von 1500 Dollar ansetzte – und das für satte 1200 Tage. Und da es sich bei der Wäscherei um ein Familienunternehmen mit drei Eigentümern handelt, alles mal drei.

    Man muss sich mal die Verzweiflung der koreanischen Wäschereibesitzer vorstellen – immerhin boten sie dem Richter 12.000 Dollar Schadensersatz für die (angeblich) verschwundene Hose.

  22. Anonymous meint: (26.6.2007 um 13:01) AntwortenReply to this comment

    Da bekommt der Spruch "auf dicke Hose machen" eine ganz neue Bedeutung.

  23. Thorsten meint: (26.6.2007 um 15:11) AntwortenReply to this comment

    Ich wollte keineswegs die Forderung rechtfertigen, nur etwas von diesem ganz platten "54 Millionen für eine Hose" weg.

    Daran, daß der ganze Prozeß lächerlich ist, besteht wohl kein ernster Zweifel.

  24. turbi meint: (21.2.2008 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    ich finde nicht, dass es hier ein gerechtes urteil gegeben hat, weil der prozess an sich schon eine frechheit ist. die klage hätte mit strafandrophung für den kläger bei weiterer vberfolgung abgewiesen werden müssen. denn sein ziel, vernichtung der besitzer der reinigung hat er ja mit hilfe des lange dauernden prozesses erreicht, und NICHTS anderes hatte der typ im sinn.
    wer 12.000 als vergleichsangebot für eine anzughose bekommt und das ableht handelt kriminell und mit existenzzerstörungsabsichten. die gerichte sollten mal überlegen ob man solche kläger nicht von rechtswegen schon strafrechtlich verfolgt.

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