Lauter nette Kerle
Heute ging es am Amtsgericht darum, wer wen misshandelt hat. Der Bundespolizist, als er meinen Mandanten schwarzer Hautfarbe bei einer Ausweiskontrolle in den Knebelgriff nahm, obwohl der Angehaltene schon seine Brieftasche rausgeholt hatte. Oder der Angeklagte, der auf die höfliche Bitte nach seinem Ausweis im Hauptbahnhof den Beamten unvermittelt zu Boden geschlagen und auf ihn eingetreten haben soll.
Die Vernehmung des Bundespolizisten brachte jedenfalls ein erstaunliches Ergebnis. Stand in der Anzeige noch, mein Mandant habe wütend zugeschlagen, war jetzt nur noch von einer “Abwehrreaktion” die Rede. “Das war kein bewusster Schlag, und verletzt worden bin ich auch nicht.” Daran, dass mein Mandant ihn laut Anzeige mehrfach getreten hat, konnte sich der Beamte nicht mehr erinnern. Er war sich sogar sicher, dass der Angeklagte “so was” nicht gemacht hat.
Wir haben die Frage offengelassen, wieso man Dinge in die Anzeige schreibt, die nicht stimmen. Denn beide Seiten beteuerten unvermittelt, der andere sei doch eigentlich ein netter Kerl. Und keiner habe es böse gemeint hat, was auch immer genau vorgefallen ist.
Das Verfahren konnte also eingestellt werden. Mit einer korrekten Anzeige hätte der Steuerzahler allerdings eine Menge Geld gespart. Denn eine “unbewusste Abwehrreaktion” ohne Folgen hätte selbst der schärfste Staatsanwalt in die Tonne gekloppt.
Die Erklärung vor Gericht war evtl. nur ein Reflex des Beamten: Er erklärt sowieso alle seine Rangeleien mit "unbewusster Abwehrreaktion" und hat lediglich die Seiten verwechselt.
Die Sache mit der völlig anderen Darstellung in der Anzeige passt dazu: Damals war er im Kreis der Kollegen über die "korrekte" Sachlage "eingenordet".
SCNR.
Wieso Einstellung? Gabs denn keinen Freispruch? Wenigstens Auslagenerstattung?
Es gibt in diesen Staat Hauptbahnhöfe ohne Überwachungskameras?
Ich muss sofort den Innenminister bescheid geben!
Oder aber…ist da etwa etwas verschwunden ???
Und es gab auch keine Folgen für den Polizisten? Erfolgte eine Gegenanzeige wg. der Polizeigewalt?
Auf der Videoaufzeichnung war angeblich nichts zu erkennen.
(Gegen-)Strafanträge stelle ich in solchen Fällen eher in der Hauptverhandlung. Wenn sich herausstellt, dass doch nicht alles so gelaufen ist, wie es nach der vermeintlich eindeutigen Aktenlage klingt.
Das hat den netten Effekt, dass der Beamte noch mal gesondert über sein Auskunftsverweigerungsrecht zu belehren ist, was psychologisch meistens wirkungsvoll ist.
Verspätet ist so ein Strafantrag nicht. Bei wechselseitig begangenen Körperverletzungen ist der Antrag noch in der eigenen Hauptverhandlung möglich; die 3-Monats-Frist gilt also nicht.
Wieso macht der Staatsanwalt nicht pflichtgemäß ein Verfahren wegen "Verfolgung Unschuldiger" daraus? Die erste Aussage ist schriftlich festgehalten und vor Gericht als falsch bestätigt worden. Eigentlich eine klare Sache!?
Hast Du die uneidliche Falschaussage des Bu…ndespolizisten angezeigt ? Falls nein, warum nicht ???
Was hätte mein Mandant denn davon, jetzt nachzukarten? Der muss jeden Tag zweimal durch den Hauptbahnhof, wenn er zur Arbeit fährt.
Da frage ich mich, ob man jetzt froh sein soll, dass er nicht weiter drauf bestanden hat – oder verärgert, dass er von vornherein gelogen hat. Beides, wahrscheinlich.
@5: Auf der Videoaufzeichnung war angeblich nichts zu erkennen.
Hatte das Band nicht -wie sonst- einen "technischen Defekt", oder entsteht der erst, wenn das Band als Beweismittel angefordert wird? (Falls es nicht schon vorher "nicht mehr auffindbar ist".
Neeeeein. Ausgerechnet der Aufgang zum Bahnsteig, wo sich alles abgespielt haben soll, wird angeblich nur unvollständig von einer Videokamera erfasst.
@8 Udo:
wie bitte? der dunkelhäutige mandant fährt ZUR ARBEIT? das kann ja wohl nicht wahr sein.
erinnert mich an eine geschichte in aachen vor ca. 6 jahren:
polizeistreife zu dunkelhäutigem passanten: "was macht denn der bimbo hier mitten in der nacht?"
passant: "der bimbo ist oberarzt im klinikum und auf dem weg zur nachtschicht."
@10:
Das mit dem Band war er:
http://freenet-homepage.de/jaybee0815/bw1.jpg
@11: Das ist den Beamten sicherlich bekannt. Aber ein Zusammenhang zwischen diesem Wissen und der Tatsache, dass die Kontrolle genau dort stattfand, wo die Kamera nix sieht, ist sicherlich nicht gegeben …
Honi soit qui mal y pense!
@13: haha, you made my day.. lol
@15:
Das Bild (und noch etliche weitere) findet man bei folgendem Blog:
http://www.spiegelfechter.com
Die Bilder sind unter CC-Lizenz veröffentlicht.
Gruß
ps: Der Blog ist nicht von mir, ich kenne den Autor auch nicht.
Hohenlohisch (Baden-Württemberg): Wie ebbes (etwas) doch nix is'. Sou ebbes (sowas)!