Teures Knöllchen
Der Lkw-Fahrer, dem hellseherische Fähigkeiten zugemutet wurden, kommt ohne Bußgeld davon. Die Richterin am Amtsgericht Montabaur konnte ebenfalls nicht erkennen, dass ein Kraftfahrer bei einem Miet-Lkw vor Fahrtantritt überprüfen muss, ob der Geschwindigkeitsbegrenzer auf die korrekte Geschwindigkeit eingestellt ist. Ohne Spezialkenntnisse dürfte das bei einem modernen Lastwagen ohnehin nicht zu machen sein.
Das Verfahren ist eingestellt worden. Weil die Bußgeldbehörde auch vorher hätte merken können, dass an der Sache nichts dran ist, muss die Staatskasse nicht nur die Verfahrens-, sondern auch meine Kosten übernehmen. Letztlich kein billiges Knöllchen. Für den Steuerzahler.
Tja, anders macht es das AG Düsseldorf: Da wird ein OWi-Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung aus Opportunitätsgesichtspunkten eingestellt, obwohl man ein Foto des Beschuldigten vorlegt, wonach er es eindeutig NICHT sein kann, der auf dem Blitzfoto zu erkennen ist. Und seine Auslagen muss er auch noch selbst tragen…
Verstehe ich das richtig: Wer den LKW an den Begrenzer fährt — also absichtlich die Geschwindikeit überschreitet, handelt rechtlich angemessener als jemand, der brav 80 fährt und deshalb nie merkt, das der Begrenzer erst bei 110 einsetzt?
Komisches Land.
Dafür braucht man also sechseinhalb Monate?
… oder darf's auch ein bisschen mehr sein?
Die Mühlen mahlen halt (mit Betonung auf "halt")!
;-)
@2: Wie kommst Du auf das schmale Brett? Klick 'mal den Link auf den früheren Post. Da steht:
"Der Kontrolleur hat sich übrigens auch die Tachoscheibe angesehen. Interessanterweise hat er festgestellt, dass mein Mandant über mehrere hundert Kilometer nicht zu schnell gefahren ist."
#4: Genau das meinte ich.
@1 wenigstens gibts da überhaupt noch fotos, tübingen z.b. rückt gar keine fotos raus: Beweisfotos werden nicht versendet, im Streitfall wird die Aufnahme mit dem hinterlegten Passfoto abgeglichen
andere Pol Dirs schicken das foto regelmäßig mit der Zahlungsaufforderung gleich mit – erspart manchen ärger ;-)
@3 Wir stehen bereits seit 1 1/2 Jahren vor Gericht wegen einer eigentlich recht kleinlichen Klage. Der Ausgang scheint sich jetzt erst zu lichten
Einstellung nach 47 OwiG mit Auslagenentscheidung zu Lasten der Staatskasse? Kommt hier eher selten vor!
Der LKW-Fahrer hat auch ohne Geschwindigkeitsbegrenzer die zulässige Geschwindigkeit eingehalten. Ihn zu bestrafen weil er ja theoretisch schneller fahren hätte können wäre schon höchst seltsam.
@6 med mexx
Ohne Foto? Und wie entscheidet man da, das war ich, meine Frau, Onkel Theo …?
@9 Manipulieren des Begrenzers und Fahrtenschreibers an sich ist schon strafbar. Ob er die Manipulierung zu verantworten hat, ist eine eine Frage, die o. geklärt wurde. Daß man nicht zu schnell gefahren ist, ist dann "nur" ein Indiz, daß er die Manipulierung eventuell gar nicht zu verantworten hat (sonst hätte er sie wohl auch ausgenutzt).
Ich sehe da nichts seltsames. Wenn alles so klar und einfach wäre, bräuchten wir keine Gerichte, die Gesetze auslegen.