29.6.2007

Teures Knöllchen

Der Lkw-Fahrer, dem hellseherische Fähigkeiten zugemutet wurden, kommt ohne Bußgeld davon. Die Richterin am Amtsgericht Montabaur konnte ebenfalls nicht erkennen, dass ein Kraftfahrer bei einem Miet-Lkw vor Fahrtantritt überprüfen muss, ob der Geschwindigkeitsbegrenzer auf die korrekte Geschwindigkeit eingestellt ist. Ohne Spezialkenntnisse dürfte das bei einem modernen Lastwagen ohnehin nicht zu machen sein.

Das Verfahren ist eingestellt worden. Weil die Bußgeldbehörde auch vorher hätte merken können, dass an der Sache nichts dran ist, muss die Staatskasse nicht nur die Verfahrens-, sondern auch meine Kosten übernehmen. Letztlich kein billiges Knöllchen. Für den Steuerzahler.

11 Kommentare zu “Teures Knöllchen”

  1. Anonymous meint: (29.6.2007 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    Tja, anders macht es das AG Düsseldorf: Da wird ein OWi-Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung aus Opportunitätsgesichtspunkten eingestellt, obwohl man ein Foto des Beschuldigten vorlegt, wonach er es eindeutig NICHT sein kann, der auf dem Blitzfoto zu erkennen ist. Und seine Auslagen muss er auch noch selbst tragen…

  2. M. meint: (29.6.2007 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    Verstehe ich das richtig: Wer den LKW an den Begrenzer fährt — also absichtlich die Geschwindikeit überschreitet, handelt rechtlich angemessener als jemand, der brav 80 fährt und deshalb nie merkt, das der Begrenzer erst bei 110 einsetzt?

    Komisches Land.

  3. Moxy meint: (29.6.2007 um 16:04) AntwortenReply to this comment

    Dafür braucht man also sechseinhalb Monate?
    … oder darf's auch ein bisschen mehr sein?

    Die Mühlen mahlen halt (mit Betonung auf "halt")!

    ;-)

  4. Anonymous meint: (29.6.2007 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    @2: Wie kommst Du auf das schmale Brett? Klick 'mal den Link auf den früheren Post. Da steht:

    "Der Kontrolleur hat sich übrigens auch die Tachoscheibe angesehen. Interessanterweise hat er festgestellt, dass mein Mandant über mehrere hundert Kilometer nicht zu schnell gefahren ist."

  5. M. meint: (29.6.2007 um 17:58) AntwortenReply to this comment

    #4: Genau das meinte ich.

  6. med mexx meint: (29.6.2007 um 18:33) AntwortenReply to this comment

    @1 wenigstens gibts da überhaupt noch fotos, tübingen z.b. rückt gar keine fotos raus: Beweisfotos werden nicht versendet, im Streitfall wird die Aufnahme mit dem hinterlegten Passfoto abgeglichen

    andere Pol Dirs schicken das foto regelmäßig mit der Zahlungsaufforderung gleich mit – erspart manchen ärger ;-)

  7. Viktor meint: (29.6.2007 um 18:37) AntwortenReply to this comment

    @3 Wir stehen bereits seit 1 1/2 Jahren vor Gericht wegen einer eigentlich recht kleinlichen Klage. Der Ausgang scheint sich jetzt erst zu lichten

  8. RA JM meint: (29.6.2007 um 18:46) AntwortenReply to this comment

    Einstellung nach 47 OwiG mit Auslagenentscheidung zu Lasten der Staatskasse? Kommt hier eher selten vor!

  9. Gerhard meint: (29.6.2007 um 20:58) AntwortenReply to this comment

    Der LKW-Fahrer hat auch ohne Geschwindigkeitsbegrenzer die zulässige Geschwindigkeit eingehalten. Ihn zu bestrafen weil er ja theoretisch schneller fahren hätte können wäre schon höchst seltsam.

  10. 4thmarch meint: (30.6.2007 um 00:40) AntwortenReply to this comment

    @6 med mexx
    Ohne Foto? Und wie entscheidet man da, das war ich, meine Frau, Onkel Theo …?

  11. Jochen meint: (30.6.2007 um 11:56) AntwortenReply to this comment

    @9 Manipulieren des Begrenzers und Fahrtenschreibers an sich ist schon strafbar. Ob er die Manipulierung zu verantworten hat, ist eine eine Frage, die o. geklärt wurde. Daß man nicht zu schnell gefahren ist, ist dann "nur" ein Indiz, daß er die Manipulierung eventuell gar nicht zu verantworten hat (sonst hätte er sie wohl auch ausgenutzt).
    Ich sehe da nichts seltsames. Wenn alles so klar und einfach wäre, bräuchten wir keine Gerichte, die Gesetze auslegen.

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