Abschalten, jawoll
Das böse Internet. Jetzt kritisieren Schüler sogar ihre Lehrer – und schlagen dabei mitunter über die Stränge. Aber zum Glück sind emsige Politiker nicht weit, wie etwa die nordrhein-westfälische Schulministerin und ihre Kollegin aus dem Justizressort. Die Damen holen die obrigkeitliche Keule raus:
Die Schulministerin wies die Bezirksregierungen an, die Sperrung von Persönlichkeitsrecht verletzenden Inhalten zu veranlassen …
Wohlgemerkt, es geht nicht um Aufrufe zu Gewalttaten. Es geht nicht um die Verherrlichung des Nationalsozialismus. Oder um verbotene Pornografie. Es geht um Lehrer, die sich – zu recht oder auch zu unrecht – beleidigt fühlen.
Ich schlage vor, die Aktion auszuweiten. Auf Abgeordnete, Parteivorsitzende (auch Ortsgruppen), Stadträte, Bürgermeister, Polizisten, Gemeindepfarrer, Träger des Bundesverdienstkreuzes und B-Promis. Dann haben die Beamten in der anerkannt nutzlosen Bezirksregierung wenigstens was zu tun.
Aber bitte vorher daran denken, das Zensurverbot abzuschaffen.
Pressemitteilung der Landesregierung NRW
Bitte mal den Link zur Pressemitteilung korrigieren.
"Ich schlage vor, die Aktion auszuweiten. Auf Abgeordnete, (…) zur Kategorie B" und Anwälte
Ich fand meinen früheren Sozial- und Politiklehrer doof, diese alte linke Sau. Ich hoffe er fühlt sich jetzt nicht beleidigt oder in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.
"Ich schlage vor, die Aktion auszuweiten. Auf Abgeordnete, …"
Und mich! Sie haben mich vergessen. :(
Wie konnte das nur passieren. :)=)
zitat pressetext: "…Fotos von Lehrkräften eingestellt werden, mit denen dann sogar virtuelle Hinrichtungen simuliert und Fotomontagen von Pornofotos vorgenommen werden…"
dann doch lieber das internet vollständig abschalten á la schäuble um einzeltätern von beginn an die grundlage zu entziehen.
leider werden am ende wieder 'objektive' bewertungsseiten (mit vorgegebenen eingabemasken nach dem schulnotensystem) direkt gleich mit verbannt.
… ausweiten, o.k. – aber nicht auf Oberschnüffelminister!
Aus der Pressemitteilung:
"Wir wollen nicht hinnehmen, dass Pädagogen anonym in oft beleidigender und herabwürdigender Weise bloßgestellt werden. Lehrerverbände beklagen, dass im Internet Fotos von Lehrkräften eingestellt werden, mit denen dann sogar virtuelle Hinrichtungen simuliert und Fotomontagen von Pornofotos vorgenommen werden"
In der Pressemitteilung gehts klar um den Aspekt des Mobbings (siehe auch Ueberschrift).
Warum sollten Lehrer, wenn mit ihnen Pornos photomontiert werden, nicht dagegen vorgehen sollen? Das Persoenlichkeitsrecht und die Wuerde des Menschen gelten (fuer mich persoenlich) auch fuer Lehrer.
Es geht immer mehr Richtung Überwachung und Zensur.
Vielleicht sind wir Deutsche noch nicht reif für das Internet?
Ja, wenn etwas medial relevant ist sind unsere Minister dabei. Fällt das eher unter Aktionismus oder unter Eigenwerbung? Immerhin bleibt die vertraute Gewißheit, daß bei wirklichem Anlaß zur Fürsorge des Dienstherren die kleinen Indianer wie üblich allein im Regen stehen bleiben werden.
@7 – Natürlich sollen sie dagegen vorgehen können. _Sie_ – auf dem Rechtsweg, auf dem Schuldisziplinarweg, whatsoever – aber ganz sicher nicht über die Bezirksregierungen als ausgebaute Zensurstellen.
Mich besorgt zunehmend die steigende Frequenz, in der gewählte Knallchargen derartigen Unsinn absondern, haben die alle nicht einmal Referenten mit Brägen zwischen den Ohren?
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Wohlgemerkt, es geht nicht um Aufrufe zu Gewalttaten. Es geht nicht um die Verherrlichung des Nationalsozialismus. Oder um verbotene Pornografie. Es geht um Lehrer, die sich – zu recht oder auch zu unrecht – beleidigt fühlen.
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Lesen wir die gleiche Pressemitteilung?
Es geht laut Pressemitteilung um:
"
Beleidigungsdelikte (§§ 185 ff. StGB), Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB) sowie die Tatbestände der Nachstellung (§ 238 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) und Bedrohung (§ 241 StGB).
"
Ist doch schon alles strafbar, war alles strafbar wird auch noch strafbar bleiben.
Wozu die Aufregung? Da steht wirklich nix neues in dem Text
@7 (Blubber),
um soetwas zu bekämpfen braucht man keine Anweisungen. Da soll man straf- und zivilrechtlich dagegen vorgehen und sein Recht durchsetzen, das ist nach der heutigen Rechtslage locker möglich.
Lasst mich an meine Schulzeit zurückerinnern, Politik 9. Klasse: Da gabs sowas komisches, das schimpfte sich Gewaltenteilung. Das gibt es nämlich, damit nicht einer entscheidet, und der keine Rechzsgrundlage mehr braucht. So einfach ist das.
Wenn mich einer beleidigt, kann ich den Provider auch nicht per Verwaltungsakt zur Abschaltung der Seite zwingen. Dazu muss ich den Verursacher und ggf. den Provider auf Unterlassung verklagen und vor Gericht Recht bekommen. Gewaltenteilung war ein gutes Stichwort eines Kommentators.
(Es kommt auch vor, dass Kläger übermäßig empfindlich sind und ihren Prozess verlieren.)
@11 (Neo)
"Es geht laut Pressemitteilung um:
”
Beleidigungsdelikte (§§ 185 ff. StGB), Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB) sowie die Tatbestände der Nachstellung (§ 238 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) und Bedrohung (§ 241 StGB).
”
"
Körperverletzung im Internet? Ich muss schon wieder meinen Informatiker befragen…
wieso? ist doch schon lange abgeschafft. Oder warum sonst wird man heute, wenn man die private, persönliche Meinung zu etwas kund tut, sofort mit Abmahnungen und (rechtlichen) Gewaltandrohungen überzogen?
Siehe dazu auch mein neuester Eintrag: http://www.data-travelers.de/2007/07/04/mundtot-machung.html
cu, w0lf.
ps: würde passen, aber ich hab meinen eintrag unabhängig von dem hiesigen verfasst. ;)
Ja wohl, was antwortet er ?
"Bin kein Jurist."
Na wie sachdienlich ist das denn mal wieder… Habe aber nicht locker gelassen:
"Vielleicht indem man das Opfer dazu auffordert sich selbst zu verletzen. … Naja… weiß nicht… eher Nötigung."
Hm. Klingt für mich auch eher wie Nötigung.
Und dann sein abschließender Kommentar: "So moment, muss 'n Chefsache bearbeiten."
Also so wirklich konnte er mir das wohl nicht beantworten. Also Herr Vetter, als interneterfahrener Jurist: Wie kann man über das Internet eine Körperverletzung begehen?
Wo ist das Problem?
http://www.dasinternetabschalten.de/
http://www.internetabschalten.de/
Geht doch bereits.
Ich kann nicht widerstehen, hier der einzig wahre, wichtige Teil der Pressemitteilung:
"…mit denen dann … Fotomontagen von Pornofotos vorgenommen werden.", sagte Schulministerin Barbara Sommer in Düsseldorf.
Besonders gehäuft trete dieses Verhalten bei Schülern ab der Jahrgangsstufe 9 auf. Ob ein Zusammenhang mit den laut Rahmenlehrplan des Faches "Kunst" in Klasse 9 erstmalig erläuterten Unterrichtsthemen "Fotomontage und Collage" besteht, ist noch Gegenstand einer Studie am Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen. Laut Prof. Pfeiffer weisen aber erste Zwischenergebnisse darauf hin, daß doch wohl eher die Killerspiele schuld sein dürften.
Aus dem Heise-Forum wurden unterdessen Forderungen laut, die Schulministerin solle im Fach Internet-Technik "erneut die Schulbank drücken", um ein tieferes Verständis für "Das Netz" zu erwerben und den Lernerfolg anschließend durch einen Aufsatz zum Thema "Warum man elektronische Zahnpasta mit Verboten nicht wieder in die Tube drücken kann." nachweisen…"
@16: Ehrlich? Die Rechtschreibung mancher Zeitgenossen ist z.b. direkt eine Körperverletzung. Ich hab danach immer das Gefühl, dass ich dann -2 Dioptrien mehr auf der Brille brauche ;)
Was einige Schüler da absondern, ist echt nicht mehr feierlich. Aber: Dagegen kann sich der Lehrer selbst wehren, wie schon gesagt wurde. Da brauchts keine Behörde, die das Internet zensiert. Vor allem, weils Quatsch ist. Die werden hier kaum nen Server stillegen können, der auf den Cayman-Islands steht.
Wenn ein Lehrer im Internet beleidigt wird, dann kommts auch auf persönliche Souveränität an. Man kann das ganze kleinlich nehmen, muß es aber nicht.
Und so ein Bild mal als Anlaß nehmen und die gesamte Klasse darüber aufklären, dass sowas eher unlustig ist, wäre da der bessere Ansatz. Aber nö – man schreit sofort wieder "verbieten verbieten".
*gnarf*
@19 (kerstin)
"@16: Ehrlich? Die Rechtschreibung mancher Zeitgenossen ist z.b. direkt eine Körperverletzung. Ich hab danach immer das Gefühl, dass ich dann -2 Dioptrien mehr auf der Brille brauche ;)"
Ob das juristisch sattelfest ist? Ich zweifle doch etwas. Wobei ja auch Sachbeschädiger Terroristen sind und Kaugummi-Papier – auf-die-Straße – Werfer die innere Sicherheit gefährden. Ausschließen würde ich da nichts. ;o)
Ein Zensurverbot existiert nicht. Im Gesetzestext heißt es lediglich "Eine Zensur findet nicht statt.", mit anderen Worten: Man definiert lediglich, dass eine Zensur nicht statt findet. Und da es im Gesetzestext steht kann der Staat jederzeit sagen: Wir? Zensieren? Nö, wir zensieren nicht, steht sogar im Grundgesetz.
Und dabei die Zensur fröhlich weiterführen
Verfassungsrechtlich würde ich das einfach so absichern, wie den Einsatz der Bundeswehr im Inland. Der ist zwar ausdrücklich verboten (Art. 87a Abs. 2 GG). Aber es wäre ja noch schöner, wenn der Wortsinn eine große Rolle spielt. Also nichts ändern, sondern einfach machen und als verfassungskonform erklären.
Grundgesetz hin oder her: Vorausgesetzt die herrschenden Verhältnisse sind entsprechend, ist das Grundgesetzt eben nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt wurde.
Achso, die haben Photos von Lehrern gezeigt.
Ich dachte schon, jemand hätte sich zu
http://www.faz.net/s/Rub8D05117E1AC946F5BB438374CCC294CC/Doc~ECA80552311DC49929152BB341D61C7F8~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_aktuell
geäussert.
Zensur ist ja auch nicht in Ordnung. Vielleicht sollten wir uns ein Beispiel an China nehmen, da gibts auch keine Zensur. Dort werden die Medien lediglich harmonisiert.
…es überrascht nicht dass diese Initiative ausgerechnet aus NRW kommt – dem Bundesland, dass die Aussprache von Sperrungsverfügungen qua Verwaltungsakt und deren erfolgreiche Durchsetzung vor den Verwaltungsgerichten durchgefochten hat.
Klar, damals ging es um Seiten, deren Sperrung "jedem billig und gerecht Denkenden" einleuchten konnte. Grund für dne Erfolg vor den Verwaltungsgerichten war aber gerade das auf den gesperrten Seiten enthaltene nationalsozialistische Gedankengut, das schien alles zu rechtfertigen.
Wie nicht anders zu erwarten hat man diese Urteile als Freibrief genommen, einfach mal alles sperren zu lassen, was einem gerade nicht passt. Erst also wegen Lehrerbeleidigung, morgen geht es gegen missliebige Nachrichten aus dem Ausland, übermorgen Seiten missliebieger Parteien.
Und auch wenn die Sperren relativ leicht umgangen werden könnten: darauf kommt es nicht an, sondern darauf, wer sich anmasst, für alle die Meinungsbildungsfreiheit zu beschneiden, anstelle sich an die (zugegeben mühsamere) Verfolgung der wahren Täter zu machen.
@ 24: diese Umbenennungen finde ich auch immer wieder lustig. So diskutieren die Politiker ja auch lieber über "Erziehungscamps" statt über Erziehungslager für jugendliche Straftäter. Und wenn man Arbeitslosengeld II erhält, ist man jetzt "Kunde" der betreffenden ARGE, obwohl der sogenannte Kunde bei einer ARGE alles andere als ein König ist. Merke: wir packen einfach überall begrifflich ein hübsches Schleifchen darum, dann klingt es gleich viel netter; die eigentlichen Inhalte sind zweitrangig.
@16: "Wie kann man über das Internet eine Körperverletzung begehen?"
Über die mittelbarer Täterschaft mag es wohl Konstruktionen geben. Das wären dann aber schon sehr exotische Fälle.
Die Fälle, die jetzt wieder durchs Dorf getrieben werden (also "Lehrer-Mobbing" bzw. Beleidigungen im allgemeinen), werden sich bald erledigt haben, ist erst mal die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Oder glaubt noch irgend jemand, dass die dann vorliegenden Daten nicht auch zur Verfolgung solcher (für die Betroffenen bestimmt sehr ärgerlichen, aber insgesamt doch eher harmloseren) Taten herangezogen werden?
@25 (Der andere Udo),
wobei die Abschaltung unliebsamer Internetseiten in manch einem EU-Land nix neues ist, so in Italien oder Belgien.
Am besten den Server nach Holland schaffen. Oder ganz ausgewählte Serveranbieter wählen.
@27 (Tichy),
dann konstruieren Sie mal. =)
@ 25: NRW ist übrigens auch dasjenige Bundesland, in dem im Landtag die heimliche Online-Überwachung durch den Verfassungsschutz legalisiert wurde.
Abschalten -aber das ganze Internet! Wo kommen wir da auch hin wenn das jeder nutzt wie er will. Da kann man ja nicht erwarten das ein Beamter sich selber wehrt!
Aber ich finde ja auch Computer sollten verboten werden – und erst recht die Presse- und Meinungsfreiheit!
Als die Elektrizität entdeckt wurde und jeder Haushalt Strom bekam, da ging das schon in die falsche Richtung!
Und wenn wir schon dabei sind – früher war sowieso alles besser – zumindest zu Zeiten des Pharao Ramses des wievielten .. Da gabs den ganzen Ärger nicht.
Und sonst muß man ja einfach mal sagen das zu Adolfs- und DDR-Zeiten jeder sein Fahrrad stehen lassen konnte – und da ist nichts passiert!
Wer Sarkasmus entdeckt darf ihn einsacken.
Es ist einfach zum Kot… wie sogar Minister alle hart erkämpften Erungenschaften der Neuzeit (Menschenrechte, Gewaltenteilung, Meinungsfreiheit) einfach ignorieren.
Erst berichten lassen, dann informieren, dann lange – aber wirklich lange – nachdenken, und dann handeln oder auch nicht -statt Schwachsinn zu reden! Das wär doch mal was.
@29 (h.c.)
Oh je, Juristen und Phantasie…
Es müsste entweder der klassische Schulfall eines Erlaubnistatbestandsirrtums (Täter dachte z.B., das Opfer habe in eine Körperverletzung eingewilligt) oder eine Handlung sein, von der der Täter nicht wusste, dass sie zu einer Körperverletzung führt. Der mittelbare Täter hätte dieses Verhalten des anderen steuern müssen und den Irrtum erregen bzw. ausnutzen müssen. Hier kommt das Internet ins Spiel…
In solchen Fällen würde das Internet aber nur als halbwegs normales Kommunikationsmittel dienen. Da fällt mir ein: Es gab vor kurzem einen Tatort o.ä., der genau dieses Szenario beschrieb. Dort schrieb Täter A unter falscher Email-Adresse des Opfers C an Täter B, und flirtete mit diesem. Später schrieb A, er (also C) wolle sich mit B zum spontanen Seitensprung treffen. C stehe auf Rollenspiele und würde auf "härtere" Nummern stehen. Dann wurde C von einer Komplizin des A zum vereinbarten Treffpunkt mit B gelockt und das Verhängnis nahm seinen Lauf.
@32 (Tichy),
das kann ich mir ja vorstellen. Aber das ganze mit KV? Hm… "Ich steh beim Haareschneiden auf Rollenspiele." Ne, also wirklich nicht…
An: [internetprovidername]
Von: Bezirksregierung Gummersbach
Betreff: Sperrung von Persönlichkeitsrecht verletzenden Inhalten
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir fordern Sie hiermit auf, unverzüglich alle Persönlichkeitsrecht verletzenden Inhalte auf der Domain [domainname], die vom Benutzer [benutzername] über unseren Lehrer, Herrn OstDir Dr. phil. [lehrername] zu sperren.
Wir wollen nicht hinnehmen, dass Pädagogen in oft beleidigender und herabwürdigender Weise bloßgestellt werden.
Bei Zuwiderhandlung werden wir ein Ordnungsgeld in Höhe von € 10.000,— aussprechen.
[name]
OberAmtMann
*kopfschüttel*
Hier, da hat es mir schon gereicht, weiter bin ich nicht gekommen:
"und NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter"
Entschuldigung. Roswitha Müller Piepenkötter?
Und Ihr fragt noch ernsthaft, wie Körperverletzung über das Internet geht?
So! Roswitha Müller-Piepenkötter! Autsch.
J
"Wenn mich einer beleidigt, kann ich den Provider auch nicht per Verwaltungsakt zur Abschaltung der Seite zwingen."
Nein, das nicht. Aber die Bezirksregierung auffordern, entsprechende Sperrverfügungen zu erlassen.
@ 32 Tichy/ h. c.
Der "Tatort" war eine Folge von "The Closer" die zufälligerweise genau heute um 21:10 Uhr wiederholt wird. ;-)
http://www.cinefacts.de/tv/details.php?id=krkbe2098891206
Das erinnert mich an ein Interview mit einem Menschen aus der Schulverwaltung darüber, warum denn Seiten nicht benötigt würden, auf denen Schüler ihre Lehrer bewerten können. Der Mann meinte dann auch, dass dort ja Schüler demütigend über ihre Lehrer schreiben *könnten*. Dass umgekehrt Lehrer vor versammelter Klasse auch Schüler runtermachen, war eine Idee, die ihm wohl nicht einmal entfernt kam.
Aber mal wieder zurück zum Text: Meint Frau M-P ernsthaft, dass nur in den Schulen der Zugriff auf die Seiten blociert werden soll, oder will sie eine bundesweite Sperrung durchsetzen? Wenn es um letzteres geht, würde mich dann doch mal die Argumentation interessieren, mit der sie diese Seiten auf ein Niveau stellt mit rechtsradikaler Propaganda, extremen Fotos und anderen Seiten, über die man durchaus geteilter Meinung sein darf. Mal ganz davon agesehen, dass ich trotzdem nichts von Gedankenverbrechen der Art "Deine Meinung gefällt mirr nicht, die verbiete ich" halte.
Ganz klar geht Mobbing nicht, ebenso "Beleidigungsdelikte (§§ 185 ff. StGB), Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB) sowie die Tatbestände der Nachstellung (§ 238 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) und Bedrohung (§ 241 StGB)". Aber ich vermute, dass bei der Gelegenheit auch die Lehrerbewertungssites aus dem Netz verbannt werden sollen.
Selbstrecht vergessen manche Lehrer dabei was sie tagtäglich Schülern antun. Über Schüler im Lehrerzimmer ablästern, Sympathienoten oder Betonfünfen verteilen oder auch mal einen Schüler vor der Klasse rund machen. Das verletzt geschickterweise keine Persönlichkeitsrechte aber bei manchen Schüler die Persönlichkeit.
Und jetzt gibt es plötzlich eine Möglichkeit das ohne weiteres öffentlich zu machen. Und schon kriegen die, die selber tagtäglichen über andere urteilen, Angst vor Urteilen.
Aber wie will man eigentlich außer durch Transparenz die Leistung von solchen Dienstleistern (übrigens auch von Anwälten und Ärzten) beurteilen?
@37: Huch, na das nenn ich Zufall. Ein weiteres Beispiel. Die Welt ist klein.
Aber das gab es auch in einer dt. Variante. Kann auch eine Krimiserie gewesen sein. Soko o.ä.
Hm, nehmen wir mal an, mein 15jähriger Sohn fände es unheimlich lustig, ein gefaktet Pornobild seiner Biologielehrerin ins Internet einzustellen. Oder sie als "geile Schnalle" bei spickmich.de (hierum geht es nämlich eigentlich) zu bezeichnen.
Würde die Biologielehrerin sich jetzt an ihren Rechtsanwalt ihres Vertrauens wenden, würden doch mit Sicherheit hohe Kostenforderungen dieses Anwalts auf mich zukommen, oder?
Da ist es mir doch lieber, wenn sich seine Biologielehrerin an die zuständige Bezirksregierung auch ihres Vertrauens wendet und diese den Seitenbetreiber per Verwaltungsakt bittet, den entsprechenden Eintrag zu entfernen.
Die ganze Diskussion geht mal wieder am Kern der Sache vorbei. Die einen schreien Verbieten, die anderen schreien nicht Verbieten.
Wer fragt denn mal, warum die Schüler so einen Würg auf ihre Lehrer haben? Kommt das alles aus dem Nichts? Oder ist an den Schulen vielleicht irgendetwas nicht in Ordnung, was die Schüler sauer macht?
Was zum Lachen aus dem Link "Zensurverbot" (http://dejure.org/gesetze/GG/5.html)
Der ist gut, den kann man nicht oft genug erzählen (Das Gelächter anderswo wird ja in .de nicht wahrgenommen, nicht jedenfalls, dass _darüber_ gelacht wird):
Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
In Österreich gab es in einem Verfahren wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung halt ein Gutachten eines Historikers, der – immerhin – 6 Millionen in KZ bzw. Ghettos als ermordet erwiesen erachtete, ohne gleich Forschung und Lehre mittels Verfass— äh – Grundgesetz einzuschränken.
rotfl
oas
@42 (Gabriel),
Waren Sie immer gut auf Ihre Lehrer zu sprechen, insbesondere mal nach einer verhauenden Klassenarbeit o.ä.?
Die Welt des Internets eröffnet so viele schöne Möglichkeiten, dem Lehrer eins auszuwischen. Das das genutzt wird ist nicht verwunderlich, hätte es das so schon vor 10 Jahren gegeben könnte ich nicht sagen ob ich nicht auch so etwas gemacht hätte. ;o)
Ist es nicht so, dass jeder Mensch einen Anspruch darauf hat, nicht gegen seinen Willen in die Öffentlichkeit gezerrt zu werden? Es geht doch nicht um Zensur, sondern um Persönlichkeitsrechte. Klar gibt es keine Grundlage, so eine Seite einfach abzuschalten, aber ich vermute doch, dass jeder Lehrer – unabhängig davon, ob er beleidigt wurde – einen Anspruch darauf hat, sich dort NICHT wiederzufinden! Oder liege ich falsch?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/92234
Um den Lehrern zu helfen, hat das Schulministerium die Bezirksregierungen angewiesen, den Lehrern zu helfen und dafür zu sorgen, dass verantwortliche Schüler ermittelt werden könnten und strafrechtlich relevante Inhalte aus dem Internet entfernt würden. Dabei will sich das Schulministerium allerdings auf den normalen Rechtsweg verlassen – Internetsperren nach Vorbild der Bezirksregierung Düsseldorf seien nicht geplant, versicherte das Ministerium gegenüber heise online.
W.J.: Persönlichkeitsrechte sind selten absolut. Lehrer sind im öffentlichen Dienst und sind daher auch Gegenstand öffentlicher Debatten.
@ 47 (Torsten) – Lehrer an sich schon. Aber einzelne, namentlich benannte? Weder sind sie Personen der Zeitgeschichte, noch besteht ein besonderes öffentliches Interesse. Wenn Lehrer Meiers Bewertung – mit vollem Namen -auf Seite 1 der Blöd-Zeitung stehen würde, wäre das ja auch nicht rechtens.
W.J.: Jeder einzelne Lehrer arbeitet im öffentlichen Dienst. Natürlich rechtfertigt das keine Paparazzifotos, die Arbeit des Einzelnen darf aber ohne weiteres auch öffentlich thematisiert werden.
Vorab: Das Abschalten ist eine unerträgliche Diskussion. Ich kann nicht nachvollziehen, warum nicht einfach der ordentliche Rechtsweg bis zum BGH gegangen wird. Denn in der Tat ist dieser Fall mehr als nur die Frage, ob man "Lehrer benoten darf".
Dazu @49: "die Arbeit des Einzelnen darf aber ohne weiteres auch öffentlich thematisiert werden."
Ja, das immer. Aber hier wird nicht die Arbeit, also die Leistung, beurteilt, sondern die Person. Noten in Kategorien wie "Menschlichkeit" oder "Sexy" sind objektivierte Werturteile die sich ganz klar auf eine Person beziehen.
Und das muss hinterfragt werden, dazu von mir:
"Die einfache Frage von mir dazu: Nach welchen Kriterien wurden die denn ermittelt? Da die Profile anonym sind kann es doch nur ein vages Vorgehen sein, basierend auf den Bewertungen und einem damit einhergehenden Verdacht. Wo liegt ein solcher Verdacht denn, etwa wenn jemand zu viele gute Noten vergibt? Darf man das nicht? Werden häufiger Profile gelöscht oder Bewertungen sogar verändert, weil man von einer Manipulation ausgeht? Wo bleibt die Transparenz, die jedenfalls dann einzufordern ist, wenn es ja so ernst genommen werden soll, wie die Befürworter es verlangen?
Man hat also weder eine Kontrolle ob man überhaupt dort steht, noch eine Kontrolle was gelöscht wird und wann. Trotzdem sind derart viele der Meinung, dass eine solche unkontrollierte Auskunftei Lustig ist – klar, geht ja nicht um einen selber. Aber beim nächsten Schäuble Artikel wieder schreien. Überwachung gibt es an mehreren Stellen: Staatlich, aber auch im Privatrecht: Wer private Überwachung in Form von Kameras, Taschen-Durchsuchungen oder auch internet-Auskunfteien einfach hinnnimmt, muss sich nicht wundern, wenn der Innenminister in diese Kerbe schlägt."
http://jens.familie-ferner.de/archives/55-Kontrolle-bei-spickmich.de.html
Die Diskussion wäre eine andere, wenn es vor spickmich.de offene Plattformen dieser Art für Mieter, Schulder im Allgemeinen, nachbarn etc. gegeben hätte. Wer bisher pro Spickmich argumentiert kommt mir meistens mit kindlichen "Argumenten" wie "Lehrer benoten, also muss man sie auch benoten können" oder verkennt die Tatsache, dass hier eben nicht Schule oder Lehrveranstaltung im Vordergrund stehen, sondern nur die einzelnen Personen. Andernfalls würde man zB nur die jeweilige Schule oder (ohne Personenbezug) die jeweilige Lehrveranstaltung benotet.
Zunächst einmal halte ich die Einschätzung, Lehrer stünden im besonderen öffentlichen Interesse, für äußerst fragwürdig. Wenn deren Arbeitsleistung bewertet werden soll, wende man sich an die Schulaufsicht, deren Angelegenheiten sind das nämlich.
Zweitens: Meinungsäußerung ist ein Grundrecht, das im zur Genüge angeführten Art.5 GG aber auch seine Grenzen findet: (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Wer sich gern nackt im Internet sehen möchte, oder sein Gesicht auf dem nackten Körper von – wahlweise – Pamela Anderson, Hella von Sinnen, Helmut Kohl, Dustin Hoffman, …, der mag das ja machen. Aber jemand anderen so darzustellen, ist eindeutig ein Übergriff auf dessen Persönlichkeitsrechte. Dieselben Rechte, in ihrer Gesamtheit genommen, deren Einschränkung durch den Bundesinformationsminister die lawblog-Lesergemeinde so einhellig beschreit und beklagt, finden auf einmal keinen Anklang mehr, wenn die ach so bösen Lehrer betroffen sind – wie war das doch mit dem Gleichheitsgrundsatz, meine Herren Hobbyjuristen?
Drittens, wenn der Staat schon sonst seine Beamten am ausgestreckten Arm verhungern läßt, sollte er wenigstens seiner dienstherrlichen SChutzverpflichtung nachzukommen versuchen. Es geht hier um Angriffe, die eindeutig aus der Funktion des betreffenden Beamten herrühren, die er im Auftrag des Staates ausübt, und darum hat der Staat eine Fürsorgepflicht.
Viertens bin ich der Ansicht, daß "Lehrerbewertungen" im Internet keine Aussagekraft haben. Weder werden alle betroffenen Schüler gefragt, noch kann gewährleistet werden, daß jeder auch nur einmal abstimmt – ganz abgesehen davon, daß die Objektivität der Beurteilung deutlich in Frage zu stellen ist: wenn ein Schüler Fünfen einfährt, kann das am schlechten Unterricht liegen – aber auch daran, daß er zuhause nichts tut und in der Schule schläft. Wenn ein Schüler sich vorgeführt vorkommt, dann mag es ausreichen, daß er zur Tafel gebeten wurde, um die Hausaufgabe dort noch einmal vorzurechnen… ein Mitschüler fühlte sich schon benachtieligt, weil eine besondere Stilblüte seiner Englischarbeit an der Tafel landete – OHNE Nennung des Autors wohlgemerkt!