9.7.2007

Kommentar des Tages

„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.”

– Bundesverfassungsgericht Entscheidungen, Band 2, Seite 12

Die hier skizzierte FDGO ist das Fundament des deutschen Staates, und mit jeder einzelnen der aktuellen Forderungen von Schäuble wird dieses massiv untergraben.

Sinnfrei im Beitrag Geschichtsstunde über “die Menschen”

17 Kommentare zu “Kommentar des Tages”

  1. GrundgesetzOFH meint: (9.7.2007 um 20:20) AntwortenReply to this comment

    Das ist ein schönes Zitat, ein sehr schönes Zitat. Wir müssen es schützen.

    Hehe.
    Im Ernst jetzt, mir ischt da neulich auch was schönes über den Weg gelaufen.
    Wie zitieren Juristen? 1 Bvr 1423/07 Absatz 21:

    "a) In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. Dies verkennt im Ausgangspunkt der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, die letztlich maßgebliche Entscheidung."

    bundesverfassungsgericht....k20070606_1bvr142307.html

    Euer GrundgesetzOFH

  2. RA JM (Link) meint: (9.7.2007 um 20:33) AntwortenReply to this comment

    Wenn der OSM denn nur lesen könnte bzw. würde! Aber Blogs sind ja ohnehin nur <a href="http://ra-melchior.blog.de/2007/07/08/manchmal_bin_ich_gerne_unserios~2597328" rel="nofollow"> unseriös</a> – und BVerfGE hat der Herr Dr. iur. wahrscheinlich zuletzt während seines Studiums (Anfang der 60er Jahre – schon lange her) gelesen (und im Zweifel vergessen).

  3. herbert (Link) meint: (9.7.2007 um 21:01) AntwortenReply to this comment

    Die Ansichten von Schäuble …darüber lohnt es sich kein Wort mehr zu verlieren.
    Aber bedenklich ist, die verharmlosenden und teilweise wohlwollenden Meinungen von CDU-Funktionären der 1. Garde und die zaghaften Meinungsäußerungen des Koalitionspartners.
    Wer auf die Presse hofft, ist auch verlassen, ich habe noch kaum eine ernsthafte Gegenmeinung gelesen.
    Fazit: Schäuble bleibt uns erhalten und um das Schlimmste vorerst zu verhüten, wird die SPD einige andere Kröten schlucken und wir einen Teil unserer Freiheit verlieren.

  4. GrundgesetzOFH meint: (9.7.2007 um 21:03) AntwortenReply to this comment
  5. Sinnfrei meint: (9.7.2007 um 21:08) AntwortenReply to this comment

    Danke.

    Eigentlich müsste man auf Grundlage dessen – nach Artikel 21 II GG – beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der CDU beantragen … Ich würde es ja machen, aber da ist der Formfehler gewiss.

  6. herbert (Link) meint: (9.7.2007 um 23:06) AntwortenReply to this comment

    @4
    ok, die süddeutsche hat was geschrieben, einen Kommentar kannte ich schon, aber wer sonst?
    Im ZDF Heute wurde die Kritiker sehr süffisant vorgestellt und Herr Müller aus der Saar steht wie andere Kollegen voll hinter Schäuble.

  7. alu meint: (10.7.2007 um 00:38) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube Schaeuble erreicht mit seinen Aeusserungen sein Ziel, naemlich von den ebenfalls ziemlich harten Grundrechtseinschraenkungen seines neuen BKA-Gesetzes abzulenken: Praeventive Telekommunikationsueberwachung durch das BKA, praeventive Rasterfahndung, Verwendung der Mautdaten usw.

    Die SPD ist ja schon faktisch umgefallen, indem sie zusagte, dass ohne die (ohnehin technisch leicht zu umgehende) Online-Durchsuchung das BKA-Gesetz verabschiedet werden koennte.

    Also aufpassen und nicht einnebeln lassen!

  8. sk meint: (10.7.2007 um 02:15) AntwortenReply to this comment

    "Die Chancengleichheit aller Parteien auf Ausübung einer Opposition" … ist mir sowas von scheissegal, wenn diese Parteien sie nicht wahrnehmen.

  9. Anonymous meint: (10.7.2007 um 07:53) AntwortenReply to this comment

    wie bereits am 8. 7 von mir hier im Blog erwähnt, hat Schäuble sich eindeutig von der freiheilich-demokratischen Grundordnung, entfernt.

    Dies kann eigentlich nur zur Konsequenz haben, dass Schäüble von seiem Amt mit sofortiger Wirkung enthoben wird und in seinem weiteren Wirken vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Die hieraus gezogeen Erkenntnisse sollten in der Folge zu parteipolitischen konsequenzen bei der CDU führen.

    Meiner Meinung nach entspricht diese Demagogie von Schäuble derer, die letztlich das dritte Reich mit all seinem unbeschreiblichen Unglück für alle Menschen ermöglicht haben.

    Und genau aus diesen historichen Erfahrungen ist ja gerade das Grundgesetz mit dem Artikel 21 entstanden.

    Ich sage nur: Währed den Anfängen!

  10. Frank K. meint: (10.7.2007 um 07:54) AntwortenReply to this comment

    zu 12. … sorry, wollte nicht Anonym posten.

  11. Anonymous meint: (10.7.2007 um 08:00) AntwortenReply to this comment

    Hm, gibt es eigentlich kein Gesetz, nachdem man als einfacher Bürger diesen "geistigen Brandstifter" im Range eines Innenministers anzeigen, anklagen oder sonst wie aus seinem Amt jagen kann?

    Schließlich sollte jeder, der in solch einem Amt so massiv gegen die Grundrechte und die Fundamente unseres Rechtsstaats hetzt, ein klarer Fall für Art. 20 (4) GG sein…

  12. Ralf G. meint: (10.7.2007 um 09:00) AntwortenReply to this comment

    Die geschichtliche Dimension erklärt vielleicht auch den Art. 20 (4) GG ein wenig. Der ist ja – wie hier schon festgestellt wurde – mehr ein Papiertiger. Solange der Ordnung des Grundgesetzes noch Geltung verschafft werden kann, gibt es ja noch andere Abhilfe gemäß Art. 20 (4). Sobald dies nicht mehr möglich ist, wird sich aber auch kaum einer sinnvollerweise auf Art. 20 (4) berufen können (höchstens "später", wenn die verfassungsmäßige Ordnung wieder hergestellt ist).

    Ich vermute vielmehr, dass dieser Artikel aus der noch recht frischen Erkenntnis der Verfassungsväter heraus entstanden ist, wie gut der Mensch doch zum Mitläufer taugt.

    Ich verstehe ihn als Erinnerung, dass die Errungenschaften des Grundgesetztes und seiner verfassungsmäßigen Ordnung täglich auf's Neue mit den vorhandenen und verfassungsmäßig zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt werden muss, noch bevor "keine andere Abhilfe möglich ist."

    Ich werde jedenfalls zunächst mal meinem (Unions-)Abgeordneten schreiben, ihm ein paar Fragen stellen und deutlich machen, dass ich das nicht unterstütze, und ich rufe auch andere dazu auf, dies auch zu tun. Wenn die Briefe(keine e-Mails und eher auch kein Fax) in größerer Zahl (nicht unbedingt in Massen) und individuell formuliert eintreffen, kann vielleicht die Erkenntnis einsetzen, dass der Rückhalt bei der Wählerschaft doch nicht so groß ist. Wer bei der letzten Wahl CDU oder CSU gewählt hat, kann ja auch deutlich machen, dass er/sie sehr enttäuscht vom Gebahren der Union ist. Wenn's die Erststimme war, dann durchaus auch persönlich auf den Abgeordneten bezogen.

    Zusätzlich ist es sinnvoll, mit anderen Wählern die direkte Diskussion zu suchen. Webseiten erreichen selten die, die man überzeugen will, sondern nur die, die auch überzeugen wollen.

    Am besten in der eigenen Familie, dem Freundeskreis anfangen. Beachte: Mit denen, die schon auf der eigenen Linie sind, muss man nicht lange Zeit vertun. Die Zeit wird man für die brauchen, die's noch nicht verstanden haben.

    Ein Problem dabei könnte sein, dass nicht jeder den Unterschied zwischen Prävention und Strafrecht versteht. Ähnliche Rechtsbegriffe und Zusammenhänge dürften auch nur den wenigsten bekannt sein. Und wenn die Diskussion abgewehrt wird, hartnäckig bleiben, denn das ist ein Zeichen für Unsicherheit und damit genau _der_ Angriffspunkt. Konfrontieren, aufklären, aber sachlich bleiben, niemals persönlich angreifen.

    Dass die Unschuldsvermutung im Präventionsbereich nicht gilt ist übrigens nicht gerade ein Argument dafür, diesen Bereich auszubauen. Je lauter also Leute wie Herr Gehb (Rechtsexperte der Unionsfraktion) auf diesen "Denkfehler" der Opposition hinweisen, umso lauter weisen sie auch auf das Problem ihrer eigenen Konzepte hin.

  13. dk meint: (10.7.2007 um 09:12) AntwortenReply to this comment

    Jemand Interesse an nem Protest T-Shirt? Vorne das SchäubleBildchen analog zu der Stasi 2.0 Grafik mit ihm und dazu den Text: Schäuble, Demokratiegefährder. Wählt Widerstand.
    Das T-Shirt von Fairtrade oder ähnliches, sprich sozialverträglich hergestellt. Interesse?

    Nur so eine Idee…

  14. otti (Link) meint: (10.7.2007 um 20:00) AntwortenReply to this comment

    Ach ja, die gute, alte FDGO. Das waren noch Zeiten!

    Im korrupten Musterland Baden-Württemberg wurde einem Lehrer mit Bezugnahme darauf von der Schulbehörde die Übernahme in den Schuldienst verweigert (Berufsverbot). Nein, er hat nichts 'angestellt'. Erst eine obergerichtliche Entscheidung hat das Musterländle eines besseren belehrt.
    Unsere Werteordnung wird von den politschen Machthabern immer dann bemüht, wenn es gilt, kritische Geister auszugrenzen und mundtod zu machen.

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