Üblich und angemessen

Die HUK Coburg muss die Kosten eines Verkehrsunfalls übernehmen. Zu den Sachverständigenkosten schreibt die Versicherung:

Die Rechnung für das Gutachten haben wir mit 225,55 € ausgeglichen. Wir erachten ein Sachverständigengutachten in dieser Höhe für üblich und angemessen. … Nach unseren Erkenntnissen akzeptiert der Sachverständige diese Abrechnung.

Gekürzt haben sie 6,50 €. Warum genau dieser stolze Betrag, erfahre ich zwar nicht. Aber wenn’s der Sachverständige mit sich machen lässt, soll es nicht meine Sorge sein.