25.7.2007

Keine Grundlage

Ich kriege täglich Briefe von Gefangenen, die ich bisher nicht kenne. Meistens geht es um die Übernahme eines Mandates, entweder neu oder in schon länger laufenden Verfahren. Letzteres meist wegen Unzufriedenheit mit dem bisherigen Verteidiger. Neulich schrieb mir ein Inhaftierter, er brauche dringend meine Hilfe. Das Gericht, merkte er an, habe ihm einen Pflichtverteidiger genehmigt. Ich solle mich möglichst schnell melden.

Das habe ich auch gemacht. Jetzt stellt sich heraus, dass der Betreffende die Wiederaufnahme seines Verfahrens betreiben will. Eine der kompliziertesten Angelegenheiten überhaupt.

Allerdings erfahre ich auch, dass überhaupt noch nichts in die Wege geleitet ist. Demgemäß hat sich auch noch kein Gericht oder sonstwer zur Frage geäußert, ob für das denkbare Verfahren ein Pflichtverteidiger bestellt wird. Mir wäre es ehrlich gesagt lieber, der Betreffende hätte von vornherein die Karten auf den Tisch gelegt. Nämlich, dass ich erhebliche Vorarbeiten auf eigenes Risiko machen muss. Möglicherweise hätte ich mich sogar dazu breitschlagen lassen. Die Akte hätte ich mir jedenfalls angesehen.

Aber wenn ich gleich zu Beginn des Mandats beschwindelt werde, sehe ich keine Grundlage für eine Zusammenarbeit.

13 Kommentare zu “Keine Grundlage”

  1. Jimmy meint: (25.7.2007 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    Nicht so streng. Der Gefangene ist mit Sicherheit nur verzweifelt und hatte (berechtigterweise?) Angst, sie würden sich seine 'Geschichte' ansonsten erst gar nicht anhören.

  2. Carsten R. Hoenig meint: (25.7.2007 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    Das geht in Richtung Eingehungsbetrug und heißt, der Inhaftierte beißt in die Hand, die ihn füttern will. Keine wirklich gute Idee.

  3. Volker mit V meint: (25.7.2007 um 19:11) AntwortenReply to this comment

    ich glaube, der Gefangene hat wirklich geglaubt, er habe das recht auf eine Pflichtverteidigung (weil Mittellos). Oder er hat was durcheinandergebracht (weil er früher eine Pflichtverteidigung hatte). Vermutlich hat er nicht vorsätzlich gehandelt…

  4. Kerstin meint: (25.7.2007 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    verständlich…

  5. Christian meint: (25.7.2007 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    Der Häftling hat wahrscheinlich einfach keine Ahnung ob irgendsoeine Verfahrenswiederaufnahme sonstwie kompliziert ist oder nicht. Der ist doch kein Jurist, der will da bloß raus.

  6. Kanzlei USA meint: (25.7.2007 um 20:57) AntwortenReply to this comment

    Ist das nicht in Strafrechtsfällen üblig. Einer unserer Mandanten war wegen Vergewaltung angeklagt worden. Der Strafrechtskollege klärte mich dann erstmal auf, dass es schwierig sein wird, aus ihm die Wahrheit herauszubekommen, da zuhause in Deutschland ja die Verlobte und das Kind warteten. Als er dann endlich ausgepackt hat, haben die ihn auch kurzerhand verlassen…

  7. Moxy meint: (26.7.2007 um 01:08) AntwortenReply to this comment

    Dafür gibt's doch diese tollen Sprichwörter: von "Regen und Traufe", "Pest und Cholera"…

  8. MaxR meint: (26.7.2007 um 08:10) AntwortenReply to this comment

    @6: Das ist ja ein schöner Tippfehler mit der "Vergewaltung". Aber würde durchaus auf die Handlungsweisen diverser Rathausinsassen so mancher Stadt passen.
    **grins**

  9. DD meint: (26.7.2007 um 10:40) AntwortenReply to this comment

    Der Motivationsdruck des Inhaftierten in allen Ehren, genauso wie das Bedürfnis alles zu tun, um aus der Sache rauszukommen, aber der allgemeinen Unsitte vom eigenen Mandanten belogen und betrogen zu werden muss ja nun nicht auch noch Vorschub geleistet werden. Nicht die Gegenseite, nicht der Staatsanwalt, weder Richter noch Zeugen sind im Regelfall die ärgsten Feinde des Anwalts, nein, der eigene Mandant erzählt gerne mal einen vom Bären, in der laienhaften Vorstellung es gäbe dann ein Schäufelchen Einsatz extra.

    Man ist ja auch nur Mensch und es will keiner verhehlen das man für "die gute Sache" [TM] schon etwas beschwingter auftritt. Aber nachdem einem die Säulenheiligen in der juristischen Praxis angeblich täglich unterkommen, glaubt man nicht mehr wirklich dran. Und wenn einem dann erstmal der garantierte Augenzeuge live und in Farbe demontiert wurde oder einen kleine lässliche Details, die vom Mandanten vergessen wurden, in der Hauptverhandlung von links hinten überraschen, ist es eine Frage des Selbstschutzes erstmal alles von der Mandantschaft mit 2-3 Säcken Salz zu goutieren.

    Wer dann schon vom Start weg Kappes erzählt soll sich dann nicht wundern wenn der Wunschverteidiger dankend abwinkt. Wie sagte mal jemand so schön: "Be frank and explicit with your lawyer … it is his business to confuse the issue afterwards."

  10. Lionel Hutz meint: (26.7.2007 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    Tsja, diesmal war es zu merken, dass man vom Gefangenen verarscht wurde. Leider wird es allzu oft nicht bemerkt.

  11. tshalina meint: (26.7.2007 um 19:34) AntwortenReply to this comment

    Freu dich doch, dass dein Können sogar über die sonst so sicheren Mauern eines jeden Gefängnisses reichen ;) Spaß beseite…wenn man einmal schwindelt, fällt das nächste Mal nicht sonderlich schwer. Mit anderen Worten: Ich würds nicht machen! Aber davon weg glaube ich einfach, dass der arme Tropf vielleicht gar nicht wirklich weiß, wie seine Karten stehen und er einfach nur wie ein Ertrinkender, durch die Flausen von eventuellen Mitinhaftierten bzw. Familie, mit beiden Armen wild rudert, weil er Angst hat zu ertrinken.

  12. Harald Wienands meint: (1.8.2007 um 05:19) AntwortenReply to this comment

    Jetzt mal ganz unter uns, ich hätte die Schreiben sofort ion den Abfluss verschwinden lassen und keinen gedanken daran verwandt das Mandat anzunehmen.

  13. Harald meint: (1.8.2007 um 05:21) AntwortenReply to this comment

    "Nicht die Gegenseite, nicht der Staatsanwalt, weder Richter noch Zeugen sind im Regelfall die ärgsten Feinde des Anwalts…"

    Das predige ich seit Jahren. Es gilt allerdings auch andersum.

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