Bestatterweblog: Ich sag`nur "Six feet under"-gestorben wird immer.
Grüsse
skugga meint:
(27.7.2007 um 22:05) Antworten
Petition: Danke erstmal dafür, daß der Link nun auch hier erreichbar ist. Und nein: Ihr bezahlt nicht zu viel. Aber ich finde es unglaublich beschämend, wie wenig manche – und leider nicht wenige – anderen zahlen.
martin meint:
(27.7.2007 um 23:19) Antworten
soso, payback gibt nur völlig unzureichende rabatte und verkauft kundendaten weiter? teufel auch, da hol mich doch der klabautermann, wenn das nicht letztens die "Nina (?) von Payback" hier vehement abgestritten hat.
Hootch meint:
(27.7.2007 um 23:38) Antworten
@6, (mein freund) martin:
Gibt es an Deiner Uni etwa keine Gruppe, in der sich jeder bewusst eine Payback-, HappyDigits-, oder sonstwas -Karte anschafft, und diese wöchentlich untereinander tauscht?
Sofort ins Leben rufen! Je mehr desto besser!
Damit werden die Daten nahezu unbrauchbar. Das ist die sprichwörtliche "Rache des 'kleinen' Mannes". Und man bekommt auch noch Geld/"Prämien" dafür :-D
Grüße!
martin meint:
(28.7.2007 um 00:29) Antworten
die idee haben ja schon viele gehabt, und auch schon hier gepostet (auch in der diskussion, die ich in #6 ansprach). ich bin aber inzwischen der überzeugung, dass man damit auch keinem hilft; zwar werden die daten unbrauchbar, das stimmt wohl. aber derjenige, auf den die karte angemeldet ist, wird trotzdem mit werbung zugemüllt, und taucht irgendwo in datensätzen auf, wo ihn das innenministerium (oder wahlweise die GEZ hahaha) entdecken kann.
und vor allem: auch wenn die datensätze keinen sinn ergeben, bekommt payback trotzdem geld dafür, wenn sie weiterverkauft werden! von daher finde ich, dass auch dies abzulehnen ist.
vom prinzip der "rache des keinen mannes" bzw des "zivilen ungehorsams (in GANZ GANZ kleinem rahmen)" ist sowas aber natürlich immer zu bejahen!! :-)
@7
Es ist auch möglich sich um die 3-5 Karten ausstellen zu lassen :).
foxi meint:
(28.7.2007 um 18:11) Antworten
Rechtsbeugung: Ich halte es nicht für korrekt, den link kommentarlos hier reinzustellen. Hintergrund dürfte wohl sein, dass aufgrund des Beratungsgeheimnisses unbekannt ist, welche der drei Richter pro oder contra abgestimmt hat. Da sie sich vermutlich auf ihr Schweigerecht befrufen, wird man es auch nie erfahren und die trotzdem erhobene Anklage entspricht einem Stochern im Nebel.
A. John meint:
(29.7.2007 um 10:59) Antworten
@1: Rechtsbeugung: Gericht lässt Anklage nicht zu:
Ist das nicht suboptimal, wenn das von den betroffenen Gerichten selbst verhandelt werden soll?
Dies ist einer von vielen Fällen, in denen sich zeigt was passiert, wenn eine von Standesdünkel, Selbstherrlichkeit und Corpsgeist geprägte Kaste Narrenfreiheit genießt.
Richter sind nur dem Gesetz und ihrem Gewissen, also nur dem Gesetz unterworfen. Theoretisch!
Eine funktionierende(!) Dienstaufsicht existiert nicht und den Tatbestand der Rechtsbeugung gibt es nur auf dem Papier.
Das Bewusstsein, gefahrlos in einem de facto außergesetzlichen Raum agieren zu können, ist IMO die Hauptursache für die Enthemmung und Verwahrlosung der Justiz.
Warum sollte ein Richter seinen Kollegen anklagen? Er liefe Gefahr, sich ins eigene Knie zu schießen. Müsste er doch damit rechnen, bei nächster Gelegenheit die Quittung dafür zu bekommen und im Kollegium als Kameradenschwein gebrandmarkt zu werden.
Es wäre gut für die Demokratie und den Rechtsstaat, wenn Richter Wahlbeamte auf Zeit, aber mit der Option auf Wiederwahl wären. Erst dann würden sie ihre Urteile tatsächlich im Namen des Volkes fällen.
Norge meint:
(29.7.2007 um 11:23) Antworten
@14:
Ob die Wahl von Richtern (wenn ich Sie richtig verstehe wohl von den wahlberechtigten Bürgern) wirklich zu einer Verbesserung führen würde. Ich erinnere nur an einen gewissen Herrn Schill ("Richter Gnadenlos"), der ja beim Wahlvolk durchaus gut ankam. Ob die Kriterien, nach denen sich die Masse der Leute bei einer Wahl entscheiden, deckungsgleich sind mit den Kriterien, die zu einer "guten" Richterschaft führen würden, ist meiner Meinung nach zu bezweifeln.
Norge meint:
(29.7.2007 um 11:25) Antworten
Nachtrag:
"Ob die Wahl von Richtern (wenn ich Sie richtig verstehe wohl von den wahlberechtigten Bürgern) wirklich zu einer Verbesserung führen würde." Hier fehlt ein Teil …
So sollte der Satz aussehen:
"Ob die Wahl von Richtern (wenn ich Sie richtig verstehe wohl von den wahlberechtigten Bürgern) wirklich zu einer Verbesserung führen würde wage ich zu bezweifeln."
A. John meint:
(29.7.2007 um 12:02) Antworten
@16: “Ob die Wahl von Richtern (wenn ich Sie richtig verstehe wohl von den wahlberechtigten Bürgern) wirklich zu einer Verbesserung führen würde wage ich zu bezweifeln.”
Das kommt auf die Sichtweise an.
Zumindest wäre eine solche Regelung demokratisch und das Ergebnis entspräche dem Willen des (formalen) Souveräns.
Nichts fürchtet die Politik allerdings mehr als Volksentscheide und Wahlverfahren, die tatsächlich etwas bewirken.
Der Gerd meint:
(29.7.2007 um 14:04) Antworten
@A.John: Ein interessanter Gedanke, Richter auf Zeit wählen. Aber ich denke Norge hat recht mit seiner Einschätzung. Ein Herr Schill wäre vielleicht heute noch Richter in Hamburg….
Was hälst Du von der Idee: Der Staat haftet für Fehlentscheidungen seiner Beamten, aber so richtig. Ich denke dabei nicht an Peanuts.
Der Gerd
A. John meint:
(29.7.2007 um 16:46) Antworten
@18: Aber ich denke Norge hat recht mit seiner Einschätzung. Ein Herr Schill wäre vielleicht heute noch Richter in Hamburg….
Wenn er in einem demokratischen Verfahren mehrheitlich gewählt würde, wäre diese Entscheidung IMO zu akzeptieren, auch, wenn sie mir persönlich nicht zusagt.
Abgesehen davon glaube ich, das ein Buske der Demokratie mehr Schaden zufügt, als 100 Schills.
Was hälst Du von der Idee: Der Staat haftet für Fehlentscheidungen seiner Beamten, aber so richtig.
Theoretisch tut er das ja. http://www.rechtslexikon-online.de/Amtshaftung.html
Praktisch stehen dem aber 2 Dinge entgegen:
1.)Für eine Amtspflichtverletzung von Richtern bei einem Urteil ist nur einzustehen, wenn sie eine Straftat darstellt (Spruchrichterprivileg).
Die Straftat müsste zunächst gerichtlich festgestellt werden.
Eine solche Feststellung würde vermutlich selbst dann nicht getroffen, wenn ein Richter einen Falschparker zum Tode durch erschießen verurteilt und sofort eigenhändig vollstreckt.
2.) Die geradezu menschenverachtende Geringschätzung des Staates für seine Bürger, wenn diese, wie auch immer zu Schaden gekommen sind.
Aktuell fällt mir da dieser Fall in den USA ein: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,496862,00.html
Ein Deutscher bekäme in einem solchen Fall kaum den Gegenwert eines Oberklasse-Autos, wenn überhaupt etwas.
2.)
BlackFlash meint:
(29.7.2007 um 17:11) Antworten
@ Bezahlen wir zu viel? Oder die anderen zu wenig?
Hab mir die ReNo seite mal angesehen.
Warum gehen die nicht putzen? da steht das Putzkräfte mehr verdienen.
Also Eimer raus und Schrubber in die Hand, mal sehen ob sie so auch Ganztagsstellen bekommen.
Der Gerd meint:
(29.7.2007 um 18:21) Antworten
@A.John: Gut getroffen mit dem Link. Genausowas meinte ich. Was passiert z.B. wenn das BVerfG aufgrund der Beschwerde feststellt, das mit der Mikado-Aktion gegen das Grundgesetz verstossen wurde. Der OSt kriegt 1 Monat keinen Nachtisch? Eine mögliche Schadenersatzklage von 22 Mill. Betroffenen wegen Verletzung ihrer Grundrechte mit der Möglichkeit einer finanz. Entschädigung würde einen gewaltigen politischen Druck bedeuten.
Der Gerd
F.R. (Psycho-Blog) meint:
(29.7.2007 um 19:45) Antworten
@BackFlash (20)
Ich denke mal hier greift der selbe Mechanismus wie bei den Praktikanten. Die Aussicht auf einen besseren Job und die Angst durch zu grosse Lücken im Lebenslauf in seinem gelernten Beruf nicht mehr Fuss fassen zu können.
Rebecca meint:
(29.7.2007 um 21:54) Antworten
Habe mir mit Erschrecken den Link "Zahlen wir zu viel…" angeschaut. Zwei Dinge berühren mich.
1.) Mit welcher Argumentation BEIDE Seiten wegwischen
2.) Meine lieben Damen und Herren Rechtsanwälte und REFA/RENOS: Mal in der freien Wirtschaft nachgehorcht, was gute Fachkräfte verdienen?? Bei uns wird einmal im Jahr (sogar vertraglich festgelegt!) ein ernstzunehmendes und offenes Gespräch über das Gehalt geführt. Dabei wird auch die Weiterbildungssituation und Zukunftsvorstellungen/Wünsche abgeklopft…! Offene Gespräche und ein "auf dem Teppich bleiben" von beiden Seiten sind hier erforderlich. Denn wenn beide Seite so weit zufrieden sind und ihre Vorstellungen/Ergebnisse in die richtige Richtung gehen, dann ist auch das Betriebsklima viel besser. Kommunikation und ein Leben an der "Basis" ist da von Vorteil. Ständiges Gejammer (egal auf welcher Seite) wirkt dauerhaft unglaubwürdig. Gute Arbeit verdient gute Entlohnung. Sichere Arbeit bedeutet auch über die "Gesundheit" der Unternehmung Bescheid zu wissen.
Rechtsbeugung: Gericht lässt Anklage nicht zu:
Ist das nicht suboptimal, wenn das von den betroffenen Gerichten selbst verhandelt werden soll?
Die Adsense-Werbung für seriöse Partnervermittlung auf dem Bestatterblog ist auch nicht schlecht.
Der Hintergrund zum zweiten link kann hier nachgelesen werden:
http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/TBlesen.htm
Bestatterweblog: Ich sag`nur "Six feet under"-gestorben wird immer.
Grüsse
Petition: Danke erstmal dafür, daß der Link nun auch hier erreichbar ist. Und nein: Ihr bezahlt nicht zu viel. Aber ich finde es unglaublich beschämend, wie wenig manche – und leider nicht wenige – anderen zahlen.
soso, payback gibt nur völlig unzureichende rabatte und verkauft kundendaten weiter? teufel auch, da hol mich doch der klabautermann, wenn das nicht letztens die "Nina (?) von Payback" hier vehement abgestritten hat.
@6, (mein freund) martin:
Gibt es an Deiner Uni etwa keine Gruppe, in der sich jeder bewusst eine Payback-, HappyDigits-, oder sonstwas -Karte anschafft, und diese wöchentlich untereinander tauscht?
Sofort ins Leben rufen! Je mehr desto besser!
Damit werden die Daten nahezu unbrauchbar. Das ist die sprichwörtliche "Rache des 'kleinen' Mannes". Und man bekommt auch noch Geld/"Prämien" dafür :-D
Grüße!
die idee haben ja schon viele gehabt, und auch schon hier gepostet (auch in der diskussion, die ich in #6 ansprach). ich bin aber inzwischen der überzeugung, dass man damit auch keinem hilft; zwar werden die daten unbrauchbar, das stimmt wohl. aber derjenige, auf den die karte angemeldet ist, wird trotzdem mit werbung zugemüllt, und taucht irgendwo in datensätzen auf, wo ihn das innenministerium (oder wahlweise die GEZ hahaha) entdecken kann.
und vor allem: auch wenn die datensätze keinen sinn ergeben, bekommt payback trotzdem geld dafür, wenn sie weiterverkauft werden! von daher finde ich, dass auch dies abzulehnen ist.
vom prinzip der "rache des keinen mannes" bzw des "zivilen ungehorsams (in GANZ GANZ kleinem rahmen)" ist sowas aber natürlich immer zu bejahen!! :-)
zur Rechtsbeugung:
http://www.jurblog.de/2007/02/24/der-fall-goerguelue-und-die-kapitulation-des-familienrechtssystems/
DAS ist die Erfindung des perpetuum mobile – wird mal Zeit, dass sich Schäubke und Zypresse darum kümmern!
@ U.V., Betreff Mikado
Das sollte einen Blick wert sein:
http://www.berlinerumschau.com/index.php?set_language=de&cccpage=10072007ArtikelMedien1
LG
GG-OFH
Auch ganz interessant:
So stellt man sicher, daß die Unabhängigkeit der Justiz nicht zu groß wird.
"Bundessozialgericht degradiert unbequemen Richter"
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,497044,00.html
@7
Es ist auch möglich sich um die 3-5 Karten ausstellen zu lassen :).
Rechtsbeugung: Ich halte es nicht für korrekt, den link kommentarlos hier reinzustellen. Hintergrund dürfte wohl sein, dass aufgrund des Beratungsgeheimnisses unbekannt ist, welche der drei Richter pro oder contra abgestimmt hat. Da sie sich vermutlich auf ihr Schweigerecht befrufen, wird man es auch nie erfahren und die trotzdem erhobene Anklage entspricht einem Stochern im Nebel.
@1: Rechtsbeugung: Gericht lässt Anklage nicht zu:
Ist das nicht suboptimal, wenn das von den betroffenen Gerichten selbst verhandelt werden soll?
Dies ist einer von vielen Fällen, in denen sich zeigt was passiert, wenn eine von Standesdünkel, Selbstherrlichkeit und Corpsgeist geprägte Kaste Narrenfreiheit genießt.
Richter sind nur dem Gesetz und ihrem Gewissen, also nur dem Gesetz unterworfen. Theoretisch!
Eine funktionierende(!) Dienstaufsicht existiert nicht und den Tatbestand der Rechtsbeugung gibt es nur auf dem Papier.
Das Bewusstsein, gefahrlos in einem de facto außergesetzlichen Raum agieren zu können, ist IMO die Hauptursache für die Enthemmung und Verwahrlosung der Justiz.
Warum sollte ein Richter seinen Kollegen anklagen? Er liefe Gefahr, sich ins eigene Knie zu schießen. Müsste er doch damit rechnen, bei nächster Gelegenheit die Quittung dafür zu bekommen und im Kollegium als Kameradenschwein gebrandmarkt zu werden.
Es wäre gut für die Demokratie und den Rechtsstaat, wenn Richter Wahlbeamte auf Zeit, aber mit der Option auf Wiederwahl wären. Erst dann würden sie ihre Urteile tatsächlich im Namen des Volkes fällen.
@14:
Ob die Wahl von Richtern (wenn ich Sie richtig verstehe wohl von den wahlberechtigten Bürgern) wirklich zu einer Verbesserung führen würde. Ich erinnere nur an einen gewissen Herrn Schill ("Richter Gnadenlos"), der ja beim Wahlvolk durchaus gut ankam. Ob die Kriterien, nach denen sich die Masse der Leute bei einer Wahl entscheiden, deckungsgleich sind mit den Kriterien, die zu einer "guten" Richterschaft führen würden, ist meiner Meinung nach zu bezweifeln.
Nachtrag:
"Ob die Wahl von Richtern (wenn ich Sie richtig verstehe wohl von den wahlberechtigten Bürgern) wirklich zu einer Verbesserung führen würde." Hier fehlt ein Teil …
So sollte der Satz aussehen:
"Ob die Wahl von Richtern (wenn ich Sie richtig verstehe wohl von den wahlberechtigten Bürgern) wirklich zu einer Verbesserung führen würde wage ich zu bezweifeln."
@16: “Ob die Wahl von Richtern (wenn ich Sie richtig verstehe wohl von den wahlberechtigten Bürgern) wirklich zu einer Verbesserung führen würde wage ich zu bezweifeln.”
Das kommt auf die Sichtweise an.
Zumindest wäre eine solche Regelung demokratisch und das Ergebnis entspräche dem Willen des (formalen) Souveräns.
Nichts fürchtet die Politik allerdings mehr als Volksentscheide und Wahlverfahren, die tatsächlich etwas bewirken.
@A.John: Ein interessanter Gedanke, Richter auf Zeit wählen. Aber ich denke Norge hat recht mit seiner Einschätzung. Ein Herr Schill wäre vielleicht heute noch Richter in Hamburg….
Was hälst Du von der Idee: Der Staat haftet für Fehlentscheidungen seiner Beamten, aber so richtig. Ich denke dabei nicht an Peanuts.
Der Gerd
@18: Aber ich denke Norge hat recht mit seiner Einschätzung. Ein Herr Schill wäre vielleicht heute noch Richter in Hamburg….
Wenn er in einem demokratischen Verfahren mehrheitlich gewählt würde, wäre diese Entscheidung IMO zu akzeptieren, auch, wenn sie mir persönlich nicht zusagt.
Abgesehen davon glaube ich, das ein Buske der Demokratie mehr Schaden zufügt, als 100 Schills.
Was hälst Du von der Idee: Der Staat haftet für Fehlentscheidungen seiner Beamten, aber so richtig.
Theoretisch tut er das ja.
http://www.rechtslexikon-online.de/Amtshaftung.html
Praktisch stehen dem aber 2 Dinge entgegen:
1.)Für eine Amtspflichtverletzung von Richtern bei einem Urteil ist nur einzustehen, wenn sie eine Straftat darstellt (Spruchrichterprivileg).
Die Straftat müsste zunächst gerichtlich festgestellt werden.
Eine solche Feststellung würde vermutlich selbst dann nicht getroffen, wenn ein Richter einen Falschparker zum Tode durch erschießen verurteilt und sofort eigenhändig vollstreckt.
2.) Die geradezu menschenverachtende Geringschätzung des Staates für seine Bürger, wenn diese, wie auch immer zu Schaden gekommen sind.
Aktuell fällt mir da dieser Fall in den USA ein:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,496862,00.html
Ein Deutscher bekäme in einem solchen Fall kaum den Gegenwert eines Oberklasse-Autos, wenn überhaupt etwas.
2.)
@ Bezahlen wir zu viel? Oder die anderen zu wenig?
Hab mir die ReNo seite mal angesehen.
Warum gehen die nicht putzen? da steht das Putzkräfte mehr verdienen.
Also Eimer raus und Schrubber in die Hand, mal sehen ob sie so auch Ganztagsstellen bekommen.
@A.John: Gut getroffen mit dem Link. Genausowas meinte ich. Was passiert z.B. wenn das BVerfG aufgrund der Beschwerde feststellt, das mit der Mikado-Aktion gegen das Grundgesetz verstossen wurde. Der OSt kriegt 1 Monat keinen Nachtisch? Eine mögliche Schadenersatzklage von 22 Mill. Betroffenen wegen Verletzung ihrer Grundrechte mit der Möglichkeit einer finanz. Entschädigung würde einen gewaltigen politischen Druck bedeuten.
Der Gerd
Manueller Trackback (zum Thema "Bestatter-Weblog"):
http://www.psycho-blog.net/a00703.htm
@BackFlash (20)
Ich denke mal hier greift der selbe Mechanismus wie bei den Praktikanten. Die Aussicht auf einen besseren Job und die Angst durch zu grosse Lücken im Lebenslauf in seinem gelernten Beruf nicht mehr Fuss fassen zu können.
Habe mir mit Erschrecken den Link "Zahlen wir zu viel…" angeschaut. Zwei Dinge berühren mich.
1.) Mit welcher Argumentation BEIDE Seiten wegwischen
2.) Meine lieben Damen und Herren Rechtsanwälte und REFA/RENOS: Mal in der freien Wirtschaft nachgehorcht, was gute Fachkräfte verdienen?? Bei uns wird einmal im Jahr (sogar vertraglich festgelegt!) ein ernstzunehmendes und offenes Gespräch über das Gehalt geführt. Dabei wird auch die Weiterbildungssituation und Zukunftsvorstellungen/Wünsche abgeklopft…! Offene Gespräche und ein "auf dem Teppich bleiben" von beiden Seiten sind hier erforderlich. Denn wenn beide Seite so weit zufrieden sind und ihre Vorstellungen/Ergebnisse in die richtige Richtung gehen, dann ist auch das Betriebsklima viel besser. Kommunikation und ein Leben an der "Basis" ist da von Vorteil. Ständiges Gejammer (egal auf welcher Seite) wirkt dauerhaft unglaubwürdig. Gute Arbeit verdient gute Entlohnung. Sichere Arbeit bedeutet auch über die "Gesundheit" der Unternehmung Bescheid zu wissen.
Grüsse!