AG Pforzheim macht ebay-Kunden zum Hehler
So schnell wird man beim Shoppen auf Ebay zum Hehler:
- Der Kaufpreis ist deutlich billiger als normal.
- Die Auktion startet bei nur einem Euro.
- Im Angebot stehen so merkwürdige Dinge wie “toplegal”.
- Die Ware wird aus Polen versandt.
All dies sind nach Auffassung des Amtsgerichts Pforzheim Beweisanzeichen, aus denen “zwingend” zu schließen ist, dass der Käufer es zumindest billigend in Kauf genommen hat, Diebesgut zu erstehen. Einem Ebay-Käufer brachte das jetzt eine eine Vorstrafe ein.
Das Urteil vom 26. Juni 2007 ist hier nachzulesen.
Wenn diese Argumentation sich durchsetzt, dürfte ebays Geschäftsmodell in Deutschland ernsthaft gefährdet sein. Dem Kunden, der bei Ein-Euro-Startpreisen mitbietet, muss auf dieser Basis an sich eine Ausstiegsmöglichkeit geboten werden. Kurioserweise in den Fällen, in denen er mal einen Schnäppchenpreis erzielt hat.
erster ;)
(den gabs hier noch net oder? ) ^^
….. gibt es da keine Berufung/2. Instanz ?
"Einem Ebay-Käufer brachte das jetzt eine eine Vorstrafe ein."
Berufung ist möglich.
also irgendwas funktionierte da nicht.
da ist ein "eine zu viel drin.
Höchst fragwürdiges Urteil wie ich finde.
@Udo: Die "Vorstrafe" (wie du schreibst) ist aber nicht im umgangssprachlichen Sinne zu verstehen, wo die Grenze bei 90 Tagessätzen liegt und man in Zukunft einen netten BZR-Auszug hat, der Arbeitsgeber & Co. höchst beeindrucken wird.
Auch bis 90 Tagessätze ist man vorbestraft. Man darf sich allerdings gegenüber Privaten, zum Beispiel einem Arbeitgeber, als "unvorbestraft" bezeichnen. Es gibt also keine Offenbarungspflicht. Die Vorstrafe steht auch nur in einem Führungszeugnis für Behörden drin.
Wenn man jetzt noch an den Verkauf von Diebesgut von Seiten unserer Polizei dazu nimmt ergibt sich schon ein gan anderes Bild.
Man stelle sich vor:
Man kauft gestohlenen Schmuck auf Ebay, angeboten von unseren lieben Polizei.
Da der Verkaufspreis nicht hoch genug war wird man direkt wegen hehlerei angeklagt, der Schmuck wird wieder eingezogen und dann wieder versteigert. Besser kann man doch kein Geld machen oder?
Abmahnwelle 2.0: Einzelhandelsketten zeigen Einkäufer von Discountern an. Die kaufen schließlich billiger, sind also offensichtlich Hehler.
> Indiztatsachen – wie etwa eine auffallende Produktbeschreibung
> (hier: "toplegales Gerät")
Wundervoll. Wenn diese Logik weiterhin so Schule macht (toplegal heißt gestohlen, verwirrt heißt Fake und Apfel heißt Orange), dann dürfte sich ja zur Freude der Ebay-Verkäufer ja wenigstens die Gewährleistungspflicht bald verabschieden – denn wenn "100% in Ordnung!!!" drinsteht, muss Kunde ja schließen, dass das Ding tatsächlich kaputt ist und hat dementsprechend alle Ansprüche verwirkt.
Sehr seltsam.. die setzen wohl gesunden Menschenverstand vorraus, nicht unbedingt üblich. "TOP LEGAL".. wer soll das schon an was böses denken, lol
Die Staatsanwaltschaft ist inkonsequent. Gem. § 259 Abs. 3 StGB ist der Versuch strafbar.
Alle, die auf diese Auktion geboten haben, müssten sinngemäß ebenfalls verurteilt werden.
Die äußeren Gegebenheiten, woraus das Amtsgericht den Vorsatz herleitet, z.B. Auktionstext, waren für alle gleich.
Das ganze Geschäftsmodell von ebay kippt, denn ebay fördert doch sowieso Hehlerei :)
Die Wirtschaft kippt!!
Sie begünstigt Hehlerei und Diebstahl!!!
Wenn man nix kaufen kann, kann man auch keine Helherwahre kaufen. Staat!!! Schützt eure Bürger, verbietet ihnen den Handel!
Nachdem ich selbst aus Pforzheim stamme, dort aber zum Glück seit 16 Jahren nicht mehr wohnen muss, kann ich zum Thema nur hinzufügen, das ich mir wünsche, dass zukünftig die Beschlüsse des AG PF genauso ignoriert werden, wie das Kaff Pforzheim selbst.
"Dem Kunden, der bei Ein-Euro-Startpreisen mitbietet, muss auf dieser Basis an sich eine Ausstiegsmöglichkeit geboten werden." -die aber angesichts der Strafbarkeit schon des Versuchs aber nur noch über § 24 StGB (Rücktritt vom Versuch) zur Straflosigkeit führen würde.
In diesen Fällen würde dann aber wohl die Freiwilligkeit problematisiert werden, so dieser amtsgerichtliche Schwachsinn denn Schule machen sollte.
Im Übrigen ist – 12 BK – zuzustrimmen, wenn schon, denn schon !
Jetzt ist es amtlich:
1. Das Internet ist böse
2. Ebay fördert die Kriminalität
3. Forenbetreiber haben die Beiträge im vorraus zu kontrollieren
4. Blogger die Kommentare dito
5. W-LAN ist nix für die Bevölkerung
daraus muß ich Schlussfolgern, das offensichtlich die Politiker und Justiz über Dinge urteilen,von denen sie nix verstehen.
Armes Deutschland.
Ups, ich habe mein "altes" PC-System (Athlon XP 3200+, 1024 MB RAM, Mainboard) auch für ab 1 € verkauft. Na hoffentlich bekomm ich jetzt nicht Besuch vom SEK…
Übrigens, ähnlicher Dünnsinn wurde im März auch schon von der StA Bückeburg verzapft, wurde damals auch bei <a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,470436,00.html" rel="nofollow">SPON </a>verhackstückt.
Damit hätten wir also mindestens schon drei weltfremde Ignoranten im schwarzen Umhang, denn irgendwer muss ja auch in vorliegendem Verfahren die Anklage vertreten haben.. (Kaftan wollte ich hier nicht schreiben, wegen der Keywords und so …)
dass dieses urteil wirklich so mit das haarsträubendste aus der richter-charge ist, was ich seit langem gehört habe, ist ja wohl unbestritten.
ich finde es aber auch seltsam, dass überall, wo man über das urteil liest, dagegen argumentiert wird, dass "viele ebay-verkäufer den 1-euro-start wählen, weil dann aus psychologischen gründen [...] mehr gebote [...] schnäppchen" usw. usf.
also meine auktionen starten immer alle bei 1 euro aus dem schlichten grund, dass dann auch die ebay-gebühren am geringsten sind!
^ ich halte es eigentlich für offensichtlich, aber hier nochmal zur klarstellung:
wenn man eine auktion bei 1 euro oder 20 euro startet, hat dies NIEMALS auch nur den GERINGSTEN einfluss auf das endergebnis. vielleicht das als hinweis an den spruchkörper dieses unsinns, aber den hinweis sollte derselbe inzwischen wohl schon mehr als oft genug gehört haben.
Na dann würde ich mir die Seite zoll-auktion.de näher ansehen. In der Abteilung Schmuck und Uhren dürfte so an 95% Hehlerware drin sein. Da werden teilweise die Dinger mit Angabe der Nummer des Strafverfahrens angeboten und welcher Ganove kauft sich die Rolex und der Frau die Ohrringe beim Juwelier??? Was sagt Ihr dazu?
Interessant. Ich find die Formulierungen etwas zu allgemein gehalten. Bei einem stimme ich zu.
Wenn der Verkäufer mit "TOPLEGAL" wirbt, sollte selbst dem naivsten Menschen ne Lampe aufgehen.
Das ist schon fast wie "ungetragen" und "ungetestet" :).
Womit ich aber nicht übereinstimme ist die Verbindung zu Polen. Interessanterweise Rettet man sich ja daß man Ausland als "strafverfolgungserschwerend" einstuft, und nicht "in Polen wird eh nur geklaut". Gerade wenn ein Artikel aus dem Ausland kommt kann ich mir gut vorstellen, daß dieser dort billiger ist. Warum produziert man denn in Pakistan und China? Weils da billiger ist. Also würde ich soweit gehen zu behaupten daß der Artikelstandort im AUsland eigentlich eine bestätigung für einen legalen niedrigen Preis ist.
@21
Nicht notwendigerweise. Auf einer schlecht frequentierten Auktions-Platform kann der Startpreis durchaus einen Einfluß auf das Ergebnis haben. Es benötigt mindestens zwei ernsthaft interessierte potentielle Käufer, damit der Startpreis keinen Einfluß hat. Bei ebay ist dies jedoch eigentlich immer anzunehmen. Ansonsten scheint mir der Startpreis durchaus einen, wenn auch vielleicht vernachlässigbar geringen, Effekt auf den Endpreis zu haben, der rein psychologisch bedingt ist.
So einen Fall gab es <a href="http://www.farliblog.de/archives/442-eBay-Kaeufer-sind-Verbrecher.html" rel="nofollow">im März</a> diesen Jahres schonmal. Da hat die Staatsanwaltschaft gegen 280 ebay-Käufer wegen Hehlerei ermittelt, weil ein VW-Mitarbeiter in Hannover auf Rechnung von VW Werkzeuge gekauft und die dann über Strohmänner bei ebay verkauft hat.
Allerdings ist es da bislang noch nicht zu Verhandlungen gekommen. Die Begründung für die Anklagen sind allerdings die gleichen: Liegt der Wert einer Ware deutlich über einem Euro, müsste man davon ausgehen, dass es sich um Diebesgut handelt.
Die Argumentation mit dem zu niedrigen Verkaufspreis als Hinweis auf Hehlerware erschließt sich mir nicht.
Schließlich haben Versteigerungen die (für manche Pforzheimer offensichtlich unbekannte) Eigenart, daß sich der Preis erst im Verlauf der Versteigerung bildet. Das heißt, der Bieter konnte doch vor Ende der Auktion gar nicht wissen, ob und für welchen Betrag er das Gerät am Ende bekommen würde.
Haha, hab gerade mal versucht bei ebay nach toplegal zu suchen und ebay ersetzt das automatisch durch topdeal. Wollen die das den Beamten die nach Hehlerware fahnden wollen schwer machen?
Nun ja. Wenn man sich aber mal durchliest, worum es geht bei dem Artikel, dann ist es nicht mehr so verwunderlich. Navigeräte sind u.a. solche Artikel. Dazu gab es schon in einigen Foren Meldungen. Ebenso wurden solche Geräte teilweise extrem UNTER Wert per "sofort kauf" option verkauft (ich glaube zu meinen sogar gänzlich ohne Rechnung o.ä.).
Und ein jeder sollte aufhorchen, wenn ein NAGELNEUES Gerät für 2,50 Euro bei Ebay verkloppt wird! Denn SO naiv kann man nicht wirklich sein um nicht sowas zu wissen, wenn man sich mit dem Thema Ebay auseinandersetzt!
Ich denke die deutschen Behörden sollten sich auf andere Sachen konzentrieren, wie Online-Durchsuchungen, File-sharing und immer
wieder den bösen Terrorismus!!!
:)
Könnte jemand diesen Richtern bitte mal das Prinzip einer Auktion und speziell das Prinzip von eBay erläutern?
da kann ich PS nur gepflegt zustimmen. Pforzheim – noch hässlicher als Fürth. Pforzheim – das Heim der Picasso-Kinderspielplätze. Pforzheim – 98% Dösbacken, Hackfressen und geistige Tiefflieger. Pforzheim – was ist das eigentlich?
Selbiges gilt natürlich auch für die IHK NSW. Inkompetenz, wie sie leibt und lebt. Aber was will man von ehrenamtlichen "Verantwortlichen" auch erwarten?
cu, w0lf.
@21, @24: Laut Statistiken von eBay führt, bei sonst gleicher Ware und Beschreibung etc., ein Startpreis von €1 zu einem höheren Endpreis als ein höherer Startpreis.
Ich wäre gerne bereit, mich der vorliegenden Argumentation anzuschließen, wenn es um ein Sofortkauf-Angebot ginge. Aber selbst Formulierungen wie "toplegal" lassen doch eigentlich auf gar nichts schließen, inzwischen sind über eBay.de so viele auch nicht deutsche Auktionen zu finden, dass eine etwas eigenartige Beschreibung doch überhaupt nichts mehr zu sagen hat.
Zitat aus dem Urteil:
"Zwar werden
bei einer solchen auch Waren unter ihrem Wert verkauft; hier jedoch lag das Mindestgebot bei 1€."
Wie es scheint, ist jemand relativ kurz über das Thema eBay gebrieft worden, hat es aber nicht wirklich verstanden. Wenn ich, als Verkäufer, einen Startpreis wähle, der unter dem Preis liegt, den ich zu erzielen hoffe, macht definitiv nur € 1,- Sinn. Denn sollte mein Wunschpreis nicht erreicht werden, hätte ich zusätzlich zu meinem Verlust auch noch höhere Gebühren zu bezahlen.
Zu @12: Ich denke (naja, hoffe) zwar, dass die nächste Instanz das Urteil kassiert. Aber wäre es nicht trotzdem interessant, ALLE die darauf geboten haben, anzuklagen? Das würde dann doch erst richtig die Sinnlosigkeit dieses Urteils unterstreichen. Aufgrund der Rechtslage (Verurteilung) dürfte es doch der StA schwerfallen, die Anzeigen einfach zu ignorieren.
Wenn man mal Tatbestand und Gründe der Entscheidung liest, ist es gar nicht mehr so fernliegend. Der Angeklagte hat sich nach eigenem Bekunden mit den Preisen für dieses (wohl sehr hochwertige) Navi auseinandergesetzt. Es wurde ein Preis von knapp 700 EUR erzielt, bei einem Neupreis von deutlich über 2000 EUR. Das Gerät war wohl nahezu neu.
Und wenn Ihr ehrlich seid: Wer würde über Ebay was in Polen kaufen? Dann auch noch Autozubehör, das zur Zeit nach diversen Medienberichten bevorzugt gestohlen wird.
Die Richterin wollte wohl mal generalpräventiv tätig werden. Zumal die Justiz meines Wissens nach mit Ebay eh große Probleme hat. Viele scheinen zB ihre intellektuellen Fehler beim Kauf durch Betrugsanzeigen ausgleichen zu wollen…
ich würde schon über ebay etwas in polen kaufen. bei dem wort "toplegal" würde ich aber ins grübeln kommen. entweder legal oder illegal – oder scheißegal. toplegal gibts nicht.
.~.
@32
"Laut Statistiken von eBay führt, bei sonst gleicher Ware und Beschreibung etc., ein Startpreis von €1 zu einem höheren Endpreis als ein höherer Startpreis."
Das habe ich vermutet — kannst du die genaue Quelle angeben?
Wenn man die Urteile deutscher Gerichte, die derzeit in Blogs diskutiert werden, so anschaut, da kann man fast auf die Idee kommen, dass es neue Rechtsprinzipien gibt:
* Anstatt den Dieb und Hehler zu verknacken, verknacken wir lieber in meinen Augen arglose Ebay-Kunden. Mit suuuuper Argumenten. Und in Polen kann man ja bekanntermaßen nichts ermitteln. Ist ja auch nicht in der EU, kein Schengen-Staat, hinterster kommunistischer osteuropäischer Balkan, hinter dem eisernen Vorhang, scheinbar.
* Anstatt den Kindervergewaltiger und Kinderpornoproduzenten zu verknacken, verknacken wir lieber Kreditkartenbenutzer. Vorher schauen wir uns alle Kreditkartenkunden an. Mit suuuper Argumenten.
* Anstatt den Nepper, Schlepper, Bauernfänger zu verknacken, verknacken wir den, der versucht die Allgemeinheit mittels eines Forums auf die Problematik aufmerksam zu machen. Mit suuuuuper Argumenten. Den Landesmedienanstalten sind ja auch die Hände gebunden, und normale Staatsanwälte dürfen ja bei zumindest merkwürdigen statistischen Zufällen im Teledienstemehrwertgewerbe (oder wie heißt diese Branche) keinen Betrugsverdacht schöpfen. Geht ja auch immer nur um 50 Cent.
[/bitterste zynische Ironie]
Dabei bin ich sicher, wenn ich allen involvierten Richtern und Staatsanwälten per Lastschrift 50 Cent von ihren Girokonten abbuchen täte, würde ich dafür verknackt werden.
Zum Startpreis von 1€ als Kriterium für Hehlerei siehe nur: http://www.justiz-auktion.de !!!
@10 Bauer vom Dreigestirn:
"… denn wenn “100% in Ordnung!!!” drinsteht, muss Kunde ja schließen, dass das Ding tatsächlich kaputt ist und hat dementsprechend alle Ansprüche verwirkt."
Du wirst lachen, aber das ist mir schon so in der Art passiert.
Produktbeschreibung:
"Guter Zustand, leichte Gebrauchsspuren Wie Sie es dem Fotos entnehmen können Das Radio ist in einem
einwandfreien Zustand. Alle Bedienelemente OK"
Da kommt dann ein Radio mit abgebrochener Antenne und angeknacksten Displays … das stört aber große Geister wie ebay nicht, denn man kann ja erst mal ein Gutachten beibringen aus dem hervorgeht, daß das Radio erhebliche Mängel hätte.
Auf eine Argumentation bezüglich einer fehlerhaften Produktbeschreibung lassen sie sich vorsorglich gar nicht erst ein.
Vielleicht sollten sich die Herrschaften vom Strafgericht mal bei Ihren Kollegen vom Zivilrecht briefen lassen. Denn die ständige Rechtsprechung gerade zu Ebay geht doch sehr deutlich auf dessen Eigenheiten bei dem Zustandekommen von Preisen ein. Ich erinnere mich da an einen Fall eines viel zu billig verkauften Mercedes, bei dem ein zustandekommen eines Vertrages bejaht wurde, eben unter genauem Hinweis auf die Eigenarten der Ebay-Auktionen.
Das Urteil ist wieder einmal Zeugnis dafür, wie wichtig Fortbildung und die Beschäftigung mit der Welt "da draußen" auch für Richter sind, und ich gehe davon aus, dass dieser Urteil gewordene Hilferuf ("Hilfe! Ich verstehe die Welt nicht mehr!") in der nächsten Instanz kassiert wird.
Den Startpreis von 1 EUR als Indiz für gestohlene Ware zu nehmen, zeugt von grundlegendem Unverständnis marktwirtschaftlicher Zusammenhänge. Im Endeffekt hat doch auf einem transparenten Markt alles einen "Startpreis von 1 EUR", höhere Preise entstehen nur durch Nachfrage, und durch gewisse Marktroutinen merkt man diesen Auktionscharakter meist nicht mehr. Der "Wert" eines Produkts ist eben nichts feststehendes, er unterliegt ständigen Veränderungen.
Ich bin im Zweifel, ob man bei der Auktion hätte skeptisch werden müssen. Den Auktionsstandort "Polen" als Indiz für Hehlerware zu bezeichnen gehört eher an den Stammtisch als in den Gerichtssaal. Um mal den Spieß umzudrehen: Der Auktionsgewinner könnte doch auch argumentieren, dass der Preis des Geräts im deshalb nicht verdächtig vorgekommen ist, weil bei Auktionen im – für unseriös zu erachtenden – Ausland immer ein höheres Risiko besteht. Er hätte also, etwas überspitzt, nicht auf ein neuwertiges Navigationsgerät, sondern auf die Chance auf ein selbiges geboten – daher der verhältnismäßig niedrige Preis.
Ich habe das Urteil letzte Woche schon bei http://www.rollonfriday.com für die Hitliste der Rubrik Courtroom Stupidity vorgeschlagen.
Die Pforzheimer Justiz hat nun aber einiges zu tun, schließlich muss sie jetzt auch die Käufer legaler Schnäppchen wegen eines bedingt vorsätzlichen untauglichen Versuchs der Hehlerei verfolgen. Wer A sagt, muss auch B sagen!
Wenn sogar ICH weiss, dass es mit Navigeräten schon so einige Probleme gab in der Hinsicht, obwohl ich weder Auto noch Führerschein habe, dann frage ich mich, warum das Andere nicht wissen / erkennen konnten / können.
Die "Naiv"Schiene lasse ich ungerne gelten!
Ebenso wie man wissen muss, dass man im Handy-Bereich ungemein aufpassen muss bei Ebay (und wiederrum habe ich kein Handy, aber ich weiss es).
@42
Zumal Unwissenheit vor Strafe nicht schützt, wie auch jeder wissen sollte. Mir persönlich kommt ja schon der Hinweis "toplegal" merkwürdig vor.
Das allerdings sollte dann doch auch für eBay gelten. <a> § 259 StGB </a>ist da doch recht eindeutig wenn es im 4. Halbsatz heißt: "sie absetzt oder absetzen hilft".
@43
Doch in manchen Fällen schützt Unwissenheit vor Strafe. Z.B. wenn man gestohlene Ware erwirbt ohne zu wissen das sie gestohlen war.
Sonst würde nämlich unser Wirtschaftsystem zusammenbrechen.
zu 44.
Gilt natürlich nicht in Pforzheim.
Soso:
Bei Hehlerei. Profunde Rechtskenntnise, die Sie da haben.
Deshalb begründen die Richter ja auch die "Beweisanzeichen, aus denen “zwingend” zu schließen ist, dass der Käufer es zumindest billigend in Kauf genommen hat, Diebesgut zu erstehen."
Ja, ne, is' klar.
@35 (Jan):
eBay-Sprecherin Maike Fuest sagt zu SPIEGEL ONLINE: "Auktionen, die bei einem Euro starten, erzielen bei eBay häufig sogar höhere Endpreise als Auktionen, die mit einem Startpreis nahe dem Neupreis beginnen. Das haben auch wissenschaftliche Untersuchungen bestätigt."
Niedrige Einstiegspreise seien ein wichtiges psychologisches Moment, sagt Fuest. So würden Interessenten das Gefühl bekommen, dass dieser Artikel ihnen gehören könnte. Fazit: "Es ist bei eBay üblich, dass auch hochwertige Waren zu einem Startpreis von einem Euro angeboten werden."
Stammt aus diesem
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,496462,00.html
Artikel.
Der Startpreis von einem Euro ist bei eBay-Auktionen eher die Regel als die Ausnahme. Da er die eBay-Gebühren niedrig hält und außerdem noch Interessenten lockt, wird jeder rationale Verkäufer seine Auktionen mit einem Euro beginnen lassen, vorausgesetzt eher sieht ausreichende Markttransparenz und ausreichende Nachfrage.
Sinnvollerweise müsste man diesen Teil aus der Urteilsgründung streichen. Bleibt der Auktionsstandort. Aber würde man Polen immer automatisch mit Kriminalität gleichsetzen, dann müsste man sich auch staatlicherseits jegliche Wirtschaftskontakte nach Osten unterlassen.
Am Ende bleibt das Wort "toplegal". Es ist eine Steigerung von "legal" und wirkt auf den ersten Blick tatsächlich verdächtig. Aber muss ein Käufer da von etwas anderes als von Ungeschicklichkeit im Umgang mit einer Fremdsprache ausgehen?
Ich finde das Wort toplegal eigentlich überhaupt nicht verdächtig. Damit könnte auch ein seriöser Verkaufer versuchen eventuellen Vorurteilen gegenüber Angeboten aus Polen (wie sie scheinbar zum Beispiel bei Pforzheimer Amtsgerichten zu finden sind) entgegenzutreten.
Wie wäre das Urteil eigentlich ausgefallen wenn das ein Angebot aus Österreich gewesen wäre?
Gibt es eigentlich noch den (vom Wortstamm schönen) Tatbestand der "Volksverhetzung" noch? Dürfen deutsche Richter einfach so gegen Polen hetzen?
Die ganze Aufregung über das Urteil kann ich nicht nachvollziehen. M.E. hat Frank (33) recht. Wenn man das Urteil liest, ist es im Ergebnis nicht zu beanstanden. Das Argument des Startpreises von 1 Euro ist sicher quatsch. Aber ein neues Autonavigationsgerät aus Polen für einen Preis von 700 Euro statt 2000 – wie gutgläubig soll denn ein Hehler da noch sein?
In ebay mal nur nach "legal" suchen und dann die Autoteilerubrik anschauen, da sind nur Navis und LED Leuchten drin, das eine A4 Navi, tatsächlich für die Häfte des eigentlichen Neupreises als Sofortkauf.
Ich weiß nicht, ich in meiner persönlichen Empfindung finde es seltsam wenn jemand noch mit "toplegal" bzw. "legal" werben muss, weil eigentlich sollte man doch davon ausgehen können das nichts illegales angeboten wird. Wenn ich das unterstreichen muss setze ich ja den Verdacht das meine Ware als illegal angesehen werden könnte vorraus und zumindest ICH hatte bisher bei keiner Auktion so ein Gefühl die Legalität meiner Waren anpreisen zu müssen Oo
Ihr sinnlosen ArmleuchterWas meinen Sie alle, was ein Großhändler für, sagen wir einmal, ein "neues Autonavigationsgerät" bezahlt? Wenn er, sagen wir einmal, 50 Stück auf einmal kauft? 50 % des Listenpreises? oder noch weniger?
Wenn jetzt 49 Stück für 75 % des Listenpreises verkauft hat, und noch eines da rum liegt, ab welchem Betrag hat er dann Geld verdient?
Da er aus € 50.000 schon € 73.500 gemacht hat kann er es verschenken, und steht insgesamt nicht schlecht da. Er kann es aber auch bei Ebay für ab € 1 versteigern und noch € 700 bekommen. Seine Marge liegt dann insgesamt bei 48,4 %.
Und selbst wenn er mehr bezahlt und weniger bekommt, ein schlechtes Geschäft sieht anders aus.
*kopfschüttel*
Noch spannender wird's wenn der Verkäufer einfach mal das falsche Teil bei seinem Großhädler bestellt hat und es nicht zurückgeben kann. Dann freut er sich über jeden Euro, den er noch dafür bekommen kann.
Ist mir auch shjon passiert, habe den falschen Akku für ein Notebook bestellt und war am Ende froh, dass es überhaupt jemanden gab, der mir noch etwas dafür bezahlt hat. Am Ende hatte ich immer noch fast € 100 draufgelegt, aber lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.
@51: Du kannst also nachvollziehen, daß das Startgebot von einem Euro nicht verdächtig ist. Das heisst es war erstmal vollkommen legitim, zu bieten. Wenn dann aber ein Endpreis von "nur" 700 Euro erreicht wird soll was genau passieren? Dann verweigert der Meistbietende die Zahlung?
Das ist doch wohl Unsinn, wenn ich anerkenne daß ein Startpreis von einem Euro nicht ungewöhlich ist muß ich auch anerkennen daß dabei jeglicher Endpreis rauskommen kann; darauf hat der Verkäufer (mit lauteren Mitteln) schon mal gar keinen Einfluß mehr, ebensowenig der spätere Meistbietende.
Bleibt also nur "toplegal" was im ebay-Kontext geradezu als hochliterarisch anzusehen ist. Aber wer bei einem Polen kauft ist natürlich selber schuld, wissen wir doch alle daß die nur klauen. Erst verkaufen sie uns ne geklaute Navi um dann mit unserm geklauten Auto besser nach Polen zu finden.
Dieser Fall zeigt mir vor allem eins: Wirtschaftwissen ist in weiten Teilen der Bevölkerung so gut wie gar nicht vorhanden.
Auch nicht bei Juristen, denen man ja 1. einen gewissen Intellekt und 2. durchaus eine gewisse Affinität zu ökonomischen Themen zutrauen darf.
Deshalb meinen Dank zum Wochenende an denjenigen, der das hier so anschaulich vorgerechnet hat!
Und den Kopf schüttel ich die ganze Zeit schon…
@51
Jetzt erklär mir aber noch kurz woher der Bieter hätte vorher wissen sollen das er für 700 EUR den Zuschlag bekommt als er sein Gebot abgegeben hat?
Im übrigen wurde der billige Endpreis ja gerade nicht vom Verkäufer bestimmt – das wäre möglicherweise verdächtigt – sondern vom Markt bzw. den (Nicht-)Mitbieter. Im Gegenteil es gibt ja gerade mehrere Gerichtsurteile die Ebay-Verkäufer verpflichten auch dann zu verkaufen wenn der Auktionspreis weit unter dem normalen Wert der Ware lag. D.h. auch ein seriöser Verkäufer hat überhaupt nicht die Möglichkeit sein Angebot zu wiederufen wenn der Zuschlag unter Wert erfolgt. Wieso sollte einem Bieter das dann verdächtigt vorkommen? Diese Gerichtsurteile und damit auch die Tatsache das es bei Ebay gelgentlich vorkommt dass Ware weit unter Wert verkauft wird, sollte eigentlich jedem Amtsgericht in Deutschland bekannt sein.
@54, danielj:
> Wenn dann aber ein Endpreis von “nur” 700
> Euro erreicht wird soll was genau
> passieren?
> Dann verweigert der Meistbietende die
> Zahlung?
Aber nein, dann würde er ja gegen die Ebay-Regeln verstoßen und es würde sich auch ein anderer Richter finden, der ein legal zustande gekommenes Geschäft konstatiert (völlig zu Recht) und ihn zur Zahlung plus Gerichtskosten verknackt.
Die einzige Hoffnung für den Meistbietenden ist doch, freiwillig das Doppelte zu bezahlen, wenn die Auktion bei einem so verdächtig niedrigen Preis stehen geblieben ist.
Dann wäre es plötzlich nach Pforzheimer Ansicht keine Hehlerware mehr …
1. Es handelt sich angesichts des Wertes wohl nicht um ein Standard-Navi vom Elektro-Discounter.
2. Das Gericht hat nicht jedes einzelne Indiz als Grundlage der Entscheidung herangezogen, sondern eine Zusammenschau.
3. Das Gericht ist selbst so schlau wie manche Akrobaten hier in den Kommentaren. In den Leitsätzen wurde explizit darauf hingewiesen, dass 1 EURO als Startpreis bei Ebay "durchaus üblich" ist.
4. Ich empfehle, sich eine Meinung aus dem Urteil selbst zu bilden und nicht irgendwelche zusammenhanglosen Weisheiten einzustreuen. Es ist offensichtlich, dass einige Diskussionsteilnehmer sich diese geringe Anstrengung gespart haben.
5. Mancher Diskussionsteilnehmer sollte sich über die Dogmatik zum Vorsatz und den bedingten Vorsatz klar werden. Es geht nicht um direkten Vorsatz im Sinne von sicherem Wissen oder Wollen.
6. Gutmenschentum im Sinne von "Polen-Diskriminierung" zeugt von gewissem Realtitätsverlust.
Deutsche Gerichte sind unglaublich. Wenn man das liest, kann man schon verstehen, warum die deutsche Wirtschaft hinkt. Jetzt wird ebay Deutschland also zum Schliessen gebracht…
@ 58:
Auch eine Kenntnis der Dogmatik zu dolus directus und dolus eventualis hilft nicht darüber hinweg, dass der Vorsatz sich nach § 16 Abs. 1 StGB auf alle Umstände beziehen muss, die zum gesetzlichen Tatbestand gehören.
Wird als ein solcher Umstand für die Annahme eines dolus eventualis hinsichtlich § 259 StGB nun – wie vorliegend – der "verdächtig" gering Preis herangezogen, so geht dies völlig fehl. Denn der Vorsatz kann sich nur auf solche Umstände beziehen, die der Täter zur Zeit der Tat, sprich bei Abgabe des Gebotes kennen kann. Der Endpreis der Auktion ist zu diesem Zeitpunkt aber noch völlig ungewiss. Mithin kann er auch keinen Vorsatz auf diesen Umstand konkretisieren. Auf die Vorsatzform kommt es diesbezüglich überhaupt nicht an.
Die Argumentation des AG Pforzheim ist mE für den Fall der Auktion daher nicht haltbar, und wird hoffentlich im Rahmen der Berufung kassiert. Die Annahme eines dolus eventualis wäre allenfalls im Rahmen eines Sofortkauf-Angebotes denkbar.
@ Nr. 58 (Frank):
zu 1. Und?
zu 2. Alle Indizen für sich sind lächerlich, aber in der Zusammenschau – soso – da sind sie plötzlich – ja was denn eigentlich: Total lächerlich.
zu 3. Das Gericht ist bestimmt auch genauso männlich und/oder weiblich, wie einige Kommentiernde hier. Es hat nur leider nichts genutzt.
zu 4. Ja. Hab' ich. Sie auch?
zu 5. Siehe #60
zu 6. Sie glauben also – wie das Gericht – auch, dass alles, was man aus Polen kauft, vorher aus Deutschland gestohlen sein muss? Oder nur Artikel bei Ebay, die mit € 1 verauktioniert werden?
Herr, lass' Hirn regnen!
@60:
Zunächst: "Das Gericht ist gleichwohl davon überzeugt, dass der Angeklagte es als möglich und nicht ganz fernliegend
erkannte, dass das Gerät aus einer rechtswidrigen Vortat stammte, und dies billigend in Kauf nahm."
Soviel zum Eventualvorsatz. Oder zum gesunden Menschenverstand… Aber darüber kann man gerne geteilter Meinung sein.
Außerdem: Wie kommen Sie darauf, den Zeitpunkt der Tat auf die Abgabe des Gebotes zu begrenzen? Beim hier herangezogenen Tatbestandsmerkmal des Ankaufens kommt es nicht einmal auf den schuldrechtlichen Vertrag an, sondern auf die Besitzübertragung (vgl. zB Tröndle/Fischer). Der Zeitpunkt der Tat richtet sich nach § 8 StGB.
@62:
Das Ergebnis des AG Pforzheim wird von Ihnen zutreffend dargestellt. Die Diskussion kreist jedoch um die Begründung.
Selbst wenn für die Frage des Vorsatzes hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "ankaufen" auf den Zeitpunkt der Besitzübertragung ankommt (der Punkt geht an Sie… gerade noch einmal nachgelesen) so halte ich die Annahme von dolus eventualis auf Grundlage der vom Gericht vorgenommenen freien Beweiswürdigung für falsch.
Alleine wegen des geringen Auktionerlöses, des Artikelstandortes und des Wortes "toplegal" darauf zu schließen, dass der Täter es erkannt hat, dass es sich um Hehlerware handeln könnte und sich darüber hinaus damit abgefunden hat, ist für mich nicht tragfähig.
Der Kunde bei Ebay hat in der Regel keine Möglichkeit, die Kalkulation und die Beweggründe eines Anbieters nachzuprüfen, der einen Artikel mit einem Startgebot von 1,- Euro einstellt. Der Durchschnittsbürger wird, wie bereits in einzelnen Beiträgen erörtert, idR davon ausgehen, dass ein Startpreis von einem Euro alleine zwecks Gebührenreduzierung festgelegt wird, auch wenn der BGH in Zivilsachen bereits in dem Einstellen für 1,- Euro ein wirksames (noch bedingtes) Angebot erblickt.
Auch die Frage, ob das entgültige Auktionsergebnis noch wirtschaftlich vertretbar ist oder nicht, der Bieter den Verkäufer also möglicherweise schleunigst auffordern sollte, von dem Versand und damit einer möglichen Besitzbegründung abzusehen, lässt sich für den Käufer nicht beantworten.
Es bestehen keine verbindlichen Kriterien, wann ein Verkauf zu einem Dumpingpreis sich wirtschaflich rechnet oder nicht (vgl. bereits den Beitrag 53).
Ebenso lässt sich der Vorsatz auch aus einer Gesamtschau mit den oben genannten weiteren Kriterien begründen.
Der verwertbare Gehalt des Wortes "toplegal" tendiert gegen null.
Auf den Artikelstandort Polen als weiteres Indiz abzustellen bedarf im Grunde keiner Kommentierung. Offensichtlich geht das AG Pforzheim davon aus, dass der deutsche Durchschnittsbürger nach wie vor mißtrauisch wird (oder werden sollte), wenn Artikel aus Polen angeboten werden. Damit erhebt es das Mißtrauen gegen Angebote bei Ebay aus Polen geradezu zur Rechtspflicht, um dem Vorwurf der Hehlerei zu entgehen!
Es mag ja rechtspolitisch begrüßenswert sein, wenn auch die Kunden in die Pflicht genommen werden, Angebote kritisch zu hinterfragen. Ob ein solches Urteil allerdings der richtige Weg ist, erscheint mir doch sehr fraglich.
Die hier genannten (und offenbar vom Gericht bewerteten) Kriterien sind schlicht und einfach zur Bewertung nicht geeignet.
Ein "deutlicher" Hinweis auf gestohlene Ware wäre gewesen, wenn z.B. die üblichen (bei Diebstahl zurückgelassenen oder fehlenden) Bauteile in der Auktion ohne glaubwürdige Begründung gefehlt hätten (Kabelbaum, Sicherungskarte, Handbuch etc.)
Ich habe allerdings selbst mal ein Navigationssystem auf ebay nach Totalschaden des Fahrzeugs (Unfall, nicht von der Versicherung bezahlt) ohne Kabelbaum (war noch im Auto) und Handbuch (wer hebt sowas auf) verkauft. Eine Sicherungskarte gab es nicht, eine Rechnung hätte ich notfalls vorweisen können.
Hätte ich diesen Artikel also jetzt auf ebay mit verdächtigem Standort unter Preis (weil 1-Euro-Auktion) verkauft, wäre mein Käufer der Hehlerei verdächtig?
Sowas kann's nur in Deutschland geben…
Ich geben Ihnen soweit Recht, dass die einzelnen Indizien für sich genommen keinen besonderen Grund darstellen, misstrauisch zu machen.
Andererseits hat sich der Angeklagte wohl schon mit der Materie beschäftigt. Hinzu kommt, dass eine Zeit lang in den Medien breitgetreten wurde, dass gerade Navis sehr beliebtes Diebstahlsobjekt sind.
Auf das 1-Euro-Argument ist das Gericht selbst schon eingegangen und hätte es für sich genommen als nicht tragfähig gewertet. Es geht hier wohl darum, dass in bestimmten Preisbereichen gerade angesichts der Rechtsprechung zur Bindung an stark "unterwertige" Verkäufe eigentlich ein höherer Mindestpreis bzw. ein zweiter Sofort-Kaufen-Preis zu erwarten wäre. Aber das ist letztendlich egal, weil es eben alleine auf den Startpreis nicht ankam.
Um nochmal unsere kleine (aber interessante!) Diskussion zum Thema Vorsatz zu ergänzen: Der Täter braucht für die hier angenommene Vorsatzform kein Wissen, dass etwas aus einer Vortat stammt. Er muss das auch nicht wollen. Es genügt, wenn er nur für möglich hält, dass das Navi aus einem Diebstahl stammte. Würden Sie angesichts eben der Indizien nicht zumindest für möglich halten, dass es sich um Hehlerware handelt?
Das Wort "toplegal" ist einfach nur grotesk.
Wobei keiner von uns letztlich die Auktionsseite gesehen hat. Wir könnten allerdings eine Umfrage machen, wer die Legalität seiner Produktes als separat zu erwähnende Eigenschaft ansieht.
:-)
Das Misstrauen gegen Polen ist ebenfalls isoliert kein tragfähiges Indiz. Aber es wäre naiv, hier die Diskriminierungsschiene zu fahren. Und die Rechtsverfolgung ist meines Wissens nach wohl trotz EU-Mitgliedschaft immer noch nicht unproblematisch.
Fazit: Ich halte die Stimmung hier in den Kommentaren in Anbetracht der Begründung des Gerichts für übertrieben. Wenn man sich mal rechtlich damit auseinandersetzt, mögen zwar Zweifel bzw. abweichende Ansichten bestehen. Das ist ja in der Juristerei alltäglich. Aber dem Urteil jede Qualität abzusprechen erscheint mit übertrieben.
Verzeihung: Der Kommentar #65 war an #63 gerichtet.
(Und es muss gebe statt geben heißen.)
:-)
"Hinzu kommt, dass eine Zeit lang in den Medien breitgetreten wurde, dass gerade Navis sehr beliebtes Diebstahlsobjekt sind."
Ja und? Ist jetzt jedes Angebot eines kleinen Händlers, der noch ein Vorserienmodell loswerden will oder eines privaten Verkäufers automatisch geklaut?
Nur weil viele Opfer eines Gewaltverbrechens mit einem Messer bedroht, verletzt oder gar getötet werden ist es doch nicht verdächtig, Küchenutensilien zu kaufen?
"Würden Sie angesichts eben der Indizien nicht zumindest für möglich halten, dass es sich um Hehlerware handelt?"
Bei jedem Artikel, dessen Preis unterhalb des "üblichen" liegt ist also der Käufer automatisch der Hehlerei verdächtig?
Wer definiert den "üblichen" Preis und wieviel Aufwand muss ich als Käufer treiben, damit ich mir nicht noch "Sorglosigkeit" vorwerfen lassen muss?
Die Werbung suggeriert täglich, dass man auf ebay "toplegale Superschnäppchen" ergattern kann, weil doch alle dort versuchen, über den Preis zu verkaufen. Ist es jetzt schon strafbar, dieser Werbung Glauben zu schenken?
Wo liegt die Grenze, bis zu der ich noch straffrei Geld sparen kann und ab der ich dann Gefahr laufe, der Hehlerei bezichtigt zu werden? 10% Rabatt, 20%, 25%, 30%, 50%, 75% ?
Gibt es bald für jede Branche einen Schnäppchen-Grenzwert (Klein-Machnower Tabelle?)
@67
Vielleicht möchten Sie sich noch einmal mit dem konkreten Fall beschäftigen?
Es geht nicht allein um den Preis, der Ihr Hauptaufhänger zu sein scheint.
Aber bei Ebay ist ja Ihrer Ansicht alles eitel Sonnenschein… Dann werde ich Ihren Glauben ja wohl kaum beeinträchtigen können.
Braucht noch jemand so eine Navi?
http://cgi.ebay.de/Navigationsystem-VW-MFD-Navigationsgeraet-LEGAL-Navi_W0QQitemZ120145391342QQihZ002QQcategoryZ76085QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
@58 Frank:
> 1. Es handelt sich angesichts des Wertes
> wohl nicht um ein Standard-Navi vom
> Elektro-Discounter.
Und genau deswegen ist das komplette Urteil lächerlich.
Bei einem Standardartikel gibt es einen stabilen Markt auch für Gebrauchtartikel und eine stetige Ebay-Nachfrage, die allzu merkwürdige Schnäppchen verhindert.
Bei einem seltenen Spezialgerät dagegen ist die Nachfrage kaum kalkulierbar. Weil diese Geräte normalerweise von Werk ab in Firmenwagen etc. eingebaut werden, ist ein einzelnes Gerät fast nicht verkäuflich – selbst ein legaler Verkäufer kann froh sein, es loszuwerden.
Siehe dazu auch Beitrag 53.
"Aber bei Ebay ist ja Ihrer Ansicht alles eitel Sonnenschein…"
Noe, aber wenn ich jedem Verkäufer automatisch Betrug oder Diebstahl unterstelle, ist das auch nicht realistischer.
Es gibt sicherlich Auktionen, die bei einer gerichtlichen Nachprüfung Zweifel an der Rechtmäßigkeit aufkommen lassen, aber wie soll der unbedarfte Laie (auch wenn er sich "für das Thema interessiert") das feststellen?
Einfach zu sagen: Wenn eine Auktion unter Preis schließt, der Verkäufer einige Schlüsselwörter verwendet und die Ware noch aus einem "verdächtigen" Land kommt, dann muss der Käufer das doch wissen, ist meiner Meinung nach deutlich zu kurz gesprungen…
Bei ebay wird ein Großteil der gebrauchten Artikel fälschlicherweise als "neu", "nagelneu" oder seltener "neuwertig" klassifiziert.
Fazit: Mit (gutem) Anwalt wäre das nicht passiert…
Der Frank lässt sich seine Überzeugung nicht durch unsere Argumente versauen…
Jepp, sowas kenn' ich, dort heisst sowas "jensr27":
http://forums.ebay.de/thread.jspa?threadID=1300013740
@72
Lieber Sven,
andersrum wird ein Schuh draus. Außerdem sind wir doch stolz auf unsere Meinungsfreiheit, nicht wahr?
Recht weit gehen allerdings Aussagen wie "ist das komplette Urteil lächerlich", "Total lächerlich.", "Deutsche Gerichte sind unglaublich.", "Ihr sinnlosen Armleuchter" (von Dir in #53) oder "Courtroom Stupidity".
'Recht weit gehen allerdings Aussagen wie “ist das komplette Urteil lächerlich” '
Noe. Das Urteil ist (so wie es steht) komplett lächerlich. Die Gründe, die zu ihm geführt haben, und die Personen, die es gefällt haben, nicht unbedingt.
Aber einem Kunden, der ohne Arglist ein Schnäppchen gemacht hat, nachher zu unterstellen, er habe zumindest "in Kauf genommen" Diebesgut zu erhalten, ist nunmal genau das: lächerlich.
Muss ich jetzt jeden günstigen Kauf der Polizei auf meine Kosten zur Prüfung vorführen?
Muss ich freiwillig nur noch hochpreisige Artikel kaufen, um mich "reinzuwaschen"?
Hätte es den Verurteilten gerettet, wenn er nachweisen könnte, das sein Höchstgebot bei ca. 75% des Neupreises gelegen hat?
@ Frank #74: Natürlich haben Sie ein Recht auf eine eigene Meinung, genau wie ich. Sie müssen genausowenig den Argumenten "meiner Fraktion" folgen, wie ich Ihren.
Ich finde es zwar sehr bedenklich, wenn jemand aus "günstigem Kaufpreis", "Auktion startet bei einem Euro", dem Wort "toplegal" in einem ausländischen Angebot und dem Verkäuferland Polen auf die Idee kommt, dass der Käufer sich unbestreitbar der Hehlerei schuldig gemacht haben muss. Das widerstrebt – wie bereits ausgeführt – meinem Rechtsempfinden. Das ein Gericht das dann aber auch so aburteilt entsetzt mich! Mein Vertrauen in die deutsche Gerichtsbarkeit (außer Herrn Buske in Hamburg, aber um den geht es ja hier nicht) ist noch gegeben, so dass ich denke, dass dieses Urteil kassiert werden wird. Man wird diesen Streit austragen müssen bis zur letzten Instanz.
Dazu braucht man leider hervorragende und teure Rechtsanwälte. Ich persönlich habe das Glück aus beruflichen Gründen sehr viele teure und auch ein paar wirklich gute Anwälte zu kennen. Aber der normale Ebay-Kunde?
Aber am Ende dürfen Sie meinen, was Sie wollen. Auch dass jeder Pole, der bei Ebay verkauft in Wahrheit ein Autoaufbrecher ist.
Und: "Ihr sinnlosen Armleuchter" würde ich nie schreiben, sondern höchstens denken.
@76
>Ich finde es zwar sehr bedenklich, wenn jemand aus “günstigem >Kaufpreis”, “Auktion startet bei einem Euro”, dem Wort >“toplegal” in einem ausländischen Angebot und dem >Verkäuferland Polen auf die Idee kommt, dass der Käufer sich >unbestreitbar der Hehlerei schuldig gemacht haben muss
Leider falsch. Unbestreitbar ist es nicht mal dann, wenn der BGH oder gar das BVerfG im Sinne des AG entscheiden sollte.
Ich möchte Sie auf "werlbonn" in #63 hinweisen, der sich mit dem Thema Vorsatz auseinandersetzt und Ihrer Meinung entgegenkommt. Vielleicht hilft Ihnen das ein wenig.
Wie wollen Sie einen Sachverhalt rechtlich bewerten, wenn Sie rechtliche Kategorien wie Eventualvorsatz offensichtlich nicht kennen bzw. gar nicht mit der Materie vertraut sind?
Stammt die Aussage "Ihr sinnlosen Armleuchter" denn nun von Ihnen oder hat jemand unter Ihrem Namen geschrieben?
[Eventualvorsatz]
"…wenn der Täter den Taterfolg als Folge seines Handelns für möglich hält und ihn zugleich billigend im Rechtssinne in Kauf nimmt…"
Ist im vorliegenden Fall aus denen im zitierten Urteilstext genannten Gründen nicht erkennbar.
a) 1-Euro Auktionen gibt es bei ebay haufenweise, ja diese Form ist geradezu das Zugpferd der Plattform.
b) Standort Polen ist auch nicht gerade selten, weil viele Verkäufer aus kleineren Nachbarländern auch die .de-Plattform mitnutzen, um den Markt Deutschland zu erreichen.
c) Das Auktionsergebnis kann der Käufer nicht allein beeinflussen (Ausnahme: Gebotsabschirmung), hier ist erst nach Auktionsende (bzw. in einem 10-Sekunden-Fenster) ein Ergebnis erkennbar.
d) Bleibt die Auktionsbeschreibung. Die ist auf ebay meist in so schlechtem Deutsch verfasst (nicht nur bei Standort Polen), dass es einem die Schuhe auszieht. Daraus ist meist nicht einmal der zum Verkauf stehende Artikel und dessen Zustand zweifelsfrei abzuleiten, geschweige denn die Herkunft.
Bliebe noch festzuhalten, dass also allein durch die Einrichtung eines Käuferkontos bei ebay der Teilnehmer die Möglichkeit, gestohlene Ware zu kaufen, bereits billigend in Kauf nimmt.
Spätestens geschieht dies jedoch mit Abgabe eines Gebots auf einen 1-Euro-Artikel, sofern der Käufer sich nicht vor Gebotsabgabe von einer Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft schriftlich bestätigen lässt, dass der Artikel nicht gestohlen sein kann. Denn dies dauert garantiert länger als die 10 Tage der maximalen Angebotsdauer…
Dem Gericht reicht die Möglichkeit, dass es Hehlerware ist. Wenn der Käufer es billigend nimmt, reicht das für Strafbarkeit. Und der Käufer hat eine Reihe von ähnlichen Auktionen verfolgt, so dass der Verkaufspreis zu erwarten war.
@ Einzelhändler Stefan #78:
Vielen Dank.
@ Frank #77:
Ich gebe doch nur Ihre Position wieder. Für Sie scheint der Fall ja klar wie Kloßbrühe zu sein – unbestreitbar.
Unterstelle ich Ihnen, da Sie ja "offensichlich nicht" wissen, wie man hier ordentlich zitiert, dass Sie nicht in einem Blog kommentieren sollten? Nein, natürlich nicht.
Sie wissen schon, was es bedeutet, wenn in einem "juristischen" Text das Wort "offensichtlich" vorkommt?
Ich muss kein Jurist sein, nichts von juristischen Floskeln verstehen, nichteinmal wissen, was ein Vorsatz oder Eventualvorsatz sein könnte, um erstens ein Rechtsempfinden zu haben und zweitens Kritik an einem Urteil zu üben.
Sie wissen sicherlich auch, dass es bei Gesetzen nicht auf den geschriebenen Wortlaut, sondern die Intention des Gesetzgebers ankommt. Und der Gesetzgeber versucht weitehin nur den Willen des Souveräns "normalisiert" niederzuschreiben.
Was meint also der Gesetzgeber mit dem Hehlerei-Paragraphen? Jemand der wissentlich etwas kauft, was gestohlen wurde, soll – Schwuppdiwupp, Kartoffelsupp' – bestraft werden können. Selbst dann, wenn er es nicht 100 % genau wußte, sondern auch, wenn er aus den Umständen daraus schließen muss. Nicht könnte.
Sie, der Sie ja "offensichtlich" so viel von Recht und Gesetz verstehen, wissen selbstverständlich, was es bedeutet, wenn man ein Aussage bereits vor ihrer Veröffentlichung wieder zurückzieht, oder? Und die Stilmittel der Ironie, des Zynismus und der satierischen Überspitzung sind Ihnen sicherlich geläufig.
Na, dann ist ja alles klar.
#81 war ich.
@ 4thmarch #80:
Sie haben meiner Meinung nach gar nichts verstanden.
Und geben Sie sich beim nächsten mal ein bisschen mehr mühe mit der deutschen Sprache. "Dem Gericht reicht" eben nicht "die Möglichkeit, dass es Hehlerware
ist" sein könnte. Es ist – um in Ihrem Bild zu bleiben – Hehlerware.Außerdem muss "der Käufer es billigend" in Kauf nehmen…
Ziel einer Auktion ist es, für den Verkäufer einen möglichst hohen Preis und für den Käufer einen möglichst niedrigen Preis zu erzielen. Egal, welchen Preis der Käufer erwartet, er bildet sich von ihm unbeeinflußbar am Ende der Auktion.
Der Käufer hat es billigend in Kauf genommen. Er hat den Markt für Hehlerware beobachtet, kannte den Marktpreis dafür und damit entfällt der Unterschied Auktion/Festpreis.
"Er hat den Markt für Hehlerware beobachtet,"
Aha. Es ist also nicht nur klar, welche Auktionen der Käufer beobachtet hat, sondern auch, dass es sich in jeder einzelnen davon um Diebesgut gehandelt hat und der Käufer nicht einfach davon ausgehen konnte, dass im Moment der Marktpreis für den Artikel einfach 'im Keller' ist?
"kannte den Marktpreis dafür und damit entfällt der Unterschied Auktion/Festpreis."
Wieso? Wenn ich auf eine ebay-Auktion mein Höchstgebot abgebe, weiss ich doch bis zum Laufzeitende gar nicht, bei welchem Preis die Auktion schliesst?
Meist liegt das Höchstgebot (und somit der mögliche und vor allem erwartete Kaufpreis) doch weit über dem tatsächlich erzielten Endpreis.
Ich habe bei ebay selbst schon einige erstaunliche (und darüberhinaus wirklich "toplegale") "Schnäppchen" ergattert, weil einfach ausser mir niemand diesen ansonst hochpreisigen Artikel zu dem Zeitpunkt haben wollte, bzw. meinen Preis mitgegangen ist.
Es gibt soviele Faktoren, die eine Preisbildung bei ebay beeinflussen, dass nicht einmal der Plattformbetreiber selbst (nach eigener Auskunft) wirklich genau vorhersagen kann, bei welchem Preis eine Auktion vermutlich ungefähr abschließen wird. Aber der einzelne Käufer soll es auf einmal können?
Ich will hier mitnichten einem eventuell wirklich Schuldigen mit Gewalt eine Schuldfreiheit andichten, aber aus dem vorliegenden Urteil ist nicht zu erkennen, was der Käufer falsch gemacht haben soll.
Aufgrund dieser vorliegenden Argumentation ist wirklich *jeder* Accountinhaber bei ebay automatisch zumindest des Versuchs der Hehlerei überführt und spätestens nach Gebotsabgabe auf eine 1-Euro-Auktion entsprechend zu bestrafen.
Die Daten für die Anklagevorbereitung dürften über die ebay-API problemlos tagesaktuell abzurufen sein…
Aus dem Urteilstext: "Er habe sich vorher mit der Materie beschäftigt und gewusst, wie teuer
ein Neugerät sei. Auch habe er frühere Auktionen bei e-Bay verfolgt; hier seien Zuschläge zu ähnlichen Preisen erfolgt."
Der Kunde hat also den Markt beobachtet und festgestellt, dass der von ihm gewünschte Artikel preislich dem durchschnittlichen Marktpreis entsprach. Was soll er noch tun?
Es war auch im Jahr 2005 nichts ungewöhnliches, dass große Handelsketten Artikel mit massiven Rabatten verkauft oder unter der Hand "zweitverwertet" haben.
Es ist also jetzt schon schädlich, selbstverständliche Vorsicht (die ja vom Gesetz gefordert wird) walten zu lassen?
Wenn also ein Artikel vom Hersteller (und den Fachhändlern) mit Mondpreis beworben und gelegentlich sogar vertrieben wird, sind alle "Schnäppchen" von selbstzerfleischenden Kistenschiebern im Internet auf einmal "mögliche Hehlerware" ?
Ich glaub, ich geh' gleich mal ein paar Kollegen anschwärzen, die ständig meine Preise unterbieten…
Nein, nicht unbedingt in jeder einzelnen. Aber man kann es nicht für alle ausschliessen. Vermutlich war es immer derselbe Verkäufer und die Seiten sahen gleich aus. Polen, toplegal, nagelneu, 1Euro, etc.
"Auch habe er frühere Auktionen bei e-Bay verfolgt; hier seien Zuschläge zu ähnlichen Preisen erfolgt."
Soweit zum Schnäppchen.
@85
ops Überschnitten.
Ja. Alles mögliche Hehlerware, wenigstens wenn 1EURO und toplegal und nagelneu und Polen und rote Schrift.
Vermutlich war es immer derselbe Verkäufer und die Seiten sahen gleich aus.
Und? Gibt es nur in Polen auf einmal keine Händler, die unter Umgehung lokaler Gesetze und Verordnungen Ware am Staat vorbei über ebay verramschen?
Gerade der Verkauf mehrerer gleichartiger (womöglich baugleicher) Geräte würde mir eher Vertrauen in die rechtmäßigkeit der Herkunft einflößen und mich glauben machen, dass es sich hierbei um einen Händler handelt.
Ich würde eher nicht in Polen kaufen, weil ich dort meine evtl. bestehenden Gewährleistungsansprüche wohl kaum geltend machen könnte, aber Hehlerei wäre nicht mein erster Gedanken, wenn ein polnischer Verkäufer fünf gleiche Navigationsgeräte als 'neu' oder 'neuwertig' verkauft…
Die Schlussfolgerungen, die sowohl im Urteil als auch vereinzelt hier gezogen werden, lassen nur eins erkennen: Nämlich Unerfahrenheit mit dem Marktplatz ebay und seinen Eigenheiten und Gepflogenheiten.
Vieles, was im 'normalen' Leben verdächtig wäre, ist dort einfach an der Tagesordnung und deshalb einfach nicht dazu geeignet, daraus irgendetwas abzuleiten…
Brutto-Endpreise, fünf Prozent unter Grosshandels-EK für Palettenabnahme? Standard.
Dumping-Angebote, um Kunden in den eigenen Shop zu bekommen? Tagesgeschäft.
'Neuwertige' Gebrauchtwaren im 100er-Pack? Unzählbar.
Fehlendes Standardzubehör, dass unter anderem Namen als Upgrade, Ersatzteil oder Zubehör angeboten wird? Normalfall.
Fehlende Handbücher und Verpackungsteile, um Portokosten einzusparen? Üblich.
Ja. Alles mögliche Hehlerware, wenigstens wenn 1EURO und toplegal und nagelneu und Polen und rote Schrift.
Dann würde ich mal schnellstens ca. 30% aller Handy-Verkäufer anzeigen, da gehört das nämlich zur Standardausstattung der Auktionstexte…
Man kriegt dann zwar nur selten die zu erwartende Hehlerware, dafür aber kostenlose Zugaben wie Langzeitverträge, wahlweise nur den Karton oder auch mal Vorführdummies ohne Funktion, Fotos des Mobiltelefons oder einfach gar nix bzw. Altmetall in neutralen Umverpackungen, defekte Reparaturrückläufer oder im wöchentliche Wechsel verschiedene Zubehörteile oder Akkus für das beworbene Telefon. Ganz ohne Standort Polen…
geht nicht.
Handy Navi
und "Ganz ohne Standort Polen…"
@ 4thmarch #90:
Sie haben meiner Meinung nach gar nichts verstanden.
(Wir können das gern alle 10 Kommentare wiederholen.)
@ SvenR #91
Sie haben nichts verstanden.
Es macht keinen Sinn ein Indiz einzeln zu betrachten oder gar zu versuchen aus einem einzelnen Indiz zwingend irgendetwas zu folgern.
Man kann natürlich immer noch sagen, die Zusammenschau ist als Indiz immer noch etwas dünn und die nächste Instanz wird das Urteil wieder kassieren. Vielleicht aber auch nicht, keiner hier weiss, wie das konkrete Angebot aussah.
das jetzt das Landgericht Karlsruhe: http://www.welt.de/webwelt/article1219392/Keine_Strafe_fuer_Kaeufer_von_Ebay-Diebesgut_.html
Zum Glück hat das Landgericht Karlsruhe das Urteil einkassiert – selten habe ich einen solchen Unsinn aus deutschen Gerichtssälen gehört wie die Urteilsbegründung der Amtsrichterin. Aber mich auch selten so über Unwissen amüsiert :-)