Abmahnung für gelöschten Kommentar

Blogger Stefan Niggemeier, Preisträger des Grimme-Onlineawards 2007, hat eine Abmahnung erhalten – für einen Kommentar, den ein Leser in seinem Blog abgegeben hatte. Abmahner ist eine Firma, die Anrufsendungen produziert. Niggemeier hat sich in der Vergangenheit kritisch mit solchen Sendungen beschäftigt.

Der strittige Leser-Kommentar war in der Nacht zum Sonntag erschienen und nach Niggemeiers Angaben wenige Stunden später von ihm bereits aus eigenem Antrieb gelöscht worden, also noch bevor die Abmahnung ankam. Offenbar beobachtet die Firma den Blog und die Kommentare sogar am Sonntag Vormittag.

In der Abmahnung für den gelöschten Kommentar heißt es laut Niggemeier, trotz Löschung sei nicht dauerhaft ausgeschlossen, dass dieser Kommentar erneut abgegeben werde. Er müsse die Kommentare vor der Veröffentlichung prüfen.
Nach Ansicht von Stefan Niggemeier wäre das „das Ende der offenen Diskussion in Foren und Blogs“.

Und wenn man es konsequent zu Ende denkt, dann könnte eine solch weitgehende Haftung ebenso irgendwann das Ende der Anruf-Sendungen bedeuten. Stellen wir uns nur mal vor, eines Tages ruft jemand bei einer dieser Spiel-Shows an, löst virtuos die Rechenaufgabe „2+2 ist?“ und ruft dann live über den Sender: „Blogger Niggemeier ist ein Idiot.“

Das würde natürlich für eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung mit, sagen wir, 10.000 Euro Vertragsstrafe locker reichen. So lange die Sendung live ausgestrahlt wird, bestünde zweifellos eine Wiederholungsgefahr.

In der Folgezeit könnten nun Dutzende, vielleicht Hunderte Zuschauer versucht sein, den neuen Kult-Spruch „Blogger ….“ über den Sender zu rufen.
Weniger später hätte Niggemeier dank sprudelnder Vertragsstrafen ausgesorgt, würde vielleicht von Berlin nach Bali umziehen und von dort nur noch seine Stiftung für Abmahnopfer betreuen.

Im tristen und regnerischen Deutschland wiederum würden sich bei den Anruf-Sendungen die Verluste auftürmen, da mittlerweile Heerscharen von Anwälten sich vor den Fernsehern versammeln und auf abmahnfähige Sprüche von Zuschauern lauern. In letzter Konsequenz würde dann die Anruf-Sendungen ohne Anrufer gemacht. Da die Sender aber dann kein Geld mehr verdienen, würden die Anruf-Sendungen am Ende einstellt.

Dieses Szenario ist selbstverständlich masslos übertrieben und eher satirisch zu verstehen. Allerdings sollten m.E. gerade die Anbieter von interaktivem TV darüber nachdenken, dass es in ihrem eigenen Interesse ist, wenn (Mit-)Störer-Haftung auf ein vernünftiges Mass begrenzt wird. Der zugeschaltete Zuschauer in einer Sendung ist nämlich weitaus schwerer zu kontrollieren als Kommentare in einem Blog.

PS: Einen lesenswerten Beitrag zum Thema abgemahnte Kommentare gibt es bei RA Sascha Kremer.