16.8.2007

Abmahnung für gelöschten Kommentar

Blogger Stefan Niggemeier, Preisträger des Grimme-Onlineawards 2007, hat eine Abmahnung erhalten – für einen Kommentar, den ein Leser in seinem Blog abgegeben hatte. Abmahner ist eine Firma, die Anrufsendungen produziert. Niggemeier hat sich in der Vergangenheit kritisch mit solchen Sendungen beschäftigt.

Der strittige Leser-Kommentar war in der Nacht zum Sonntag erschienen und nach Niggemeiers Angaben wenige Stunden später von ihm bereits aus eigenem Antrieb gelöscht worden, also noch bevor die Abmahnung ankam. Offenbar beobachtet die Firma den Blog und die Kommentare sogar am Sonntag Vormittag.

In der Abmahnung für den gelöschten Kommentar heißt es laut Niggemeier, trotz Löschung sei nicht dauerhaft ausgeschlossen, dass dieser Kommentar erneut abgegeben werde. Er müsse die Kommentare vor der Veröffentlichung prüfen.
Nach Ansicht von Stefan Niggemeier wäre das “das Ende der offenen Diskussion in Foren und Blogs”.

Und wenn man es konsequent zu Ende denkt, dann könnte eine solch weitgehende Haftung ebenso irgendwann das Ende der Anruf-Sendungen bedeuten. Stellen wir uns nur mal vor, eines Tages ruft jemand bei einer dieser Spiel-Shows an, löst virtuos die Rechenaufgabe “2+2 ist?” und ruft dann live über den Sender: “Blogger Niggemeier ist ein Idiot.”

Das würde natürlich für eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung mit, sagen wir, 10.000 Euro Vertragsstrafe locker reichen. So lange die Sendung live ausgestrahlt wird, bestünde zweifellos eine Wiederholungsgefahr.

In der Folgezeit könnten nun Dutzende, vielleicht Hunderte Zuschauer versucht sein, den neuen Kult-Spruch “Blogger ….” über den Sender zu rufen.
Weniger später hätte Niggemeier dank sprudelnder Vertragsstrafen ausgesorgt, würde vielleicht von Berlin nach Bali umziehen und von dort nur noch seine Stiftung für Abmahnopfer betreuen.

Im tristen und regnerischen Deutschland wiederum würden sich bei den Anruf-Sendungen die Verluste auftürmen, da mittlerweile Heerscharen von Anwälten sich vor den Fernsehern versammeln und auf abmahnfähige Sprüche von Zuschauern lauern. In letzter Konsequenz würde dann die Anruf-Sendungen ohne Anrufer gemacht. Da die Sender aber dann kein Geld mehr verdienen, würden die Anruf-Sendungen am Ende einstellt.

Dieses Szenario ist selbstverständlich masslos übertrieben und eher satirisch zu verstehen. Allerdings sollten m.E. gerade die Anbieter von interaktivem TV darüber nachdenken, dass es in ihrem eigenen Interesse ist, wenn (Mit-)Störer-Haftung auf ein vernünftiges Mass begrenzt wird. Der zugeschaltete Zuschauer in einer Sendung ist nämlich weitaus schwerer zu kontrollieren als Kommentare in einem Blog.

PS: Einen lesenswerten Beitrag zum Thema abgemahnte Kommentare gibt es bei RA Sascha Kremer.

(Autor: AK)

77 Kommentare zu “Abmahnung für gelöschten Kommentar”

  1. timaba meint: (16.8.2007 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    Gute Idee, ein ähnliches Szenario kam mir auch schon: solche Kommentare in den Gästebüchern der Moderatoren Webseiten ablassen (DIESER KOMMENTAR IST KEINE ANLEITUNG ODER BITTE!), dann müssten die einfach ihre Gehalt wieder zurücküberweisen und würden nicht mehr dort arbeiten wollen. Nebenbei käme zu den Einträgen der sabbernden Hohlspangen mal ein wenig Niveau in die Gästebücher.

  2. PS meint: (16.8.2007 um 14:25) AntwortenReply to this comment

    Von der Seite habe ich das noch gar nicht gesehen.
    Wäre eigentlich nachahmenswert, wenn bei denen überhaupt mal jemand durchkommen würde. Ich habe nur den persönlichen Eindruck gewonnen, der dazu führte, dass ich die Meinung habe, dass da keiner durchkommt.

  3. me meint: (16.8.2007 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    Also AFAIK werden viele "Live" Sendungen sowieso um einige Sekunden verzögert gesendet. Wenn da was falsches gesagt wird drückt jemand einfach schnell den Zensurknopf und das Problem hat sich gelöst.

  4. E. S. (Link) meint: (16.8.2007 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    Hmmm … Darf ich Sie erpressen, Herr Vetter? Sie setzen jeden Tag ein Link auf meine Homepage oder ich schreibe etwas negatives über irgendeine Anrufsendung ;)

  5. Hagen (Link) meint: (16.8.2007 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    Ich finde, wir als Verbraucher gehen sowieso viel zu sanft mit Unternehmen um.
    Man sollte, wenn man von einem Unternehmen verarscht worden ist, gleich Anzeige wegen Betrug machen.

  6. Nik (Link) meint: (16.8.2007 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    @3: Gegen diese Annahme spricht, daß bei manchen Anrufern eine deutlich erkennbare Rückkopplung oder eine Art Hall zu hören ist. Das wäre nicht so, wäre die Sendung verzögert.

    Erinnert sich noch jemand an den "Skandal" um eine mit einem Stern verklebte Frauenbrust im US-TV? Im Jahr darauf wurde die Sendung leicht zeitverzögert ausgestrahlt, um zu verhindern, daß…

    Ich frage mich, wie schnell manche Anwälte sind, daß sie einen Kommentar in der knappen Zeitspanne zwischen Abgabe und Löschung entdecken können. Der Gedanke, bei den Kommentatoren handelte es sich um bestellte Provokateure, ist sicherlich total abwegig und entstammt nur einem paranoiden Hirn, oder?

  7. Christian (Link) meint: (16.8.2007 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    Die Idee gefällt mir. :D

    #6: Wahrscheinlich erhalten sie die Kommentare schlicht und ergreifend per RSS-Reader frei Haus. ;)

  8. Mark meint: (16.8.2007 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    Verzögerung der Ausstralung wäre eine Möglichkeit die andere ist, das man als Anrufender ja auch viel leichter zu identifizieren ist, schließlich sehen die die Rufnummer und die ändert sich nicht.
    Man kann die Identität in der Regel einfach durch Anrufen auflösen.

    Es wäre also sehr wahrscheinlich das die sich das Geld vom Verursacher wiederholen.

  9. Marcel (Link) meint: (16.8.2007 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    Mal ehrlich: Es muss endlich mal was gegen diesen Abmahnwahnsinn getan werden. Es ist einfach nicht normal, daß einer ne Abmahnung kriegt, nur weil irgendwer anders irgendwas irgendwo rein schreibt.

    Armes Deutschland.

  10. Jack meint: (16.8.2007 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    "Es wäre also sehr wahrscheinlich das die sich das Geld vom Verursacher wiederholen." – Mark

    Dann hätte call-in-tv.de keine Probleme mehr, weil der Website-Besitzer die Kosten auf die Forums-Mitglieder abwelsen könnte. So bleibt er aber auf Abmahnkosten von 10000 Euro (bin mir über die Höhe nicht mehr ganz sicher) sitzen.

  11. @3 meint: (16.8.2007 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    Das ist in den USA so. Hier auch schon?

  12. Jochen Hoff (Link) meint: (16.8.2007 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    Der Fall ist mehr als hypothetisch, da vorausgesetzt wird, das in Anrufsendungen echte Anrufer durchgeschaltet werden. Hat das schon mal wer erlebt?

  13. Sebastian (Link) meint: (16.8.2007 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    Viel gefährlicher als diese ganzen Blocks – oder wie das heißt – sind doch Zeitungen, Fernseh- und Radiosender! Warum werden die denn nicht vor Auslieferung /-sendung kontrolliert?

    Kann man da nicht eine Regulierungsbehörde einrichten, die vorher prüft was geschrieben und gesagt werden soll?

    Gibts dazu nicht best-practices, gerade in Deutschland? Sonst kann hier vielleicht noch jeder seine Meinung sagen! Kaum vorstellbar wo das hinführt!

  14. velvet meint: (16.8.2007 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    Ich frag mich immer noch und immer wieder, welches kranke Hirn sich die Formulierung Störer-Haftung ausgedacht hat.

    Mich beschleicht der Eindruck, dass freie Meinungsäusserung an sich und grundsätzlich als 'Störung der öffentlichen Ordnung' angesehen wird. Diese ganzen Kindergartendiskussionen wie 'bei heise hat einer böses über mich im Forum geschrieben' oder resprektive bei Niggemeier, sind doch wirklich nichts anderes als Kindergartengeplärre von nicht-sozialisierten Kindern, denen man die Förmchen weggenommen hat.

    Ob mit oder ohne Internet, Foren, Gästebücher etc. gab es immer und wird es immer Leute geben, die die Aufmerksam von weniger gleichgültigen Menschen auf sich ziehen, einfach weil sie sich daneben benehmen. Ich erinner mich an Hans Meiser mit seiner Verbraucherschutzsendung, an das Fass ohne Boden etc. Von den vielen kleinen Meldungen in der Tagespresse ganz zu schweigen.

    Denen, die sich darüber aufregen, dass es Menschen gibt, die andere davor warnen, von eben jenen abegezockt oder betrogen zu werden sei gesagt: wer mit dem Feuer spielt, verbrennt sich eben. Und wer in der Öffentlichkeit mit Feuer spielt, der verbrennt sich eben auch und darf sich nicht drüber wundern, wenn andere mit dem Finger auf ihn zeigen.

    Und an die Hobby-Abmahner: habt ihr eigentlich kein schönes zu Hause, keine Freundin, keine Arbeit, keine anderen Interessen, als andern an die Karre zu fahren? Seid ihr alle wirklich so armselig, dass es nicht mehr mit einer höflichen Bitte getan ist, sondern ihr euch daran bereichert oder es euch schlicht einfach Spass macht, andere zu ruinieren? Oder seid ihr inzwischen alle so abgestumpft, dass ihr vielleicht wirklich nur noch an die paar Tausender extra auf eurem Konto denkt?

    Wie frustriert vom Leben muss man eigentlich sein, dass man den ganzen Tag das Netz durchforstet und nach 'abmahnfähigen' Beiträgen sucht?

    Schafft euch nen Hund an und geht mal öfter spazieren, das beruhigt die Sinne. Und nich das Tütchen für den Hundehaufen vergessen, das is nämlich auch Pflicht.

    velvet

  15. Nik (Link) meint: (16.8.2007 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    @7

    Nach der alten Devise "In God we trust all other we monitor" wird man seine Kritiker überwachen, auch per RSS-Feed.

    Daß man aber nun gegen einen Blogger vorgeht, der den Kommentar gelöscht hat, dieses Vorgehen begründet, der Kommentar könnte ja wieder abgegeben werden, verlangt etwas sehr viel vorauseilenden Gehorsam.

    Mit dieser Argumentation könnte man auch jeden Hauseigentümer abmahnen, schließlich könnte jemand abmahnenswerte Inhalte an die Handwand sprühen. Daß es noch nicht passiert ist, aber passieren könnte, ist sicherlich nur eine juristische Spitzfindigkeit.

  16. Lektor meint: (16.8.2007 um 15:49) AntwortenReply to this comment

    @ Niki

    "…an die Handwand"?

  17. MaxR meint: (16.8.2007 um 15:56) AntwortenReply to this comment

    @6 – Du bist nicht allein – sind wir nichzt alle ein klein wenig paranoid?

    Noch viel schöner ist natürlich, daß diese Firma scheinbar in diversen Blogs die abgemahnte Formulierung veröffentlicht, auf daß man erkenne, wie verwerflich die Formulierung war.

    In der Tat liegt hier Wiederholungsgefahr vor; den Beweis tritt die Firma tatkräftig an.

    Außerdem könnte der Wortlaut möglicherweise sogar strafbar sein – Verbreitung (für den Poster) bzw. Beihilfe zur Verbreitung ( für den Blogger, der den Beitrag veröffentlicht oder zumindest nicht unmittelbar nach Kenntnisnahme gelöscht hat) nationalsozialistischen Gedankenguts …

  18. Thomas meint: (16.8.2007 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    Köstlich :) Auch die Fortsetzung
    stefan-niggemeier.de/blog/in-eigener-sache-2b/

    Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass diese Anrufsendungen ein erfolgreiches Geschäftsmodell sind. Aber vielleicht reicht auch mein Vorstellungshorizont nicht auf jenes Niveau hinab. Vielleicht habe ich aber auch Recht mit meinem Nicht-Vorstellenkönnen und das Abmahnen wird als willkommen Ergänzung zu einem erfolglosen Geschäftsmodell angesehen… vielleicht…

  19. A. John (Link) meint: (16.8.2007 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    @6: Ich frage mich, wie schnell manche Anwälte sind, daß sie einen Kommentar in der knappen Zeitspanne zwischen Abgabe und Löschung entdecken können.
    Überleg mal. Was macht man, wenn man einen unliebsamen Blogger abschießen will und Geld keine Rolle spielt? Richtig.
    Man setzt nachts um 3:30 Uhr ein abmahnfähiges Posting ab, macht sofort einen Screenshot und läßt seine Anwälte von der Kette. Das wiederholt man alle 2-3 Wochen, irgendwann wirkt es.
    Hier geht es nicht um Recht oder Unrecht, gewinnen oder verlieren, sondern darum, mit der Justizkeule zu zerschlagen, was einem nicht paßt.
    Die einschlägig berüchtigten Zensurkammern werden mit Freude dabei behilflich sein.

    @14: Ich frag mich immer noch und immer wieder, welches kranke Hirn sich die Formulierung Störer-Haftung ausgedacht hat.
    So etwas kann nur einem Juristengehirn entspringen.

  20. Elayah meint: (16.8.2007 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    Zum Thema Anrufsendungen – Zum Lachen, wenn's nicht so traurig wäre ;)

    http://www.2xfun.de/view.php?file=7033#item

  21. Anonymous meint: (16.8.2007 um 18:10) AntwortenReply to this comment

    Lieber Author,
    auch wenn mit der neuen Rechtschreibreform einige "scharfe s" durch doppelte "s" ersetzt wurden, so doch nicht alle!
    "Das Maß" oder auch "maßlos" behalten ihr "sz" und zwar zu Recht: wenn Sie Ihre falsche Schreibweise mal laut lesen, merken Sie ziemlich schnell worauf ich hinauswill. Viele Grüße eines regelmäßigen Lesers.

  22. Ralf G. meint: (16.8.2007 um 18:42) AntwortenReply to this comment

    @21: Und wann ist das "h" zum "Autor" gekommen?

  23. p! (Link) meint: (16.8.2007 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    "In letzter Konsequenz würde dann die Anruf-Sendungen ohne Anrufer gemacht."

    Sehr geehrter Herr Vetter, bitte stellen Sie den Unterschied zwischen dem "ist-Zustand" und der von Ihnen prognostizierten Zukunft dar. Gegebenenfalls könnte der geneigte Beobachter Überlappungen beider "Szenarien" entdecken. ;-)

  24. M. Boettcher meint: (16.8.2007 um 18:50) AntwortenReply to this comment

    Stellen wir uns nur mal vor, eines Tages ruft jemand bei einer dieser Spiel-Shows an, löst virtuos die Rechenaufgabe “2+2 ist?” und ruft dann live über den Sender: “Blogger Niggemeier ist ein Idiot.”

    Die oben beschriebenen Folgen wären endlich ein Grund da einmal anzurufen. Wenn mich der Niggemeier angemessen an den Vertragsstrafen beteiligt, gern auch mehrfach. :)

  25. AK (Link) meint: (16.8.2007 um 19:28) AntwortenReply to this comment

    Diesen Beitrag habe ich, Andreas Kunze, verfasst. Udo Vetter ist im Urlaub.

  26. martin meint: (16.8.2007 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    @25: na toll. hätten sie das nicht direkt unter den original-beitrag schreiben können?

  27. Ralf G. meint: (16.8.2007 um 20:35) AntwortenReply to this comment

    @26: Was ist an "Autor: AK" so schlecht zu lesen?

  28. Radde meint: (16.8.2007 um 20:41) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich so einen oberlehrenhaften Kommentar wie @21, noch dazu mit eigenem Fehler lese, kommt mir die Galle hoch!

  29. Radde meint: (16.8.2007 um 20:42) AntwortenReply to this comment

    Meinen Rechtschreibfehler darf er behalten

  30. AK (Link) meint: (16.8.2007 um 21:05) AntwortenReply to this comment

    @Radde: Vielen Dank!

  31. CO-MODERATOR meint: (16.8.2007 um 22:07) AntwortenReply to this comment

    was habt ihr gegen quizsendungen im Fernsehen? Ihr seid doch nur sauer das ihr da ständig verliert.

  32. Reservist meint: (16.8.2007 um 22:19) AntwortenReply to this comment
  33. Thomas /Advisign.de (Link) meint: (16.8.2007 um 22:22) AntwortenReply to this comment

    Ich befürchte, dass die TV-Anbieter auf das Panoramaurteil des BGHs von '76 (Keine Verantwortung des Anbieters für Aussagen während einer Livesendung) blicken und sich sicher fühlen. Leider hieß es bisher, dass man eine Livesendung nicht mit Onlinebeiträgen (die zwischengespeichert werden) vergleichen kann.

    Heißt soviel wie: "Diese neuen Freiheiten, diese Bürgerdiskussionen auf großem Podium sind böse, BÖSE!!!!". Vielleicht wird es künftig Kommentarsoftware geben, bei der die Kommentare nicht auf der Diskussionsseite gespeichert werden, sondern in einem anonymen p2p-Netzwerk, aus dem sie beim Aufruf der Seite live eingebunden werden. Quasi Guerillameinungen. Ach diese bunte Rechtsprechung lässt so viele Phantasien und Polemik zu ;)

  34. Gilles (Link) meint: (16.8.2007 um 23:53) AntwortenReply to this comment

    Oh man wo kommen wir denn da hin ?

    Echt was manche Leute denken …….

  35. martin meint: (17.8.2007 um 00:03) AntwortenReply to this comment

    @Ralf G.: muß man denn für Sie wirklich vor JEDEN witz diese dämlichen ironietags schreiben?

  36. Matt (Link) meint: (17.8.2007 um 01:43) AntwortenReply to this comment

    Kann es nicht sein (um noch mal auf den Ausgangsfall zurückzukommen), dass jemand im Auftrag des Senders einen inkriminierenden Kommentar in Niggemeiers Blog hinterlässt, ihn per Screenshot dokumentiert und dann den Blogbetreiber abmahnt …?

    Simpel, oder?

  37. Horst aus Köln meint: (17.8.2007 um 09:23) AntwortenReply to this comment

    Es sind mir hier viel zu viele Kommentare, um alle lesen zu wollen. Aber hinter fast jeder Abmahnung steckt ein studierter Jurist. Offenbar haben diese nur eine Chance am Markt zu überleben, wenn sie Abmahnen oder ihre Klienten bescheißen ("den Fall gewinnen wir spielend").

  38. SvenC meint: (17.8.2007 um 09:27) AntwortenReply to this comment

    Gute Idee. rofl

    Andererseits weiss ich schon, warum ich kaum noch TV gucke.

    Wie schön, dass sich solche Firmen / "Anwälte" immer wieder selbst "entrüben" mit diversen Aktionen.

  39. Ralf G. meint: (17.8.2007 um 09:40) AntwortenReply to this comment

    @35: Ich habe hier schon zu viel Idiotie in den Kommentaren erlebt. Da gibt selbst der beste Ironiedetektor den Geist auf.

  40. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (17.8.2007 um 11:15) AntwortenReply to this comment

    Die Abmahnung erfolgte zurecht, das der Unterlassungsanspruch auch zukünftige Wiederholungen nach Ansicht des BGH unterbinden soll.

    BGH, Urteil vom 27. 3. 2007 – VI ZR 101/ 06

    Sachverhalt:
    "Nachdem der Kläger selbst einen Beitrag in das Forum eingestellt hatte, veröffentlichte ein Unbekannter dort unter dem Pseudonym "Katzenfreund" einen Beitrag, durch den sich der Kläger in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, ebenso durch den später eingestellten Beitrag eines Autors mit dem Pseudonym "Rumtrauben", dessen Identität dem Kläger bekannt ist. Der Kläger hat die Beklagte auf Unterlassung der Verbreitung dieser Beiträge, Zahlung einer Geldentschädigung von mindestens 2. 000, 00 € und Ersatz vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1. 187, 38 € in Anspruch genommen."

    Dem Unterlassungsanspruch steht auch nicht entgegen, dass der beanstandete Beitrag vorliegend in ein so genanntes Meinungsforum eingestellt worden ist. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts können die Grundsätze, die der erkennende Senat für Fernsehsendungen aufgestellt hat, die – wie etwa Live-Diskussionen – einen "Markt der Meinungen" eröffnen (Senatsurteil BGHZ 66, 182, 188, "Panorama"), auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden. Bei der Frage, ob das Fernsehen allein wegen des Ausstrahlens einer ehrverletzenden Äußerung belangt werden kann, ist den Besonderheiten Rechnung zu tragen, die sich aus seiner Rolle und den Möglichkeiten und Zwängen fernsehgerechter Darstellung ergeben. Mit Rücksicht darauf hat der erkennende Senat seinerzeit entschieden, dass eine Störerhaftung der Fernsehanstalt zu verneinen sein kann, wenn während der Live-Übertragung einer Fernsehdiskussion eine ehrverletzende Äußerung durch einen Dritten erfolgt oder wenn das Fernsehen die kritische Äußerung eines Dritten aufgreift, ohne sich mit ihr zu identifizieren (Senatsurteil BGHZ aaO, S. 189 f.).

    Diese Überlegungen sind auf ein im Internet eröffnetes Meinungsforum nicht übertragbar. Die Revision weist zu Recht darauf hin, dass die für Live-Sendungen in Rundfunk und Fernsehen geltende mediale Privilegierung sich nicht auf Wiederholungen erstrecken kann, da dem Veranstalter hier die Möglichkeit offen steht, die (erneute) Verbreitung von Äußerungen Dritter zu verhindern (Jürgens, CR 2006, 188, 189; Pankoke, Von der Presse- zur Providerhaftung, 2000, S. 90). Entsprechendes gilt für Internetforen, sofern dem Betreiber – wie vorliegend unstreitig – die erfolgte Rechtsverletzung bekannt ist. In dem Unterlassen, einen als unzulässig erkannten Beitrag zu entfernen, liegt eine der Wiederholung einer Rundfunk- oder Fernsehaufzeichnung vergleichbare Perpetuierung der Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen. Der Betreiber eines Internetforums ist "Herr des Angebots" und verfügt deshalb vorrangig über den rechtlichen und tatsächlichen Zugriff. Internetangebote sind – wie etwa auch Aufzeichnungen im Fernsehen – dem nachträglichen Zugriff des Anbieters in keiner Weise entzogen. Auch wenn von ihm keine Prüfpflichten verletzt werden, so ist er doch nach allgemeinem Zivilrecht zur Beseitigung und damit zur Unterlassung künftiger Rechtsverletzungen verpflichtet (Jürgens/ Köster, AfP 2006, 219, 222).

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth

  41. Anonymous meint: (17.8.2007 um 11:20) AntwortenReply to this comment

    Lieber Autor,

    Sie übersehen leider ein kleines, aber wichtiges Detail: Während die Kommentierenden in den Blogs zumeist anonym agieren und lediglich über ein kompliziertes Verfahren anhand der IP ermittelt werden können, müssen die Anrufer zu Beginn jeder Sendung ihren Namen und Ihre Anschrift hinterlassen.

    Man macht sich also letztlich selbst zum Regress-Schuldner der Sendung, falls diese Schadensersatz zahlen muss.

    Wieso sollte ein Anrufer das in Kauf nehmen.

    Übrigens: Die Kommentare in den Blogs kann man auch über ein Internet-Cafe verschicken, so dass überhaupt keine Rückverfolgbarkeit gegeben ist, während man bei den Call-In-Sendungen zumeist nicht über eine Telefonzelle anrufen kann, da es sich um 0190-Nummern handelt.

    Kurz und gut: Ihr theoretisches Szenario ist praktisch nicht durchdacht.

  42. Anonymous meint: (17.8.2007 um 11:24) AntwortenReply to this comment

    @ me #3: Live-Sendungen im deutschen Fernsehen werden nicht zeitversetzt ausgestrahlt. Nicht alles, bei dem "live" eingeblendet wird ist tatsächlich eine Live-Sendung. Manche Privatfernsehanbieter sind scheinbar nicht in der Lage ihre "live"-Einblendung nicht mit aufzuzeichnen.

    Das mit dem Zensurknopf ist auch ein bisschen kurz gesprungen. Wie lange soll die Ausstrahlung verzögert werden? 5 oder 10 Minuten? Und was sollten die "Zensoren" machen, wenn mehrere Störer diese Spanne locker mit ihren "Störungen" überbrücken?

    @ Mark #8: Ich glaube, Sie haben Ihr Argument

    "[...] die andere ist, das man als Anrufender ja auch viel leichter zu identifizieren ist, schließlich sehen die die Rufnummer und die ändert sich nicht."

    nicht wirklich gut überdacht. Haben Sie schon mal was von Telefonzellen gehört (mit Callcard kann man auch 0900-Nummern anrufen)? Oder davon, dass nicht Anschlussinhaber sondern andere Personen ein Telefon benutzen. Oder wollen Sie erst ein mal gegen den Anschlussinhaber (bei der Telefonzelle ist das i.d.R. die Deutsche Telekom AG) als Mitstörer vorgehen?

  43. SvenR meint: (17.8.2007 um 11:24) AntwortenReply to this comment

    @ me #3: Live-Sendungen im deutschen Fernsehen werden nicht zeitversetzt ausgestrahlt. Nicht alles, bei dem "live" eingeblendet wird ist tatsächlich eine Live-Sendung. Manche Privatfernsehanbieter sind scheinbar nicht in der Lage ihre "live"-Einblendung nicht mit aufzuzeichnen.

    Das mit dem Zensurknopf ist auch ein bisschen kurz gesprungen. Wie lange soll die Ausstrahlung verzögert werden? 5 oder 10 Minuten? Und was sollten die "Zensoren" machen, wenn mehrere Störer diese Spanne locker mit ihren "Störungen" überbrücken?

    @ Mark #8: Ich glaube, Sie haben Ihr Argument

    "[...] die andere ist, das man als Anrufender ja auch viel leichter zu identifizieren ist, schließlich sehen die die Rufnummer und die ändert sich nicht."

    nicht wirklich gut überdacht. Haben Sie schon mal was von Telefonzellen gehört (mit Callcard kann man auch 0900-Nummern anrufen)? Oder davon, dass nicht Anschlussinhaber sondern andere Personen ein Telefon benutzen. Oder wollen Sie erst ein mal gegen den Anschlussinhaber (bei der Telefonzelle ist das i.d.R. die Deutsche Telekom AG) als Mitstörer vorgehen?

  44. SvenC meint: (17.8.2007 um 11:47) AntwortenReply to this comment

    Pawlow ist des "Freiherrn" bester Kumpel. rofl
    Es klappt doch immer wieder.

  45. Innenstich meint: (17.8.2007 um 11:57) AntwortenReply to this comment

    Ach ja, der Gravenreuth, dass so einer Abmahnungen ganz toll und eigentlich immer richtig findet ist ja inzwischen netzbekannt.

    @Anonymaus, weiss es nicht aus eigener Erfahrung aber bei Callactive-Sendung wird vorab nichts geprüft. Wäre ja sonst sehr auffällig dass manche Kandidaten ihre Addresse noch durchbekommen und wenn es dann um die Pipifax-Lösung geht einfach auflegen.

    Trotzdem müsste man in das Szenario vielleicht noch sicherheitshalber ein geklautes / Gefundenes Handy anfügen.

  46. Ivor Bigbotty meint: (17.8.2007 um 12:31) AntwortenReply to this comment

    [Dieser Kommentar wurde vorsichtshalber vor dem Schreiben zensiert]

  47. Dirk meint: (17.8.2007 um 12:38) AntwortenReply to this comment

    Es mag vielleicht die Vorstellungskraft des GFvG sprengen, aber die Abmahnung dürfte hier zu unrecht erfolgt sein. Die Frage ist, ob Niggemeier seine Pflichten verletzt hat (und sich dann eine Wiederholungsgefahr stellt).

    Niggemeier hat den Text offensichtlich nicht selbst verfasst, so dass die Verfassung des Textes an sich weder für eine Pflichtverletzung, noch für eine Wiederholungsgefahr genügt.

    Niggemeier hat auch innerhalb einer zumutbaren Zeitspanne reagiert. Auch hieraus kann man ihm also keinen Strick drehen.

    Die einzige Frage, die sich stellen kann, ist, ob er verpflichtet gewesen wäre, die Kommentare zu seinem Beitrag vorzuzensieren. Damit solch eine Pflicht bestehen kann, hätte es aber zuvor ähnliche Kommentare geben müssen, so dass Niggemeier mit Verletzungen in DIESEM Zusammenhang rechnen musste. Das ist aber nicht ersichtlich. Also war er auch nicht zur Vorzensur verpflichtet.

    Überdies stellt sich die Abmahnung der callactive mittlerweile eh als rechtsmissbräuchlich dar, da callactive den gelöschten Kommentar nun seinerseits verbreitet. Wer aber selbst einen Kommentar verbreitet, kann wohl kaum von anderen Unterlassung verlangen.

  48. Dirk meint: (17.8.2007 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    Wenn man sich das von GFvG zitierte Urteil durchliest, dann könnte man auch glauben, dass GFvG den Fall Niggemeier nicht verstanden hat. Schließlich geht das zitierte Urteil gerade vom Nichtentfernen trotz Kenntnis aus.

    Niggemeier hat aber in kurzer Zeit Kenntnis erlangt und sofort entfernt NOCH bevor eine Abmahnung zuging.

  49. R.A. meint: (17.8.2007 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    Mal zur Klärung:
    Bisher ist doch noch nicht viel passiert.

    Eine Firma hat einem Blogger eine Abmahnung geschrieben – das ist erstmal nur ein Versuch, aber noch nichts juristisch wirksames.

    Genauso könnte ich Angela Merkel eine Abmahnung schreiben, weil ich mich von ihren Bundestagsreden in meinen Rechten verletzt sehe – das wäre lächerlich, aber noch kein Skandal.

    Von Mißbrauch und Gefahr könnte man doch erst reden, wenn die Firma bei irgendeinem Gericht mit dieser Sache durchkommt, vorher ist das alles noch recht harmlos.

  50. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (17.8.2007 um 14:24) AntwortenReply to this comment

    Zu 47:
    Der BGH sieht es nun mal anders – aber jeder kann es ja versuchen die BGH-Rechtsprechung in seinem Fall "zu kippen".

    Interessant wäre es zu wissen, ob der Unbekannter der in der BGH-Entscheidung unter dem Pseudonym “Katzenfreund” gepostet hat mit dem “Katzenfreund” bei mein-parteibuch.com/blog/...einstuerzende-weltbilder/

    identisch ist?

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. von Gravenreuth

  51. Dirk meint: (17.8.2007 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    @GFvG: Es wäre doch sehr gnädig, wenn Sie sich zunächst durchlesen, was der BGH schreibt, bevor Sie sagen, dass der BGH irgendetwas behauptet.

    Das von Ihnen gesagte, behauptet der BGH gerade EBEN NICHT (siehe unter 48).

  52. Anonymous meint: (17.8.2007 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    BGH sagt: "Entsprechendes gilt für Internetforen, sofern dem Betreiber – wie vorliegend unstreitig – die erfolgte Rechtsverletzung bekannt ist."

  53. p! (Link) meint: (17.8.2007 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    Sehr geehrte Tanja Nolte-Berndel, ich dachte Sie sitzen in U-Haft. Schade eigentlich. Achne, "Veruntreuung von Mandantengeldern" gibt nur Bewährung. Auch schade. Naja, ggf wird "Scheinadeligkeit" irgendwann zu Straftat. Oder dummschwätzen…

  54. p! meint: (17.8.2007 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    @52. …wie vorliegen unstreitig… wurde der kommentar gelöscht, zum zeitpunkt des bekanntwerdens.

  55. Dirk meint: (17.8.2007 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    @52: Eben! "Sofern bekannt ist". Der BGH schränkt die Haftung auf die Fälle ein, bei denen Trotz Kenntnis nicht entfernt wird.

  56. A. John (Link) meint: (17.8.2007 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    @49: Eine Firma hat einem Blogger eine Abmahnung geschrieben – das ist erstmal nur ein Versuch, aber noch nichts juristisch wirksames.
    So einfach darf man es sich da nicht machen, man muss auch sehen, wer da gegen wen antritt.
    Wenn sich eine millionenschwere Firma zum Ziel gesetzt hat, einen "Otto Normaluser das Maul zu stopfen", hat der in einem Pseudo-Rechtsstaat wie Deutschland praktisch keine Chance.
    Das Opfer wird so lange mit kostenpflichtigen(!) Abmahnungen, EVs und Klagen überzogen, bis es zermürbt und/oder pleite ist.
    Selbst wenn die Firma weniger als der Hälfte ihrer Attacken gewinnt, kann sie das locker wegstecken. Meist verfügen die ohnehin über eigene- auf extreme Aggression gedrillte Rechtsabteilungen. Solche "Law-Hunting" Methoden werden keineswegs nur von der Dialer- oder Adressbuchmafia praktiziert.

  57. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (17.8.2007 um 17:52) AntwortenReply to this comment

    Spricht Herr John von Verfolgungskomplexen?

    Die fragliche Firma kann die "der Hälfte ihrer Attacken" nur dann gewinnen, wenn der betreffende Blogger entsprechend viel Mist gebaut hat. Ohne objektiver Verletzungshandlung(!) können die klagen was sie wollen, sie werden nicht gewinnen.

    So einfach ist das!

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth

  58. SvenC meint: (17.8.2007 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    Ich dachte bisher immer, dass ein Anwalt ohne Ende zu tun hat.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das permanente Schreiben in diversen Foren und Blogs eine der Pflichten ist, die ein Anwalt zu erledigen hat.

    Mit dem Abmahnen haben Sie es ja, gell Herr "Freiherr".
    Der letzte Absatz sollte Ihnen doch tatsächlich selbst zu denken geben…

  59. A. John (Link) meint: (17.8.2007 um 18:23) AntwortenReply to this comment

    @58: Ohne objektiver Verletzungshandlung(!) können die klagen was sie wollen
    Wenn die Hamburger Zensurkammer etwas als "objektive Verletzungshandlung" betrachtet, ist das an z.B. Düsseldorfer- und anderen Kammern noch lange nicht so. Dank fliegendem Gerichtsstand, den die Zensurkammer HH wohl mit Zähnen und Klauen verteidigen wird, ist eben diese Kammer das Mekka für alle, die es stört, wenn über ihre dubiosen Machenschaften berichtet wird.
    Entscheidend ist nicht ob etwas tatsächlich Recht ist, sondern zu wissen, wie und wo man es bekommt.
    So einfach ist das!

  60. A. John (Link) meint: (17.8.2007 um 18:35) AntwortenReply to this comment

    @59: Ich dachte bisher immer, dass ein Anwalt ohne Ende zu tun hat..
    Seit er bei Heise gesperrt ist, hat er wohl eher Zeit ohne Ende.
    board.gulli.com/thread/71...taeter-im-internet/6/#140

  61. SvenC meint: (17.8.2007 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    @61
    Ja. Ich verfolge die Geschichte fleissig, auch bei Gulli – poste da aber nicht.
    Daher fällt mir das auf. Egal wo was über Abmahnungen geposted wird. Der "Freiherr" ist da.
    Als wenn er den ganzen Tag die Suchmaschine abfragt. Pausenlos. Rund um die Uhr.

    Psychologisch gesehen ist er aber durchaus ganz interessant. ;)
    Nur schade, dass ich keine Psychologie und Sozialverhalten studiere, ich hätte mein perfektes "Studienobjekt" gefunden.

    Andererseits ist es wiederrum traurig, dass man sich so permanent in den Vordergrund spielen muss.

  62. Innenstich meint: (17.8.2007 um 22:35) AntwortenReply to this comment

    Wir wollen mal nicht hoffen dass der feine Freiherr, geborener Dörr, nach Mandantschaft fischt und schon mal eine Kostprobe gibt wie gewissenhaft er sich in Fälle einzuarbeiten versteht. Jetzt, wo es mit den Dialerfreunden nicht mehr ganz rund läuft.

  63. Anonymous meint: (17.8.2007 um 22:54) AntwortenReply to this comment

    Was macht man nicht bei Trollen? Genau: Füttern! Aber nein, manche müssen aus zum Teil menschlich nachvollziehbaren Gründen wieder und wieder auf sie eingehen. Und am Ende hat der Troll genau das, was er will: Aufmerksamkeit.

  64. Darkstalker meint: (18.8.2007 um 09:53) AntwortenReply to this comment

    @13: Quote: Kann man da nicht eine Regulierungsbehörde einrichten, die vorher prüft was geschrieben und gesagt werden soll?

    Ähm, willkommen in 1984, Equilibirum, dem SS-Staat und der DDR? Regulierungsbehörde … bist du der Redenschreiber vom Schäuble oder was? Wow wow wow … Artikel 5 Grundgesetz durchlesen, bitte. Ganz schnell. Nein, ganz _ordentlich_

  65. Ralf G. meint: (18.8.2007 um 09:55) AntwortenReply to this comment

    @65: Sogar mein hier stellenweise recht überforderter Ironiedetektor hat bei #13 extrem laut Laut gegeben…

  66. Darkstalker meint: (18.8.2007 um 10:01) AntwortenReply to this comment

    @66: Habs nur überflogen. Ironie kommt so schlecht rüber mangels Intonation im geschriebenen Wort. Nichts desto weniger, da laufen genug Leute rum, die das sofort ernsthaft in Erwägung zögen. Das allein ist traurig genug :(

  67. Christian meint: (18.8.2007 um 10:20) AntwortenReply to this comment

    Endlich bekommt dieser altkluge Möchtegernjournalist das, was er verdient. Wenn CALLACTIVE nicht von alleine darauf gekommen wäre, hätte ich sie darauf hingewiesen.

  68. A. John (Link) meint: (18.8.2007 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    @58: Nachtrag: Ohne objektiver Verletzungshandlung(!) können die klagen was sie wollen
    Interessanter Artikel: http://upload-magazin.de/?p=555
    Zitat:
    Allen diesen Kriterien haftet ein großer Makel an: Sie sind formbar wie Knete und kaum allgemein zu fassen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich alle Rechtsansichten vertreten lassen:

  69. Simon (Link) meint: (18.8.2007 um 13:59) AntwortenReply to this comment

    Zur Haftung für gelöschte Kommentare inkl. Rechtsprechungshinweisen (und damit meine ich nicht das oben zitierte, hier m.E. nicht einschlägige BGH-Urteil):

    telemedicus.info/article/...-schon-geloescht-hat.html

  70. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (18.8.2007 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    zu 69) Axel John:
    Nicht nur die ersten Zeilen lesen! Am Ende kommen vernüftig Lösungsvorschläge:

    * Wollt Ihr so richtig und völlig sicher sein, dann stellt Eure Kommentare auf “Moderation” und löscht jeden Kommentar, der auch nur ein bisschen nach Rechtsverletzung aussieht.
    * Falls Ihr den Kommentarfluss nicht stören wollt, dann kontrolliert die Kommentare regelmäßig und löscht sie sofort bei Verdacht einer Rechtsverletzung (Wordpress u.a. verschicken die Kommentare per Email. Nutzt diese Funktion!)
    * Wenn Euch ein potenziell Verletzter anspricht, dann versucht sachlich und vernünftig zu sein und schaltet nicht auf stur. Versucht Euch in ihn und seine Position zu versetzen. Ein Mittelweg ist eine temporäre Sperrung des Kommentars.

    Die GRÜNEN haben/hatten z.B. ihr Gästbuch auf Moderation gesetzt – warum wohl?

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth

  71. Ralf G. meint: (18.8.2007 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    @71: Ob Sie insbesondere mit dem ersten Punkt irgendjemanden hier davon überzeugen, dass mit der Abmahnerei die freie Meinungsäußerung nicht bedroht sei, wage ich mal stark zu bezweifeln.

    Ich frage mich allerdings, ob Sie das überhaupt wollen. Ihnen scheint der aktuelle Zustand ja zu gefallen. Ginge mir sicher ähnlich, wenn ich damit Geld verdienen könnte.

  72. A. John (Link) meint: (18.8.2007 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    @71: Falls Ihr den Kommentarfluss nicht stören wollt, dann kontrolliert die Kommentare regelmäßig und löscht sie sofort bei Verdacht einer Rechtsverletzung
    Selbst wenn der Forenbetreiber das Forum 24/7 überwachen lässt, nutzt ihm das nichts, wenn er auch für gelöschte Beiträge haftet. (Siehe mein Posting @19:)

    Wenn Euch ein potenziell Verletzter anspricht, dann versucht sachlich und vernünftig zu sein und schaltet nicht auf stur.
    Das ist die Variante, derer sich zivilisierte Leute befleißigen.
    Gewissen Typen, die so lange in den Krümeln suchen, bis sie etwas finden von dem sie hoffen, das es reicht und sofort die Abmahnkeule schwingen, geht es idR. aber nicht um die "Rechts"verletzung, sondern darum, unliebsame Kritiker mundtot zu machen oder "platt zu klagen".
    Etwas, das fürs LG HH reicht, findet sich in jedem Thread.

  73. tempa meint: (19.8.2007 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    Es ist im ureigensten Geschäftsinteresse eines Abmahnanwaltes unter Bloggern die Vorstellung zu verankern, dass sie keine Chance haben oder doch zumindest die Möglichkeit offen ist, ob man nicht doch vor Gericht verlieren könnte. Eine Abmahnung nimmt nicht selten einen komplett außergerichtlich Verlauf. So mancher zahlt lieber jetzt zwischen 700 und 1500 Euro als später nach einem Verfahren womöglich das Doppelte und Dreifache.

    Diese Propaganda im Sinne der Abmahner ist somit durchaus als ganz "normales" Markverhalten zu betrachten.
    Schließlich …
    A) werden Sympathien potentieller Abmahner geweckt.
    B) bekommen potentielle Abmahner das Gefühl, Ihre Abmahnung durchsetzen zu können.
    C) werden potentiellen Abgemahnte verunsichert und sind eher bereit kampflos aufzugeben.
    Nichts persönliches … alles nur ruchloses, gewissenloses Business.
    Wir leben in einer Welt der Propaganda. Es zählt, was glaubhaft dargestellt werden kann, nicht was ist.

  74. SZ meint: (20.8.2007 um 00:47) AntwortenReply to this comment

    @21:“Das Maß” oder auch “maßlos” behalten ihr “sz” und zwar zu Recht: wenn Sie Ihre falsche Schreibweise mal laut lesen, merken Sie ziemlich schnell worauf ich hinauswill."

    Erstaunlicherweise können die Leser der Basler Zeitung, der Neuen Zürcher Zeitung oder des Tagesanzeiger ihre Zeitung auch ohne SZ lesen. Auf den Schweizer PC Tastaturen gibt es den Buchstaben Beta überhaupt nicht. Bisher ist daraus noch kein Kommunikationsproblem erwachsen. Man könnte es ja mal mit einer Abmahnung wegen fehlendem Beta versuchen?

  75. dominik meint: (22.8.2007 um 22:46) AntwortenReply to this comment

    Das heißt wohl: wenn ein Blogger in Urlaub geht, sollte er seine Seite wäjrend der Zeit vorrübergehend abschalten um evtl. Abmahnfristen nicht zu verpassen. Ich stelle fest,daß die "Schwarze Seite" im Internet mittlerweile in die Mitte der Medienlandschaft gerückt ist. Früher mußte man noch wie ein "Abenteurer" einschlägige Domains suchen, heute reicht schon ein Griff zur TV-Fernbedienung. Eine kritische Betrachtung und ein wenig Mathematik und der Grundsatz,daß Firmen nicht zu verschenken haben, hat mir schon meine persönliche Meinung über den Sinn solcher Gewinnspiele gefestigt- bevor ich auch nur ein Blog darüber gelesen hatte.

  76. Luisa “Directorio Cusco” Mercado (Link) meint: (1.9.2009 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    The reader comment was controversial in the early hours of Sunday and a few hours later after Niggemeier information had been released from his own accord, even before the warning came

  77. Gloria “Autogobierno Ayllu” Gomez (Link) meint: (1.9.2009 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    was controversial comment from a reader who enjoys reading and commenting on blogs is so that you can do the same if you like to read

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