30.8.2007

Freiwillig hinterlassen

Eine Polizeibeamtin schildert in ihrem Ermittlungsbericht, sie habe dem Beschuldigten “aus Höflichkeit” ein Glas Wasser angeboten. Der Beschuldigte haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht.

Da fragst du dich natürlich, seit wann wird so was protokolliert, weil freundliche Polizei ist doch selbstverständlich. Aber dann kommt schon die Erklärung:

Der Beschuldigte habe sich mitten in der Vernehmung allen weiteren Maßnahmen widersetzt und nach einem Anwalt verlangt. Deshalb sei seine “freiwillig hinterlassene” DNA in Form eines “deutlich erkennbaren Lippenabdrucks” gesichert worden.

48 Kommentare zu “Freiwillig hinterlassen”

  1. Thorsten meint: (30.8.2007 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    kein Kommentar

  2. Jens Ferner (Link) meint: (30.8.2007 um 13:38) AntwortenReply to this comment

    Da wäre ich jetzt aber vorsichtig, wenn der KK demnächst die Hand zur Begrüssung austreckt. Gar nicht daran zu denken wenn man mal aufs Klo muss *würg*

  3. buki (Link) meint: (30.8.2007 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    Ist denn das legal? O.o

    Kommt mir sehr unrechtmäßig vor.

    ps: "Der Beschuldigte hat(!) von diesem Angebot Gebrauch gemacht."

  4. Mark meint: (30.8.2007 um 13:43) AntwortenReply to this comment

    Wie war das nochmal bei heimlichen Vaterschaftstests? Oder darf der Arbeitgeber oder die Bank/Versicherung demnächst auch derart "freiwillig" abgegebene DNA Proben testen?

    Aber schon erstaunlich das sowenig DNA Material inzwischen für eine Analyse ausreichend ist.

  5. Torsten meint: (30.8.2007 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    Ein Glück, dass es keine Cola war. Die zersetzt doch angeblich DNA ;-)

  6. x meint: (30.8.2007 um 13:56) AntwortenReply to this comment

    Wann gibt's eigentlich die nächste Revolution in ganz Deutschland…?

  7. Andreas (Link) meint: (30.8.2007 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    Mittlerweile kann man wohl froh sein wenn man während einer Vernehmung durch die Polizei nicht "aus Versehen" angeschossen wird (falls der Trick mit dem Wasserglas nicht funktioniert).

    Schliesslich sind die Blutspritzer ja auch freiwillig abgegeben worden ("Sie hätten ja nicht so viel bluten müssen")

  8. Laie meint: (30.8.2007 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    Die Polizei schaut also auch CSI… da ist es eigentlich kein Wunder, wenn man vom anmaßenden Verhalten einiger Beamter hört. Horatio machts vor.

  9. . meint: (30.8.2007 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    nur schade, das die betreffenden Polizisten nicht zwischen einem Film und der Realität unterscheiden.

    Ich finde für ein solches Verhalten sollte mindestens ein Diziplinarverfahren eingeleitet werden.
    Leider wird man das Material wohl verwenden dürfen (analog zu illegalen Hausdurchsuchungen)

  10. N.N. (Link) meint: (30.8.2007 um 14:13) AntwortenReply to this comment

    Das ist doch alles einschlägig bekannt. In meinen Kreisen sitzt man nur mit Latexhandschuhen am Rechner. An diese Ganzkörperverhüllung aus Plastikzeugs kann ich mich allerdings nur schwer gewöhnen. Aber was tut man nicht alles gegen das DNA-Verstreuen!

  11. Detlev T. (Link) meint: (30.8.2007 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    @8: Hauptsache die gucken nicht noch zusätzlich "24" :)

    Aber mal ehrlich: Das kann doch nicht legal sein. Da gab es vor ein paar Jahren doch die Geschichte mit heimlichen zusätzlichen HIV-Tests bei freiwillig abgegebenen Blutproben für andere Zwecke. Das ging doch auch nicht.

    DNA-Probe ist DNA-Probe. Wenn die gezielt von einer bekannten Person genommen wird, muss die zustimmen oder man braucht einen richterlichen Beschluss. Details des technischen Verfahren können da doch nicht entscheidend sein.

    Hey, ihr Anwälte. Sagt mir bitte, bitte, das ich recht habe.

  12. knut. meint: (30.8.2007 um 14:22) AntwortenReply to this comment

    An CSI & Co hab ich mich auch gerade erinnert. Ich hatte nicht für möglich gehalten, dass das hiesige Rechtssystem solche Tricks erlaubt. § 81 e Abs. 2 StPO sieht das leider vor.

  13. Tobias Brehme meint: (30.8.2007 um 14:28) AntwortenReply to this comment

    In diesem Fall gehe ich mal davon aus, dass der BLogeintrag jeder grundlage entbehrt. Die Story hört sich merkwürdig an und ich denke man sollte solche anschuldigungen nicht in ein paar sätzen abhandeln, ehrlich nicht.

    Ob ein "Lippenabdruck" als DNA-Abgabe ausreicht möchte ich dann auch mal stark bezweifeln.

  14. Karl Auer meint: (30.8.2007 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    An welcher Behörde ist Frank Drabbin eigentlich im Moment tätig?

  15. Hobbyjurist meint: (30.8.2007 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    Wieder mal ein schönes Beispiel für den Niedergang des Datenschutzes und auch dafür, wie die Bürger so langsam vom Subjekt zum Objekt staatlichen Handelns degradiert werden.
    Erinnert mich irgendwie an die "freiwillig" geschlossenen Vereinbarungen mit Hartz-IV-Empfängern (vorformulierte Knebelverträge, bei denen gleich die Stütze gekürzt werden kann, wenn man nicht sofort unterschreibt).

  16. Tobi meint: (30.8.2007 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    Mich würde interessieren, was "alle weiteren Maßnahmen" waren…
    Etwa irgendwas wie:
    "Sie sind einer von 150 potenziell möglichen Tätern, wir möchten Sie daher bitten uns eine freiwillige Speicheprobe zu geben."
    "Nein."
    ?

  17. Martin_mb meint: (30.8.2007 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    Coole Argumentation. Wenn das freiwilliges Hinterlassen ist, dann haben die sich ach so schlau vorkommenden Damen und Herren Polizisten sicher auch kein Problem damit, wenn man ihnen demnächst DNA durch ins Gesicht rotzen freiwillig überlässt…

  18. Kristine meint: (30.8.2007 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    @21 (Martin_mb): Doch, dann ist die Probe verunreinigt.

    SCNR, Kristine

  19. Olaf (Link) meint: (30.8.2007 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    Mich erinnert das etwas an Udos Vortrag auf dem CCC-Kongress zum Thema Hausdurchsuchungen. Dort berichtete er auch aus Erfahrungen, bei denen die durchsuchenden Beamten auch ach zu freundlich waren und damit eventuell Informationen ganz nebenbei erfuhren, die man ihnen sonst nie geben würde. Die Konsequenz muss also leider komplettes Mißtrauen sein – ich würde in diesem Zusammenhang dann auch vom Händeschütteln absehen. Traurig, traurig.

  20. Andre Heinrichs (Link) meint: (30.8.2007 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    Welcher Terrorakte wird der Beschuldigte denn verdächtigt, dass die Polizisten zu derart radikalen Methoden greifen? Und darf man darauf hoffen, dass eine gerichtliche Verwertbarkeit der so erlangten Proben verboten werden könnte, oder erhoffe ich da zuviel?

  21. IB meint: (30.8.2007 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    Vermutlich hatte der Beschuldigte einen Bibliotheksausweis und wurde über eine Suchmaschine … ach nee, andere Baustelle.

  22. tr meint: (30.8.2007 um 18:57) AntwortenReply to this comment

    sehe das unproblematisch und finde das richtig schön pragmatisch gedacht. nach dem text wurde nur dna gesichert. warum denn nicht. ob es zur verwertung der dna in form einer analyse kommen wird, ist doch noch völlig unklar.

    könnte man doch auch als spurensicherung im weiteren sinne betrachten.

  23. damage meint: (30.8.2007 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    HAHAHHA… DIE sind ja schlimmer als das MfS!

  24. martin meint: (30.8.2007 um 21:48) AntwortenReply to this comment

    und ich hatte mich schon gewundert, woher der staat inzwischen über EINE MILLION DNS-datensätze hat. soviele idioten kann es doch eigentlich gar nicht geben, die freiwillig zur reihenuntersuchung trotten.
    ist der artikel hier eigentlich schon mal aufgetaucht? ziemlich interessant, was alles so für datensätze unterwegs sind. naja, ICH hab nix zu verbergen:
    http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995 Datenbanken des Schäuble-Katalogs

  25. Dennis meint: (30.8.2007 um 22:00) AntwortenReply to this comment

    Das erinnert mich an das Detektiv-Set in der Micky Maus als ich 6 war. Da wurde als Tip, um an Fingerabdruecke zu kommen auch vorgeschlagen, ein Glas Wasser anzubieten. Man selber sollte aber beim servieren Handschuhe tragen, was dem mutmasslichen Taeter (sprich: Mama) sofort aufgefallen ist, weil ich nur dicke Winterhandschuhe hatte und mir das Glas damit fast runtergefallen waere..

    Naja, back on topic: unfassbar! Auf was man alles achten muss um nicht fuer den Rest seines Lebens erfasst zu sein..

  26. noamik (Link) meint: (31.8.2007 um 03:27) AntwortenReply to this comment

    Die Beamten haben vermutlich "The Closer" geschaut. Da stellen sie auch immer dem Verdächtigen ein Wasser hin und warten dann drauf, dass er das Glas stehen lässt ^^

    Fernsehen bildet halt ;-)

  27. x meint: (31.8.2007 um 08:05) AntwortenReply to this comment

    Ist mir als Rechtsanwaltsfachangestelltem auch schonmal so ergangen.. War geschädigter bei einem versuchten Betrug.. Anscheinend wollte man sich nochmal überzeugen, dass ich nich selbst die Finger im Spiel hatte.. Das erste Glas Wasser hab ich noch ohne Hintergedanken abgelehnt, einfach weil ich keinen Durst hatte. Beim zweiten war es auch so und beim dritten angebot innerhalb von dreißig Minuten ging mir ein Licht auf.. hab den Beamten dann mal direkt darauf angesprochen.. war lustig!

  28. Anonymous meint: (31.8.2007 um 08:57) AntwortenReply to this comment

    Was die wohl täten, wenn man nach dem Trinken das Glas dummerweise fallenläßt und in seiner Ungeschicklichkeit dummerweise auch noch draufsteigt? In CSI fangen sie dann immer zu puzzeln an ;)

  29. Motzmeister meint: (31.8.2007 um 10:15) AntwortenReply to this comment

    Das wird sich leider nicht vermeiden lassen mit diesen Proben.
    Was hab ich noch als I-Tüpfelchen mal irgendwo gelesen ? … Es sollen doch tatsächlich "Geruchsproben" gesammelt werden, mit denen man dann Straftäter über speziell ausgebildete Hunde aufspüren kann.
    Ob diese Ideen wohl aus den Akten stammen, die einst bei der Wiedervereinigung entdeckt wurden ? ;)

  30. Andreas Bergkirchen meint: (31.8.2007 um 13:15) AntwortenReply to this comment

    @ 36 (Eigentlich eine (fast) normale Geschichte)

    So ist es. Und eine uralte Falle dazu. Schon vor Jahrzehnten wurde von Ermittlern ein Foto gereicht mit der Frage: "Kennen Sie diese Person?"
    Und was hatten (und haben heute noch) die Ermittler?
    Eine wunderbare Fingerspur…

  31. Nick meint: (31.8.2007 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    würde eine zu Beginn der Befragung abgegebene Erklärung, daß man kein Matreial freiwillig abgeben möchte und jeglicher Auswertung zufälliger "Hinterlassenschaften" widerspricht, die Verwertung solchen Materials verhindern?

    (Also so eine Art "AGB" für den Umgang mit den Ermittlungsbehörden.)

  32. Ichbindagegen… meint: (2.9.2007 um 16:57) AntwortenReply to this comment

    Weiß denn einer, was dem Beschuldigten in diesem Fall vorgeworfen wurde. Mord, Vergewaltigung….

    Ich weiß, dass solche Nachrichten das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger schwächen, dennoch muss man sich immer die Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen vor Augen halten. Und solange ich nicht weiß, um welchen Sachverhalt es geht ist es nur vermessen hier zu urteilen.

    Als ob die deutschen Ermittler solche Cowboys wären. Schon mal in einer Vernehmung gewesen…?

  33. martin meint: (2.9.2007 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    @41: genau das ist nicht der fall. es ist stattdessen vollkommen egal, was ihm vorgeworfen wurde. im gesetz steht nun mal klipp und klar, dass es so nicht geht! es geht aber, wenn ein richter es anordnet.

  34. Sparschwein (Link) meint: (2.9.2007 um 17:40) AntwortenReply to this comment

    empfehle an dieser Stelle das Büch :"Im Namen des Irrtums" über Fehlverhalten und Justizirrtum auf der ganzen Welt.

  35. Richard (Link) meint: (3.9.2007 um 10:24) AntwortenReply to this comment

    …Wie man auch jetzt schon freiwillig DNA-Proben abgeben kann, ist hier zu lesen…

  36. BV meint: (3.9.2007 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    Tja, zu wenig amerikanische Polizeiserien geschaut. Da werden doch fast mehr Fingerabdrücke von der Vernehmungs-Cola-Dose als per Stempelkissen genommen ;-)

  37. R.A. meint: (3.9.2007 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    @41:
    > Weiß denn einer, was dem Beschuldigten
    > in diesem Fall vorgeworfen wurde. Mord,
    > Vergewaltigung….
    Das ist unwichtig.
    Wenn es notwendig ist – gerade bei so schweren Vergehen – dann ist es Sache des Gesetzgebers, legale Möglichkeiten für DNA-Proben vorzusehen.
    Eine fehlende gesetzliche Grundlage darf die Polizei eben nicht durch Mogeln ersetzen, egal um welche Delikte es geht.

  38. Trace meint: (4.9.2007 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    @16: ein Lippenabdruck auf einem Glas dürfte für eine DNA-Gewinnung durchaus ausreichen. Man braucht nur mal probehalber einen Schluck aus einem Glas nehmen. Wenn man nicht gerade durch einen Strohhalm trinkt, dürften durchaus einige Mundschleimhautzellen am Glasrand abgestreift werden. http://www.moldiag.de/de/smp/

  39. Zubostl meint: (10.9.2007 um 02:23) AntwortenReply to this comment

    Denkt einer von euch (Text editiert. U.V.)
    auch mal ne Sekunde daran, dass es sich nicht um Otto Normalverbraucher sondern einen Verdächtigen handelt ? Ich denke keinem Beamten geschweige denn Mitarbeiter des Labors geht einer ab wenn er grundlos mit DNA rumhantiert, es sei denn es gibt eine Straftat aufzuklären.

    Wenn er nichts verbrochen hat können die doch ganze Tanks mit DNA von ihm haben und es wäre egal. DNA von nem Wasserglas nehmen um in Ermittlungen weiterzukommen reicht aus und alle schreien was von Regime und gläsernem Menschen.

    Was solln die mit der DNA machen ? Kampfklone züchten die das System vor Freidenkern beschützen ? Ich weiß Regierungen und die Exekutive gehn oft zu weit, aber wer einen Unterschied draus macht wenn zB der Mörder von mehreren Kleinkindern mit freiwillig abgegebener DNA oder auf solchem Wege erworbener dingfest gemacht wird, der hat sich wohl in seiner eigenen linken Jugendrebellion verirrt.

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