Kleiner Beitrag
Ein Mandant war bei einem Verkehrsunfall verletzt worden. Die gegnerische Versicherung hat zügig für das kaputte Auto gezahlt und ein akzeptables Schmerzensgeld überwiesen. Vorhin bat mich der Mandant, den Strafantrag gegen den Unfallverursacher zurückzunehmen.
Ein kleiner Beitrag zur Entlastung der Justiz.
… bleibt nur die Frage, weshalb der Strafantrag überhaupt gestellt wurde.
(Auch) damit der Unfallverursacher bei seiner Versicherung auf korrekte Schadensregulierung drängt.
Bäh, seid Ihr fies!
@3: nein, fies wäre gewesen, nicht zurückzuziehen.
Also daß war ganz bestimmt nicht die Versicherung mit dem Fels in der Brandung!
"Die gegnerische Versicherung hat zügig für das kaputte Auto gezahlt und ein akzeptables Schmerzensgeld überwiesen."
Dies dauerte bei meinem Unfall damals knapp 3 Jahre.
Wie heißt denn nun diese nette Versicherung?
Lächerlich, da überhaupt einen Strafantrag zu stellen.
nein, die mit dem Fels waren es wohl nicht. Schlage mich mit denen auch schon seit einem Jahr herum, um meinen Totalschaden ersetzt zu bekommen. Vielleicht ist mit Brandung "korrekte Abwicklung" gemeint ;)
Gruesse,
efx.
Das kommt davon, wenn man in einer Verkehrsrechtsangelegenheit einen Strafverteidiger konsultiert; für jeden Firlefanz werden gleich Strafanträge gestellt. ;-))
@ 5, 7: Nicht jammern, klagen!
@9: OK
Körperverletzungen im Straßenverkehr sind doch Offizialdelikte. Da bringt die Rücknahme der Anzeige null.
@ 11
§ 230 StGB
Die billige Masche, zivilrechtlichen Forderungen mit strafrechtlichen Mitteln Nachdruck zu verleihen, ist bei den Zivilgerichten hinlänglich bekannt.
Ohne den Einzelfall zu kennen, ist der reflexartige Strafantrag nicht nur rechtlich überflüssig, sondern moralisch verwerflich.
Aber der Zweck heiligt die Mittel.
Und ihr Mandant, Herr Vetter, wird Ihnen sogar noch dankbar sein.
Applaus von der falschen Seite.
Klatsch. Klatsch.
Tja, ich hatte mal das Pech, bei tückischer Fahrbahn (schien abgetrocknet, war aber wohl noch Rest-Feuchtigkeit da) in einer Kurve von der Straße zu rutschen und über Mitfahrzentrale ein paar Leute dabei zu haben. Keinem ist was passiert, die Versicherung hat anstandslos und zeitnah gezahlt – aber zwei der vier Leute meinten trotzdem, sie müssten Anzeige erstatten und aufrechterhalten, was mir neben der Notwendigkeit eines neuen Autos (keine Kasko!) auch noch wegen "fahrlässiger Körperverletzung" weiteren Zeitaufwand nebst ca. 700 EUR Strafe und 5 Punkten eintrug.
Seither nehme ich über Mitfahrzentrale keine Mitfahrer mehr mit, das Risiko ist mir einfach zu groß.
Insofern Grüße unbekannterweise an Ihren Mandanten, finde dieses Verhalten vorbildlich.
Übrigens, wer's nicht wusste: Fahrlässig ist man laut meinem Anwalt selbst dann, wenn man mit Schneeketten bei 20 km/h im Hochsommer einen Unfall hat (falls nicht ein technischer Defekt oder so die Ursache war). Und Körperverletzung ist ja schon, wenn jemand "aua" sagt. Insofern war aus der Sache de facto nicht rauszukommen, trotz Einhaltung aller Verkehrsregeln etc.
"Ohne den Einzelfall zu kennen, ist der reflexartige Strafantrag nicht nur rechtlich überflüssig, sondern moralisch verwerflich."
Verstehe ich nicht. Vereinfacht gesagt überläßt es der Gesetzgeber dem Geschädigten, ob die Strafverfolgungsbehörden ermitteln sollen. Daß das Verfolgungsinteresse größer ist, wenn der Schädiger eine Regulierung verzögert und schließlich entfällt, wenn gezahlt wurde, finde ich legitim.
@12
Nein. Wenn die KV im Straßenverkehr begangen wird, wird sie ohne Antrag verfolgt, weil ein öffentliches Interesse daran besteht, gefährliche Fahrer zu bestrafen.
@ 16
Was nein? Erstens sind es keine Offizialdelikte, sondern relative Anstragsdelikte und zweitens ist die Bejahung des öffentlichen Interesses eher die Ausnahme als die Regel.
@ 17
Es wird immer "falscher". Schlagen Sie doch im Kommentar zu §§ 77, 230 nach, bevor Sie hier so einen Unsinn verzapfen. Relative Antragsdelikte sind etwas anderes.
Alles klar, Paul. ;-)