31.8.2007

Kontakt- und Begleitperson

In unzähligen Interviews haben Bundesinnenminister Schäuble und BKA-Chef Ziercke die Online-Durchsuchung verharmlost. Immer vorne mit dabei das Argument, alles werde selbstverständlich von einem Richter genehmigt und überwacht.

Möglicherweise war auch dies wieder nur eine kalkulierte Täuschung. Denn der Entwurf des BKA-Gesetzes soll Online-Überwachungen auch ohne richterliche Genehmigungen vorsehen, wie zum Beispiel die Welt berichtet. Außerdem soll im Entwurf vorgesehen sein, dass auch Daten unverdächtiger Personen durchsucht werden können, sofern sie einen Computer mitbenutzen oder in einem Netzwerk zusammenhängen.

Überdies soll das BKA auch gegen an sich unverdächtige Personen schnüffeln dürfen, und zwar schon dann, wenn sie als „Kontakt- und Begleitpersonen“, derer sich potenzielle Täter „zur Begehung der Straftat bedienen könnten“, eingestuft werden. Man muss sich klarmachen, dass schon gegen “potenzielle Täter” an sich nichts Verwertbares vorliegt. Das sind Leute, die bislang weder eine Straftat verabredet noch eine kriminelle Vereinigung gegründet haben. Ansonsten könnten sie nämlich schon strafrechtlich verfolgt werden.

Da kann man sich ausmalen, wie viel vorliegen muss, um von emsigen Ermittlern künftig als Kontakt- oder Begleitperson eingestuft und mit dem vollen Programm behandelt werden zu können.

Nichts.

72 Kommentare zu “Kontakt- und Begleitperson”

  1. Till meint: (31.8.2007 um 08:52) AntwortenReply to this comment

    Interessant ist das Ganze ja vor dem Hintergrund des (verfassungswidrigen) Niedersächsischen SOG, vgl. BVerfG vom 27. Juli 2005 – 1 BvR 668/04 – :

    "2.[...] a) Die weite Ermächtigung des § 33a Abs. 1 Nr. 2 und 3 Nds.SOG zur Verhütung und zur Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten wird dem Bestimmtheitsgebot nicht gerecht. [...] Zu der Unsicherheit, wer als potenzieller
    Straftäter in Betracht kommt, tritt hier die Unklarheit, die mit dem Begriff der Kontakt- oder Begleitperson verbunden ist. Nach der gesetzlichen Definition ist dies jede Person, die mit dem potentiellen Straftäter so in Verbindung steht, dass durch sie Hinweise über die angenommene Straftat gewonnen werden können. Wann dies der Fall ist, lässt das Gesetz aber offen."

    Eigentlich ist da ein Scheitern schon vorprogrammiert. Aber Herr Schäuble will wohl keine Möglichkeit auslassen.

  2. MEZ meint: (31.8.2007 um 08:52) AntwortenReply to this comment

    Ich hab gelesen das der Bundestrojaner schon entwickelt wird und demnächst Einsatzbereit sein soll. Da bisher die gesetzliche Grundlage fehlt: Ist das nicht ein Verstoß gegen §202c StGB Absatz 2 und machen sich die an der Entwicklung beteiligten nicht strafbar?

    http://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html

  3. Florian meint: (31.8.2007 um 08:54) AntwortenReply to this comment

    Mich würde ja wirklich mal interessieren, wie sie das technisch dann machen wollen.

    Ich könnte mir gut vorstellen, dass dieses Gesetz eine Art Hintertür zum mitloggen der Verkehrsdaten wird, wenn die Vorratsdatenspeicherung baden geht.

    Jedes halbwegs sinnvoll konfigurierte System (ja – sogar Windows) dürfte jedenfalls eine relativ Harte Nuss für diese Nasen werden.

  4. RA JM (Link) meint: (31.8.2007 um 08:57) AntwortenReply to this comment

    Die Gelegenheit, mal kurz zu erinnern:

    http://www.schaeuble-wegtreten.de

  5. Jo meint: (31.8.2007 um 09:02) AntwortenReply to this comment

    Gibt es da nicht die Theorie, dass weltweit jeder jeden über mindestens 6 (7? 8?) Ecken kennt? Um wieviele Ecken verringert sich die Kontaktnähe, wenn man die Theorie auf Deutschland beschränkt? Ist also vielleicht sogar allein die Tatsache, sich in Deutschland aufzuhalten, schon ein ausreichender Grund zur “Vollbehandlung”? (Un?-)verdächtige Grüsse aus Finnland, Jo

  6. Anonymous meint: (31.8.2007 um 09:09) AntwortenReply to this comment

    Es ist keine neue Nachricht, dass eine "Online-Durchsuchung" bei "Gefahr in Verzug" auch ohne richterliche Genehmigung möglich sein soll. Das war schon vor fast zwei Monaten bei
    <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/92358" rel="nofollow">heise online</a> zu lesen. Die ganze Formulierung scheint sich stark an §100a/b & §101 StPO anzulehnen.

    Warum bei den angeblich so aufwändigen Vorbereitungen unter Umständen keine Zeit sein soll, rechtzeitig einen Richter zu erreichen, wurde wie so vieles andere allerdings noch nicht erklärt.

  7. Rafael (Link) meint: (31.8.2007 um 09:12) AntwortenReply to this comment

    Das "gemeinsame Netzwerk" heißt übrigens Internet. Da hängen quasi nur "potentielle Täter" rum. Also: alle überwachen!

  8. ChristianG meint: (31.8.2007 um 09:17) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube, jetzt muss ich mir doch endlich das "Stasi 2.0" T-Shirt kaufen…

  9. x meint: (31.8.2007 um 09:35) AntwortenReply to this comment

    Mir doch egal. Ich wohne mittlerweile seit anderthalb Jahren in den Niederlanden, ein Teil meiner Freunde in Belgien, mein Geld befindet sich in einer Alpenrepublik und biometrische Ausweispapiere besitze ich auch nicht, weil wir in den Niederlanden den Führerschein als Personalausweis benutzen dürfen . Außerdem habe ich alle Kundenbindungsprogramme und meine Kreditkarte gekündigt. Das sollte (erstmal) reichen…

  10. x meint: (31.8.2007 um 09:38) AntwortenReply to this comment

    … und kommt bloß nich auf die Idee, uns den Schäuble hierüber zu schicken, dann erhöhen wir Deutschland die Milch- und Käsepreise ;-)

  11. Dirk meint: (31.8.2007 um 09:56) AntwortenReply to this comment

    @MEZ: Nein, § 202c StGB ist wohl kaum gegeben. Es ist nicht ersichtlich, woher der Vorsatz in Bezug auf eine rechtswidrige Haupttat kommen soll.

  12. Motzmeister meint: (31.8.2007 um 10:07) AntwortenReply to this comment

    Tja, dann ist es doch wohl das Beste gleich jedem Menschen eine eMail zu schicken und *zack* schon ist man verdächtig und wird bespitzelt.
    Und macht das jeder und wir alle gegenseitig, dann haben die aber eine ganze Menge zu tun^^
    Bin ja mal gespannt wo das alles noch hinführen wird.

    Seltsamerweise wird immer all sowas aus anderen Ländern (will hier mal den grossen Bruder aus Übersee nicht benennen) kopiert und gnadenlos in unser System eingegliedert, ohne die Folgen abschätzen zu können, da wir in unserem Land ganz andere Grundsätze hatten und haben und sich das aus meiner Sicht wohl kaum so integrieren lässt aus Ländern, bei denen die Grundsätze sich völlig von unseren Unterscheiden.
    Warum wundert mich daher nur nicht, dass ich bei einem heissen Kaffee, der mir versehentlich über die Hose gegossen wurde nicht gleich mal 1 Million Euro Schmerzensgeld erhalten kann ?
    Oder bei fehlerhaftem Verhalten der Staatsgewalt diese auf mehrere Millionen erfolgreich verklagen kann ?
    Ganz einfach – es herrschen ja dahingehend nicht die Rechte, die ich im Gegenzug haben müsste, wenn man das mal in einen Vergleich zu dem setzt, wo diese Ideen eigentlich herkommen, die hier so (un)sauber integriert werden in unseren Staat^^

  13. Florian Liekweg meint: (31.8.2007 um 10:12) AntwortenReply to this comment

    Wie kann man "in einem Netzwerk zusammenhängen"? Die meinen nicht dieses Internet-Dingens?

  14. Andre Heinrichs (Link) meint: (31.8.2007 um 10:14) AntwortenReply to this comment

    Soso, der Bundestrojaner hat sich also selbst fertiggestellt, und die Entwickler können bei "Gefahr im Verzug" also auch ganz besonders schnell immer wieder neue Versionen des Abschnorchelprogramms entwickeln. Ja, nee, is klar. Wann hat Ziercke eigentlich mal die Wahrheit von sich gegeben, in den letzten Monaten?

  15. Ralph meint: (31.8.2007 um 10:23) AntwortenReply to this comment

    Gestern war der RFS (Bundestrojaner) noch so kompliziert, das nur 10 Schnüffeleien pro Jahr möglich waren, heute geht das bei Gefahr in Verzug sofort? wer veralbert hier wen?

  16. Guru meint: (31.8.2007 um 10:36) AntwortenReply to this comment

    Warum überwacht eigentlich der Verfassungsschutz den Kerl nicht? Wann wird endlich die CDU verboten wegen verfassungsfeindlicher Ziele?

  17. DarthBane meint: (31.8.2007 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    artikel 20, absatz 4 GG. mehr ist nicht zu sagen. oder wollt ihr das vierte reich eines schäuble? ich persönlich nicht, das dritte reich eines hitler hat deutschland schon genug geschadet.

  18. Detlev T. (Link) meint: (31.8.2007 um 10:49) AntwortenReply to this comment

    @18: Solange es noch freie Wahlen zur gesetzgebenden Versammlung und (zumindest ein paar) unabhängige Richter gibt, ist Art. 20(4) GG nicht angesagt.

  19. N.N. (Link) meint: (31.8.2007 um 10:50) AntwortenReply to this comment

    Gibt es überhaupt unverdächtige Personen? Sind wir nicht alle potenzielle Täter von Geburt an? Muß nicht gegen jeden von uns und nicht nur gegen unsere Kontakt- oder Begleitpersonen aus Antidiskriminierungsgründen ermittelt werden? Gibt es ein Recht auf Ermittlungen?

  20. Fabian meint: (31.8.2007 um 11:17) AntwortenReply to this comment

    @3 Florian:

    Wie die Tagesschau heute so schön schreibt (tagesschau.de/aktuell/mel...0,1185,OID7384022,00.html):

    Verhindern Antivirus-Programme oder eine Firewall einen Bundestrojaner?

    Firewalls und Antivirus-Programme entdecken in erster Linie Viren und Schadprogramme, die sie bereits kennen oder die sehr typische Verhaltensweisen haben. Deswegen brauchen sie ständig aktuelle Virenlisten. Wenn der Bundestrojaner eine "Einzelanfertigung" ist, hat er gute Chancen, nicht erkannt zu werden. Vor dem Einsatz will das BKA auch testen, ob der Bundestrojaner von den aktuellen Antivirus-Programmen erkannt wird. Ein Antivirus-Programm oder eine Firewall machen einen Angriff aber sicher schwieriger.

    Es stimmt also: Ein halbwegs sinnvoll konfiguriertes System ist eine harte Nuss, aber mit entsprechendem Aufwand geht das schon …

  21. Hendric meint: (31.8.2007 um 11:23) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich bei YouTube, Myspace, StudiVZ & Co. auf der Freundeliste des potentiellen Täters stehe, gelte ich dann schon als "Kontakt und Begleitperson"?

  22. Anonymous meint: (31.8.2007 um 11:26) AntwortenReply to this comment

    "Wer während der Arbeit einschläft, vom Bürostuhl fällt und sich dabei verletzt, hat nur dann einen Arbeitsunfall erlitten, wenn er infolge betrieblicher Überarbeitung vom Schlaf übermannt worden ist (SozG Dortmund S 36 U 294/97)."

    … trifft wohl leider nicht auf Schäuble zu. :-(

  23. SD meint: (31.8.2007 um 11:30) AntwortenReply to this comment

    Klar, "Freunde" sind sogar noch überwachungswürdiger als z.B. Kiosk-Verkäufer, die 2 Worte mit der Zielperson geredet haben.

    @21 Fabian:
    Das ist sowieso der nächste Witz. In diesem Fall hätten das BKA und das BSI sich gegenseitig ausschließende Interessen. Da meines Wissens beide Ämter in die Zuständigkeit des Herrn Schäuble fallen, wird er bei dieser Vorgehensweise seinen Job in jedem Fall schlecht machen, entweder hier oder da.

    Ganz schön bescheuert.

  24. Schwarzmaler meint: (31.8.2007 um 11:30) AntwortenReply to this comment

    Irgendwie genial ist er ja schon, unser Mielke 2.0. Statt die SPD in die Fundamentalkritik zu führen wirft er ihnen Brocken hin wie Richterentscheid und Kontaktperson. Und die gute alte Tante SPD wird, statt den Ansatz der Rechnerschnüffelei im Ansatz zu Fall zu bringen, sich an diesen Stichworten entlanghangeln einem Kompromiß zustimmen und später jede Frage und jeden Vorwurf mit dem Argument kontern sie hätten das Schlimmste verhindert.

  25. M. (Link) meint: (31.8.2007 um 11:33) AntwortenReply to this comment

    @21: Selbst wenn der Bundestrojaner alle Tricks und Kniffe benutzt, sich auf dem System zu verstecken, gibt es Möglichkeiten, ihn "von außen" zu entdecken:

    - Mit einem sauberen, von CD gebooteten System lassen sich auch per Rootkit versteckte Dateien finden. Wer regelmäßig Listen von Prüfsummen anlegt, kann recht schnell herausfinden, welche Dateien einer näheren Prüfung unterzogen werden sollen.

    - Spätestens wenn der Bundestrojaner nach Hause telefoniert, muss er einem beliebigen Ethernet-Sniffer am gleichen Hub seine Existenz offenbaren. Verdächtige SSL-Verbindungen, für die sich kein HTTPS-Equivalent findet, dürften schnell aussortiert sein. Natürlich lässt sich das "Telefonierverhalten" intelligent gestalten (moderate Übertragungsrate, nur dann Daten übertragen, wenn andere Übertragungen laufen), doch das dürfte nur begrenzt helfen.

    Dazu kommt: Jedes halbwegs gut mit Bordmitteln gesicherte System (ja, das gilt auch für Windows) dürfte die Installation des Bundestrojaners extremst erschweren.

    Und was die Terroristen angeht: Bei wenigen bislang bekannt gewordenen Fällen kamen simpelste Kommunikationsmethoden zum Einsatz: Gemeinsam genutzte GMX-Accounts, bei denen Nachrichten nur als "Draft" gespeichert und so vom Terrorkollegen gelesen wurden, offene Access Points oder Internet-Cafés.

    Mir bleibt als einziger Schluss, dass der Bundestrojaner mittelfristig nur gegen kleinere Kriminelle effizient einsetzbar sein wird oder eben ein probates Mittel darstellt, um mit §129 unliebsame Organisationen (Globalisierungsgegner etc. auszuspähen). Gegen schlecht abgesicherte Drogendealer dürfte er so nützlich sein, wie die in diesem Bereich gerne angeordnete Telefonüberwachung. Dank der schwammigen Formulierung des Gesetzes dürften auch bald öffentliche Internet-Terminals in linken Jugendtreffs flächendeckend Bundestrojaner-verseucht sein.

  26. abc meint: (31.8.2007 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    @19 (Detlev T.): "Solange es noch freie Wahlen zur gesetzgebenden Versammlung … ist Art. 20(4) GG nicht angesagt." Wieso sollte die Möglichkeit der freien Wahlen als Abhilfe reichen? Das Abwehrrecht steht jedem zu, und selbst wenn alle oder viele finden, dass das gut ist was Schäuble macht und ihn oder seine Unterstützer wählen, hat selbst eine Person, selbst wenn sie als einzige erkennt, dass jemand "diese Ordnung" beseitigen will, hat er das Recht zum Widerstand. Eine einigermaßen funktionierende Justiz sollte aber wohl tatsächlich als "Abhilfe" ausreichen.

  27. A. John (Link) meint: (31.8.2007 um 11:46) AntwortenReply to this comment

    @2: Ist das nicht ein Verstoß gegen §202c StGB Absatz 2 und machen sich die an der Entwicklung beteiligten nicht strafbar?
    Wen in – der Regierung – interessiert das schon?

    @3: Mich würde ja wirklich mal interessieren, wie sie das technisch dann machen wollen.
    V.A. wie die einen Trojaner auf einem Rechner installieren wollen, der keine Festplatte hat, sondern von einer DvD gebootet- und mit einem virtuellen Laufwerk im RAM betrieben wird.

    Ich könnte mir gut vorstellen, dass dieses Gesetz eine Art Hintertür zum mitloggen der Verkehrsdaten wird, wenn die Vorratsdatenspeicherung baden geht.
    Daran haben sich schon die Amis mit ihrem Carnivore-Projekt die Zähne ausgebissen. Und die haben Ressourcen, von denen deutsche Schlapphüte noch nicht mal träumen.

    @19: Solange es noch freie Wahlen zur gesetzgebenden Versammlung und (zumindest ein paar) unabhängige Richter gibt, ist Art. 20(4) GG nicht angesagt.
    Derartige Hoffnungen hatten viele 1932 ebenfalls. Bis es zu spät war.

  28. twex meint: (31.8.2007 um 11:51) AntwortenReply to this comment

    Die vornehme Zurückhaltung ist stets lobenswert; aber wenn in einem Blog nicht nur sporadisch, sondern systematisch Zustandsbeschreibungen veröffentlicht werden, die den völligen Verfall der politischen Kultur nahelegen, kann sich der Autor wirklich dauerhaft der Notwendigkeit entziehen, daraus eine politische *Schlußfolgerung* zu ziehen? Wenn der Bundesinnenminister ein Verfassungsfeind, die Eurokraten eine Art Sowjet, und Bundesfamilienministerium Urheber von getarnter Propaganda ist, um nur die letzten drei Beispiele dieser Art von Berichterstattung herauszugreifen, ist es dann für einen Freund der Gerechtigkeit noch verantwortbar, als ewiger Beobachter zu verweilen anstatt, wenn schon nicht zu einer Tat zu schreiten, die Notwendigkeit einer Tat jedenfalls nicht mehr zu beschweigen?

  29. Fabian meint: (31.8.2007 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    @26 M.: Es ist halt eine Frage des Aufwands. Wenn der Internet-Nutzer so paranoid ist, dass er einen Ethernet-Sniffer einbaut, dann kann Herr Schäuble auch Covert Channels nutzen.
    Und wenn der Internet-Nutzer sein Betriebssystem ständig auf einer CD mit sich herumträgt, dann nimmt Herr Schäuble eben notfalls einen Lötkolben und versteckt seinen Trojaner im BIOS.

    Ich denke jedenfalls nicht, dass sich irgendjemand sicher fühlen kann. Egal wieviel Ahnung er von Computern hat.

  30. Detlev T. (Link) meint: (31.8.2007 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    @27: Gemeint ist die Kette: Richter verpflichtet Regierung auf Gesetze, die Abgeordnete beschließen, die wiederum ihre Abwahl fürchten müssen. Solange diese Kette besteht, ist andere Abhilfe möglich.
    @28: 1932 war die gewählte Versammlung de facto nicht mehr gesetzgebend, das war der Reichspräsident.

    Man sollte aber auch nicht vergessen, dass die Bedeutung des Art. 20(4) symbolischer Art ist. Wenn jemand z.B. Führer 2.0 eine Bombe unterschiebt, nützt ihm der Artikel vor dem Volksgerichtshof 2.0 nichts – das Grundgesetz beachtet dann ja keiner mehr.

  31. M. (Link) meint: (31.8.2007 um 12:08) AntwortenReply to this comment

    @30: Schon klar: Mit extremem Aufwand, lässt sich viel machen. Ich habe immer ein Knoppix am Schlüsselbund (nicht weil ich paranoid wäre, sondern weil ich das Werkzeug ab und an brauche). Hätte ich Angst, dass mir in der Saunaumkleide ein modifiziertes Knoppix untergeschoben wird, würde ich mir die letzten sechs Stellen der MD5 merken. Ja, und BIOSe, die groß genug sind, Hypervisor und Minilinux zur Überwachung unterzubringen, gibt es schon lange.

    Technisch gesehen ist mit viel Aufwand viel möglich und auch sehr gut gesicherte Systeme kriegt man "auf". Nur sind dafür zum einen soviele Kenntnisse über den Verdächtigen, seine Gewohnheiten und sein Umfeld notwendig, dass wahrscheinlich kein Bundestrojaner mehr gebraucht wird. Dazu kommt, dass mit den veranschlagten paar Planstellen bestenfalls eine Allerwelts-Malware für schlecht gesicherte Windows-Systeme rauskommen kann.

    Wie gesagt: Für Terroristen oder andere ganz große Fische, denen nur mit einem siebenstelligen Aufwand beizukommen ist, wird sich der Bundestrojaner schnell als zahnlos erweisen, ein paar Fälle von Internetbetrug, illegaler Tauschbörsennutzung (natürlich im gewerbsmäßigem Stil) und §129 werden aber schnell für die notwendige Rechtfertigung sorgen.

  32. Harry Reeder meint: (31.8.2007 um 12:42) AntwortenReply to this comment

    Herr Schäuble leidet aller Wahrscheinlichkeit nach an einem WAHN, den Verfolgungswahn!!!
    Wenn Herr Schäuble seinen damaligen "Unfall" noch nicht restlos verkraftet hat, dann soll er doch mal einen Psychlogen aufsuchen. Ich sehe Herrn Minister Schäuble als Top-Teroristen an. Statt seine Arbeit richtig zu machen beschäftigt er sich mit amerikanischen Denkweisen, um Herrn Bush fast alles "nachzumachen".Für Deutschland ist im Augenblick Herr Minister Schäuble eine größere Gefahr als es Bin Laden jemals war oder sein wird.
    Hoffentlich findet jetzt bei mir nicht eine ONLINE-Durchsuchung statt, nur weil ich meine Denweise mitteile.
    Viele Grüße aus dem Internet-Cafe "Zur wilden Sau".

  33. A. John (Link) meint: (31.8.2007 um 12:45) AntwortenReply to this comment

    @30: dann nimmt Herr Schäuble eben notfalls einen Lötkolben und versteckt seinen Trojaner im BIOS.
    Und? Was soll der von dort übertragen? Die zuvor auf einem "netzlosen" PC bearbeiteten- , verschlüsselten- und auf CD gebrannten Daten, welche von dem gespickten, aber festplattenlosen Rechner irgendwohin verschickt werden?.
    Sämtliche bisher erwähnten Szenarien gehen davon aus, daß die fraglichen Daten auf einem internetfähigen Rechner bearbeitet- und gespeichert werden.
    So blöde sind professionelle Terroristen und Gangster allerdings nicht. Auf diese Weise lassen sich höchstens naive EBay-Trickser und Filesharer erwischen.
    Ich behaupte, der Terrorismus dient lediglich als Vorwand, um die Totalüberwachung der zunehmend system- und politikverdrossenen Bevölkerung zu begründen.

  34. Bogeyman meint: (31.8.2007 um 13:27) AntwortenReply to this comment

    Wer sich selbt ein Bild machen will, hier der Link zum Entwurf für das neue BKA-Gesetz (Stand 11.07.2007, PDF, 6.5MB)

    ccc.de/lobbying/papers/te...ws/20070711-BKATERROR.pdf

    Gefunden beim CCC (daher auch der Filename, nehme ich mal an):

    http://www.ccc.de/updates/2007/bkaterror

    "Chaos Computer Club veröffentlicht Entwurf des BKA-Gesetzes"

  35. Anonymous meint: (31.8.2007 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    "Dank der schwammigen Formulierung des Gesetzes dürften auch bald öffentliche Internet-Terminals in linken Jugendtreffs flächendeckend Bundestrojaner-verseucht sein."

    Das wär' doch toll. Was man da so alles an irreführenden Falschmeldungen ohne Möglichkeit, den Urheber zu ermitteln, absetzen könnte…

    "Hallo Liebe Kinder, sitzt ihr alle schön am Domplatz und habt eure kühlen Getränke (noch unbezahlt) ausgetrunken? Gleich kommt das Bombenräumkommando und sorgt dafür, dass der Wirt Euch ganz schnell gehen lassen muss…"

    "Heute keine Lust zum Arbeiten? Kein Problem. Hier könnt Ihr per einfachem Ankreuzformular die passende Terrordrohung für eure Firma erstellen. Ist ja nichtmal strafbar, weil es außer Euch niemand erfährt…"

    Ich denke, ungezielter Spam wird dann in den nächsten Jahren durch gezieltes Flooding gegen Ermittlungsbehörden ersetzt werden…

  36. krypter meint: (31.8.2007 um 13:57) AntwortenReply to this comment

    Der CCC hat des Gesetzentwurf online gestellt:

    http://www.ccc.de/updates/2007/bkaterror

    Gruß

    krypter

  37. Anonymous meint: (31.8.2007 um 14:05) AntwortenReply to this comment

    @37 (krypter): Oh ja, schon interesant was das BKA alles außer der Online-Durchsuchung noch dürfen soll. Angefangen bei so Kleinigkeiten wie einer Person einen Platzverweis zu erteilen, weil diese auf einem Parkplatz parkt, auf dem der BKA gerne parken würde…(Begründung zu §20o)

  38. Hobbyjurist meint: (31.8.2007 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    Ich weiß mittlerweile nicht mehr, was ich schlimmer finden soll – den islamischen Terrorismus oder die politischen Amokläufe eines Herrn Schäuble. Momentan sind mir ein paar verwirrte Handtuchköppe fast lieber.

  39. tph meint: (31.8.2007 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    @31 "Richter verpflichtet Regierung auf Gesetze, die Abgeordnete beschließen, die wiederum ihre Abwahl fürchten müssen. Solange diese Kette besteht, ist andere Abhilfe möglich."

    Die Richter am BVerfG werden vom Bundestag und Bundesrat gewählt, die Amtszeit (12 Jahre) lässt sich durch passendes Eintrittsalter beliebig verkürzen…

  40. tph meint: (31.8.2007 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    @37, 38
    Auch "schön" §20c (3) im Entwurf: "Unter den in den §§52 bis 55 der StPO bezeichneten Voraussetzungen ist der Betroffene zur Verweigerung der Auskunft berechtigt." aber "Dies gilt nicht, soweit die Auskunft zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist.".

    Wie dann §20c (4) "§136a StPO gilt entsprechend." ausgelegt werden sollte steht zwar auch im Entwurf, aber irgendwie irritiert das "gilt entsprechend"…

  41. Bogeyman meint: (31.8.2007 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    @42:

    Und was macht man dann, wenn der "Betroffene" die Auskunft verweigert, er aber dazu "nicht berechtigt" ist, weil eine "Gefahr für den Bestand order die Sicherheit des Staates, …" vorliegt? Und wer stellt das Vorliegen einer ebensolchen "Gefahr" fest, die Ermittlungsbehörden?

    Hört sich alles nicht gut an.

  42. Stefan meint: (31.8.2007 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    @43:

    Frag mal Jack Bauer…

  43. Volker Schepker meint: (31.8.2007 um 15:23) AntwortenReply to this comment

    Mal ne Frage, wegen der Aktion hier:
    flashfonic.de/blog/politi...s-zum-lesen-fur-schauble/
    Kann man da mitmachen ohne gleich Angst haben zu müssen wegen irgendwas juristisch belangt zu werden?

  44. Anonymous meint: (31.8.2007 um 15:53) AntwortenReply to this comment

    @45 (Voker Schepker): Weswegen sollte man den belangt werden? Falls Angst besteht, kann man ja auch noch einfach den Absender weglassen.

  45. flipflop meint: (31.8.2007 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    Gott erhalte Dr. Wolfgang Schäuble!

  46. aloa5 (Link) meint: (31.8.2007 um 17:02) AntwortenReply to this comment

    @48 Deshalb will Schäuble ja auch das Gesetz ändern…oder hilfsweise wird der Computer eben als "öffentlich" bezeichnet wie schon geschehen.
    Der hier ist auch immer wieder schön (wenn auch älter):
    jurblog.de/2007/02/07/ver...ei-online-durchsuchungen/

  47. A. John (Link) meint: (31.8.2007 um 17:44) AntwortenReply to this comment

    Gerade gefunden bei:
    ra-melchior.blog.de/2007/..._dringend_gesucht~2896648

    Das BKA sucht:
    eine/n Entwickler/in / Programmierer/in mit der Qualifikation Hochschulabschluss EG 13 TVöD (Kennziffer: BKA 22/2007

    Ihre Aufgaben
    Konzipierung und Entwicklung fortschrittlicher Methoden und Standards zur Untersuchung von Straftaten in Computernetzwerken mit dem Ziel der Sicherung digitaler Beweismittel
    Beratung und Unterstüzung von Polizeidienststellen bei der Sicherung und Auswertung digitaler Beweismittel
    Durchführung forensischer Untersuchungen, Erstellen von Gutachten und deren Vertretung vor Gericht

    Quelle: http://www.bka.de/jobs/22_23_2007_071008.pdf

    Anscheinend sind die mit ihrem Bundestrojaner noch lange nicht so weit, wie der BSM das gerne hätte. :-))

  48. Stefan D. Christoph (Link) meint: (31.8.2007 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    Was soll das werden? Tscheka 2.0 ?

    gaervorgang.de/2007/08/31/schnuffler-des-tages/

  49. Justus meint: (31.8.2007 um 19:36) AntwortenReply to this comment

    @ 35
    @ 37

    Ich bin strikt gegen die von Schäuble angestrebten PC-Online-Überwachungsbefugisse des BKA !!!

    Dies vorausgeschickt frage ich mich allerdings, wie der CCC, auf den ihr euch stützt, wahrheitswidrig behaupten kann, der oben verlinkte Gesetzentwurf in der Fassung vom 11.07.2007 würde keinen Richtervorbehalt beinhalten.

    Habt ihr den Text nicht gelesen oder gibt es ein Update vom August d.J., auf den sich die aktuelle Debatte in den Medien bezieht? Eine Gespensterdiskussion würde schnell in sich zusammenbrechen!

    Etwas belustigt habe ich dem Entwurf vom 11.07.2007 allerdings entnommen, dass bei dem Gewicht der behaupteten und zugrundegelegten Terrorgefahr, der das BKA mit Hilfe des Gesetzes begegnen soll und der Komplexität der technischen und rechtlichen Zusammenhänge bei PC-Online-Überwachungsmaßnahmen stets nur der Amtsrichter am Sitz des BKA sachlich und örtlich zuständig sein soll …

  50. check0r meint: (31.8.2007 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    ich finde es schon irgendwie bedenklich, wenn ein rechtsanwalt wochenlang gegen online durchsuchungen hetzen muss.

    da scheint ja jemand in heller panik zu sein, dass seine kriminellen klienten nun endlich ihrer gerechten strafe zugeführt werden.

  51. Bogeyman meint: (31.8.2007 um 19:52) AntwortenReply to this comment

    @52:

    Mir scheint, sie haben den Entwurf nicht gründlich genug gelesen. Auf Seite 16 wird ausgeführt, daß die "Online-Durchsuchung" bei "Gefahr im Verzug" auch ohne richterliche Genehmigung stattfinden kann. Der Zeitraum der Überwachung ist dann auf drei Tage limitiert.

    Einfach nochmal §20k (2) genau lesen.

  52. Justus meint: (31.8.2007 um 20:17) AntwortenReply to this comment

    @ 54 (Bogeyma)

    Bitte keine Nebelkerzen!

    Selbstverständlich gibt es auch bei Gefahr im Verzuge einen Richtervorbehalt dergestalt, dass dessen Genehmigung unverzüglich ( = ohne schuldhaftes Zögern) nachzuholen ist (das kann nach Lage der Dinge schon am selben Tag möglich und erforderlich sein),sonst tritt die Anordnung spätestens nach drei Tagen außer Kraft (§ 20 k Abs. 2 Satz 3 und Satz 4 des Entwurfes). Dies ist im übrigen strafprozessual seit jeher nichts Besonderes; bei Gefahr im Verzuge kann die Polizei ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss erst einmal sogar in deine Wohnung eindringen.

    Diese Texte wurden inhaltlich so schon vor Wochen kolportiert: also nichts Neues

  53. aloa5 meint: (31.8.2007 um 23:09) AntwortenReply to this comment

    Ich halte es nicht für möglich oder notwendig einen Trojaner-Angriff auf einen angeschalteten Rechner eines Terroristen bei "Gefahr im Verzuge" zu konstruieren. Das entbehrt eines Sinnes, da es schlicht keinen Blitz-Trojaner gibt. Insofern stellt sich mir die Frage ob es hier auch um Zugriffe ganz anderer Art geht – und/oder auf oder über andere Medien.

    @55 Sicherlich. Die Polizei wird das aber nicht unbemerkt machen können. Das kann das BKA jedoch durchaus. Wenn ich das richtig verstehe kann das BKA überall zugreifen und wenn man keine Genehmigung einholt oder diese verweigert wird dann hat man immer noch bis zu drei Tage "Narrenfreiheit" (FR-MO?). Ist eine Information des Betroffenen nach erfolgter Untersuchung vorgesehen?

  54. MrS meint: (31.8.2007 um 23:29) AntwortenReply to this comment

    Schäuble bewertete die Verhandlungsrunde dennoch positiv. "Geist und Inhalt der Gespräche stehen in einem für mich sehr beruhigenden Widerspruch zu der öffentlichen Debatte, die nicht von sehr viel Sachkenntnis, aber um so mehr von Verunsicherung geprägt ist", sagte er. Die Koalition sei auf einem guten Weg. Er sei zuversichtlich, dass es in den nächsten Wochen zu einer Einigung komme.
    http://www.tagesschau.de

    "die nicht von sehr viel Sachkenntnis, aber um so mehr von Verunsicherung geprägt ist" – wer hier die fehlende Sachkenntnis hat wird sich hoffentlich noch zeigen. Ansonsten habe ich sämtlichen Glauben in unsere Verfassung und die Demokratie verloren…

  55. Hootch meint: (1.9.2007 um 08:40) AntwortenReply to this comment
  56. bombjack meint: (2.9.2007 um 00:33) AntwortenReply to this comment

    @55 Justus

    Ähm, das mag zwar stimmen, nur ist so ein Passus im Falle der "Online-Schnüfflei" nicht nötig, wenn man den Beteuerungen der Verantwortlichen glaubt.
    Denn hat es nicht geheißen, daß das "Produkt" speziell auf das zu überwachende Subjekt zugeschnitten wird (deswegen dann auch der Einsatz von 10 mal im Jahr)….Dunkel kann ich mich noch erinnern, daß auch erwähnt wurde, die Lebensgewohnheiten des zu Überwachenden auszuforschen um ihm das Teil ohene Verdacht zu erregen unterzuschieben (z.B. als Mail von der Freundin) usw.
    Mit anderen Worten es ist meiner Mainung nach bei dieser Form von Maßnahme immer möglich eine richterliche Erlaubnis einzuholen und deshalb der "Gefahr im Verzug Passus" nicht nötig. Würde es wirklich so "brennen" dann wäre die gute alte HD das Mittel der Wahl…..
    Es stellt sich daher die Frage warum in dem Gesetzestext dieser Passus eingefügt worden ist…..

    bombjack

  57. aloa5 (Link) meint: (2.9.2007 um 08:35) AntwortenReply to this comment

    Das ist die Frage. Und – wenn ich Mal vom Trojaner weg auf weiteres schaue – das BKA soll die gleichen Rechte auch für eine Rasterfahndung erhalten.

    Aber je nun – kommen wir Mal zu Fakten:
    gruene-bundestag.de/cms/p...bundesverfassungsgeri.htm

    PM der Grünen vom 30.08. :
    **Die Bundesregierung hat heute dem Parlament den von der Verfassung vorgeschriebenen Bericht zur akustischen Wohnraumüberwachung– vulgo dem großen Lauschangriff – im Jahre 2006 vorgelegt. Danach kam dieses Mittel im Jahre 2006 nur zweimal zum Einsatz. Dies ist hocherfreulich.

    Einmal ging es um einen Mordverdacht in Bayern und einmal um den Vorwurf der Bestechung in Berlin. Inwieweit der Lauschangriff hier jeweils erfolgreich war, lässt sich dem Bericht der Bundesregierung nicht entnehmen.**

    Wie las sich doch ein (sarkastischer) Kommentar dazu: "kein Wunder das man das Richterband will – wie soll man denn auch SO ordentlich hmm… "Terroristen" fangen."

    Nun denken wir uns Mal die BKA-Befugnisse hinzu und ein Richterband. Weiterhin lassen wir uns die anscheinend (bei der Sommerakademie 2007 des ULD) gefallenden Sätze eines bekannten Oberstaatsanwaltes durch den Kopf gehen nach denen das BVerfG in 5 Jahren eh´ anders besetzt (und alles ganz anders) wäre.

    Ich stimme den Grünen zu: **Noch besser wäre es, angesichts dieser Zahlen, ganz auf diesen großen Lauschangriff zu verzichten.**

    Alleine: das Gegenteil ist offenbar geplant.

    ALOA

  58. Justus meint: (2.9.2007 um 11:21) AntwortenReply to this comment

    @ 60 (bombjack)

    Rechtsdogmatisch gehört wohl ein Auffangtatbestand für Gefahr im Verzuge in eine solche Regelung, wenn man das Gesetz überhaupt für notwendig erachtet, was ich nicht tue.

    Andererseits stimme ich dir zu, dass (auch für mich – vielleicht mangels Phantasie)z.Z. keine Situation denkbar ist, in der eine solche Regelung überhaupt zur Anwendung kommen müßte.

    So sieht das inzwischen sogar RA. Dr. Wiefelspütz, der Sicherheits- und Rechtsexperte sowie Sprecher der SPD-Fraktion für diesen Themenkomplex, u.a. in seiner jüngsten Antwort auf diesbezügliche Fragen in Abgeordnetenwatch.

    Man staunt, Dr. Wiefelspütz, der ansonsten die PC-Onlineüberwachung grundsätzlich befürwortet, wird zum Bedenkenträger, wobei anzumerken ist, dass er von Herrn Struck in den letzten Tagen erst energisch zurückgepfiffen wurde.

    Ich bin inzwischen sicher, dass vor dem erwarteten Bundesverfassungsgerichtsurteil im nächsten Jahr keine gesetzliche Neuregelung der Online-Überwachung kommt.Dazu hat sich die SPD zu sehr festgelegt.

  59. Michael meint: (2.9.2007 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    Und alles immer schön unter dem Deckmantel der Terror-Abwehr.
    Seitdem Schäuble selbst Opfer eines Attentates geworden ist scheint er unter Angstzuständen und Gehirnblockaden zu leiden.
    Die Provider verdonnert er sogar noch per Gesetz dazu seine Helfershelfer zu sein indem sie einen enormen technischen Aufwand treiben müssen die Benutzerdaten zu loggen.
    Ich dachte es gäbe ein Gesetz nach dem die Speicherung von Benutzerdaten (also wer war wie lange mit welcher IP-Adresse online) nur gültig ist zum Zweck der Rechnungslegung. Da aber bei Flatrates am Monatsanfang schon feststeht wie hoch die Rechnung am Monatsende ist, ist meinem Verständnis nach diese Datenspeicherung nicht legal. Also braucht man wohl ein anderes Gesetz welches dieses wieder fordert – zur Terrorabwehr selbstverständlich…

  60. Der Gerd meint: (2.9.2007 um 18:58) AntwortenReply to this comment

    Ich darf mal auf diesen Link hinweisen.
    berlinonline.de/berliner-...nt/tagesthema/682376.html
    Der Gerd

  61. bombjack meint: (3.9.2007 um 00:02) AntwortenReply to this comment

    @62 (Justus)

    [...]Rechtsdogmatisch gehört wohl ein Auffangtatbestand für Gefahr im Verzuge in eine solche Regelung, wenn man das Gesetz überhaupt für notwendig erachtet, was ich nicht tue.[...]

    bloß dann frage ich mich wie einem Herrn Ziercke so ein Fehler unterlaufen kann wie die Aussage von "vielleicht 10 mal im Jahr"; für so blöde, daß er den Gesetzesentwurf nicht kennt bzw. den Widerspruch nicht merkt halte ich ihn auch nicht ;-)

    @Allgemeinheit:
    Das, sollte es eine Gesetzesgeundlage für dieses Teil geben, der Zug in Richtung allgemeine Anwendung fährt kann meiner Ansicht nach von den Aussagen der Befürworter abgleitet werden. Zuerst ging es nur um Terroristen, inzwischen gibt es mehrere Stimmen die den Einsatz bei Kinderpornographie befürworten und auch bei Mord (wobei ich ich mich da frage was hier das Teil bringen soll) und es ist auch schon von dem Einsatz bei "schweren Straftaten" die Rede.
    Mich erinnert diese Diskussion sehr stark an die Diskussionen zur Einführung des genetischen Fingerabdrucks, wo es erst mal nur um Sexualstraftäter ging, später kamen auch Spanner und Exhibitionisten in den Genuß dieser Behandlung und inzwischen reicht es wenn angenommen werden kann daß die Person weitere Straftaten begehen könnte…..und selbst da sind inziwschen Bestrebungen im Gange den gen. Fingerabdruck zu einer Standard Methode bei der ED-Behandlung zu machen.
    Ich bin mir daher ziemlich sicher, daß dieses Teil über kurz oder lang dann dazu verwendet wird, so Sachen wie Tausch von urheberrechtlich geschützten Dateien zu verfolgen, Erlangung von Passwörtern von Usern die Verschlüsselung anwenden im Namen der Prävention; Informationsbeschaffung für die "Terrorismus-Datei" (die mehr ein zentrale Verbrecher-Datei ist, schaut man sich mal die Dateien an die dort einfließen vgl. h**p://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995 ).
    Sehr kritisch sehe ich auch die Sache deswegen, weil der Einsatz geheim erfolgt, hier werden Werkzeuge wie sie Geheimdienste benutzen in den "normalen" Polizeidienst gestellt. So ganz nebenbei erschließen sich da auch diverse Mißbrauchsmöglichkeiten um unliebsamen Personen etwas unterzuschieben. Okay, das Argument die Polizei hat daran kein Interesse hat was, nur gilt das auch für den Verfassungschutz und diverse andere Dienste? Das solche Dienste nicht vor Manipulationen und Co. zurück schrecken zeigt z.B. das Celler Loch h**p://de.wikipedia.org/wiki/Celler_Loch, die Operationen von Gladio h**p://de.wikipedia.org/wiki/Gladio oder wie war das beim Verbotsverfahren von der NPD? Wie wird z.B. verhindert, daß die dort beteiligten Dienste ebenfalls diese Software nutzen um "Beweise" zu platzieren?

    bombjack

  62. Ralf G. meint: (3.9.2007 um 10:37) AntwortenReply to this comment

    Wenn Herr Zierke so davon überzeugt ist, dass die jährlichen Anwendungszahlen den niedrigen zweistelligen Bereich (von mir aus maximal 20) nicht überschreiten, dann kann man diese Beschränkung doch sicher auch in's Gesetz schreiben. Da ja ohnehin immer das AG Wiesbaden (Sitz des BKA) für die richterlichen Genehmigungen zuständig sein soll, kann das ja dann auch gut die Zahlen im Auge behalten. Dass dieser Vorschlag von den so beschränkten nicht ernst genommen werden wird, ist mir klar, aber warum sollte ich dann das "Argument" ernstnehmen, es würde ja keine massenhafte Anwendung geben?

    Ich finde es bedenklich, wenn die Grenzen des Anwendungsausmaßes solch eines schwerwiegenden Eingriffs hauptsächlich auf der angeblichen Schwierigkeit der technischen Umsetzung basieren sollen. Jedenfalls ist das kein Argument, auf dessen Basis man diskutieren sollte, ob eine solche Eingriffsmöglichkeit überhaupt notwendig und angemessen ist.

    Wir müssen doch nur mal generell anschauen, was vor ein paar Jahren noch Stand der Technik war, natürlich allgemein was die Möglichkeiten von Computern angeht, aber auch speziell, was die Entwicklung der Datensammelwut betrifft. Dass technische Grenzen sich sehr schnell verflüchtigen können, durfte man in der Geschichte der Menschheit allzu oft beobachten.

    Wie unser W.i.b.a.S. ja so schön festgestellt hat, gilt die Unschuldsvermutung nur im Strafrecht, und schonmal nicht bei der Gefahrenabwehr. Im Sinne der Gefahrenabwehr für meine Bürgerrechte nehme ich mir deshalb heraus, erstmal davon auszugehen, dass man versucht, mich zu verarschen, wenn mir von zig miteinander verbandelten Stellen erzählt wird, dass alles doch gar nicht so schlimm, ich ja nicht betroffen und man ja nur um meine Sicherheit besorgt sei.

    In der Politik gilt die Unschuldsvermutung erst recht nicht, und deshalb nehme ich mir ebenfalls heraus, einem Kerl, der nicht nachgewiesen hat, dass er keine 100.000DM von Schreiber in schwarze Kassen geleitet hat, politisch nicht über den Weg zu trauen.

  63. Justus meint: (3.9.2007 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    @ 65 (bombjack)

    Es gibt nicht nur dumme Politiker und Beamte – wie in anderen Berufsgruppen auch – sondern auch den Sachverhalt der Volksverdummung.

    Allerdings hat inzwischen die öffentliche Diskussion ein Ausmaß angenommen, dass die berechtigte Hoffnung besteht, das Gesetz oder zumindest seine schlimmsten Auswüchse noch blockieren oder abmildern zu können:

    abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5785

    An diesem Versuch argumentativ mitzuwirken, ist jeder Bürger mit seinen Möglichkeiten aufgerufen.

  64. Motzmeister meint: (3.9.2007 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    Ich machs mal kurz diesmal^^
    Den Politikern und sonstigen Beamten mal reichlich das Einkommen kürzen (reale Diät) und schon denken sie wieder richtig ;)

    "Holt einen die Realität nicht zurück auf den Boden der Tatsachen, dann holt einem das Geld zurück zur Realität (M)"

    Ich glaube, es artet mal wieder aus und die Gier und Machthaberei kennt keine Grenzen.

  65. Andre Heinrichs (Link) meint: (3.9.2007 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    @66 (Ralf G.):
    Zustimmung. Wobei Herr Ziercke (genau wie WibaS) es in der ganzen Diskussion wohl versehentlich versäumt hat, mal konkrete Fälle aufzuweisen, in denen Anschläge durch eine verdeckte Durchsuchung eines "informationstechnischen Systems" hätte verhindert werden können. Das mag wohl daran liegen, dass es solche Fälle nicht gibt.

    Zum Thema Bundestrojaner kann ich übrigens das neueste <a href="http://chaosradio.ccc.de/chaosradio.html" rel="nofollow">Chaosradio</a> (Ausgabe 127) empfehlen.

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