5.9.2007

Nichts wert

Eine Autofahrerin soll beim Ausparken einen anderen Wagen beschädigt haben. Ihr Beifahrer gibt bei Gericht als Zeuge an, auch er habe keinen Aufprall gemerkt. Er habe überhaupt nichts Auffälliges bemerkt; das Auto sei ganz normal und ohne Zwischenfälle vom Parkplatz gefahren.

Das Gericht würdigt seine Aussage so:

Seine bloßen Angaben, dass so etwas nicht passiert sei, waren sowohl von ihm ohne große Komplikationen leicht zu machen, als auch ohne besonderen Wert der Glaubhaftigkeit. Seine schriftliche Aussage gegenüber der Polizei ist ebenfalls genauso dünn und einfach. Die Aussage des Zeugen ist nichts wert.

Ich hoffe, dieser Nonsense verfolgt mich nicht bis in den Schlaf.

18 Kommentare zu “Nichts wert”

  1. Danny77 meint: (5.9.2007 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    Das kann dann nur bedeuten, der Zeuge hatte vielleicht das im vorigen Beitrag erwähnte Betäubungsmittel intus…

  2. Egal meint: (5.9.2007 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    Lohnt da nicht fast schon ein Befangenheitsantrag?

  3. André (PN Admin) meint: (5.9.2007 um 12:56) AntwortenReply to this comment

    mhh… kann man in so einem Fall nicht schon Anzeige wegen Beleidigung stellen? immerhin unterstellt der Richter bzw. das Gericht hier, dass der Zeuge keinesfalls glaubwürdig ist.

    Ich würde sowas als Ehrverletztend empfinden

  4. MEZ meint: (5.9.2007 um 12:56) AntwortenReply to this comment

    Da hätte er seine Aussage eben etwas aufpeppen müssen:

    http://www.youtube.com/watch?v=rxeIY2zD9EU

  5. Fincut meint: (5.9.2007 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    Ich wurde einmal auf offener Straße zusammengeschlagne und dabei erheblich verletzt. Die Polizei hat damals eine Sofortfahndung ausgelöst und der RTW musste kommen. Einige Tage danach musste ich auf der Wache meine Aussage machen. Die einzige Zeugin: Meine Freundin. Bei meiner Aussage wies ich den Polizisten darauf hin, er wollte meine Freundin aber nicht anhören: "Die Aussage Ihrer Freundin wäre wertlos, die hält ja zu ihnen egal was passiert ist".

  6. volker meint: (5.9.2007 um 13:11) AntwortenReply to this comment

    @2+3 wieso ehrverletzend oder befangen. Es handelt sich um die typische Aufgabe, die ein Richter täglich leisten muss und soll: er hat die Aussagen des Zeugen zu würdigen, dazu gehört auch die Wertung der Glaubwürdigkeit. Natürlich kann man da jeweils unterschiedlicher Meinung sein. Insbesondere erachtet derjenige, dessen Aussage bestätigt wird den Zeugen immer als besonders glaubwürdig. Was soll der Richter den sonst schreiben, wenn er dem Zeugen nicht glaubt? Nur die Aussage er habe nicht bemerkt ist tatsächlich "dünn", wenn er keine weiteren Umstände mitteilen kann. Da ist es bis zur Gefälligkeitsausssage nicht weit.
    Der Beweis einer Negativtatsache ist schwierig aber hier doch nicht erforderlich. Zu beweisen wäre doch die Tatsache, dass etwas bemerkt worden ist. Die Aussage ist damit auch für die STA nichts Wert.

  7. Bianca meint: (5.9.2007 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    Und in Zukunft wird dann gar keinem Zeugen der in einem zu persönlichen Verhältnis mit dem Kläger/Beklagten etc. steht, geglaubt.

    Und wir brauchen in Deutschland doch noch für solch kleine Verfahren das Zulassen eines Lügendetektors…^^

  8. KNut meint: (5.9.2007 um 13:38) AntwortenReply to this comment

    Irgendwie kommt die Aussage des Zeugen wohl wie eine Gefälligkeitsaussage rüber.

    Intelligenter wäre die Aussage des Zeugen gewesen, Ihr Mandant und er hätten etwas bemerkt, deswegen hat er auf verlangen Ihres Mandanten das Auto verlassen und einen Schaden festgestellt. Dies hat er ihrem Mandant jedoch verschwiegen. Bei Ihrem Mandanten entfällt ja nun der Vorsatz, er ging nunmehr davon aus, dass kein Schaden eingetreten ist. Dem Zeuge fehlt die Täterqualität, da § 142 StGB ein Sonderdelikt ist.

  9. martin meint: (5.9.2007 um 13:38) AntwortenReply to this comment

    ich frage mich die ganze zeit was der unsinn soll, nonsens mit E zu schreiben.

  10. Ivor Bigbotty meint: (5.9.2007 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    @9:
    Weil der Terminus wohl auf das "Book of Nonsense" von Edward Lear zurückgeht und manche Menschen sind halt gern konservativ und benutzen das Original =)

  11. Marc meint: (5.9.2007 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    Interessant, wie man "du lügst doch" breittreten kann.

  12. Florian Liekweg meint: (5.9.2007 um 14:35) AntwortenReply to this comment

    Pah. Soll der Beifahrer doch mal beweisen, daß er nichts gehört hat. Hm. Wie hört sich nichts an? Keine Ahnung. Der Beifahrer wird's wohl wissen.

  13. mark meint: (5.9.2007 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    ja ganz komisch, als der wind auf einmal die stoßstange des anderen autos weggeweht hat..und dann hat sich eine feder auf den kotflügel gelegt und ihn eingedrückt. das war ein verrückter vormittag…

  14. Lionel Hutz meint: (6.9.2007 um 08:33) AntwortenReply to this comment

    Wenn aber nunmal nichts war, was soll ein Zeuge dann bemerkt haben? Er würde dann erst recht unglaubwürdig, wenn er sagen würde: "Ich erinnere mich genau! Da war absolut nichts! Wir sind munter und vergnügt losgefahren, wie immer. Im Radio lief gerade ACDC. Geiler Sound. Die Fahrerin trug ein blaues T-Shirt. Es war 12.37 Uhr." So ein Quatsch, warum hätte er sich das merken sollen. Ich finde es gerade glaubhaft, dass man nicht viel sagen kann, wenn nichts war, was man hätte wahrnehmen können.

  15. ths meint: (6.9.2007 um 08:39) AntwortenReply to this comment

    @12
    zum Thema "nichts" fällt mir spontan immer Stanislaw Lem ein und die Maschine, die alles auf "N" erschaffen kann ;)

  16. newcomer meint: (6.9.2007 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    @6 @8
    Witzig, wie man als Zeuge angeblich sagen soll daß man NICHTS bemerkt hat. Also wenn man einfach nur sagt man habe nichts gemerkt dann ist das "Dünn" und klingt wie eine "Gefälligkeitsaussage". Wenn man das Ganze ausschmücken würde (ähnlich wie @14) würde wohl jeder Richter das Ganze für eine konstruierte Falschaussage halten. Wie sagt man dann richtig daß man nichts bemerkt hat? Gibt es da einen Kurs dafür wie man glaubwürdig "nichts" bemerkt – und wenn die Perfektion der Aussage wiederum zu groß wäre, würde das nicht wieder den Verdacht der absichtlich trainierten Aussage erhärten usw usf….?

    Irgendwie erinnert mich das an einen alten Psychotherapeuten-Witz den ich gerade nicht mehr ganz zusammenbekomme, aber die Pointe war: egal was Du sagst, der Therapeut erkennt IMMER ein Problem das behandlungsbedürftig ist.

  17. Christian H. meint: (6.9.2007 um 23:25) AntwortenReply to this comment

    Er klingt zwar unglaubwürdig, seine Geschichte ist es aber nicht. Ich hatte mal einen Unfall, als ich die Spur wechseln wollte. Das Auto neben mir habe ich erwischt, aber rein garnichts davon gemerkt. Lediglich mein Beifahrer hatte es bemerkt.

    Auch ähnlich: Ich habe einmal rückwärts eine Mülltonne angefahren (nur ganz leich, sie ist aber umgekippt). Auch sowas merkt man im Auto nicht unbedingt.

    Kann mir also schon vorstellen, dass der Gute nicht gelogen hat.

    PS: Nein ich bin kein schlechter Autofahrer (meine Versicherung kann das bestätigen ;)

  18. mixis meint: (7.9.2007 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    Ich bekam einst ein "der Zeuge hat Ihre Angaben bestätigt und die stimmen nicht" Punkt. Lustig ist sowas nicht.

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum