Nichts wert

Eine Autofahrerin soll beim Ausparken einen anderen Wagen beschädigt haben. Ihr Beifahrer gibt bei Gericht als Zeuge an, auch er habe keinen Aufprall gemerkt. Er habe überhaupt nichts Auffälliges bemerkt; das Auto sei ganz normal und ohne Zwischenfälle vom Parkplatz gefahren.

Das Gericht würdigt seine Aussage so:

Seine bloßen Angaben, dass so etwas nicht passiert sei, waren sowohl von ihm ohne große Komplikationen leicht zu machen, als auch ohne besonderen Wert der Glaubhaftigkeit. Seine schriftliche Aussage gegenüber der Polizei ist ebenfalls genauso dünn und einfach. Die Aussage des Zeugen ist nichts wert.

Ich hoffe, dieser Nonsense verfolgt mich nicht bis in den Schlaf.