Zu viel Tagesfreizeit?

Lieber ehemaliger Gerichtspräsident,

Sie sind als Besitzer von Kinderpornografie enttarnt worden. Im Januar 2007 haben Sie einen Strafbefehl über 9 Monate Gefängnis auf Bewährung akzeptiert. Sicher, da will man dann auch mal seine Ruhe haben, vor den ganzen Medienberichten. Und den Weblogs, in denen auch noch was über diese Angelegenheit steht.

Also schicken Sie Ihren Anwalt los, der wohl nicht nur mich unter Berufung auf einige Gerichtsurteile darüber belehrt, dass spätestens ein halbes Jahr nach der Verurteilung nicht mehr identifizierend über einen Straftäter berichtet werden darf. Weil das einer Resozialisierung im Wege stehe. Ob das in Ihrem Fall so richtig ist, lasse ich mal offen.

Leider teilt mir Ihr Anwalt in seinem Schreiben, das krass nach Serienbrief aussieht, nicht mit, wo im law blog etwas über Sie steht, noch dazu identifizierend. Trotz intensiver Betätigung der Suchfunktion habe ich auch nichts Identifizierendes gefunden. Deshalb werde ich auch keine Unterlassungserklärung abgeben.

Überdies schlage ich höflich vor, dass Sie nicht nur googeln, sondern auch lesen, was in den von Google verlinkten Artikeln steht. Ihr Name taucht zwar im law blog auf. Zufälligerweise heißt aber auch ein nordrhein-westfälischer Politiker wie Sie (nur einen Doktortitel hat er nicht). Und im Artikel geht es nicht um Richter und Kinderpornografie, sondern um den Strafvollzug.

Vielleicht sehen wir uns ja mal im Gericht – falls Ihnen die Dienstgeschäfte wieder erlaubt werden und Sie was für Ihre Bezüge leisten müssen. Ansonsten wünsche ich noch angenehme Tagesfreizeit.

Mit freundlichen Grüßen

U. Vetter