Meine Wanze, mein Trojaner
Wegen Hehlerei möchte die Berliner Polizei jetzt zwei Globalisierungsgegner dranbekommen. Diese haben, so berichtet Gulli, an ihrem Auto eine Wanze des Bundeskriminalamtes entdeckt, diese entfernt und später öffentlich – für einen “guten Zweck” – verkauft. Das Bundeskriminalamt hatte wohl die Rückgabe der Abhöranlage gefordert.
Jedenfalls tun sich hier interessante Rechtsfragen auf, die Gulli so formuliert:
Macht sich, wer eine heimlich angebrachte Überwachungskamera in seiner Wohnung zerstört, womöglich der Zerstörung von Bundeseigentum schuldig? Und sollte es je doch zum Einsatz des sogenannten Bundestrojaners kommen – käme seine Entfernung vom heimischen System dann der Computersabotage gleich?
IMHO hat das BKA das Eigentum an der Sache in dem Moment aufgegeben, in dem es sie an das Auto geklebt hat.
Es wäre jetzt nur konsequent, das Auto des mutmaßlichen Hehlers zu verwanzen, es besteht schließlich Wiederholungsgefahr…
Die Spinnen doch, die Römer !
In welcher Form hat denn das BKA den Beweis erbringen wollen, daß es sich bei der Wanze um BKA-Eigentum handelt? Inventarnummer auf dem Gerät? erster Anschein?
Es könnte sich ja auch um ein Gerät eines anderen Dienstes oder eines privaten Abhörers gehandelt haben. Wer weiß denn schon, wer heutzutage solche Dinger anbringt.
Hübsch wäre gewesen, so ein Teil einfach zum Fundbüro zu bringen. Versteigern kann mans nach der Lagerfrist immer noch – ohne Konsequenzen.
@4: Man stelle sich vor: Ein Beamter des BKA geht zum Fundbüro… *g*
@4(MaxR): Wirklich eine gute Idee mit dem Fundbüro. Falls es das BKA abhohlt, bekommt man ja immerhin noch den Finderlohn…
Ich wäre auch eher dafür, die Wanzen beim KGB abzuliefern. Schließlich bespitzelt der deutsche Staat ja nicht einfach so grundlos seine eigenen Bürger. Daher ist die Behauptung des BKA einfach unglaubwürdig. Die Russen war's. Schließlich haben so sogar so einen als Präsidenten.
Hm. Laufen solche "Wanzen"/ Abhärgeräte jgelicher Art nicht untet "Verbrauchsgegenstände" o.ä.?
MfG
Globalisierungsgegner verkauft Wanze, Großkonzern kauft Wanze, Großkonzern benutzt Wanze gegen Globalisierungsgegner.
Das BKA sollte sich freuen, privatwirtschaftlich geführte Institutionen sind soviel unbürokratischer und effizienter.
Krasse Idee.
Wobei es im Artikel allerdings auch heißt, das BKA hätte vor der Versteigerung die Rückgabe des Dings gefordert – die Verkäufer werden sich also nicht auf Gutgläubigkeit rausreden können.
Wir sind hier in Deutschland, da hat jedes Gerät, das einer Behörde gehört, eine ordentliche Inventarnummer…
Vielleicht konnte der Dienst auch einen Nachweis erbringen, wessen Eigentum die Wanze Eigentum ist.
Übrigens… Die Wanzen, mit denen die USA einst im kalten Krieg die Unterwassertelefonkabel der UdSSR abhörten, tragen eine Plakette "Eigentum der Regierung der USA"… und sind inzwischen in einem russischen Museum ausgestellt.
Ist das Anbringen einer Wanze nicht schon Sachbeschädigung? Immerhin ist die ja nicht einfach so draufgelegt sondern schon fest montiert…
In einer Wohnung ist ja dann auch die Unverletzbarkeit der Wohnung betroffen…
Juristisch eine sehr interessante Sache. Eine Abhöranlage zu entfernen, auch wenn sie dabei beschädigt wird, kann wohl nicht unrechtmäßig sein, da man als Abgehörter nicht erkennen kann, ob diese Maßnahme rechtmäßig erfolgt – sie wäre ja geheim. Ich kann aber nicht sehen, dass man als Abgehörter Eigentum an der Wanze erwirbt.
Also ich hätte die Wanze an das BKA zurückgegeben, aber nur gegen Quittung – Und dann die Quittung versteigert :).
@12:
Je nachdem, wo und wie das Ding angebracht wurde, ist es vielleicht eine bauliche Veränderung am KFZ? Gibt 3 Punkte in Flensburg, wenn man sowas nicht vom TÜV eintragen lässt. *hehe*
Aber eine Frage an die Juristen hier (bin selbst keiner):
Hat das BKA nicht sein Gewahrsam an dem Ding aufgegeben, als es das baulich mit dem (viel wertvolleren) Eigentum eines anderen verbunden hat?
(Ich denke dabei z.B. an einen offenen Kamin, den ein Mieter in ein Haus einbaut. Dieser geht ja gemäß BGB auch ins Eigentum des Hauseigentümers über.)
Wie kann denn dann ein Diebstahl bzw. Hehlerei vorliegen?
Man wird eine absicht zur Eigentumsaufgabe wohl nicht annehmen können. Abgestellt auf den Empfängerhorizont kann man für den lebenserfahrenen, billig und gerecht Denkenden aber wohl nur annehmen, dass es erstes Bürgerrecht sein muß, Schmeissfliegen und Schmeissfliegentechnik zu vernichten. Und wenn man das Recht dazu hat, dann kann man Schmeissfliegentechnik erst Recht gemeinnützig veräußern.
Wäre er wegen mutwilliger Körperverletzung dran gekommen wenn er die Wanze mit ner Trillerpfeife beschallt hätte und sich der abhörende Beamte dadurch nen Hörsturz zugezogen hätte?
Wieso nimmt man nicht einfach Wanzen für 100 Millionen Euro. Und falls sich doch irgendwann jemand traut die zu entfernen verlangt man Schadensersatz. Ich wette das Risiko geht niemand ein und die Wanzen bleiben an Ort und Stelle!
Als rechtschaffener Bürger hast Du doch nichts zu befürchten, weil Du ja nichts zu verbergen hast. Wieso solltest Du dann die Wanze überhaupt entfernen? Das ist ja schon ein verdächtiges Verhalten an sich.
Wenn man für das BKA eine Wanze lagert, kann man dafür dann nicht wenigstens eine Lagergebühr verlangen?
@18: Schon allein die Tatsache, daß der Abgehörte ERKANNT hat, daß es sich bei dem Gegenstand nicht einfach um ein SLD (suspicious looking device – siehe Suchmaschinen) handelt sondern um eine Wanze, macht ihn doch verdächtig – wenn er das merkt, kann er also gar nicht gewesen sein.
kann er also gar nicht SO RECHTSCHAFFEN gewesen sein.
Ich hätte die Wanze an den nächsten Streifenwagen geklebt.
@18, @20 Aha, dann soll der "rechtschaffende" Bürger also mit der Wanze leben und dankbar sein, dass der Staat im soviel Aufmerksamkeit spendet?? Das ist ja krank!
@23:
Ich finde Ihren Mangel an Staatstreue beklagenswert.
"Ich finde Ihren Mangel an Staatstreue beklagenswert."
Der Staat lässt mir z.B. durch das Finanzamt regelmäßig unterstellen, ein Steuerhinterzieher zu sein. Das Land lässt mir z.B. durch Landesrundfunkanstalt und die GEZ unterstellen, ein Schwarzseher zu sein…
Treue kann nur einfordern, wer sie (zumindest offenscheinlich) auch verdient…
@24 Da scheine ich auf einen Zyniker hereingefallen zu sein. Bin ich froh!
Ich hätte die Wanze an ein Diplomatenfahrzeug geklebt, da wäre das BKA in ganz schöne Erklärungsnot geraten ;)
Coole Geschichte, vor allem ein sehr interessanter Fall für das juristische Oberseminar. So eine Frage müßte man mal Jura-Studenten im Staatsexamen stellen, da würde dann auch noch gleichzeitig die politische Gesinnung des Prüflings ans Licht kommen :-)
Ich glaube, ich würde eine Wanze gar nicht erkennen. Bei James Bond sind die mehr oder weniger unsichtbar und bestehen nur aus einem Klebefilm, den man überall anbringen kann. Tatsächlich sind die wahrscheinlich so dick wie ein Brillenetui und mit lauter Kabeln und einer ausgezogenen Teleskopantenne. Auffällig ist am unauffälligsten.
Ich hätte das Ding wahrscheinlich außer Betrieb gesetzt und behalten. Was meint Ihr, was das in zehn Jahren auf dem Schwarzmarkt wert ist…
Frei nach dem Motto:
"Hey Du… pssst… Willst Du eine Wanze kaufen?"
"EINE WANZ…?"
"Pssst! Genau…"
"Was macht man denn mit so einer Wanze?"
"Damit hat das Bundeskriminalamt Leute abgehört."
"Das was?!?"
"Das Bundeskriminalamt, der Vorgänger des Bundessicherheitshauptamtes."
… den Rest kann sich jeder selber denken :-)
Grüße!
@14
"..ist es vielleicht eine bauliche Veränderung am KFZ? Gibt 3 Punkte in Flensburg, wenn man sowas nicht vom TÜV eintragen lässt."
also wenn das Dingens als bauliche Veränderung in Erscheinung tritt (der unbedarfte Globalisierungsgegner braucht ja mit sowas nicht zu rechnen) dann währe doch eigentlich eine Anzeige geg. das BKA wg. gefählichen Eingriffs in den Straßenverkehr angbracht.. *gg*
@29: Das mit dem BSHA finde ich gar nicht lustig. Leider.
Das Ding muss eigentlich ans Auto eines MdB geklebt werden. Sorgt für Schlagzeilen *g*
Noch besser: http://www.gulli.com/news/windows-zur-strafe-ex-2007-09-10/
Und wie wäre es, das Ding vor ein Musikgerät zu legen, dass per Endlosschleife "Deutschland muß sterben, damit wir leben können." abspielt? Ohrwürmer bei Spitzeln zu verursachen löst hoffentlich keinen Anspruch auf Schadensersatz aus…
ich würd so ein ding einfach abnehmen und an den nächsten linienbus kleben.. oder gleich an nen ice international nach amsterdam ;-)
Back to Hehlerei: Wo ist die rechtswidrige Vortat?
Das Entfernen oder schon das Anbringen der Wanze? Oder die Weitergabe öffentlicher – jedenfalls fremder – Eigentumsgüter?
Den möchte ich sehen, der den Eigentumsnachweis führt! Aber so sind wohl Behörden: Bloss kein Kehrgeld zahlen, man ist ja beratungsresistent und unbestechlich – nicht mal Vernunft darf man annehmen…
*kopfschuettel*
Hi,
ich habe mal vor ein paar Jahren in einer newsgroup gelesen, das sich BKA Beamte in der Wohnung geirrt hatten und der fälschlicherweise Abgehörte durch zerstörung dieser Wanzen gegen die unrechtmäßige Abhöraktion gewehrt hat. Unstrittig war, das die Wanze in die Nachtbahrwohnung gehörte. Strittig war nur, das der Bürger sich durch die Verletzung der Wohnung durch zerstören der Wanze gewehrt hat. Er sollte die Wanzen bezahlen. Offen blieb, wie man sich in dem Fall wehren kann. Die Frage ist, ob es zuzumuten ist, die Wanze bis zum Eintreffen des BKA weiter aktiv zu lassen.
alles quatsch die chinesen sind schuld
es lebe das feindbild
@36 (Moxy)
Das Problem habe ich damit auch. Prinzipiell könnte in der Verweigerung der Rückgabe noch eine Unterschlagung zu sehen sein, aber schließlich müßte dann die Hehlerei als mitbestrafte Nachtat wegfallen, wenn ich mich daran noch recht erinnere.
In dem Rahmen gibt es wohl noch die Möglichkeit der Wahlfeststellung zwischen den Delikten, aber ob dadurch die grundlegende Problematik gelöst wird?
Unterstellt, die Wanze wurde mit dem Auto so fest verbunden, dass sie nicht ohne Beschädigung entfernt werden konnte, war sie somit als dessen wesentlicher Bestandteil auch Eigentum des PKW-Eigentümers geworden …
Jetzt weiß man endlich, warum Sachbeschädigung Terrorismus ist…
gefundene Wanzen von Chinesen nachbauen lassen und überall verteilen. So dass es immer ein nettes Grundrauschen gibt.
@2: sehr geil. ;-)
Wie ist denn das jetzt mit dem Hineintrilern in so eine Wanze mit der Schiri-Trillerpfeife?
Wird man dann noch wegen Körperverletzung oder Angriff auf Vollstreckungsbeamte verklagt?
@45/Andy:
Nein, das missbräuchliche Verwenden von Sportgeräten bei der akustischen Wohnraumüberwachung stellt nur im Rahmen der Verwendungsrichtlinien des Nationalen Sportbunds eine Ordnungswidrigkeit nach § Schiess-mich-tot, Absatz nicht-ganz-tot der Lärmschutzvorschriften dar.
Ausserdem ist es das erforderliche und mildeste Mittel den künftigen Klagegegner zu ermitteln.
;-)
Also ich würde dem BKA erstmal eine Rechnung schicken:
- Lagergebühr
- Auto-Abnutzungspauschale
- Benzinmehrkosten (das Ding wiegt ja sicher auch was)
- Arbeitsaufwand (für die Entfernung der Wanze)
- evtl. Kosten für Lackreperatur, etc.
Gruß,
Sinnfrei
Unverlangt zugesandte Wanzen müssen nicht aufbewahrt werden ;)
…und manchmal frag ich mich bei solchen Meldungen dann, wie bekloppt Theodore Kaczynski tatsächlich ist. Ganz doll hoff ich dann.
Also mal ehrlich. Dass das BKA noch Eigentum hatte, wird niemand bestreiten können. Ich frage mich nur, wie kommen die zur Hehlerei. Verkauf in Kenntnis des fehlenden Eigentums schön und gut. Wo ist aber die rechtswidrige Vortat? Unterschlagung durch Abmontieren vom PKW? Das führe wohl ein bisschen weit. Eher ist der Verkauf selbst die Unterschlagung.
Wenn man konstruieren möchte, könnte man natürlich annehmen: Einstellen bei eBay (Angebot zum Verkauf) = Unterschlagung. Letztendlicher Verkauf = Hehlerei. Da werden Handlungen aber irgendwie doppelt verwertet…
@50 (Dirk)
Das Thema hatten wir schon kurz etwas weiter oben:
Eine Unterschlagung im Vorfeld des Verkaufs könnte hier durchaus in der Verweigerung der Rückgabe der Wanze an die Polizei zu sehen sein.
Dies bringt uns aber imho bei der Hehlerei nicht weiter, da dann der Verkauf als Verwertungshandlung nur mitbestrafte Nachtat wäre. Man kann in der Regel ja eben nicht seine eigener Hehler sein.
Prinzipiell ist bei diesen Delikten wohl auch Wahlfeststellung möglich, das bringt uns aber m.E. in Bezug auf die Grundproblematik nicht weiter.
@RA Junghans: Aber das ist doch das was ich meinte: Wo ist die Vortat eines anderen? Als Hehler kommt nur der Ankäufer in Betracht…
@RA Junghans: Um es nochmal klarer zu sagen: Es kann nicht genügen, dass ein anderer die Wanze vom PKW entfernt hat, als derjenige, der sie versteigert.
Würde man aber eine Unterschlagung durch Angebot bei eBay und eine Hehlerei durch den Verkauf annehmen, dann würde man einen zusammenhängenden Lebenssachverhalt aufspalten und ihn zwei Personen zurechnen. Damit wäre es doppelt verwertet.
@ 52+53 (Dirk)
Na, da sind wir ja mal nahe beisammen.
Aber wie schon angemerkt, kann hier die Verweigerung der Herausgabe an die Polizei, nachdem diese ihr Eigentum zurückgefordert hat, durchaus als der für die Unterschlagung nötige Manifestationsakt der Zueignung in Frage kommen.
Hier wäre also theoretisch Raum für die Unterschlagung des einen mit folgender Hehlerei des anderen.
Beide jedoch nur wegen Hehlerei dranbekommen zu wollen – und da sind wir uns einig – hat den Fehler, daß man eben nicht Sachen hehlen kann, die man selbst erbeutet hat.
Eine Wahlfeststellung zwischen den Delikten ist aber wohl auch noch möglich, nur bezweifle ich, daß diese hier einschlägig ist, da sich hier das Bild einer Unterschlagung mit anschließender eigener Verwertung aufdrängt.
@RA Junghans: ja, ich denke grundsätzlich sind wir hier dergleichen Auffassung. Für eine Wahlfeststellung ist aber hier kein Raum. Eine Wahlfeststellung ist nur dann möglich, wenn sicher feststeht, dass der Täter eine der beiden Taten begangen haben muss, wobei sich beide Taten gegeneinander ausschließen (Alternativverhältnis, liegt vor) UND sich weder die eine, noch die andere Tat sicher beweisen oder verneinen läßt UND sicher feststeht, dass keine straflose Handlung vorliegt.
Wenn man aber in der Verweigerung der Rückgabe die Manifestierung des Zueignungswillens sieht, dann ist klar, dass die Unterschlagung vorliegt. Dann scheidet die Hehlerei aus, weil schon die Täterschaft an der Vortat vorliegt. Lehnt man die Unterschlagung dagegen ab, fehlt das Bezugsdelikt für die Hehlerei, so dass die Hehlerei auch dann ausscheidet.
Gibt es aber keine Sachverhaltsvariante, in der die Hehlerei angenommen werden kann, scheidet die Wahlfeststellung aus.
@55 (Dirk)
Jep, so sieht´s aus!
Ich bin für abmontieren, unfrei per Post ans BKA Abteilung: Fundamt für peinliche Verluste.
-mat-
Schön, die selbstverständlichen Annahmen zu sehen. :)
Ebay! Es wurde in einer Berliner Kneipe o.ä. versteigert.
Kaum hat einer "ebay" gesagt, sagen alle "ebay".
Mein Rechtsempfinden sagt mir, ich darf eine Wanze demontieren und wegwerfen, da ich nicht weiß, von wem sie kommt (Industriespionage, fremde Dienste, …).
Wenn sich ein Dienst meldet, und ich habe sie noch, dann muß ich sie wohl rausrücken, wenn der Dienst seine Rechte nachweisen kann (Quittung von Conrad o.dgl.:) )
Tja, es gibt noch eine Möglichkeit das das BKA mit der Klage durchkommt. Dazu wäre es nur nötig das sie die Wanze selbst auf nicht legalem Wege besorgt haben.