Haftstrafe für Münchner Anwalt
Ein bekannter Münchner Rechtsanwalt ist vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Ohne Bewährung.
Über die Hintergründe berichten die taz und heise online.
In einem Kommentar zu den gestrigen Links hat Leser Dirk geschrieben:
Ich glaube nicht, dass das Urteil des AG Berlin-Tiergarten in dieser Form Bestand haben wird. Eine Strafaussetzung zur Bewährung ist bei einer Freiheitsstrafe bis 1 Jahr der praktische Regelfall. Alles andere bedarf besonderer Begründung. Warum eine Verurteilung aus 2000 dem entgegenstehen sollte, ist nicht ersichtlich, da der zeitliche Abstand zu groß ist.
Überdies wäre die Vorstrafe bei der Länge der Freiheitsstrafe zu berücksichtigen, wird sie aber nochmal wegen der Frage der Aussetzung zur Bewährung verwendet, liegt eine Doppelverwendung vor. Zu guter letzt kommt dann wohl auch noch eine Gesamtstrafenbildung in Betracht, wenn die andere Verurteilung rechtskräftig wird.
Das waren auch meine Gedanken.
Mal ne Frage, hat es sich für ihn nun als Anwalt erledigt?
und so aus rein erzieherischen Maßnahmen kann man dem Herrn die 6 Monate Kur-Urlaub auch nicht gönnen? Als Laie würde es meinem Rechtsempfinden entgegenkommen, wenn Herren und Damen, die beruflich mit Angelegenheiten des Rechts zu tun haben, eine empfindlichere Anwendung desselben erfahren würden. Aber dafür gibt es wohl keine Grundlage, oder?
Wie steht es denn mit der Anwaltszulassung? Wenn ein Anwalt gleich drei Mal wegen Delikten wie versuchten Betruges, Unterschlagung und Urkundenfälschung verurteilt wurde, kann und sollte die Anwaltskammer nicht tätig werden? Zumindest wenn die Urteile rechtskräftig werden?
Ich bin kein Jurist. Dies vorausgeschickt denke ich aber auch, dass eine Vorverurteilung im Jahr 2000 (noch nicht einmal wegen (versuchten) Betrugs) keine Haftstrafe rechtfertigt.
Andererseits ist die Begründung "Chaos im Büro" schon mehr als dreist. Das dieser Argumentation kein Glauben geschenkt wurde, ist meiner Meinung nach mehr als verständlich. Auch finde ich es verständlich, dass ein Richter, dem eine solche …nunja… eher unglaubwürdige Geschichte erzählt wird (noch dazu von einem erfahrenen Anwalt), etwas grantig reagiert. Vielleicht sogar in dem Bewustsein, dass das eigene Urteil kassiert werden wird.
Grüße!
Ein großer Tag für Deutschland!
Ob das eine gute Werbung für einen Anwalt ist, wenn er sich (laut taz) mit "Chaos" im Büro und "mangelnder Rechtskenntnis" verteidigt? Was sagt die Anwaltskammer dazu?
Der Ausspruch "dass die Allgemeinheit vor G. geschützt werden müsse" legt wohl auch nahe, dass die Richterin schon gar nicht unvoreingenommen an die Sache herangegangen ist.
> Alles andere bedarf besonderer Begründung. Warum eine Verurteilung aus 2000 dem entgegenstehen sollte, ist nicht ersichtlich, da der zeitliche Abstand zu groß ist.
Es gibt zusätzlich eine (noch nicht rechtskräftige) Verurteilung zu 9 Monaten wegen Unterschlagung von Mandantengeldern vom Anfang dieses Jahres. Nimmt man beides zusammen und berücksichtigt, dass alle drei Taten im direkten Kontext zu seiner Anwaltstätigkeit steht, halte ich Bewährung zumindest für fragwürdig.
Mag jetzt einfallslos wirken, trotzdem schließe ich mich der Frage von 3. und 6. an: kann die RA-Kammer nicht eingreifen??
@Peter: Aber das Urteil ist nicht rechtskräftig und solange das so ist, ist er unschuldig, dann darf das Gericht dieses Urteil aber auch nicht verwenden.
Und wenn es dann mal rechtskräftig wird, dann ist eine Gesamtstrafe zu bilden, dann kann man das ältere Urteil aber wohl wieder nicht zur Begründung der Bewährung heranziehen (zu mal in diesem ja gerade eine Bewährungsstrafe verhangen wurde, die andere Straftat aber nun auch nicht während der Bewährungszeit begangen wurde).
Ich halte die Verweigerung der Aussetzung zur Bewährung hier für nicht haltbar. Das ist doch auch vollkommen unüblich.
Dirk: So berühmt ist G. nun auch nicht. Wenn die Richterin eben diesen Eindruck aus Verhandlung und Akten bekommen hat, gilt das wohl kaum als Voreingenommenheit.
Ein Punkt noch: die besondere Begründung wird man natürlich im schriftlichen Urteil und nicht in einem journalistischen Artikel eines Prozessgegners suchen müssen.
@7: Der Ausspruch “dass die Allgemeinheit geschützt werden müsse” ist ja gerade das Ziel, wenn jemand hinter Gitter gebracht wird. Mit Befangenheit hat dies nichts zu tun.
@Torsten: Das Urteil ist mündlich am Ende der Sitzung zu verkünden – wie auch geschehen. Die Ausführungen müssen die wesentlichen Gründe des Urteils nachvollziehbar wiedergeben (§ 268 Abs. 1 S. 2 StPO).
@T: Nein, der Schutz vor dem Täter spielt in unserem Strafrecht nur noch eine untergeordnete Rolle. Ziel des Strafrechts ist es heutzutage, den Täter zur Besinnung zu bringen und ihn zu resozialisieren.
vielleicht haben wir a das glück und Herr G. weiß nicht, dass er gegen das "ohne Bewährung" was machen könnte (wg. "mangelnder Rechtskenntnis") ;)
Dirk: Und da wir beide nicht anwesend waren, können wir nur über die genauen Begründungen spekulieren, sofern sie der Prozessgegner nicht genannt hat. Klarheit wird die schriftliche Begründung bringen, die sicher auf lebhaftes Interesse stoßen wird.
@14 (Dirk) …also anschließende Sicherheitsverwahrung?
Insbesondere der Taz-Bericht liest sich so, als habe der Herr G. nach § 366 II verrechnet (vermutlich auf Abmahnkosten) und § 366 I mit Mißachtung gestraft.
Kann ja mal passieren, daß man eine Tilgungsbestimmung übersieht. Schlimm nur, wenn man den Fehler nicht eingestehen will.
Ins Bild passend ist dann eine Zwangsvollstreckung, die auf starke Schädigung des Gegners ausgelegt ist. Einen Gerichtsvollzieher vorbeizuschicken, der 660 € haben will, ist bei einem etablierten Wirtschaftsunternehmen nicht unbedingt offensichtlich aussichtslos, wenn es denn wirklich was verbrummt haben sollte.
In der Situation gegen die Domain vorzugehen ist für mich persönlich bereits vorsätzliche sittenwidrige Schädigung.
Dann noch mangelnde Rechtskenntnis einzuwenden … m.E. ist das Ergebnis des AG Tiergarten gerecht, selbst wenn es an Begründungsmängeln leiden sollte. Es ist nicht Aufgabe eines "Organes der Rechtspflege", mit eigenen Fehlern maximalen Flurschaden bei Dritten anzurichten, nur um das eigene Profil zu schärfen. Wegen der besonderen Rücksichtslosigkeit und Inkaufnahme erheblicher Schäden halte ich eine stärkere Sanktion schon für schuldangemessen.
@ 9:
M.E. ist die berufsständische Selbstverwaltung zahn-, nutz- und sinnlos, aber dafür teuer. Vermutlich warten die jetzt erstmal ab, bis alles rechtskräftig ist und sie jemand zur Jagd trägt.
sicherlich, die allgemeinheit muss vor dem herrn geschützt werden. aber da hätte sich ein berufsverbot nach § 70 stgb als maßregel der besserung und sicherung angeboten, und eben nicht die verhängung einer unbedingten freiheitsstrafe.
eine doppelverwendung (bzw. richtiger doppelverwertung) wie leser "dirk" sehe ich allerdings nicht. bei der frage, ob eine freiheitsstrafe zur bewährung ausgesetzt wird, oder nicht, geht es allein um eine prognoseentscheidung. insofern kann für diese frage noch einmal auf sämtliche umstände zurückgegriffen werden, gleichgültig, ob sie auch schon für das strafmaß verwertet wurden.
Die Prognoseentscheidung ist eine Beurteilung der zukünftigen Entwicklung. Diese dann auf begangenes zu stützen ist aber nur insoweit möglich, als dass man in die Beurteilung einfließen lässt, ob frühere Verurteilungen Wirkung gezeigt haben. Nur weil ein Täter eine schlimme Phase hatte, spricht dies nicht für eine negative Prognose.
Dirk: Warum soll das hier nicht der Fall sein? Weil die taz einen Satz der Richterin zitiert hat?
Es trifft zumindest nicht den Falschen.
Torsten, ich weiß nicht, warum du so danach geiferst. Ich habe gesagt, die veröffentlichte Begründung genügt mir nicht für die Annahme der Ausnahme. Folglich sehe ich nicht, dass sich das Urteil halten läßt. Das kann ja nach der Urteilsbegründung anders aussehen, wesentlich ändern kann sich das aber eigentlich kaum (§ 268 StPO).
Hier wird scheinbar tunlichst vermieden, den Namen zu nennen. Kann mir einer ans Bein pinkeln, wenn ich den in meinem Blog verwende?
Wieder so eine Geschichte, wo man das Brechen kriegt. Wieso darf ein Rechtsverdreher, der sich durch diverse, nicht gerade harmlose Vergehen gegen Gesetze hervorgetan hat, überhaupt noch als Anwalt arbeiten?!?
Es ist ja auch nicht so, dass das alles Versehen gewesen wären.
Und in Fällen wie Aussagen ala 'in meinem Büro herrscht so ein Chaos' oder 'ich hab doch davon keine Ahnung' finde ich es ausgesprochen bedauerlich, dass fahrlässige Dummheit nicht strafbar ist. Oder Profilierungssucht. Oder Arroganz.
Wer sich auf solche Weise eine Domain ergaunern will, die vermutlich sehr viel mehr als 660€ Wert wäre, der hat damit grösseres vorgehabt als diese gegen (eingebildete) weitere Forderungen aufzurechnen.
Meine Ansicht: 6 Monate sind zu wenig, gerade im Hinblick auf die bereits erfolgten Verurteilungen in der Vergangenheit, die alle in die gleiche Kerbe schlagen. Der Mann ist Wiederholungstäter aus Überzeugung.
Mag ja sein, dass Resozialisierung in manchen Fällemn hilfreich ist, setzt aber voraus, dass sich der Täter auf resozialisieren lassen will. Das sehe ich bei dem Unfreikasper aber eben nicht. Lass den ruhig mal zwei drei Jahre hinter Gitter schmoren, ohne Privilegien, ohne Sonderwürste.
velvet
Nachtrag: Aus der Verurteilung von 2000 – da zulange vrobei – wird man nicht herleiten können, dass diese keine Wirkung hatte. Eine andere rechtskräftige Verurteilung ist aber nicht bekannt.
@ 20 dirk
deine erwägungen, dass eine lang zurückliegende freiheitsstrafe unter umständen überhaupt nicht zu berücksichtigen ist, mag in diesem fall durchaus zutreffen.
was jedoch nicht zutrifft ist deine ansicht, dass zurückliegende straftaten nicht für eine prognoseentscheidung herangezogen werden dürfen. dies ist sehr wohl der fall.
ebenfalls nicht korrekt ist deine heranziehung des doppelverwertungsverbots. dass jemand – zum beispiel – "bewährungsversager" ist, darf sehr wohl sowohl beim strafmaß, als auch bei der legalbewährungsprognose verwertet werden.
@ 26 dirk
da hast du allerdings recht.
;-)
Der ist FERTIG !
Im Dezember 2006 wegen Unterschlagung zu 9 Monaten auf Bewährung verurteilt – noch nicht rechtskräftig -
September 2007 wegen Betrugs zu 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt – wohl auch noch nciht rechtskräftig -
In München einen weiteren Fall von Veruntreuung von Kundengeldern anhängig…
Wenn nur die Strafe vom Dezember rechtskräftig wird und noch irgendwas dazu kommt, kann er sein schäbig wirkendes Kanzleischild abhängen :)
Ein schööööner Tag, die Welt steht still, ein schöner Tag… Komm Welt lass Dich umarmen, welch ein Tag… *sing*
Nein Robert, ich glaube nicht, dass er fertig ist. Wenn seine zuständige Anwaltskammer das macht, was sie schon seit Jahrzehnten macht, nämlich nichts entscheidendes, dann behält er seine Zulassung. Die Verurteilung(en) geben ihm vermutlich in gewissen Kreisen noch Street-Credibility. "Das ist einer von Uns".
Ich frag mich ja was in seinem Hirn vorgeht. Gerade als Anwalt muss man doch wissen, was bei Unterschlagung, Veruntreuung etc. auf einen zukommen kann. Oder hält man sich als Anwalt für unbesiegbar und viel schlauer, als alle anderen?
Warum wusste ich nur, dass es irgendwann mal soweit kommen wird?
Warum sind Menschen wie Herr G. psychologisch schnell durchschaubar und ihre Aktionen vorhersehbar? Hätte man nicht schon viel früher eingreifen müssen?
Wieso kommentiert D. hier im LawBlog eigentlich immer nur fremde Threads und gibt dort seinen unqualifizierten Senf dazu? Erstmalig wünsche ich mir einen Kommentar von ihm, und zwar genau hier!
Mir fällt was Interessantes auf. Man lese das Impressum des "Münchener Anwaltes", und anschliessend diesen Text:
http://www.kanzlei-hoenig.info/index.php/impressum-und-briefkopf-zulassungshinweise-entfernen
Den weiteren Fortgang der Dinge muß man halt abwarten, auf jeden Fall ist dieses Urteil sehr zu begrüßen. Das löst keine klammheimliche, sondern richtig offene Freude bei mir aus.
Und interessant ist doch, daß ein gewisser Kommentator hier noch gar nicht aufgetaucht ist …
Ich hoffe sehr, dass das Urteil Bestand haben wird. Offensichtlich trifft das Urteil bei allen, die das Thema interessiert, auf großes Wohlwollen. Das so oft so gern zitierte Rechtsempfinden wird hier ausnahmsweise mal getroffen. Und das ist im Bereich der Wirtschaftskriminalität bei großen Tieren ja nicht so häufig.
@36 Stimmt.
Dabei könnte er etwas fachlichen Rat wohl sehr gebrauchen…
Hier scheint noch etwas vorzuliegen.
Argh.. Hier ist der Link:
http://www.abzockwelle.de/m_016.htm
Früher gab es Pranger, da standen dann Leute davor, die schimpften. Die waren primitiv. Pranger gibt es heute nicht mehr.
@41
Pranger gibt es schon lange wieder.
Ob das eine gute Werbung für einen Anwalt ist, wenn er sich (laut taz) mit “Chaos” im Büro und “mangelnder Rechtskenntnis” verteidigt? Was sagt die Anwaltskammer dazu?
Seine Zitat: "unglaubwürdigen Ausflüchte" hat ihm schon seine Strafrichterin in München nicht abgenommen.
@7: Der Ausspruch “dass die Allgemeinheit vor G. geschützt werden müsse” legt wohl auch nahe, dass die Richterin schon gar nicht unvoreingenommen an die Sache herangegangen ist.
Ich nehme mal an, Günni hat dort genauso arrogant und überheblich herumgerotzt, wie bei der Richterin in seinem Untreueverfahren in München.
@14: Ziel des Strafrechts ist es heutzutage, den Täter zur Besinnung zu bringen und ihn zu resozialisieren.
So, wie dieser Anwalt agiert, nach Aussage seiner Strafrichterin in München "seine äußerst herablassende Art, seine völlige Uneinsichtigkeit und sein fehlendes Unrechtsbewußtsein" und auch nach meiner Meinung ist der nicht sozialisierbar.
Und eine ganze Reihe Menschen, die er z.T. seit Jahren mit schikanöser Rechtsverfolgung drangsaliert, haben IMO sehr wohl Anspruch darauf, vor solchen Leuten geschützt zu werden.
@20: Die Prognoseentscheidung ist eine Beurteilung der zukünftigen Entwicklung.
so gesehen, müßte ihm IMO die REchtsfähigkeit aberkannt- und er unter Amtsvormundschaft gestellt werden.
Nur weil ein Täter eine schlimme Phase hatte
IMO hatte der keine schlimme Phase, das ist bei dem "Normalzustand".
Das war nur eine Frage der Zeit..
41: kein Mitleid mit einem, der nie Mitleid mit seinen "Opfern" hatte.
Die Gesellschaft leidet beträchtlich unter ihm. Das ist seit min. 15 Jahren umfassend dokumentiert.
Ich sags ja nur ungern aber Günni ist einer der wenigen den ich es gönne mal ein par Monate gesiebte Luft zu atmen, vielleicht hifts ja?
Gruß
Zack
Mal dumm gefragt:
Ich habe eine Forderung über 653 Euro, für die ich einen Titel habe und über die ich pfänden darf.
Dann "glaube ich", noch weitere Forderungen zu haben, über die ich keinen Titel habe, und über eine andere (vermutlich geringere Summe. Sagen wir mal 350 Euro.
Jetzt geht eine Zahlung über 653 Euro ein.
Kann ich jetzt behaupten, die Zuordnung sei mir unklar (was schon anhand der Summe schwierig wäre, und eine Rechnungsnummer gab es ja auch), "befriedige" damit meine anderen Forderungen (über die ich keinen Titel habe) und pfände munter weiter?
Danke @Anonymous !!
Obwohl… hat sich erledigt.
Allerdings hätte wohl einzig und allein die exakte Höhe des Betrags für Klarheit schaffen müssen.
Und das an der Betreffsnummer nicht zu verstehen war?
War das die fehlende Rechtskenntnis?
Hmm… in zig Foren und Blogs geht die Post in Form von Freudengeheul ab.
Viele der Leute in der Branche (na gut – alle) kennen das Geschäftsgebahren und die Methoden schon länger. Bei dieser Person muß von dringender Widerholungsgefahr ausgegangen werden. Nein, man kann sich eigentlich sicher sein daß eine Bewährung keine Änderung es Verhaltens bringen würde/wird.
Bei einer gegensätzlcihen Entscheidung finden sich sicherlich Leute die noch Akten zu Tanja oder Explorer vorliegen haben und diese dem Gericht zur Verfügung stellen können.
Naja, wenn ich jemanden im Netz (weil mir die Aussagen nicht passen) mundtot machen wollte wäre er auch meine erste Anlaufstelle.
Heute erlaube ich mir mal ein wenig Polemik ;-)
You live by the sword, you die by the sword…
Entweder hat er sich selbst eingetragen oder jemand anderer hat es für ihn gemacht.
Man könnte im Internet nichts mehr bestellen, wenn die Bestätigungsmail abmahnbar wäre. Aber genau durch diese Mail vergewissert sich der Anbieter ja, dass die Bestellung in Ordnung
geht.
Cool.
"Ob das eine gute Werbung für einen Anwalt ist, wenn er sich (laut taz) mit “Chaos” im Büro und “mangelnder Rechtskenntnis” verteidigt?"
Klaar, wäre sofort MEIN Anwalt, denn so viel Dreistigkeit verdient schon wieder Respekt.
Ein Skandal ist allerdings
dass der Mann überhaupt wegen eines so läppischen Betrags die Domain ein deutschen Tageszeitung pfänden durfte.
@Heinz
Würdest du zu einem Arzt gehen, der Kunstfehler mit mangelnden Medizinkenntnissen rechtfertigt?
Er hat vor zwei Tagen ja auch noch hier seinen Senf zum Arcor Bericht gegeben. Bestimmt wird er sich jetzt freuen, wenn er hier mit liest ;)
@Sky: das tut er bestimmt!!
Dann könnte man vielleicht das Motto einer CEO-Bloggerin bemühen:
Heul nicht! Sag was!
@55: Ich hab noch einen:
Ein Autofahrer, der das Überfahren eines Rotlichts mit "zu viel Kram am Armaturenbrett" und "fehlender Kenntnis der Strassenverkehrsordnung" rechtfertigt :-)
Wie ging der Witz:
Fragt jemand einen Anwalt der im Knast sitzt:
"Na wie gehts?" – "Kann nicht klagen!"….
Genau. Ich wollte ja die 5 Millionen in der Schweiz angeben, aber der Schreibtisch war so voll mit Zeuchs und ich wusste gar nicht, dass man das muss…
Im Heise-Forum gibt es bereits über 2000! Kommentare, viele davon auf grün. Seit es dieses Forum gibt (sind ja schon ein paar Jahre) habe ich noch nie soviele gleichlautende Kommentare gelesen (wobei ich habe sie nicht wirklich alle gelesen ;-), ein wahrlich historischer Tag!
Der Mann hat sich seit Tanja halt eine Menge guter Freunde gemacht.
Wahrscheinlich grinsen sie sogar bei Microsoft.
Eine Frau und ein kleines Mädchen besuchten das Grab des Opa, der zu
Lebzeiten Anwalt war. Auf dem Weg vom Grab zurück zum Auto fragte das
Mädchen plötzlich: "Mama, darf man zwei Personen im gleichen Grab
begraben?" – "Nein, das darf man nicht", antwortete die Mutter, "wie
kommst du auf diese Idee?" Da sagte das Mädchen: "Auf dem Grabstein
dort steht: 'Hier liegt ein Anwalt und ehrlicher Mann'."
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,505241,00.html
@62: Nennt sich "grüne Welle" – der Rekord liegt bei ca. 11.400 Beiträgen zu einem Thema.
Aber ich bin mir sicher, daß der Anteil der Beiträge die von Herzen kommen bereits jetzt höher liegt als damals ;-)
Eins muß man Günni lassen: Er hat es geschafft sich eine komplette Branche zum Feind zu machen, unabhängig von Position und Unternehmensform.
ich habe ganz viele böse worte im kopf, die ich hier nicht reinschreibe.
hihihi. schade, dass das urteil m. e. keinen bestand haben wird.
.~.
@67.
Anscheind ist noch eine anderes Verfahren am laufen, in welchem es um die Veruntreuung von Mandatsgelder geht, selbst wenn er nicht in den Knast muss, die Zulassung wird wohl weg sein.
darf man eine so Verurteilte Person eigentlich nun "Betrüger" nennen ? darf man auch anderen davon erzählen das diese Person ein Betrüger ist ? Darf man den Kunden dieser Person erzählen das er ein Betrüger ist ?
ich bin da nicht so versiert drin ^^
@69 BackFlash
Ich weiß es nicht. Vielleicht nicht, solange das Urteil endgültig rechtskräftig ist. Der Blogbetreiber schreibt immerhin: "ein bekannter Münchner Rechtsanwalt".
Ich würds (noch) nicht schreiben. Zum Glück habe ich kein Blog.
@ 53: “Ob das eine gute Werbung für einen Anwalt ist, wenn er sich (laut taz) mit “Chaos” im Büro und “mangelnder Rechtskenntnis” verteidigt?”
Mit "Chaos im Büro" wollte er sich in seinem Untreue-Verfahren in München herausreden. Erst sollten die vielen Anfragen des Mandanten nach seinem Geld übersehen oder vergessen worden sein, dann hätte der Mandant sich angeblich geweigert, seine Bankverbindung zu nennen, zu der das Geld überwiesen werden sollte.
Die mangelnden Rechtskenntnis halte ich allerdings für mehr als nur glaubhaft.
– manueller Trackback –
http://gaervorgang.de/2007/09/12/40/
Der Münchner Winkeladvok.. äh Rechtsverdr.. äh Abmahnanwalt G. (auch bekannt als Tanja Nolte-Berndel)[...]
nunja. wenn es ein anwalt verdient hat dann er.
Ich brauchte nur den Titel dieses Weblog-Eintrages zu lesen und hatte dabei gleich an den allseits beliebten Günni denken müssen. Und wie ich sehe, lag ich mit meiner Vermutung gar nicht so falsch. ;-))
Ein Kommentar aus der SZ:
"Vaseline hin oder her, das dürfte ein
schmerzhaftes Urteil für Günni sein."
Hallo ich, habe deine Anzeige in der GAMER HIRNTOT AKTUELL! gelesen. Und dacht mir so vielleicht schreb ich dir. Du musst meine Schrift Entschuldigen aber Hier darf mann nur auf dem viel Zu grosen Raster Schreiben. Mit dem Gestellten Briefpapier. Überhaupt is est voll öd hier man Muss immer pünktlich ins bett. Einen Computer erlaubt die Obrigkeit auch nich aber vielleich schickst mir ein Spiel für die Playstation die sind So Teuer. Und ich habe, nicht viel Geld zur Zeit. Auch Uhren, mit so Markennamen drauf, wären TOLL!! Oder eine Kiste mit Zigaretten drin, die Steuerbanderole kann ruhig abgefallen, sein. Naja machs gut
Dein Bernd!!
Wer den Schaden hat (und das kann man in diesem Falle auch mehrdeutig verstehen) braucht für den Spott nicht zu sorgen …
Gesamtstrafenbildung? Das würde doch voraussetzen, dass die Geldstrafe aus 2000 noch nicht vollstreckt ist, wovon ich nicht ausgehe.
@ 75 Geiler Komentar!
Running Gag im Heise Forum: "Wie gehts Günni?", "Kann nicht Klagen…"
Gruß
Zack
You made my day!
Auch wenn das Urteil wohl nicht lange Bestand haben wird, genießen wir die Zeit und Deine Schweißperlen, Günni.
Und auch wenn es bei der Bewährung bleibt… Ein Charakter wie Günni geht nicht durch diese Straßen ohne links und rechts einen Rechtsverstoß zu hinterlassen.
Wir wachen mit Argusaugen.
Und irgendwann kommt der Tropfen… und es heißt:
Gehe nicht über Los. Ziehe nicht…
WHAT A WONDERFUL WORLD!
Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Muß man das bei jemanden mit diesem "Lebenslauf" eigentlich noch glauben? Wird er seine Abmahnungen nur noch mit Originalvollmacht versenden können?
Fragen über Fragen.
@ 83: Muß man das bei jemanden mit diesem “Lebenslauf” eigentlich noch glauben? Wird er seine Abmahnungen nur noch mit Originalvollmacht versenden können?
Nicht vergessen: Er ist wegen Urkundenfälschung in 60(!) Fällen vorbestraft. ;-)
@81 nix Schweißperlen bei mir :-D
Die "Stallhasen" von HEISE durften gestern allerdings sehr oft anhand von ihnen übermittelten Screenshots suchen wo der Beitrag ist, welcher zu sperren war. Es kann sein, das die in´s Schwitzen kam. Heute Nachmittag oder Abend werde ich dann mal überprüfen ob die dann auch wirklich ALLES an unzulässigen Postings unverzüglich ab Kenntnis gesperrt/gelöscht haben …..
@85: Dürften Sie im Moment nicht andere Probleme haben, denen sie ihre "Arbeitskraft" vorrangig wimden sollten? *hrhr*
@85
Machen Sie doch mal Pause oder Urlaub, Herr von und zu. Haben Sie sich doch verdient. :-)
Off-Topic:
Schöne Webseite => http://de.wikipedia.org/wiki/Querulant
@87: Das passt ja nun aber mal wirklich gar nicht zum Thema ;o)
@85: Ich bezweifele, dass das die HEISE-"Hasen" gestört hat – die haben sich an der Masse der Kommentare wahrscheinlich erfreut. Ist es eigentlich gut oder schlecht fürs Renommée als Anwalt (solange man die Zulassung noch hat – die Kammer wird sich sicher noch melden) jetzt in aller Munde zu sein?
Ich frage mich schon, was der nach dem Ende seiner Anwaltskarriere machen wird. Wen wird er dann terrorisieren? Und wie?
Am besten wärs wohl, er würde sich ins Privatleben zurückziehen.
Selbst Heise mit Beanstandungen eindecken, aber die Mitarbeiter dort als "Stallhasen" bezeichnen.
Schaut mal, was Cinclus in Heise eingestellt hat:
http://forum.golem.de/read.php?20149,1078782,1078782#msg-1078782
*muahahaha*
@85/ Günni:
Schweißperlen nicht auf Grund des hier diskutierten Urteils, Günni. Nein, das kann einem Günter Pfeifen im Walde nichts. Aber kalter Schweiß auf Grund des schleichenden Gefühls der Einbahnstraße, die Du, GünDörr seit langem entlangjagen.
Glaubst Du wirklich, dass Du nur die direkt von Dir Ge-/Betroffenen gegen Dich aufgebracht hast? Glaubst Du, dass Dein bisheriges und anhaltendes Verhalten der Wertschätzung Deiner Person und Deinem beruflichen, sozialen und gesellschaftlichen Erscheinungsbild förderlich ist? Natürlich: Günni steht da drüber.
„Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden.“
Ich habe schon hitzige Hauptverhandlungen erlebt. Einer Richterin, der in einer Urteilsbegründung ein derartiger Satz über die Lippen geht, muss schon Besonderheiten an Dir festgestellt haben.
Eins hast Du geschafft: Deine Person und jetzt wohl auch Dein Psychogramm sind in die Geschichte des Internets in Deutschland eingegangen.
Und es schwant nicht nur Dir, dass Tanja wohl bald ausgetanzt hat.
Des Trauerspiels letzter Akt. Klappe…
Kleine Übersicht auf der Webseite der SZ:
http://www.sueddeutsche.de/computer/bildstrecke/925/132683/p0/?img=0.0
1998 ist die Computerspieleindustrie der GVU beigetreten.
Das könnte dem einen oder anderen Anwalt das davor florierende Geschäftsmodell gekostet haben.
"Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden"
Schön, dass es solche Richter gibt – und mir scheint, es werde Gott-sei-Dank langsam aber sicher immer mehr.
Man beachte das soeben bei PC-Welt (!) erschienene <a href rel="nofollow">Update</a>
Also , das die Vorstrafe von 2000 doch zum tragen kommt, könnte ein 'kompitenter' Anwalt für Strafrecht erklären. Die Löschung des Strafregister erfolgt normal nach 5 Jahren, aber die Löschung wird ausgesetzt, sollte im Laufe der 5 Jahre neue Starftaten begangen worden sein. Aber ich bin nur Laie, kann hier für meine Namensvetter sowieso keine Rechtsberatung machen. :-D
Hier der richtige <a href="http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/news/93471/index.html" rel="nofollow">Link</a>.
@97: Die BZR-Löschung hat damit nichts zu tun.
Du sollst nicht falsch gegen deinen Nächsten aussagen.
Herr Gravenreuth, wenn Sie in den Spiegel sehen:
WER IST DAS?
Sie gehen ja auch auf die 60 zu. Wie fühlt man sich nach jahrelangem „Schaffen“? Wie ist die Bilanz im Rückblick?
Fröhliche und zufriedene Menschen, die unter dem Regenbogen tanzen. Anerkennung. Respekt. Gewissenhaftigkeit. Solidarisch verbünden sich wildfremde Menschen gemeinsam für die eine Sache.
Bereiten Sie schon einmal vorsorglich die Anträge zum Jüngsten Gericht vor. Einen Befangenheitsantrag würde ich an Ihrer Stelle auch in petto halten. Ausreden sollen dort ziemlich unbeliebt sein.
Zumindest in der Internetwelt haben Sie Ihr ewiges Leben erlangt.
Der Preis dafür?
…
Hier liest sich die Sache mit der Tilgungsbestimmung etwas anders.
http://www.r-archiv.de/article2603.html
Wäre ja mal ganz interessant die damalige Presseerklärung im Orginal zu lesen.
@96 (RA JM)
Ich korrigiere mal Ihren Link zur PC Welt:
http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/news/93471/
@70
Da in beiden verlinkten Artikeln der Namen genannt wird, macht es keinen Unterschied, ob der Name genannt wird oder nicht. Zumindest nicht sollte sich der "bekannte Münchner Anwalt" soweit gestört fühlen, dass er den Beitrag gestrichen sehen will.
Schließlich war auch der Deeplink auf ein Foto schon zuviel.
Einen WUNDERSCHÖNEN GUTEN MORGEN an alle Leser
am Tag 2 der neuen Zeitrechnung.
Viva taz!
MITMACHEN:
http://dorfkramer.blogspot.com/2007/09/antrag-auf-berufsverbot-gegen.html
@107:
Habe einige Zeilen ein bisschen umgeändert. Schreiben ist jetzt fertig. Hast Du das gefaxt oder als normalen Brief losgeschickt?
Die Gunst der Stunde nutzen.
…ist süß!
Ich fände es gut, wenn dieser Anwalt mal einen Schuss vor den Bug bekäme. Er hat in der IT-Welt einen solch schlechten Ruf erworben, da er haufenweise Abmahnungen versendet und damit Leute evtl. auch ungerechtfertigt beschuldigt. Er ist ja schon vorbestraft. Wäre doch schön, wenn das Urteil Bestand haben würde. Ich hoffe es zumindest.
Dass GvG beliebt ist, war bekannt. Einen solchen Sturm der Freude quer durch alle Medien, Blogs und Foren habe ich nocht nicht erlebt.
Leider bewegen sich viele Kommentare und Beiträge im bloßen Bereich der Schadenfreude.
Wegen des offensichtlichen Interesses sollte hier bei Udo doch zumindest die rechtliche Komponente diskutiert werden.
Zu der Strafsache vor dem AG Berlin-Tiergarten gab es ja Spekulationen zu Hauf. Doch die- wenn auch als Kaffeesatz- herauszulesenden Fakten lassen die Sache tatsächlich brenzlig für den angeklagten GvG erscheinen.
Meines Erachtens ist seine Verteidigungsstrategie strafrechtlich und insbesondere unter Berücksichtigung der praktischen Handhabe der StGB-Vorschriften in der Praxis äußerst riskant.
Sich auf Tatbestandsirrtum und den Komplex Vorsatz und Tatbestandsirrtum zu verlassen, ist beängstigend fahrlässig. Damit sind tausende Studenten, die alle sicherlich keine Vorstrafen hatten in Sachen BAFÖG derbe auf die Nase gefallen.
Und gerade in Betrugssachen ist der Ausgang der Verfahren ja fast immer offen und nicht selten für Überraschungen gut.
Findet GvG keinen guten Verteidiger?
An welche Berufungskammer geht die Sache? Gibt es noch die legendäre betagte Richterin am LG Berlin, die früher immer die A-F Buchstaben bearbeitete? Da heirateten selbst gestandene Knackis noch die erste dahergelaufene Dame, um bloß den Namen ändern zu können.
Tja, Günni, vielleicht wäre Dörr doch gar nicht so schlecht…
Abwarten.
Für einen "Rechtsanwalt", der selber bei seinen Opfern maximalen Schaden in genauer Kenntnis der Rechtslage anrichtet, ist sein Hinweis auf das eigene "Chaos" weniger eine Schutzbehauptung, als eine offensichtliche Beleidigung des Intellekts durchschnittlich intelligenter Menschen. Gut, dass diesem Treiben mal ein Ende gesetzt wird. Oder doch nicht? Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus… :(
@102 – und das ist keinesfalls die einzige erfolgte Berichtung.
Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen im übrigen alle Bloggs und Newsticker, welche über die Verurteilung berichtet haben auch über einen Freispruch berichten – freiwillig oder "fast freiwillig"!
Verbesser mich auf @103(!) – und das ist keinesfalls die einzige erfolgte Berichtung.
Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen im übrigen alle Bloggs und Newsticker, welche über die Verurteilung berichtet haben auch über einen Freispruch berichten – freiwillig oder "fast freiwillig"!
Dazu muss es erstmal einen Freispruch geben.
@113
Laaaaaaaaaaaaangweilig! *gähn*
@113: „Nach der Rechtsprechung des BGH …“ hat jeder, über den irgendwo Tatsachenbehauptungen veröffentlicht wurden (oder gibt es dieses bewußte Urteil vielleicht nicht?), einen Anspruch darauf, daß weiterhin und, vor allem, nach dessen Belieben, weiter geschrieben wird? Mars, Mars …
@71: "Die mangelnden Rechtskenntnis halte ich allerdings für mehr als nur glaubhaft."
Nein. Rechtskenntnis ist leider durchaus gegeben, aber mangelndes Rechtsbewußtsein halte ich für mehr als glaubhaft.
Es ist doch eine abgefeimte Infamie, der Taz mit erfundenem Pillepalle ihre Domain mopsen zu wollen, womit ja nicht nur der Internetauftritt der Taz weg wäre, sondern womit man auch die gesamte Zulieferung von Beiträgen und Nachrichten abgreifen kann, den gesamten an die Taz gerichteten E-Mail-Verkehr. Gravenreuth kennt den Fall des Journalisten Wolf-Dieter Roth, wo der WDR Köln eben jenes tat (und sogar noch etwas mehr, da ging es dann auch um den Zugriff auf private E-Mails und das Homebanking von Herrn roht). Das ist, wie wenn man einer Firma (oder auch einem Privatmann) die Telefonzentrale bzw. Telefonnummer mit allen Durchwahlen wegnimmt. Und genau darum geht es hier! Er will die Taz lahmlegen und ebenso würde er auch gerne heise.de und spiegel.de haben, von spd.de ganz zu schweigen.
Folglich hat er die Taktik entwickelt, Domainen mit irgendwelchen Scharmützeln zu pfänden, um sie in seinen Besitz zu bekommen, ohne dazu noch erst das Marken- oder Wettbewerbsrecht bemühen zu müssen, so wie das vorher üblich war, wenn man sich eine fremde Domain aneignen wollte. Und niemand stoppt das! Dem Verein Abmahnwelle e.V. hat er abmahnung.de gepfändet und entwendet, mit abmahnwelle.de selbst hat er es ebenso versucht.
Ebenso die Bosnickelei, Redakteure des Heise-Verlags zu schikanieren, die drt ohnehin schon Tag und Nacht und Wochenende arbeiten müssen, indem er – was schon seit längerem bekannt ist – dort Dutzende Faxe pro Tag an die Geschäftsführung schickt und so die ganze Bude lahmlegt, indem er in denen kaum lesbar die Postings als Grafik einpastet, die er gelöscht haben will, statt die URLs per Mail anzugeben. Dann bekommen die Redakteure das von der Heise-Rechtsabteilung auf den Tisch geknallt und wenn sie die von Gravenreuth gelegten Bömbchen nicht schnell genug entschärfen können, bekommen sie die Papiere. Und Gravenreuth ist stolz darauf, wieder einen "Heise-Stallhasen" "geschlachtet" bzw. geschasst zu haben. Was für ein *****!
Wieso Herr Vetter, den ich sonst sehr als vernünftigen Juristen schätze, hier Bedenken wegen der Urteilssprechung hat, ist mir ein Rätsel. Ich hätte nur die durchaus berechtigten Bedenken, dass das Urteil tatsächlich in einer höheren Instanz kassiert wird (damit ist Graveneuth bislang leider sehr erfolgreich, weil er da viele "befangene" gute Freunde hat…) und er weiter frei rumläuft und den ganzen langen Tag weiter andere Leute schikanieren darf.
Also um die Heise-Redakteure bzw. Admins würde ich mir mal keine Sorgen machen. Gravenreuth gefällt sich wieder mal in der Rolle des Nebelwerfers. Immer dann, wenn er etwas verhauen hat fühlt er sich genötigt, zu etwas anderen Stellung zu nehmen. Und das dann jeweils mit einem etwas (durch was auch immer getrübten) Blick auf die Realitäten. Anstatt den Mund zu halten. Wie heise das sieht, steht hier: http://www.heise.de/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13520259&forum_id=10541 Vermutlich glaubt er wirklich, er könne noch irgenwas gegen den Verlag unternehmen, was über blossen Aktionismus hinausgeht. Er hat ja auch geglaubt, er könne vor einem berliner Gericht ein Urteil im Stile des münchener bzw. hamburger Landrechts bekommen. Wie gesagt, mit den Realitäten hat er es nicht so. Noch etwas zum lesen dazu: http://www.heise.de/newsticker/meldung/96052
> Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen
> im übrigen alle Bloggs und Newsticker,
> welche über die Verurteilung berichtet
> haben auch über einen Freispruch berichten
> – freiwillig oder “fast freiwillig”!
Nach der Rechtssprechung des BGH darf man auch in der JVA Freundschaften schließen.
Freiwillig oder "fast freiwillig"!
Tip: Tätowieren verboten! Unbedingt vermeiden!
Und wie ist es ausgegangen?