16.9.2007

Anklage gegen Kofferbomber zugelassen

Gegen einen der beiden „Kofferbomber“ hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) jetzt die Anklage der Bundesanwaltschaft ohne Einschränkungen zugelassen und das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet.

Der libanesische Staatsangehörige Yousef Mohamad E. H. D. muss sich also wegen versuchten Mordes „in einer unbestimmten Anzahl von Fällen“ und wegen versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion vor dem Staatsschutzsenat des OLG verantworten. Er soll mit einem (im Libanon festgenommenen) Kumpanen am 31. Juli 2006 zwei Koffertrolleys zum Kölner Hauptbahnhof gebracht und in zwei Regionalbahnen deponiert haben, die in Richtung Koblenz und Dortmund/Hamm unterwegs waren.

Den Beginn der Hauptverhandlung will der Senat mit der Bundesanwaltschaft und der Verteidigung absprechen. (pbd)

7 Kommentare zu “Anklage gegen Kofferbomber zugelassen”

  1. Detlev T. meint: (16.9.2007 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    Das wurde ja nun auch mal langsam Zeit.

  2. h.c. meint: (16.9.2007 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    Wenn die ernsthaft der Meinung wären, die hätten dort effektive Bomben gebaut hätte ich ja vorgeschlagen, einen Straftatbestand "Dummheit" zu schaffen…………….

  3. ckd meint: (16.9.2007 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    h.c.: Deshalb ja wohl auch "Versuch". Ich erinnere an § 23 StGB:

    (1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.

    (2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).

    "kann".

  4. n.k.r. meint: (16.9.2007 um 20:17) AntwortenReply to this comment

    Fällt das dann nicht fast schon unter den "untauglichen Versuch". ;)

  5. M L meint: (16.9.2007 um 21:49) AntwortenReply to this comment

    Herbeiführen eine _Sprengstoffexplosion_. Bin kein Anwalt, deshlb die ehrlcher Frage: Müsste der Stoff da nicht im SprengG gelistet sein? Und war das nicht Propangas? Oder wie ist "Sprengstoff" im STGB (308?) definiert?

    Grüsse — M

  6. ckd meint: (17.9.2007 um 09:53) AntwortenReply to this comment

    "§ 308 ist aber nicht auf die Anwendung von Sprengstoff beschränkt. Es kommen nach hM alle Mittel in Betracht, die eine Explosion herbeizuführen geeignet sind (vgl. § 1 Abs. 1 SprengstoffG, LG Braunschweig NStZ 87, 231, KG NStZ 89, 369, Lackner/Kühl 2, Tröndle/Fischer 3), wie Wasserdampf, ein Gemisch aus Calciumcarbid und Wasser (vgl. RG 67 35), Natrium und Chloroform, Knallgase (Gemisch aus Sauerstoff und Leuchtgas, Methan oder Wasserstoff usw.)." sagt uns der Lackner/Kühl dazu.

  7. headshop meint: (17.11.2007 um 23:18) AntwortenReply to this comment

    wie ist denn das nun ausgegangen?

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