Recht, wo es keines gibt

„Bis dahin gilt das Recht des übergesetzlichen Notstandes.“

Sagt der Bundesverteidigungsminister zu seiner Ankündigung, Bundeswehrpiloten erforderlichenfalls den Abschuss entführter Passagiermaschinen zu befehlen. Er übersieht dabei leider, dass es schon begrifflich kein „Recht“ des übergesetzlichen Notstandes geben kann.

Schon gar kein selbst ausgedachtes, für die Zukunft wirksames.

Dass Soldatenverbände jetzt offen zur Befehlsverweigerung aufrufen und sogar die Polizisten hämisch auf ihm rumtrampeln, dürfte dem Minister aber wesentlich mehr schaden als seine eigentümlichen juristischen Erkenntnisse.