Kurze Frage an die Rechtsexperten hier zum Thema GEZ: Verstößt die GEZ gegen Datenschutzbestimmungen, wenn sie Telekom-Daten (sprich: Telefonbucheinträge) nutzt, um vermeintliche Fernsehnutzer in die Gebührenpflicht zu nehmen?
Moxy meint:
(18.9.2007 um 18:33) Antworten
@Staatsexamen:
*rofl* die "Probleme" kommen doch ohnehin aus den jeweiligen Bereichen – "konkrete" Hinweise ergeben sich dann sowieso in jeder RICHTIGEN AG. Und selbst ganz gezielte Hinweise machen doch keinen Sinn, wenn einer ausgezeichneten Bewertung die "Willkür" des Bewertenden entgegensteht (s. Möglichkeiten richterliche Kontrolle von Prüfungsergebnissen)!
@Zürich:
Ich sag' mal nicht ohne Grund, dass das Auftreten der "StaPo" immer mal wieder, insbesondere bei einem Deutschen, den Eindruck wecken konnte, dass das "Ge" davor zu Recht weggelassen worden ist.
Zimperlich geht anders!
Fassungslos meint:
(18.9.2007 um 18:39) Antworten
@Zürich: Mädchen und Schwarzfahrer müssen sich nackt ausziehen; Reaktionen auf den Bericht
fassungslos, einfach fassungslos.
nicht besonders, weil es passiert ist, sondern weil diese form der schikane von offiziellen stellen auch noch gutgeheissen wird.
erinnert mich an menschen im kz, die stundenlang in eisiger kälte nackt in reih' und glied stehen mussten.
weit ist's nicht mehr.
sperman-kid meint:
(18.9.2007 um 18:48) Antworten
@2+3
nicht, dass mich die verfahren der polizei nicht auch schockieren würden, und grenzen klar überschritten wurden, aber (wie so oft) gleich mit nazi-vergleichen zu kommen, erscheint mir unangemessen und albern…
Schön, dass die Anspielung verstanden wird.
Schade, dass die Aussage nicht verstanden wird.
Sebastian meint:
(18.9.2007 um 19:18) Antworten
Ich finde es merkwürdig, dass in den Medien häufig so getan wird, als sei das Alter eines Flugzeugs maßgeblich für dessen Sicherheit verantwortlich.
Tatsächlich kommt es bei einem Flugzeug nämlich nicht auf das Alter, sondern auf die regelmäßige und richtige Wartung an. Das heißt eine gutgewartete 35 Jahre alte Maschine ist wahrscheinlich sicherer als eine schlecht gewartete 3 Jahre alte.
Leider – und das ist das eigentliche Problem bei der Sache – ist für den Außenstehenden, und dazu zählt in diesem Fall auch die Presse, praktisch nicht möglich zu erkennen, wie gut die Wartung ist, was dann natürlich zu eben diesen Fehlschlüssen betreffend des Alters führt.
Don meint:
(18.9.2007 um 19:24) Antworten
Schäublone, WiBaS .. erstaunlich zu welchen Wortschöpfungen man bei diesem Mann motiviert wird.
Chris meint:
(18.9.2007 um 20:11) Antworten
Strafanzeige wegen Beleidigung durch die Stasi-2.0-Schäublone … es WAR einmal ein demokratisches Land mit Meinungsfreiheit …
Langsam müssen wir uns fragen, an welchem Punkt ein ein freiheitlicher und demokratischer Staat aufhört … und ein totalitäter Staat anfängt.
Insbesondere die beschwichtigenden Worte des Ministers und seiner Genossen bezüglich der Vorratsdatenspeicherung, den Onlinedurchsuchungen und des Bundestrojaners "dass sie immer nur in kleinem Umfang eingesetzt werden" sind doch nur Sand in unseren Augen: Es mag einen konstruierten "sinnvollen" Fall geben (und selbst darüber lässt sich streiten!) – doch es gibt unzählige Missbrauchsmöglichkeiten. Der mögliche Missbrauch dieser "Werkzeuge" ist das was mir Angst macht – denn all das kann genutzt werden um Bürger zu unterdrücken … und keiner dieser Herren kann uns die Garantie geben, dass es in Zukunft nicht zur Unterdrückung verwendet wird. Mehr noch: Wenn ein <a href="http://www.zeit.de/online/2007/38/jung-kommentar" rel="nofollow">Minister Jung offen zur Missachtung des Grundgesetzes und der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes aufruft</a> … können wir uns nichteinmal mehr sicher sein, dass ein grundgesetzlich verankerter Missbrauchsschutz wirksam ist.
fassungslos meint:
(18.9.2007 um 20:39) Antworten
@4
> gleich mit nazi-vergleichen zu kommen, erscheint mir
> unangemessen und albern…
mit sicherheit nicht.
es geht um die überschreitung einer grenze, die nach meinem verständnis ein mensch entwickeln sollte.
das faschistoide daran: diese typen nutzen die eigene macht aus, um andere menschen zu demütigen. und sie reden sich noch ein, dass dies "nur zum besten" der betreffenden menschen sei.
das ist wie "arbeit macht frei" oder "exerzieren bei minus zehn grad".
was aber wirklich an die nazis erinnert: widerspruch wird erstickt. rechte (wie z.b. anruf beim anwalt) werden selbstherrlich unterdrückt. sobald die kritiker in der minderzahl sind, wird diese vorgehensweise "normal", dann gesetz.
glücklicherweise hält man mittlerweile nichts mehr von "rohrstock-schlägen auf fingerspitzen" oder "einsperren im schrank". und man möchte meinen, die menschen, deren kindheit so scheisse war, dass sie solche strafen gut finden, seien mittlerweile ausgestorben.
aber man lernt nie aus.
die polizisten gehören übrigens dringend therapiert.
h.c. meint:
(18.9.2007 um 20:40) Antworten
Zürich: Mädchen und Schwarzfahrer müssen sich nackt ausziehen
Erkennt man den regelmäßigen Drogenkonsum nur, wenn die Person nackt ist? Das hat mit Früherkennung rein gar nichts zu tun!
Das ist einfach nur Schikane, gegen die man sich juristisch wehren muss. Wenns sein muss halt auch bis zum EuGH, der findet sowas nämlich gar nicht lustig (geschweige denn angemessen).
Dirk meint:
(18.9.2007 um 21:30) Antworten
Zum "Verrat" der Klausurthemen:
sowas kommt scheinbar alle Schaltjahre vor. Ich erinnere mich an eine Vorlesung im Strafprozeßrecht, schon eeeewig her. Damals meinte der Dozent, daß selbst der damalige Präsident in einem Repetitorium die Themen der Klausuren verraten haben soll.
Interessant war auch die Aussage eines Dozenten im Rahmen einer Klausurbesprechung, nachdem er eine mündliche Prüfung abgehalten hatte, in der ich Zuhörer war. Sinngemäß: "Ich hätte denen von 0 – 18 Punkten alles geben können und man hätte mir nichts gekonnt. Es kommt allein auf die Begründung durch mich an."
Insofern ist man nicht nur auf hoher See und/oder vor Gericht "in Gottes Hand". :(
Moxy meint:
(18.9.2007 um 21:38) Antworten
@10/ h.c.:
Sorry, aber die Schweizer können sich meines Wissens nicht an den EuGH wenden.
Das wäre der Europäische Gerichtshof (EuGH und das Gericht 1. Instanz um genauer zu sein), gegründet durch die Gemeinschaftsverträge (erst Euratom, EGKS und EWG – später dann EG-, dann EU-Vertrag inkl. Änderungen) – da sind die Helvetier keine Vertragspartei.
Aber vielleicht meinst du ja das Gericht des Europarates, den Gerichtshof für die Europäische Menschenrechtskonvention, gerne "EuGHMR", mit Sitz in Strassburg – ich geb zu das verwirrt gerne, da hier auch der Sitz des Europaparlamentes (EU!) ist, dessen zweiter Sitz in Luxemburg…
Egal, die Schweizer sind jedenfalls Mitglied im Europarat!
;-)
Dirk (nicht Nr. 12) meint:
(18.9.2007 um 22:04) Antworten
Also die betreffende Klausur (in NRW ist am gleichen Tag die gleiche Klausur gelaufen), hätte man in Kenntnis des Urteils, welches der Klausur zugrunde lag, deutlich besser lösen können. Grundlage war ein unveröffentlichtes Urteil des OLG Hamm, dass im Palandt nicht zitiert wird und in dem das OLG Hamm sagt, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden kein Mangel sein könne. Mit der Frage, ob ein Mangel bestand, stand bzw. fiel aber die gesamte Klausur.
h.c. meint:
(18.9.2007 um 22:07) Antworten
Stimmt, ich meinte natürlich den EGMR. Das ist ja auch alles verwirrend. ;o)
Moxy meint:
(18.9.2007 um 22:17) Antworten
OLG Hamm als notwendige Grundlage zur korrekten Bearbeitung?
Findet da wer den Widerspruch in sich?
Muss man nicht gerade für eine methodisch gründliche Bearbeitung die praktische Beurteilung aussen vor lassen?
Jeremy meint:
(18.9.2007 um 22:43) Antworten
Zur "Schäublone":
Während der Studentenproteste gegen die Einführung von Studiengebühren hatten ein paar Studenten ein Transparent mit der Aufschrift "Land der Dichter und Denker – Roland Koch ist dein Henker" dabei. Sie wurden von der Einsatzleitung dazu aufgefordert das Transparent einzurollen, sodass es nicht mehr lesbar sei, andernfalls würde man sie mit auf die Wache nehmen und eine Anzeige wegen Beleidigung ausstellen.
Dirk meint:
(18.9.2007 um 22:52) Antworten
Der Fall ist nahezu identisch mit dem Sachverhalt einer Entscheidung des OLG Hamm. Also wird die Lösungsskizze darauf zugeschnitten. Klar, bei guten Prüfern ist es nicht entscheidend, ob man den Weg der Lösungsskizze geht, bei Prüfern, die aber keinen Bock auf die Korrektur haben, ist das schon das Aus. Das ist leider die bittere Realität. Und das OLG Hamm vertritt in dem Urteil wohl eine Mindermeinung und handelt kontra BGH. Wenn man das Urteil des OLG Hamm gekannt hätte, wäre das ein großer Vorteil gewesen.
GrundgesetzOFH meint:
(18.9.2007 um 23:30) Antworten
@ Post 2,3 und 9, zum Thema "Nazi-Vergleiche"
Naja, eine gewissen Parallele ist da schon zu sehen. In beiden Fällen geht es sehr wohl um massiven Machtmissbrauch inkl. sexuelle Demütigung der Opfer. Das ist schon Sadismus der *aller* untersten Schublade.
Insofern ist der Nazi-Vergleich vielleicht unglücklich, aber im Kern sicherlich nicht allzu abwegig.
Oder stehen die Damen und Herrn meiner Argumentationsweise kritisch gegenüber?
MfG
GG-OFH
Moxy meint:
(18.9.2007 um 23:35) Antworten
@OLG Hamm:
Ein "Durchgefallen" werte ich dann aber auch als juristischen Ritterschlag.
Ob man sich selbst dann darüber freuen kann, entspricht der Beurteilung von "Fundi vs. Realo" – Ideale oder Karriere.
Hoffe, Betroffene hatten Glück/ Selbstbewusstsein!
Der Satz: "Außerdem solle eine "Eilkompetenz" für Bundesinnen- und Bundesverteidigungsminister geschaffen werden, um Einsätze der Streitkräfte mit militärischen Mitteln im Notfall allein anordnen zu können, schreibt die Zeitung."
Kommen da nicht Erinnerungen hoch?
fassungslos meint:
(19.9.2007 um 08:09) Antworten
@19
> Insofern ist der Nazi-Vergleich vielleicht unglücklich,
> aber im Kern sicherlich nicht allzu abwegig.
warum ider der nazi vergleich "unglücklich"? wer ist glücklicher, wenn ich mit etwas anderem vergleiche.
vermutlich haben wir, speziell in deutschland, eine art selbstauferlegtes denkverbot, was unsere eigene nazivergangenheit angeht.
ich finde es gerade kennzeichnend, dass die überwiegende mehrzahl der damaligen mitglieder der nsdap (oder wer genau waren denn "die nazis"?) wirklich im glauben waren, etwas gutes zu tun und die neheneffekte schlicht verdrängt haben, bis diese wirklich nicht mehr zu übersehen waren.
übrigens gibt es ernstzunehmende auffassungen, nach denen die ursache für dieses verhalten der nazis wesentlich in deren eigener erziehung liegt. die soganannte "schwarze pädagogik" mit ausschließlich harten strafen lässt menschen zu gebrochenen, widerspruchslosen persönlichkeiten werden.
@h.c.:
> Erkennt man den regelmäßigen Drogenkonsum
> nur, wenn die Person nackt ist?
Laut Bericht ging es darum, die Kleider der Betreffenden auf Drogenspuren zu analysieren.
Sascha meint:
(19.9.2007 um 11:31) Antworten
@19: Naja, der Nazivergleich ist insofern schlecht, da er doch nur moralische Betroffenheit erzeugen soll; ein PR-"Gag". Man denke an die unzähligen Hitler-Vergleiche, welche Politiker immer dann machen, wenn sie sonst nicht in die Medien kommen.
Den Michael Wirz finde ich toll, wenn sowas in unserer Stadt passieren würde, würde selbst ich mich mal zu ner Demo/politischen Aktion hinreißen lassen:
"Auf die Frage, ob jetzt jedes Zürcher Mädchen, das beim Kiffen erwischt wird, damit rechnen muss, auf den Polizeiposten mitgenommen und nackt ausgezogen zu werden, sagt Mediensprecher Michael Wirz: Das sei «nicht immer der Fall und auch nicht zwingend, aber durchaus legitim»."
und für alle, die sich noch nicht betroffen fühlen:
"Unter anderem war ein 64-jähriger Mann, der mit dem Velo durch eine Einbahnstrasse gefahren war und den Bussenzettel wütend zerrissen hatte, verhaftet, gefesselt und auf der Wache nackt ausgezogen worden. Desgleichen ein britischer IT-Spezialist, der ohne Ticket Tram gefahren war und sich nicht ausweisen konnte."
Charno meint:
(19.9.2007 um 11:46) Antworten
@Zürich
Ich wohne in Basel, war aber schon einige Male in Zürich. Die dortige Polizei ist wirklich die schlimmste, die ich kenne. Dabei kam es schon vor, dass ich sprüche wie "Ir dumme Idiote chönned jo nid mol es hany bediene" (Ihr dummen Idioten könnt ja nicht mal ein Handy bedienen) fielen, als ich als Grund für meine mangelnde Bereitschaft, meine Kollegen zu verraten, angab, nicht zu wissen, wie man eine Handy-Nummer speichert.
h.c. meint:
(19.9.2007 um 11:58) Antworten
@21 (UsF),
Erinnerungen an gewisse Zeitepochen in Geschichtsbücher.
@25 (R.A.),
warum aber müssen die Mädels dann 10 Minuten nackt rumstehen? Selbst wenn man es für angemessen hält wäre es wohl das mindeste, wenn man ihnen eine Decke gibt…
h.c. meint:
(19.9.2007 um 12:00) Antworten
@27 (Charno),
ich durfte es schon erleben, das solche Sprüche fielen weil jemand sein Handy vergessen hat. Allerdings nicht bei euch da unten, sondern in Deutschland (S-A)
tobe meint:
(19.9.2007 um 13:09) Antworten
@schäublone:
schätze, da habe ich ja glück gehabt, als ich neulich auf dem rückweg aus der ddorfer altstadt von einem polizeiwagen aus dem fließenden verkehr gezogen wurde. wäre meine sweatjacke nicht zugezippt gewesen, hätten die beamten freie sicht auf das darauntergetragene stasi 2.0 t-shirt mit selbigem motiv gehabt…
R.A. meint:
(19.9.2007 um 16:41) Antworten
@h.c.:
Über Angemessenheit etc. wollte ich überhaupt nichts aussagen oder urteilen, nur darauf hinweisen, wieso die Polizei die Klamotten haben wollte.
Das mit der Decke hätte ich auch für die normale Vorgehensweise gehalten.
Anonymous meint:
(19.9.2007 um 19:05) Antworten
Mit einem Trojaner kann man Daten absaugen. Aber wenn man eine Firewall hat und verschlüsselt und nicht auf e-mail Anhänge klickt, dann nicht.
Ich mußte zweimal nachgucken, ob das einer der Politiker oder "Experten" war.
34 meint:
(20.9.2007 um 00:29) Antworten
11 "Trackback von DEFO-Blog – Demokratisches Forum an der FU e.V.: Schummeln im zweiten Staatsexamen!?… " und 12 "Sinngemäß: “Ich hätte denen von 0 – 18 Punkten alles geben können und man hätte mir nichts gekonnt. Es kommt allein auf die Begründung durch mich an.”
Insofern ist man nicht nur auf hoher See und/oder vor Gericht “in Gottes Hand”. :( "
Und
landet vielleicht in der lebenslänglichen Dankbarkeit für diesen "Es kommt allein auf die Begründung durch mich an".
Gute Nacht.
Kristine meint:
(20.9.2007 um 09:01) Antworten
@28 (h.c.) "warum aber müssen die Mädels dann 10 Minuten nackt rumstehen? Selbst wenn man es für angemessen hält wäre es wohl das mindeste, wenn man ihnen eine Decke gibt…"
Nicht wenn das Ziel war, sie durch Demütigung zu bestrafen.
Gruß, Kristine
Gwen meint:
(21.9.2007 um 13:47) Antworten
@ Zürich (Als Fast-Zürcher bin ich da betroffen…)
Schlimm genug, die ganze Geschichte. Was aber bisher – soweit ich das überblicken kann – von euch allen übersehen wurde:
Nicht nur dasjenige Mädchen, das wegen des fehlenden Ausweises auf den Posten mitmusste wurde (hätte sie einen Ausweis dabei gehabt hätte sie wegen des Kiffens NICHT mitmüssen, dann wäre das "vor Ort" erledigt worden mit einer Verzeigung) musste sich ausziehen – nein: Auch ihre beiden Kolleginnen, welche sich am "Tatort" ausweisen konnten und NUR AUS SOLIDARITÄT mit ihrer Kollegin mit auf den Posten gingen. Die waren FREIWILLIG dort.
Auch die Fragen nach Freund/Geschlechtsverkehr (wohlgemerkt: Durch männliche, einschüchternde Polizisten) sind absolut daneben. Wenn die Polizei Suchtprävention betreiben will, dann bitte mittels geschulter Pädagogen und nicht Pi mal Handgelenk in einem Verhör.
Kurze Frage an die Rechtsexperten hier zum Thema GEZ: Verstößt die GEZ gegen Datenschutzbestimmungen, wenn sie Telekom-Daten (sprich: Telefonbucheinträge) nutzt, um vermeintliche Fernsehnutzer in die Gebührenpflicht zu nehmen?
@Staatsexamen:
*rofl* die "Probleme" kommen doch ohnehin aus den jeweiligen Bereichen – "konkrete" Hinweise ergeben sich dann sowieso in jeder RICHTIGEN AG. Und selbst ganz gezielte Hinweise machen doch keinen Sinn, wenn einer ausgezeichneten Bewertung die "Willkür" des Bewertenden entgegensteht (s. Möglichkeiten richterliche Kontrolle von Prüfungsergebnissen)!
@Zürich:
Ich sag' mal nicht ohne Grund, dass das Auftreten der "StaPo" immer mal wieder, insbesondere bei einem Deutschen, den Eindruck wecken konnte, dass das "Ge" davor zu Recht weggelassen worden ist.
Zimperlich geht anders!
@Zürich: Mädchen und Schwarzfahrer müssen sich nackt ausziehen; Reaktionen auf den Bericht
fassungslos, einfach fassungslos.
nicht besonders, weil es passiert ist, sondern weil diese form der schikane von offiziellen stellen auch noch gutgeheissen wird.
erinnert mich an menschen im kz, die stundenlang in eisiger kälte nackt in reih' und glied stehen mussten.
weit ist's nicht mehr.
@2+3
nicht, dass mich die verfahren der polizei nicht auch schockieren würden, und grenzen klar überschritten wurden, aber (wie so oft) gleich mit nazi-vergleichen zu kommen, erscheint mir unangemessen und albern…
http://www.blueprints.de/zitate/wert-des-lesens/carl-hilty-ueber-lesen-und-denken.html
Schön, dass die Anspielung verstanden wird.
Schade, dass die Aussage nicht verstanden wird.
Ich finde es merkwürdig, dass in den Medien häufig so getan wird, als sei das Alter eines Flugzeugs maßgeblich für dessen Sicherheit verantwortlich.
Tatsächlich kommt es bei einem Flugzeug nämlich nicht auf das Alter, sondern auf die regelmäßige und richtige Wartung an. Das heißt eine gutgewartete 35 Jahre alte Maschine ist wahrscheinlich sicherer als eine schlecht gewartete 3 Jahre alte.
Leider – und das ist das eigentliche Problem bei der Sache – ist für den Außenstehenden, und dazu zählt in diesem Fall auch die Presse, praktisch nicht möglich zu erkennen, wie gut die Wartung ist, was dann natürlich zu eben diesen Fehlschlüssen betreffend des Alters führt.
Schäublone, WiBaS .. erstaunlich zu welchen Wortschöpfungen man bei diesem Mann motiviert wird.
Strafanzeige wegen Beleidigung durch die Stasi-2.0-Schäublone … es WAR einmal ein demokratisches Land mit Meinungsfreiheit …
Langsam müssen wir uns fragen, an welchem Punkt ein ein freiheitlicher und demokratischer Staat aufhört … und ein totalitäter Staat anfängt.
Insbesondere die beschwichtigenden Worte des Ministers und seiner Genossen bezüglich der Vorratsdatenspeicherung, den Onlinedurchsuchungen und des Bundestrojaners "dass sie immer nur in kleinem Umfang eingesetzt werden" sind doch nur Sand in unseren Augen: Es mag einen konstruierten "sinnvollen" Fall geben (und selbst darüber lässt sich streiten!) – doch es gibt unzählige Missbrauchsmöglichkeiten. Der mögliche Missbrauch dieser "Werkzeuge" ist das was mir Angst macht – denn all das kann genutzt werden um Bürger zu unterdrücken … und keiner dieser Herren kann uns die Garantie geben, dass es in Zukunft nicht zur Unterdrückung verwendet wird. Mehr noch: Wenn ein <a href="http://www.zeit.de/online/2007/38/jung-kommentar" rel="nofollow">Minister Jung offen zur Missachtung des Grundgesetzes und der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes aufruft</a> … können wir uns nichteinmal mehr sicher sein, dass ein grundgesetzlich verankerter Missbrauchsschutz wirksam ist.
@4
> gleich mit nazi-vergleichen zu kommen, erscheint mir
> unangemessen und albern…
mit sicherheit nicht.
es geht um die überschreitung einer grenze, die nach meinem verständnis ein mensch entwickeln sollte.
das faschistoide daran: diese typen nutzen die eigene macht aus, um andere menschen zu demütigen. und sie reden sich noch ein, dass dies "nur zum besten" der betreffenden menschen sei.
das ist wie "arbeit macht frei" oder "exerzieren bei minus zehn grad".
was aber wirklich an die nazis erinnert: widerspruch wird erstickt. rechte (wie z.b. anruf beim anwalt) werden selbstherrlich unterdrückt. sobald die kritiker in der minderzahl sind, wird diese vorgehensweise "normal", dann gesetz.
glücklicherweise hält man mittlerweile nichts mehr von "rohrstock-schlägen auf fingerspitzen" oder "einsperren im schrank". und man möchte meinen, die menschen, deren kindheit so scheisse war, dass sie solche strafen gut finden, seien mittlerweile ausgestorben.
aber man lernt nie aus.
die polizisten gehören übrigens dringend therapiert.
Zürich: Mädchen und Schwarzfahrer müssen sich nackt ausziehen
Erkennt man den regelmäßigen Drogenkonsum nur, wenn die Person nackt ist? Das hat mit Früherkennung rein gar nichts zu tun!
Das ist einfach nur Schikane, gegen die man sich juristisch wehren muss. Wenns sein muss halt auch bis zum EuGH, der findet sowas nämlich gar nicht lustig (geschweige denn angemessen).
Zum "Verrat" der Klausurthemen:
sowas kommt scheinbar alle Schaltjahre vor. Ich erinnere mich an eine Vorlesung im Strafprozeßrecht, schon eeeewig her. Damals meinte der Dozent, daß selbst der damalige Präsident in einem Repetitorium die Themen der Klausuren verraten haben soll.
Interessant war auch die Aussage eines Dozenten im Rahmen einer Klausurbesprechung, nachdem er eine mündliche Prüfung abgehalten hatte, in der ich Zuhörer war. Sinngemäß: "Ich hätte denen von 0 – 18 Punkten alles geben können und man hätte mir nichts gekonnt. Es kommt allein auf die Begründung durch mich an."
Insofern ist man nicht nur auf hoher See und/oder vor Gericht "in Gottes Hand". :(
@10/ h.c.:
Sorry, aber die Schweizer können sich meines Wissens nicht an den EuGH wenden.
Das wäre der Europäische Gerichtshof (EuGH und das Gericht 1. Instanz um genauer zu sein), gegründet durch die Gemeinschaftsverträge (erst Euratom, EGKS und EWG – später dann EG-, dann EU-Vertrag inkl. Änderungen) – da sind die Helvetier keine Vertragspartei.
Aber vielleicht meinst du ja das Gericht des Europarates, den Gerichtshof für die Europäische Menschenrechtskonvention, gerne "EuGHMR", mit Sitz in Strassburg – ich geb zu das verwirrt gerne, da hier auch der Sitz des Europaparlamentes (EU!) ist, dessen zweiter Sitz in Luxemburg…
Egal, die Schweizer sind jedenfalls Mitglied im Europarat!
;-)
Also die betreffende Klausur (in NRW ist am gleichen Tag die gleiche Klausur gelaufen), hätte man in Kenntnis des Urteils, welches der Klausur zugrunde lag, deutlich besser lösen können. Grundlage war ein unveröffentlichtes Urteil des OLG Hamm, dass im Palandt nicht zitiert wird und in dem das OLG Hamm sagt, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden kein Mangel sein könne. Mit der Frage, ob ein Mangel bestand, stand bzw. fiel aber die gesamte Klausur.
Stimmt, ich meinte natürlich den EGMR. Das ist ja auch alles verwirrend. ;o)
OLG Hamm als notwendige Grundlage zur korrekten Bearbeitung?
Findet da wer den Widerspruch in sich?
Muss man nicht gerade für eine methodisch gründliche Bearbeitung die praktische Beurteilung aussen vor lassen?
Zur "Schäublone":
Während der Studentenproteste gegen die Einführung von Studiengebühren hatten ein paar Studenten ein Transparent mit der Aufschrift "Land der Dichter und Denker – Roland Koch ist dein Henker" dabei. Sie wurden von der Einsatzleitung dazu aufgefordert das Transparent einzurollen, sodass es nicht mehr lesbar sei, andernfalls würde man sie mit auf die Wache nehmen und eine Anzeige wegen Beleidigung ausstellen.
Der Fall ist nahezu identisch mit dem Sachverhalt einer Entscheidung des OLG Hamm. Also wird die Lösungsskizze darauf zugeschnitten. Klar, bei guten Prüfern ist es nicht entscheidend, ob man den Weg der Lösungsskizze geht, bei Prüfern, die aber keinen Bock auf die Korrektur haben, ist das schon das Aus. Das ist leider die bittere Realität. Und das OLG Hamm vertritt in dem Urteil wohl eine Mindermeinung und handelt kontra BGH. Wenn man das Urteil des OLG Hamm gekannt hätte, wäre das ein großer Vorteil gewesen.
@ Post 2,3 und 9, zum Thema "Nazi-Vergleiche"
Naja, eine gewissen Parallele ist da schon zu sehen. In beiden Fällen geht es sehr wohl um massiven Machtmissbrauch inkl. sexuelle Demütigung der Opfer. Das ist schon Sadismus der *aller* untersten Schublade.
Insofern ist der Nazi-Vergleich vielleicht unglücklich, aber im Kern sicherlich nicht allzu abwegig.
Oder stehen die Damen und Herrn meiner Argumentationsweise kritisch gegenüber?
MfG
GG-OFH
@OLG Hamm:
Ein "Durchgefallen" werte ich dann aber auch als juristischen Ritterschlag.
Ob man sich selbst dann darüber freuen kann, entspricht der Beurteilung von "Fundi vs. Realo" – Ideale oder Karriere.
Hoffe, Betroffene hatten Glück/ Selbstbewusstsein!
Schaut euch mal
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,506507,00.html
an.
Der Satz: "Außerdem solle eine "Eilkompetenz" für Bundesinnen- und Bundesverteidigungsminister geschaffen werden, um Einsätze der Streitkräfte mit militärischen Mitteln im Notfall allein anordnen zu können, schreibt die Zeitung."
Kommen da nicht Erinnerungen hoch?
@19
> Insofern ist der Nazi-Vergleich vielleicht unglücklich,
> aber im Kern sicherlich nicht allzu abwegig.
warum ider der nazi vergleich "unglücklich"? wer ist glücklicher, wenn ich mit etwas anderem vergleiche.
vermutlich haben wir, speziell in deutschland, eine art selbstauferlegtes denkverbot, was unsere eigene nazivergangenheit angeht.
ich finde es gerade kennzeichnend, dass die überwiegende mehrzahl der damaligen mitglieder der nsdap (oder wer genau waren denn "die nazis"?) wirklich im glauben waren, etwas gutes zu tun und die neheneffekte schlicht verdrängt haben, bis diese wirklich nicht mehr zu übersehen waren.
übrigens gibt es ernstzunehmende auffassungen, nach denen die ursache für dieses verhalten der nazis wesentlich in deren eigener erziehung liegt. die soganannte "schwarze pädagogik" mit ausschließlich harten strafen lässt menschen zu gebrochenen, widerspruchslosen persönlichkeiten werden.
Vielleicht auch einen Link wert – Strafanzeige gegen Gott:
http://www.tagesschau.de/schlusslicht/strafanzeige2.html
Auch schön:
http://spitzelblog.blogspot.com/2007/09/eine-neue-schublone.html
@h.c.:
> Erkennt man den regelmäßigen Drogenkonsum
> nur, wenn die Person nackt ist?
Laut Bericht ging es darum, die Kleider der Betreffenden auf Drogenspuren zu analysieren.
@19: Naja, der Nazivergleich ist insofern schlecht, da er doch nur moralische Betroffenheit erzeugen soll; ein PR-"Gag". Man denke an die unzähligen Hitler-Vergleiche, welche Politiker immer dann machen, wenn sie sonst nicht in die Medien kommen.
Den Michael Wirz finde ich toll, wenn sowas in unserer Stadt passieren würde, würde selbst ich mich mal zu ner Demo/politischen Aktion hinreißen lassen:
"Auf die Frage, ob jetzt jedes Zürcher Mädchen, das beim Kiffen erwischt wird, damit rechnen muss, auf den Polizeiposten mitgenommen und nackt ausgezogen zu werden, sagt Mediensprecher Michael Wirz: Das sei «nicht immer der Fall und auch nicht zwingend, aber durchaus legitim»."
und für alle, die sich noch nicht betroffen fühlen:
"Unter anderem war ein 64-jähriger Mann, der mit dem Velo durch eine Einbahnstrasse gefahren war und den Bussenzettel wütend zerrissen hatte, verhaftet, gefesselt und auf der Wache nackt ausgezogen worden. Desgleichen ein britischer IT-Spezialist, der ohne Ticket Tram gefahren war und sich nicht ausweisen konnte."
@Zürich
Ich wohne in Basel, war aber schon einige Male in Zürich. Die dortige Polizei ist wirklich die schlimmste, die ich kenne. Dabei kam es schon vor, dass ich sprüche wie "Ir dumme Idiote chönned jo nid mol es hany bediene" (Ihr dummen Idioten könnt ja nicht mal ein Handy bedienen) fielen, als ich als Grund für meine mangelnde Bereitschaft, meine Kollegen zu verraten, angab, nicht zu wissen, wie man eine Handy-Nummer speichert.
@21 (UsF),
Erinnerungen an gewisse Zeitepochen in Geschichtsbücher.
@25 (R.A.),
warum aber müssen die Mädels dann 10 Minuten nackt rumstehen? Selbst wenn man es für angemessen hält wäre es wohl das mindeste, wenn man ihnen eine Decke gibt…
@27 (Charno),
ich durfte es schon erleben, das solche Sprüche fielen weil jemand sein Handy vergessen hat. Allerdings nicht bei euch da unten, sondern in Deutschland (S-A)
@schäublone:
schätze, da habe ich ja glück gehabt, als ich neulich auf dem rückweg aus der ddorfer altstadt von einem polizeiwagen aus dem fließenden verkehr gezogen wurde. wäre meine sweatjacke nicht zugezippt gewesen, hätten die beamten freie sicht auf das darauntergetragene stasi 2.0 t-shirt mit selbigem motiv gehabt…
@h.c.:
Über Angemessenheit etc. wollte ich überhaupt nichts aussagen oder urteilen, nur darauf hinweisen, wieso die Polizei die Klamotten haben wollte.
Das mit der Decke hätte ich auch für die normale Vorgehensweise gehalten.
Mit einem Trojaner kann man Daten absaugen. Aber wenn man eine Firewall hat und verschlüsselt und nicht auf e-mail Anhänge klickt, dann nicht.
Ich mußte zweimal nachgucken, ob das einer der Politiker oder "Experten" war.
11 "Trackback von DEFO-Blog – Demokratisches Forum an der FU e.V.: Schummeln im zweiten Staatsexamen!?… " und 12 "Sinngemäß: “Ich hätte denen von 0 – 18 Punkten alles geben können und man hätte mir nichts gekonnt. Es kommt allein auf die Begründung durch mich an.”
Insofern ist man nicht nur auf hoher See und/oder vor Gericht “in Gottes Hand”. :( "
Und
landet vielleicht in der lebenslänglichen Dankbarkeit für diesen "Es kommt allein auf die Begründung durch mich an".
Gute Nacht.
@28 (h.c.) "warum aber müssen die Mädels dann 10 Minuten nackt rumstehen? Selbst wenn man es für angemessen hält wäre es wohl das mindeste, wenn man ihnen eine Decke gibt…"
Nicht wenn das Ziel war, sie durch Demütigung zu bestrafen.
Gruß, Kristine
@ Zürich (Als Fast-Zürcher bin ich da betroffen…)
Schlimm genug, die ganze Geschichte. Was aber bisher – soweit ich das überblicken kann – von euch allen übersehen wurde:
Nicht nur dasjenige Mädchen, das wegen des fehlenden Ausweises auf den Posten mitmusste wurde (hätte sie einen Ausweis dabei gehabt hätte sie wegen des Kiffens NICHT mitmüssen, dann wäre das "vor Ort" erledigt worden mit einer Verzeigung) musste sich ausziehen – nein: Auch ihre beiden Kolleginnen, welche sich am "Tatort" ausweisen konnten und NUR AUS SOLIDARITÄT mit ihrer Kollegin mit auf den Posten gingen. Die waren FREIWILLIG dort.
Auch die Fragen nach Freund/Geschlechtsverkehr (wohlgemerkt: Durch männliche, einschüchternde Polizisten) sind absolut daneben. Wenn die Polizei Suchtprävention betreiben will, dann bitte mittels geschulter Pädagogen und nicht Pi mal Handgelenk in einem Verhör.