„Verteidiger“

Aus einem Prozessbericht:

Wegen Mordes an einer Krankenschwester muss ein bereits vorbestrafter Mörder bis an sein Lebensende hinter Gittern bleiben. Das Landgericht Passau verurteilte den 42-Jährigen heute wegen Mordes zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Außerdem stellte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest.

Es folgte damit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage und des Pflichtverteidigers.

Das ist ungefähr so, wie wenn dich dein Arzt absichtlich mit einer Krankheit infiziert. Kaum vorstellbar, dass es nicht zumindest sachliche Gründe gab, um es wenigstens beim Antrag auf ein „mildes Urteil“ zu belassen.

Der Wahlverteidiger hat es nach dem Bericht ja auch hingekriegt, um eine weniger harte Entscheidung zu bitten. Einige Argumente scheint er immerhin gefunden zu haben.

(Quelle des Links)