Grün im Sinne von Gefühl

Der Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs hatte am Unfalltag keine Fahrerlaubnis. Das war bekannt. Seine Anhörung als Beklagter, die eigentlich die Glaubwürdigkeit der einzigen unbeteiligten Zeugin erschüttern sollte, erbrachte Folgendes:

– Er fuhr an seinem ersten Probearbeitstag einen nagelneuen Firmenwagen, mit dem er sich nicht auskannte.

– Der Chef musste ihm das Navigationsgerät einstellen, auf das er sich bei der Fahrt durch Düsseldorf verließ.

– Während der Fahrt telefonierte er mit seiner Frau. Er war nämlich „aufgeregt“, weil er glaubte, den neuen Job zu kriegen.

– Ausgerechnet auf dem Mörsenbroicher Ei, einer der meistbefahrenen Kreuzungen Düsseldorfs, wollte er zur Hauptverkehrszeit auf einer engen Haltestelle hinter einem Gelenkbus parken, um am Kiosk Zigaretten zu holen.

– Während er mit seiner Frau telefonierte, gestikulierte er mit dem Busfahrer, der ihn nicht hinter oder neben seinem Bus haben wollte.

– Dann gab er einfach Gas und fuhr in die Kreuzung ein. Die Ampel habe „grün“ gezeigt.

Dummerweise hat die Ampel, die der Fahrer meinte, gar kein Grünlicht. Sie hat nur ein Rot- und ein Gelblicht. Mit dieser Tatsache vom Gericht konfrontiert, räumte der Fahrer ein:

Ich habe nicht grün im Sinne von Farbe gemeint, mehr im Sinne von Gefühl.

Wie sich weiter herausstellte, hatte er bis zum Unfalltag schon viermal den Führerschein verloren. Immer wegen zu vieler Punkte in Flensburg. Darunter unglaublich viele Rotlichtverstöße. Schuld waren natürlich andere. Vor allem die Polizei, die auf „Vielfahrer“ ja keine Rücksicht nimmt. Nur manchmal sei er halt unkonzentriert. „Das kommt vor, wenn man viel mit dem Auto fährt.“

Dann war es zu Ende. Sogar die Anwältin auf seiner Seite freute sich sichtlich darüber. Wenn ich mehr Zeit gehabt hätte, hätte ich noch geschaut, wie der Mann – er macht nach eigenen Angaben gerade zum fünften Mal den Führerschein – zum Gericht gekommen ist. Da hätte ich auch so ein Gefühl.