Grün im Sinne von Gefühl
Der Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs hatte am Unfalltag keine Fahrerlaubnis. Das war bekannt. Seine Anhörung als Beklagter, die eigentlich die Glaubwürdigkeit der einzigen unbeteiligten Zeugin erschüttern sollte, erbrachte Folgendes:
- Er fuhr an seinem ersten Probearbeitstag einen nagelneuen Firmenwagen, mit dem er sich nicht auskannte.
- Der Chef musste ihm das Navigationsgerät einstellen, auf das er sich bei der Fahrt durch Düsseldorf verließ.
- Während der Fahrt telefonierte er mit seiner Frau. Er war nämlich “aufgeregt”, weil er glaubte, den neuen Job zu kriegen.
- Ausgerechnet auf dem Mörsenbroicher Ei, einer der meistbefahrenen Kreuzungen Düsseldorfs, wollte er zur Hauptverkehrszeit auf einer engen Haltestelle hinter einem Gelenkbus parken, um am Kiosk Zigaretten zu holen.
- Während er mit seiner Frau telefonierte, gestikulierte er mit dem Busfahrer, der ihn nicht hinter oder neben seinem Bus haben wollte.
- Dann gab er einfach Gas und fuhr in die Kreuzung ein. Die Ampel habe “grün” gezeigt.
Dummerweise hat die Ampel, die der Fahrer meinte, gar kein Grünlicht. Sie hat nur ein Rot- und ein Gelblicht. Mit dieser Tatsache vom Gericht konfrontiert, räumte der Fahrer ein:
Ich habe nicht grün im Sinne von Farbe gemeint, mehr im Sinne von Gefühl.
Wie sich weiter herausstellte, hatte er bis zum Unfalltag schon viermal den Führerschein verloren. Immer wegen zu vieler Punkte in Flensburg. Darunter unglaublich viele Rotlichtverstöße. Schuld waren natürlich andere. Vor allem die Polizei, die auf “Vielfahrer” ja keine Rücksicht nimmt. Nur manchmal sei er halt unkonzentriert. “Das kommt vor, wenn man viel mit dem Auto fährt.”
Dann war es zu Ende. Sogar die Anwältin auf seiner Seite freute sich sichtlich darüber. Wenn ich mehr Zeit gehabt hätte, hätte ich noch geschaut, wie der Mann – er macht nach eigenen Angaben gerade zum fünften Mal den Führerschein – zum Gericht gekommen ist. Da hätte ich auch so ein Gefühl.
Wie blöd kann man denn als Chef sein, sich vom neuen Mitarbeiter nicht den Führerschein zeigen zu lassen, bevor man ihn ans Steuer lässt?
Was interessiert denn das den Chef? Scheiss doch drauf – soll der Kerl halt sehen dass er sich nicht erwischen lässt. Befristet einstellen und falls er den Lappen los wird, eben schnell rauswerfen… Life is hard…
Die StA wird sich den Vorfall wohl auch mal anschauen wollen *grins*
Ich geh nur noch im American-Football-Vollschutzanzug auf die Strasse!
So Leute sind ja lebensgefährlich!!!
Kann denen nicht der Besitz eines Führerscheins und das Führen eines Kraftfahrzeugs auf Lebenszeit verboten werden?
#2: Den Chef weniger, die Kaskoversicherung vermutlich um so mehr.
@ Udo Vetter:
Die Frage erscheint jetzt polemisch oder so, ich ich stelle sie wirklich in aller Ernsthaftigkeit:
Wie schafft man es eigentlich, in einer solchen Situation nicht laut lachend auf die Knie zu fallen? Was wäre, wenn einem das als Anwalt passieren würde? Gäbe das Ärger mit dem Richter? Ich kriege gelegentlich mal einen "Lachflash", in der Verhandlung hätte ich ganz sicher einen solchen bekommen.
Erstaunlicher Fall!
Ich dachte, solche Verkehrsteilnehmer werden irgendwann mal einer
MPU unterzogen ehe man sie wieder einen Schein machen lässt.
Dass der Fahrer das aber vor Gericht noch so ausführlich ausbreitet, lässt schon den Schluss zu, dass es um den geistigen Zustand nicht zum Besten bestellt ist.
Gefehlt hat als Einleitung noch: "Da ich zum Frühstück nur Bier hatte und keinen Schnaps mehr …"
@ 5:
Sich den Richter in Unterhosen vorstellen.
Ach ne, falsche Baustelle…. :-)
@5:
Regel 1: nicht zum Richter gucken. Der lacht im Zweifel selbst
Regel 2: nicht zum gegnerischen Anwalt gucken. Dessen Gesichtsfarbe reizt noch mehr…
Regel 3: Schenkelklopfen unterlassen, das ist einfach zu viel
Gegen Schmunzeln hat üblicherweise niemand etwas einzuwenden.
@5: vermutlich lacht man <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Droopy_Dog" rel="nofollow">droopy</a>innerlich hysterisch, äußerlich aber blickt man leicht verschämt zur seite und hofft, dass die magengeschwüre halten, oder so.
.~.
Nette Geschichte. Bitte auch noch in der Überschrift "Sinne" mit doppel N
Ja und? Hat er den Job nun gekriegt?
@10
Ich wette 5 Euro auf nein. Sollte er ihn doch bekommen habe überweise ich an eine gemeinnützige EInrichtung ihrer Wahl.
Mit welcher dieser Aussagen wollte er eigentlich die Glaubwürdigkeit der Zeugin erschüttern? Oder verstehe ich da was miss?
Ansonsten gebe ich dem Thread noch zehn, maximal fünfzehn Kommentare bis er per Naturgesetz zu einem "Autoraser contra Autohasser"-Flamewar degeneriert.
Selbst in 12 Jahren im internationalen Fernverkehr bin ich auf die Idee mit der Vielfahrer-Ausrede nicht gekommen. Allerdings habe ich in der ganzen Zeit auch nie meinen Führerschein verloren. ;)
Gibt es den Führerscheinentzug auf Lebenszeit?
Und ein Frühwarnsystem für alle Polizeiwagen, daß da gleich einer ohne Lappen vorbeifährt?
Das sind Dinge, die unsere Welt braucht, Herr Schäuble *gg*
Ich finde es schlicht zum Kotzen, wie nachsichtig wir hierzulande mit solchen Leuten umgehen. Das ist doch kein Spaß, die gefährden mit ihrem von jedweder Vernunft und Reflexion ungetrübten Verhalten tagtäglich andere Menschen.
@14
Nein, aber den Entzug der Fahrerlaubnis samt Sperre "für immer", §§ 68, 69a Abs. 1 Satz 2 StGB.
so einen Fall hatte ich in meiner Strafstation auch. zum wiederholten male angeklagt wegen "Fahren ohne", seit drei Monaten aus dem Knast (deswegen), jetzt erneut Hauptverhandlung wegen desselben Deliktes (Ergebnis acht Monate ohne Bew.) und dann zum Gericht gefahren.
Wie? Gibt es denn nicht ein Menschenrecht auf Autofahren?
@5, Fincut:
> Wie schafft man es eigentlich, in einer
> solchen Situation nicht laut lachend auf
> die Knie zu fallen?
Ich vermute es hilft sehr, daß man diese Knackpunkte nicht wie wir hier übersichtlich auf einer halben Seite serviert bekommt, sondern daß die erst in langwieriger Verhandlung mit Rückfragen und Schlußfolgerungen Stück für Stück rauskommen.
*pruuuust* you made my day :-)
Ich denke schon, behaupten zu können, dass ein derartiges Verhalten im Gericht nicht gerade dazu beiträgt, einen Richter von seiner Unschuld zu überzeugen. Aber wollte er denn überhaupt freigesprochen werden?
Manchmal finde ich es geradezu gut, dass zumindest Flugscheine – abgesehen von Segelflugschein – nur befristet (in aller Regel auf 5 Jahre) und mit der Auflage eines Checkflugs mit Fluglehrer vor der Verlängerung ausgegeben werden. Filtert zwar auch nicht alle Idioten raus, aber ich habe das Gefühl – schon wieder dieses Wort -, dass sie da oben nicht gar so zahlreich sind.
Sollte man sich im Führerscheinbereich auch mal überlegen. Allerdings wird das wohl kaum durchzusetzen sein. Piloten sind nur ein paar wenige (ich habe irgendwas mit 300.000 in D im Kopf), und Autofahrer ist ja so gut wie jeder Wähler.
Fürwahr, eine Sternstunde im sonst so harten Anwaltsberuf!
Ich stelle mal die Frage nach dem Beruf dieses Zeugen. Werber?
Bloß raus mit dem aus dem Straßenverkehr…
Das erinnert mich an einen Fall aus meiner Strafstation. Der Angeklagte (Trunkenheit, fahren ohne) schildert seine Reaktion auf die Frage des Polizisten nach seinem Führerschein: " Den habts Ihr doch schon längst!"
Au Mann… seine Anwältin hat sich bestimmt während der Verhandlung gewünscht, irgendeinen anderen Beruf ergriffen zu haben. Wie soll man denn so jemanden noch verteidigen, wenn der wirklich alle Fehler macht, die man überhaupt begehen kann?
Komisch. Mir wäre in einer solchen Situation wohl nicht zum Lachen zumute. Mehr zum Weinen.
Dass mit den "Vielfahrern" erinnert mich übrigens an diese "VS Geheim"-Geschichte:
http://steel.twoday.net/stories/2854616/
Jaja, die Leistungsträger …
Gefühltes Grün, die Ausrede muss ich mir mal merken.
Apropos "Vielfahrer": Mein werter Herr Papa fährt zwischen 50 und 150 KM täglich, Montag bis Sonntag, 365 Tage im Jahr. Punkte hat er irgendwann mal gehabt, das ist aber schon ewig her. Vllt. liegts ja doch woanders dran?
Und ich hatte trotz tausender Kilometer mit teils reinrassigen Rennmaschinen (mein Knie hats mir gedankt!) noch nie Punkte.
@5 (Fincut),
ich glaub ein kurzes Grinsen kann der Richter entschuldigen…
@6 (Consultant)
Apropos "geistiger Zustand":
Bei uns ist mal ein jüngerer Mann gegen einen Laternenmast aus Beton gefahren. Anschließend gab er gegenüber der Polizei an, nicht er sei gegen den Mast gefahren, sondern der Mast sei vor sein Auto gesprungen. Ein Alkoholtest ergab nichts, darum wurde er nett ins Revier eingeladen… Was da raus kam weiß ich allerdings nicht.
Das fand ich allerdings nicht lustig, das war selbst mir zu schräg…
@28 (Klopfer)
Na ja, alle Fehler hat er ja wohl nicht gemacht. Er hätte sich ja noch etwas mit dem Richter anlegen können: "Sie als fauler Beamter wissen doch eh nicht wo von ich spreche!!!"
Da hätte er sich dann richtig beliebt gemacht. =)
Laut Wikipedia schaffen nur 0,1% der Kraftfahrer 18 Punkte oder mehr. Viermal klingt da schon rekordverdächtig. Und vor Allem: Wie ist der denn viermal durch die MPU gekommen? Ich habe keine Ahnung, wie das abläuft, aber sitzt der nicht irgendwann einem Psychologen gegenüber, der weiß, dass er einen Mehrfach-Kunden vor sich hat? Und wenn der Mann sich da so ähnlich wie in der Verhandlung präsentiert, wie kann es dann noch zu einem positiven Gutachten kommen?
U.n.g.l.a.u.b.l.i.c.h. Da fehlen einem gleich nach dem ausgiebigen Lachanfall die Worte.
BEIFAHRERIN Achten Sie nicht auf ihn, Herr Volkspolizist. Wenn er betrunken ist, erzählt er immer Geschichten vom Autoklau.
KOFFERRAUM Sind wir schon im Westen?
Bemitleidenswert.
In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit – hier muss man nicht mal nachdenken, bevor man redet!
:-))
Einmal am Tag 10 Minuten gut lachen gibt soviel Energie, wie ein guter großer Steak. Wann kriegt man das sonst schon kostenlos bei den nach oben schiessenden Aldipreisen? Von Energiepreiskrieg ganz schweigen. Solche Leute braucht das Land!
Grün im Sinn von Gefühl? War der gute Mann Synästhetiker, oder hat er diesen Zustand mithilfe von LSD erreicht?
ich rate mal: eine bisher nicht erkannte rot-grün-blindheit??
@Ralf G. (23):
In Spanien geht das in diese Richtung. Zumindest darf man im ersten Jahr maximal 80 fahren und keinen Unfall bauen, dann bekommt man erst den "richtigen" Führerschein. Alle 5 Jahre muss man den Führerschein neu beantragen, ab 70 glaube ich alle 2 Jahre und ab 80 (?) jedes Jahr.(*)
Die Regelung ab 70 würde ich mir auch für Deutschland wünschen. Wer da alles noch rumfährt – schlimm…
(*)Die Angaben sind jetzt ungefähr; hab die Details nicht mehr im Kopf