“Blogger und Recht” auf n-tv
n-tv berichtet über Blogger und Recht. Hauptthema sind Abmahnungen und wie man sich dagegen wehren kann.
Der Beitrag läuft am Freitag, 28. September 2007, 18.30 Uhr und Montag, 01. Oktober 2007, 15.15 Uhr, in der Sendung “Steuern und Recht”. n-tv-Reporter Roman Mischel hat mich zum Thema interviewt.
Das schau ich mir mal an :-)
Den Udo live im Fernsehn. (Ich hab mir verkniffen Uwe zu schreiben ;-) )
Das kommt in die Top-10 der irreführendsten Überschriften. Warum sollte man insbesondere als Blogger ein Recht auf n-tv haben? Und warum sollte man es überhaupt haben wollen? :-)
Bis zum TV-Termin habe ich es schon wieder vergessen. Ich setzte einfach mal darauf das Herr Vetter nochmal kurz vorher einen Hinweis veröffentlicht ;-)
"… Recht auf n-tv"…. :D
Die Anführungszeichen in der Überschrift sind hinzugekommen.
Mir ging's wie Sebastian. Beim Feedreader sind die Anführungszeichen nämlich noch nicht angekommen.
Aber ist doch ne nette, kleine Verwirrung… :-)
Ich will auch nochmal einen Hinweis am Tag der Ausstrahlung!
Damit ich es nicht vergesse (:
Wird es das irgendwo online geben? Ich habe leider keinen Fernseher.
Kannst Du das beweisen?
Aber einen Baseballschläger?
@9 (Anonymous):
Unter "TV" findest du auf der n-tv Homepage einen Livestream.
Außerdem scheint es unter "Videos" auch viele Sachen "on demand" zu geben.
@10: ja, wenn du einen youtube-Account hast und den hier veröffentlichst, zeig ich dir was ich mit meinem alten Fernseher gemacht habe.
@12: das wollte ich eigentlich erst erwähnen, wenn die Antworten ausgeblieben wären..
@13: danke!
:D
Das werde auch ich mir auf jeden ansehen da es unter Bezug auch meine Aktivitäten unter http://k-d-e.info Relevanz bekommen könnte, auch wenn man als Journalist theoretisch manches öffentlich sagen darf, was normalen Bloggern schon Probleme einbringen könnte
da fehlt natürlich ein "Fall" in obigen Beitrag (sorry mein Firefox spinnt)
Keine Verletzungshandlung – keine Abmahnung! So einfach ist das.
Aber mir glaubt man ja nicht, sodass soeben wieder gegen einen HEISE-User eine EV durch das LG München I erging.
HEISE selbst ist erkennbar lernfähig und hat "fast freiwillig" eine Unterlassungserklärung abgegeben, nach dem 5 Kalendertage nach Kenntnis ein Aufruf zu einem "Telefon-DDOS"-Angriff immer noch online war. 5 Kalendertage nach Kenntnis, das war kein "unverzügliches" sperren mehr – und eine Forenhaftung-II-Entscheidung des LG/OLG Hamburg will man in Hannover erkennbar vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
@18:
Wenn das Ganze so einfach ist, wie kommt es, dass Sie zu einer Haftstrafe verurteilt wurden? So einfach scheint das mit den Abmahnungen und dem Umgang damit dann doch nicht zu sein.
wird es das auch zum später sehen geben (on demand oder so)?
@6 wieso "leider"?
das galt natürlich der @9
@ 18, auf Freigang oder wie? :-)
Entfällt die Sendung? Auf der Seite von n-tv steht für 18.30 Uhr News Spezial: Ende einer Ära – Stoibers Abschied .
Verwirrte Grüße
hmpf
toll, wollte Udo Vetter bei nt-v sehen – und was sehe ich?
-> eine Frau Merkel, die sagt, dass Onlinedurchsuchungen wichtig sind…
Naja, am Montag dann halt.
toll und heute hab ich nicht dran gedacht
Interessanter Beitrag!
<a href="http://blog.rebellen.info/2007/10/04/blogger-und-recht/" rel="nofollow">Hier</a>ist gibt es einen Mitschnitt.
jetzt auch als text!
http://n-tv.de/857406.html