29.9.2007

Wer hält, parkt nicht unbedingt

Der Taxiblogger wollte einen Fahrgast rauslassen. Auf einem Behindertenparkplatz vor dem Hauptbahnhof. Nach gefühlten 35 Sekunden schritt bereits die Polizei ein und “belehrte” ihn.

Zu Unrecht. Alles unter drei Minuten ist erst mal nur Halten. Und Halten auf einem Behindertenparkplatz ist nicht verboten. Verkehrsüberwacher, die einen Hauch Ahnung vom Gesetz haben, argumentieren dann gerne, laut § 12 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung parke auch derjenige, der sein Fahrzeug “verlässt”.

Verlassen ist aber etwas anderes als Aussteigen. Das Fahrzeug ist nur verlassen, wenn der Fahrer die Verkehrslage um sein Auto nicht mehr im Auge behalten kann. Die Verkehrslage im Auge behalten kann man übrigens auch durch die Schaufensterscheibe einer Bäckerei, vor welcher der Behindertenparkplatz liegt. Jedenfalls nach Auffassung des Amtsgerichts Düsseldorf, das so einen Fall vor einiger Zeit einstellte.

Sehr zur Freude meines Mandanten. Der sich in seinem Viertel jetzt nichts mehr erlauben kann, wg. eisiger Feindschaft der Meter Maid.

Zum Thema: Bußgelder sollen drastisch steigen

48 Kommentare zu “Wer hält, parkt nicht unbedingt”

  1. mikamo meint: (29.9.2007 um 12:37) AntwortenReply to this comment

    Gilt das gleiche auch für Bushaltestellen?

  2. Jemand meint: (29.9.2007 um 12:38) AntwortenReply to this comment

    "Und Halten auf einem Behindertenparkplatz ist nicht verboten." Ist das wirklich so? Muss im Zweifel der Heranfahrende Behinderte erst auf der Straße halten, aussteigen, seinen Rollstuhl aus dem Kofferraum ausladen und zum haltenden heranfahren und ihn darum bitten, wegzufahren?

  3. KiNGU meint: (29.9.2007 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    @ 2: Nur aus Interesse. Was macht der behinderte Fahrer denn, wenn schon jemand auf dem Parkplatz steht? Von der Straße aus kann er in 99% der Fälle doch eh nicht erkennen, ob derjenige der parkt auch eine Berechtigung dafür besitzt. Er macht also, was alle anderen Fahrer auch machen. Sich einen anderen Parkplatz suchen…

  4. Henrik meint: (29.9.2007 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    @2.
    Nein, muss er nicht, denn drei Minuten halten sind auch parken.
    Also muss er höchstens 3 Minuten warten, bis er einen Anspruch auf den Platz hat.

    Grüße
    Henrik

  5. Niemand meint: (29.9.2007 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    @2 (Jemand)

    Wenn man hier analog die Regeln des Halteverbots heranziehen könnte, dann müsste sich ein Körperbehinderter auf max. 3 Minuten Wartezeit einstellen – wobei ein [i]nicht verlassen[/i] des Fahrzeuges ja gerade den Sinn haben sollte, dass bei Bedarf das "unbefugt" abgestellte Fahrzeug ohne Zögern weggefahren wird … oder nicht?

    PS: Seit wann ist hier denn die E-Mail-Adresse zur Kommentierung obligatorisch?

  6. Ben (der Unerwünschte) meint: (29.9.2007 um 13:23) AntwortenReply to this comment

    @5 (Niemand):

    > PS: Seit wann ist hier denn die E-Mail-Adresse
    > zur Kommentierung obligatorisch?

    Seit gestern. Vermutlich meine Schuld, sorry.

  7. h.c. meint: (29.9.2007 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    Wirklich neu ist diese Erkenntnis aber auch nicht, oder?

    Nur bei einigen Beamten scheint sie noch nicht vorgedrungen zu sein. Manche wollen aber auch rein gar nichts mitbekommen…

  8. Darkstalker meint: (29.9.2007 um 14:13) AntwortenReply to this comment

    Die EMail Adresse muss ja keine korrekte sein *g*

    Zum Thema: Halten ist < 3 Minuten, dann wirds parken .. Parken wirds auch wenn man sich so vom Fahrzeug entfernt, dass man nicht mehr unverzüglich reagieren kann, sollte jemand den "Park"-Platz haben wollen … das war aber auch schon so, als ich noch in der Farhschule war …

    Nur weil sich der freundliche Herr vom Schnittlauch-Verein (=außen grün, innen hohl, tritt meist in Bündeln auf) nicht richtig informiert hat, ist das noch lange nix, wofür man sich anmeckern lassen muss. Also, in so einem Fall demonstrativ die Stoppuhr rausgeholt und nach 2:59 Minuten mit einem fruendlichen Winken wegfahren … eine Runde um den Block drehen und fuer weitere 2:59 wieder auf den Parkplatz.

    Wer genug Zeit und Sprit im Tank hat wiederholt das Spiel, bis der Herr in Grün Schichtende hat ;) (Oder eni Behinderter den Parkplatz will, denn der hat ihn immerhin verdient)

  9. Christiane meint: (29.9.2007 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    @2
    Ich hupe immer und winke mit meinem Parkausweis. Ich kann nämlich nicht so ohne weiteres aussteigen. Zu 99% sitzen immer Nichtbehinderte in Autos auf Behindertenparkplätzen.

    Wenn Halten aber wirklich das Aussteigen und Einkaufen in der Bäckerei einschließt, dann geht das an der Lebenswirklichkeit vorbei. Woher soll ich denn wissen, dass der Fahrer "nur mal eben in der Bäckerei" ist? Ich sehe, der Parkplatz ist besetzt und fahre weiter – und das ohne dass der Fahrer in der Bäckerei durch die Scheibe mitkriegen muss. Ich verstehe nicht, warum es so schwer ist zu verstehen, für wen Behindertenparkplätze da sind. Ich brauche den Parkplatz, weil er extra breit ist und ich meinen Rollstuhl ausladen kann. Um mal nur einen Grund zu nennen. Leute, die da parken, behindern mich. Und wer sich dann noch über die 40 Euro Bussgeld beklagt, über den schüttele ich nur den Kopf. In anderen Ländern (ich lebe in England) kostet das weit mehr und es wird umgehend abgeschleppt.

  10. fh meint: (29.9.2007 um 14:53) AntwortenReply to this comment

    @Ben: Nö, gestern war nur etwas "law blog" umbauen angesagt, das ist eine von mehreren Änderungen, wie etwa z.b. auch das (Url) hinter den Nicknames, statt der direkten Namensverlinkung.

  11. corax meint: (29.9.2007 um 15:01) AntwortenReply to this comment

    @ Darkstalker

    "Wer genug Zeit und Sprit im Tank hat wiederholt das Spiel, bis der Herr in Grün Schichtende hat."

    Nicht anzuraten, dem steht StVO §30(1)Satz 3 entgegen. ;-)

    Pax

  12. Der Gerd meint: (29.9.2007 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    Was ist die Meter Maid?

  13. Yas meint: (29.9.2007 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    Meter Maid ist engl. für Politesse, wenn ich mich nicht irre

  14. Harry meint: (29.9.2007 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    'meter maid' heißen die aber nur in den USA,
    in UK eher 'traffic warden'.

  15. Reinhard meint: (29.9.2007 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    "Lovely Rita, meter maid …" sang ja schon Paul McCartney :)

  16. Harry meint: (29.9.2007 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    Heute müsste Paul wohl
    "Lovely Rita, Woman Traffic Police Community Support Officer…"
    singen, damit's politically correct ist.

  17. taxiblogger meint: (29.9.2007 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    Danke für den Hinweis mit dem Amtsgericht Düsseldorf!

  18. SvenR meint: (29.9.2007 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    Es muss an meiner "Verbrechervisage" liegen, ich werde in Verkehrskontrollen fast immer herausgewunken, so dass ich nun (gefühlte) 50 "allgemeine Verkehrskontrollen" hinter mir habe. Meiner Erfahrung nach haben die Durchführenden zu 3/4 überhaupt keine Kenntnis, von dem was sie da eigentlich tun. Nur ein Viertel der Kontrolleure ist freundlich, verbindlich, kann sich ausdrücken, kennt seine und meine Rechte und Pflichten.

    Abar am Lustigsten fand ich immer, hinter dem "Anlieger frei"-Schild den martialisch auftretendem Ordnungshütern sagen zu dürfen, dass ich kein Anliegen brauche, lediglich Anlieger sein muss. Beim Frankfurter Flohmarkt haben die immer die Zufahrtsstraße zu meinem damaligen Büro mittels "Anlieger frei"-Schildern gesperrt, zwei – wie schon geschrieben – martialisch auftretende echte Polizisten mit der Überwachung beauftragt und mich jeden Samstag morgen erst einmal gehindert, in meine Tiefgarage zu kommen…

  19. SvenR meint: (29.9.2007 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    @ fh #10: Warum?

  20. fh meint: (29.9.2007 um 17:50) AntwortenReply to this comment

    SvenR: Spam und "SEO"-Kram vor allem. Nach dem hundersten sinnlosen Kommentar bei alten Beiträgen, dess einziger Sinn offensichtlich es ist, Begriffe wie "IT Dienstleitungen", "Autovermietung Hamburg" oder sonstigen Mist mit einer bestimmten Url zu kombinieren. Durch "nofollow" ist das zwar sowieso zum Scheitern verurteilt, aber manche Spammer sind ziemlich bekloppt.

    Ein Phänomen, das leider in den letzten Wochen massiv zugenommen hat, und auch immer komplexer wird – und eine so krasse Lösung wie z.B. <a href="http://blog.beetlebum.de/2007/09/27/achtung/&quot; rel="nofollow">Jojo</a> da gewählt hat, wollte ich dann doch nicht umsetzen.

    Interessant ist aber da generell, dass es gerade einige neue Trends im Blogspam gibt, die mir massiv Kopfzerbrechen bereiten. Der neueste Schrei scheint wohl zu sein, einfach einen alten "normales" Kommentar im Blog zu nehmen, mit einer Spam-Url zu versehen, und wieder einzukippen. Damit trickst man sehr elegant alle Sprachfilter und ähnliches aus, und das Filtern ist nicht unbedingt trivial, wenn man nicht gleich komplett Urls verbieten will. Das ist überhaupt für mich als "Techie" hier beim law blog eines der spannendsten Dinge: Das Blog hier ist so eine Art Frühwarnsystem, jede Schweinerei die ich irgendwann auch in den anderen von mir administrierten Blogs finde, taucht hier grob sechs Wochen früher auf. :-)

  21. flo meint: (29.9.2007 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    @fh: Wobei ich "Url" ausgesprochen hässlich finde. Warum nicht "URL" oder "Link"?

  22. fh meint: (29.9.2007 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    URL sah noch hässlicher aus ;) Aber "Link" ist ne gute Idee, ja.

  23. TrotzdemAnonymous meint: (29.9.2007 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    Warum kann man sich nicht mal mehr manuell als "Anonymous" ausgeben?

  24. Arno Nyhm meint: (29.9.2007 um 19:33) AntwortenReply to this comment

    @23: kannst ja meinen Namen nehmen ;)

    zum Thema: das mit der Baeckerei ist ja wohl laecherlich – ich hoffe ehrlich, dass es laenger als drei Minuten dauert, bis der Fahrer wieder zum Fahrzeug kommt, und zu Recht das Ticket kassiert! Behinderenparkplatz-unberechtigt-Parker sind einfach nur asozial!

    Ich kann selber aufgrund einer Behinderung schlecht laufen, habe aber noch kein 'aG' – tja, da muss ich halt ne andere Loesung finden. Aber als nicht-koerperlich-Behinderter parkt man nicht auf diesen Plaetzen! Geistig scheinen die dort parkenden ja eher… ok, ich bin schon ruhig…….

  25. Duden meint: (29.9.2007 um 23:40) AntwortenReply to this comment

    DER kommentar, nicht das kommentar

  26. cam meint: (29.9.2007 um 23:44) AntwortenReply to this comment

    mit parkplätzen für eltern ist es das gleiche problem.

    cam

  27. fh meint: (30.9.2007 um 01:06) AntwortenReply to this comment

    @25: Uups, jawollja. Ist repariert, und ich frage mich gerade, wie das passieren konnte. ;)

  28. Woo meint: (30.9.2007 um 01:48) AntwortenReply to this comment

    Was mich an Behindertenparkplaetzen persoenlich ankotzt ist, dass man sich nach kassiertem Knoellchen nicht mehr rueckwirkend legitimieren kann (z.b. durch Vorlage des Behindertenausweises auf der ausstellenden Polizeiwache) wenn man das Ins-Fenster-legen vergessen hat, und dass es keine temporaeren Erlaubnisscheine o.ae. dafuer gibt. Ich habe erst kuerzlich ein laengeres Verfahren hinter mir, weil ich mich geweigert habe, zwei Parkknoellchen zu bezahlen, obwohl ich aufgrund einer Reihe Knieoperationen schwerst geh-eingeschraenkt war, aber wegen der temporaeren Natur dieser Einschraenkung auf den Buerokratiewahn fuer einen Ausweis verzichtet habe.

  29. Darkstalker meint: (30.9.2007 um 08:02) AntwortenReply to this comment

    @11:

    Ohne es nachzuschlagen schaetze ich jetzt mal, das war die Sache mit dem "Schonenden Gebrauch von Kraftfahrzeugen" und Umweltschutz und unnötiges Motor laufen lassen vermeiden und die ganze Grütze?
    Das ist ja das Problem – kaum hat man die Lücke erkannt, um dem Parkverbot davonzukommen, sitzt man schon wieder in der nächsten OWi *gg* Ist alles nicht so einfach, hat da gerade jemand "Gratwanderung" gesagt? =)

  30. carsten meint: (30.9.2007 um 09:25) AntwortenReply to this comment

    mal ehrlich, nen behinderten parkplatz blockieren ist meines erachtens ungeachtet der "verlassensproblematik (+/-)" einfach nur mies – ich würde sogar soweit gehen, das es moralisch verwerflich ist und auf das "anstandsgefühl aller gerecht und billig denkenden" abstellen…

    p.s. ich maul auch schonmal so jmd. einfach voll… "ob er denn jetzt gleich noch selber seinen rolli auspackt oder obs nur ne geistige behinderung ist…"

  31. corax meint: (30.9.2007 um 10:04) AntwortenReply to this comment

    @ Darkstalker

    Exakt ;-)
    "Unnützes Hin- und Herfahren…"

    Pax

  32. SvenR meint: (30.9.2007 um 10:10) AntwortenReply to this comment

    @ fh #20:

    Das mit dem Namen und der E-Mail-Adresse war mir schon klar. Ich sehe nur nicht, was die Verlinkung des Wortes Url, URL oder Link hinsichtlich der Problematik verbessern soll. Ich lese das LawBlog oft per Blackberry und da freue ich mich über jedes Bit, welches nicht übertragen werden muss.

    Ich habe noch eine Anmerkung. In meinen AUgen ist es sehr unüblich und auch sehr unschön das Datum so mit Leerzeichen auszugeben "30. 9 .2007" wenn ich einen Wunsch frei hätte würde ich "30. September 2007" ausgeben oder "30.09.2007".

    @ carsten #30:

    "Einfach so" auf einem Behindertenparkplatz zu parken ist assozial. D'accord. Aber einem Taxifahrer das Aussteigen des Fahrgastes erlauben, ein, zwei Minuten im Auto sitzend dort zu warten, oder gar beim Rangieren den Behindertenparplatz zu befahren sind schon was anderes.

    Ein Freund hat mir gestern Abend eine lustig Geschichte erzählt. Er wollte auf den sehr engen Parkplatz unserer Sparkasse fahren. Gleichzeitig wollte jemand anderes den Parkplatz verlassen. Da ist er kurzer Hand rückwärts auf den Behindertenparkplatz gefahren, hat den anderen herausgelassen und sich dann auf einen der beiden freien Parkplätze gestellt. Er stand mit laufendem Motor und blinkenden Blinker gefühlte 15 Sekunden auf dem Behindertenparkplatz. Ein vorbeikommender "Freiwilliger Polizeihelfer" (wie heissen diese relativ neuen privat Hilfssherrifs in Hessen) pöbelte Ihn an, sagte er wolle "ein Exemplar statuieren" und zeigte Ihn daraufhin an. Auf den freundlichen Hinweis meines Freundes, dass dieser Parkplatz ausgewiesenermaßen ein Privatparkplatz nur für Sparkassenkunden sei, und ob er den Sparkassenkunde sei, dass er Ihn betrete, folgten weitere wüste Beschimpfungen wie "Parkplatznazi" und "Dich mach' ich fertich". Lange Rede – kurzer Sinn: vor Gericht machten sich die gestochen scharfen Aufnahmen des Mobiltelefons der Ehefrau meines Freundes extrem gut, der ex-Poizeihelfer ist nun um einiges an Geld ärmer und hat lebenslanges Hausverbot bei unserer Sparkasse.

  33. fh meint: (30.9.2007 um 10:59) AntwortenReply to this comment

    @32: Die Leerzeichen sind weg. Beim Blackberry dürfte interessant sein, dass ich gerade an einer mobilen Version des law blog bastel, bei dem auch das CSS wesentlich sinnvoller angepasst ist. Das geht aber noch etwas, bis ich die existierenden Plugins sauber für den law blog angepasst habe.

    Wegen "Link" verlinken statt dem Text selbst: "A backlink could be considered as a Quality Backlink if it links to your website with the keyword (keyphrase) that you are trying to optimize for." (genaueres z.B. <a href="http://www.webconfs.com/how-to-build-backlinks-article-16.php&quot; rel="nofollow">hier</a> oder <a href="http://www2.informatik.hu-berlin.de/Forschung_Lehre/wm/networkmining.html&quot; rel="nofollow">hier</a>) – und das ist so nicht mehr möglich. Bislang konnte der Spammer das keyword bzw seinen Nick ja selbst wählen. Durch nofollow Attribut zwar beim law blog witzlos, aber manche probieren es halt immer wieder. Es ist momentan auch eher ein Experiment, ob das was bringt, bislang bin ich aber ganz zufrieden.

  34. 1-2-3 meint: (30.9.2007 um 11:17) AntwortenReply to this comment

    Halten zum kurzen Ein-/Ausladen zählt doch auch nicht als parken oder? Muss man denn da sein Auto jederzeit sehen? Ich wohne unter der Woche mitten in der Stadt, kann eigentlich nur im parkverbotenen Bereich (Schilder mit "Keine Park(!)möglichkeit auf öffentlichem Grund") halten um meine Reisetasche in die Wohnung zu tragen, sehe dabei logischerweise nicht mein Auto für 1-2min. Wie ist da denn jetzt der Fall gelagert?

  35. foxxi meint: (30.9.2007 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    Den Hinweis auf das AG Düsseldorf (ein Verkehrsrichter von wie vielen hat so entschieden? ) kannste mal in der Pfeife rauchen. Wer soll denn damit beeindruckt werden. Wer sein Fahrzeug verläßt, also aussteigt, der parkt und das kostet! Allerdings könnte man bei einem Taxifahrer von seinem Ermessen großzügig Gebrauch machen.

  36. Darkstalker meint: (30.9.2007 um 19:55) AntwortenReply to this comment

    @ 30 (Carsten)
    Auf einem Behindertenparkplatz zu stehen ist so lange vollkommen in Ordnung, wie kein Behinderter in der Nähe ist. Und wenn einer kommt, bin ich doch der erste der weg fährt. Aber die Verschwendung des Platzes in der Zeit, wo er nicht genutzt wird (Und das werden dieses Parkplätze zu 90% der Zeit nicht) ist doch schade drum.

  37. SvenR meint: (30.9.2007 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    @ fh #33:

    Vielen Dank, ich hab ja kein Blog, deshalb weiß ich sowas nicht. Und das mit dem Datum und dem mobile CSS freut mich auch sehr. Also ist das LawBlog nicht nur inhaltlich, sondern auch "kundenfreundlichkeitsmäßig" ganz vorne.

  38. Ralf S meint: (1.10.2007 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    Ich gehöre zu denen, die des öfteren Streit mit Taxifahrern in FFM vorm Bahnhof haben. Und ich erfreu mich jedesmal aufs Neue, wenn ich nicht vom/auf den Parkplatz kann, weil ich zuschauen muss, wie Taxis nicht parken, sondern in Ruhe ihr Geld entgegen nehmen und die Leute sich bequem aus dem Auto drehen, ihr Gepäck aus dem Kofferraum holen usw.. 30 Meter ist ein großer Parkplatz, genauso gut für Reisende zu erreichen. Ach der kostet was, naja dann lieber rücksichtslos (die wenigen) Behindertenparkplätze zugestellt … die "Krüppel" können ja warten.

    Mein Lob an die Frankfurter Polizei

  39. Jens Müller meint: (1.10.2007 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    "Halten zum kurzen Ein-/Ausladen zählt doch auch nicht als parken oder?"

    Das kommt drauf an (ob man es länger als drei Minuten tut oder das Fahrzeug verläßt).

    Aber wofür soll das relevant sein? Für eingeschränktes Haltverbot ist es das jedenfalls nicht.

  40. alfredl meint: (1.10.2007 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    Ich kenne da einen Betrieb, dem wurde zur Auflage gemacht, einen Behindertenparkplatz auszuweisen. Dieser ist jetzt seit 19 Monaten vorhanden und immer noch jungfräulich. Auch in den größten Innenstädten stehen Behindertenparkplätze tagelang leer. Haben wir zu wenige Behinderte oder zu viele Parkplätze?
    Mehr dazu auf der letzten Seite der letzten Wochenendausgabe des Luxemburger Wort.

  41. corax meint: (2.10.2007 um 00:47) AntwortenReply to this comment

    @ alfredl

    Ich kenn ne Feuerwehrwache da stehen ständig wenn ich dran vorbeifahre 3 komplette Löschzüge drin….

    Pax

  42. alfredl meint: (2.10.2007 um 13:59) AntwortenReply to this comment

    lieber corax, ich sehe, sie haben verstanden. ich würde es auch lieber sehen, wenn denn auf den parkplätzen auch mal ein behinderter parken würde.

  43. corax meint: (2.10.2007 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    @ alfredl

    entgegen ihrer Annahme kann ich ihnen nicht ganz folgen.
    M.E. führen sie eine Neiddebatte um kostbaren Parkraum der Behinderten angeblich ungenutzt reserviert wird.

  44. alfredl meint: (2.10.2007 um 20:01) AntwortenReply to this comment

    Ihre Ansicht ist falsch, denn ischhabegarkeinauto, brauche also keinen Parkplatz. Neid ist also auszuschließen. Aber ich wage es, auch mal über die allgemeine Betroffenheit hinauszudenken.

  45. nix meint: (5.10.2007 um 06:03) AntwortenReply to this comment

    Zumindest in unserer Stadt ist die Sache mit Behindertenparkplätzen eine Farce. Überall werden meiner MEinung nach bewusst vorher normale Parkplätze zu Behindertenparkplätzen umfunktioniert wohl unter der Annahme, daß je mehr solche PArkplätze in der Innenstadt verteilt sind, desto höher die Einnahmen in der Stadtkasse.

    Und sorry enge Parkplätze und Parkhäuser wo man die Türen nicht mehr vernünftig aufmachen kann ohne eine Delle im Nachbarauto zu machen nutze ich nicht, bzw. parke dann absichtlich und ohne Reue auf 2 Stellplätzen weil ich eben genau solche Beulen nicht als Andenken mitnehmen will.

    Aber danke für den Hinweis auf dieses Urteil. Das hilft ungemein bei der nächsten Diskussion mit der Politesse…

  46. Martin meint: (29.7.2009 um 03:45) AntwortenReply to this comment

    Was heisst eigentlich Meter Maid?

    Naja meine Erfahrungen zeigen das weibliche Beamten viel strenger in solchen Situationen reagiern als mänliche.

  47. varius meint: (9.8.2009 um 23:44) AntwortenReply to this comment

    Hat eigentlich schon mal jemand das Aktenzeichen des Urteils beim AG Dü-dorf in Erfahrung gebracht, auf welches sich der Ur-Schreiber bezieht? Ich kann im Archiv des Amtsgerichts nämlich nichts finden und wäre sehr interessiert.
    Danke vorab.

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