Der will doch nur hetzen

Heute Mittag hätte ich mir fast die FAZ gekauft. Ich bin froh, es nicht getan zu haben. Ansonsten wäre ich enttäuscht, für diesen Text Geld ausgegeben zu haben.

Die Argumentation des Autors ist niveaulos. Gegen Ende erklärt er doch selbst, wie leicht der Bürger zum „Objekt“ des Staates werden und, ja auch das, sogar unschuldig verurteilt werden kann. Ich füge an: Auslöser oder Teil dieser ungerechtfertigten Verfolgung könnte gerade eine verdeckte Online-Durchsuchung sein. Also an sich gute Gründe, für klar definierte Grund- und Verfahrensrechte einzutreten.

Aber nein, ausgerechnet Fehler der Justiz rechtfertigen die Online-Durchsuchung. Warum? Weil diese Fehler, meint der der Autor, so viel schlimmer sind als die Online-Durchsuchung. Wäre der Redakteur Strafverteidiger, würde er wahrscheinlich bei einer Körperverletzung plädieren, sein Mandant habe ja immerhin keinen Totschlag begangen. Super Müller, würde er jetzt Lob vom Gericht erwarten, so toll hat uns das noch keiner erklärt. Totschlag ist so was von schlimm, da können wir doch eine Körperverletzung nicht bestrafen.

In Wirklichkeit würde das Sitzungsprotokoll an dieser Stelle vermerken, dass sich das Gericht ausnahmsweise fünf Minuten zum Lachen zurückgezogen hat.

Noch ein kleiner Hinweis an die Redaktion der FAZ, die den Artikel freigegeben hat: Gegen diffamierende Äußerungen von Richtern gibt es Rechtsmittel.

Mutmaßliche Antwort der Redaktion: Der will doch nur hetzen.

Nachtrag: Hier erklärt die FAZ, warum man nicht gegen die Online-Durchsuchung sein darf, so lange es hungernde Kinder Phishing gibt.