10.10.2007

Erst lesen, dann verhandeln

Bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen soll es regelrechte Überraschungseffekte gegeben haben. Der juristische Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen und andere stellten gar in Abrede, dass die Neuregelung im Verfassungsschutzgesetz einen heimlichen Zugriff auf private Rechner ermöglicht, berichtet heise online. Es gehe nur darum, die Kommunikation im Internet zu überwachen.

Das Verfassungsschutzgesetz NRW liest sich etwas anders, und zwar eindeutig. In § 5 Ziff. 11 heißt es:

… heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Von ähnlicher Qualität sind Beschwichtigungsversuche wie die Versicherung, ohnehin hätten nur Extremisten Überwachung zu befürchten. Schade nur, dass niemand so genau weiß, ob und wie lange er als braver Bürger gilt.

Ticker-Bericht auf gulli.com

taz-Interview mit dem Leiter des Verfassungsschutzes NRW

27 Kommentare zu “Erst lesen, dann verhandeln”

  1. martin meint: (10.10.2007 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    na also, alles gar nicht so schlimm. eigentlich bräuchten wir dann aber doch gar keine neuerung, weil die online-überwachung lässt sich doch mit den bekannten mitteln längst durchführen oder sehe ich das falsch?

    nee, mal im ernst: das dumme an der debatte ist schon allein der name "online-durchsuchung". wenn es nur DAS wäre, wäre ich gar nicht soooo sehr dagegen. der BUNDESTROJANER (oder hier halt der landestrojaner) ist aber doch vielmehr eine OFFLINE-durchsuchung! vielleicht sollte man dieses wort verwenden. denn gerade das ist doch das schlimme an der geschichte; nicht das was ich im internet tue (ich als gefährder oder meinetwegen auch top-gefährder), sondern das was ich zuhause in meinem privat-pc tue, also OFFLINE, wird überwacht. dies ist das schlimme, dies ist der unerträgliche eingriff, und dies ist das neue. online-durchsuchung ist das falsche wort, nämlich eines, das den leuten, die nichts davon verstehen (zb MdBs) weismachen soll, das internet werde besser überwacht!

  2. QWERTZ meint: (10.10.2007 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    Hm,

    die FAZ scheint auch zu merken, auf welchem wackligen Fundament die Online-Durchsuchung steht. In bester Präventivmanier wird daher schon mal gegen das Gericht geschossen:

    "Perverser Grundrechtsschutz"

    > http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EA058AB3251A340CF9B3A075EFE8D6250~ATpl~Ecommon~Scontent.html

  3. Ralf G. meint: (10.10.2007 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    Heute morgen war in unserer Lokalzeitung ein Interview mit dem Herrn abgedruckt, in dem er ebenso diese Behauptung aufgestellt hat. Sie blieb vom Interviewer unwidersprochen. Ich weiß jetzt nicht, ob ich mich darüber ärgern oder einfach nicht mehr wundern soll.

    Mal sehen, ob über dieses doch kuriose Vorkommnis der heutigen Verhandlung morgen auch berichtet wird. Vor allem in der Größe (das Interview nahm eine halbe Seite ein). Wenn nicht, werde ich eben doch zum Leserbriefschreiber. Warum nicht auch mal in einem Offline-Blog kommentieren? ;-)

  4. Neuling meint: (10.10.2007 um 14:53) AntwortenReply to this comment

    Soll man ob des Analphabetismus unserer Landesbeamten nun lachen oder weinen …

  5. keiner meint: (10.10.2007 um 15:01) AntwortenReply to this comment

    Tarnen, täuschen, verpissen…

    Tatsache ist: In ihrer Gedankenwelt haben verschiedene Regierungspolitiker (Länder, Bund) den Boden der Verfassung längst verlassen. Die Verfassungsfeinde sitzen in der Regierung! Wer überwacht diese Leute? Der Verfassungsschutz??

    Die Bürgerrechte werden aktiv zerstört, alle schauen zu und das Verfassungsgericht muss sich von dieser Blödzeitung für Banker (FAZ, siehe oben) noch beschimpfen lassen. Gute Nacht Deutschland (im Rest Europas sieht's wohl nicht besser aus…)

  6. Der Herr R. meint: (10.10.2007 um 15:07) AntwortenReply to this comment

    Erinnert mich ein bisschen an die Erklärungen der Regierung beim Urteil zum Luftsicherheitsgesetz. Da wurde auch gesagt, es wäre nicht das Ziel Flugzeuge abzuschießen.

  7. RA JM meint: (10.10.2007 um 15:11) AntwortenReply to this comment

    Man beachte auch die Vor-Ort-Berichterstattung bei gulli:

    http://www.gulli.com/news/bundesverfassungsgerichts-2007-10-10

  8. Consultant meint: (10.10.2007 um 15:12) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich sowas lese fällt mir immer ein:

    "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten."

  9. Wolf Hagen meint: (10.10.2007 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Ich habe schon immer den Verdacht gehabt, dass die früheren MfS-Spezialisten aus der aufgekauften DDR hier ein neues Betätigungsfeld gefunden haben.

  10. n.k.r. meint: (10.10.2007 um 15:38) AntwortenReply to this comment

    Online oder Offline Durchsuchung. Computer Spionage triffts wohl eher. Warum wird hier nicht so eine griffige Bezeichnung wie "großer Lauschangriff" kultiviert?

    Die Computer Spionage im BKA Gesetz ist bloß Ablenkung vom wahren Inhalt. Hier wird dem Hund ein Stück Fleisch hingeworfen, dass er gern zerfetzen und auffuttern darf, während man ihm heimlich eine kürzere Hundeleine unterjubelt.

  11. Peter Sansibar meint: (10.10.2007 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    Ergänzung zu # 2
    "Es hat vor mehr als drei Jahren das Abhören von Wohnungen weitgehend eingeschränkt, den angeblichen „großen Lauschangriff“, der immerhin mit einer Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden war."
    (Aus der FAZ – http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EA058AB3251A340CF9B3A075EFE8D6250~ATpl~Ecommon~Scontent.html)

    Dass eine breite Abstimmungsmehrheit für die Verfassungsgemäßheit spricht, war mir neu. "Verfassungswidriges Verfassungsrecht" kann es dann ja wegen Art. 79 II GG nie geben. Da werden wohl einige Lehrbücher und Kommentare überarbeitet werden müssen…

  12. 4thmarch meint: (10.10.2007 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    Die FAZ irrt, wenn sie meint, daß derzeit der "Internetverkehr vor den Behörden geschützt" wäre.

    Das ist jetzt schon nicht und bedarf keiner Onlinedurchsuchung per Trojaner.

  13. QWERTZ meint: (10.10.2007 um 16:19) AntwortenReply to this comment

    Bei der FAZ scheint man der Zeit hinterher zu hinken, was die ETSI so normiert oder welche Funktion die SINA-Boxen (die bei jedem größeren deutschen Mailanbieter stehen) erfüllen weiß man dort nicht (oder blendet es bewußt aus). Das diskreditiert aber natürlich auch die Kommentare/Artikel, welche vehement die "Online-Durchsuchung" propagieren (wegen mangelnder Fachkenntnis oder mutwilliger Verkürzung).

    Wenigstens der Sportteil ist noch ganz gut.

  14. flipflop meint: (10.10.2007 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    Selten kommt man sich so vera***** vor wie heute. "Das war alles gar nicht so gemeint!" -> Niemand hat die Absicht, Festplatten auszuspionieren.

  15. Jobs and more meint: (10.10.2007 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    Es gehe nur darum, die Kommunikation im Internet zu überwachen.
    > Denke das diese Technik dann auch andere nutzen werden.

  16. Anon123 meint: (10.10.2007 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    Das hier fand das Gericht hoffentlich genauso interessant wie ich:

    "Für Pfitzmann ist eine Debatte, die die Online-Durchsuchung nur unter dem Artikel 13 des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Wohnung) wertet, rückwärtsgewandt. Vielmehr müsse überlegt werden, wie sich die Zukunft der Computertechnik gestalten wird. Mensch und Computer würden in naher Zukunft immer engere symbiotische Verbindungen eingehen, wie es bei Menschen mit intelligenten Hörgeräten heute bereits ersichtlich werde: "Wir werden in diese Rechner zunehmend verloren gegangene Fähigkeiten auslagern, um sie so wiederzugewinnen. Wir werden an sie persönlichste Denk- und Merkfunktionen delegieren, um uns zu entlasten", so Pfitzmann in seiner Argumentation."

    von Heise (link)

  17. Tom meint: (10.10.2007 um 17:09) AntwortenReply to this comment

    1. Unsere Bundespolitiker kann es doch vollkommen egal sein, wie das Verfassungsgericht am Ende urteilen wird. Im Falle eines neins aus Kalsruhe wird halt solange die Verfassung geändert bis es passt.

    2. Wetten dass die FAZ zu den ersten Zeitungen gehört die Aufschreien werdem, wenn Journalisten durch die Online-Schnüffelei betroffen sind? Wäre ja nicht das erste mal das z.b. der BND Journalisten überwachen läßt, um an deren Quellen ranzukommen.

  18. h.c. meint: (10.10.2007 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    Blöd nur, dass die Richter am BVerfG bei weitem nicht so blöd sind und auf solche Sprüche reinfallen. Es gilt ja nicht "Wir wollen das nur so und so einsetzen", sondern "Man könnte es nach Gesetz so und so einsetzen."

    Die extrem erheblichen Bildungslücken in der NRW-Staatsmacht sind erschreckend. Irgendwie habe ich da das Gefühl, in NRW funktioniert das Internet anders…

    Zur FAZ sag ich mal nix. Um die Qualität des deutschen Journalismus stand es schon mal besser…

  19. Kai König meint: (10.10.2007 um 18:41) AntwortenReply to this comment

    Hab leider nur dem ersten Teil der mündlichen Verhandlung beigewohnt. Angesichts häufiger Lacher des gesamten Saales den Papier auf Kosten der Prozessbevollmächtigen von NRW produzierte und den "Rückfragen" der restlichen Richter, die mehr einem Verhör eines Angeklagten glichen, dürfte das NRW-Gesetz wohl in der Luft zerissen werden.
    Offen bleibt nur wie weit die Richter in ihrem Urteil mit der Online-Durchsuchung allgemein als Maßnahmen umgehen werden. (in Bezug zu den Absichten anderer Grundrechts-Terror… eh… Beschützer)

    Besonders peinlich war aber der Chef des NRW-Verfassungsschutzes… auf Rückfrage ob denn schon Online-Durchsuchungen stattgefunden hätten, und wenn ja womit(Software) und von wem stammt sie. ungefährer O-Ton:
    "Wir haben keine eigene Software (entwickelt) – wir erhalten die im Wege der Amtshilfe anderer Behörden bzw. Dienste." – "Und welche?" – "Ehm.. ja… muss ich das sagen? (versucht sich zu erinnern, was in der Aussagegenehmigung stand)… " – "Nun das BMI hat ja erklärt, dass es keine Software fertig habe" – "Ja, nun…. ehh…. wir erhalten die ja auch im Wege der Amtshilfe von andern Diensten…. ehhh…. jaa…."
    – Hier beendet Papier die Rückfragen zu diesem Thema, da er den armen Mann nicht noch in ernte Bredouille bringen will.

    Das ganze klang wie ein verschämtes Gespräch unter Freunden über intime Details…. traurig, dass diese Herrschaften solche Maßnahmen nur intransparent führen wollen….

  20. GrundgesetzOFH meint: (10.10.2007 um 19:07) AntwortenReply to this comment

    Also was man bisher so hört, scheint ja "total zersägt" eine angemessene Umschreibung zu sein….hoffen wir das beste.
    MfG
    GG-OFH

  21. surfguard meint: (10.10.2007 um 22:44) AntwortenReply to this comment

    Ich war heute vor Ort und kann nur bestätigen, was Kai König oben schon andeutet: Prof. Dr. Heckmann, der juristische Vertreter der nordrheinwestfälischen Landesregierung, kommt in allen Presseberichten noch sehr gut weg. Tatsächlich hat er sich nicht weniger als lächerlich gemacht. Der Präsident des Verfassungsgerichts rang ungefähr 5 Sekunden lang um ein Wort, bis er Heckmanns Ausführungen süffisant als "ansprechend" bezeichnete – zur großen Belustigung der Zuschauer. Mehrfach waren Heckmanns hilflose und verzweifelt rabulistische Ausführungen schon vorher auf offener Szene verlacht worden.

    Wer so jemanden als seinen Vertreter zum Bundesverfassungsgericht schickt, der scheint verlieren zu wollen.

  22. johnix meint: (11.10.2007 um 02:44) AntwortenReply to this comment

    Tja entweder können Die staatlichen Anwälte nicht lesen, oder Sie lügen.
    Hoffentlich aber gewinnen wir Menschen diesen "Prozess".

  23. Marc meint: (11.10.2007 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    Ist das was der juristische Vertreter NRWs da gemacht hatte, nicht versuchter Prozessbetrug?

  24. Günter Frhr.v.Gravenreuth meint: (11.10.2007 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    @20
    Noch besser war IMO die Frage "im Sinne einer leichten Skepsis" (= Zitat) vom Vorsitzenden Papier an Herrn Heckmann (NRW), ob man überhaupt vom selben Gesetz spricht? Dann kam ja vom Herrn Heckmann das mit dem "supoptimal formuliertem Gesetz" – für dessen Formulierung er nichts könne.

    Nett waren auch die Jungs vom CCC in ihren dunklen Nadelstreifenanzügen – auch die "Hacker den Nation" kommen in die Jahre.

    Ich war ja auch ganz brav und habe deren "Bundestrojaner" http://www.ccc.de/press/releases/2007/20070320/pferdSeite9.jpg , der am Nachmittag so herrenlos im Park stand, nicht im Gebüsch versteckt. Mir hätte man ja gleich wieder eine Zueignungsabsicht an dem Vieh angedichtet. :-)

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth

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