Erst lesen, dann verhandeln

Bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen soll es regelrechte Überraschungseffekte gegeben haben. Der juristische Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen und andere stellten gar in Abrede, dass die Neuregelung im Verfassungsschutzgesetz einen heimlichen Zugriff auf private Rechner ermöglicht, berichtet heise online. Es gehe nur darum, die Kommunikation im Internet zu überwachen.

Das Verfassungsschutzgesetz NRW liest sich etwas anders, und zwar eindeutig. In § 5 Ziff. 11 heißt es:

… heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Von ähnlicher Qualität sind Beschwichtigungsversuche wie die Versicherung, ohnehin hätten nur Extremisten Überwachung zu befürchten. Schade nur, dass niemand so genau weiß, ob und wie lange er als braver Bürger gilt.

Ticker-Bericht auf gulli.com

taz-Interview mit dem Leiter des Verfassungsschutzes NRW