Nicht reisefähig
Das Attest ist kurz:
“Hiermit wird bescheinigt, dass Herr K. wegen Rückenschmerzen nicht reisefähig ist.” Stempel. Unterschrift.
Ehrlich, da würde ich als Richter auch ungehalten werden.
Das Attest ist kurz:
“Hiermit wird bescheinigt, dass Herr K. wegen Rückenschmerzen nicht reisefähig ist.” Stempel. Unterschrift.
Ehrlich, da würde ich als Richter auch ungehalten werden.
Moin!
Warum? Weil nicht gesamte Krankengeschichte zu lesen ist? Die hat, mit Verlaub gesagt, auch einen Richter nicht zu interessieren, da sie reine Privatsache ist und ich medizinische Details ungern Fremden offenbare möchte – weswegen ja auch auf den "gelben Scheinen" für den Arbeitgeber (o.ä.) auch nie was genaues draufsteht.
Wichtig und relevant ist nur das Resultat – in diesem Fall eben, dass K nicht vor Gericht erscheinen kann.
Mein Vater hat auch Rückenschmerzen, und ist deshalb teilweise mehrere Tage ans Bett gebunden. Also wäre er auch nicht reisefähig. So what?
@1: bei ALDI gibt's Wurst für 99 Cent
Ich glaube es ging eher um die doch extreme Ausführlichkeit des Attests. Für sowas muss man keinen Arzt aufsuchen, das kann man sich auch selbst ausstellen.
NIcht ohne Grund sind "echte" Atteste normalerweise nicht unter 10 Zeilen lang.
"Ehrlich, da würde ich als Richter auch ungehalten werden."
Wieso? Was fehlt? Steht die Dauer nicht drauf?
> NIcht ohne Grund sind “echte” Atteste normalerweise nicht unter 10 Zeilen lang.
Was geht den Richter an, was ich für 'ne Krankheit habe. Wenn der Arzt schreibt, dass ich nicht reisefähig bin, hat das zu reichen!
soso…. und wenn du deinem Arbeitgener schreibst, das du nicht arbeiten kannst, reicht das auch?^^
oder schreiben lässt….
Wenn solche Atteste vor Gericht ausreichten, wäre das wahrscheinlich das Ende der Strafjustiz. Und wir Verteidiger müssten umschulen…
@6: Ja. Dauer der Erkrankung ist alles, was mitgeteilt werden muß. Außer es ist was meldepflichtiges wg. Seuchen und so.
@6:
Nein, aber wenn ein Arzt das schreibt, schon.
Nicht ohne Grund stehen auf dem Exemplar der Krankschreibung für den Arbeitgeber weder Krankheit noch der entsprechende ICD10-Schlüssel drauf.
Handelt es sich hier um ein Attest, oder um eine Krankschreibung fuer den Arbeitgeber?
Zufälle gibt´s! Ausgerechnet kurz vor dem Termin!
Aber selbst wenn die zitierte Ausführlichkeit reichen würde – mangelnde Reisefähigkeit ist längst nicht identisch mit Verhandlungsunfähigkeit.
@7: Ja, dem Arbeitgeber muss eine Bescheingung des Arztes reichen, auf der steht wie lange Du voraussichtlich krank bist. Was Du hast, geht dem Arbeitgeber bis auf Ausnahmen nichts an.
@All: Was erwartet der Richter? Meiner Meinung nach hätte der Arzt nicht mal die Rückenschmerzen erwähnen müssen. Wenn der Arzt mir bescheinigt, ich bin nicht reisefähig, muss das ausreichen. Sonst brauche ich auch keine Ärtze mehr.
@13, PeterPetersen:
> mangelnde Reisefähigkeit ist längst nicht
> identisch mit Verhandlungsunfähigkeit.
Gewiss – aber was nützt die schönste Verhandlungsfähigkeit, wenn man es nicht in den Gerichtssaal schafft?
@13: Vielleicht nicht Verhandlsunfähig, aber irgendwie muss er ja anscheinend zum Verhandlungsort kommen… ;)
Abgesehen davon, dass der Betroffene natürlich in der Bringschuld ist vernünftige Atteste vorzulegen, besteht die Möglichkeit, Vernehmungen auch an anderen Orten stattfinden zu lassen. Dann kommt eben der Berg zum Propheten.
Wenn der Arzt wie hier offenbar nicht einmal eine Ursache für die vorgetragenen Schmerzen attestieren kann oder will, dann wundert sich der Richter sicherlich und wünscht gute Besserung.
@16: Dafür gibt's (aufgepasst) Krankentransportfahrzeuge mit beigefügtem Fachpersonal und (oh, Wunder) Schmerzmittel vom Onkel Doktor…
Kurz: Ein bischen aufwendiger muss die Ausrede schon ausfallen, damit alle Beteiligten sie ohne schlechtes Gewissen glauben können…
Bei meinen Sitzungsvertretungen für die StA führte ein solches Attest eines Angeklagten regelmäßig sofort zu einem Haftbefehl.
Dass bei Parteien im Zivilprozess andere Maßstäbe angelegt werden, dürfte jedem klar sein.
ich halte das attest für völlig ausreichend. was sollte denn fehlen? unzureichend wäre das attest nur, wenn lediglich arbeitsunfähigkeit bescheinigt würde.
dem richter bleibt es ja unbenommen den zuständigen amtsarzt loszuschicken, um herauszufinden, unter welchen umständen der angeklagte (oder zeuge) transportiert werden kann. ein liegendtransport käme zum beispiel in betracht. ansonsten könnte die kammer auch beim angeklagten vor ort verhandeln. unter diesen umständen ist schon so mancher malade angeklagte ganz plötzlich wieder reisefähig geworden.
@ 19
das könnte man schon zwanglos unter den tatbestand der freiheitsberaubung subsumieren. ich hoffe mal schwer, dass sie atteste wegen "arbeitsunfähigkeit" meinen.
Jetzt mal die Frage für mich als Laien: Wie hat denn so ein Attest auzusehen?
warum sollte das nicht reichen?
entweder ich glaube dem arzt das oder ich glaube es ihm nicht – unabhängig von der zeilenzahl. oder taucht die zahl der zeilen irgendwo in der formel auf, die der richter benutzt um den wahrheitsgehalt auszurechnen? schwachsinn.
Hätte der Arzt in mein Attest was von Rückenschmerzen geschrieben, hätte er's nochmal schreiben müssen.
Auch ein Richter muss nicht mehr wissen, als das ein Fachmann befunden hat, ich sei nicht fähig an seiner Verhandlung teilzunehmen.
Ja ja, die lieben Atteste der Ärzte… Gerne im knappen Ein- oder Zweizeiler, oft dank nicht nachvollziehbarer Fachbegriffe kaum verständlich und daher meist erst auf zweite Nachfrage brauchbar. ;)
Bevor man hier übrigens wieder reflexartig "Geht den Richter doch nichts an!" schreit: Man sollte sich vor Augen führen, dass "Verhandlungs(un)fähigkeit" ein Rechtsbegriff ist, d.h. ob der Angeklagte tatsächlich verhandlungsunfähig i.d.S. ist, muß schon der Richter selbst beurteilen. Und das kann er nur anhand eines Attestes, aus welchem hervorgeht, an was denn der Patient nun leidet und _weshalb_ dieses Leiden es ihm unmöglich macht, der Verhandlung zu folgen/an ihr teilzunehmen/seine Interessen zu vertreten.
Rückenschmerzen hab ich auch manchmal. Verhandlungsunfähig bin ich deshalb in der Regel aber nicht.
Die Einstellungen macher Kommentaren hier überrascht mich doch sehr. Ein allgemein gehaltener Einzeiler irgendeines Arztes solle doch ausreichen, um nicht an einer Verhandlung teilnehmen zu müssen; solch eine Einstellung halte ich für naiv.
Man stelle sich vor irgendein schlimmer Finger (Kinderschänder, Honecker, Terrorist, nach Belieben wählen) würde versuchen, sich so um eine Verhandlung zu drücken.
ich versteh's auch net – wenn ein approbierter Arzt das so abgestempelt und -zeichnet hat, ist das nunmal so.
Wenn's dem Richter (oder Staatsanwalt, @19) nicht reicht, kann doch ein Amtsarzt eingeschaltet werden. Steht das nicht auch so in der Ladung drin?
Man muss ja nicht wingend mitteilen, dass man sich beim *** den %%% gestaucht hat und nun selbst das &&& schmerzt ;)
Ich glaube, wenn solche Atteste zugelassen würden, würde kein Mensch mehr zu seiner Verhandlung erscheinen. Man findet immer einen Arzt, der einem das ohne Gründe bescheinigt.
Die Kosten für den Amtsarzt, der in diesen Fällen dann rausgeschickt werden müsste, möchte ich nicht tragen *g*
@25-Flo:
'ob der Angeklagte tatsächlich verhandlungsunfähig i.d.S. ist, muß schon der Richter selbst beurteilen'
Mit Verlaub: Das möchte er vielleicht gerne! Können tut er das genausowenig, wie der Hausarzt das Strafgesetzbuch anwenden kann.
Alles andere ist Anmassung!
Der ewige Streit zwischen Juristen und Medizinern: Jeder meint ob seiner eigenen Fachkompetenz auch gleich zu wissen, was der andere zu ent- oder bescheinigen hat. Und wenn es unliebsame Feststellungen sind, dann wird versucht die Verantwortungen in den anderen Wissenschaftsbereich zu schieben.
@Einzelhändler Stefan
>Krankentransportfahrzeuge mit beigefügtem Fachpersonal
Vielleicht kannst Du's Dir nicht vorstellen, aber es gibt Krankheiten, bei denen jede Berührung schmerzt. Ich hab' das schon mal bei einem Freund erlebt – keine schöne Sache, wenn der bei kleinsten Berührungen schreit!
@25: wo stand im Eintrag was von “Verhandlungs(un)fähigkeit”? Das hast DU reininterpretiert!
Hallo Leute,
völlig korrekt: Ich sage nur Art 8 EMRK!
@25: Auch hier gilt, wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Mag ja sein, dass “Verhandlungs(un)fähigkeit” ein Rechtsbegriff ist. Hier geht es aber um "Reisefähigkeit" und die sollte wohl ein Arzt beurteilen!
War der Richter ungehalten nach Vorlage des Attest?
Kann ja auch sein, dass der Richter mit dem Begriff Rückenschmerzen nicht viel anzufangen weiss. Wenn einer noch nie von Rückenschmerzen geplagt wurde, dann kann einer das ja nicht beurteilen wie schlimm die Sache ist.
Sollte der Arzt noch wahrheitswidrig in das Attest schreiben, der Patient ringt mit dem Tode?
Was gabs denn nun?
Kam er damit durch oder nicht?
Hallo,
ich stecke in einem ungerechten Zivilprozess um ein Anwaltshonorar.ich weiß,jeder denkt er wird ungerecht behandelt wenn er irgendwann zahlen muss obwohl ein prozess verloren wurde.
Nun hat mir ein Psychologe Verhandlungsunfähigkeit bestätigt.Wisst Ihr ob ich damit davon machen kann?Es ist nicht meine Art aber ich bin nicht der einzige Gehörnte bezügl.dieses Anwaltes
Danke
Rudi