Doch keine großen Scheine

Die Geschichte „Große Scheine“ handelte von einem Taxifahrer, einer Rechnung über 292,00 € und zwei 500-Euro-Scheinen, auf die der Taxifahrer angeblich nicht rausgegeben hat.

Was sich wirklich zugetragen hat, habe ich vor einigen Tagen der Staatsanwaltschaft geschildert:

Der Anzeigenerstatter und seine Ehefrau waren gestresst. Sie mussten unbedingt einen bestimmten Flug bekommen, hatten aber noch nicht einmal Tickets. Auf der Fahrt von Düsseldorf nach Frankfurt telefonierten sie lange mit der Fluggesellschaft und Geschäftspartnern. Mein Mandant lieh hierfür sein Handy; der Akku am Handy des Anzeigenerstatters hatte schon Minuten nach dem Einsteigen schlappgemacht.

Gegen 12.35 Uhr traf das Taxi in Frankfurt ein. Die Ehefrau des Anzeigenerstatters stieg sofort aus und rannte zum Schalter der Fluggesellschaft. Es trifft nicht zu, dass die Ehefrau des Anzeigenerstatters gesehen hat, wie der Anzeigenerstatter bezahlte. Die Ehefrau des Anzeigenerstatters befand sich nicht mehr im Auto, als der Anzeigenerstatter bezahlte.

Der Anzeigenerstatter gab meinem Mandanten zunächst einen 200-Euro-Schein. Mein Mandant wies darauf hin, dass die Fahrt 292,00 € kostet. Hierauf suchte der Anzeigenerstatter einen weiteren 200-Euro-Schein aus seiner Brieftasche. Auch diesen gab er meinem Mandanten. Der Anzeigenerstatter wollte darauf aussteigen.

Mein Mandant wies darauf hin, dass der Anzeigenerstatter noch Wechselgeld bekomme. Wörtlich sagte mein Mandant: „It is too much. You get change.“ Hierauf reagierte der Anzeigenerstatter deutlich genervt. Er signalisierte meinem Mandanten, das sei jetzt schon o.k., er müsse nur dringend aussteigen, um seinen Flug zu kriegen.

Mein Mandant freute sich natürlich über das Trinkgeld. Hierzu führt die Polizei aus, dass Trinkgelder gerade im Flughafenbereich auch einmal höher sein können (Bl. 6). Außerdem hatte mein Mandant keinerlei „schlechtes Gewissen“ wegen des Trinkgeldes, weil der Anzeigenerstatter über eine Stunde lang mit seinem Handy telefoniert hatte. Diese Gesprächsgebühren muss mein Mandant tragen.

Der Anzeigenerstatter stieg dann aus dem Auto aus und entfernte sich mit seinem Gepäck. Mein Mandant hat nicht wahrgenommen, dass jemand versuchte, sein Taxi anzuhalten.

Wenn es Unstimmigkeiten gegeben hätte, hätte der Anzeigenerstatter auch problemlos bei der Taxi-Zentrale in Düsseldorf anrufen können, die Nummer befindet sich auf der Quittung (Bl. 8). Auf der Quittung ist auch das Taxiunternehmen genannt, für das mein Mandant fährt.

Jedenfalls trifft es definitiv nicht zu, dass mein Mandant mit zwei 500-Euro-Scheinen bezahlt worden ist. Offensichtlich handelt es sich hier um eine Verwechselung. Dies ergibt sich schon daraus, dass der Anzeigenerstatter und seine Ehefrau sich nicht mit dem deutschen Geld auskennen. Dies schreibt die Ehefrau des Anzeigenerstatters in ihrer Aussage selbst, wenn sie ausführt: „We do not know much about german money.“

Überdies wurden auch gegenüber der Polizei bereits bei der Anzeige widersprüchliche Angaben gemacht (Bl. 6). So heißt es, der Polizeibeamte vor Ort habe zunächst verstanden, es sei mit zwei 200-Euro-Banknoten bezahlt worden. In der schriftlichen Anzeige habe es dann aber geheißen, sie hätten mit zwei 100-Euro-Banknoten bezahlt.

Insgesamt scheint es so, dass der Anzeigenerstatter keinen Überblick hatte, wie viel Geld er in welchen Stückelungen dabei hatte. Hierfür spricht auch, dass der 500-Euro-Schein gerade nicht sonderlich leicht mit dem 100-Euro-Schein oder gar dem 200-Euro-Schein zu verwechseln ist, schon wegen völlig unterschiedlicher Farben. Außerdem sind die Werte auf den Euro-Scheinen deutlich aufgedruckt.

Letztlich weise ich darauf hin, dass es auch unlogisch ist, eine Taxirechnung über 292,00 € mit zwei 500-Euro-Scheinen zu bezahlen.

Heute kam schon der Einstellungsbescheid.