“Er ist schlicht und einfach nur böse”
“Er ist schlicht und einfach nur böse.”
“Er kann Gefühle anderer nicht nachempfinden.”
“Er hat uns alle kreuz und quer angelogen – seine Frau, die Ermittler und mich.”
“Er sagte: ‘Wenn ich hier rauskomme, wird es keine 14 Tage dauern, bis ich wieder rückfällig werde.”
So redet der ehemalige Pflichtverteidiger des verurteilten Kindermörders Ronny R. öffentlich über seinen Mandanten. Sicherlich hat ihm Ronny R. das ausdrücklich erlaubt. Alles andere wäre nämlich ein Katastrophe.
Aber selbst wenn Ronny R. keine Probleme mit dem Verhalten seines Anwalts hat, stellt sich die Frage: Wieso hält es ein Verteidiger für nötig, aktiv an der Stigmatisierung seines Mandanten als Bestie mitzuwirken?
Schweigen ist mitunter nicht nur eine Pflicht. Es kann auch eine Tugend sein.
(Quelle der Zitate: Spiegel online; danke an n.n. für den Link)
auf bestien muss man hinweisen, weil es bestien gibt.
pj
Was wenn er nun eine Bestie ist?
Einfach nur die Robe wegnehmen, dem Vogel. Der hat nun wirklich nicht begriffen, was Strafverteidigung bedeutet.
Verdammt nochmal. Das ist ein Mensch. Es ist ein irregeleiteter, vor dem die Gesellschaft geschützt werden muß, aber es ist ein Mensch. Menschlich.
Keine Bestie. Er hat die Rechte und Pflichten eines jeden Menschen.
Er hat ein Verbrechen begangen und büsst dafür. Notfalls mit Sicherungsverwahrung, wenn weiterhin Gefahr von ihm ausgeht. Aber hirnloser Mob ist sicherlich nicht die richtige Instanz DAS zu entscheiden :(
Ich krieg jedesmal nen richtigen Hals wenn a la Bildzeitung die Leute zu "Bestien" mutieren.
Mal ne andere Idee:
Was ist, wenn der ausdrücklich will, das man ihn so sieht. So im Sinne von "den Rest meines Lebens muss ich mich um nix kümmern, der Staat bringt mich ja unter und mein 'Ruf' ist eh im Arsch"
Ich habe gerade im Ersten die großen Kriminalfälle gesehen und es ging um den Herrn Ronny Rieken.
Dieser Mann ist eine Bestie und hoffentlich wird im Jahre 2013 wenn es um seine Entlaqssung geht, entschieden daß er nie nie wieder aus dem Knast raus kommt!
@Christian: Nein ist er nicht. Er ist ein Mensch. Keine Bestie.
Man verliert nicht die Menschlichkeit durch die Begehung eines Verbrechens. Man kann sich der Menschenrechte nicht begeben.
Das die Gesellschaft vor ihm geschützt werden muss steht auf einem anderen Blatt. Aber er ist keine Bestie.
Man wird dem Fall auch nicht gerecht, wenn man "Bestie" sagt. Man simplifiziert. Und das war noch nie zu was gut.
Wieso hält es ein Verteidiger für nötig, aktiv an der Stigmatisierung seines Mandanten als Bestie mitzuwirken?
Dem Artikel nach, kennt er ihn recht gut. Vielleicht graut ihm ja bei der Vorstellung, dass der nach ein paar Jahren wieder auf die Menschheit losgelassen wird. Zitat:
Er sagte: 'Wenn ich hier rauskomme, wird es keine 14 Tage dauern, bis ich wieder rückfällig werde'.
Es wäre nicht das erste mal, das die Justiz das billigend in kauf nimmt.
@ 3: Einfach nur die Robe wegnehmen, dem Vogel.
Da gibt es andere, bei denen das sehr viel dringender angebracht- und längst überfällig ist.
@ 4: aber es ist ein Mensch. Menschlich.
Wenn man diese Aussage auf die rein biologische Anthropologie begrenzt, ist sie möglicherweise nicht völlig von der Hand zu weisen.
@4
Na wohl auf dem Sozialpädagogiktripp? Die Opfer waren auch Menschen und zwar junge Unschuldige! Ronny hat nicht nur vergewaltigt und getötet er hat auch die Familien seiner Opfer kaputt gemacht. Und büsen tut so einer ganz bestimmt nicht! Denn eigentlich ist ja er das arme Opfer seiner alkoholkranken Mutter!
Übrigens hat er auch seine eigene Schwester vergewaltigt! Mal darübernachgedacht, bevor solche Ergüsse zu Papier gebracht wurden?
Also besser niemals Partei für solch eine Bestie ergreifen! Man macht sich da keine Freunde!
Irgendwie scheinen Anwälte irgendwann eine Berufsblindheit zu erleiden. Und dann wird juristisches Handwerk plötzlich wichtiger als der Schutz seiner Mitmenschen.
Zum Glück scheinen nicht alle Anwälte von dieser Krankheit betroffen zu sein.
Wir werden aus der Ferne nicht entscheiden können, was das für ein Mensch ist. Die Richter werden es auch nicht können. Die Anwälte erst recht nicht.
Was ich nicht verstehe, dass solche Menschen das Recht genießen, <a href="http://www.buskeismus.de/faelle/fall_archive.htm" rel="nofollow">Zensur</a> auf Internet-und Bibliotheksarchive auszuüben. D.h. der Resozialisierungsgedanke macht diese Menschen uns allen gleich. Wird damit diesen Menschen wirklich geholfen auf Kosten der Interessen der anderen?
Oder sind es einfach Interessen von juristischen Geschäftsmaxchern und unfähigen in den Formalitäten verfangenen Gerichte?
@Kerstin (4):
"Er hat ein Verbrechen begangen und büsst dafür. Notfalls mit Sicherungsverwahrung, wenn weiterhin Gefahr von ihm ausgeht. Aber hirnloser Mob ist sicherlich nicht die richtige Instanz DAS zu entscheiden :("
Nein, er wurde 1998 verurteilt, laut dem passenden ARD-Bericht von heute Abend gab es damals noch keine Sicherungsverwahrung, weshalb der Kerl gute Chancen hat nochmal den Knast von außen zu sehen.
Vermutlich wird das aber nicht lange andauern – ich sage das sehr, sehr selten weil ich auch hinter jedem "Gefangenen" einen Menschen unserer Gesellschaft sehe, aber nach der Reportage ist die Vorstellung, dass der Typ nochmal rauskommt, für mich nur noch absurd. Der ist einfach nur eine tickende Zeitbombe.
Das Law-Blog wird in den Kommentaren zum Law-Mob.
Achja, ein bisschen Polemik am Abend…
@11: Wird damit diesen Menschen wirklich geholfen auf Kosten der Interessen der anderen?
Wirklich geholfen wird einem solchen Täter durch die Freilassung sicher nicht. Nicht wenigen Juristen geht es in solchen Fällen einzig ums Prinzip, die Folgen spielen dabei keine Rolle.
In der Strafjustiz stehen die Interessen des Täters, zumindest in spektakulären Fällen, eigentlich immer über denen der (potentiellen) Opfer.
Stalking, Mobbing, Körperverletzung…. Beispiele gibt es unzählige.
Es gibt Fälle, da drängt sich der Eindruck auf, die Verteidiger nehmen den Tod unschuldiger Menschen billigend in kauf, nur, um ihre Mandanten möglichst schnell wieder raus zu bekommen.
Na ja, man sollte aber nicht vergessen, dass der Rechtsanwalt immer noch ein Organ der Rechtspflege ist, es also absolut nachvollziehbar und richtig ist, dass er die Öffentlichkeit vor diesem Täter warnt.
Der Anwalt ist als erstes immer seinem Mandanten verpflichtet.
Ohne diese Verpflichtung hätten wir Zustände wie im dritten Reich.
Nach der Aussage könnte man allerdings annehmen er hätte das Mandat niedergelegt, vielleicht sollte er es…
@13: Das ist der beste Spruch des Abends! Aber nicht nur bei diesem Falle, auch bei anderen Themen wird hier gerne vorverurteilt, die Fackeln und die Heugabeln geschwungen, sowie lustig den brennenden "Bestien" auf dem Scheiterhaufen zugejubelt, dass die Inquisition ihre wahre Freude gehabt hätte.
Da haben wir ein prima Bespiel, weshalb ich mich nicht zum Rechtsanwalt/Verteidiger eignen würde. Einem Menschen, der solche Taten begangen hat, könnte ich nur noch mit Abscheu begegnen. Verteidigen könnte ich ihn nicht. Ich kann mir vorstellen, daß auch der Pflichtverteidiger einfach seine Grenze erreicht hatte. Unprofessionell, ja. Aber sicher immer noch menschlicher als die Taten des Ronny R.
Wie sich einige über eine Bezeichnung so enervieren können.
Benutzen wir doch einfach den Titel eines Ärztealbums:
"Bestie in Menschengestalt". Ist doch gleich viel angenehmer oder? Genug gesagt. Es gibt auch eine Menge anderer abartige Verbrechen über die niemand ein Wort verliert. Da muss man so einen nicht auch noch hypen.
Wieso hält es ein Verteidiger für nötig, aktiv an der Stigmatisierung seines Mandanten als Bestie mitzuwirken?
Eigentlich ist die Antwort ganz einfach es geht um Aufmerksamkeit von Seiten der Medien, der Öffentlichkeit und potentieller Klienten für den Anwalt. Und auf Seiten des Verurteilten ist es das selbe auch er will Aufmerksamkeit, dabei ist es egal welche Form diese hat. Einfach noch mal ein wenig berühmt sein.
Frei nach Andy Warhol "In Zukunft kann jeder für 15 Minuten berühmt sein" manche Anwälte und Mandanten können halt nicht so lange warten.
Ach, ist das herrlich: Stempel "Bestie" drauf, und schwupps hat man die gewünschte Distanz hergestellt zwischen "den Guten" und "den Bösen". Denn erst dann fühlen sich "die Guten" so richtig gut. So ein Typ kann ja kein Mensch sein wie Du und ich, was der gemacht hat machen ja nur "Bestien".
Dazu zwei Dinge:
-Einem Gegner/Täter die Menschlichkeit abzusprechen ist der erste (Legitimations-) Schritt zu unmenschlicher Behandlung desselben.
-Es mag sich zwar gut anfühlen, sich der Illusion hinzugeben, daß es eine klare Trennung zwischen "uns Guten" und "den Bösen" gäbe, und es ist deshalb sogar verständlich, warum viele ohne groß nachzudenken auf den "Bestien"-Zug aufspringen. Allerdings sollte zum Beispiel die Tatsache, daß die Mehrheit von uns Nachkommen liebevoller, treusorgender Großväter, Urgroßväter – und Nazis – sind, dann aber spätestens zu der Erkenntnis führen, daß "das Gute" und "das Böse" in JEDEM Menschen verdammt nahe beieinanderliegen. Und das ist nicht bestialisch, sondern menschlich. Auch wenn diese Erkenntnis unbequem ist…
OK Zeit sich mal wieder richtig beliebt zu machen.
Ich liebe pauschale Dummschwätzer. Und Leute ohne Hirn. Scheint hier gerade ein Treffen zu geben..
However.
Also der Herr hat diverse ziemlich verachtenswerte Verbrechen begangen. Er sitzt dafür ziemlich lange ein. Gut. Und an der Stelle keine Wertung von mir, dazu fehlt mir die Kompetenz.
Aber sehen wir doch mal wer alles so frei rum läuft…
Da wären zum Beispiel Herren alle Wiedekind demnächst wohl auch VW Chef. Wievile Verkehrstode hatte die ehemals Demokratische Republik D letztes Jahr ? Wie viele Leute sterben und werden sterben an den Folgen seiner Produkte ? Incl. der Herstellung der dazu nötigen Rohstoffe , off course. Da muesste er doch mal Verantwortung zeigen, oder ? Nach dem Tenor der Diskussion hier würde ich sagen : So rund 1000facher Mord. Also am besten vierteilen den Man. Empfehle zu diesem Zweck die nutzungsfähige Restauration des Colluseums. Gäbe dann die entsprechende Kulisse. Die Rechte an der Liveubertragung bringen bestimmt soviel Geld das man einigen HartIV Empfängern wieder auf die Beine helfen kann… Dann haben wir da noch die diversen Richter. Schon mal von irgendeinem Richter gehört der nach einen ( nachgewiesenem ) Fehlurteil selbst verurteilt wurden ? Ich bitte um Aufklärung. Meines Wissens ging das immer alla Filbinger aus : Schön nach oben weg befördern und ja nicht vergessen das Bundesverdienstkreuz mit daranzuhängen. Oder nehmen wir doch mal gleich alle ran die einen SVU fahren die sind nämlich Mitschuld am Genozid u.a. im Nigerdelta und daran das man da Quadratkilometerweise im Öl schlamm baden kann. Also würde ich mal sagen : 5 Jahre wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Im Bergwerk. Thema Bergwerk : Der Archipel Gulag existiert immer noch. Und Putin lässt Leute da hin schicken. Merkel unterstuezt neben anderen diesen Herrn. Die Dame müsste also wegen sagen wir mal… . Bildung einer terroristischen Vereinigung nach 129a ebenfalls dort hin. In den Gulag. Und da ich gerade dabei bin : Die gesamte Kosmetika verbrauchende Damenwelt, nebst alle Herren die angemalte Tapetenmonster ( das sind die Damen mit deren Duschwasser man anschließend die Wohnung neu malen kann ) ist dann mal zu belangen u.a. wegen uebelster Tierquälerei, Verseuchung der Flüsse mit Chemikalien aller Art, Kinderarbeit u.a. in Indien wo viel von dem Malkram hergestellt wird UND nicht zu vergessen diversen Anschlägen auf das ästhetische Geschmacksempfinden normaler Menschen.
Würde ich mal sagen : 10 Jahre Arbeitsdienst in der Kita , Gruppe nicht unter 30 Kindern, 14 Stunden täglich bei Wasser und Brot. Tja was haben wir noch ? Liese sich beliebig fortsetzen. Herrschaften, ich zitiere wirklich ungerne de Bibel, da ein echt uebeles Machwerk an Fiktion, aber auch da kann man Perlen finden : " Wer ohne Schuld ist der werfe den ersten Stein. " Also wie wäre es statt Bestie, Bestie schreien mal mit Hirn einschalten ? Das soll gelegentlich mal gewisse positive Effekte haben. So Gesamtgesellschaftlich betrachtet. Fuer die Fortgeschrittenen darf dann gerne noch der globale Blick alla " Global denken, lokal handeln" hinzukommen.
Und zum Abschluss folgender Link, den mitmachen lohnt sich :
http://www.vhemt.de/
Have fun
Otaku
Das Wort "Bestie" kam zunächst aus Herrn Vetters Mund, wenn ich das hier richtig sehe. Der Pflichtverteidiger sprach "nur" von "böse".
Als 1998 Christina verschwunden war, war ich 12 Jahre alt, gemgemäß 10 Jahre alt, als Ulrike verschwand.
Beim Fall Ulrike habe ich das sicherlich noch nicht so mitbekommen. Aber der Fall Christina hat mich doch sehr berührt.
Ich war immer sehr vorsichtig, wenn ich alleine unterwegs war.
Zumal das Geschehen ja nun auch nicht wirklich weit von mir entfernt war (wohnte damals Nähe Oldenburg).
Der größte Schock für mich war dann, als feststand, wer es war und wo er herkam.
In den Ortschaften um Elisabethfehn habe ich desöftern an Turnieren teilgenommen, an dem viele junge Mädchen waren.
Von meiner Mutter habe ich erfahren, dass Verwandte von uns in seiner Nachbarschaft wohnen, und er auf Straßen- oder Ortsfesten total normal war, also das besagte Doppelleben. Was heißt normal, nehmen wir lieber unauffällig.
An das Jahr 2013 mag ich noch gar nicht denken. :(
Nur weil einer von der Krankenkasse human-medizinische Benhandlung bezahlt bekommt, bedeutet das noch lange nicht, dass er automatisch das Attribut "menschlich" verdient. Wenn jemand geistig so richtig neben der Spur läuft, quält, foltert und mordet, dann würde ich gerne wissen, wie genau meine Kinder und ich als Teil der schützenswerten Gesellschaft vor solchen Individuen bewahrt werden sollen.
Wer möchte die Verantwortung dafür übernehmen, ab 2013 einem Vater oder einer Mutter gegenüberzutreten und das Gespräch zu beginnen mit "Ich muss ihnen sagen, dass…", nur weil man diesen Kerl nicht rechtzeitig und für immer weggesperrt hat?
- Christian
@24: Es hat nix mit Sozialpädagogenromantik zu tun, wenn man anerkennt dass jeder (!) Mensch in diesem Staat die gleichen Rechte und Pflichten hat.
Wem das nicht paßt, dem bleibt ja jederzeit die Auswanderung. Es gibt ja noch Staaten die die Sharia praktizieren. Das wär doch das richtige für dich, Christian?
OK, das war jetzt auch Polemik und unterste Schublade, aber zeigt vielleicht auf, auf welchem Niveau da argumentiert wird.
Es glaubt doch wohl niemand ernsthaft, dass R. sich frei bewegen darf, wenn er rauskommt?
Und was die Sicherungsverwahrung angeht – irre ich mich oder darf die nicht auch nachträglich verhängt werden, wenn entsprechende Anhaltspunkte bestehen?
Es ist sehr einfach, Panik zu schieben, wenn "so einer" wieder freikommt. Aber ist ja auch einfach, das Problem zu lösen.
Der Kommentar von 21 gefällt mir da am besten. Vor allem das mit der Legitimation, Bestien = Unmenschen = kann man unmenschlich behandeln.
Genau das kann man nicht. Und genau aus dem Grunde ist er ein Mensch.
Und wer nicht wahrhaben will, wie die menschliche Natur funktioniert sollte vielleicht mal bisschen zu soziologischen Experimenten googeln. Die mußten ALLE abgebrochen werden, weil sie entgleist sind.
Also ist das nix mit dem ersten Stein werfen. Könnte sonst am eigenen Kopf landen.
ach wenn es doch so einfach wäre, Stempel drauf "Böse" und ab auf den Scheiterhaufen, hat ja schonmal funktioniert…
Das man die Gesellschaft vor Ihm schützen muss steht auf einem anderen Blatt, aber das ein Verteidiger etwas in der art sagt, der hat seinen Beruf eindeutig verfehlt, als Anwalt muss man (frei nach Nuhr) einfach mal die Fresse halten können!
Gruß
Zack
Ich frage mich nur, ob die ganzen Gutmenschen und Rechtsbewahrer hier genauso argumentieren würden, wenn jemand von deren Angehörigen ein Opfer von R. gewesen wäre oder noch schlimmer, wenn R. freikommt und dann beim Rückfälligwerden einen Angehörigen von unseren Gutmenschen hier aussuchen würde…
Es ist hal eine Frage der Betroffenheit, wie man argumentiert. Und bei manchen Täter ist einfach nix mehr zu gewinnen, dann steht der Schutz der Gesellschaft über allem.
PS: Meine Meinung ist (zum Glück) nicht durch eine juristische Ausbildung verblendet.
@25. vielen Dank für Ihre Argumentation!
Ich bin nun nicht im geringsten über den diskutierten Straftäter informiert- gibt es psychatrische/psychologische Explorationen/ Untersuchungen zum nachlesen?
@27 Deswegen gibt es die Rechtsprechung. Es wird von Menschen Recht gesprochen argumentiert und verteidigt, die eben nicht direkt mit dem Fall emotional zu tun haben.
Es steht hier doch außer Diskussion, was für ein Leid die Familien erlitten haben/ leiden. Und es steht ebenfalls außer Diskussion, dass sollten "wir" Opfer eines solchen Täters werden- wie auch immer geartet, wir leiden und eine harte Bestrafung vordern.
Das liegt aber in der Natur des Menschen. Und ein System der Rechtsprechung soll halt emotionale Bestrafung verhindern.
Es hat nichts mit Verblendung zu tun. Ich rate Ihnen, das Zeit Dossier über eine Kindermörderin zu lesen. B.B. stelle ich hier den Link rein. Das Dossier hat nichts mit der jetzigen Thematik zu tun, es fördert jedoch das Verständnis von Rechtsprechung, Leid und falschem Urteil. Und zeigt auf, dass jeder Opfer der Diskussion von Ewald und Co. werden kann.
OT: Gerade auf der Seite zeit.de ganz oben:
http://www.zeit.de/online/2007/44/Militante-Gruppe-Ueberwachung
Haha. So langsam scheinen auch die Journalisten in den etablierten Medien und Zeitungen aufzuwachen.
MfG
Albacore
@7 Kerstin meint: (29.10.2007 um 22:06)
@Christian: Nein ist er nicht. Er ist ein Mensch. Keine Bestie.
Man verliert nicht die Menschlichkeit durch die Begehung eines Verbrechens.
Definiere mir bitte mal "Menschlichkeit"?
Ich weiß ja nicht, in welche Schlünde der Hölle Du in deinem Leben schon so schauen durftest, aber deine Aussage finde ich gewagt.
Man verliert sehr wohl durch die Ausübung gewisser Taten – das müßen noch nicht mal Verbrechen sein – seine Menschlichkeit. Was man in unserer heutigen Gesellschaft nicht verliert, ist seine eigene Menschenwürde, auch wenn man die von anderen in fatalster Weise mißachtet hat.
@27 / Ewald
"Es ist hal eine Frage der Betroffenheit, wie man argumentiert."
Das ist richtig, aber vollkommen irrelevant; Recht und Unrecht sind keine Frage des Standpunkts. Und wie dk ganz richtig anmerkte übertragen wir die Rechtsprechung auch aus gutem Grund auf neutrale Instanzen.
"Meine Meinung ist (zum Glück) nicht durch eine juristische Ausbildung verblendet."
Nein, die Verblendung scheint rein ideologisch zu sein.
@29(dk) Mich würde der Link interessieren, würden Sie ihn einstellen? Vielen Dank
Ich seh das so: Der Anwalt hat sich falsch ausgedrückt, im Kern will er aber ja nur sagen, daß er Ronny nicht für therapierbar hält.
warum soll der verteidiger als "organ der rechtspflege" zu objektiven tatsachen schweigen ? noch dazu bei solch evidenter bedeutung ? darüberhinaus ist der verteidiger nicht ausschließlich seinem mandanten verpflichtet sondern der gesamten rechtsordnung, nur daraus resultieren viele seiner privilegien !
@31: Wird das ne philosophische Diskussion? *g*
Ronny R. ist ein Mensch. Er ist als Mensch geboren und wird als ein solcher sterben. Auch dazwischen ist er ein Mensch. Und besitzt also auch das Attribut "Menschlichkeit". Ich weiß wirklich nicht, was daran zu definieren wäre.
"Menschlichkeit" im Sinne von Hilfsbereitschaft, gesellschaftlicher Achtung, Eingebundenheit in soziale Netze, all das besitzt R. nicht. Aber das gibt niemandem das Recht, ihm die Menschlichkeit abzusprechen und ihn Bestie zu nennen.
Und das dämliche Totschlagsargument von 27 "Gutmenschen und Rechtsbewahrer" und "wenn du Opfer wärst würdest du anders denken".
Hallo? Jemand zu Hause? Das ist Bildzeitungsniveau und drunter.
Ronny R. hat das Recht, menschlich behandelt zu werden. Und WEIl er eben seine Opfer NICHT so behandelt hat, bekommt er die Konsequenzen des Rechtsstaates zu spüren. Wer Rache als Leitmotiv für Bestrafung wählt, dem werden die Jahre im Gefängnis sicherlich zu wenig erscheinen.
Aber eine Strafe ist eine Strafe. Es liegt in Natur von Strafen dass sie endlich sind. Darum gibt es ja auch die Entlassmöglichkeit nach 15 (?) Jahren bei lebenslänglich verurteilten.
Wer nicht weiß, was Gefängnis bedeutet, kann ja mal ins Impressum gucken, da ist ein weiteres Blog verlinkt. Interessant das.
Was jetzt Täter mit hoher Rückfallquote angeht: Es gibt das Instrument der Sicherungsverwahrung. Und die kann auch nachträglich angeordnet werden. Soweit ich weiß. Und es gibt sicherlich einen Haufen Leute, die sich genau damit auseinandersetzen.
Nur weil ich R. nicht die Menschlichkeit abspreche, heißt das noch lange nicht, dass ich es gutheiße, wenn er wieder freikommt. Er ist Mensch. Aber ein gefährlicher. Und als solcher muß die Gesellschaft vor ihm geschützt werden. Und zwar im Rahmen des rechtlich möglichen.
@5 mal weitergesponnen …
Ich habe von verschiedenen Fällen gehört/gelesen, bei denen der Täter so sehr selbst davon überzeugt war, keine Besserung seines Verhaltens oder Triebes zu erreichen, dass er sogar selbst um eine Verurteilung zu lebenslänglich (in einem Fall sogar zur Todesstrafe) gebeten hat.
Nein, es waren keine Hollywoodfilme, in denen dies vorkam, sondern Dokumentationen zu verschiedenen (z.T. Serien-)Mördern des 20. Jh.
Was also, wenn R.R. vielleicht sogar selbst seinen einstigen Verteidiger um solche Aussagen in der Öffentlichkeit gebeten hat?!
@Kerstin, danielj und andere: Natürlich, wenn man Jura studiert hat, ein Leben lang über Recht und Unrecht philosophiert und schön abstrakt bleibt, dann ist das alles halt nur ein intellektuelles Glasperlenspiel, einen verurteilten Mörder als Spielball seiner Umwelt, seiner Gesellschaft oder seiner Physis und Psyche zu betrachten.
Ich möchte aber bitte niemals in die Situation kommen, selbst oder als Angehöriger von Mord und Gewalt betroffen zu sein, um dann später zu erleben, wie der Täter aufgrund der juristisch hervorragenden Arbeit seines Verteidigers auf meine Kosten ein paar Jahre in beheizten Zellen bei gesunder Vollverpflegung absitzt, um danach weiterzumachen, wo er (oder: sie, scheint aber deutlich seltener zu sein) vorher aufgehört hat. Diese Fälle hat es wohl schon häufig gegeben, und alle Gutachter und Richter können nicht ausschliessen, dass sich das wiederholt.
Es ist einfach: Ich persönlich wünsche mir einen direkten Bezug von Schuld zu Sühne. Wer anderen unermessliches Leid zugefügt hat, sollte sich auf seine Zukunft nicht freuen dürfen. Nenn es Rache und von mir aus auch unbeherrscht, aber das ist meine ganz persönliche Meinung, an der ich mich auch selber messe.
"Was du nicht willst, was man dir tu…" – erinnerst du dich?
Trotzdem entspannte Grüße,
Christian
Vorweg: Was ich jetzt schreibe ist MEINUNG. Keine Tatsachenbehauptung.
@37: es ist ja nicht so, dass die Täter alle gewissenlos sind. Soziopathen ohne Gefühl sind die wenigsten. Die wissen durchaus, das sie was falsches tun. Aber irgendwas ist falsch gepolt bei denen so dass die durchticken und dann Verbrechen begehen. Tickende Zeitbombe ist insofern noch nicht mal ein schlechter Vergleich.
Und wer glaubt, dass es den Tätern um die Befriedigung des Sexualtriebs geht, der hat verkannt, warum die sich an Kindern oder Schwächeren im Allgemeinen vergreifen:
Es geht um Machtspielchen. Wenn man sich die Leute mal genauer anguckt: Arme Würstchen, überwiegend fremdbestimmt und können ihre Vorstellungen vom Leben nicht durchbringen, weil andere ihnen sagen, was sie zu tun und zu lassen haben. Sie können ihre Aggressionen nicht artikulieren und kanalisieren. Und dann eines Tages *bumm*. Ein Schwächerer wird Opfer. Und wo kann sich ein Mensch mächtiger fühlen, als wenn er sich jemandem aufzwingt? Er bestimmt. Er ist Herr über Leben und Tod. Wenn ich die Schilderungen von R. noch richtig im Kopf habe, war genau dass auch das Motiv bei den Morden.
Und genau darum bleibt er gefährlich.
Aber:
Immer noch keine Bestie.
als ich gestern abend den beitrag gesehen habe, hätte ich darauf gewettet, dass hier wieder mal die empörung hochschlägt.
nun – vieles ist bereits gesagt, muss ich nicht alles wiederholen. es ist bedauerlich genug, dass wir herrn r. 2013 vermutlich wieder auf der straße sehen werden. was ja – wenn man kommentare anderer beiträge liest – auch im sinne derjenigen ist, die sicherheitsverwahrung als unvereinbar mit den menschenrechten sehen.
vielleicht sollten einige der rechtstheoretiker hier mal überdenken, dass das recht bzw. die rechtsprechung den menschen dienen soll. und wenn es das empfinden der mehrheit ist, vor leuten wie ronny r. besser geschützt zu werden, dann haben politik und justiz zu reagieren. da kann man tausendmal wüten, dass die bild-zeitung polemik verbreitet. jemand wie ronny r. gehört nicht in freiheit – egal, was die bestehende gesetzeslage dazu sagt – dann müssen die gesetze verschärft werden. lieber einen, der vielleicht therapierbar wäre, bis an sein lebensende einsperren, als einen, der nicht therapierbar ist freilassen (dabei rede ich nur von solchen menschen, die bereits gewaltverbrechen begangen haben). der schutz der allgemeinheit muss höher wiegen als die rechte des täters. und liebe kerstin – wenn sie andersdenkenden die auswanderung empfehlen – nun, das steht ihnen auch frei. schicken sie mir doch eine karte, wenn sie ein land gefunden haben, in dem Liberalität die Maxime jeden Handels ist und die Menschen einander in Liebe und Brüderlichkeit zugetan sind :-)
Lieber Herr Anwalt, ohne auf die anderen Kommentare einzugehen – der Mann hat recht! Offensichtlich handelt es sich bei Ronny R. um einen Psychopathen. Psychopathie ist eine schwere Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und antisozialen Zügen, das geschilderte Verhalten ist dementsprechend passend. Ich empfehle zum nachlesen: http://en.wikipedia.org/wiki/Psychopathy. Auch Anwälte sollen manchmal erkennen, daß ihre Klienten sie übers Ohr gehauen haben. (Soll vorkommen!)
@38. Interessante Argumentation. "aber das ist meine ganz persönliche Meinung, an der ich mich auch selber messe." Ich glaube,das unterscheidet Sie von vielen.
Man kann aber gewisse Dinge bei der Entwicklung eines Menschen nicht ausblenden, dazu gehören u.A. auch die Sozialisation und die mentale Leistungsfähigkeit. All jenes sollte in die Rechtsprechung mit einfließen.
Ein Problem ganz anderer Art ist, dass es nur unzureichend viele Haftplätze mit psychologischer/psychiatrischer Behandlung gibt- unzureichendes Therapieangebot und die daraus resultierenden Probleme.
Ein Problem, was Ihre tendenziell religiös geprägte Vorstellung von Recht und Sühne oftmals ausblendet ist, das es einfach Menschen gibt die krank sind und für Ihre Taten nicht vollständig zur Rechenschaft zu ziehen sind.
@39
Nun was eine Exploration zu Tage fördert, lässt wohl viele schaudern. Es gibt aber grundsätzlich verschiedene Täterarten. Genauso wie es unterschiedliche Tatmotive gibt.
Da wir kaum verhungern müssen (Überleben), ist der Sexualtrieb der stärkste Trieb in unserer Gesellschaft. Und häufig ist er bei bestimmter Täterschar anders, sprich bestimmte Handlungen/Objekte sind sexuel besetzt.
Abnormales, mit vielen einzelnen Unterpunkten, einige pathologisch bedingt (sie sind schlicht krank) andere psychologisch andere durch die freie Entscheidung.
"Natürlich, wenn man Jura studiert hat, ein Leben lang über Recht und Unrecht philosophiert und schön abstrakt bleibt, dann ist das alles halt nur ein intellektuelles Glasperlenspiel, einen verurteilten Mörder als Spielball seiner Umwelt, seiner Gesellschaft oder seiner Physis und Psyche zu betrachten."
Ich tat nichts dergleichen. Ich habe nie behauptet, daß Herr R. nicht (alleine) für seine Taten verantwortlich sei oder ähnliches. Ich habe auch nie seine Verurteilung angezweifelt, und es ist wahrscheinlich auch richtig, daß er in Sicherheitsverwahrung gehört. Das hat aber alles nichts damit zu tun, daß Rechtsprechung abstrakt, distanziert sein muß. Andernfalls brauchen wir keine Gerichte mehr, dann werden solche Angelegenheiten geregelt wie es vor einiger Zeit in Duisburg geschehen ist.
"dass das recht bzw. die rechtsprechung den menschen dienen soll. und wenn es das empfinden der mehrheit ist, vor leuten wie ronny r. besser geschützt zu werden, dann haben politik und justiz zu reagieren."
Interessante Unterscheidung zwischen "den Menschen" und "Leuten wie Ronny R.". Und nein, Rechtsprechung basiert nicht auf Mehrheitsmeinungen.
und selbst wenn er eine Bestie ist hat er Rechte und insbesondere dem "polizeijurist" aber auch einigen anderen rate ich zur Lektüre des Buchs "ich fordere Recht" von Rolf Bossi. Ein paar der hier abgegebenen Kommentare machen mich fassungslos. Wie kann man selbst für sich etwas einfordern das man dem Anderen nicht zubilligt?
@danielj: diese unterscheidung ist hineininterpretiert- 1. Aussage: Das Recht soll den Menschen dienen (alle – keine Unterscheidung). 2. Aussage – wenn es das empfinden der mehrheit ist, vor leuten wie ronny r. besser geschützt zu werden … (unterscheidung zwischen mehrheit und dieser tätergruppe – keine Absprechung der Menschlickkeit).
Rechtsprechung basiert auf Gesetzen und Gesetze repräsentieren in einer Demokratie zumindest theoretisch den Willen der Mehrheit des Volkes.
"Wieso hält es ein Verteidiger für nötig, aktiv an der Stigmatisierung seines Mandanten als Bestie mitzuwirken?"
Ich lese im Spiegel nicht die Meinung des Verteidigers, sondern seinen Eindruck als Mensch. Den Eindruck, den er hat, wenn er sich von seiner Rolle als Strafverteidiger distanziert, die damit verbundenen Konventionen ablegt und frank und frei sagt, was er für die "Wahrheit" hält. Diese Wahrheit mag unschön für seinen ehemaligen Mandanten sein. Ich freue mich aber immer, wenn Leute ehrlich ihre Meinung sagen.
@33. hmm, die Zeit hat den Artikel aus dem onlineArchiv genommen und mir als PDF zu geschickt. Gibt es eine Möglichkeit hier Daten hochzuladen?
ansonsten–> Archiv(at)zeit.de . Tödliche Mutterliebe Zeit Nummer 29 Artikelnummer A32386604
@45: Gefährliche Kiste.
Leute fresst Scheiße, Millionen Fliegen können nicht irren? Wie das mit Mehrheitsmeinungen aussieht, kann man sehr schön in der Schweiz beobachten. Wann wurde da im letzten Kanton den Frauen Wahlrecht mit Mehrheitsentscheidung gegeben? War doch irgendwas in den 80ern oder? Und nein, nicht 1880.
Insofern ist es schon richtig, dass gewählte Volksvertreter die Gesetze machen und eben NICHT auf das populistische Gewäsch einer Zeitung hören, die meint, sie kann die Geschicke dieses Landes dirigieren.
Immer dann, wenn auf einmal das "gesunde Volksempfinden" herangezogen wird, werde ich misstrauisch. das gibts nämlich nicht. "Das Volk" in dem Sinne gibts übrigens auch nicht. Nur einen Haufen Individuen, die man irgendwie auf einen gemeinsamen Nenner kriegen muß.
Was den Anwalt angeht: Der hat seine Meinung auch als Mensch zurückzuhalten. Er ist seinem Mandanten verpflichtet. Und was hat seine Meinung in einer Zeitung als öffentliche Aussage verloren? Ein Mandat würde ich DEM nicht anvertrauen. Wer weiß wie er mich sieht und auf einmal steh ich als Bestie in Menschengestalt in den Medien.
So ein rumgeweine nervt auch. Er weiß doch wen er verteidigt hat. Er hatte Einblick in die Ermittlungsakten und wusste wer und was Ronnie R. war. Da zu sagen "er hat mich aber belogen" erfüllt schon den Tatbestand der Heuchelei.
SO blöd isser doch wohl nicht, dass er ihm alles geglaubt hat? Wenn ja, hat er Mandanten schon aus Dämlichkeitsgründen nicht verdient.
wenn dieser mann sich nicht in die gefühlslage anderer versetzen kann, dann hat dieser mann mit ziemlicher sicherheit eine läsion, einen defekt im gehirn. dafür kann er nichts noch ein anderer. ich nehme auch stark an, daß dieser herr keine angst kennt. dieser mensch ist in meinen augen krank. zu einer bestie macht ihn das noch lange nicht. aber schön, wie der sprachgebrauch des schmierblattes mit den blutroten buchstaben selbst bei vermeintlich studierten einzug hält.
Warum der Anwalt das – wenn es denn so ist – mit dem Willen des Mandanten macht?
Vermutlich steht eine Buchveröffentlichung an.
Bestien verkaufen sich besser.
@Kerstin – ist schon klar, immerhin wurden ja auch schärfere gesetze beschlossen, die aber im bezug auf sicherheitsverwahrung vermutlich aus formaljuristischen gründen keine anwendung für ronny r. finden werden.
Auch wenn es Vertreter des Volkes sind, die die Gesetze machen – der Name sagt doch schon alles über die Verpflichtung, der sie eigentlich nachkommen sollten. Und wer sich auf den Standpunkt stellt, die Mehrheit der Leute ist blöd, also ist richtig, was nur wenige nachvollziehen können, muss konsequenterweise die Abschaffung der Demokratie zugunsten einer Oligarchie fordern.
Und nur weil die Bild ein Thema aufgreift, muss es ja noch nicht falsch sein. Ich – Akademiker, Familienvater und Nichtbildkonsument – erwarte von Politik und Justiz Schutz vor Gewaltverbrechern. Nicht nur für mich und mein Kind, sondern auch für alle anderen Kinder. Im übrigen sollte der Schutz von Kindern überhaupt eins der höchsten Güter unseres Rechtsstaates sein und auch gegen Gewalt in Familien, sexuellen Missbrauch, Verwahrlosung viel konsequenter vorgegangen werden (durch Hilfsangebote aber auch durch viel härtere Sanktionen). Da kann man doch nicht von populistischem Gewäsch sprechen und sich an irgendwelche Ideale klammern, die in der Realität nunmal nicht so einfach funktionieren.
Ganz vereinfacht: Es ist mir vollkommen egal, was Ronny R. angetrieben hat, ob er nicht doch irgendwo auch Gefühle hat oder ob es Erklärungen für seine Entwicklung zum Gewaltverbrecher gibt. Er ist der, der er ist. Ein Leben lang. Und keine Resozialisierung oder Therapie wird seine Opfer wieder lebendig machen. Also mein Gott bitte – lasst ihn hinter Gittern und wenn dadurch seine Menschenrechte verletzt werden – ich werde es verkraften.
@52: Kerstin hat nicht grundsätzlich behauptet, dass die Mehrheit blöd ist, sondern nur, dass die Mehrheit auch hirnrissige Entscheidungen treffen kann.
Deshalb haben wir eine Verfassung, die die Rechte der Minderheiten vor den Hirnrissigkeiten der Mehrheit schützt. Genau aus demselben Grund haben wir (zumindest theoretisch) einen Rechtsstaat, der dafür zu sorgen hat, dass Lynchjustiz nicht stattfindet. Und genau deshalb sind den Möglichkeiten dieses Staates auch Grenzen gesetzt.
Ob Du das nicht verstehen kannst oder willst, ist definitiv eine andere Sache.
Interessant, wie ein Extremfall zu extremen Äusserungen und extremen Taten in jeglicher Hinsicht führt.
Ja, Ronny Rieken ist ein Mensch. Ja Ronny Rieken gehört bis ans Ende seiner Tage weggesperrt. Zum Anwalt: Was hat dieser in der Arbeit mit Herrn Rieken gesehen (psychologisch)? Vielleicht ist auch dieser Mann am Ende seines Verstandes, weil alles, was er kennengelernt hat, ihn nur noch schockiert…
Grüsse
Möglicherweise ist der Verteidiger einfach wahrheitsliebend? Das soll es ja sogar unter Strafverteidigern geben. *eg*
@ralf g. – ich zweifel nicht die sinnhaftigkeit anderer schützenswerter rechtsgüter an. wenn du aber schon den minderheitenschutz ansprichst – ich denke, dass gewaltverbrecher nicht unter die definition von minderheiten fällt, die die verfassungsväter vor augen hatten.
es geht aber oft auch um güterabwägung. genau die treffe ich, wenn ich den schutz der allgemeinheit hier höher gewichte. gerade dieser fall liefert doch hervorragende beispiele, dass eine rechtslage anpassungsbedürftig ist. ronny r. wurde letztlich aufgrund eines damals rechtlich nicht abgesicherten massen dna-test überführt und verhaftet. aufgrund seines falles wurde die nachträgliche sicherheitsverwahrung eingeführt. nun ist zu diskutieren, wie man verhindern kann, dass ronny r. wieder auf freien fuß kommt, auch wenn die derzeitige rechtslage dies problematisch oder vielleicht sogar unmöglich macht.
willst du das als "hirnrissigkeiten der mehrheit" bezeichnen, weil rechtstheoretisch sicher das ein oder andere inzuwenden gewesen ist oder sind da nicht notwendige lücken im recht gefüllt worden bzw. müssen noch gefüllt werden ?
ich habe zwar erst die hälfte der kommentare gelesen, aber wenn ich diesen hirnlosen schwachsinn lese, dass "die bestie 2013 wieder rauskommt", weil es angeblich eine gesetzeslücke gegeben habe und keine sicherungsverwahrung möglich war, dann kommt mir die galle hoch.
der mann hat
LEBENSLÄNGLICH
bekommen. und dies zuzüglich der
FESTSTELLUNG DER BESONDEREN SCHWERE DER SCHULD.
der mann braucht keine sicherungsverwahrung. der kommt mit oder ohne sicherungsverwahrung genau dann wieder raus, wenn mehrere koryphäen unabhängig voneinander seine ungefährlichkeit attestiert haben.
Leider schließen sich die Begriffe Mensch und Bestie nicht aus.
@ aussenminister_fischer
Es ist einfach nur erschreckend wie ein gebildeter Menschen wie Sie, aufgrund einer schrecklichen Tat eines einzelnen, bereit ist unser Rechtssystem über den Haufen zu werfen und Rache zum legalen Rechtsprinzip zu erklären. Willkommen in der juristischen Steinzeit!
@52: lasst ihn hinter Gittern und wenn dadurch seine Menschenrechte verletzt werden – ich werde es verkraften.
Ein Rechtsanwalt schrieb mal in seinem Blog, Anwaltskanzleien seien in erster Linie Wirtschaftsunternehmen.
Also denken wir mal betriebswirtschaftlich: Was haben Verbrecher und Taxis gemeinsam?
Richtig. Beide bringen nur Umsatz, wenn sie auf der Straße sind.
Der Beißreflex vieler Juristen ist übrigens immer dann am heftigsten, wenn die dumpfe Masse unter dem Stammtisch hervorkriecht und am sorgsam gehüteten Zaun des akademischen Elfenbeinturms rüttelt.
@56: es geht aber oft auch um güterabwägung. genau die treffe ich, wenn ich den schutz der allgemeinheit hier höher gewichte.
Hardcore-Dogmatiker ticken da offensichtlich anders.
Für die zählt ein Menschenleben nichts und das akademische Dogma alles.
Für eine gute Gerichtsshow gehen sie sprichwörtlich über Kinderleichen.
Die Zerstörung von Familien, deren Existenz und daraus resultierendes lebenslanges Leid nehmen sie nichtmal zur Kenntnis.
Aber wehe, es parkt ihnen mal einer die Garageneinfahrt zu…..
@57 – ich habe mir die ausführungen zur besonderen schwere der schuld durchgelesen, es ist richtig, was sie sagen. als nichtjurist wirft man da schnell etwas durcheinander. wobei das ja dann genau die rechtssituation ist, die ich befürworte.
@59 – also das mit der rache war aber nicht ich ??? davon schreibe ich nirgendwo etwas.
@37 Kerstin meint: (30.10.2007 um 09:40)
@31: Wird das ne philosophische Diskussion? *g*
Ich war 32, aber Du meintest sicherlich mich.
Es geht mir nicht um Philosophie sondern um Verstehen – in diesem Falle Dich.
Schau doch bitte einmal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Menschlichkeit
Da steht:
"Humanität (lat.: humanitas für Menschlichkeit) ist die praktische Umsetzung der Ideen des Humanismus."
und so kenne ich auch den Begriff der Menschlichkeit, des menschlich seins.
Insofern kann man sehr wohl seine Menschlichkeit verlieren. Ich wage mal zu behaupten, daß es auf der Welt Millionen von Menschen geben wird, die nie in ihrem Leben eine gehabt haben.
"Der Begriff der Menschenwürde ist Ausdruck der Idee oder Erfahrung, dass jeder Mensch aufgrund seiner bloßen Existenz einen schützenswerten Wert besitzt (Selbstwert jedes Menschen)" ebenfalls Wikpedia
Das ist das, was Du mit Menschlichkeit meinst und die verliert auch der schlimmste Widerling nicht – aber nur solange er auf Humanisten und andere Gutmenschen trifft.
Trifft er auf eine gleichgestrickten Kotzbrocken, wie er selber einer ist, ist die Chance gut, daß er nachher tot ist.
Sich über das Für und Wieder dieser konträren Positionen zu streiten ist dann die eigentlich philosophische Diskussion.
Die lassen wir hier aber weg.
Vielen Dank für deine Ausführungen. :)
Das dürfte es dann für Dich klären. Danke.
Tatsächlich halte ich diese Diskussion für äussert merkwürdig, da wir hier sehr emotionsgeladen handeln. Es ist aber auf jeden Fall mal interessant zu bemerken, dass hier vielen der Schutz der Kinder ein grosses Anliegen ist und das finde ich eine wundervoll menschliche Seite! Gut das sich der Rest der Diskussion auf tatsächlich philosophischer und auch bewertender Ebene befindet!
Grüsse
@53 – wir haben keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz.
@57: Ich wäre mir nicht so sicher, daß der nicht wieder rauskommt. Manche Verbrecher sind ziemlich schlau, wenn es ums Belügen der Gutachter geht. Da gibts sogar ein Buch drüber,
http://www.mobipocket.com/en/eBooks/BookDetails.asp?BookID=24234
@ aussenminister_fischer
Upps – bitte entschuldigen Sie, 39 Christian war gemeint.
@64: wir haben keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz.
Whow! Dann arbeitet das Bundesverfgassungsgericht also ohne gesetzliche Grundlage, weil es über etwas wacht, was garnicht existiert?
Bevor Du weiter semantische Erbsen zählst:
http://www.bund.de/nn_58936/Microsites/Deutsche-Demokratie/Grundlagen/Grundgesetz/Grundgesetz-knoten.html
Vielleicht will der Verteidiger auch nur erreichen, dass die Knastleitung wegen der Stigmatisierung den Häftling unter besonderen Schutz stellen muss.
Kinderschänder gestehen alleine deshalb oftmals nicht, weil sie Angst vor den Übergriffen im Knast haben.
Wenn der Täter aber überführt ist, kann es Sinn machen ihn zusätzlich zu stigmatisieren. Dann wird er vielleicht sorgfältig bewacht und nicht mit anderen Gefangenen alleine gelassen.
Achja: Die Übergriffswahrscheinlichkeit ist ganz am Anfang zu kurz vor dem Ende der Haftzeit am höchsten.
meine persönliche meinung zu herrn R: einschließen und schlüssel wegschmeissen.
aber!!!
wenn wir gesetze haben, müssen richter, anwälte und staatsanwälte sich daran halten. egal wer oder was darunter zu leiden hat.
wenn uns die folgen dieser gesetze nicht gefallen, müssen eben die gesetze geändert werden.
andernfalls hätten wir ruckzuck eine demokratur, in der jeder sich das recht so hinbiegt, wie es ihm ins tagesgeschäft passt. und wollt ihr das wirklich (mal auf ein paar politiker zeigt).
recht und gerechtigkeit sind 2 paar stiefel. recht ist, was herr r. bekommen hat. gerechtigkeit wäre etwas anderes.
Das Thema hatte ich erst im offiziellem FDP-Forum, wo ich mich dann nach dem Lesen der 5. oder 6. saudämmlichen Überschrift aber wieder abgemeldet habe. Da nehme ich doch lieber unsere interne Foren, da herrscht deutlich mehr Diskussionsniveau. Jedenfalls schreibt dort ein gewisser "dr-jur-von-campe"
"Habe gerade einen Fall eines solchen Mannes übernommen. Betreuung in der Haft.
Vorbereitung der Entlassung.
Ich kann diese Aussage von Ihnen nicht bestätigen. Zwar habe ich noch kein
klares Bild, meine Tendenz geht aber zu der Feststellung :
"dieser Verurteilte hat sich auf diesem Wege ein Ventil gesucht, er wurde selbst sein Leben
lang mißbraucht".
…
Wenn wir über diese Art Schwerstverbrecher sprechen / schreiben, dürfen wir nicht
außer acht lassen, daß wir über Menschen sprechen, die keinerlei Mitgefühl
empfinden können und denen ist jedes Verbrechen recht."
Er hat insgesamt übrigens einen "solchen Fall" übernommen (ich frag mich nur als was). Und das seine Äußerungen unwahr und jeder auch nur halbwegs fachkundige Psychiater widerlegen würde beantwortete er dann so: "Das hier ist ein Politikforum! Falls Sie es noch nicht wissen sollten : Gesetze – auch des StGB macht die Politik in Berlin. Und was im StGB drin steht können Sie selber nachlesen !"
Oha. Im StGB steht also, wer therapiefähig ist und wer nicht.
Faszinierend dieser Mensch.
@3 (RA Werner Siebers)
Genauso seh ich das auch.
@4 (Kerstin),
sehr richtig.
@5 (Lobo),
komische Theorie.
@6 (Christian),
„Das Bild der Bestie kann man als teilweise Replikation des Ich`s auf äußere Personen sehen.“
So habe ich schon vor einigen Jahren gesprochen. Nicht verstanden? Dann bitte nicht antworten.
@9 (Pflichtverteidiger),
er ist ein Mensch. Und zumindest beweisen hier einige eine hohe Wertefestigkeit.
Und von wegen „Sozialpädagogiktripp“: Mein geschätzter Bekannter Jörg Van Essen, der ja neben seiner Arbeit als Parl. Geschäftsführer vor allem Rechtspolitiker ist, hat aus gutem Grund nicht nur einen rechtspolitischem wissenschaftlichen Mitarbeiter auch einen Sozialpädagogen als wissenschaftlichen Mitarbeiter. Das ganze hat gute Gründe, das darf man mir glauben…
@12 (Thomas),
Ich finde es erschreckend, wenn Sie Ihre Informationen aus Fernsehberichten ziehen! Aus eigener Erfahrung mit den Herren und Damen auch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kann ich ihnen sagen: Das was da meist kommt ist absoluter Bullshit.
@14 (A.John),
Strafverteidiger verteidigen ihre Mandanten. Wenn etwas gesetzlich geht haben sie die Pflicht, das durchzusetzen. Wenn es ein StA anders sieht hat er die Pflicht, das durchzusetzen. Und zwar jeweils beim Richter.
@18 (Ute),
ich hatte es schon mal erwähnt, sage es hier noch mal: Ich kenne eine Berliner Rechtsanwältin, die jahrelang bei Sexualdelikten Opfer verteidigt hat. Inzwischen steht sie auf der „anderen Seite“. Und das hatte definitiv keine Geldgründe.
@28 (Ewald),
bei solchen Sachen halte ich mich zurück. Und das musste ich bisher auch in der Praxis mitmachen, wenn auch nicht auf selbem Niveau wie bei Ronny R.
@37 (kerstin),
Menschlichkeit hebt gerne hervor, dass „der Mensch“ ja nur gute Dinge an sich hat. Ist das aber so? Mitnichten! Zu jedem Menschen gehören auch negative Eigenschaften, und der Begriff „Menschlichkeit“ wie er genutzt wird ist eine Idealisierung, etwas was es nicht gibt – so wie in der Chemie die verschiedenen Atommodelle, die gerne genutzt werden und die trotzdem allesamt falsch sein müssen.
@41 (aussenminister_fischer),
sie verwechseln Demokratie mit Diktatur der Mehrheit.
@42 (Solotoj),
Antisozial heißt, dass dem Menschen NICHTS außer sich selbst interessiert. Ob das so ist können Sie (als Laie sowieso nicht) anhand einzelner kurzer Auszüge aus dem Leben eines Menschen nicht beurteilen, und an Fernsehberichten die an Einschaltquoten interessiert sind schon gar nicht.
@46 (Klaus D. Ebert)
In dem man kein gefestigtes Werteempfinden hat. Das erinnert mich an Aussagen a la „Ich bin prinzipiell gegen die Todesstrafe, außer in den Fällen wo ich meine das sie angemessen ist.“ Absurd! Zutiefst absurd!
@52 (aussenminister_fischer),
die letzten beschlossenen Änderungen machen eine Sicherungsverwahrung sehr wahrscheinlich – bis Ronny R. vor das BVerfG zieht. Dann hat sich die Gesetzesänderung sowieso erledigt. Und nein, das ist nicht nur meine persönliche Meinung sondern auch die diverser Sachverständiger, unseres Rechtsreferenten und unserer Fraktion.
@56 (aussenminister_fischer)
Selbstverständlich (und Gott sei dank) ist das eine Minderheit, und das diese darunter fallen ist gut. Im Endeffekt bedeutet Minderheitenschutz nämlich nichts anderes, als das JEDER Mensch Menschenrechte und Menschenwürde besitzt.
Sollte der Anwalt so agiert haben bleibt zu hoffen, dass er damit ein Ziel im Interesse seines Mandanten verfolgt hat, wobei man sich da leider nicht immer sicher sein kann, wie ich bei meinem Ex Anwalt lernen musste und möglicherweise noch muss falls ich die Folgen seines Handelns auszubaden habe.
@Kerstin:
"Rechte und Pflichten hat er" stimmt- aber die Mädchen hatten auch ein Recht auf ihr Leben!