Nicht nötig
Telefonnotiz:
Fr. A. hat den Termin für Mi abgesagt weil das Jugendamt ihr sagte, dass sie keinen RA braucht.
Ganz schön schlau, die beim Jugendamt. Ob sie dabei bleiben, wenn der Jugendrichter Frau A. demnächst wegen gefährlicher Körperverletzung für zwei Wochen einfahren lässt?
Unwahrscheinlich
Wieso sollten sie? Wenn man sich mit einem Anruf für zwei Wochen vor der Arbeit drücken kann?
Nett wie das Jugendamt im wohlverstandenen Interesse der Mutter berät …
Sie erspart ja die erstmal Terminsgebühren. Und das das dann im Nachhinein schlimmer, teurer und aufwendiger wird – das kann doch so ein Jugendamt nicht ahnen.
der typische Mandant. Wenn das Kind dann im Brunnen liegt und nichts mehr gerichtet werden kann, ist der Anwalt schuld und nicht der Mandant oder das Jugendamt.
Im Kindesinteresse könnte es ja evtl. sein – je nachdem wer da so vermöbelt wurde…
Wenn ein Beamter sagt "Sie brauchen keinen Anwalt" sollte man sich gleich Anwälte suchen.
vielleicht entspricht der rat ja dem kindeswohl.
zumindest wird es für das jugendamt deutlich einfach frau a. das sorgerecht zu entziehen, wenn man eine schöne rechtskräftige verurteilung wegen gef. kv. im hintergrund hat und nicht nur eine einstellung nach § 45 jgg.
@6. h.c.
Das wollte ich gerade schreiben !
Aber es gilt auch wenn es der nette Sachbearbeiter von der Versicherung sagt.
Ist Frau A. die Sorgerechtsinhaberin?
Warum sollte sie nicht büßen für das, was sie getan hat?
@10: Warum sollte sie keine angemessene Verteidigung genießen? Noch ist sie nicht schuldig verurteilt worden.
h.c.'s Weisheit (#6) ist nicht nur bei Beamten und Versicherungen, sondern universell anwendbar.
Wenn der Anwalt irgendwann anfaengt, seine e-mails mit Werbeslogans wie "gehen Sie nicht mal Einkaufen ohne Ihren Anwalt" zu beenden, darf man als Mandant bedenken, man uebertreibt's vielleicht ein bisschen. Aber nur ein bisschen.
Nettes Strafmass. Dachte, das wär höher.
@11
Ich habe den Text so verstanden, dass die eine gefährliche Körperverletzung begangen hat. Einen Anwalt hinzuziehen der mildernd wirkt, kann das Gegenteil bewirken. Dass solche Menschen nämlich nicht begreifen, was sie getan haben. ;)
Und 2 Wochen sind wohl mehr als lächerlich, wenn ich mir vorstelle, was alles unter "gefährliche Körperverletzung" fällt!
@ 13 (n.n. nr.2)
das war ich nicht.
um der besseren unterscheidbarkeit willen, bitte ich doch, dass sich jeder hier ein eigenes pseudonym ausdenkt. so schwer ist das nun auch wieder nicht …
btw:
im jugendstrafrecht wird der jugendarrest in wochen bemessen.
@12 (Molly B.),
Na ja. Bei manchen aber besonders.
@13 (n.n.)
U18/U21?!
Vorausgesetzt sie hat eine gefährliche Körperverletzung begangen, sind 2 Wochen lächerlich wenig. Das Opfer hat evtl. nämlich lebenslang was davon.
Aber sie hat natürlich eine agemessene Verteidigung verdient. Und warum gerade das Jugendamt glaubt, beurteilen zu können, wann ein RA nötig ist oder nicht, ist mir schleierhaft.
@17 (storax),
gefährliche KV heißt ja erstmal nix anderes, daa beispielsweise mit einem gefährlichen Werkzeug vorgegangen wurde, die eine schwere Gesundheitsschädigung hätte hervorrufen können. Nicht aber müssen.
Täusch ich mich oder kann gefährliche Körperverletzung nicht bereits der Tritt dem beschuhten(!) Fuß gegen das Schienenbein eines anderen sein? Mir hängt da noch irgendsowas im Hinterkopf…
Besteht die Möglichkeit, daß im Zweifelsfall das Jugendamt dich für die Verteidigung von Frau A. hätte bezahlen müssen?
@18 h.c.: Klar, kann erst mal nicht viel passiert sein. Wir wissen ja eben nicht genau, was passiert ist.
Aber auch ein Angriff mit einem Messer ist ein traumatisches Erlebnis mit evtl. Langzeitfolgen, auch wenn sonst nichts passiert sein sollte.
@20
Also das Jugendamt wohl er nicht denke ich.
@19: Je nach Schuhwerk durch möglich.
@17: Für eine gefährliche Körperverletzung genügt schon die gemeinschaftliche (zu zweit!) Begehung. Und zwar unabhängig davon, wie bedeutungslos die entstandenen Verletzungen sind. Findest du wirklich, dass die üblichen Rangeleien unter Jugendlichen, bei denen niemand ernsthaft verletzt wird, gleich eine echte Jugendstrafe zur Folge haben sollten?
immer diese Vorurteile. Jeder hat das Rechte auf eine angemessene Verteidigung. Und das gilt für alle.
Irgendwie stellen sich mir immer die Nackenhaare auf, wenn ich lese "warum jemand nicht büssen sollte" – ohne auch nur annähernd den Fall zu kennen sondern beim Tatbestand "Gefährliche Körperverletzung" gleich auf einen Ultrapösen Purschen schließen.
So einfach möcht ichs mir auch mal gerne machen… :-(
@11: warum sollte dummheit nicht bestraft werden?
@25, Bianca,
Jetzt aber bitte nochmal kurz nachdenken… dafür sollten dir hoffentlich selbst einige Gründe einfallen. Ansonsten verweise ich auf Glashäuser usw.
“Sie brauchen keinen Anwalt”
Ist das unerlaubte Rechtsberatung?
@21 (storax),
Es gibt noch diverse andere "gefährliche Werkzeuge" als nur Messer. Außerdem siehe @23 (Daniel). Es gibt noch diverse andere Möglichkeiten, warum eine an sich harmlose körperliche (und auch seelische) Verletzung plötzlich als "gefährliche KV" eingestuft wird. Es ist kein ergebnisqualifizierendes Delikt – was raus kommt ist egal. Selbst wenn es nur ein Kratzer und keine psychischen Schäden sind.