5.11.2007

Nicht nötig

Telefonnotiz:

Fr. A. hat den Termin für Mi abgesagt weil das Jugendamt ihr sagte, dass sie keinen RA braucht.

Ganz schön schlau, die beim Jugendamt. Ob sie dabei bleiben, wenn der Jugendrichter Frau A. demnächst wegen gefährlicher Körperverletzung für zwei Wochen einfahren lässt?

28 Kommentare zu “Nicht nötig”

  1. Palasthueterin meint: (5.11.2007 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    Unwahrscheinlich

  2. Moxy meint: (5.11.2007 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    Wieso sollten sie? Wenn man sich mit einem Anruf für zwei Wochen vor der Arbeit drücken kann?

  3. 321 meint: (5.11.2007 um 12:59) AntwortenReply to this comment

    Nett wie das Jugendamt im wohlverstandenen Interesse der Mutter berät …
    Sie erspart ja die erstmal Terminsgebühren. Und das das dann im Nachhinein schlimmer, teurer und aufwendiger wird – das kann doch so ein Jugendamt nicht ahnen.

  4. schaffi meint: (5.11.2007 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    der typische Mandant. Wenn das Kind dann im Brunnen liegt und nichts mehr gerichtet werden kann, ist der Anwalt schuld und nicht der Mandant oder das Jugendamt.

  5. PeterPetersen meint: (5.11.2007 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    Im Kindesinteresse könnte es ja evtl. sein – je nachdem wer da so vermöbelt wurde…

  6. h.c. meint: (5.11.2007 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    Wenn ein Beamter sagt "Sie brauchen keinen Anwalt" sollte man sich gleich Anwälte suchen.

  7. n.n. meint: (5.11.2007 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    vielleicht entspricht der rat ja dem kindeswohl.
    zumindest wird es für das jugendamt deutlich einfach frau a. das sorgerecht zu entziehen, wenn man eine schöne rechtskräftige verurteilung wegen gef. kv. im hintergrund hat und nicht nur eine einstellung nach § 45 jgg.

  8. TheDoctor meint: (5.11.2007 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    @6. h.c.
    Das wollte ich gerade schreiben !

    Aber es gilt auch wenn es der nette Sachbearbeiter von der Versicherung sagt.

  9. corax meint: (5.11.2007 um 17:47) AntwortenReply to this comment

    Ist Frau A. die Sorgerechtsinhaberin?

  10. SvenC meint: (5.11.2007 um 18:30) AntwortenReply to this comment

    Warum sollte sie nicht büßen für das, was sie getan hat?

  11. Stefan meint: (5.11.2007 um 18:36) AntwortenReply to this comment

    @10: Warum sollte sie keine angemessene Verteidigung genießen? Noch ist sie nicht schuldig verurteilt worden.

  12. Molly B. meint: (5.11.2007 um 18:37) AntwortenReply to this comment

    h.c.'s Weisheit (#6) ist nicht nur bei Beamten und Versicherungen, sondern universell anwendbar.

    Wenn der Anwalt irgendwann anfaengt, seine e-mails mit Werbeslogans wie "gehen Sie nicht mal Einkaufen ohne Ihren Anwalt" zu beenden, darf man als Mandant bedenken, man uebertreibt's vielleicht ein bisschen. Aber nur ein bisschen.

  13. n.n. meint: (5.11.2007 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    Nettes Strafmass. Dachte, das wär höher.

  14. SvenC meint: (5.11.2007 um 18:42) AntwortenReply to this comment

    @11
    Ich habe den Text so verstanden, dass die eine gefährliche Körperverletzung begangen hat. Einen Anwalt hinzuziehen der mildernd wirkt, kann das Gegenteil bewirken. Dass solche Menschen nämlich nicht begreifen, was sie getan haben. ;)
    Und 2 Wochen sind wohl mehr als lächerlich, wenn ich mir vorstelle, was alles unter "gefährliche Körperverletzung" fällt!

  15. n.n. meint: (5.11.2007 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    @ 13 (n.n. nr.2)

    das war ich nicht.
    um der besseren unterscheidbarkeit willen, bitte ich doch, dass sich jeder hier ein eigenes pseudonym ausdenkt. so schwer ist das nun auch wieder nicht …

    btw:
    im jugendstrafrecht wird der jugendarrest in wochen bemessen.

  16. h.c. meint: (5.11.2007 um 18:57) AntwortenReply to this comment

    @12 (Molly B.),

    Na ja. Bei manchen aber besonders.

    @13 (n.n.)

    U18/U21?!

  17. Storax meint: (5.11.2007 um 19:00) AntwortenReply to this comment

    Vorausgesetzt sie hat eine gefährliche Körperverletzung begangen, sind 2 Wochen lächerlich wenig. Das Opfer hat evtl. nämlich lebenslang was davon.

    Aber sie hat natürlich eine agemessene Verteidigung verdient. Und warum gerade das Jugendamt glaubt, beurteilen zu können, wann ein RA nötig ist oder nicht, ist mir schleierhaft.

  18. h.c. meint: (5.11.2007 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    @17 (storax),

    gefährliche KV heißt ja erstmal nix anderes, daa beispielsweise mit einem gefährlichen Werkzeug vorgegangen wurde, die eine schwere Gesundheitsschädigung hätte hervorrufen können. Nicht aber müssen.

  19. KiNGU meint: (5.11.2007 um 19:46) AntwortenReply to this comment

    Täusch ich mich oder kann gefährliche Körperverletzung nicht bereits der Tritt dem beschuhten(!) Fuß gegen das Schienenbein eines anderen sein? Mir hängt da noch irgendsowas im Hinterkopf…

  20. Roland meint: (5.11.2007 um 20:47) AntwortenReply to this comment

    Besteht die Möglichkeit, daß im Zweifelsfall das Jugendamt dich für die Verteidigung von Frau A. hätte bezahlen müssen?

  21. Storax meint: (5.11.2007 um 22:41) AntwortenReply to this comment

    @18 h.c.: Klar, kann erst mal nicht viel passiert sein. Wir wissen ja eben nicht genau, was passiert ist.

    Aber auch ein Angriff mit einem Messer ist ein traumatisches Erlebnis mit evtl. Langzeitfolgen, auch wenn sonst nichts passiert sein sollte.

  22. Internetto meint: (5.11.2007 um 22:45) AntwortenReply to this comment

    @20
    Also das Jugendamt wohl er nicht denke ich.

  23. Daniel meint: (6.11.2007 um 03:23) AntwortenReply to this comment

    @19: Je nach Schuhwerk durch möglich.
    @17: Für eine gefährliche Körperverletzung genügt schon die gemeinschaftliche (zu zweit!) Begehung. Und zwar unabhängig davon, wie bedeutungslos die entstandenen Verletzungen sind. Findest du wirklich, dass die üblichen Rangeleien unter Jugendlichen, bei denen niemand ernsthaft verletzt wird, gleich eine echte Jugendstrafe zur Folge haben sollten?

  24. Kerstin meint: (6.11.2007 um 07:46) AntwortenReply to this comment

    immer diese Vorurteile. Jeder hat das Rechte auf eine angemessene Verteidigung. Und das gilt für alle.
    Irgendwie stellen sich mir immer die Nackenhaare auf, wenn ich lese "warum jemand nicht büssen sollte" – ohne auch nur annähernd den Fall zu kennen sondern beim Tatbestand "Gefährliche Körperverletzung" gleich auf einen Ultrapösen Purschen schließen.

    So einfach möcht ichs mir auch mal gerne machen… :-(

  25. Bianca meint: (6.11.2007 um 07:46) AntwortenReply to this comment

    @11: warum sollte dummheit nicht bestraft werden?

  26. Judas meint: (6.11.2007 um 08:39) AntwortenReply to this comment

    @25, Bianca,
    Jetzt aber bitte nochmal kurz nachdenken… dafür sollten dir hoffentlich selbst einige Gründe einfallen. Ansonsten verweise ich auf Glashäuser usw.

  27. Jens meint: (6.11.2007 um 10:19) AntwortenReply to this comment

    “Sie brauchen keinen Anwalt”

    Ist das unerlaubte Rechtsberatung?

  28. h.c. meint: (6.11.2007 um 11:50) AntwortenReply to this comment

    @21 (storax),

    Es gibt noch diverse andere "gefährliche Werkzeuge" als nur Messer. Außerdem siehe @23 (Daniel). Es gibt noch diverse andere Möglichkeiten, warum eine an sich harmlose körperliche (und auch seelische) Verletzung plötzlich als "gefährliche KV" eingestuft wird. Es ist kein ergebnisqualifizierendes Delikt – was raus kommt ist egal. Selbst wenn es nur ein Kratzer und keine psychischen Schäden sind.

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