Wenig angetan
Elf Jahre hat der Mandant in einer Gaststätte als Kellner gearbeitet. Erst neulich kam ihm der Gedanke, dass er möglicherweise Anspruch auf Urlaub hat. Und dass er auch nicht durchgehend sieben Tage die Woche arbeiten muss. Der Wirt wies diese neumodischen Ideen zurück; die Kündigung schob er gleich nach.
Vor dem Termin bei mir hat sich der Mandant, der nicht sehr gut deutsch spricht, eingehend von Freunden “beraten” lassen. Die haben ihm schon mal ausgerechnet, was er für elf Jahre rückwirkend fordern kann. Zuzüglich der fetten Abfindung. Heraus kam eine stolze Summe, die mir auf einem Zettel präsentiert wurde.
Ich durfte dann erklären: Urlaub verfällt, vergütungspflichtige Mehrarbeit ist zu beweisen. Außerdem gibt es Verfallfristen und Verjährung. Hierauf können sich auch böse Arbeitgeber berufen.
Bei dem, was rechnerisch übrig blieb, hielt sich die Begeisterung deutlich in Grenzen. Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch nicht erklärt, dass es in Kleinbetrieben keinen Kündigungsschutz gibt…
Na, vielleicht hat der Arbeitgeber ja die Sozialversicherungen nicht ordentlich bezahlt. Bringt dem Mandaten nichts, aber ärgert den Ex-Chef. Oder verstößt das Lokal gegen irgenwelche Dinge, die die gewerbeaufsicht interessieren könnten? :-D
Was `n netter AG…
Shit happens.
Woh, Sklavenhalter im heutigen Deutschland! Da müssen wir garnicht immer so böse Richtung China schauen!
Wie sah es denn mit dem Lohn aus? 4,35 €/h Brutto? Und das Trinkgeld wird selbstverständlich aus tiefempfundenen Dank dem Chef abgetreten weil man ja hier schon Arbeiten darf?
Wenn ich so etwas lese hoffe ich immer, daß ich niemals in solch einer Lokalität jemals war oder jemals sein werde!
vielleicht sollte der mandant sich noch mal vom jugendamt beraten lassen. das scheint in düsseldorf ja gerade in rechtsfragen sehr kompetent zu sein.
Ich finde sowas einfach nur widerlich.
Verfallfristen aus dem MTV Dehoga?
Evtl. nicht anwendbar wg. Verstoß gegen § 2 Abs.1 NachwG?
Urteil dazu:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urt. vom 17.05.2001, 5 (3) Sa 45/01
Am besten ist aber, wenn man dem Mandanten erklärt, dass das Ziel der Kündigungsschutzklage (ich weiß in diesem Fall nicht möglich) die Weiterbeschäftigung ist und eine Abfindung nicht zwingend herausspringt. Da gibts dann enttäuschte Gesichter…
Naja, Maßregelungsverbot – die Kündigung kann der AG vergessen. Daß er relativ bald eine nachreichen kann, steht auf einem anderen Blatt…
Ich hätte NIE gedacht, dass das möglich wäre!
Elf Jahre – mit Sicherheit – für einen Hungerlohn versklavt.
Kann man den Arbeitgeber nicht anzeigen? Gibt es nicht auch eine Fürsorgepflicht?!
Unglaublich….
Was recht oder gerecht wäre, ist noch lange nicht Recht oder so ähnlich.
Der Ausbeuter verdient schließlich genauso, wenn nicht noch dringender, den 'Schutz' des Gesetzes.
@11: Ich hätte eher nie gedacht, dass das jemand freiwillig mitmacht. Selbst schuld.
@ 11: Ach, in diesem Lande ist so vieles möglich. Ich bringe dazu gerne mal ein Beispiel aus eigener Anschauung. Als Hartz-IV-Empfänger nehme ich zur Zeit an einer beruflichen Fortbildung teil. Wie sagte einer unserer Dozenten noch vor kurzem: "ein paar sind freiwillig hier und ein paar wurden gezwungen". Er sprach wortwörtlich von gezwungen und das sagte er fast beiläufig. Da mußte ich erstmal schlucken.
In ein paar Jahren bekommt dieser Arbeitgeber von unseren Volks(ver)tretern vielleicht sogar das Bundesverdienstkreuz verliehen – für seine "vorbildlichen" Leistungsoptimierungen auf Kosten des Arbeitnehmers. ;-))
Menschen müssen auch manchmal für sich selber denken lernen. Q.e.d.
Als Beweise für die vergütungspflichtige Mehrarbeit könnten doch die Gäste herangezogen werden, die er bedient hat – sofern Stammkunden darunter sind, deren Identität bekannt ist.
Sind derartige Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz (sofern sie belagbar sind) eigentlich strafbar?
@4: Dann dürftest du aber gar nicht mehr essen gehen, denn solche Konditionen sind in der Gastronomie weit verbreitet. Da gibt es dann auch so nette Kündigungsfristen von 24 Stunden und ähnliche eigenwillige Interpretationen des Arbeitsrechtes nach Gutdünken.
Die Problematik an der Sache (Kleinbetriebe) ist doch – es ist kein Einzelfall! Mir ist bekannt das es leider immer mehr Arbeitgeber gibt die den fehlenden Kündigungsschutz gezielt ausnutzen. Folge: Arbeitsrechtliche Ansprüche werden vom Arbeitgeber nicht durchgeführt und vom Arbeitnehmer nicht geltend gemacht.Falls doch droht die Kündigung.
Die Branche wimmelt von solchen schwarzen Schafen. Bei Stellenausschreibungen schlagen regelmäßig Mitarbeiter bei mir auf, die berichten von Schwarzarbeit, Arbeiten ohne Gesundheitsbescheinigung, ohne festen Plan etc.
Wenn die Preise in einem Restaurant weit unter 10 € pro Essen liegen und es kein reiner Familienbetrieb ist…Dann kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass da irgendetwas nicht stimmt.
@21 ähm mensa inkl allen verg 3,60
Das sind sicher bei uns keine sklaventreiber
sonst so ca 4,50 bis 8,00
aber 10 euro ist dann schon mit allem. (inkl getränkeabzocke)
Ich glaube es liegt bei dem chef eher an gier.
einen Versuch, noch etwas herauszubekommen, ist es aber allemal wert. Ich hatte auch damals Mühe gegen das Gelächter meines Ex-Arbeitgebers und dessen Anwalt zu behaupten, als ich nachträglich für 3 Jahre Urlaub forderte.
Das Gelächter verstummte, als wir dem Richter glaubhaft machen konnten, dass das Einfordern von Urlaub zur Kündigung geführt hätte. Ähnlich scheint es ja auch in obigem Fall gewesen zu sein.
Gruss,
efx.