Abhörgesetze: Anwälte und Ärzte warnen
Marburger Bund (MB) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnen die erleichterte Abhörmaßnahmen und andere verdeckte Ermittlungen gegen ihre Berufsgruppen ab. Sowohl die Beziehung zwischen Patient und Mediziner als auch zwischen Anwalt und Mandant bedürfe des besonderen Vertrauensschutzes, der sich sogar in einer berufsrechtlichen Schweigepflicht widerspiegele. Beide Organisationen forderten den Deutschen Bundestag auf, die Pläne nicht zu verwirklichen und die für diese Woche geplante Abstimmung abzusagen.
„Das Vertrauensverhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und dem Mandanten ist nicht teilbar und kann nicht von der ausgeübten anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht werden“, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Zwar sehe der Gesetzgeber den besonderen Schutz der Strafverteidiger vor, nicht jedoch der übrigen Anwälte. Eine solche Aufspaltung der Anwaltschaft und der Berufsgeheimnisträger im Besonderen sei abzulehnen.
„Die gesamte deutsche Ärzteschaft lehnt diesen Anschlag auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Medizinern geschlossen ab“, so Dr. Frank Ulrich Montgomery, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes. Das Recht auf Vertraulichkeit zwischen Patient und Arzt, vor 3.000 Jahren von Hippokrates niedergelegt, sei eines der ältesten Menschenrechte überhaupt. Wer dieses Recht aushebele, lege die Axt an die Wurzeln unserer Demokratie. „Wer die ärztliche Schweigepflicht und das schützende Patienten-Arzt-Verhältnis schwächt, greift unverantwortlich auch die Bürgerrechte jedes Einzelnen an“, so Montgomery weiter.
Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz betonten beide Verbände, dass mit der Unterteilung der Freiberufler in schützenswerte und weniger schützenswerte Gruppen der Gesetzgeber ein nicht zu rechtfertigendes Zwei-Klassen-System bei Berufsgeheimnisträgern schaffe. Die Begründung des Gesetzgebers, staatliche Überwachung zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität auszuweiten, sei kein Argument für die geplante Ungleichbehandlung von Berufsgeheimnisträgern.
Ebenso lehnten beide Organisationen die beabsichtigte Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie in nationales Recht ab. Die Richtlinie verstoße gegen europäisches Recht. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht mehrfach erklärt, dass personenbezogene Daten nur angegeben werden müssten, wenn diese geeignet und erforderlich seien, einen bestimmten Zweck – wie etwa die Aufklärung einer bereits begangenen Straftat – zu erfüllen.
„Der Gesetzgeber ist gut beraten, zunächst den Ausgang eines bereits anhängigen Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwarten,“ so der DAV-Präsident Kilger weiter. Er solle nicht eine offenkundig rechtswidrige Richtlinie in Deutsches Recht voreilig umsetzen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Differenzierung zwischen den Angehörigen verschiedener zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgruppen vor. Strafverteidiger, Geistliche und Parlamentsabgeordnete auf der einen Seite und alle anderen Mitglieder von Berufsgeheimnisträgern auf der anderen Seite. Die in dem Entwurf vorgesehene Differenzierung zwischen verschiedenen Berufsgruppen führe nach Angaben der Berufsverbände aber unweigerlich zu Wertungswidersprüchen zwischen einzelnen Regelungen zum Vertraulichkeitsschutz, wie etwa Zeugnisverweigerungsrechte oder strafbewehrte Schweigepflichten. Hierzu Montgomery: “Warum soll das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Wählern schützenswerter sein als das zwischen Patienten und Ärzten?”
Berufsgeheimnisträger – eine Vokabel, die ich mir merken werde.
Wobei man sich aussuchen kann, ob das nun Berufsgeheimnis-träger oder Berufs-geheimnisträger sind (ähnlich der allgemein beliebten Spezies der Berufs-bedenkenträger).
Alles ganz niedlich.
Aber je mehr Berufsgruppen sich nur gegen das Gesetz wenden, weil sie dort spezielle Privilegien für sich haben wollen, desto mehr komme ich mir als Normalbürger im Stich gelassen vor.
@R.A.
Im Text steht auch: "Ebenso lehnten beide Organisationen die beabsichtigte Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie in nationales Recht ab."
[...] Geisteskrankheiten wie Paranoia und verfolgungswahn nehmen zu, insbesondere bei Berufsgruppen wie Rechtsanwälten, Ärzten und… [...]
Diese Grundsätze zugunsten der "Berufsgeheimnisträgern" sollten IMO auch für haupt- und nebenberufliche Journalisten gelten.
Nur nicht jeder Blogger ist auch ein "Journalist". ;-)
@ 4 Troll dich!
So, es geht jetzt es los im BT!
Nicht jeder Blogger ist Journalist, aber wer von §54 II RfStV erfasst wird, sollte dann auch nicht nur die Pflichten, sondern auch die zugehörigen Privilegien haben. Ich weiss, ich bin wieder der einzige der das so sieht…
Hihi, für Abgeordnete usw. gelten gesonderte Regeln…
NICHT bei der Vorratsdatenspeicherung.
Das kann nämlich keiner auseinanderdividieren.
Und die Daten werden ihren Weg zu Orten finden wo sie nicht hingehören.
Schäuble des Tages (über die "Massenverfassungsbescherde":
"Wir hatten den 'größten Feldherrn aller Zeiten', den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten".
Gefunden bei Heise:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/98718
Soviel ich weiß, werden Abgeordnete von der VDS ausgenommen. Ich frage mich, wie aufwändig das sein wird, allen Kommunikationsunternehmen nachzuweisen, dass man als Strafverteidiger o.ä. auch ausgenommen werden muss.
Im Ergebnis aber eine Schande für Deutschland. Dennoch denke ich nicht, dass die Politker den Mut haben, die VDS abzulehnen.
Zitat Montgomery: “Warum soll das [Vertrauens]Verhältnis zwischen Abgeordneten und Wählern schützenswerter sein als das zwischen Patienten und Ärzten?”
Wovon redet der Mann? [Vertrauens]Verhältnis zu Politikern?
Es wird eine Liste von Bundestagsabgeordneten geben, die dem Gesetz zugestimmt haben.
Eine gute Vorlage für die nächste (Ab-)Wahl.
@11: Achtung – Politiker liest mit!
Und hiermit meine ich mich selbst. Und ich nehme sogar für mich – und für viele meiner Kollegen, gleich welcher politischen Couleur – in Anspruch, durchaus vertrauenswürdig zu sein. Dieses kollektive, sinnfreie Politiker-Bashen führt doch zu nichts.
@10: Im Prinzip ja.
Wenn man die Daten analysiert und merkt, "Ah, die Handynummer von MDB Zypries, beiseite damit" dann ja. Aber in der Datenhalde beim Provider liegt es doch.
Aber schon bei Internetverbindungen wird das schwieriger.
Und wenn bei den Provider Ausschlußlisten liegen dann sind das natürlich A-Klasse Angriffsziele für jeden organisierten Kriminiellen, denn das wäre ja die Tarnkappe schlechthin.
Und der Admin vom Provider könnte auch versucht sein sich dort einzuschmuggeln.
@13
vertrauenswürdig sein und vertrauensverhältnis haben sind zwei paar stiefel. aber das erklär mal einem politiker.
@13
Unabhängig davon, ob Politiker vertrauenswürdig sind oder nicht (und meine Ansicht dazu teilen Sie offenbar nicht), besteht durchaus kein großes Vertrauensverhältnis zwischen Nicht-Politikern und Politikern, da Politiker eben nicht als vertrauenswürdig *wahrgenommen* werden.
@ Stephan Eickschen
"…ich nehme sogar für mich – und für viele meiner Kollegen, gleich welcher politischen Couleur – in Anspruch, durchaus vertrauenswürdig zu sein. Dieses kollektive, sinnfreie Politiker-Bashen führt doch zu nichts."
Über Ihre Vertrauenswürdigkeit kann ich, mangels persönlicher Erfahrungen hinsichtlich Ihrer Person, nichts konkretes sagen. Allerdings zeigt Ihre Reaktion, bei der das Negieren eines Vertrauensverhältnisses zwischen Bürger und Politiker als kollektives, sinnfreies Politiker-Bashen bezeichnet wird, wiederum Ihre persönliche Fähigkeit mit Kritik umzugehen.
Ich würde mich an Ihrer Stelle fragen, wie es dazu kommen kann, dass jemand kein Vertrauensverhältnis zu Politikern empfindet und ob diese Meinung möglicherweise noch von weiteren Bürgern geteilt wird.
Da mir keine wissenschaftlichen Untersuchungen hierzu bekannt sind, könnten Wahlbeteiligungen, Ansehen der Politiker in der Gesellschaft, Bewertung des Ergebnisses der aktuellen Politik und vereinzelt auftretendes Fehlverhalten von Politikern Indikatoren für mich sein.
Zum Fehlverhalten fällt mir dann u.a. auch ein demagogisch agierender Innenminister ein, der früher eine nicht unbeträchtliche Summe eines Waffenhändlers entgegengenommen hat und sich vor zwei Tagen zu einem bei Politikern sehr beliebten, aber nicht ungefährlichen historischen Vergleich hinreißen ließ. Was einige Politker an diesen Vergleichen so reizt ist mir ein Rätsel, ebenso wo diese studierten Juristen damals ihre Zeit verbracht haben, denn in der Vorlesung Staatsrecht kann es nicht gewesen sein, ansonsten würden sie die hart erkämpften Freiheitsrechte nicht so leichtfertig zu Grabe tragen und wider besseren Wissens ihr eigenes rechtswidriges Verhalten verteidigen.
Zur Thematik Vorratsdatenspeicherung und Pressefreiheit ist mal wieder Heribert Prantl lesenswert:
http://www.sueddeutsche.de/,tt9m1/computer/artikel/382/142073/
kann man eigentlich den text, über den abgestimmt wurde, irgendwo einsehen?
Ich komm mir vor wie zu Hause. Nur daß das Brot teurer ist.
:-(
Die feinsinnige Unterscheidung zwischen RAe und Strafverteidigern ist auch sehr praxisnah. Als wären Strafverteidiger keine Rechtsanwälte.
http://www.klaus.flashcross.com/911/ mehr habe ich in meiner Sprachlosigkeit dazu momentan nicht zu sagen
@13 Sie täuschen sich gründlich, was das zahlende Publikum angeht. Denn so sinnfrei, wie Sie es gern hinstellen möchten, ist es leider eben nicht: Sehr viele Leute, die mind. die letzten fünf Jahre in D bewußt erlebt haben, können doch selbst beim allerbesten Willen keinerlei Vertrauen mehr in irgendeinen deutschen Politiker setzen. Das ist nur eine Zustandsbeschreibung, eine realistische. Zwangsläufig muß man bedauerlicherweise den Eindruck gewinnen, daß einige Politiker besonders heftig Tag und Nacht tätig sind, um möglichst vielen Bürgern hierzulande auch den allerletzten Rest von Vertrauen in die deutsche Politik und in den sog. Rechtsstaat auszutreiben. Mit sehr großem Erfolg, wie man jeden Tag, besonders im Netz, sehen kann. Der Ausspruch von Max Liebermann fällt einem unwillkürlich ein.
#21
und anwälte nicht immer auch potentielle strafverteidiger.
Heute ist ein rabenschwarzer Tag. Heute habe ich ernsthafte Probleme, nicht ausfallend zu werden.
Vertrauen in Politiker? Äh: "Leute, lasst das Kiffen sein!"
Wenn jemand aufmunternde Worte findet, nur her damit.
MfG
Albacore
@13 (Stephan Eickschen),
na dann erklären Sie mir als SPD-Politiker (wer so was von sich gibt muss SPD-Mitglied sein, und wen wundert’s: Google meint das auch…):
A) Ist es das Ansinnen sozialdemokratischer Politiker, „soziale Gerechtigkeit“ so zu definieren dass man Personen mit Hochschulabschluss und besonders vertrauenswürdigen Arbeiten (beispielsweise Rechtsanwälten) genauso viel zahlt wie man als Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitskräfte des Niedriglohnsektors fordert? Oder verhalten sich SPD-Politiker gerne sozial ungerecht? (Kann man hier im Blog nachlesen).
B) Wie vertrauenserweckend finden Sie es, das Ihre Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion im Bundestag das Urteil zur Onlinedurchsuchung abwarten wollten, gleichwohl aber dafür waren diesen Posten in den Haushaltsentwurf mit aufzunehmen? Klingt das für Sie nicht danach, dass man abseits jeglicher öffentlicher Beteuerungen eindeutig FÜR die Onlinedurchsuchung ist, und das Urteil nur deshalb abwarten will damit man es geschickt umgehen kann?
C) Wie glaubwürdig ist es, das die SPD gegen eine Mehrwertsteuererhöhung um 2%punkte, oder um es mit SPD-Worten zu sagen: „Merkelsteuer“, war und dies als „unnötig“ und „falsch“ qualifizierte,, bei Regierungsantritt und gleicher Faktenlage aber plötzlich dafür war, und dann sogar die Notwendigkeit sah, die Erhöhung nicht nur um 2%punkte sondern gar um 3%punkte durchzuführen?
D) Wie glaubwürdig ist es, wenn die CDU Steinkohlesubventionen senken will, die SPD für eine Beibehaltung ist, und im Endeffekt bei gleicher Faktenlage erneut eine Erhöhung zu verbuchen ist? Irgendwer muss ja für eine Erhöhung gewesen sein, ansonsten hätte ich etwas am Begriff „Kompromiss“ nicht verstanden.
Zustimmen möchte ich Ihnen, dass es durchaus glaubwürdige und vertrauenserweckende Politiker gibt. Fraglich ist allerdings, ob man nach diesen nun unbedingt in den Fraktionen der Sozialdemokraten bzw. der Christdemokraten suchen sollte. Diese tun ja quasi alles dafür, dass sie eben nicht vertrauenserweckend wirken. Das Politikertum hat es manchmal an sich, etwas unglaubwürdig zu sein da man irgendwo Kompromisse mit dem Koalitionspartner eingehen muss. Der Kompromiss aus 0 und 2 sind aber beim besten Willen nicht 3.
@19 (tr),
Die Gesetzentwürfe haben ganz normale Drucksachen-Nummern. Der Gesetzentwurf hat die Nummer 16/5846 (wobei 16 für die Legislaturperiode steht, 5846 ist die fortlaufende Zahl) und kann damit (oder über einen Suchbegriff) auf den Seiten des Bundestags gelesen werden. Ich gebe den Link gerne mit: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/058/1605846.pdf
Die namentliche Abstimmung ist übrigens auch veröffentlicht: http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/abstimmung/20071109_teleueberwach.pdf
Als erschreckend möchte ich die Abstimmungsbeteiligung der Grünen (88%), die sich ja gerne selber als „Bürgerrechtspartei“ sehen, und der PDS (77%) bezeichnen, bei der FDP stimmten 95% der Abgeordneten ab – mit „Nein“ versteht sich.
Hallo Leute!
Also, ich finde es erschreckend,daß die Anwaltschaft in zwei Teile gespalten wird. Vor allem ist das unpraktikabel: Wann ist denn der Anwalt nur Anwalt, und wan ist er Strafverteidiger?