Das heißt ja nur…

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Deutschlandfunk:

Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Volkszählungsurteil etwas anderes gesagt:

Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.