Das heißt ja nur…
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Deutschlandfunk:
Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Volkszählungsurteil etwas anderes gesagt:
Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.
Die Definitionshoheit über Begriffe ist wesentlich, um Menschen kontrollieren zu können. Zypries betreibt Neusprech, nichts anderes. So wie letztens irgendein Politiker (vergessen, wer) behauptet hat, Dtl. würde zu keinem Überwachungsstaat, schließlich habe keiner vor, zu foltern. Auch Sprüche wie "die wichtigste Freiheit ist die Freiheit, ohne Angst in der U-Bahn fahren zu können" laufen auf sowas hinaus.
Damit wird es Kritikern erschwert, andere Menschen zu erreichen, weil nicht die gleiche Sprache gesprochen wird. Ist die Neudefinition ausreichend verbreitet, kann man Kritik zunächst gar nicht mehr prägnant ausdrücken. Wenn "Überwachung" = "Folter", was ist dann, auf Schritt und Tritt … "beobachtet"? zu werden?
Zumindest nicht, bis Kritiker neue Begriffe erfunden haben. Das ganze ist ein Wettrüsten.
Gruß, Kristine
Die Argumentation der Frau Z. ("die Daten werden ja nicht beim Staat gespeichert") erinnert irgendwie fatal an die Argumentation der Kirche im Mittelalter, die ja auch nie Hexenverbrennungen durchgeführt hat, sondern dies der weltlichen Macht überlassen hat…
Vielleicht könnte das ULD Schleswig-Holstein der Dame mal einen Einführungskurs im Datenschutzrecht spendieren.
Tommy
Naja, laut Ansicht der Bundesregierung werden in Karlsruhe ja auch NUR Urteile geschrieben, und keine Gesetze…
Das einzige was ich mich bei der Dame immer frage: Ist die wirklich so
doodeinfältig oder tut die nur so???Aber natürlich haben Sie die Befugnis, über die Verwendung ihrer Daten zu bestimmen, Herr Vetter. Sie brauchen nur ihren Telefon-, Internet- und Handyanschluss kündigen. ;-)
Und am Besten nicht mehr das Haus verlassen.
Auf solch einer Logik basierten wohl die meisten Argumente, der Pro-Redner heute im Bundestag. Manche Behauptungen waren allerdings auch schlichtweg falsch, z.B. "Die Internet-Verbindungsdaten werden doch sowieso schon gespeichert." Diese gezielt irreführenden Bundestags-Reden sollen uns (und den desinteressierten "Hinterbänklern") weißmachen, dass sich nichts ändert. *kotz*
PS – Frage:
Die Pro-Redner wurden nicht müde zu betonen, dass nur bei Straftaten von "erheblicher" Bedeutung Verkehrsdaten-Abfragen möglich sind. Aber was steht im Gesetz? Sind z.B. Copyright-Verstöße von erheblicher Bedeutung?
[Wenn Massenanzeigen à la Logistep möglich sind, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass eine gründliche richterliche Einzelfallprüfung erfolgt.]
"informationelle Selbstinformiertwerdung"
Wenn Frau Zypries Recht hätte, müsste es ja "automatische Bürger-Information" heißen oder so. Selbstbestimmung sagt doch schon aus, dass man selbst bestimmt.
Das ist reine Propaganda nach dem Prinzip "Wenn man's oft genug hört, glaubt man's auch".
@7:
In den letzten bekannten Entwürfen für das Gesetz stand sinngemäß "schwere Straftaten ODER mittels Telekommunikation begangene Straftaten" (vgl. Berichterstattung auf heise.de). Also ist davon auszugehen, daß in Zukunft routinemäßig bei jeder Ermittlung (auch Urheberrechtsfälle) darauf zugegriffen wird.
Hoffentlich müssen in Zukunft ettliche Parlamentarier von der Medizin kosten, die sie uns "verordnen".
Es gibt einige simple Methoden, um zum Kern von Politikeraussagen vorzudringen. So kann man z.B. die Negation der Aussage bilden. Überraschend häufig ist diese von erstaunlicher Banalität. Dann ist aber die ursprüngliche nichtnegierte Ausage ebenso inhaltsleer. Kleines, nicht 100%ig passendes Beispiel: Oft wird erklärt, irgendwas sei kein Grund, in Panik zu geraten. Aha. Was gibt es denn so für Umstände, unter denen Panik eine sinnvolle Reaktion ist? Eine weitere Möglichkeit zur Überprüfung von Behauptungen ist, analoge Behauptungen zu bilden. Etwa: "Das Recht auf Selbstbestimmung des Aufenthhaltsortes heißt ja nur, daß man darüber informiert wird, in welchen Knast man verschubt wird." Oder: "Das Recht auf freie Wahlen (= Selbstbestimmung, wem man die Stimme gibt) heißt ja nur, daß den Bürgern mitgeteilt wird, wo sie ihr Kreuzchen zu machen haben."
Frau Zypries dauernde Wiederholung von "Die Daten werden ohnehin schon gespeichert" nervt.
Gibt es wirklich Internetprovider, die ihre Mailserverlogs über längere Zeit aufbewahren? Und falls ja, zu welchen Zweck wäre das bis heute erlaubt gewesen, für das Briefporto?
Meine Telefonrechnung enthält zwar den Einzelverbindungsnachweis über SMSe, aber ich hab dort noch nie die Funkzelle oder die Koordinaten meines Standortes gelesen. Wurde das bisher bei O2, T-Mobile.. gespeichert?
Aber was will man erwarten. Das BMJ hat die Vorratsdatenspeicherung von vornherein als "<a href="http://www.bmj.bund.de/enid/9b65db9473a9a73fb44a06ce4b0dd5d3,a84d53706d635f6964092d0934323737093a0979656172092d0932303037093a096d6f6e7468092d093034093a095f7472636964092d0934323737/Pressemitteilungen_und_Reden/Pressemitteilungen_58.html" rel="nofollow">Mehr Grundrechtsschutz bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen</a>" verkauft. Ich fürchte viele Bürger und Parlamentarier sind drauf reingefallen…
Ich sag das was ich heute bei einem anderen Thema schon mal gesagt habe; Zypries hat von nix 'n Ahnung aber zu allem 'n Meinung. Was rauskommt sieht man hier mal wieder.
Wie ist das eigentlich mit dem Auskunftsrecht? Kann man den Internet/Telefon/Mobilfunk-Provider im Juni 2008 auffordern, Auskunft über alle vorratsgespeicherten Daten zu geben? Oder gibt das BDSG das nicht her?
Direkt vor diesem Beitrag habe ich einen Artikel im Spiegel gelesen, in dem die Rede davon war, dass man ernsthaft erwogen hatte Frau Zypries irgendwann einmal einen Richterplatz am Bundesverfassungsgericht zu geben.
Jetzt fühle ich mich irgendwie…komisch.
Ganz ehrlich… sei froh, dass das bis heute nicht passiert ist. Das mag ich mir gar nicht ausmalen.
"Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert."
Ha, ha, ha, da muss ich aber lachen.
http://moskitoblog.blogsome.com/2007/11/09/32/
ach, ein grundrecht bedeutet nur, dass man dem bürger bescheid sagen muss, wenn man es verletzt!?
nach dieser argumentation ist auch folter ganz zwanglos mit der menschenwürde vereinbar. zumindest solange man dem bürger vorher sagt, wer ihn denn demnächst foltern wird.
Hiho,
ich nutze die Gelegenheit nochmal ganz dreist, um auf die am 24.11. in Köln stattfindende Datenschutz-Demo hinzuweisen. Wer mit Definitionen wie denen von Frau Zypries nicht einverstanden ist, sondern seine Grundrechte lieber so ausüben will, wie sie von den Verfassern des Grundgesetzes gemeint waren, sollte auf jeden Fall versuchen zu kommen.
Nähere Infos gibt's unter anderem in meinem hier verlinkten Blog.
Mittlerweile werden einige beim Erzählen haltlosen Blödsinns immer hemmungsloser:
[quote]Für den Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Klaus Jansen, ist die Vorratsdatenspeicherung eine Ermittlungshilfe, die nur unter gewissen Voraussetzungen eingesetzt wird. Wenn man erkenne, dass ein Verdächtiger etwa häufiger mit einer bestimmten Person Kontakt habe, würden zu dieser Person Hintergrundinformationen eingeholt. "Es hilft uns also zu einer Verdachtsfindung, zu der wir sonst nicht in der Lage wären", sagte Jansen im ZDF-Mittagsmagazin. "Ich glaube, unsere Demokratie ist stark genug, um das aushalten zu können."[/quote]
Quelle: [url=http://www.heise.de/newsticker/meldung/98760]heise.de[/url]
Man erkläre mir bitten den Begriff »Verdachtsfindung«. Der Zugriff auf Daten der Vorratsdatenspeicherung erfordert dieser Aussage nach also keinen hinreichenden Verdacht. Ganz im Gegenteil, er dient der (Er-)Findung eines solchen?
Dass einige Rechtsauffassungen bei der Polizei mehr als grenzwertig sind, hat Udo Vetter ja bereits häufiger berichtet. So etwas allerdings von [i]Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter[/i] zu lesen, ist beschämend.
Wer sich nicht um die Bürgerrechte schert, muss sie auch nicht kennen, oder?
Die Amtsvorgängerin war wenigstens nur inkompetent, die jetzige Ministerin ist auch noch gefährlich.
Wann hatten wir das letzte mal vernünfitge sachkompetente auf dem Boden der Grundrechte verankerte Justizminister? Kann ich mich nicht mehr dran erinnern – und sowas in Deutschland, das mal für seine rechtswissenschaftlichen Leistungen berühmt war!
@25 (Andreas),
das ist natürlich durchaus richtig.
@26 (321),
Edzard Schmidt-Jortzig, davor insbesondere Sabine Leutheusser-Schnarrenberger als eine der herausragensten und kompetentesten Rechtspolitiker nicht nur in der FDP.
Die beiden SPD-Ministerinnen nach 1998 waren wirklich die Inkompetenz in Person, aber immerhin: Seit dem glaube ich, dass ich Bundesjustizminister werden kann. Als Nicht-Jurist habe ich wenigstens bessere Kompetenz bestehender Rechtslagen als diese beiden Juristinnen. Allerdings sehe ich in meiner Partei dann doch noch ein paar Leute, die fachlich besser qualifiziert bin als ich. ;o)
Man kann nur hoffen, dass Frau Zypries niemals zum Bundesverfassungsgericht "weggelobt" und – wie schon mal angedacht – Verfassungsrichterin wird; auf ihrem jetzigen Posten ist der juristische Schaden, den sie anrichten kann, begrenzt …
`When I use a word,' Humpty Dumpty said, in rather a scornful tone, `it means just what I choose it to mean — neither more nor less.'
`The question is,' said Alice, `whether you can make words mean so many different things.'
`The question is,' said Humpty Dumpty, `which is to be master — that's all.'
Wie schon oft erlebt: Zypries ist die lebende Inkompetenz!
Hallo Brigitte,
gilt das analog auch für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung bzw Unversehrtheit?
Zur Sicherheit,
Sebastian.
@33 (sebastian),
die Frage ist ja: Gilt das auch für das Recht auf Leben? Man wird dann informiert: "Sie wurden soeben getötet."
Wenn es nicht so ernst wäre würde ich jetzt lachen.
@21 – wieso vorher?
Tja, die Frau Zypries. Bei den heimlichen Vaterschaftstests, die sie mit Kriminalstrafe verbieten wollte, wußte sie noch, was das informationelle Selbstbestimmungsrecht bedeutet.
@1
Wahrscheinlich ist das hier gemeint:
Anfang
"Das Internet ist eine Welt, in der jede Sauerei dieser Welt stattfindet", begründete der Innenexperte sein Plädoyer. Die Koalition werde daher "mit Augenmaß das Erforderliche tun, um diese Sauereien zu bekämpfen." Die "Gespensterdebatten" von Datenschützern und anderen Gegnern einer weiteren Befugnis zur staatlichen Bespitzelung versteht Wiefelspütz dagegen nicht. Da werde immer so getan, "als wären wir ein Überwachungsstaat". Dabei fordere hierzulande niemand Folter oder Guantanamo.
Ende
Hatte ich mir damals notiert weil ich es für ____ hielt. Aber das wurde ja in den letzten Tagen noch deutlich überboten.
Wenn also die körperliche Unversehrtheit genauso selbstbestimmt ist wie die informationelle Hoheit bleibt ja nur noch der Galgenhumor:
Ave Brigitte, morturii te salutant!
@38 (Problembär): Genau die Aussage habe ich gemeint. Der Spruch mit der U-Bahn kam IIRC von Sarkozy.
"Ave Brigitte, morturii te salutant!" — beim Grundgesetz hat sie ja schon den Daumen nach unten gedreht.
Gruß, Kristine