"Totalitäre Regime darf man nie mit der Sanftheit des Vergessens bewerten"
Lassuns liebeerdasaktuellefast immer totalitärer werdende Regim ignorieren.
Skoll meint:
(9.11.2007 um 18:08) Antworten
Zu: Passive Bewaffnung.
Theorethisch heisst das, dass man nur noch nackig demonstrieren darf, da jede Art von Kleidung eine Art von Schutz darstellt, wenn auch meist nur vor Kälte und unerwünschten Blicken.
Trotzdem könnten Demonstranten natürlich versuchen sich durch besonders dicke, wasserfeste oder stabile KLeidung vor Schlagstöcken und Wasserwerfern zu schützen.
Womit der Tatbestand der passiven Bewaffnung erfüllt wäre . . .
Willkommen im FKK-Bereich.
Freakadelle meint:
(9.11.2007 um 18:25) Antworten
@Skoll: Mundschutz wird auch beim Besuch von Fußballspielen sowie beim An- und Abmarsch als passive Bewaffnung aufgefasst. Ich bin in der Tat gespannt, wann man dort nackt antreten muss…
Piet meint:
(9.11.2007 um 19:12) Antworten
Es gibt tatsächlich den Ausdruck "passive Bewaffnung"? Das entwaffnet mich! Mir ist ist ja klar, daß der Staat das Gewaltmonopol innehat, aber daß ich meine Investition von 10.000 Tacken in eine neue Zahnbrücke beim Besuch von Fußballspielen (bei denen man immer wieder von Auseinandersetzungen und Rempeleien) hört, nicht schützen darf, überrascht mich wirklich.
Ist das wirklich Fakt, daß ich meinen Körper in bestimmten Situationen (z.B. Demos und Fussballspiele) nicht schützen darf?
@Freakadelle
Ist das so? Wusst ich noch nicht. Könnte aber lustig werden.
Bräucht man halt ne Menge Heizpilze oder nen Klimawandel.
Der Sinn dieses Verbotes ist ja schon ersichtlich aber in letzter Konsequenz wird es absurd.
4thmarch meint:
(9.11.2007 um 20:50) Antworten
Gibt es eine vernünftige Definition von Schutzwaffe?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß diese weite Interpretation mit dem Artikel 2 Absatz Körperliche Unversehrtheit konform geht.
Freakadelle meint:
(9.11.2007 um 21:20) Antworten
Nun, ob das mit den gesetzlichen Regelungen konform geht, kann ich natürlich als Nicht-Jurist nicht beurteilen. Fakt ist, dass das Mitführen solcher Gegenstände geahndet wird. Argument ist natürlich, der "Übeltäter" bereite sich damit auf Auseinandersetzungen vor und man könne die Bereitschaft zur Gewalt durch das Verbot passiver Bewaffnung senken…
A. John meint:
(9.11.2007 um 21:44) Antworten
@3: Mundschutz wird auch beim Besuch von Fußballspielen sowie beim An- und Abmarsch als passive Bewaffnung aufgefasst.
Das bezieht sich vermutlich auf das Vermummungsverbot. (Schals, Masken usw.).
Das ein Zahnschutz als passive Bewaffnung gilt, bedeutet im Umkehrschluss eigentlich nichts anderes, als das die Polizei darauf aus ist, Demonstranten die Zähne einzuschlagen.
Freakadelle meint:
(9.11.2007 um 21:57) Antworten
Nein, das bezog sich durchaus auf den "Zahnschutz", nicht auf das Vermummungsverbot.
Simon meint:
(9.11.2007 um 22:47) Antworten
Ich trage im normalen Leben Springerstiefel — sie waren billig, halten hoffentlich lange, und am Flughafen bin ich sowieso immer viel zu frueh und habe noch Zeit to…aehm, uebrig.
An den Gedanken, dass ich mir meine Sonntagsschuhe anziehen sollte, wenn ich friedlich meine Meinung sagen will, muss ich mich erst noch gewoehnen.
Moxy meint:
(9.11.2007 um 23:01) Antworten
Bin gespannt, wann "überdurchschnittliches Körpergewicht" als "passive Bewaffnung" durchgeht?
Schliesslich bietet 'ne ordentliche Speckschicht ein solides Polster.
Da bekommt der Begriff "schlank" einen geradezu patriotisch-unterwürfigen Beigeschmack.
Und die anderen sind Feinde des Rechtsstaates – Dicke zu Terroristen!
;-)
Stefan W. meint:
(10.11.2007 um 00:20) Antworten
Lustig ist, daß man auf dem Weg zur Demo bereits unbewaffnet sein muß – d.h. mit dem Motorrad darf man gar nicht anreisen, mit dem Rad nur ohne Radhelm?
Letztlich ist ein Bus, ein Zug oder ein PKW aber eine umfassendere passive Bewaffnung als ein Helm – nicht wahr?
FAZI meint:
(10.11.2007 um 11:19) Antworten
@12
Na dann lieber nicht mit dem Flugzeug zur Demo anreisen. Dann gehts direkt nach Guantanamo…
4thmarch meint:
(10.11.2007 um 11:54) Antworten
Gestern gab es als Urteil einen Freispruch.
Aber kann ein reiner passiver Schutz, der weder eine Vermummung, noch ein Verhaftungsverhinderer ist, eine verbotene Schutzwaffe im Sinne von §17a sein?
Fisch meint:
(10.11.2007 um 17:27) Antworten
@ "passive Bewaffnung"
Sieht man die Linie des Staatsanwalts als richtig an, dann wünsche ich dem Mann aber mal eine Kontrolle bei einer Versammlung und er führt einen Bleistift oder Kugelschreiber mit: verdeckt getragene Angriffswaffe.
Da dem Beschuldigten ja wohl sonst nichts weiter vergeworfen wurde, war das wohl der Versuch, das Gesicht zu wahren und eine Entschuldigung zu vermeiden.
"Totalitäre Regime darf man nie mit der Sanftheit des Vergessens bewerten"
Lassuns liebeerdasaktuellefast immer totalitärer werdende Regim ignorieren.
Zu: Passive Bewaffnung.
Theorethisch heisst das, dass man nur noch nackig demonstrieren darf, da jede Art von Kleidung eine Art von Schutz darstellt, wenn auch meist nur vor Kälte und unerwünschten Blicken.
Trotzdem könnten Demonstranten natürlich versuchen sich durch besonders dicke, wasserfeste oder stabile KLeidung vor Schlagstöcken und Wasserwerfern zu schützen.
Womit der Tatbestand der passiven Bewaffnung erfüllt wäre . . .
Willkommen im FKK-Bereich.
@Skoll: Mundschutz wird auch beim Besuch von Fußballspielen sowie beim An- und Abmarsch als passive Bewaffnung aufgefasst. Ich bin in der Tat gespannt, wann man dort nackt antreten muss…
Es gibt tatsächlich den Ausdruck "passive Bewaffnung"? Das entwaffnet mich! Mir ist ist ja klar, daß der Staat das Gewaltmonopol innehat, aber daß ich meine Investition von 10.000 Tacken in eine neue Zahnbrücke beim Besuch von Fußballspielen (bei denen man immer wieder von Auseinandersetzungen und Rempeleien) hört, nicht schützen darf, überrascht mich wirklich.
Ist das wirklich Fakt, daß ich meinen Körper in bestimmten Situationen (z.B. Demos und Fussballspiele) nicht schützen darf?
Habs gerade selber gefunden, §17a Versammlungsgesetz. Verrückte Sache.
@Freakadelle
Ist das so? Wusst ich noch nicht. Könnte aber lustig werden.
Bräucht man halt ne Menge Heizpilze oder nen Klimawandel.
Der Sinn dieses Verbotes ist ja schon ersichtlich aber in letzter Konsequenz wird es absurd.
Gibt es eine vernünftige Definition von Schutzwaffe?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß diese weite Interpretation mit dem Artikel 2 Absatz Körperliche Unversehrtheit konform geht.
Nun, ob das mit den gesetzlichen Regelungen konform geht, kann ich natürlich als Nicht-Jurist nicht beurteilen. Fakt ist, dass das Mitführen solcher Gegenstände geahndet wird. Argument ist natürlich, der "Übeltäter" bereite sich damit auf Auseinandersetzungen vor und man könne die Bereitschaft zur Gewalt durch das Verbot passiver Bewaffnung senken…
@3: Mundschutz wird auch beim Besuch von Fußballspielen sowie beim An- und Abmarsch als passive Bewaffnung aufgefasst.
Das bezieht sich vermutlich auf das Vermummungsverbot. (Schals, Masken usw.).
Das ein Zahnschutz als passive Bewaffnung gilt, bedeutet im Umkehrschluss eigentlich nichts anderes, als das die Polizei darauf aus ist, Demonstranten die Zähne einzuschlagen.
Nein, das bezog sich durchaus auf den "Zahnschutz", nicht auf das Vermummungsverbot.
Ich trage im normalen Leben Springerstiefel — sie waren billig, halten hoffentlich lange, und am Flughafen bin ich sowieso immer viel zu frueh und habe noch Zeit to…aehm, uebrig.
An den Gedanken, dass ich mir meine Sonntagsschuhe anziehen sollte, wenn ich friedlich meine Meinung sagen will, muss ich mich erst noch gewoehnen.
Bin gespannt, wann "überdurchschnittliches Körpergewicht" als "passive Bewaffnung" durchgeht?
Schliesslich bietet 'ne ordentliche Speckschicht ein solides Polster.
Da bekommt der Begriff "schlank" einen geradezu patriotisch-unterwürfigen Beigeschmack.
Und die anderen sind Feinde des Rechtsstaates – Dicke zu Terroristen!
;-)
Lustig ist, daß man auf dem Weg zur Demo bereits unbewaffnet sein muß – d.h. mit dem Motorrad darf man gar nicht anreisen, mit dem Rad nur ohne Radhelm?
Letztlich ist ein Bus, ein Zug oder ein PKW aber eine umfassendere passive Bewaffnung als ein Helm – nicht wahr?
@12
Na dann lieber nicht mit dem Flugzeug zur Demo anreisen. Dann gehts direkt nach Guantanamo…
Gestern gab es als Urteil einen Freispruch.
Aber kann ein reiner passiver Schutz, der weder eine Vermummung, noch ein Verhaftungsverhinderer ist, eine verbotene Schutzwaffe im Sinne von §17a sein?
@ "passive Bewaffnung"
Sieht man die Linie des Staatsanwalts als richtig an, dann wünsche ich dem Mann aber mal eine Kontrolle bei einer Versammlung und er führt einen Bleistift oder Kugelschreiber mit: verdeckt getragene Angriffswaffe.
Da dem Beschuldigten ja wohl sonst nichts weiter vergeworfen wurde, war das wohl der Versuch, das Gesicht zu wahren und eine Entschuldigung zu vermeiden.