Furcht vor dem, was geschehen könnte

Von JENS FERNER

Wir haben eine interessante Tendenz zur Zeit: Viele sagen, dass ja durch die Vorratsdatenspeicherung keine Inhalte, sondern „nur“ Verbindungsdaten gespeichert werden. Dies ist ja keine echte Überwachung, da man immer noch sprechen kann. Um die hier lauernde Gefahr zu verstehen, muss man erst mal sehen, dass wir beginnen, in einer Welt zu leben, in der nicht mehr „Schuld“ zählt, sondern nur noch der „Verdacht“.

Unsere Ermittlungsbehörden suchen Verdachtsmomente und aufgrund dieser Verdachtsmomente werden dann Verfahren geführt, in denen erst die Schuldfrage geklärt wird. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass mit zunehmenden Datenbergen, die zunehmend kontrolliert werden, auch zunehmend Verdachtsmomente entstehen.

Früher war es ein Verhalten, das verdächtig machte: Ein seltsames Verhalten im Einkaufsladen etwa hat den Ladendetektiv aufmerksam gemacht. Oder das „herumstreunen“ um dunkle Häuser. Es waren bestimmte, konkrete Verhaltensweisen, die den konkreten Menschen in der konkreten Situation verdächtig gemacht haben.

Heute aber, durch die abstrakte Form der „Daten“, ist dies nicht mehr nötig: Es reichen abstrakte Muster, etwa, wer wie oft etwas nur noch bar bezahlt hat. Wer bestimmte Bücher kauft oder ausleiht – oder zu bestimmten Menschen Kontakt hat. Unsere nicht fassbaren Daten, die damit verbundenen Spuren, ermöglichen nicht nur die von der Person losgelöste massenhafte Analyse von Sachverhalten, sondern zudem auch – abhängig von der Speicherdauer- eine dauerhafte und rückwirkende Prüfung.

Es ist nicht mal mehr ein einzelnes bestimmtes Verhalten, sondern erst die Zusammenstellung von Verhaltensweisen, die dazu führen können, dass man „verdächtig“ wird. Es ist nicht mehr die Handlung X, sondern die Handlungen X,Y und Z – jede für sich unverdächtig – die dann, quasi aus dem Nichts, den normalen Bürger zum Verdächtigen machen.

Die Vorratsdatenspeicherung tut nicht weh. Jedenfalls nicht dem einzelnen Bürger: Er sieht es nicht, und genau genommen wird da auch nur länger festgehalten, was in der Praxis mitunter (je nach Anbieter) bereits gespeichert wurde. Es ist kein Wunder, dass der Bürger den Aufschrei mancher Bürgerrechtler erst mal nicht versteht. Er wird es aber verstehen, wenn er plötzlich gefragt wird, warum er denn zum Zeitpunkt X zur Person Y Kontakt gehabt hat.

Etwa weil er auf eBay zu einem Artikel etwas gefragt hat, unwissend, dass der Verkäufer Hehlerware oder Plagiate verkaufte. Der Bürger wird es verstehen, wenn er gefragt wird, warum er regelmässig am Ort X einkauft und immer nur bar zahlt, warum er die Kneipe Y regelmässig besucht und zu den Mit-Studenten A und B regelmässigen Kontakt pflegt. All dies geht mit der Vorratsdatenspeicherung unter Zugriff auf weitere bereits bestehende Datenbanken.

Wir leben in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat. Wir dürfen sagen was wir denken, sprechen mit wem wir möchten. Auch die Vorratsdatenspeicherung verbietet dies nicht. Doch wenn erst mal dem Einzelnen klar wird, dass jedes Verhalten einen „Verdachtsmoment“ erzeugen kann, wird er nicht mehr frei und unbedacht handeln: Wir alle werden, vor jeder Aktion, überlegen wie man es deuten kann und – ganz wichtig – wie es auch falsch gedeutet werden kann.

Der Unschuldige, der seine Freiheit nutzen möchte, wird sie mitunter nicht mehr nutzen, weil er Sorge hat (und haben muss), dass etwas falsch verstanden werden kann und er „Verdächtiger“ wird. Doch wenn wir uns selbst schon gängeln, weil wir selbst damit rechnen, dass ein Irrtum uns verdächtig werden lässt – wie weit ist es dann vom Recht noch bis zur Willkür?

Vor einiger Zeit gab es eine Mail, die an Mitarbeiter einer Uni verschickt wurde, in der darum gebeten wurde, Studenten zu melden, die „auffällig“ ihr Leben verändern. Dazu gehörte ausdrücklich der religiöse Lebenswandel hin zum Islam. Hinzu kam zeitgleich die Diskussion ein „Konvertiten-Register“ einzuführen. Vor diesem Hintergrund wird sich in ein paar Monaten, wenn die Vorratsdatenspeicherung existiert, jeder gut überlegen, wie ein nachvollziehbarer Kontakt zu einem „auffälligen Menschen“ sich auswirken könnte. Da helfen Demokratie und Rechtsstaat letztlich wenig, wenn wir alle uns in der Ausübung unserer Grundrechte letztlich selbst zensieren.

Zu den einzelnen Freiheiten, die uns zustehen, gehört immer auch die Freiheit, davon Gebrauch zu machen. Ein Rederecht macht wenig Sinn, wenn ich erst erklären muss, warum ich reden will. Mit dem „warum“ steht und fällt das jeweilige Grundrecht. Das öffentliche „warum“ verhindert jede freie Ausübung eines Grundrechts, denn der staatliche Kontrollapparat wird dorthin verschoben, wo er als letztes landen darf: In unseren eigenen Kopf.

In der modernen Welt ist es nicht mehr der Staat, der zensiert oder kontrolliert, wir selbst sind es, aus Furcht vor dem was geschehen könnte. Der stärkste Überwachungsstaat ist nicht der, in dem durch staatliche Behörden die Freiheit unterdrückt wird, sondern in dem die Bürger selbst („freiwillig“) auf die Ausübung der pro forma bestehenden Grundrechte verzichten. Aus Angst vor dem verdachtsbezogenen Ermittlungsstaat, der auf dem Papier immer noch Rechtsstaat genannt werden darf, denn Grundrechte gibt es ja weiterhin – wir haben nur Angst sie zu gebrauchen.

Nun, ihr habt nichts zu verbergen? Das mag sein, denn es ist die Entscheidung eines jeden einzelnen, ob er seine Privatsphäre in die Öffentlichkeit trägt oder nicht. Verbieten darf man es ihm nicht, auch dies ist Ausdruck von Freiheit. Mir ist aber noch niemand begegnet, der sich nicht hin und wieder die Freiheit nimmt, etwas zu entscheiden, ohne jedem zu erklären, warum er sich so entschieden hat.

Wer meint, nichts zu verbergen zu haben, der übersieht, dass er sich täglich die Freiheit nimmt, im Stillen Entscheidungen zu treffen. Wenn selbst die Entscheidung, bei welchem Bäcker man wie oft seine Brötchen holt, plötzlich für den Staat von Interesse sein wird, wird auch dem letzten klar werden, dass er etwas zu verbergen hat.

Shakespeare schrieb es Macbeth in den Mund: „Thought is Free“, „Das Denken ist frei“ – wie kann es das noch sein, wenn es vollständig der Öffentlichkeit preisgegeben wird?