Nebelkerzen?
Matthias Böse* hat den Präsidenten des Bundeskriminalamtes interviewt.
Jörg Ziercke stand zu vielen aktuellen Fragen Rede und Antwort. Interessant sind insbesondere Zierckes Angaben zur Vorratsdatenspeicherung (ab 16:37 Min.). Ob Clemens Rasch, Anwalt der Musikindustrie, hiervon angetan ist? Der Jurist hatte sich öffentlich darauf gefreut, auf die Datenberge zugreifen zu können. Oder wirft der BKA-Präsident Nebelkerzen?
*Matthias Böse studiert Rechtswissenschaft. Er führte das Interview für das OSRadio am Rande eines Vortrags, den Jörg Ziercke an der Universität Osnabrück hielt.
Er sagt nicht mehr, als dass sich der Richter an das Gesetz halten muss. Und da man sich mittlerweile bequem und relativ einfach Gesetze kaufen kann, werden wir mit Sicherheit bald eine entsprechende Erweiterung des Urheberrechtsgesetzes bekommen, nach der zum einen die VDS auch für die Verfolgung urheberrechtlicher Vergehen benutzt werden darf und zum anderen die Rechteinhaber zur Entlastung der Behörden selbstverständlich polizeiliche und ermittlungstechnische Aufgaben übernehmen können.
Bis dann auch dieses Gesetz wieder in Karlsruhe landet …
Ist schon doll, wenn man sich in Berlin so sehr darauf verlässt, dass die Republik effektiv eigentlich von Baden aus regiert wird.
Gibt es ein Transkript des Interviews?
Deutschland wurde ja schon mal von Baden regiert: http://de.wikipedia.org/wiki/Maximilian_von_Baden
*hüstel*
@1:
Wieso benötigt man da eine Gesetzesänderung. Im VDS-Entwurf steht doch, daß die Daten bei "schweren oder _mittels Telekommunkation_ begangenen Straftaten" benutzt werden können. Eine Urheberrechtsverletzung mittels P2P-Software ist ja zwingend auf Telekommunikation angewiesen, also sollte die "bewährte" Methode der Kanzleien Rasch und Schutt&Waetke auch "VDS-Kompatibel" sein. Leider.
Oder meinten Sie, daß obige Parteien das Recht eingeräumt bekommen, bei Zivilsachen direkt in den "Datenbergen zu schürfen", ohne den (zeitaufwendigen&manchmal vergebenen) Umweg über die Staatsanwaltschaft? Wurde ja von dieser Seite aus auch schon gefordert, aber das trauten sich dann unsere "Volksvertreter" noch nicht zu beschließen.
@Noby:
Angesichts des Umstandes, dass immer mehr Staatsanwaltschaften die Bearbeitung dieser Massenanzeigen wegen Geringfügigkeit verweigern (und somit die Kanzleien nicht an die Adressdaten der abzumahnenden Anschlussinhaber kommen), scheint eine Gesetzesänderung dringend geboten, so dass diese Vergehen eben keine Bagatellen mehr sind.
Mein Gott, hier steht das Wohl und Wehe einer ganzen Branche auf dem Spiel! Nein, nicht die Unterhaltungsbranche. Die blühende Branche der Serien-Abmahner, modernen Raubritter und Quasi-Schutzgeld-Erpresser :)
@Reinhard:
Ich sehe wir haben dann nur ein wenig aneinander vorbeigeredet …
In der Tat, da die Staatsanwaltschaften immer seltener gewillt sind dieses Spiel mitzuspielen steht zu befürchten, daß entweder der zivilrechtliche Auskunftsanspruch kommt (viel Spaß mit dem Kollateralschäden), oder man den Staatsanwaltschaften den "Ausweg" über die Geringfügigkeit verbaut (wo liegt denn in diesem Fall die Ermessensgrenze?).
Gruß
Er hat sich auch zur heimlichen Rechnerdurchsuchung geäussert:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/99034
Wenn man das ganze Geschwurbele seziert bleibt übrig:
Wir scheitern an verschlüsselten Medien, genau wie alle anderen (USA etc.).
…und wie ich hier schon die ganze Zeit sage, an die Passwörter kommt man nur mit heimlichen Zugriff. Alle anderen Dinge die man angeblich finden will sind Nebelkerzen und Blendgranaten.
Kannst du das noch ein wenig einordnen? Wer ist Matthias Böse und in welchem Rahmen ist das Interview entstanden?
Interessantes Interview. Aber ich muss mich meinem Vorredner holgie anschliessen, mir fehlt da auch noch der Rahmen zu dem Interview. Nebenbei bemerkt: iTunes zeigt für das Stück als Genre "Negerpunk" an!?
Ich habe den Text um einige Angaben ergänzt.
Danke :)
IANAL. Kann mir einer der hier anwesenden Juristen sagen, wo der Richtervorbehalt beim Zugriff auf die Vorratsdaten zu finden ist? Den habe ich in dem Gesetzentwurf (§113b TKG) nicht gefunden.
@7 / TheDoctor
Für mich bleibt da vor allem übrig daß da jemand über etwas spricht, von dem er aber auch ganz genau gar keine Ahnung hat. Was an sich schon schlimm genug ist, aber von jemandem, der jetzt erst noch wieder behauptet hat, daß es keine Alternative zur Online-Durchsuchung gebe finde ich das besonders bedenklich.
@7: Bei Skype ist die Verschlüsselung kein Problem, zumindest Skype selbst kennt die Schlüssel und arbeitet garantiert mit den Behörden zusammen.
Vielleicht sollte man mal ne günstige verschlüsselnde Voip Hardware unters Volk bringen die sich nicht mehr per Trojaner abhören lässt. Dann gibt es wenigstens einen Grund weniger auf dieses Gesetz zu bestehen.
Hallo,
im Rahmen dieser Veranstaltung (im Pressegespräch davor) ist die Aufnahme entstanden:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/99034
[...Wenn man ihnen erzählt hat, was für eine tolle Website das ist
oder eine Seite mit ihren Familienangehörigen, die bei einem Unfall verletzt worden sind, sodass sie dann tatsächlich die Seite anklicken.
Die Geschichten sind so vielfältig, dass es kaum jemanden gibt, der nicht auf irgendeine Form dieser Geschichte hereinfällt. Oder aber wir gehen den Weg über verdeckte Maßnahmen."...]
Ich könnt schon wieder reihern. :-(
@danielj: Wenn er schlau wäre würde er sich zum Technischen nicht äussern, muß er nämlich nichts von verstehen, ist nicht seine Aufgabe.
Intersessant ist WARUM er es haben will und das ist Verschlüsselung.
@17 / TheDoctor
Was mich daran halt so wundert – sogar der werte Herr Ziercke sollte doch mittlerweile mitbekommen haben, daß die Onlinedurchsuchung alles andere als unumstritten ist; er weiß also, daß er immer wieder dazu Stellung nehmen muß. Aber alles was dabei zustande kommt ist ein wirres Gefasel dessen sich ein Grundschüler schämen würde.
Daher ist aus meiner Sicht nicht so sehr interessant, warum Herr Z. meint die Onlinedurchsuchung zu brauchen (natürlich ist Kryptographie *ein* Grund); vielmehr interessiert mich warum er dieses ach so wichtige Instrument im Kampf gegen den Terrorismus nicht besser verkauft.
Und der naheliegendste Grund ist IMO daß er genau weiß daß er das Ganze nicht verkaufen muß weil es ohnehin schon abgemachte Sache ist.
@18:
"…warum er dieses ach so wichtige Instrument im Kampf gegen den Terrorismus nicht besser verkauft."
Im Prinzip eine gute Frage.
Vermutlich ist er eher ein Verwaltungsprofi als ein Vertriebsprofi.
Und natürlich ist der heimliche Rechnerzugriff (Onlinedurchsuchung ist ein Euphemismus) abgemachte Sache, in dem Sinne, das die Ermittlungsbehörden es in jedem Fall haben wollen.
NICHT abgemacht ist ob sie es kriegen. Wenns anders wäre müssten sie nicht darüber reden.