Nicht jeden Tag
Die Rechnung lautete auf acht Euro. Ich bezahlte zehn Euro. Die Kellnerin lächelte und sagte:
Danke. Zwanzig Prozent Trinkgeld kriege ich auch nicht jeden Tag.
Die Rechnung lautete auf acht Euro. Ich bezahlte zehn Euro. Die Kellnerin lächelte und sagte:
Danke. Zwanzig Prozent Trinkgeld kriege ich auch nicht jeden Tag.
Gleich fragen: BWL-Studentin?
Männer bestechen durch ihr Geld und ihre Lässigkeit. Und was sind schon fünf Prozentpunkte.
@1 Wieso? Können die alle nicht richtig rechnen ?
Ja wieso? Von den gezahlten 10 € waren 20 % Trinkgeld ;-)
@3: Wieso nicht richtig rechnen? 20% von dem, was Herr Vetter ihr gegeben hat, sind doch Ihr Trinkgeld, oder? ;-)
@1
Und alle Juristen sind charakterlose Winkeladvokaten.
Ich glaube eher, Udo wollte nur 1 € Trinkgeld geben, hat dann aber ob der mathematische Meisterleistung den zweiten Euro auch gegeben mit der Auflage, sich ein mathebuch zum Thema Prozentrechnen zu kaufen… :-)
Ja, schon. Aber 20 Prozent von 8 Euro sind nur 1,60 Euro. Ergo hat sie 25 Prozent Trinkgeld erhalten.
Hmm, ich weiss ja nicht, aber Dreisatz scheint nicht jedem zu liegen…
8,- € mussten bezahlt werden
und 2,- € gab es als Trinkgeld
2 € von 8 € sind immernoch 25%
.oO( immer diese neumalklugen Ingenieure …)
Viel interessanter ist doch wohl, weswegen Herr V. so überzogene Trinkgelder gibt. War das Alt soo lecker? Müssen wir jetzt nachziehen? Ist das Ende des Aufschwungs doch noch nicht in Sicht? Und was passiert wenn Frau V. das erfährt?
Auf die 10 EUR betrachtet hat Herr Vetter ja auch nur 15.2% MwSt. statt 19% bezahlt :)
@8,9: Das liegt daran, dass Ihr annehmt, die Referenz für den Prozentsatz sei eindeutig definiert…
@10: "Und was passiert wenn Frau V. das erfährt?"
Ich vermute, gar nichts. Aber ich hoffe, dass das bei Herrn Vetter kein wunder Punkt ist ;-)
@8 und 9: was meinst Du, warum überall der Smiley hinter war ?
Ist doch klar: 2 € = 1,60 € Trinkgeld netto und -,40 €, also 25 % Einkommenssteuer! Herr Anwalt, das sollten Sie doch eigentlich wissen…
dabei heisst es doch "judex non calculat"
Vielleicht war es nur ein allgemeiner Hinweis auf ihre Dienste, die idR jedenfalls kein Trinkgeld von 20% rechtfertigen.
@12 (Ralf G.),
Ist das nicht eindeutig definiert?
Ja ja, die überbezahlten, abzockenden Winkeladvokaten, die können sich sowas noch leisten! ;-)
@19: Wenn Sie mir sagen, durch welche Norm oder welchen Text das allgemeingültig eindeutig definiert ist, ob der Gesamtbetrag oder der Sockelbetrag als Referenz zu nutzen ist, lasse ich mich gerne eines besseren belehren! ;-)
@ schlaumeier:
§ 3 EStG
Steuerfrei sind…
51. Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist;
…
@21 (Ralf G.),
Na ja, es gibt ja wohl eine eindeutige Basissumme (Rechnungssumme) und darauf gibt es dann einen Zuschlag (Trinkgeld). Von der Gesamtsumme kann man ja nicht ausgehen. Würde für mich absurd klingen.
@23: Tja, und implizite Annahmen über das scheinbar "selbstverständliche" sind ja bekanntermaßen im Ingenieurgewerbe die schlimmsten. War da nicht was, dass Sie Bauingenieur sind oder werden wollen? ;-)
Ich sehe es ähnlich wie Sie, aber hier wurden die Rechenkünste der Dame in Frage gestellt, obwohl sich ihr Ergebnis mit einer anderen Annahme, die eben nicht unbedingt absurd ist, durchaus auch als richtig ansehen lässt. Ob die Dame diese Annahme zugrunde gelegt hat oder tatsächlich auf Basis "unserer" Grundannahme einfach nur zum falschen Ergebnis gekommen ist, lässt sich eben nicht ablesen.
Zwanzig? Waren doch nur Zehn Euro.
@ Ralf G.
Sie spielen wohl hierauf an? ;-)
Das Prinzip der vollständigen Induktion
"Seht Euch doch diesen Mathematiker an", sagt der Logiker, "er bemerkt, daß die ersten neunundneunzig Zahlen kleiner als hundert sind und schließt daraus auf Grund von etwas, das er Induktion nennt, daß alle Zahlen kleiner als hundert sind."
"Ein Physiker glaubt", sagt der Mathematiker, "das 60 durch alle Zahlen teilbar ist. Er bemerkt, daß 60 durch 1, 2, 3, 4, 5 und 6 teilbar ist. Er untersucht noch ein paar Fälle wie 10, 20 und 30, die, wie er sagt, aufs Geratewohl herausgegriffen sind. Da 60 auch durch diese teilbar ist, betrachtet er seine Vermutung als hinreichend durch den experimentellen Befund bestätigt."
"Ja, aber seht Euch doch die Ingenieure an", sagt der Physiker. "Ein Ingenieur hatte den Verdacht, daß alle ungeraden Zahlen Primzahlen sind. Jedenfalls, so argumentiert er, kann 1 als Primzahl betrachtet werden. Dann kommen 3, 5 und 7, alle zweifellos Primzahlen. Dann kommt 9; ein peinlicher Fall, wir scheinen hier keine Primzahl zu haben. Aber 11 und 13 sind unbestreitbar Primzahlen. 'Auf die 9 zurückkommend', sagt er, 'schließe ich, daß 9 ein Fehler im Experiment sein muß.'"
Es liegt nur allzu sehr auf der Hand, daß Induktion zum Irrtum führen kann. Um so bemerkenswerter ist es, da die Irrtumswahrscheinlichkeiten so überwältigend erscheinen, daß Induktion manchmal zur Wahrheit führt.
[Mathematik-Folklore]
Pax
sagt die mathelehrerin zur klasse: "ihr seid alle so schlecht, dass eigentlich 60% durchfallen müssten!"
ruft einer aus der hintersten reihe: "haha, so viele sind wir doch gar nicht!"
@corax: Ich kannte das zwar in ähnlicher Form, aber darauf habe ich nicht angespielt.
Ich will hier keine Ingenieursschelte betreiben, denn immerhin sehe ich mich selbst als Ingenieur, auch wenn sich die Ingenieure sicherlich über die "Möchtegern-Ingenieure" alias "Informatiker" schlapplachen. Wer mir aber erzählt, Informatiker seien Mathematiker, wird von mir dieselbe Reaktion zu erwarten haben.
Für eine Kellnerin sieht das ganze doch eher so aus: Rechnungssumme(steht auf der Rechnung, incl. Steuer) 8,00€
erhaltene Summe 10,00€
Die Differenz dieser Beiden Werte ergibt die 2€/20%. Von der erhaltenen Summe als Gesamtsumme auszugehen macht in sofern sinn, als das Herr. V. der Dame ja nicht zuerst 8€ und dann 2€ gegeben hat.
Davon mal ganz abgesehen: Ein jeder wollte Recht behalten, so kams vom Haar zum Schädelspalten…
Ob nun 20 % oder 25 % – auf größere Rechnungen wird es wohl keinen dieser Werte geben, oder haben Sie der Kellnerin schon einmal 40€ in die Hand gedrückt, als Sie 200€ löhnen mussten?
Rechn.: 8 euro , gezahlt 10euro.
von solchen 2 prozent leben auch politiker…grins…
Nachdem die Informatiker und Mathematiker, die Juristen und Physiker schon ihre Meinung kund getan haben sind nun wir Marketer dran: Sie hätte 25% sagen sollen – das klingt einfach nach mehr!
;)
@24 (Ralf G.)
„Tja, und implizite Annahmen über das scheinbar “selbstverständliche” sind ja bekanntermaßen im Ingenieurgewerbe die schlimmsten. War da nicht was, dass Sie Bauingenieur sind oder werden wollen? ;-)“
Nein. Das schlimmste im Ingenieurgewerbe ist, das jeder der Meinung ist die Hydromechanik sei nicht wichtig. Bis man dann merkt, dass das sehr wichtig ist und man merkt: „Mist, jetzt weiß ich nicht wie es geht.“ Ich bin so natürlich nicht, ich kann alles, ich weiß alles. ;o)
„Ich sehe es ähnlich wie Sie, aber hier wurden die Rechenkünste der Dame in Frage gestellt, obwohl sich ihr Ergebnis mit einer anderen Annahme, die eben nicht unbedingt absurd ist, durchaus auch als richtig ansehen lässt. Ob die Dame diese Annahme zugrunde gelegt hat oder tatsächlich auf Basis “unserer” Grundannahme einfach nur zum falschen Ergebnis gekommen ist, lässt sich eben nicht ablesen.“
Wie gesagt: In dem konkreten Fall halte ich eine andere Annahme für absurd. Oder die Kellnerin war gleichzeitig Chefin der Lokalität, denn ließe sich eine andere Annahme der Basis sehr wohl erklären: „Hurra, 20% steuerfrei!“
@26 (corax),
und wie ist es beim Chemiker? Bei den Atommodellen weiß man ja auch, das keines der gängigen stimmen kann und stützt sich trotzdem darauf… Um ihre Theorien zu erklären nehmen die also bewusst etwas falsches an… Also so wirklich schlimm sind wir Ingenieure wohl nicht. ;)
@28 (Ralf G.)
Informatiker sind Informatiker. Ein teil ist ingenieurwissenschaftlich, ein Teil mathematisch und ein Teil sonst was.
nur so theoretisch: wenn sie 25% trinkgeld erhält, hat sie gleichzeitig 20% gekriegt.
oder möchte hier jemand behaupten, dass er keine 20EUR hat wenn ich ihm vorher 25EUR gebe?
(sie hat ja nicht gesagt sie würde genau 20% trinkgeld kriegen…)
33:
Niemand mag Klugscheißer
@34: Ich glaube eher, dass nur solche Leute sogenannte "Klugscheißer" nicht mögen, die den Humor hinter den Äußerungen cleverer Leute nicht verstehen. ;-)
@ h.c.
Also das Teilchen vs Wellen -problem find ich wirklich spannend,
aber ich glaube a) nicht, dass das einer von uns beiden hier lösen kann, b) das wir hier virtuelle Haue kriegen wenn wir hier eine Diskussion darüber anfangen. ;-)
Pax
@h.c.: Wie gesagt: Sie halten eine andere Annahme für absurd. Aber wer sind wir denn, dass wir meinen, wir sind unfehlbar? Wir sind doch nicht Papst! Ups… ;-)
@ 26:
Es fehlt noch der Ministerialdirektor im Finanzministerium, aus der Abteilung, die die Steuergesetze formuliert.
Nach der nächsten Umsatzsteuererhöhung von 19 auf 20 % schlage ich folgende Formulierung vor:
Die Steuer beträgt 20 %. Sie ist in der Weise zu berechnen, dass auf den unversteuerten Betrag der Betrag aufzuschlagen ist, welcher, bezogen auf die Summe des unversteuerten Betrages und der darauf entfallenden Steuer, 20 % ausmacht.
Mit dem Mehrerlös könnten dann ja die Abgeordnetenpensionen mals wieder angehoben werden.
110 % aller Deutschen können nicht Prozentrechnen! *fg*
Ob nun 20 oder 25 … definitiv zu viel …
@26: Eins (1) ist keine Primzahl, zwei (2) dagegen ist eine Primzahl.
Frechheit, uns Ingenieuren zu unterstellen, wir wüßten das nicht! ;-)
Ich denke die Dame hatte den meisten Kommentatoren etwas voraus, denn sie kannte die Anspruchslage genau. Die Juristen hier scheinen den klassischen Jungbullenfall schon vergessen haben – ein absoluter Pflichtfall für das erste Staatsexamen -. Aber was soll es, Sachenrecht ist eben nicht unbedingt von der größten Relevanz in der anwaltlichen Berufspraxis.
Doch nun zur Kassiererin:
Wenn am Abend die Kasse nicht stimmt, muss sie die fehlenden Beträge selbst zahlen. Ob das in allen Fällen arbeitsrechtlich vertretbar ist, sei jetzt mal dahin gestellt. Die Praxis ist jedenfalls so.
Für die Kassiererin zählt, dass sie ihrem Arbeitgeber nach dieser Rechnung 8 Euro schuldet.
Die 8 Euro sind – in Gestalt des 10 Euro Scheins – durch Vermischung in das Eigentum des Arbeitgebers gelangt §§ 947, 948 BGB (als Eigentümer der Geldbörse in der die restlichen Geldscheine und Münzen sind).
Ob vorher noch eine Übereignung stattgefunden hat kann folglich dahinstehen. Eigentümer der 10 Euro ist der Arbeitgeber.
Von den 10 Euro die sie in die Geldbörse legt (und damit dem Eigentum ihres Arbeitgebers zuführt), hat sie einen Anspruch gegen ihren Arbeitgeber. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 951 BGB i.V.m. § 812 I S. 1 BGB. Sie bekommt 20 % Trinkgeld, weil sie einen Anspruch gegen ihren Arbeitgeber auf genau 2 Euro vom Eigentum an den 10 Euro hat, zu dem der Arbeitgeber in Höhe von 2 Euro ohne Rechtsgrund kam.
Alle anderen Betrachtungen sind juristisch schlichtweg falsch.
Die Frage, ob die Arbeitnehmerin gegen ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf Auszahlung der 2 Euro Trinkgeld aus § 280 I BGB i.V.m. § 241 II BGB (Argument: Vermögensschutz) hat, soll hier offen gelassen werden.
@39:
89% aller deutschen Autofahrer sagenlaut einer repräsentativen Umfrage, sie fahren besser als der Durchschnitt ;-)
@28/Ralf G.
Informatiker sind Architekten, Designer und Poeten.
43% Prozent aller Statistiken sind ohnehin gefälscht :-)
Ich kaufe Dinge für 10 und verkaufe sie für 20. Von den 10% kann ich gut leben.
Hallo.
Egal was alle Schlauen hier sagen, ohne Angabe der Bezugsgröße bei Prozentrechnung ist beides richtig (20 und 25%).
Wie viel Leute denken, die MwSt wurde um 3 % erhöht? Es war eine Steuererhöhung von 18,75%.
Wer fällt auf darauf rein, wenn ein Händler den Rabatt nicht nur auf den Nettopreis, sondern sogar auf den Bruttopreis verspricht?
Und ansonsten, der Chef verspricht: Wenn Ihr für drei Monate mit 50% weniger Gehalt einverstanden seid, bekommt Ihr für nächstes Jahr anschließend 80% mehr. (Mein Lieblingsbeispiel für Prozentrechnung).
So, genug kluggeschissen.
Und an alle Geizkragen: 10 bis 15% Trinkgeld sind normal, bei 200€ legt man dann auch mal 30€ drauf, evtl. sogar mehr, natürlich nur im Zufriedenheitsfall.
Allen einen schönen Freitag.
Und für alle Ings und Mathegenies:
Ein Schiff fährt in ein Schiffshebewerk rein.
Die Verdrängung des Schiffs beträgt 200 m³.
Die Dichte des Wassers kann mit 1 t/m³ angesetzt werden.
Das Hebewerk hat eine Breite von 10 m, eine Länge von 70 m,
die Wasserhöhe beträgt 8 m.
Welches Gewicht muss zusätzlich angehoben werden?
@11: 19% MwSt. beim Im-Haus-Verzehr?!?
@48: gar keins, ich sag nur Archimedes
@32: Ein Informatiker setzt sich aus
1/3 Logik
1/5 Algorithmik
1/7 Unbeweglichkeit
1/11 Mathematik
1/13 Ingenieurwissenschaft
1/17 Eigenbrötlerei
1/19 Lust an ungesunder Ernährung und
1/23 Angst vor frischer Luft
zusammen. Die restlichen 0,1% sind eine pathologische Freude an Zahlenspielen.
@42: Sehr beeindruckend und überzeugend. Vielleicht war die besagte Dame sogar eine Jura-Studentin?
@50: Logik, Algorithmik, Mathematik, Ingenieurwissenschaft…also die eierlegende Wollmilchsau. ;-)
@51: Genau die. Oder auch Mädchen für Alles. Nur, dass dieses keine 20% Trinkgeld (nach #42) bekommt.
@49 genau :)
Aus diesem Grund führt das abschmelzen eines schwimmenden Eisberges nicht zu einer Erhöhung des Meerwasserspiegels.
Dafür gibt es ein Bienchen.
Sowohl 20% als auch 25% sind Richtig. Es ist eine Frage des Bezugsystems!
Aus der Sicht von Herrn V. hat er 25% mehr gezahlt als der ausgewiesenen Rechnungsbetrag ausgemacht hätte. Sprich er ist 25% mehr Geld los. Doch sind 20% des erhaltenen Geldes Trinkgeld für die Dame. Für sie ist es interessant, wie viel Geld im Portmonee ihr Trinkgeld ist (in dem Fall 20%).
PS: Der Logiker hat das verfahren der Induktion nicht verstanden!!! Denn bei der Induktion werden auch die Terme n und n+1 überprüft. Doch diese sind grösser als 100.
@ #50:
Ich glaube eher, sie war keine Jurastudentin, denn die vergessen diese Formen der gesetzlichen Eigentumsübergänge nur allzu gerne. Es widerstrebt der menschlichen Psyche ja auch schließlich einen Gegenstand als fremd zu betrachten, den man selbst in den Händen hält. Man kann ja schon froh sein wenn die Juristen an das sachenrechtliche Abstraktionsprinzip und die Übereignungstatbestände denken, bzw. sie in der Lage sind zwischen diesen Formen zu unterscheiden. An die gesetzlichen Formen des Eigentumsübergangs denken dann nur noch die wenigsten. Viele setzen in Sachenrecht "auf Lücke" und gehen mit nur rudimentären Kenntnissen durch die Examina.
An dem Beispiel sieht man aber sehr schön, wie brutal falsch solche Betrachtungen selbst von Juristen sein können und wie schnell es gehen kann das man meint auf Grund einer vermeintlich höheren Bildung eine vermeintlich schlechter gebildete Person oder ihre Äußerungen als daneben liegend zu bewerten.
Nur einen kurzen Augenblick einmal nicht aufgepasst und einen Tatbestand übersehen, schon ist die Betrachtung komplett falsch.
In einem "lawblog" hätte ich mir allerdings etwas schneller und vor allem auch weitaus entschiedener Widerspruch gegen 25 % – Überlegungen gewünscht.
Herr Vetter war ja auch so schlau dazu nichts weiter zu schreiben. Vielleicht wollte er ja auch nur mal testen was für Geistesgrößen sich hier so herum treiben. Hier lesen doch garantiert einige Juristen mit, das war jedenfalls in der Vergangenheit so. Die in "Monitor" berichtete Armut der Anwälte in Deutschland ist dann wohl auch nicht ganz unberechtigt, von einer besonders hohen Qualifikation war bis zum meinem Kommentar hier jedenfalls nichts zu lesen. Und das was ich schrieb ist eher sachenrechtliches Grundwissen als Ausdruck eines überlegenen Wissens.
Anscheinend ist unter den Juristen auch nicht alles Gold was vermeintlich glänzt.
@49. oberlehrer:
wo denn sonst?
@56: Ja, Schande über mich. Natürlich gelten beim Inhouse-Verzehr 19% MwSt. und beim Außer-Haus-Verkauf 7%. Da bin ich jetzt selbst durcheinander gekommen.
Und der Vollständigkeit halber noch was von mir:
Trinkgelder sind sofort abziehbare Werbungskosten. Nur wenn ausnahmsweise Herstellungsarbeiten durchgeführt werden, gehört auch das Trinkgeld für die Handwerker zum Herstellungsaufwand.
Zur Glaubhaftmachung der Trinkgelder gegenüber dem Finanzamt empfiehlt es sich genau aufzuzeichnen, wann! Wem? welche Beträge gegeben wurden.
Wen interessieren schon Prozente? War ihr Lächeln denn die 2 Euro wert?
@26 …ich hätte jetzt vermutet,das 9 vieleicht ja doch keine ungerade zahl ist.
@1-60 Die Aussage der Kellnerin ist 100% korrekt, da sie ja auch diesen Tag keine 20% Trinkgeld erhalten hat, sondern 25%
Manueller Trackback:
http://www.psycho-blog.net/a00834.htm
Ob sie auf 8€ 2€ Trinkgeld bekommt, oder auf 10€ 2€ Trinkgeld bekommt – es sind jeweils 20%, einfach weil es leichter zu rechnen ist. *)
Nur Masochisten rechnen sich 1,60 aus.
*) Summa summarum also 40%. :)
90% aller Prozentwerte sind übrigens frei erfuden.
Naja, sie hat halt das "mindestens" vergessen, und mindestens 20% bekommt sie wirklich nur äußerst selten ;-)
Das erinnert mich aber an eine Story, die mein alter Herr gerne zum Besten gibt.
Als er noch aktiv im Außendienst für ein großes Schreibwaren-Unternehmen tätig war, bot er einem potentiellen Neu-Kunden an, auf alle bei ihm bestellten Waren und bei einer bestimmten Menge 10% Rabatt im Monat zu bekommen.
Der Kunde lehnte jedoch ab, mit der Begründung, er bekäme zwar beim anderen Lieferanten nur 5%, aber er bestelle halt vier Mal im Monat, und so habe er auch seine 20%.
Mein Vater bedankte sich bei ihm für das Gespräch und verabschiedete sich mit dem Tipp, er könne ja zwanzig Mal im Monat bestellen, dann würde er Alles kostenlos kriegen bei den 100% Rabatt, die er dann hätte *gnihihi*
Prozente werden oft falsch betrachtet. Von 16 auf 19 % betrug
die Mehrwertsteuererhöhung ja auch nicht3% sondern über 18,75 durfte sich onkel staat freuen. (16 als 100 % nehmen.)Klausi.