26.11.2007

Königsbilder verbrannt – Geldstrafe

Auch eine Urlaubsvertretung macht mitunter Urlaub. In der vergangenen Woche war ich ein paar Tage in Spanien. Natürlich könnte ich jetzt viel erzählen über Almeria, die Stadt mit den angeblich meisten Sonnentagen im Jahr.
Aber dann kommt sofort wieder: In den Lawblog gehört Law.
Etwas Passendes habe ich gleichwohl mitgebracht: Einen Gerichtsprozess, über den in spanischen Medien ziemlich viel berichtet wurde: Zwei junge Leute, ein Student und ein Arbeitsloser, sind zu Geldstrafen von jeweils 2.730 Euro verurteilt worden – weil sie während einer Demonstration Fotos des Königs verbrannt hatten. Die beiden verstanden das als eine politische Meinungsäußerung, der Staatsanwalt (der ursprünglich 15 Monate Haft gefordert hatte) sowie das Gericht sahen darin indes einen Angriff auf eine staatliche Institution.
Auf Deutsch habe ich nur diesen AP-Bericht dazu gefunden.
Eine ähnliche Strafvorschrift gibt es in Deutschland übrigens auch, und zwar die Verunglimpfung des Bundespräsidenten.

(Autor: AK)

16 Kommentare zu “Königsbilder verbrannt – Geldstrafe”

  1. Kosta Welke meint: (26.11.2007 um 20:02) AntwortenReply to this comment

    Wow. Ich wusste garnicht, dass "Partner Titanic" seit Jahren mit einem Bein im Knast steht, wenn der Bundespräsident mal nen schlechten Tag hat.

    siehe http://www.titanic-magazin.de/pt.html

  2. Burner meint: (26.11.2007 um 21:15) AntwortenReply to this comment

    Dann bin ich ja beruhigt, dass Kanzler-Witze noch erlaubt sind :)

  3. jumu meint: (26.11.2007 um 21:28) AntwortenReply to this comment

    hallo,
    die sache ist mir ziemlich egal, allein das wort "Verunglimpfung"…leider ist es für heute zu spät, aber gleich morgen früh werde ich losziehen und leute verunglimpfen…

    gruß j.

  4. Andreas Bergkirchen meint: (27.11.2007 um 03:53) AntwortenReply to this comment
  5. Doc Sniper meint: (27.11.2007 um 07:50) AntwortenReply to this comment

    Hallo,

    na da können die Zwei ja froh sein, das sie das nicht in Thailand gemacht haben. Da läuft sowas auf Todesstrafe oder sehr sehr lange Haft raus.

    Tschüß

  6. Judas meint: (27.11.2007 um 08:36) AntwortenReply to this comment

    @4, Hr. Berkkirchen
    Die Farben der Bundesrepublik?
    'Ich beschimpfe dich, du Schweinerot! Ich spucke auf dich, du Mistschwarz! Deine Mutter hat sich mit Hunden gepaart, du Pi**gold…'
    So etwa?

  7. Alex meint: (27.11.2007 um 09:41) AntwortenReply to this comment

    @4: Ich darf also auf meiner Homepage nicht mehr über Bayern herziehen?

    Was genau bedeutet hier verunglimpfen? Reicht es dazu u.U. schon die Wahrheit anzusprechen, wenn diese nicht glimpflich aussieht?

  8. Saibot (Link) meint: (27.11.2007 um 09:44) AntwortenReply to this comment

    kennt man ja aus Thailand. Wem ein Geldschein (mit Bild des Monarchen) entgleitet, darf nicht mit dem Fuß darauf treten (um ihn am davonflattern zu hindern), denn das ist eine Beleidigung des Königs und wird hart bestraft!

  9. Judas meint: (27.11.2007 um 09:49) AntwortenReply to this comment

    @7:
    Naja, wenn du in Bayern wohnst, oder planst, dort einzureisen (auch Transit, Stichw. Kennzeichenscan), dann wird es eng…

    Im Wirkbereich des BVG hingegen sieht es noch nicht so düster aus. Folge mal den Links auf der o.a. Seite: Das BVG setzt vernünftigerweise doch sehr enge Grenzen, was die Anwendbarkeit dieses Paragraphen angeht…

  10. sue-ellen meint: (27.11.2007 um 10:00) AntwortenReply to this comment

    Judas, sag bloß, sowas machen die Berliner Verkehrsbetriebe auch?

  11. Judas meint: (27.11.2007 um 10:08) AntwortenReply to this comment

    @10:
    Zutrauen würd ich's ihnen!

  12. Asz (Link) meint: (27.11.2007 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    @10+11: ich auch!

  13. Ziffer 8 meint: (27.11.2007 um 21:03) AntwortenReply to this comment

    6/Judas

    Farben in der Bedeutung von Flagge, Fahnen wie bei den Engländern colours. (vgl. "with flying colours")

  14. Spectator meint: (28.11.2007 um 00:36) AntwortenReply to this comment

    In Bayern darf man auch nichts Schlechtes über den Papst äußern. Z.B., dass die 40 Millionen, die der Papstbesuch kostete, besser hätten verwendet werden können.
    Ansonsten kann das SEK zum Hausbesuch kommen.
    http://www.mdr.de/fakt/5039319.html

  15. redwolf meint: (28.11.2007 um 19:04) AntwortenReply to this comment

    Da gab es glaube ich auch hierzulande eine Strafe auf die Verbrennung religiöser Symbole

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