Königsbilder verbrannt – Geldstrafe
Auch eine Urlaubsvertretung macht mitunter Urlaub. In der vergangenen Woche war ich ein paar Tage in Spanien. Natürlich könnte ich jetzt viel erzählen über Almeria, die Stadt mit den angeblich meisten Sonnentagen im Jahr.
Aber dann kommt sofort wieder: In den Lawblog gehört Law.
Etwas Passendes habe ich gleichwohl mitgebracht: Einen Gerichtsprozess, über den in spanischen Medien ziemlich viel berichtet wurde: Zwei junge Leute, ein Student und ein Arbeitsloser, sind zu Geldstrafen von jeweils 2.730 Euro verurteilt worden – weil sie während einer Demonstration Fotos des Königs verbrannt hatten. Die beiden verstanden das als eine politische Meinungsäußerung, der Staatsanwalt (der ursprünglich 15 Monate Haft gefordert hatte) sowie das Gericht sahen darin indes einen Angriff auf eine staatliche Institution.
Auf Deutsch habe ich nur diesen AP-Bericht dazu gefunden.
Eine ähnliche Strafvorschrift gibt es in Deutschland übrigens auch, und zwar die Verunglimpfung des Bundespräsidenten.
(Autor: AK)
Wow. Ich wusste garnicht, dass "Partner Titanic" seit Jahren mit einem Bein im Knast steht, wenn der Bundespräsident mal nen schlechten Tag hat.
siehe http://www.titanic-magazin.de/pt.html
Dann bin ich ja beruhigt, dass Kanzler-Witze noch erlaubt sind :)
hallo,
die sache ist mir ziemlich egal, allein das wort "Verunglimpfung"…leider ist es für heute zu spät, aber gleich morgen früh werde ich losziehen und leute verunglimpfen…
gruß j.
Laies, Sie, AK; : http://dejure.org/gesetze/StGB/90a.html
Hallo,
na da können die Zwei ja froh sein, das sie das nicht in Thailand gemacht haben. Da läuft sowas auf Todesstrafe oder sehr sehr lange Haft raus.
Tschüß
@4, Hr. Berkkirchen
Die Farben der Bundesrepublik?
'Ich beschimpfe dich, du Schweinerot! Ich spucke auf dich, du Mistschwarz! Deine Mutter hat sich mit Hunden gepaart, du Pi**gold…'
So etwa?
@4: Ich darf also auf meiner Homepage nicht mehr über Bayern herziehen?
Was genau bedeutet hier verunglimpfen? Reicht es dazu u.U. schon die Wahrheit anzusprechen, wenn diese nicht glimpflich aussieht?
kennt man ja aus Thailand. Wem ein Geldschein (mit Bild des Monarchen) entgleitet, darf nicht mit dem Fuß darauf treten (um ihn am davonflattern zu hindern), denn das ist eine Beleidigung des Königs und wird hart bestraft!
@7:
Naja, wenn du in Bayern wohnst, oder planst, dort einzureisen (auch Transit, Stichw. Kennzeichenscan), dann wird es eng…
Im Wirkbereich des BVG hingegen sieht es noch nicht so düster aus. Folge mal den Links auf der o.a. Seite: Das BVG setzt vernünftigerweise doch sehr enge Grenzen, was die Anwendbarkeit dieses Paragraphen angeht…
Judas, sag bloß, sowas machen die Berliner Verkehrsbetriebe auch?
@10:
Zutrauen würd ich's ihnen!
@10+11: ich auch!
6/Judas
Farben in der Bedeutung von Flagge, Fahnen wie bei den Engländern colours. (vgl. "with flying colours")
In Bayern darf man auch nichts Schlechtes über den Papst äußern. Z.B., dass die 40 Millionen, die der Papstbesuch kostete, besser hätten verwendet werden können.
Ansonsten kann das SEK zum Hausbesuch kommen.
http://www.mdr.de/fakt/5039319.html
Da gab es glaube ich auch hierzulande eine Strafe auf die Verbrennung religiöser Symbole