Mit Pistole zum Patienten
Mit der Pistole in der Tasche darf ein praktischer Arzt in Soest nachts seine Patienten in sozialen Brennpunkten besuchen. Mit dieser Entscheidung hat sich jetzt die 14. Kammer des Verwaltungsgericht Arnsberg gegen den Soester Landrat gestellt. Der hatte, wie berichtet, dem Allgemeinmediziner, die Erlaubnis versagt, muss jetzt aber den Waffenschein grundsätzlich erlauben.
Der Arzt ist nebenbei Jäger, er hat also Erfahrung mit Waffen. Außerdem hat er, so die Richter, durch seine besonnenen Reaktionen in der Vergangenheit bewiesen, dass er in Notwehrlagen Ruhe bewahrt und den Einsatz der Waffe als letztes Mittel begreift. Dazu kommt, dass der Mediziner glaubhaft machen konnte, dass er schon mehrfach in seiner Praxis und außerhalb bei seiner ärztlichen Tätigkeit auch mit Schusswaffen bedroht worden ist. Sein Risiko, so die Kammer, würde zudem durch Hausbesuche in „zweifelhaften Gegenden“ erhöht. Dabei könne er Notwehrsituationen nicht aus dem Weg gehen. Und: Die Polizei könne ihn nicht immer schützen. Deshalb genüge kein Pfefferspray, auf das der Landrat verwiesen hatte. (pbd)
(Autor: AK)
Wo liegt dieses Soest? In Texas?
Wenn ein Arzt in einer westfälischen Kreisstadt eine Pistole tragen darf, was darf dann ein Arzt in sozialen Brennpunkten einer Großstadt, sagen wir Berlin, bei sich haben? Ein Söldnerkommando?
Und wieso kann er Notwehrsituationen nicht aus dem Weg gehen? Weil es die Patienten sind, die ihn bedrohen? Oder darf bald jeder, der in "zweifelhaften Gegenden" unterwegs ist, eine Waffe tragen (Briefträger, Schornsteinfeger)?
na, da ist doch wohl kein <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Doc_Holliday" rel="nofollow">traditionalist</a> am werk…
(scnr)
.~.
Der Laie kann sich nicht vorstellen, welchen Reiz (Blanko-) Rezepte oder gewisse Medikamente ausüben können.
Der Gedanke, in Arztpraxen einzubrechen oder einen Arzt während eines (fingierten) Hausbesuches (bei einem neuen Dummy-Patienten) zu 'erleichtern' liegt nahe für manche Menschen offenbar nahe.
Fast täglich werden Apotheken vor gestohlenen/gefälschten Rezepten gewarnt, bei dem Arzt aus der Praxis oder während Hausbesuchen entwendet wurden.
Individuell mag das verständlich sein, aber mit jeder Waffe steigt die Wahrscheinlichkeit, dass jemand verletzt wird. Wenn der Gegner nur einen Rezeptblock hat, reicht die Drohung. Wenn der Gegner eine Schusswaffe hat, lautet die Frage ganz schnell "wer schießt schneller?"
Prima,
gilt das auch für Anwälte, die ihre Mandanten in der JVA besuchen?
:-)
Sollte der Arzt in Notwehr einen Menschen verletzen, so kann er dann gleich Erste Hilfe leisten. Notfalls auch gleich den Totenschein ausstellen :-)
In einer JVA steht der Anwalt doch unter dem Schutz des dortigen Personals, oder? Ich bin kein Anwalt und saß noch nie im Knast :-)
Hat mich irgendwie beiläufig an "LA Crash" erinnert … also bezüglich der Grundproblematik von Waffengebrauch. Netter Film übrigens.
@6 Nik
als Anwalt würde ich aber zetern, wenn das Personal bei den Besprechungen zugegen ist. :-))
Nein, Personal ist nicht zugegen, aber meine Frage war auch nicht so ganz ernst gemeint!
Da der Arzt wohl Jäger ist, kann er dann ja sein Beuteschema ausweiten und nur in "Notwehr" den Patienten erlegen.
Muss er dann eigentlich auch das Halali blasen?
@Thomas #1:
In Berlin verleiht der Berliner Zoo Blasrohre an Ärzte. Das sind die Dinger, mit denen die Tierärzte die Viecher im Zoo mit Medikamenten und Betäubungsmitteln beschiessen.
So eine gute Portion Haldol per Blasrohr und ein paar Minuten warten. Da wird jeder Tobsüchtige zum Schmusebär.
Und was ist mit Schulen ?
Sah gestern am helllichten Totensonntage in Chorweiler mehrere 8 Jährige mit 25cm Klingen (also echten Oschis) herumspielen.
Hat zufällig jemand eine feine Adresse für Schutzwesten für Schüler ?
Mich wundert, daß sich noch keiner gefragt hat, warum sich der Arzt wohl genötigt fühlt eine Waffe bei sich zu tragen und was da bisher scheinbar schief gelaufen sein muß.
Wir haben hier in Aachen eine Polizeipräsidenten, der seinen Bürgern sagt, daß sie umziehen müßen, wenn sie Angst haben im Drogenviertel zu wohnen und der Polzei die Hände gebunden seien, weil das ein "gesellschaftliches Problem" sei.
Ich frage mich dann immer, ob solche Präsidenten schon mal auf die Idee gekommen sind, daß auch sie und ihre Polizei ein Teil der Gesellschaft sind – sogar der Teil, der für diesen Bereich speziell verantwortlich ist.
@11: Sie glauben allen Ernstes, dass die Polizei für das Vorhandensein eines Drogenszene verantwortlich ist? Der Herr Polizeipräsident hat da schon ganz recht, wenn er "Drogen" als gesellschaftliches Problem bezeichnet, dass man eben NICHT mit Wegsperren und Verhaften lösen kann.
@10
http://www.afterbuy.de/Afterbuy/shop/storefront/start.aspx?seite=/Afterbuy/shop/storefront/storefront.aspx%3Fshopid%3D40202%26katalogID%3D189568%26gclid%3DCP7I3em9-o8CFRE1aAodIzHpKQ
Man hätte den Landrat dazu verurteilen sollen, bei den Hausbesuchen in zweifelhafte Gegenden mitzugehen.
D :P
@5 Seit der RAF weiß man ja, dass Anwälte keine Genehmigung brauchen um Waffen in Gefängnisse einzuschmuggeln :P
@12, Reinhard:
> Sie glauben allen Ernstes, dass die
> Polizei für das Vorhandensein eines
> Drogenszene verantwortlich ist?
Hat eigentlich niemand behauptet.
> Der Herr Polizeipräsident hat da schon
> ganz recht, wenn er “Drogen” als
> gesellschaftliches Problem bezeichnet,
> dass man eben NICHT mit Wegsperren und
> Verhaften lösen kann.
Er hat zwar recht, aber diese Antwort ist trotzdem "Thema verfehlt".
Es geht NICHT darum, daß die Polizei das Drogenproblem "lösen" kann (das kann sie in der Tat nicht).
Es geht darum, ob Unbeteiligte wegen einer Drogenszene Angst haben müssen.
Und da hat die Polizei schon die wesentliche Verantwortung – sie kann Drogengenuß nicht komplett unterbinden, aber sie kann weitgehend dafür sorgen, daß unbeteiligte Dritte nicht geschädigt werden.
Multikulit und das Rot/Grüne "Gutmenschentum" sind gescheitert!!!
Konzerne vermietet Wohnblocks schon ethnisch getrennt: http://www.welt.de/wirtschaft/article1378969/Konzern_vermietet_Wohnblocks_ethnisch_getrennt.html#vote_1380430
"Wenn Ihnen das nicht passt, dann ziehen Sie doch weg!" Mit diesen Worten begegnete die Grüne(!!!) Dr. Nargess Eskandari-Grünberg Kritikern der geplanten Moschee in Frankfurt Hausen. Quellen: http://www.mein-parteibuch.com/blog/2007/11/09/eklat-im-integrationsausschuss-der-stadt-frankfurt-am-main/
http://europenews.dk/de/node/2564
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Ich verstehe nicht, was es wg. des Arztes zu grübeln gibt – ich frage mich eher, warum er überhaupt ein Verfahren gebraucht hat.
Er kann erwiesenermaßen mit Waffen umgehen, er ist gefährdet und hat sich selbst in Gefährdungssituationen als umsichtig und deeskalierend erwiesen.
Was will man eigentlich noch erwarten? Niemandem ist es zumutbar, (rechtswidrigen) Bedrohungen auszuweichen; von einem Arzt zu verlangen, er solle dann eben in gefährlichen Gegenden keine Hausbesuche mehr machen, grenzt an Idiotie.
Wenn man schon Juwelieren das Führen von Schußwaffen zugesteht, sollte es einem Arzt mit Jagdhintergrund, der erwiesenermaßen schon mehrfach in diverse Läufe geschaut hat, zugestanden werden. Pfefferspray ist übrigens nur als Abwehrwaffe gegen Tiere zugelassen, im Notwehrfall kann man es sicher entschuldigend einsetzen, aber als Ersatz kann der Tip vom Landrat wohl nicht so ganz ernstgemeint gewesen sein…
@12 Reinhard
"Sie glauben allen Ernstes, dass die Polizei für das Vorhandensein eines Drogenszene verantwortlich ist?"
So beim zweiten lesen, würde ich sogar diese Behauptung in Teilen bestätigen. Das würde aber das Thema hier sprengen und ja, ich weiß sehr genau, wovon ich hier rede.
Wäre es nicht sinnvoller, dem Problem eine Stufe im Vorfeld auf den Grund zu gehen? Wieso gibt es Gegenden, in denen man als Arzt (Merke: Ärzte sind im Prinzip ganz nuetzlich und nett und tun niemandem was) eine Waffe braucht?
@10: Eine Schutzweste mit Stichschutz kostet bisweilen mehr als "bloße" schusssichere Westen …
@9: "Ein paar Minuten warten" – Dem Gegner reichen im Ernstfall ca. 3 Sekunden für einen gut geführten Stich zwischen Rippenbogen 2 und 3 – kollabierter Lungenflügel, keine Luft zum Schreien, der Arzt sackt leise zusammen und verblutet in aller Ruhe – Super Idee…
die entscheidung der behörde dürfte wohl richtig sein
Vor Gericht und auf hoher See: ich wäre vorher bereit gewesen, jede Wette einzugehen, daß der Arzt seine Klage verliert. Die Entscheidung ist absolut unverständlich.
@22:
Was genau ist an dieser Entscheidung unverständlich?
Ich kann jedem Streifenpolizisten eine geladene Waffe in die Hand drücken – und ein sachkundiger, verantwortungsvoller Gefährdeter muß darum betteln?
Ich sehe weiterhin keinen Grund, ihm die Waffe zu verweigern..
@25: Ich sage ja nicht, dass der arme Kerl sich nicht verteidigen soll, bitte nicht falsch verstehen. Die Waffe ist – in diesem Falle – wohl legitim.
Mich fuchst, dass er sie braucht – es sollte keine Gegenden geben, in denen man als Arzt bewaffnet sein muss. Das ist der springende Punkt. Wir sind hier schließlich nicht in Compton.
Aber – und jetzt kommt Level 2 des Problems – wenn schon jemand seinen Rezeptblock klauen will (Und das ist wohl nachvollziehbar, denn einfacher kommt man wohl kaum an BtM) dann kann er demnächst auch gleich noch eine scharfe Faustfeuerwaffe dazu bekommen, wenn er sich gut anstellt.
Also ich möchte nun wirklich nicht, dass ein vollgedröhnter Junkie mit ner 9mm durch das Ghetto torkelt … (Obwohl das in manchen Gegenden vielleicht der Normalzustand sein mag)
Waffen zu verteilen, löst imho nicht die Wurzel des Problems, bzw. um hier eine medizinische Metapher zu bemühen – die Symptome (Räuberische Junkies) zu bekämpfen, heilt nicht den Grund der Krankheit (Ghettoisierung).
@26: genau das dachte ich auch heute morgen.
Der Blick von der anderen Seite ist der Interessante.
In meiner Jugendzeit war sowas definitiv in Deutschland nicht nötig.
Das ist schon ein Zeichen das die Gesellschaft auseinanderdriftet.
@26:
> es sollte keine Gegenden geben, in denen
> man als Arzt bewaffnet sein muss.
Da sind wir uns völlig einig.
Das Problem ist nur: Es gibt sie.
Und nach Meinung der zuständigen Polizei ist das offenbar unvermeidbar und wird auch so bleiben.
Und DANN wird man um Konsequenzen nicht umhin kommen – sonst haben wir als nächstes das Problem, daß in diesen Gegenden keine medizinische Notversorgung mehr möglich ist.
Es ist müßig, eine Entscheidung zu kommentieren, ohne die Aktenlage zu kennen. Das Waffengesetz sieht den Waffenschein als Möglichkeit in bestimmten Situationen vor. Eine davon hat hier vorgelegen. Na und ?
Die allgemeinen Erwägungen, die Waffe sei gewissermaßen problemstiftend, halte ich für verfehlt. Diese Behauptung ist – ebenso, wie viele weitere eher irrationale Reaktionen – meiner Einschätzung nach von einem diffusen Unbehagen gegenüber Scßwaffen getragen. Das Unbehagen, sollte es tatsächlich vorhanden sein, richtet sich auf das falsche Ziel. Angebracht wäre es vielleicht gegenüber bestimmten Personen, nicht aber gegen ein potentielles Tatmittel.
Warum laufen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes Frankfurt mit Waffen herum? Gibt es dafür eine Erklärung? Die Bürgermeisterin, der Justizminister schreiben mir: das geht Sie nichts an!
@29: Schusswaffen, insbesondere Fausfeuerwaffen sind nicht dafür da, sich in dunklen Gassen sicherer zu fühlen. Die Existenz der Waffe und das Bewusstsein des Waffenträgers, sie zu haben, sind allein schon Pulverfässer genug. Selbes gilt für Messer, Schlagstöcke, Gaspistolen, etc. jeweils im etwas abgestuften Maßstab. Ein Polizeischüler wird nicht umsonst in Psychologie und Krisenmanagement geschult, ein Arzt und Jäger (der sich bisher allenfalls mal einem genervten Keiler gegenüber gesehen haben mag) hat sicherlich nicht die Routine, in einer solchen Situation NICHT vorschnell abzudrücken. Aber das muss ich nicht beurteilen, damit muss das VG Arnsberg zurechtkommen, wenn der erste Tote zu beklagen ist…
@28: Medizinische Notversorgung gewährleistet auch ein Krankenwagen – und nicht zwangsläufig der Hausarzt. Die fahren auch – soweit ich es weiss – unbewaffnet. (Obwohl in einem Standard-RTW "nette" Medikamente mitgeführt werden…)
Aber ja, das grundlegende Probleme setzt wie aufgezeigt eine Stufe früher an – und die Lösung des Problems liegt sicher nicht darin, Waffen zu verteilen :) Das ist – aus meiner bescheidenen Sicht – doch eher ein Schritt in die falsche Richtung.
Die westfälische Kleinstadt Soest hat mindestens zwei "soziale Brennpunkte". Die Arbeitslosigkeit ist zwar nicht so hoch wie in manchen Ecken des Ruhrgebietes, aber auch dort gibt es speziell für Ungelernte nicht so viele Alternativen zu Hartz 4.
Der nun offiziell waffentragende Arzt hat mindestens ein traumatisches Erlebnis gehabt, als ein Angehöriger einer Patientin mit einem Samurai-Schwert auf ihn losgegangen ist. Das steckt nur ein Action-Held auf die Schnelle weg.
In einer engen Wohnung ist eine Faustfeuerwaffe für einen einzelnen Menschen als Lebensversicherung aber nur schlecht geeignet, was vermutlich jeder Polizist bestätigen kann, der Dienst in einem sozialen Brennpunkt versehen durfte. Der nächtliche Gang in eine fremde Wohnung, in der Randale möglich ist, ist riskant und es ist dafür ein einschlägiges Training auch in psychologischen Dingen dringend zu empfehlen. Jagdliches Schießen hat wenig damit zu tun, d.h. eigentlich wären für den Arzt allein zur Beherrschung seiner Waffe ein regelmäßiges Combat-Training und Augen im Hinterkopf zwingend erforderlich.
Insofern bin ich über das Gerichtsurteil auch nicht sonderlich begeistert, d.h. hier wäre vermutlich eine psychologische Unterweisung oder der Verzicht auf Notdienste sinnvoller gewesen als die Erteilung eines Waffenscheins. Andererseits kann ich es nachvollziehen, dass der Arzt nicht den Ausputzer dafür spielen möchte, dass solche Notdienste alleine durchführen muss.
Schön diese Verdammung und Kriminalisierung von Waffenbesitzern. Wenn überhaupt stellt der Arzt mit der Waffe eine Gefahr für potenziele Straftäter dar und die sind selbst dafür verantwortlich wenn das Opfer sich wehrt.
Legale Waffen waren, sind und werden nie das Problem sein, aber das versteht der deutsche Gutmensch einfach nicht. Desto mehr Verbote es gegen sie gibt desto stärker steigt die Kriminalität mit illegalen Schusswaffen an ( siehe England/New York usw. ).
Besitzt das Volk im großen Umfang legale Waffen wird es für den Strafttäter deutlich gefährlicher und für die Bevölkerung sicherer ( Schweiz, Österreich, Finnland vs. Deutschland etc. ).
Davon abgesehen stimme ich 32 zu das der Arzt das trainieren müsste, aber das verbietet der Staat ebenfalls.
Ach und noch ein Punkt, da hier immer Zeter und Mordio geschrien wird wenn es um Grundrechtseingriffe geht, ich als Waffenbesitzer muss damit leben das die Polizei jederzeit und ohne Hausdurchsuchungsbefehl kontrollieren darf ob meine Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Aber das findet die Öffentlichkeit ja zumutbar für die "Waffen Freaks".
@33 / GB
"Wenn überhaupt stellt der Arzt mit der Waffe eine Gefahr für potenziele Straftäter dar"
weil (legale) Waffenbesitzer selbstverständlich niemals Fehler im Umgang mit ihrer Waffe machen? Oder gilt das nur für bewaffnete Ärzte?
"Gutmensch"
irgendwie verhärtet sich der Verdacht daß der Gebrauch dieser Floskel den Gebrauchenden mehr und mehr disqualifiziert
"Desto mehr Verbote es gegen sie gibt desto stärker steigt die Kriminalität mit illegalen Schusswaffen an"
Kriminalität mit illegalen Schußwaffen setzt die Illegalität von Schußwaffen voraus, also was beweist diese Aussage?
"Besitzt das Volk im großen Umfang legale Waffen wird es für den Strafttäter deutlich gefährlicher und für die Bevölkerung sicherer ( Schweiz, Österreich, Finnland vs. Deutschland etc. )."
Du hast die USA vergessen, bekanntlich ja eines der sichersten Länder dieser Erde!
Der Staat hat das Gewaltmonopol, und das ist auch gut so. Wenn in Einzelfällen Personen Waffen benötigen so stellt das eine Verletzung dieses Prinzips dar, die aber – in Einzelfällen – gerechtfertigt sein kann; auch wenn das, wie in diesem konkreten Fall, kein gutes Licht auf den Zustand des Staates wirft.
Ganz sicher aber ist großflächiger (legaler) Waffenbesitz kein erstrebenswerter Zustand, und schon gar nicht folgt daraus automatisch wie Du es konstruierst eine höhere Sicherheit für die Bevölkerung.
@33: Quatsch.
Nur als Beispiel: nehme ich Papas legale Pistole aus dem Waffenschrank (dessen Schlüsselversteck ich natürlich kenne) und mache damit in der Schule meine Feinde platt, kommt das als "illegale Waffenbenutzung" in die Statistik, da ich die Waffe ja nicht legal benutzen durfte.
Soviel zu legal und illegal.
Mit einer halbautomatischen Pistole kann ich, wenn ich kaltblütig genug bin, praktisch mit jedem Schuss eine Menschen töten oder schwerst verletzen. Das ist selbst mit einer Axt schwierig.
Und erzähl mir nicht das Du der große Schütze wärst, der die Welt mit der Waffe in der Hand verteidigt. Die pure Tatsache das Du einen Waffenschein hast bedeutet, das Du eine gewisse Rechtschaffenheit nach aussen präsentierst. Gegen die Amoralität/Dummheit eines Verbrechers kommst Du so nicht an, denn der schießt erst und denkt dann.
ICH persönlich halte jede Feuerwaffe in Privathand für gefährlich und bin der Auffassung das selbst Jäger mit der Armbrust auf Jagd gehen sollten.
Daraus leite ich aber keine Verbotsforderung für Jäger und Sportschützen ab, denn der weit überwiegende Teil davon geht Verantwortungsvoll mit Waffen um.
Bloss brauch kein Jäger und kein Sportschütze eine 18-Schuß 9mm Halbautomatik (wie ich sie vor Jahren bei einem Jäger als Fangschußwaffe gesehen habe) den sowas dient nur einem Zweck: effizient viele Menschen umbringen.
Kein Waffenschein für gemeindlichen Sozialermittler, auch wenn er Morddrohungen erhalten hat und nachts alleine in Asylunterkünften ermittelt.
(OVG Koblenz v. 25.03.2004, Az. 12 A 11775/03.OVG)
http://www.proasyl.de/texte/mappe/2005/103/9.pdf
Muss ich da Jäger sein, oder genügt auch der kleine Waffenschein?
Und gilt als Erfahrung im Umgang mit Waffen auch ne Partie Counterstrike alle paar Monate?
Falls ja: Wenn ihr demnächst jemanden mit der MP4 in der Hüfte irgendwo zwischen München und Leipzig rumrennen seht: Grüßen, das werd wohl ich sein ;o)
@34
Sehr schön, Daniel J., wie sie hier in bester Tradition die rhetorischen Taschenspielertricks hervorkramen.
- Natürlich machen auch legale Waffenbesitzer Fehler, denn eine hundertprozentige Fehlerfreiheit gibt es nicht. Die Frage ist daher, ob ein minimaler Fehlerprozentsatz überhaupt ein Problem darstellt. Aber genau diese Frage wollen Sie ja offensichtlich nicht stellen.
- Über Sprachregelung Aussagen zu diskreditieren ist übelster Freisler-Style. Der hat ja auch Morde nicht als solche gelten lassen, sondern den Angeklagten wegen der falschen Vokabel angegriffen. Selbst wenn das Wort Gutmensch oft von Fraktionen benutzt wird, die ihrer Weltanschauung nicht genehm sind, so ist doch der Gebrauch des Wortes keineswegs ein Grund, den Verwender gleich dieser Gruppe zuzurechnen.
- Die Aussage bzgl. legaler und illegaler Schußwaffen beweist, daß der Anteil legaler Schußwaffen im Bereich der Kriminalität äußerst gering ist, mithin wenig Grund besteht, ausgerechnet den legalen Schußwaffenbesitz stärker zu beschränken als er es ohnehin schon ist. Kriminelle interessieren sich in der Regel nicht dafür, ob ihr Tatmittel nach WaffenG erlaubt ist oder nicht.
- Das Problem mit Waffen resultiert aus der Mentalität. Shoot First, Ask Later, das Hauptmotto in den USA, ist offensichtlicht der verkehrte Ansatz. Allerdings sollten Sie ein Land, das einem ganz anderen Kulturkreis angehört und jenseits eines Ozeans liegt, vielleicht weniger stark beachten, als unsere europäischen Nachbarn und naheliegende Gebiete. Und da sprechen weder Frankreich, noch Österreich, noch die Schweiz, noch Finnland für die von Ihnen geäußerte Waffenphobie.
- Was "ganz sicher" erstrebenswerte Zustände sind und was nicht, untermauern Sie ja nun leider in keinster Weise mit Argumenten. Solche Verstärkerfloskeln lassen sogar auf das völlige Fehlen derselben schließen. Außerdem sollten Sie begrifflich präziser werden: Besitz von Waffen Führen von Waffen, sie werfen das hier munter durcheinander.
@35:
Na Bravo ! "Quatsch" als Hauptargument, immerhin eine zugegebenen Waffenphobie, daher sicherlich auch kein Waffenbesitz, aber dann beurteilen wollen, wer für welchen Zweck welche Waffe braucht bzw. benutzen darf.
Armbrust für Jäger ? Super Idee, hilft bei Schwarzwild bestimmt, der Nachschuß ist auch nach einer Minute schon anzubringen und unnötiges Leiden des Tieres wird vermieden – denn schließlich haben ja die Armbrüste Schußwaffen verdrängt, weil sie so viel präziser und zuverlässiger einzusetzen sind :D.
Der Unterschied Waffenschein und Waffenbesitzkarte ist bei Ihnen anscheinend auch noch nicht angekommen, warum werfen sie nicht gleich Kleinkaliber-Pistole und Panzerfaust in einen Topf ? Das wäre die logische Fortsetzung ihrer Argumentation. #
18-Schuß 9mm Pistolen sind für die ein oder andere Disziplin im IPSC durchaus notwendig, auch dies belegt, wie wenig sie von der Materie verstehen. Als Fangschusswaffe gibt es sicherlich andere geeignete Waffen, sowohl hinsichtlich Kaliber als auch hinsichtlich Konstruktionsart. Ich würde aber dem Jäger überlassen, was er für notwendig hält.
Es wundert mich immer weniger, dass offensichtliche Unkenntnis direkt mit starker Überzeugung und entsprechenden Forderungen korreliert.
England und andere Gegenden zeigen, daß der Waffenbesitz mit dem Waffengesetz nicht zu kontrollieren ist. Es wäre besser, sich dies vor Augen zu halten, bevor man beispielsweise über eine Verschärfung des Waffenrechts nachdenkt.
Abgesehen davon: Die Möglichkeit des Mißbrauch und von Fehler besteht in jedem Lebensbereich. Nur führt das nicht zu umfassenden Verboten. Generell sollte allmählich deutlich werden, daß mit einem Verbot nach dem anderen eine Situation eintritt, in der der Mensch sich nicht mehr frei bewegen, keiner Betätigung mehr nachgehen kann, ohne vorher die Behörde um Erlaubnis zu fragen. Ein gewisses Maß an Reglementierung ist unabdingbar. Es kann aber nicht für jeden Einzelfall und nach jedem Einzelnen Vorfall ein "Verbot" geben.
Die Hoffnung auf Verbote ist aus zwei Gründen ein verfehlter gedanklicher Ansatz: Zum einen müßten die Verbote greifen und das tun sie nicht.
Das Waffengesetz ist das schönste Beispiel. Trotz Verbots mit Erlaubnisvorbehalt wird der Bestand illegaler scharfer Schußwaffen in Deutschland höher eingeschätzt, als der der legalen Schußwaffen.
Zum anderen halte ich es für eine bessere Erkenntnis, wenn man davon ausgeht, daß die Menschen auch mit potentiell gefährlichen Gegenständen und Handlungsweisen verantwortungsvoll umgehen werden, weil sie erwachsen und mündig sind.
Thema "Gewaltmonopol": Dieser Begriff taucht im Zusammenhang mit der Debatte um das Waffenrecht gerne auf. Nur wird dabei meist verkannt, daß das Gewaltmonopol – ebenso wie der Begriff "Gewaltenteilung" die politische Gewalt meint. Niemand würde wohl auf die Idee kommen, ein Unternehmen, das mittels Wersschutzangehörigen sein Hausrecht behauptet, das Gwaltmonopol des Staates in Frage stelle. Desgleichen ist es abwegig, im privaten Waffenbesitz eine Durchbrechung des Gewaltmonopols zu sehen. Der private Waffenbesitz ist zum einen nicht mit der Ausübung von Geealt im weitesten Sinne gleichzusetzen. Darüber hinaus betrifft das Gewaltmonopol – wie bereits oben gesagt – die politische Gewalt ("die Macht") und nicht einen allumfassenden und entsprechend unscharfen Gewaltbegriff.
Das Gewaltmonopol wird in der Diskussion um das Ordnungsrecht von Personen gebraucht, dies Unterscheidung nicht wußten. Gelegentlich gab es in der Diskussion auch demagogische Ansätze, dann nämlich, wenn aus dem Bundesministerium des Innern das Gewaltmonopol als Argumentationshilfe angeführt wurde. Schönstes Zitat in der Begründung eines der Referentenentwürfe aus dem BMI: "Schußwaffen sind ihrer Natur nach dazu bestimmt, vom Staat gegen Bürger zur Durchsetzung der Gesetze eingesetzt zu werden". Ein in jeder Hinsicht unanständiger, obszöner und noch dazu absurd falscher Satz.
Hallo danielj,
Sie schreiben: "Ganz sicher aber ist großflächiger (legaler) Waffenbesitz kein erstrebenswerter Zustand,"
Warum nicht? Ich hielte es für durchaus erstrebenswert, wenn die Bürger bewaffneten Kriminellen nicht mehr schutzlos ausgeliefert wären. Ihnen scheint es lieber zu sein, daß Straftäter wehrlose Menschen berauben, zusammenschlagen oder gar totprügeln können.
"und schon gar nicht folgt daraus automatisch wie Du es konstruierst eine höhere Sicherheit für die Bevölkerung."
Nein, nicht automatisch, sondern statistisch. Das kann man besonders gut in den USA sehen: in den Bundesstaaten mit den restriktivsten Waffengesetzen geschehen die meisten Straftaten und Zwischenfälle mit Schußwaffen. Gleichzeitig geschieht direkt nebenan in Kanada, das eine der liberalsten Waffengesetzgebungen der Welt hat: nahezu nichts. In Großbritannien hat sich die Anzahl der Straftaten und Unfälle mit Schußwaffen nach der Verschärfung des Waffenrechts sogar verdoppelt, höre ich.
Wenn jemand angesichts dieser empirischen Erkenntnisse immer noch keine Zusammenhänge erkennt, kann das nur an dem ideologischen Brett liegen, mit dem der Betreffende sein simples Weltbild vernagelt hat. Hurra, wir haben einen Sündenbock: die Waffen sind schuld, nicht die, die sie abfeuern. Na, da wünsche ich Ihnen viel Freude und Erfolg auf Ihrem weiteren Lebensweg.