OLG Köln: Lehrer-Benotungen zulässig

Lehrer-Benotungen im Internet sind vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt, entschied heute das Oberlandesgericht Köln im Streit um das Portal Spickmich.de. Gegen das Urteil (Az: 15 U 142/07) gibt es keine weiteren Rechtsmittel.
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