4.12.2007

Mimosen in Roben

Jeder Jurist glaubt sich gern im Recht. Deshalb zoffen sich auch schon mal Anwälte mit Richtern. Bei der Suche nach dem richtigen Urteil wird eben auch scharf mit Argumenten und Meinungen gefochten. Aber selten so hart, dass die Justiz zu ihrer schärfsten Waffe greift, der Staatsanwaltschaft. Die Strafverfolger in Düsseldorf gehen gegen einen Rechtsanwalt aus Wuppertal vor, weil der einen Antrag giftig formuliert haben soll.

Es sind die fünf Berufsrichter im Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG), die sich von Anwalt Jochen Thielmann in ihrer Ehre verletzt fühlen – der soll deshalb insgesamt 9 000 Euro Geldstrafe zahlen, will es aber nicht.

Thielmann verteidigt einen vor dem OLG auch wegen Betruges angeklagten Mann. Am 60. Verhandlungstag warf der Anwalt dem Senat vor, der argumentiere bei der rechtlichen Beurteilung „rein ergebnisorientiert“. Und habe das Ziel, den Angeklagten zu verurteilen. Dafür nehme es in Kauf, „die Betrugsstrafbarkeit noch weiter auszudehnen, als sie ohnehin schon ist“.

Diese Äußerung missfiel auch dem Vertreter des Generalbundesanwaltes. Er informierte die Präsidentin des OLG, die einen Strafantrag stellte. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin einen Strafbefehl, den ein Düsseldorfer Amtsrichter auch erließ. Rechtsanwalt Thielmann, so heißt es, habe eine üble Nachrede begangen. Er habe mit seinen Äußerungen „erkennbar“ das Gericht „des Verbrechens der Rechtsbeugung bezichtigt“. Macht 60 Tagessätze zu je 150 Euro Geldstrafe.

Bei der Anwaltskammer Düsseldorf sind sie baff: „So was ist so gut wie noch nie passiert“. Ute Haßkamp, Vorstandsangehörige und selbst Rechtsanwältin, kritisiert das Justizgebaren: „Verteidigern muss es möglich sein, im berechtigten Interesse der Mandanten ein Gericht auf fatale Folgen aufmerksam zu machen, wenn das Gericht aus Verteidigersicht an einer irrigen Rechtsauffassung festhält“.

Inzwischen ist die Akte auf über 220 Blätter angeschwollen und wird noch dicker. Denn Rechtsanwalt Thielmann will durch seine Kollegin Andrea Groß-Bölting einen Freispruch erreichen. Für diesen Weg wiederum sind – bei einer eh überlasteten Justiz – drei Gerichtsinstanzen möglich. Mit jeweils acht Zeugen, darunter die fünf angeblich beleidigten Berufsrichter.

Es sieht ganz so aus, als könne dieses Verfahren die Waage der Justitia aus dem Lot bringen. (pbd)

27 Kommentare zu “Mimosen in Roben”

  1. Moxy meint: (4.12.2007 um 10:53) AntwortenReply to this comment
  2. RA JM meint: (4.12.2007 um 11:08) AntwortenReply to this comment

    Wenn derartiger Unsinn <a href="http://www.vier-strafverteidiger.de/woher&quot; rel="nofollow">Schule </a>macht, dann Gute Nacht, Deutschland! Alles andere als ein Freispruch für den Kollegen wäre ein Skandal.

  3. Markus Oliver meint: (4.12.2007 um 11:09) AntwortenReply to this comment

    Und im Kölner "Amok-Fall" wurden die Ermittlungen seitens der StA eingestellt.

    Ohne Worte.

  4. Lurker meint: (4.12.2007 um 11:39) AntwortenReply to this comment

    Das ist interessant.

    Mitnichten wird der erkennende Senat der Rechtsbeugung bezichtigt – vielmehr attestiert ihm der Verteidiger hiermit die vollständige Übereinstimmung seiner Rechtsprechung mit der des Bundesgerichtshofs für Strafsachen.

    Denn dieser arbeitet – jedenfalls in Bezug auf Vermögensdelikte – rein ergebnisorientiert und im Hinblick auf eine mögliche Bestrafung des Angeklagten und dehnt gerade damit die Betrugsstrafbarkeit bis zur Unkenntlichkeit aus.

  5. Lionel Hutz meint: (4.12.2007 um 11:39) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich, wie man als OLG-Richter neben dünnem Fell auch noch so wenig Fingerspitzengefühl haben kann. Harte anwaltliche Aussagen (da habe ich im übrigen eh schon Schlimmeres gehört) verhallen am besten im Sitzungssaal. Ein gerichtliches Nachspiel bringt jetzt jede Menge Aufmerksamkeit dahin, wo sie das OLG bestimmt nicht haben wollte!

    Mal abgesehen davon kann man auch nicht sagen, dass die Senatsmitglieder einer Rechtsbeugung bezichtigt würden. Auch wenn die Aussage dahin gedeutet werden kann, dass eine solche objektiv tatbestandsmäßig vorliegen könnte, muss immerhin noch bedacht werden, dass die Senatsmitglieder derart ignorant handeln könnten, dass es ihnen am Vorsatz fehlt. Ein gewisser "Anfangsverdacht" in diese Richtung besteht aufgrund der Eskalation des Vorfalls wohl schon …

    P.S.: Wie kommt man eigentlich in einem Betrugsfall auf OLG-Ebene an einen Vertreter der Bundesanwaltschaft? Staatsschutzdelikt, 1. Instanz?

  6. jens meint: (4.12.2007 um 11:59) AntwortenReply to this comment

    schön, zu sehen, was die jungs mit meinen steuern so arbeiten.

  7. Fisch meint: (4.12.2007 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    Ähm, nachdem jetzt Verteidiger und Gericht so aufeinander einschlagen – schreit das jetzt nicht nach einem Antrag auf Befangenheit des Gerichts?

  8. h.c. meint: (4.12.2007 um 12:21) AntwortenReply to this comment

    WO ist jetzt eigentlich die schlimme Aussage?

    Bei "Sie haben ja wohl 'n Macke und Ihr Staatsexamen im Lotto gewonnen" hätte ich es ja noch verstanden, aber so…

  9. innere sicherheit meint: (4.12.2007 um 12:31) AntwortenReply to this comment

    Ich kenne deinen werten Kollegen nicht und weiß also auch nicht wie sein Verhalten sonst so ist, aber es gibt diesen wunderbaren Spruch, vom Wald in den man ruft. Und manchmal hallt es dann eben zurück…

  10. hilfe, brauche anwalt meint: (4.12.2007 um 12:36) AntwortenReply to this comment

    Der Anwalt vertritt immer noch die Interessen seines Mandanten und durch diese "Tat" dürfte nun der Befangenheitsantrag gerechtfertigt sein :-)

    Hier wird noch viel deftiger miteinander umgegangen und ggfs. mit Nichtwissen bestritten, dass der Richter überhaupt ein Examen hat; der Richter kontert dann mit dem Verlangen der Vorlage des Personalausweises.

    Danach tritt man sich wieder in der Gerichtskantiene und gut ist!

    Aber der Ts von 150,00 EUR erstaunt doch sehr; ich werde einmal die Hülfskasse vom Schicksal der Rheinländer informieren; vielleicht ist etwas zu machen.

  11. nobody meint: (4.12.2007 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    Ich verstehe den Fall so, als habe der Senat die Ausführungen als ortsüblich hingenommen.

    Wenn die Gerichtspräsidentin höchstselbst Strafantrag stellt spricht einiges dafür, daß der Senat das nicht unbedingt selbst wollte.

  12. Günter Frhr.v.Gravenreuth meint: (4.12.2007 um 13:15) AntwortenReply to this comment

    So sind nun mal Staatsanwälte. :-(

  13. Andreas Bergkirchen meint: (4.12.2007 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    @5:
    Sie liegen völlig richtig. Es geht um ein Staatsschutzdelikt in 1. Instanz. Und dabei, wie es im Artikel völlig richtig steht, "auch" um Betrug.

    Zu Ihrer Frage des "Fingerspitzengefühls" und damit auch
    @9,10,11: Der Vorsitzende ist Herr Ottmar Breidling. Zu dessen Art, Prozesse zu führen und Urteile zu verkünden:

    http://www.wdr.de/themen/politik/deutschland/terror/urteil_2.jhtml

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/09/19/beugehaft-gegen-seelsorger/

    http://www.nadir.org/nadir/periodika/jungle_world/_99/12/09a.htm

  14. bo meint: (4.12.2007 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    Ich habe die Vermutung, die o.g. Pressemeldung könnte – insbesondere was die dem Rechtsanwalt zur Last gelegte Äußerung angeht – falsch bzw. unvollständig sein.

    Unter keinem Aspekt sind die zitierten Äußerungen bei noch so scharfer Auslegung und noch so großem Verfolgungseifer strafbar, selbst wenn wenn die Äußerung des Rechtsanwalts tatsächlich keine tragfähige Grundlage gehabt haben sollte (schönen Gruß von § 193 StGB!).

    Außerdem heißt es zu Beginn der Meldung noch, der Rechtsanwalt werde wegen eines giftig formulierten Antrages verfolgt. Was dann zitiert wird, ist aber kein Antrag und auch für eine Antragsbegründung eher atypisch (klingt mehr nach Beschwerdebegründung). Ich vermute, dass dem Rechtsanwalt vielleicht doch eine etwas schärfere Äußerung herausgerutscht ist, als (vielleicht er selbst?) der Presse mitgeteilt (hat).

  15. ui. meint: (4.12.2007 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    Es sorgt jedenfalls dafür, dass ein paar Richter und Anwälte wieder bschäftigt sind und Arbeit haben.

  16. newmedia_junkie meint: (4.12.2007 um 17:40) AntwortenReply to this comment

    Warum nur muss ich die ganze Zeit dran denken wie ein Hund seinen Schwanz jagt?
    Zum Glück kommt niemand auf die Idee einen Staat auf drei Säulen…naja lassen wir das.

  17. Marc meint: (4.12.2007 um 17:40) AntwortenReply to this comment

    Also ich habe da gestern einen Anwalt plädieren gehört, der hatte dem Staatsanwalt vorgeworfen er wolle seinen Mandanten vollends "hinrichten". Zuvor hatte er die "Treibjagd" auf seinen Mandanten gesprochen und einen Zeugen als Anführer einer "Kampfgruppe" bezeichnet.

    Und wenn ich da an so mache Anwaltspost denke, beispielsweise den Brief des Transparency-Vertreters beim <a href="http://wirres.net/article/articleview/3560/1/6/&quot; rel="nofollow">Monigate</a>, dann lieben Anwälte drastische Formulierungen. Egal, wie falsch sie sind. Aber warum auch nicht? Der Mandant findet es gut, auch wenn es nur Show ist und vor Gericht kann man mit "sorry, da habe ich mich halt gerirrt" den größten Unfug – gerade in Sachen Internet – alles richtigstellen.

    Und unter dem letzten Aspekt scheint es mir mal ganz angebracht einem Anwalt, mit zu lockerem Mundwerk oder zu lockerer Schreibe, einen mitzugeben.

    Nur gibt das die Äußerung wie sie oben beschrieben wurde, das gar nicht her.

  18. deranwalt.at meint: (4.12.2007 um 19:15) AntwortenReply to this comment

    Ein ähnlicher Sachverhalt lag dem Fall Kyprianou gegen Zypern zugrunde, der vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof am 15.12.2005 zugunsten des Verteidigers entschieden wurde.

  19. Darkstalker meint: (4.12.2007 um 19:36) AntwortenReply to this comment

    "Mimose in Robe" könnte man ja auch schon fast als Beleidigung … würde aber die Äußerung bestätigen :o)

  20. Andreas Bergkirchen meint: (4.12.2007 um 21:23) AntwortenReply to this comment

    @19
    und überhaupt: "Mimosen in Roben" ist eine wundervolle, weise Überschrift. Gemeint können die Richter des Staatsschutzsenates sein. Oder Rechtsanwalt Thielmann mit seiner Verteidigern.
    Oder eben beide Gruppen.
    Sie und Sie haben hier die Wahl.
    Ersuche um eine Entscheidung.
    Jetzt!

  21. Tilman meint: (4.12.2007 um 21:56) AntwortenReply to this comment

    In Berlin ist man wohl lockerer. Ich war gestern als Zuschauer bei einem Prozess beim KG Berlin. Das Gericht trat ein und erklärte, die Berufung habe keine Aussicht auf Erfolg und erklärte warum (Meinungsfreiheit). Der RA der Berufungskläger, Prof. Dr. …, war oder tat fassungslos, und begann sein Plädoyer mit der Bemerkung, das Gericht habe doch "keine Ahnung". Das Gericht liess diese respektlose Bemerkung unkommentiert, und hörte etwa eine Stunde lang den Argumenten der Berufungskläger geduldig zu, protokollierte auch noch einiges. Und wies die Berufung später ab.

  22. Daniel meint: (5.12.2007 um 04:11) AntwortenReply to this comment

    @13:
    Kann mir vielleicht mal jemand erklären, wieso das OLG in erster Instanz für einen Betrug zuständig sein soll? Ich finde jedenfalls im §120 GVG nichts, aus dem sich eine solche Zuständigkeit ergibt.

  23. Andreas Bergkirchen meint: (5.12.2007 um 08:26) AntwortenReply to this comment

    @22:
    Es geht "auch" um Betrug, das haben Sie überlesen: "auch".
    Es handelt sich um den "Al Qaida-Prozeß".

    http://www.wdr.de/themen/politik/deutschland/al_qaida/071205.jhtml

  24. Kai König meint: (5.12.2007 um 09:31) AntwortenReply to this comment

    Beim Generalbundesanwalt und seinen Inquisitoren wundert mich das überhaupt nicht. Der Begriff Neo-Con wäre für diese Einrichtung eigentlich sogar ein unberechtigtes Kompliment….

  25. Christian H. meint: (5.12.2007 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    Ich lege dem Mann ganz stark eine Vb ans Herz, sollte er in allen Instanzen verurteilt werden.

    Bei meiner letzten Hausarbeit bin ich auf ein neueres Urteil des BVerfG zu der Frage gestoßen, wie weit denn ein Anwalt so gehen darf.

    Um es kurz zu machen:

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19990316_1bvr073498.html

    Das BVerfG hat das Urteil des OLG und des LG aufgehoben: man habe schon allein die Meinungsfreiheit verletzt und §185 StGB zu weit ausgelegt.

    Die Richter am OLG brauchen dringend mehr Rückgrat. Oder hängt man das mit dem Anzug an den Nagel, wenn man die Robe anzieht, werte Volljuristen?

  26. RA Drewing, Kiel meint: (7.12.2007 um 10:57) AntwortenReply to this comment

    Aus dieser Kategorie ist mir beim Schl.-Holst. OLG auf einen Befangenheitsantrag wegen 5-6 parteilicher Äußerungen des Vorsitzenden (u.a. Schlusswendung nach Scheitern v. Vergleichsverhandlungen: "wenn ihre Mandantin zuviel Geld hat, dann entscheiden wir eben.")etwas widerfahren: der Vors. d. Senats sandte meinen schriftlichen Ablehnungsantrag an die Kammer mit dem Hinweis, die wörtlichen Zitate könnten nur darauf zurück zu führen sein, dass ich oder eine andere Person (Zuhörer waren anwesend) eine akustische Aufnahme von der Verhandlung gefertigt hätten!
    Ohne weitere Korrespondenz habe ich der Geschäftsführerin der Kammer nach tel. Rücksprache meine handschriftlichen Notizen mit 4 (lesbaren) Zitaten des Richters übermittelt, worauf hin von dort geantwortet wurde: das pikante liegt für mich darin, dass der Sitz der Kammer ca. 150 Meter Luftlinie vom OLG entfernt liegt, so dass die Peinlichkeit für diesen Richter kaum zu ertragen sein dürfte …

  27. Andrea Groß-Bölting meint: (29.12.2007 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    zu bo:
    Weder der Beschuldigte Ra Thielmann noch seine Verteidigerin haben Informationen an die Presse gegeben. Für die Information der Öffentlichkeit haben ausschließlich GBA und die Pressestellen der Gerichte gesorgt. Im übrigen bin ich Ihrer Meinung, dass das Verhalten des Verteidigers aus keinem Gesichtspunkt strafbar ist. Es ging im Verfahren und es geht außerhalb des Verfahrens aber nicht allein, nach meiner Meinung noch nicht mal in erster Linie um die Äußerung. Es wird nur ein Anlaß gesucht, um engagierte Strafverteidigung zu kriminalisieren und Verteidiger einzuschüchtern.
    Es ist keine Frage, dass das Verfahren gegen Herrn RA Thielmann notfalls mit einer Verfassungsbeschwerde gekrönt wird.

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