Was meinen wir dazu?

Manche Fragen sind wirklich interessant, auch wenn sie womöglich nicht in ein Beratungsmandat münden:

Hallo Udo,

aus aktuellem Anlass habe ich eine Frage an dich. Vielleicht kannst du mir ja helfen.

Ich habe im Wert von 800 € ein Objektiv für meine Kamera gekauft. Im Paket war aber ein Objektiv für 1400 €. Ich weiß, dass ich nicht verpflichtet bin die Fehllieferung beim Händler zu melden. Aber: Wie sieht es rechtlich aus? Kann er das Objektiv einklagen, wenn er irgendwann feststellt, dass ich das falsche bekommen habe? Mache ich mich strafbar?

Oder bin ich verpflichtet die Differenz zu zahlen, wenn ich es behalte?

Was meinst du dazu?