In o.g. Art und Weise auffällig
Wer am Flughafen arbeiten will, wird auf seine Zuverlässigkeit überprüft (§ 7 Luftsicherheitsgesetz). Da liest der Betroffene dann, an seiner Zuverlässigkeit bestünden Zweifel. Denn, so erfährt der überraschte Adressat, er sei schon mal “wie folgt strafrechtlich in Erscheinung getreten”:
Erkenntnisquelle: LKA NRW
Datum: 22. März 2007
Aktenzeichen: Unbekannt (StA Duisburg)
Delikt: Verstoß gegen das BtMG
Verfahrensausgang: Unbekannt
Man könnte ja denken, dass sich die Behörde hier zunächst bemüht, Auskunft darüber zu erhalten, was hinter dem Unbekannt / Unbekannt steckt. Dazu hat sie die Befugnis, bei den zuständigen Stellen nachzufragen. Aber nein, stattdessen wird der Antragsteller belehrt:
Die Tatsache, dass Sie in o.g. Art und Weise auffällig wurden, ist im Rahmen meiner Prüfung von sicherheitsrelevanter Bedeutung und könnte dazu führen, dass ich Ihre Zuverlässigkeit nicht bejahen kann.
Und weiter:
… gebe ich Ihnen vor meiner Entscheidung die Gelegenheit, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
Traurig dabei ist, dass es sich vermutlich nur um Datenspuren handelt. Der Antragsteller ist mal im Rahmen eines Konzerts kontrolliert worden; seine Personalien wurden notiert. Seitdem hat er nie wieder von der Sache gehört. Das spricht dafür, dass das Ermittlungsverfahren, so es denn jemals eines gab, mangels Tatverdachts eingestellt worden ist.
Da hat er aber Glück gehabt dass er überhaupt einen Bescheid erhalten hat. So kann er wenigstens was unternehmen.
Soviel zu dem Spruch "wer nichts zu befürchten hat, hat nichts zu verbergen".
Tatsache ist leider, dass bei sämtlichen gesammelten Daten das Risiko besteht, dass sie später einmal in irgendeinem beliebigen Zusammenhang verwendet werden können.
Das fängt beim Finanzbeamten an, der aus Neugier in den Finanzen des Nachbarn schnüffelt, eventuell mit Kontenabfrage.
Und wenn ein Polizist den Verdacht hat, dass seine Frau fremdgeht… eine Handy-Standortbestimmung ist heut schnell gemacht.
Vielleicht hat man sich auch nur irgendwann einmal auf einer staatlichen Website über das Waffen- oder Sprengstoffgesetz informiert und Gerät dann bei einem Verbrechen unter Verdacht… das BKA hat mit seiner Homepage ja bereits mit solchen Späßen angefangen.
Oder der Journalist, der einen kritischen Artikel verfasst hat, vielleicht sogar unter Verwendung von Verschlusssachen, die ihm ein Informant zugespielt hat. Wie der Staat in solchen Fällen reagiert, hat die Cicero-Affäre gezeigt. Und mit den neuesten Antiterrorgesetzen (die ja schon bei Beschädigung von Bundeswehrfahrzeugen angewendet werden, wieso also nicht auch in so einem Fall, in dem doch "Geheimmaterial" veröffentlich wird) lassen sich noch Monate danach eMailkontakte ausforschen, Kontaktprofile (über Handyeinwahlprofile) und Bewegungsprofile erstellen (nur als Stichwort: Mautbrücken)…
Das mag vielleicht alles ein wenig Paranoid klingen, aber wenn man die kritische Presse verfolgt (eben nicht die Tagesschau im Ersten, sondern Heise etc.) muss man feststellen, dass schon heute die unglaublichsten Anhaltspunkte zu Verdächtigungen führen können, wie in Udos Eintrag genannt. Dabei sind das nur die Fälle, die an die Öffentlichkeit gelangen. Und während dessen demontiert Schäuble weiter eifrig das Grundgesetz…
Das man paranoid ist, heisst nicht, dass man dich nicht verfolgt…
Öhm, mir wirft sich da eine Frage auf.
Ich war letztens mit 2 Kumpanen auf einer LAN-Party in NRW.
Auf dem Heimweg gerieten wir am Rastplatz an eine Zivilstreife.
Es folgte eine ausführliche Drogenkontrolle bei dem sie mir auch noch halb das Auto auseinander nahmen. Zum glück nur halb, weil sie uns dann doch noch glaubten das wir nicht aus Holland kommen.
Mit 3 Rechnern und Zubehör im Auto war das auch nicht schwer zu belegen.
Nach etwas über einer Stunde durften wir endlich auch weiter.
Meine Frage jetzt: Aufgrund dieser Kontrolle gibt es jetzt einen Vermerk über mich mit dem zusatz: "BTMG" ???? Bzw. zumindest eine Art Datenspur darüber?
Oder versteh ich das jetzt falsch?
Ist doch nett, welche Konsequenzen diese hemmungslose Datensammelei hat, oder? Aber der Mann hat sicherlich nichts zu verbergen. ;-)
Bei meiner Überprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz hat der MAD auch ganz viele tolle Sachen ausgegraben, z.B. alle Anzeigen, die ich jemals erstattet habe. Ansatzpunkt war wohl, ob ich von den damaligen Tätern irgendwie erpresst werden könnte und wichtige, den Fortbestand der BRD gefährdende Dokumente an ein paar tumbe Schläger rausrücken könnte. Ansatzweise konnte ich das sogar nachvollziehen. Trotzdem erschreckend, wie viele Varianten von Führungszeugnissen es doch gibt :-)
In diesem Zusammenhang hab ich mal eine Frage:
Gibt es nach deutschem Recht sogenannte Indizienprozesse?
Oder anders gefragt: Kann ich in Deutschland an Hand von
Indizien verurteilt werden (weil z.B. alle gesammelten Daten auf mich deuten) ohne daß es einen tatsächlichen Beweis gibt?
Oder sind das nur TV-importierte Hirngespinnste aus den United States of A.
http://de.wikipedia.org/wiki/Indizienprozess
@4 (Zogger): Ja, es kann durchaus einen Vermerk darüber geben.
In den "Lageberichten" der Dienststellen wird so etwas gerne mit vollständigen Personalien auch mal über Jahre gespeichert.
In Hessen sind solche "Lageberichte" über durchgeführte Verkehrskontrollen auch schon mal versehentlich ins Internet gestellt worden. Das Versehen bestand darin, dass es halt das Internet war und nicht nur das Intranet, wo es eingesehen werden konnte. Diese Berichte scheinen auch keine begrenzenden Vorschriften des Datenschutzes zu besitzen.
@9
Kann man zur Polizei gehen und verlangen das diese Sachen ausnahmslos gelöscht werden ?
bzw kann man irgendwo mit Sicherheit (also genau der Sicherheit mit der zb der am Flughafen arbeitende kontrolliert wurde)herausfinden was noch so alles gespeichert ist ?
Zu den Hintergründen empfehle ich den Podcast "Chaosradio Express 037: Das Luftsicherheitsgesetz" http://chaosradio.ccc.de/cre037.html
@Neuling: An und für sich, stört mich nicht wenn vermerkt wird wie oft ich Kontrolliert werde und wie detailiert der Geruch meiner Unterhose protokolliert wird.
Wenn aber diese Daten von dritten als Verbrechen interpretiert werden, z.B. wie im beschriebenen Fall, da würde es bei mir aussetzen. Da würde ich agressiv werden, was mir schlussendlich auch noch negativ ausgelegt werden würde.
Im oben beschriebenen Fall soll man auch noch Stellung zu solchen Dingen nehmen, nach dem Motto: "Gibs zu du bist Verbrecher, unschuldige werden nicht dauernd von der Polizei kontrolliert."
… ich sehe Euch alle; Finger weg von der Tastatur!
In der Schweiz sieht man das nicht so eng.Da ist sogar der Chef des Bundesamtes für Zivilluftfahrt erstinstanzlich verurteilt.
und das nennt sich dann rechtliches gehör. man darf zu etwas stellung nehmen, das einem eventuell völlig unbekannt ist und das die behörden auch nicht weiter konkretisieren mögen.
und der größte scherz ist ja, dass man selbst von einem ausgewachsenen ermittlungsverfahren mit aktenzeichen und allem pipapo oft noch nicht einmal kenntnis erlangt. nämlich in dem fall, dass das verfahren mangels tatverdacht eingestellt wird, ohne dass der beschuldigte als solcher vernommen wurde.
Das ist was anderes. Ab einer bestimmten Hierarchieebene scheint es egal zu sein, was man früher mal getan hat, Hauptsache der Scheck stimmt.
Daten als solche sind von Übel.
Die Hebamme sollte heutzutage zu Neugeborenen bei der Geburt sagen:
"Alles was Du sagst kann und wird gegen Dich verwendet werden"
Sagte man früher nur bei der Verhaftung, aber früher wurden einem auch nur von der Polizei Fingerabdrücke abgenommen.
…was solls, ich sag trotzdem was ich will :)
Klarer Fall von mangelnder Überwachung!
Hätte man das Telefon abgehört und Bekannte des Antragsstellers vernommen und eine Videoüberwachung seiner Wohnung vorgenommen, müsste da jetzt nicht unbekannt stehen.
Wann lernen die LEute endlich das wir Sicherheit an jeder Ecke brauchen um unsere Freiheit effektiv zu schützen! Der Kandidat hier ist das beste Beispiel. Das sowas frei rumläuft tststs.
Was da abgeht, müssen Personen, die im Luftverkehr arbeiten (d.h. sämtliche Personen, die Zugang zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen von Flughäfen haben, das trifft ebenso auf Privatpiloten zu), tagtäglich über sich ergehen lassen.
Das ganze nennt sich sinnigerweise "Zuverlässigkeitsüberprüfung", welche man "freiwillig" beantragen muss. Wenn man es nicht tut, wird einem allerdings der Pilotenschein (resp. die Arbeitserlaubnis) verweigert.
Bei dieser Zuverlässigkeitsüberprüfung berechtigt man den Staat, bei Arbeitgebern, beim Verfassungsschutz, beim Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (Stasi) usw. Informationen über die betroffene Person einzuholen.
Zum Glück ist dieses Ungetüm mittlerweile vor dem BVerfG gelandet, was dabei rauskommen wird, ist aber noch unklar.
Zur Abwechslung gab's dazu auch mal von den öffentlich-rechtlichen vor geraumer Zeit einen guten Beitrag, den man unter http://www.aopa.de/news/zuep-news/zdf—frontal-21-vom-07.02.06—zuep.html herunterladen kann.
@22: Ich meine es gäbe inzwischen einige verstreute Urteile, wonach das Ruhen bzw. die Ungültigkeit der Lizenz bei einer Weigerung, die ZÜP zu beantragen, nur dann rechtmäßig ist, wenn explizit Gründe zur Annahme bestehen, dass die Zuverlässigkeit nicht gegeben sei. Aber wie gesagt: "verstreute Urteile". So richtig durchgesetzt hat sich das noch nicht.
Prinzipiell hat das Verfahren zwei Probleme: Erstens die Umsetzung, die durchaus – wie oben sichtbar – nach dem Prinzip "Im Zweifel gegen den Antragsteller" abläuft. Zum Zweiten nur so viel: Man stelle sich vor, eine solche Pflicht zur regelmäßigen Auffrischung der kostenpflichtigen Überprüfung solle auch für Autofahrer eingeführt werden (mit so einer hübschen Autobombe kann man richtig was anstellen – wenn man's richtig macht). Die Idee würde wohl schon im Anfangsstadium unter der Empörung der Autofahrernation D ersticken. Mit den Fliegern kann man's aber machen, die sind ja ohnehin böse.
Ganz davon abgesehen, dass so mancher einen Lachkrampf kriegen würde, wenn man die Beschränkungen im Luftverkehr auf den Straßenverkehr übertragen würde, aber das ist eine andere Angelegenheit.
@theblackflash: Klar kannst Du nach gespeicherten Daten von Dir fragen und Löschung beantragen. Danach steht dann aber auch drin, dass Du das verlangt hast. ;-)
Da hat meine Bekannte – Flugbegleiterin – also verbürgtermaßen keine Paranoia, wenn sie nicht (mehr) auf Demonstrationen geht. Wenn du dein Demonstrationsrecht ausübst, gefährdest du garantiert auf den hier geschilderten Fall vergleichbare Weise deinen Arbeitsplatz.
Zum Kotzen hier.
Ich würde Ihrem Mandanten empfehlen, sich an den LfD zu wenden.
"auffällig geworden"
Es spielt keine Rolle, ob gegen diesen Menschen auch nur irgendetwas vorliegt. Da es laut Artikel mit einer Straftat in Zusammenhang gebracht wurde, reicht doch bitteschön aus. Entweder als Verdächtiger oder eben z.B. als Zeuge.
Im ersteren Fall: verdächtigt wird man ja wohl nicht ohne Grund. Also bitteschön. Und sowieso, Hippiekonzerne besuchen ja wohl nur dorgensüchtige Volltrunkenautofarer… usw da steht die Sache doch automatisch fest.
Und im zweiten Fall: als Zeuge darf man sich doch wohl berechtigt fragen lassen, wie es denn um die eigene Rechtschaffenheit bestellt ist – bei einer solchen Straftataffinität.
Wir sehen: es ist völlig wurscht worum es geht und deswegen interessiert auch nicht, was hinter einem "unbekannt" steckt.
Er ist strafrechtlich "in Erscheinung getreten" (wer auch immer das genau definieren mag) und basta.
Halten Sie bloss Ihr Portemonnaie fest, Herr Vetter!!11
(hoffe, man hat auch ohne Smileys die feine Priese Ironie erkannt)
P.S.: Paßt zu einem Fall aus dem aktuellen TB des LfD BaWü.