Ich frage mich, wann die Hexenverbrennungen hier wieder in Mode kommen … Wo leben solche Menschen, die solchen Schwachsinn in Gesetzesform bringen? Sind die Taliban inzwischen auch in der dt. Bundesregierung vertreten?
chroyph meint:
(10.12.2007 um 19:24) Antworten
Zu Link eins könnte Herr Vetter mal seine der Dinge schreiben.
In der differenzierteren Berichterstattung der Sueddeutschen klingt das alles noch viel verwirrender: sueddeutsche.de/,tt4m1/pa...orama/artikel/874/147528/
Hurra, das (digitale) DIN A4 soll jetzt im Grundgesetz festgeschrieben werden. Früher hatte ich das Gefühl, die Frau Ministerin ist eine eher… durchschnittliche Juristin (das soll jetzt keine Beleidigung für unsere hiesigen Juristen sein, Ihr seid alle überdurchschnittlich!) und hat etwas seltsame Vorstellungen. Diese Aussagen… verbessern nicht unbedingt den Eindruck.
Hans meint:
(10.12.2007 um 19:30) Antworten
Der Gesetzesentwurf ist von allen Praktikern und in der Anhörung im Rechtsausschuss einhellig abgelehnt worden. Gleichwohl wird er anscheinend durchgewunken. Zur Zeit erlebt man das vollständige Versagen der Legislative, die sich trefflich mit Mindestlohn oder Managergehältern beschäftigen kann, aber nicht in der Lage ist, einfachste Sachverhalte sinnvoll zu regeln.
Egal meint:
(10.12.2007 um 19:38) Antworten
@ 4:
Ebenfalls so ein Highlight. Im Grundgesetz … Unfassbar. Per verwaltungsanweisung (Onlinedurchsuchung) Grundrechte aushebeln. Dann passt es ja dass man umgekehrt Kram den man per Verwaltungsanweisung regeln könnte auch in die Verfassung schreiben muss. Ich find das alles nicht mehr witzig.
h.c. meint:
(10.12.2007 um 19:45) Antworten
"Knast für Dr. Sommer"
Liebe Leute – wie lange warne ich schon vor diesen obskuren Ideen? Ich glaube auch im Lawblog habe ich mind. ein dutzend mal darauf hingewiesen!
Meine FDP-Kollegen im Bundestag haben alles versucht, um den Gesetzentwurf zu verhindern. Wir haben zunächst im Rechtsausschuss eine Expertenanhörung durchgesetzt, haben später erneut eine Aussetzung durchgesetzt. Und zwar um einen Bericht der EU-Kommission abzuwarten, der – freundlich gesagt – relativ unbrauchbar war. Mittags kam dieser Bericht an, am nächsten Morgen habe ich einen Anruf aus Berlin erhalten: "Union und SPD wollen nicht mit sich reden lassen!" Die Experen konnten reden, wir konnten reden – alles ist verpufft!
Das jetzt der Spiegel auch mal darauf kommt, obwohl der Rahmenbeschluß schon über 6 Jahre vorhanden ist, der Gesetzentwurf auch schon Ewigkeiten vorliegt und die Expertenanhörung auch schon lange lange vorbei kommt ist zumindest insofern erfreulich, als dass es überhaupt mal in die Medien kam. Besser spät als nie könnte man meinen.
Und an die Kollegin Lambrecht (SPD) sei mal die Frage gerichtet: Wenn es hier doch um Prostitution gehen würde, warum
A) werden erotische, nicht pornographische und selbstgemachte Fotos von 17 1/2jährigen mit Fotos von Vergewaltigungen von Kleinkindern gleichgesetzt und
B) warum ist die Bundesregierung nicht auf die Kritik der Sachverständigen und der FDP-Fraktion eingegangen, das die Bestimmungen zu den "Gegenleistungen" eben keine geldlichen oder sachlichen Gegenleistungen umfassen, sondern ein obskuren, allgemeingültigen Begriff, der selbst Liebe als Gegenleistung klassifiziert und
C) Oder darf ich mir es so vorstellen, dass die Bundesregierung die obskuren Ideen der angehörten Staatsanwälte unterstützt, dass diese schon selber entscheiden was gute und was schlechte Pornographie sei (wurde in der Expertenanhörung so geäußert!) und sich damit Legislativbefugnisse aneignen wollen?
Mein Alternativantrag, der natürlich noch detailgerecht ausgearbeitet werden müsste, der dafür aber wirklich einen Schutz bedeuten würde hier in der Zusammenfassung:
a) Eine Harmonisierung des Sexualstrafrechtes auf EU-Ebene
b) die Bestrafung der kommerziellen Produktion und des kommerziellen Vertrieb jugendpornographischer Schriften
c) die Bestrafung der Weitergabe jugendpornographischer Schriften ohne Zustimmung bzw. trotz Ablehnung des entsprechenden Jugendlichen
d) die Pflicht zur Begutachtung von Verdächtigen im Sexualdeliktsbereich
e) die intensivierte Schaffung und Realisierung von Stellen und Möglichkeiten für Sexual- und/oder Soziotherapien im Strafvollzug
f) die Rückbesinnung zu stärkeren Resozialisierungsmaßnahmen im Strafvollzug
g) Realisierung gesundheitspolitischer Kriminalprävention für Tatgefährdete über Änderungen des ICD-10 – GM / SGB V, insbesondere die Aufnahme von F65.2 bis F65.9, F66.0-F66.9 in die Gruppen der behandlungswürdigen Krankheiten, auch wenn diese im Grunde nicht behandlungswürdig erscheinen, eine Behandlung einer Kriminalprävention aber dienlich ist.
h) Die verstärkte Fachausbildung von Beamten der Strafverfolgungsbehörden, u.a. in Bezug auf Sekundärviktimisierung
i) Die Stärkung der Opferrechte, insbesondere die Schließung von Lücken im Opferentschädigungsgesetz in Bezug auf Beratung, Betreuung und Therapie von Opfern.
j) Die Beschleunigung der Strafverfolgung unter Beachtung aller Interessen
k) Die verstärkte Beratung von Opferangehörigen zur Eindämmung der Sekundärviktimisierungsgefahr
Die abschließende Beratung und Abstimmung findet übrigens am 13.12.07 statt.
Jens Ferner (Link) meint:
(10.12.2007 um 19:56) Antworten
An die Jungs und Mädels von der FDP im Bundestag: So dolle kann das ja nicht sein mit der Öffentlichkeitsarbeit. An mir lief es total vorbei und ich versuche alles zum Thema zu lesen, erst der Spiegel Artikel weckte heute morgen mein Interesse und ich habe mühselig den Gesetzesentwurf rausgesucht.
Ich find es ja Klasse, dass hier im Lawblog geschrieben wird, aber vielleicht sollten die Bundestagsabgeordneten den Mut haben, den ein oder anderen Blogger zusätzlich auf solche Themen hinzuweisen. Ein paar Abgeordnete haben inzwischen den Mut, z.B. mich anzuhauen wenn was interessantes bei denen vorbeiläuft – sind aber erst 2 und keiner von der FDP. Vielleicht würde die Legislative wieder aktiver aufleben, wenn ein paar Abgeordnete mehr anfangen, mal "von oben nach unten" Informationen zu schieben und sich Hilfe direkt an der Basis zu holen, fernab von Parteigeplänkel. Dieses hinterher aufheulen aber bringt keinem mehr was.
h.c. meint:
(10.12.2007 um 20:04) Antworten
@8 (Jens Ferner),
ich bekomme ständig Infos aus meiner Fraktion, und ich habe den Gesetzentwurf schon desöfteren nicht nur hier erwähnt. U.a. habe ich dies auch in meinem damaligem Blog geäußert, habe es in verschiedenen Foren angesprochen etc. pp.
Wir (gut, ich damals nicht, ich war da 10 ;) ) haben uns 1994 sehr bemüht eine flexibele Lösung in Bezug auf Jugendliche zu finden. Das haben wir geschafft, von einigen wenigen Regelungslücken die ich angesprochen hatte abgesehen. Diese wurde damals übrigens nicht nur mit den Stimmen von FDP und CDU eingeführt, sondern auch der damals oppositionellen SPD.
Warum man nun eine umfassende Kriminalisierung vornimmt können die Damen und Herren Kollegen nicht erklären.
Ein Bayer meint:
(10.12.2007 um 20:18) Antworten
Verfassungsbeschwerde?
flx meint:
(10.12.2007 um 20:25) Antworten
@9(h.c.):
"Warum man nun eine umfassende Kriminalisierung vornimmt können die Damen und Herren Kollegen nicht erklären"
Nun, anscheinend gilt es in den kommenden Jahren eine gewisse Quote einzuhalten. Wenn es schon nicht so viele Kriminelle gibt wie es sich Wahnsinnige wie unser GröIMaZ wünschen muss man diese halt künstlich erzeugen indem man die Definitionsgrenzen verschiebt. Sicherlich wird auch hier bald laut über den Neubau von Internierungslagern (wie in den USA) nachgedacht.
h.c. meint:
(10.12.2007 um 20:29) Antworten
@10 (Ein Bayer),
halte ich nicht für Gewinnversprechend. EGMR schon eher. Wobei Deutschland aus eu-rechtlicher Sicht m.E. gar nicht zur Umsetzung verpflichtet ist.
@11 (flx),
Na ja, die Kinderpornographiebestimmungen, die jetzt umgesetzt werden sollen, stammen im 1:1 aus dem US-Recht und davor wird übrigens auch durch das Auswärtige Amt gewarnt. Da wäre es doch nur konsequent wenn man sich weiter angleicht…
Jens Ferner (Link) meint:
(10.12.2007 um 22:09) Antworten
@9: Ich glaube das kam nicht ganz an. Meine Anregung war, dass Abgeordnete sich direkt ein paar Blogs raussuchen, diese hin und wieder lesen und den Leuten, die dort schreiben, auch mal Infos zustecken. Ich denke das wäre ein Gewinn für alle, auch wenn die Abgeordneten sich umgewöhnen müssten, da sie eben nicht mit der Erwartung durch die Welt laufen man meldet sich bei Ihnen, sondern sich selbst an (für sie unbekannte) wenden um Infos zu geben und auch Infos zurück zu erhalten.
h.c. meint:
(10.12.2007 um 22:51) Antworten
@13 (Jens Ferner),
ich werde es bei Gelegenheit mal ansprechen.
Ich weiß aber, dass einige unserer Abgeordneten regelmäßig im FDP-Forum lesen.
PS meint:
(11.12.2007 um 00:17) Antworten
wg. dem Petting-Paragraphen
1.) wir haben die Merkbefreiten selbst gewählt, die diesen Schwachsinn beschliessen wollen.
(Auswahlverschulden würde dass RA Vetter wohl nennen)
2.) nein, wir sind nicht Politikverdrossen, wir sind POLITIKERverdrossen.
3.) Petting-Paragraph ist viel zu sehr verharmlosend, für das, was da unseren Kindern angetan werden sollte.
4.) ob die FDP im FDP-Vorum liest ist irrelevant.
Relevant ist, dass die Abgeordeten in einer grossen Koalition wohl das Denken abschalten. Sonst würde so ein Schwachsinn wohl nicht dieses Stadium erreichen.
5.) @8 (Jens) danke für den Link, aber der Text ist für mich nahezu unverständlich, weil die Änderungen von Halbsätzen und Wörtern, wenn sie aus dem Kontext gerissen sind, leider nicht mehr erkenntnisfördernd sind.
Nachdem Juristen (und ich) sonst so auf Redlines stehen, wundert mich der Verzicht darauf ausgerechnet hier schon sehr.
Lex meint:
(11.12.2007 um 04:10) Antworten
is doch ok das gesetz. bin ich jetzt auch merkbefreit ? warscheinlich!
@15 punkt 2 stimmt hargenau
und das fdp-forum erinnert mich an den berühmten sack reis der da fällt oder auch nicht.
Zack meint:
(11.12.2007 um 08:32) Antworten
@16 wenn Du findest das ein 18-Jähriger, der mit einer 17,5 Jähriger einvernehmlich Sex hat bestraft gehört, JA DANN BIST DU MERKBEFREIT…
Gruß
Zack
h.c. meint:
(11.12.2007 um 09:18) Antworten
@15 (PS)
"1.) wir haben die Merkbefreiten selbst gewählt, die diesen Schwachsinn beschliessen wollen."
Nein, ich habe bis dato nie etwas anderes als FDP gewählt!
"4.) ob die FDP im FDP-Vorum liest ist irrelevant.
Relevant ist, dass die Abgeordeten in einer grossen Koalition wohl das Denken abschalten. Sonst würde so ein Schwachsinn wohl nicht dieses Stadium erreichen."
Das hatte mit dem Thema nix zu tun, ich frage mich warum Sie das trotzdem erwähnen…
Kristine meint:
(11.12.2007 um 09:25) Antworten
@7 (h.c.) "d) die Pflicht zur Begutachtung von Verdächtigen im Sexualdeliktsbereich"
Was meinst du damit?
Und: Mit "g)" meinst du aber keine Zwangstherapie, oder?
"“d) die Pflicht zur Begutachtung von Verdächtigen im Sexualdeliktsbereich”
Was meinst du damit?"
um ideal auf den Täter einzugehen muss ein Gutachten erstellt werden. Dort kann dann gesagt werden: Ambulante Therapie ist das beste oder der Typ muss dringend hinter Gittern und dort mind. 10 Jahre therapiert werden (um mal zwei Extremfälle zu nennen). Solche Begutachtungen können zwar gemacht werden, wird aber eher selten betrieben.
Dies pauschal fest zu setzen ist allerdings in meiner Partei nicht ganz unumstritten.
"Und: Mit “g)” meinst du aber keine Zwangstherapie, oder?"
Nein. Das ganze klingt etwas verwirrend, wenn ich es erklären wollte würde ich ganz einfach sagen: Damit ermöglicht man jedem entsprechend ausgebildetem, dass zu machen was die Charite derzeit macht ("Kein Täter werden").
Zwar hat die Bundesregierung erst Fördermittel über 750.000 € in den Etat des BMJ gesteckt, um das Charite-Projekt cdie folgenden 3 Jahre am Laufen zu halten, schaut man sich aber die dortige Bewerberzahl gegenüber der Platzzahl an wird man feststellen, das es mind. noch 3 solcher Projekte geben muss um alle abzudecken. Und: Erstens liegt Berlin teilweise 500 KM und mehr von einem Interessiertem weg, womit es schon rein zeitlich extrem schwierig wäre das zu organisieren, zweitens haben viele Angst dass sich sonstwer in ein solches Großprojekt einschleichen könnte. Sprich liegt die reale Interessentenanzahl wohl noch deutlich über dem Maß, wie viele Bewerber es an der Charite gegeben hat.
Drittens ist die Form des Charite-Projektes nicht für jeden geeignet, bei manchem passt eine freud'sche Behandlungsmethode besser.
Das ICD-10-GM ist das Diagnosemittel in Deutschland, im SGB V ist alles sonstige geregelt.
Alex meint:
(11.12.2007 um 10:16) Antworten
Mit dem Eilzug zurück in die 60'er Jahre, wen kümmert's? Wer es in den Bundestag geschafft hat, hat seine Jugend wohl hinter sich und braucht sich um das Thema keine Gedanken mehr zu machen.
R.A. meint:
(11.12.2007 um 11:02) Antworten
> In der differenzierteren Berichterstattung
> der Sueddeutschen klingt das alles noch
> viel verwirrender
Die Süddeutsche steht hier stellvertretend für die Qualitätsmängel der traditionellen Medien: Es wird einfach nachgedruckt, was die verschiedenen Seiten von sich geben.
Aber selber nicht recherchiert um festzustellen, wer nun eigentlich lügt.
In einem guten Blog dagegen findet sich auch eine Darstellung und Verlinkung der Quellen und jeder kann selber feststellen, daß Zypries hier – vorsichtig formuliert – falsche Aussagen macht. bissige-liberale.com/2007...ugendliche/#comment-25952
TheDoctor meint:
(11.12.2007 um 12:31) Antworten
Zu: Geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts.
Manchmal kommt einem schon das Gefühl, das heutzutage Jugendliche in Ketten gelegt werden sollen.
- Ja nichts machen was auch nur nach Agressivität riecht
- Bloss kein Sex
- keine Musik tauschen, auch nicht von den eigenen gekauften CDs
Genau also das was verbohrte alte Menschen möchten das die Jugend nicht tun soll.
Das Scharfe an der Sache ist ja, das der Fall Marco (der schwerwiegenderer Dinge beschuldigt wird) offensichtlich niemanden zum Nachdenken bringt.
Aber es gibt ja ein schönes altes Herrschaftsprinzip: setze jeden ins Unrecht so das er immer ein schlechtes Gewissen hat.
BTW: was ist eigentlich mit der Strafbarkeit von Pornofotos von Frauen/Männern die wie unter 18 aussehen aber es nicht sind ? Ist das auch mit im Korb ?
TheDoctor meint:
(11.12.2007 um 12:48) Antworten
Achja, ich war 18, meine Freundin 17. Dann hab ich mich von ihr getrennt. Wenn sie gekonnt hätte, hätte sie mich geköpft.
Bald kann man/frau.
Was mich an der Zypries immer wieder entsetzt, ist die Gnadenlosigkeit mit der sie mißbrauchbare Gesetze durchbringt oder auch sinnvolles verhindert (unabhängiger Vaterschaftstest). Dabei weiß sie was sie tut.
Z.B. war ich bei einem Vortrag von ihr wo sie klar gesagt hat, das man mit Vorratsdatenspeicherung nur Dumme fängt.
Was die macht ist Absicht.
Neuling meint:
(11.12.2007 um 12:53) Antworten
@24: TheDoctor: Wie kommen Sie auf die Idee, dass davon nur Jugendliche betroffen wären? Laut der Vorlage machen Sie sich auch dann schon des Besitzes von Kinderpornografie schuldig, wenn Sie ein explizites Nacktfoto Ihrer damals 19jährigen Freundin besitzen, das den Anschein erweckt, die Dame wäre nicht älter als 17 Jahre alt.
Wird dann dieses vielleicht schon 20 Jahre alte Foto bei Ihnen gefunden, sind sie dann ein Sexualverbrecher mit allen allen Konsequenzen, inkl. DNA Entnahme usw.
Bald – nach den Willen so einiger – dann wohl gerne auch mit öffentlich zugänglicher Datenbank über die Namen und Adressen dieser "Monster", damit – wie die Tage in Kalifornieren geschehen (http://www.heise.de/newsticker/meldung/100354) – der Volkszorn sich unmittelbar Luft machen kann.
Kristine meint:
(11.12.2007 um 13:33) Antworten
@24 (TheDoctor): "was ist eigentlich mit der Strafbarkeit von Pornofotos von Frauen/Männern die wie unter 18 aussehen aber es nicht sind ? Ist das auch mit im Korb ?"
In dem EU-Beschluß ist es drin. Also: In Zukunft darauf achten, daß die Menschen auf den Photos graue Haare haben.
@21 (h.c.): Danke!
Gruß,
Kristine
Laie meint:
(11.12.2007 um 13:38) Antworten
Zu Dortmunder Betriebsrat:
Wenn man sich den Screenshot des Gästebuchs der Sado-Maso-Wohnung anschaut kann man eigentlich nur feststellen, dass dort ein wirklich furchtbares Verbrechen verübt wurde, nämlich an der Deutschen Sprache! ;-)
(Mal so zur Auflockerung.)
HansHans meint:
(11.12.2007 um 13:40) Antworten
Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie das zukünftig ausschauen könnte, wenn solche Gesetzte bösartig von den Jugendlichen selber Mißbraucht werden könnte. Also nach dem Motto: Man hat erst einvernehmlich Kontakt und am nächsten Tag wird etwas anderes behauptet und angezeigt. Was dann? Ich denke da gerad an den Fall "Marco". Wer weiß schon was wirklich gelaufen ist. Ist er der arme Junge? Hat die Tochter der Mutter vielleicht gestanden und diese übt den Druck aus? Das problematische ist doch wohl, daß es für sowas keine Zeugen gibt und man hinterher etwas anderes behaupten könnte. Denn spuren lassen sich ja meist im nachhinein noch irgendwelche finden.
R.A. meint:
(11.12.2007 um 13:57) Antworten
@25, the doctor:
> Was mich an der Zypries immer wieder
> entsetzt, ist die Gnadenlosigkeit mit
> der sie mißbrauchbare Gesetze durchbringt
> oder auch sinnvolles verhindert
Richtig.
Eigentlich habe ich von Ihr bisher nur richtig negative Punkte mitbekommen, sie ist für mich (sogar noch vor Schäuble!) die Minusfigur dieses Kabinetts.
banane meint:
(11.12.2007 um 14:10) Antworten
Den Artikel las ich gestern schon auf SPON und habe mir echt an den Kopf gegriffen. Denkt Zypries werter Kollege Schäuble darüber nach wie man die Privatsphäre der Deutschen durchlöchern und durchsieben kann hat sie nichts besseres zu tun noch ein Stück tiefer in die INTIMsphäre vorzudringen und das nicht nur mit "Ermittlungsbefugnissen" sondern sie meint auch noch den Menschen hineinreden zu müssen.
Ihr reicht es nicht, wie schon mit Bravour erledigt. unsere Schulhöfe im Namen der MIFI Lobby zu kriminalisieren (ihre anfänglichen Bemühungen um die Bagatellklausel sind irrelevant da sie wie vorrausberechnet einknickte, und das ganze in meiner Ansicht nur Show war um vorzutäuschen das sie ja garnich so böse is und leider leider nur dem Druck nachgeben mußte).
Nein nun gedenkt Sie auch noch diese Kriminalisierung auf die Spitze zu treiben indem sie Jugendliche auf ihrer Entdeckungsreise in die Sexualität in ein juristisches Minenfeld schubst. Ein junger Mensch will diese Dinge entdecken, ohne vorher umfassende Rechtsberatung einholen zu müssen. Soetwas ist weder zumutbar noch verhältnismäßig noch sonstirgendwas. Es ist schlichtweg ein Skandal.
- Informationelle Selbstbestimmung Ade..
- Fernmelde und Postgeheimnis… war einmal
- Unverletzlichkeit der Wohnung… wie schön war das damals…
- und nun noch Leb wohl sexuelle Selbstbestimmung
was kommt als nächstes? Künstlerische Freiheit? Die Vorschriften über "entartete Kunst" hat sie sich vermutlich schon mal vorsorglich aus der Bibliothek geholt. Wir wissen ja ein Hinweis auf terroristische Aktivitäten ist ein BIBLIOTHEKSAUSWEIS…
Und alles was als dummdreiste Rechtfertigung dieser Machwerke unserer Legislative kommt ist "Wir müssen EU Recht umsetzen."
Wenn Dinge die sich aus dem EU Vertrag ergeben mit elementaren Grundrechten und anderen Rechtsgütern von Verfassungsrang kollidieren hat der VERTRAG zu weichen und nicht das Grundgesetz! Wir sind noch immer ein souveräner Staat der zuallererst an seine Verfassung gebunden sein muß um politische Willkür zu verhindern.
@26 : Diese moderne Form mittealterlicher Methoden (Ächtung, Pranger, Schandgeige) ist genau das worauf wir hinsteuern. Das hat aber weder mit Rechtsstaat noch mit freiheitlich demokratischer Grundordnung zu tun. Und nur weil die Amerikaner in ihrer christlich fundamentatlistischen Verblendung meinen solch eine Gesetzgebung tolerieren zu müssen heißt das nicht das Europa hinterherlaufen muß.
Wir haben sie gewählt? Nein hab ich nicht! Und aufgrund einer Wahlbeteiligung von knappen 30% von einer demokratischen Legitimierung zu sprechen ist blanker Hohn, käme die werte CDU dann gerade mal auf lächerliche 12%?!
Was sind die Alternativen? Kaum vorhanden da das etablierte Pack wirkliche Alternativen mit allen Mitteln zu verhindern sucht. Was bleibt?
Vielleicht dem Beispiel unseres hochgeschätzten Herrn Verteidigungsministers folgen? Denn seinen Gedankengängen zufolge ist es per "übergesetzlichem Notstand" durchaus verantwortbar ein paar Politiker zu opfern (analog zur Besatzung eines gekaperten Passagierflugzeugs) als die unzähligen (Justiz)opfer die einer Machtclique die sich "Volksvertreter" nennt, zu verdanken wären, in Kauf zu nehmen.
Nein dies ist keine Aufforderung zu "Straftaten", da zumindest die 3. Staatsgewalt (die Judikative – aka BVerfG) noch halbwegs zu funktionieren scheint (und derartiges ja auch dem Minister absprach) und somit die "anderen Wege" deren Ausschöpfung Art 20 – 4 vorschreibt, noch nicht ausgeschöpft sind. Wenn wir erstmal soweit sind… ist eh alles zu spät. 2009 hat das Volk (vielleicht zum letzten Mal) die Gelegenheit diesem Spuk ein Ende zu machen. TUN WIRS!
R.A. meint:
(11.12.2007 um 14:59) Antworten
@31, banane:
> Denkt Zypries werter Kollege Schäuble
> darüber nach wie man die Privatsphäre der
> Deutschen durchlöchern und durchsieben kann
> hat sie nichts besseres zu tun noch ein
> Stück tiefer in die INTIMsphäre
> vorzudringen
Das paßt eigentlich gut zusammen:
Wenn Zypries dafür sorgt, daß in der Intimsphäre ohnehin nur noch Verbotenes passieren kann, ist der Zugriff von Schäuble ja problemlos …
Sebastian meint:
(11.12.2007 um 15:52) Antworten
Eigentlich warte ich dann nur noch auf die Verfassungsbeschwerde der zwanzigjährigen (sieht aber jünger aus) Pornodarstellerin, für die dieses Gesetz dann ja ein Berufsverbot darstellt. Schutzzweck der Norm? Öhm … mal überlegen …
Henning meint:
(11.12.2007 um 16:11) Antworten
Die dritte Lesung des Gesetzentwurfes zum Sexualstrafrecht wurde abgesagt, es gibt laut Unionsfraktion "noch Beratungsbedarf"…
Bezeichnend, dass dies erst nach den Presseberichten geschieht, und nicht nach den Stellungnahmen der Sachverständigen.
Hans meint:
(11.12.2007 um 17:13) Antworten
Sind beide Vorhaben abgesagt worden, also auch die Reform des § 184 b StGB?
Davon ab – so richtig es in der Sache auch ist – bestätigt der Vorgang nur das Versagen von Parlament und Regierung. Man ist nicht mehr in der Lage, sinnvolle Gesetze zu erlassen, reagiert aber auf Zuruf der Medien sofort – und zwar populistisch.
TheDoctor meint:
(11.12.2007 um 17:37) Antworten
@26 Neuling:
Naja, ist ja bei unschuldigsten Kinderfotos beim richtigen Staatsanwalt schon heute möglich.
@27 Kristine:
…hihi, kein Problem für mich.
@33 Sebastian
Ja, dachte ich mir auch schon…
…wie hieß nochmal das Mädel das den australischen Milliardär geheiratet hatte ? (10 Jahere her ?!?)
Und die Musikvideos von Alizee und das halbe Spätprogramm von Arte kommen auf den Index…
TheDoctor meint:
(11.12.2007 um 17:47) Antworten
@31 banane:
Zypries vertritt öffentlich (z.B. in dem Vortrag in dem ich war) die Ansicht, das EU Vorgaben über deutschem Verfassungsrecht stehen.
Ich hatte gefragt was passiert wenn die Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht kassiert wird.
Antwort: Das ist nicht zuständig, also geht das nicht.
beyond meint:
(11.12.2007 um 17:53) Antworten
Sorry wenn ich hier etwas emotional werde und etwas flame.
Die treibenden Kräfte hinter den letztjährigen Verschärfungen im Sexualstrafrecht haben Name und Gesicht. Einer der Herren ist der Ex-Supermarktleiter [1] und bibelfeste Spät-Jurist Wolf. Bosbach.
Vielleicht sollte man in der öffentlichen Diskussion gerade ihn (oder seinen CSU-Kollegen und Mit-Rechts-Ausschüssler Norb. Geis) mit den subtilen Fragen nerven wie, "was ist Aufgabe des Strafrechts?" und "was heisst Beschränkung auf Rechtsgüterschutz?" "Und wer darf wieviel in die Unterhosen der Jugendlichen hineinregieren!
Schade, die schwulen Jugendlichen werde wohl in Zukunft auf die harmlosen Niklas-Comics (googeln Sie danach), die auf schwulen Jugend-Seiten wie Braveboy verlinkt sind, verzichten müssen. Die Comics gibt es derzeit übrigens (noch) legal bei Amazon zu bestellen. Künftig werden diese wohl als zu körperbetont der staatlichen Neu-Zensur zum Opfer fallen. (Welcher Verlag würde sich bei der geplanten neuen Gesetzeslage noch auf unsicheres Terrain begeben!) "Klar, Rechtsgüterschutz von sexuell ausgebeuteten Comicfiguren.. äh nein, es geht um die Induzierung von Nachfrage oder so… hatten wir da nicht noch ein paar andere Hilfsargumente? Achja, diese Hausaufgabe kommt von der UN-Konvention, sorry, außerhalb unserer Denkhoheit, Sie wissen schon, Völkerrecht und so.")
Auch die körperbetonten Self-Pics auf den schwulen Jugendhilfe-Seiten, wie dbna.de, werden dann endlich europaweit als KiPo geächtet und verboten sein. Gaychat ab 16 –das wird dann vielleicht nicht mehr sein!
Wie schon von anderen bemerkt wurde, zieht sich die "groß" koalitonäre Politik auf völkerrichtlich angeblich verbindliche Abkommen zurück, die auch D umzusetzen hätte. Dass diese UN-Beschlüsse klar Amerika-dominierte Sexualmoral in die Welt hinaustragen wissen die Leute halt weniger. Ein wahrer "Fortschritt" für unsere Gesellschaft, eine bessere Welt, wenn man mit dem Strafrecht neue Tätergruppen schafft und
noch mehr staatliche nachträgliche Übelzufügung.. ähh ich meine Moral-Erziehung im Kontext jugendlicher Sexualität ermöglicht.
Was die Befürworter ebenfalls unter den Tisch fallen lassen: Die Erfolgsaussichten von möglichen Verurteilungen dahingestellt –es darf immerhin erstmal ERMITTELT werden.
Vielleicht wird es dann laut Statistik viel mehr aktenkundige (jugendliche) Sexualstraftäter geben, die ermittelt wurden.
Das ist dann eine schöne selbst-induzierte Notwendigkeitsspirale – "Sie sehen doch, mehr Fälle, da sind Strafverschärfungen ja notwendig."
[1] Quelle: Abgeordneten-Homepage
Marc meint:
(11.12.2007 um 18:04) Antworten
Wie im Spiegel aktuell zu lesen ist, wurde die morgige Abstimmung vertagt. Jetzt ist es an der Zeit, seine Abgeordneten persönlich oder mittels abgeordnetenwatch auf die Problematik hinzuweisen.
Der Fraktionszwang entbindet nicht von der Pflicht, sein Gehirn zu benutzen. Ds muss man denen mal sagen.
Nachfolgend nochmal alle interessanten Links zu dem Thema:
########
"[...] sagte Joachim Stünker der dpa. Er begründete das mit der Klärung einer Detailfrage und wies Vorwürfe der Opposition, das Gesetz solle Jugendsex unter Strafe stellen, als abenteuerlich und unzutreffend zurück. <<>>" [1]
sic!
[1] Nachrichten-Ticker der Rhein-Zeitung auf rhein-zeitung.de
Peter Schaefer (Link) meint:
(11.12.2007 um 18:41) Antworten
@31
"Und nur weil die Amerikaner in ihrer christlich fundamentatlistischen Verblendung …"
Ich verbitte mir das christlich. Das hat mit christlich nichts zu tun!
Name (notwendig) meint:
(11.12.2007 um 18:56) Antworten
@42
Nur weil das Denken christlicher Fundamentalisten nichts mit Ihrem Verständinis vom Christentum zu tun hat ist der Zusatz christlich nicht fehl am Platz. Es handelt sich nunmal um fundamentale Christen über die sich Poster Nr. 31 empört (wenn auch etwas pauschalisiert).
ariel.prospero meint:
(11.12.2007 um 19:13) Antworten
Wenn ich mir erst "Knast für Dr. Sommer" und dann den Artikel über das Urteil hinsichtlich des Exhibitionisten durchlese – darf ich dann davon ausgehen, dass solche "Urteile" nach der Einführung des neuen Gesetzes nicht mehr moeglich sind?
Sebastian meint:
(11.12.2007 um 21:46) Antworten
Wer zwingt eigentlich die Bundesrepublik Deutschland dazu, sich völkerrechtlich Pflichten aufzuerlegen, die mit der eigenen Verfassung kollidieren? Man könnte ja fast den Eindruck gewinnen, niemand läse die Verträge vor Unterzeichnung und Ratifikation.
Banane meint:
(11.12.2007 um 21:47) Antworten
@43: Ich verstehe Ihren Einwand, da ich mich selbst als Christen bezeichne. Dennoch ist es leider nunmal Fakt das diese Leute die Lehren Christi zum Vorwand nehmen, ihre Interessen zu verfolgen ebenso wie es die islamischen Fundamentalisten mit dem Islam tun. Ich empfinde sogar den Begriff "Fundamentatlist" als falsch, da diese gemeingefährlichen Irrwege nicht auf christlichem/islamischen Fundament stehen, sondern lediglich fundamentale Lehren des Christentums/Islams zur Verfolgung reichlich säkularer Interessen pervertieren. Ich verwendete den Begriff nicht weil ich die christliche Lehre als die Ursache dieses Wahnsinns sehe sondern weil ich diese Personen (und @42 ich weiß das ich pauschalisierte, nicht alle Amerikaner heißen diese Dinge gut) mit den "Fundamentalisten" anderer Religionen (z.B. der vielerorts zur Wurzel alles Bösen erkorenen islamischen Version derselben) gleichsetzen wollte. Die Beweggründe und Motivationen sind die selben nur das Etikett das draufklebt ist ein anderes.
@45: Davon ist auszugehen. Vermutlich wird er zu 25 Jahren Knast plus Sicherheitsverwahrung verurteilt, da man nach reichlich fundierten Ermittlungen (Google, Onlinedurchsuchung, suggestiver Befragung von minderjährigen Zeugen: "Er hat doch gesagt das er Dich mag oder?") und Konsultation der Vorratsdatenspeicherung, die aufzeigte das er regelmäßig mit unter 18 jährigen Anschlußinhabern telefonierte, zu dem Schluß kommt das es sich bei dem Mann um einen gemeingefährlichen Triebtäter handelt und (um die Worte Herrn Schäubles zu benutzen) "es nur eine Frage des WANNS und nicht des OB ist" bis er sich an einem Jugendlichen vergeht… wer Übertreibungen findet darf sie behalten… aber dieser Regierung traue ich mittlerweile ALLES zu.
Niemand meint:
(11.12.2007 um 22:59) Antworten
Hab ich was verpasst oder bin ich der erste, der es für nötig hält -denunsallenbekannten- wieder mal ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken? Falls unerwünscht unterlasse ich das in Zukunft, dachte nur es könnte auch für die anderen Leser des lawblog interessant sein:
na mal sehen was da wirklich noch kommt, oder ob man abwartet bis sich der öffentliche Protest gelegt hat. Normalerweiße unterstelle ich so was den Demokraten nicht, aber dass was diese in letzter Zeit abziehen…
Und wie gesagt: Nicht mal 24 h nach dem der Bericht der EU-Kommission erschienen ist, wofür die letzte Beratung zum zweiten mal verschoben wurde, habe ich erfahren das Union und SPD verkündet haben das es keinen Änderungsbedarf am Gesetzentwurf gebe.
Immerhin kann sich der Amerikaner selbst beim Verlust vieler Grundrechte noch am Internet ergötzen. Denn die Redefreiheit und das Recht auf Anonymität, denen die USA ihre Existenz verdanken, dürften Bush und Konsorten überleben. Der Deutsche muss hingegen damit rechnen, dass das Internet abgeschaltet wird, weil einzelne Zensurkammern, wie in Hamburg, die Rede- und Informationsfreiheit für Internetteilnehmer zu gefährlich machen und Kläger pauschal das Abklemmen ganzer Sparten beantragen
Benares meint:
(13.12.2007 um 17:53) Antworten
Man muss den Amerikanern immerhin zuerkennen, dass bei ihnen ein Urteil des Obersten Gerichtshofs fiktionale Texte von dem…eigenwilligen Sexualstrafrecht ausnimmt – so zumindest mein Kenntnisstand.
In Deutschland hingegen frage ich mich, was nach einem solchen Beschluss wohl aus "Das Parfüm" würde, aus "Lolita" oder aus all den Zeichnungen mit kleinen, nackten Engelchen, die man nicht selten in alten (Blder-)Büchern findet.
Oder hab ich hier eine Wissenslücke?
Schön auch, wie man versucht das Strafrecht genau entgegen der gesellschaftlichen Realität(laszive Musikvideos, immer frühere sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen und eine frühere, biologische Geschlechtsreife) weiterzuentwickeln.
Ob sie gesetzliche regeln können, dass der Mond aus Käse besteht?
h.c. meint:
(13.12.2007 um 18:09) Antworten
Ja – fiktionale Darstellungen sind in den USA nicht strafbar sondern fallen unter die Kunstfreiheit. So gesehen sind unsere Bestimmungen sogar noch schärfer als die us-amerikanischen. Ich habe Herrn S. Kauder mal ein paar Fragen gestellt:
Sehr geehrter Herr Kauder!
Anbei einige Fragen zur Sexualstrafrechtsreform, die zunächst am 13.12.07 in die abschließende Beratung gehen sollte:
1. Unterstützen Sie die Intention des dahinter stehenden EU-Rahmenbeschlusses, dass Kinder und Jugendliche, beispielsweise 5- und 17 1/2jährige, gleich zu behandeln seien, und wenn ja, in welchen Bereichen?
2. Ist Ihnen bekannt, dass der Rahmenbeschluss nach einheiliger Meinung von EU-Rechtsexperten nicht umgesetzt werden muss, da die EU hier ihre Kompetenzen deutlich überschritten hat?
3. Ist Ihnen der §180 Abs. 2 StGB bekannt, der zusammenfassend aussagt dass es strafbar ist, wenn Personen andere Personen unter 18 Jahren zur Prostitution bestimmen? Warum ist hier – neben den zusätzlichen vorhandenen Strafbestimmungen – ein weiterer Handlungsbedarf gegeben?
4. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird u.a. von einem Machtgefälle aufgrund des Altersunterschiedes gesprochen. Dennoch kann der deklarierte Täter deutlich jünger als das deklarierte Opfer sein – wie passt das zusammen? Warum wurde in der Gesetzgebung kein Mindestalter für den Täter beibehalten, wie dies von der FDP gefordert wurde?
5. Trotz Kritik der Sachverständigen und der FDP-Bundestagsfraktion wurde weiterhin an einem schwammigen Begriff der „Gegenleistung“ festgehalten, so dass sogar ein Liebesempfinden als Gegenleistung gelten würde. Warum ist die Bundesregierung nicht auf die o.g. Kritik eingegangen und hat den Gegenleistungsbegriff auf geldliche und gleichgestellte Gegenleistungen beschränkt, wenn es sich nur um die Bekämpfung der Jugendprostitution handeln soll?
6. Die Union fordert zumindest teilweise die Änderung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12 Jahren. Soll dies dann auch auf das Sexualstrafrecht ausgeweitet werden, so dass es möglich wäre das rechtlich 17jährige durch 12jährige missbraucht werden, obwohl gleichzeitig keine sexuelle Nötigung / Vergewaltigung vorliegt?
7. Nach der Expertenanhörung wurde der „Kompromiss“ in den Gesetzentwurf aufgenommen, dass Jugendliche (<18) zwar uU jugendpornographische Schriften besitzen dürfen. Gleichzeitig ist die Herstellung wie auch die Weitergabe aber verboten, so dass es faktisch doch zu einem kompletten Verbot kommt. Finden Sie diese Regelung nicht realitätsfremd?
8. Durch die Gleichstellung erotischer, nicht-pornographischer und selbst gemachter Bilder von 17jährigen mit den Bildern von Vergewaltigungen von Kleinkindern sehen viele Fachpersonen nicht nur die Gefahr, nicht-kriminalisierungswürdige Darstellungen zu kriminalisieren, sondern dass durch die Verzerrung und Ausweitung des Gesamtbegriffes der Kampf gegen echte Kinderpornographie erschwert wird. Können Sie diese Befürchtungen entkräften?
9. Heutzutage ist es unter der jungen Bevölkerung gängige Praxis, mittels des Internets sexuelle Handlungen durchzuführen. Durch die Bestimmungen zur Kinderpornographie wird es hier zu einer Kriminalisierung kommen, die deutlich über das Maß der Kriminalisierung außerhalb des Internets hinausgeht. Hintergrund ist das bis dato diese Art sexueller Handlungen als zwischenmenschliche Beziehungen und damit bei Personen ab 14 Jahren nicht als pornographisch deklariert wurde. Beim sog. „Webcam-Sex“ kommt es allerdings zu einer eindeutig sexuell aufreizenden Haltung, womit die Straftatbestimmung zum neuen Kinderpornographie-Begriff auch bezogen auf Jugendliche zwischen 14 und unter 18 J. erfüllt ist. Sprich kommt es hier einzig allein deshalb zu einer Kriminalisierung, weil das Medium Internet Verwendung findet. Inwiefern halten Sie diese Absurdität, welche auch in der Sachverständigenanhörung kurze Erwähnung fand, für gerechtfertigt?
10. Die EU-Kommission erwägt inzwischen – noch weit bevor alle Staaten das Gesetzgebungsverfahren beendet haben – schon weitere Verschärfungen. Sehen Sie und die Unions-Fraktion weiteren Handlungsbedarf, und wenn ja, in welcher Art?
11. Nach dem die Regierungskoalition nicht auf die Kritik der Sachverständigen und der FDP-Fraktion eingegangen war berichtete u.a. der Spiegel über die Gesetzesinitiative. Erst durch diesen Protest sahen verschiedene Unionspolitiker Änderungsbedarf. Ist es bei der Union gängige Praxis, Kritik der Sachverständigen zu ignorieren und dann erst nach einem öffentlichen Protest zu reagieren? Oder gab es in der Zwischenzeit weitere Erkenntnisse, die zuvor nicht vorlagen, die zu einem Änderungsbedarf geführt haben?
12. In der Sachverständigenanhörung hat ein Staatsanwalt angesprochen, dass durch die schwierige Altersbestimmung auf Bildern pp. eine Ausweitung der Strafvorschrift auf bis Personen unter 18 Jahren getätigt werden müsse. Dies legt den Verdacht nahe, das der angehörte Staatsanwalt der Meinung ist, er und seine Amtskollegen würden schon wissen was „gute“ und was „schlechte“ Pornographie sei und dementsprechend dann entscheiden. Durch diese Quasi-Übertragung der Legislativbefugnisse auf die Staatsanwälte und Richter wird es nicht zu gerechten Strafverfahren kommen, sondern der Bürger wird sich in einem ständigen „Glücksspiel“ befinden und hoffen, dass er an einen nicht zu prüden Richter gelangt. Wie der Sachverständige Dr. Graupner äußerte könnte man mit der gleichen Logik auch „Sex ist verboten“ in das StGB schreiben und dann weiteres den Staatsanwälten und Richtern überlassen. Wie steht die Unionsfraktion zu diesen Überlegungen des angehörten Staatsanwalts?
13. Hintergrund für die unterschiedslose Behandlung jeglicher Altersstufen unter 18 J. im Rahmenbeschluss ist, dass die Staaten in der EU völlig unterschiedliche Grenzen bzgl. des absoluten Mündigkeitsalters haben. Dieses liegt in Deutschland bei 14 J., beispielsweise in Spanien bei 13 J. und in Irland bei 17 J.. Gleichzeitig kann man feststellen, dass sich der durchschnittliche EU-Bürger in seiner Entwicklung nicht unterscheidet. Dies legt nahe, dass das Mündigkeitsalter eu-weit angeglichen werden sollte. Wie sieht dies die Unionsfraktion, und auf welches Alter sollte man sich diesbezüglich einigen?
Für eine zeitnahe und gezielte Beantwortung der Fragepunkte wäre ich dankbar, bedanke mich vorab für Ihre Mühen und verbleibe bis dahin,
Mit freundlichen Grüßen
Christian Unger
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Zu Link Nr. 1.
Ich frage mich, wann die Hexenverbrennungen hier wieder in Mode kommen … Wo leben solche Menschen, die solchen Schwachsinn in Gesetzesform bringen? Sind die Taliban inzwischen auch in der dt. Bundesregierung vertreten?
Zu Link eins könnte Herr Vetter mal seine der Dinge schreiben.
In der differenzierteren Berichterstattung der Sueddeutschen klingt das alles noch viel verwirrender:
sueddeutsche.de/,tt4m1/pa...orama/artikel/874/147528/
…seine Sicht der Dinge…
http://www.heise.de/newsticker/meldung/100357
Hurra, das (digitale) DIN A4 soll jetzt im Grundgesetz festgeschrieben werden. Früher hatte ich das Gefühl, die Frau Ministerin ist eine eher… durchschnittliche Juristin (das soll jetzt keine Beleidigung für unsere hiesigen Juristen sein, Ihr seid alle überdurchschnittlich!) und hat etwas seltsame Vorstellungen. Diese Aussagen… verbessern nicht unbedingt den Eindruck.
Der Gesetzesentwurf ist von allen Praktikern und in der Anhörung im Rechtsausschuss einhellig abgelehnt worden. Gleichwohl wird er anscheinend durchgewunken. Zur Zeit erlebt man das vollständige Versagen der Legislative, die sich trefflich mit Mindestlohn oder Managergehältern beschäftigen kann, aber nicht in der Lage ist, einfachste Sachverhalte sinnvoll zu regeln.
@ 4:
Ebenfalls so ein Highlight. Im Grundgesetz … Unfassbar. Per verwaltungsanweisung (Onlinedurchsuchung) Grundrechte aushebeln. Dann passt es ja dass man umgekehrt Kram den man per Verwaltungsanweisung regeln könnte auch in die Verfassung schreiben muss. Ich find das alles nicht mehr witzig.
"Knast für Dr. Sommer"
Liebe Leute – wie lange warne ich schon vor diesen obskuren Ideen? Ich glaube auch im Lawblog habe ich mind. ein dutzend mal darauf hingewiesen!
Meine FDP-Kollegen im Bundestag haben alles versucht, um den Gesetzentwurf zu verhindern. Wir haben zunächst im Rechtsausschuss eine Expertenanhörung durchgesetzt, haben später erneut eine Aussetzung durchgesetzt. Und zwar um einen Bericht der EU-Kommission abzuwarten, der – freundlich gesagt – relativ unbrauchbar war. Mittags kam dieser Bericht an, am nächsten Morgen habe ich einen Anruf aus Berlin erhalten: "Union und SPD wollen nicht mit sich reden lassen!" Die Experen konnten reden, wir konnten reden – alles ist verpufft!
Das jetzt der Spiegel auch mal darauf kommt, obwohl der Rahmenbeschluß schon über 6 Jahre vorhanden ist, der Gesetzentwurf auch schon Ewigkeiten vorliegt und die Expertenanhörung auch schon lange lange vorbei kommt ist zumindest insofern erfreulich, als dass es überhaupt mal in die Medien kam. Besser spät als nie könnte man meinen.
Und an die Kollegin Lambrecht (SPD) sei mal die Frage gerichtet: Wenn es hier doch um Prostitution gehen würde, warum
A) werden erotische, nicht pornographische und selbstgemachte Fotos von 17 1/2jährigen mit Fotos von Vergewaltigungen von Kleinkindern gleichgesetzt und
B) warum ist die Bundesregierung nicht auf die Kritik der Sachverständigen und der FDP-Fraktion eingegangen, das die Bestimmungen zu den "Gegenleistungen" eben keine geldlichen oder sachlichen Gegenleistungen umfassen, sondern ein obskuren, allgemeingültigen Begriff, der selbst Liebe als Gegenleistung klassifiziert und
C) Oder darf ich mir es so vorstellen, dass die Bundesregierung die obskuren Ideen der angehörten Staatsanwälte unterstützt, dass diese schon selber entscheiden was gute und was schlechte Pornographie sei (wurde in der Expertenanhörung so geäußert!) und sich damit Legislativbefugnisse aneignen wollen?
Mein Alternativantrag, der natürlich noch detailgerecht ausgearbeitet werden müsste, der dafür aber wirklich einen Schutz bedeuten würde hier in der Zusammenfassung:
a) Eine Harmonisierung des Sexualstrafrechtes auf EU-Ebene
b) die Bestrafung der kommerziellen Produktion und des kommerziellen Vertrieb jugendpornographischer Schriften
c) die Bestrafung der Weitergabe jugendpornographischer Schriften ohne Zustimmung bzw. trotz Ablehnung des entsprechenden Jugendlichen
d) die Pflicht zur Begutachtung von Verdächtigen im Sexualdeliktsbereich
e) die intensivierte Schaffung und Realisierung von Stellen und Möglichkeiten für Sexual- und/oder Soziotherapien im Strafvollzug
f) die Rückbesinnung zu stärkeren Resozialisierungsmaßnahmen im Strafvollzug
g) Realisierung gesundheitspolitischer Kriminalprävention für Tatgefährdete über Änderungen des ICD-10 – GM / SGB V, insbesondere die Aufnahme von F65.2 bis F65.9, F66.0-F66.9 in die Gruppen der behandlungswürdigen Krankheiten, auch wenn diese im Grunde nicht behandlungswürdig erscheinen, eine Behandlung einer Kriminalprävention aber dienlich ist.
h) Die verstärkte Fachausbildung von Beamten der Strafverfolgungsbehörden, u.a. in Bezug auf Sekundärviktimisierung
i) Die Stärkung der Opferrechte, insbesondere die Schließung von Lücken im Opferentschädigungsgesetz in Bezug auf Beratung, Betreuung und Therapie von Opfern.
j) Die Beschleunigung der Strafverfolgung unter Beachtung aller Interessen
k) Die verstärkte Beratung von Opferangehörigen zur Eindämmung der Sekundärviktimisierungsgefahr
Die abschließende Beratung und Abstimmung findet übrigens am 13.12.07 statt.
Wer sich dafür interessiert findet den Gesetzesentwurf hier:
bmj.bund.de/files/-/1308/...%20Kinderpornographie.pdf
Ich denke, das sollte man etwas Transparenter halten.
An die Jungs und Mädels von der FDP im Bundestag: So dolle kann das ja nicht sein mit der Öffentlichkeitsarbeit. An mir lief es total vorbei und ich versuche alles zum Thema zu lesen, erst der Spiegel Artikel weckte heute morgen mein Interesse und ich habe mühselig den Gesetzesentwurf rausgesucht.
Ich find es ja Klasse, dass hier im Lawblog geschrieben wird, aber vielleicht sollten die Bundestagsabgeordneten den Mut haben, den ein oder anderen Blogger zusätzlich auf solche Themen hinzuweisen. Ein paar Abgeordnete haben inzwischen den Mut, z.B. mich anzuhauen wenn was interessantes bei denen vorbeiläuft – sind aber erst 2 und keiner von der FDP. Vielleicht würde die Legislative wieder aktiver aufleben, wenn ein paar Abgeordnete mehr anfangen, mal "von oben nach unten" Informationen zu schieben und sich Hilfe direkt an der Basis zu holen, fernab von Parteigeplänkel. Dieses hinterher aufheulen aber bringt keinem mehr was.
@8 (Jens Ferner),
ich bekomme ständig Infos aus meiner Fraktion, und ich habe den Gesetzentwurf schon desöfteren nicht nur hier erwähnt. U.a. habe ich dies auch in meinem damaligem Blog geäußert, habe es in verschiedenen Foren angesprochen etc. pp.
Wir (gut, ich damals nicht, ich war da 10 ;) ) haben uns 1994 sehr bemüht eine flexibele Lösung in Bezug auf Jugendliche zu finden. Das haben wir geschafft, von einigen wenigen Regelungslücken die ich angesprochen hatte abgesehen. Diese wurde damals übrigens nicht nur mit den Stimmen von FDP und CDU eingeführt, sondern auch der damals oppositionellen SPD.
Warum man nun eine umfassende Kriminalisierung vornimmt können die Damen und Herren Kollegen nicht erklären.
Verfassungsbeschwerde?
@9(h.c.):
"Warum man nun eine umfassende Kriminalisierung vornimmt können die Damen und Herren Kollegen nicht erklären"
Nun, anscheinend gilt es in den kommenden Jahren eine gewisse Quote einzuhalten. Wenn es schon nicht so viele Kriminelle gibt wie es sich Wahnsinnige wie unser GröIMaZ wünschen muss man diese halt künstlich erzeugen indem man die Definitionsgrenzen verschiebt. Sicherlich wird auch hier bald laut über den Neubau von Internierungslagern (wie in den USA) nachgedacht.
@10 (Ein Bayer),
halte ich nicht für Gewinnversprechend. EGMR schon eher. Wobei Deutschland aus eu-rechtlicher Sicht m.E. gar nicht zur Umsetzung verpflichtet ist.
@11 (flx),
Na ja, die Kinderpornographiebestimmungen, die jetzt umgesetzt werden sollen, stammen im 1:1 aus dem US-Recht und davor wird übrigens auch durch das Auswärtige Amt gewarnt. Da wäre es doch nur konsequent wenn man sich weiter angleicht…
@9: Ich glaube das kam nicht ganz an. Meine Anregung war, dass Abgeordnete sich direkt ein paar Blogs raussuchen, diese hin und wieder lesen und den Leuten, die dort schreiben, auch mal Infos zustecken. Ich denke das wäre ein Gewinn für alle, auch wenn die Abgeordneten sich umgewöhnen müssten, da sie eben nicht mit der Erwartung durch die Welt laufen man meldet sich bei Ihnen, sondern sich selbst an (für sie unbekannte) wenden um Infos zu geben und auch Infos zurück zu erhalten.
@13 (Jens Ferner),
ich werde es bei Gelegenheit mal ansprechen.
Ich weiß aber, dass einige unserer Abgeordneten regelmäßig im FDP-Forum lesen.
wg. dem Petting-Paragraphen
1.) wir haben die Merkbefreiten selbst gewählt, die diesen Schwachsinn beschliessen wollen.
(Auswahlverschulden würde dass RA Vetter wohl nennen)
2.) nein, wir sind nicht Politikverdrossen, wir sind POLITIKERverdrossen.
3.) Petting-Paragraph ist viel zu sehr verharmlosend, für das, was da unseren Kindern angetan werden sollte.
4.) ob die FDP im FDP-Vorum liest ist irrelevant.
Relevant ist, dass die Abgeordeten in einer grossen Koalition wohl das Denken abschalten. Sonst würde so ein Schwachsinn wohl nicht dieses Stadium erreichen.
5.) @8 (Jens) danke für den Link, aber der Text ist für mich nahezu unverständlich, weil die Änderungen von Halbsätzen und Wörtern, wenn sie aus dem Kontext gerissen sind, leider nicht mehr erkenntnisfördernd sind.
Nachdem Juristen (und ich) sonst so auf Redlines stehen, wundert mich der Verzicht darauf ausgerechnet hier schon sehr.
is doch ok das gesetz. bin ich jetzt auch merkbefreit ? warscheinlich!
@15 punkt 2 stimmt hargenau
und das fdp-forum erinnert mich an den berühmten sack reis der da fällt oder auch nicht.
@16 wenn Du findest das ein 18-Jähriger, der mit einer 17,5 Jähriger einvernehmlich Sex hat bestraft gehört, JA DANN BIST DU MERKBEFREIT…
Gruß
Zack
@15 (PS)
"1.) wir haben die Merkbefreiten selbst gewählt, die diesen Schwachsinn beschliessen wollen."
Nein, ich habe bis dato nie etwas anderes als FDP gewählt!
"4.) ob die FDP im FDP-Vorum liest ist irrelevant.
Relevant ist, dass die Abgeordeten in einer grossen Koalition wohl das Denken abschalten. Sonst würde so ein Schwachsinn wohl nicht dieses Stadium erreichen."
Das hatte mit dem Thema nix zu tun, ich frage mich warum Sie das trotzdem erwähnen…
@7 (h.c.) "d) die Pflicht zur Begutachtung von Verdächtigen im Sexualdeliktsbereich"
Was meinst du damit?
Und: Mit "g)" meinst du aber keine Zwangstherapie, oder?
Gruß,
Kristine
Bei Interesse können hier die Stellungnahmen der Sachverständigen studiert werden: bundestag.de/ausschuesse/...Stellungnahmen/index.html
@19 (Kristine),
"“d) die Pflicht zur Begutachtung von Verdächtigen im Sexualdeliktsbereich”
Was meinst du damit?"
um ideal auf den Täter einzugehen muss ein Gutachten erstellt werden. Dort kann dann gesagt werden: Ambulante Therapie ist das beste oder der Typ muss dringend hinter Gittern und dort mind. 10 Jahre therapiert werden (um mal zwei Extremfälle zu nennen). Solche Begutachtungen können zwar gemacht werden, wird aber eher selten betrieben.
Dies pauschal fest zu setzen ist allerdings in meiner Partei nicht ganz unumstritten.
"Und: Mit “g)” meinst du aber keine Zwangstherapie, oder?"
Nein. Das ganze klingt etwas verwirrend, wenn ich es erklären wollte würde ich ganz einfach sagen: Damit ermöglicht man jedem entsprechend ausgebildetem, dass zu machen was die Charite derzeit macht ("Kein Täter werden").
Zwar hat die Bundesregierung erst Fördermittel über 750.000 € in den Etat des BMJ gesteckt, um das Charite-Projekt cdie folgenden 3 Jahre am Laufen zu halten, schaut man sich aber die dortige Bewerberzahl gegenüber der Platzzahl an wird man feststellen, das es mind. noch 3 solcher Projekte geben muss um alle abzudecken. Und: Erstens liegt Berlin teilweise 500 KM und mehr von einem Interessiertem weg, womit es schon rein zeitlich extrem schwierig wäre das zu organisieren, zweitens haben viele Angst dass sich sonstwer in ein solches Großprojekt einschleichen könnte. Sprich liegt die reale Interessentenanzahl wohl noch deutlich über dem Maß, wie viele Bewerber es an der Charite gegeben hat.
Drittens ist die Form des Charite-Projektes nicht für jeden geeignet, bei manchem passt eine freud'sche Behandlungsmethode besser.
Das ICD-10-GM ist das Diagnosemittel in Deutschland, im SGB V ist alles sonstige geregelt.
Mit dem Eilzug zurück in die 60'er Jahre, wen kümmert's? Wer es in den Bundestag geschafft hat, hat seine Jugend wohl hinter sich und braucht sich um das Thema keine Gedanken mehr zu machen.
> In der differenzierteren Berichterstattung
> der Sueddeutschen klingt das alles noch
> viel verwirrender
Die Süddeutsche steht hier stellvertretend für die Qualitätsmängel der traditionellen Medien: Es wird einfach nachgedruckt, was die verschiedenen Seiten von sich geben.
Aber selber nicht recherchiert um festzustellen, wer nun eigentlich lügt.
In einem guten Blog dagegen findet sich auch eine Darstellung und Verlinkung der Quellen und jeder kann selber feststellen, daß Zypries hier – vorsichtig formuliert – falsche Aussagen macht.
bissige-liberale.com/2007...ugendliche/#comment-25952
Zu: Geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts.
Manchmal kommt einem schon das Gefühl, das heutzutage Jugendliche in Ketten gelegt werden sollen.
- Ja nichts machen was auch nur nach Agressivität riecht
- Bloss kein Sex
- keine Musik tauschen, auch nicht von den eigenen gekauften CDs
Genau also das was verbohrte alte Menschen möchten das die Jugend nicht tun soll.
Das Scharfe an der Sache ist ja, das der Fall Marco (der schwerwiegenderer Dinge beschuldigt wird) offensichtlich niemanden zum Nachdenken bringt.
Aber es gibt ja ein schönes altes Herrschaftsprinzip: setze jeden ins Unrecht so das er immer ein schlechtes Gewissen hat.
BTW: was ist eigentlich mit der Strafbarkeit von Pornofotos von Frauen/Männern die wie unter 18 aussehen aber es nicht sind ? Ist das auch mit im Korb ?
Achja, ich war 18, meine Freundin 17. Dann hab ich mich von ihr getrennt. Wenn sie gekonnt hätte, hätte sie mich geköpft.
Bald kann man/frau.
Was mich an der Zypries immer wieder entsetzt, ist die Gnadenlosigkeit mit der sie mißbrauchbare Gesetze durchbringt oder auch sinnvolles verhindert (unabhängiger Vaterschaftstest). Dabei weiß sie was sie tut.
Z.B. war ich bei einem Vortrag von ihr wo sie klar gesagt hat, das man mit Vorratsdatenspeicherung nur Dumme fängt.
Was die macht ist Absicht.
@24: TheDoctor: Wie kommen Sie auf die Idee, dass davon nur Jugendliche betroffen wären? Laut der Vorlage machen Sie sich auch dann schon des Besitzes von Kinderpornografie schuldig, wenn Sie ein explizites Nacktfoto Ihrer damals 19jährigen Freundin besitzen, das den Anschein erweckt, die Dame wäre nicht älter als 17 Jahre alt.
Wird dann dieses vielleicht schon 20 Jahre alte Foto bei Ihnen gefunden, sind sie dann ein Sexualverbrecher mit allen allen Konsequenzen, inkl. DNA Entnahme usw.
Bald – nach den Willen so einiger – dann wohl gerne auch mit öffentlich zugänglicher Datenbank über die Namen und Adressen dieser "Monster", damit – wie die Tage in Kalifornieren geschehen (http://www.heise.de/newsticker/meldung/100354) – der Volkszorn sich unmittelbar Luft machen kann.
@24 (TheDoctor): "was ist eigentlich mit der Strafbarkeit von Pornofotos von Frauen/Männern die wie unter 18 aussehen aber es nicht sind ? Ist das auch mit im Korb ?"
In dem EU-Beschluß ist es drin. Also: In Zukunft darauf achten, daß die Menschen auf den Photos graue Haare haben.
@21 (h.c.): Danke!
Gruß,
Kristine
Zu Dortmunder Betriebsrat:
Wenn man sich den Screenshot des Gästebuchs der Sado-Maso-Wohnung anschaut kann man eigentlich nur feststellen, dass dort ein wirklich furchtbares Verbrechen verübt wurde, nämlich an der Deutschen Sprache! ;-)
(Mal so zur Auflockerung.)
Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie das zukünftig ausschauen könnte, wenn solche Gesetzte bösartig von den Jugendlichen selber Mißbraucht werden könnte. Also nach dem Motto: Man hat erst einvernehmlich Kontakt und am nächsten Tag wird etwas anderes behauptet und angezeigt. Was dann? Ich denke da gerad an den Fall "Marco". Wer weiß schon was wirklich gelaufen ist. Ist er der arme Junge? Hat die Tochter der Mutter vielleicht gestanden und diese übt den Druck aus? Das problematische ist doch wohl, daß es für sowas keine Zeugen gibt und man hinterher etwas anderes behaupten könnte. Denn spuren lassen sich ja meist im nachhinein noch irgendwelche finden.
@25, the doctor:
> Was mich an der Zypries immer wieder
> entsetzt, ist die Gnadenlosigkeit mit
> der sie mißbrauchbare Gesetze durchbringt
> oder auch sinnvolles verhindert
Richtig.
Eigentlich habe ich von Ihr bisher nur richtig negative Punkte mitbekommen, sie ist für mich (sogar noch vor Schäuble!) die Minusfigur dieses Kabinetts.
Den Artikel las ich gestern schon auf SPON und habe mir echt an den Kopf gegriffen. Denkt Zypries werter Kollege Schäuble darüber nach wie man die Privatsphäre der Deutschen durchlöchern und durchsieben kann hat sie nichts besseres zu tun noch ein Stück tiefer in die INTIMsphäre vorzudringen und das nicht nur mit "Ermittlungsbefugnissen" sondern sie meint auch noch den Menschen hineinreden zu müssen.
Ihr reicht es nicht, wie schon mit Bravour erledigt. unsere Schulhöfe im Namen der MIFI Lobby zu kriminalisieren (ihre anfänglichen Bemühungen um die Bagatellklausel sind irrelevant da sie wie vorrausberechnet einknickte, und das ganze in meiner Ansicht nur Show war um vorzutäuschen das sie ja garnich so böse is und leider leider nur dem Druck nachgeben mußte).
Nein nun gedenkt Sie auch noch diese Kriminalisierung auf die Spitze zu treiben indem sie Jugendliche auf ihrer Entdeckungsreise in die Sexualität in ein juristisches Minenfeld schubst. Ein junger Mensch will diese Dinge entdecken, ohne vorher umfassende Rechtsberatung einholen zu müssen. Soetwas ist weder zumutbar noch verhältnismäßig noch sonstirgendwas. Es ist schlichtweg ein Skandal.
- Informationelle Selbstbestimmung Ade..
- Fernmelde und Postgeheimnis… war einmal
- Unverletzlichkeit der Wohnung… wie schön war das damals…
- und nun noch Leb wohl sexuelle Selbstbestimmung
was kommt als nächstes? Künstlerische Freiheit? Die Vorschriften über "entartete Kunst" hat sie sich vermutlich schon mal vorsorglich aus der Bibliothek geholt. Wir wissen ja ein Hinweis auf terroristische Aktivitäten ist ein BIBLIOTHEKSAUSWEIS…
Und alles was als dummdreiste Rechtfertigung dieser Machwerke unserer Legislative kommt ist "Wir müssen EU Recht umsetzen."
Wenn Dinge die sich aus dem EU Vertrag ergeben mit elementaren Grundrechten und anderen Rechtsgütern von Verfassungsrang kollidieren hat der VERTRAG zu weichen und nicht das Grundgesetz! Wir sind noch immer ein souveräner Staat der zuallererst an seine Verfassung gebunden sein muß um politische Willkür zu verhindern.
@26 : Diese moderne Form mittealterlicher Methoden (Ächtung, Pranger, Schandgeige) ist genau das worauf wir hinsteuern. Das hat aber weder mit Rechtsstaat noch mit freiheitlich demokratischer Grundordnung zu tun. Und nur weil die Amerikaner in ihrer christlich fundamentatlistischen Verblendung meinen solch eine Gesetzgebung tolerieren zu müssen heißt das nicht das Europa hinterherlaufen muß.
Wir haben sie gewählt? Nein hab ich nicht! Und aufgrund einer Wahlbeteiligung von knappen 30% von einer demokratischen Legitimierung zu sprechen ist blanker Hohn, käme die werte CDU dann gerade mal auf lächerliche 12%?!
Was sind die Alternativen? Kaum vorhanden da das etablierte Pack wirkliche Alternativen mit allen Mitteln zu verhindern sucht. Was bleibt?
Vielleicht dem Beispiel unseres hochgeschätzten Herrn Verteidigungsministers folgen? Denn seinen Gedankengängen zufolge ist es per "übergesetzlichem Notstand" durchaus verantwortbar ein paar Politiker zu opfern (analog zur Besatzung eines gekaperten Passagierflugzeugs) als die unzähligen (Justiz)opfer die einer Machtclique die sich "Volksvertreter" nennt, zu verdanken wären, in Kauf zu nehmen.
Nein dies ist keine Aufforderung zu "Straftaten", da zumindest die 3. Staatsgewalt (die Judikative – aka BVerfG) noch halbwegs zu funktionieren scheint (und derartiges ja auch dem Minister absprach) und somit die "anderen Wege" deren Ausschöpfung Art 20 – 4 vorschreibt, noch nicht ausgeschöpft sind. Wenn wir erstmal soweit sind… ist eh alles zu spät. 2009 hat das Volk (vielleicht zum letzten Mal) die Gelegenheit diesem Spuk ein Ende zu machen. TUN WIRS!
@31, banane:
> Denkt Zypries werter Kollege Schäuble
> darüber nach wie man die Privatsphäre der
> Deutschen durchlöchern und durchsieben kann
> hat sie nichts besseres zu tun noch ein
> Stück tiefer in die INTIMsphäre
> vorzudringen
Das paßt eigentlich gut zusammen:
Wenn Zypries dafür sorgt, daß in der Intimsphäre ohnehin nur noch Verbotenes passieren kann, ist der Zugriff von Schäuble ja problemlos …
Eigentlich warte ich dann nur noch auf die Verfassungsbeschwerde der zwanzigjährigen (sieht aber jünger aus) Pornodarstellerin, für die dieses Gesetz dann ja ein Berufsverbot darstellt. Schutzzweck der Norm? Öhm … mal überlegen …
Die dritte Lesung des Gesetzentwurfes zum Sexualstrafrecht wurde abgesagt, es gibt laut Unionsfraktion "noch Beratungsbedarf"…
Bezeichnend, dass dies erst nach den Presseberichten geschieht, und nicht nach den Stellungnahmen der Sachverständigen.
Sind beide Vorhaben abgesagt worden, also auch die Reform des § 184 b StGB?
Davon ab – so richtig es in der Sache auch ist – bestätigt der Vorgang nur das Versagen von Parlament und Regierung. Man ist nicht mehr in der Lage, sinnvolle Gesetze zu erlassen, reagiert aber auf Zuruf der Medien sofort – und zwar populistisch.
@26 Neuling:
Naja, ist ja bei unschuldigsten Kinderfotos beim richtigen Staatsanwalt schon heute möglich.
@27 Kristine:
…hihi, kein Problem für mich.
@33 Sebastian
Ja, dachte ich mir auch schon…
…wie hieß nochmal das Mädel das den australischen Milliardär geheiratet hatte ? (10 Jahere her ?!?)
Und die Musikvideos von Alizee und das halbe Spätprogramm von Arte kommen auf den Index…
@31 banane:
Zypries vertritt öffentlich (z.B. in dem Vortrag in dem ich war) die Ansicht, das EU Vorgaben über deutschem Verfassungsrecht stehen.
Ich hatte gefragt was passiert wenn die Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht kassiert wird.
Antwort: Das ist nicht zuständig, also geht das nicht.
Sorry wenn ich hier etwas emotional werde und etwas flame.
Die treibenden Kräfte hinter den letztjährigen Verschärfungen im Sexualstrafrecht haben Name und Gesicht. Einer der Herren ist der Ex-Supermarktleiter [1] und bibelfeste Spät-Jurist Wolf. Bosbach.
Vielleicht sollte man in der öffentlichen Diskussion gerade ihn (oder seinen CSU-Kollegen und Mit-Rechts-Ausschüssler Norb. Geis) mit den subtilen Fragen nerven wie, "was ist Aufgabe des Strafrechts?" und "was heisst Beschränkung auf Rechtsgüterschutz?" "Und wer darf wieviel in die Unterhosen der Jugendlichen hineinregieren!
Schade, die schwulen Jugendlichen werde wohl in Zukunft auf die harmlosen Niklas-Comics (googeln Sie danach), die auf schwulen Jugend-Seiten wie Braveboy verlinkt sind, verzichten müssen. Die Comics gibt es derzeit übrigens (noch) legal bei Amazon zu bestellen. Künftig werden diese wohl als zu körperbetont der staatlichen Neu-Zensur zum Opfer fallen. (Welcher Verlag würde sich bei der geplanten neuen Gesetzeslage noch auf unsicheres Terrain begeben!) "Klar, Rechtsgüterschutz von sexuell ausgebeuteten Comicfiguren.. äh nein, es geht um die Induzierung von Nachfrage oder so… hatten wir da nicht noch ein paar andere Hilfsargumente? Achja, diese Hausaufgabe kommt von der UN-Konvention, sorry, außerhalb unserer Denkhoheit, Sie wissen schon, Völkerrecht und so.")
Auch die körperbetonten Self-Pics auf den schwulen Jugendhilfe-Seiten, wie dbna.de, werden dann endlich europaweit als KiPo geächtet und verboten sein. Gaychat ab 16 –das wird dann vielleicht nicht mehr sein!
Wie schon von anderen bemerkt wurde, zieht sich die "groß" koalitonäre Politik auf völkerrichtlich angeblich verbindliche Abkommen zurück, die auch D umzusetzen hätte. Dass diese UN-Beschlüsse klar Amerika-dominierte Sexualmoral in die Welt hinaustragen wissen die Leute halt weniger. Ein wahrer "Fortschritt" für unsere Gesellschaft, eine bessere Welt, wenn man mit dem Strafrecht neue Tätergruppen schafft und
noch mehr staatliche nachträgliche Übelzufügung.. ähh ich meine Moral-Erziehung im Kontext jugendlicher Sexualität ermöglicht.
Was die Befürworter ebenfalls unter den Tisch fallen lassen: Die Erfolgsaussichten von möglichen Verurteilungen dahingestellt –es darf immerhin erstmal ERMITTELT werden.
Vielleicht wird es dann laut Statistik viel mehr aktenkundige (jugendliche) Sexualstraftäter geben, die ermittelt wurden.
Das ist dann eine schöne selbst-induzierte Notwendigkeitsspirale – "Sie sehen doch, mehr Fälle, da sind Strafverschärfungen ja notwendig."
[1] Quelle: Abgeordneten-Homepage
Wie im Spiegel aktuell zu lesen ist, wurde die morgige Abstimmung vertagt. Jetzt ist es an der Zeit, seine Abgeordneten persönlich oder mittels abgeordnetenwatch auf die Problematik hinzuweisen.
Der Fraktionszwang entbindet nicht von der Pflicht, sein Gehirn zu benutzen. Ds muss man denen mal sagen.
Nachfolgend nochmal alle interessanten Links zu dem Thema:
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Fummeln verboten! – Artikel über das geplante Gesetz:
spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,522396,00.html
Kritisches Interview mit einem Mitglied des Sachverständigenrats:
spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,522679,00.html
Gesetzesvorlage beim Dt. Bundestag:
bmj.bund.de/files/-/1308/...%20Kinderpornographie.pdf
Die Stellungnamen der Sachverständigen:
bundestag.de/ausschuesse/...Stellungnahmen/index.html
Stellungname (lesenswert!) von Prof. Dr. Dr. Kristian Kühl:
bundestag.de/ausschuesse/..._Stellungnahmen/Kuehl.pdf
Abstimmung wurde vertagt:
spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,522763,00.html
spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,522763,00.html
Ist doch schon gestrichen… ;)
Aber nur im Moment
Tut mir leid wenn ich skeptisch bleibe:
"[...] sagte Joachim Stünker der dpa. Er begründete das mit der Klärung einer Detailfrage und wies Vorwürfe der Opposition, das Gesetz solle Jugendsex unter Strafe stellen, als abenteuerlich und unzutreffend zurück. <<>>" [1]
sic!
[1] Nachrichten-Ticker der Rhein-Zeitung auf rhein-zeitung.de
@31
"Und nur weil die Amerikaner in ihrer christlich fundamentatlistischen Verblendung …"
Ich verbitte mir das christlich. Das hat mit christlich nichts zu tun!
@42
Nur weil das Denken christlicher Fundamentalisten nichts mit Ihrem Verständinis vom Christentum zu tun hat ist der Zusatz christlich nicht fehl am Platz. Es handelt sich nunmal um fundamentale Christen über die sich Poster Nr. 31 empört (wenn auch etwas pauschalisiert).
Wenn ich mir erst "Knast für Dr. Sommer" und dann den Artikel über das Urteil hinsichtlich des Exhibitionisten durchlese – darf ich dann davon ausgehen, dass solche "Urteile" nach der Einführung des neuen Gesetzes nicht mehr moeglich sind?
Wer zwingt eigentlich die Bundesrepublik Deutschland dazu, sich völkerrechtlich Pflichten aufzuerlegen, die mit der eigenen Verfassung kollidieren? Man könnte ja fast den Eindruck gewinnen, niemand läse die Verträge vor Unterzeichnung und Ratifikation.
@43: Ich verstehe Ihren Einwand, da ich mich selbst als Christen bezeichne. Dennoch ist es leider nunmal Fakt das diese Leute die Lehren Christi zum Vorwand nehmen, ihre Interessen zu verfolgen ebenso wie es die islamischen Fundamentalisten mit dem Islam tun. Ich empfinde sogar den Begriff "Fundamentatlist" als falsch, da diese gemeingefährlichen Irrwege nicht auf christlichem/islamischen Fundament stehen, sondern lediglich fundamentale Lehren des Christentums/Islams zur Verfolgung reichlich säkularer Interessen pervertieren. Ich verwendete den Begriff nicht weil ich die christliche Lehre als die Ursache dieses Wahnsinns sehe sondern weil ich diese Personen (und @42 ich weiß das ich pauschalisierte, nicht alle Amerikaner heißen diese Dinge gut) mit den "Fundamentalisten" anderer Religionen (z.B. der vielerorts zur Wurzel alles Bösen erkorenen islamischen Version derselben) gleichsetzen wollte. Die Beweggründe und Motivationen sind die selben nur das Etikett das draufklebt ist ein anderes.
@45: Davon ist auszugehen. Vermutlich wird er zu 25 Jahren Knast plus Sicherheitsverwahrung verurteilt, da man nach reichlich fundierten Ermittlungen (Google, Onlinedurchsuchung, suggestiver Befragung von minderjährigen Zeugen: "Er hat doch gesagt das er Dich mag oder?") und Konsultation der Vorratsdatenspeicherung, die aufzeigte das er regelmäßig mit unter 18 jährigen Anschlußinhabern telefonierte, zu dem Schluß kommt das es sich bei dem Mann um einen gemeingefährlichen Triebtäter handelt und (um die Worte Herrn Schäubles zu benutzen) "es nur eine Frage des WANNS und nicht des OB ist" bis er sich an einem Jugendlichen vergeht… wer Übertreibungen findet darf sie behalten… aber dieser Regierung traue ich mittlerweile ALLES zu.
Hab ich was verpasst oder bin ich der erste, der es für nötig hält -denunsallenbekannten- wieder mal ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken? Falls unerwünscht unterlasse ich das in Zukunft, dachte nur es könnte auch für die anderen Leser des lawblog interessant sein:
gulli.com/news/gravenreut...t-schubert-an-2007-12-10/
@13 (Jens Ferner),
ist Ihnen das so genehm? : heise.de/newsticker/foren...53876&forum_id=128762
@33 (Sebastian),
Das moralische Ansinnen von EU-Bürokraten?!
@34 (Henning),
na mal sehen was da wirklich noch kommt, oder ob man abwartet bis sich der öffentliche Protest gelegt hat. Normalerweiße unterstelle ich so was den Demokraten nicht, aber dass was diese in letzter Zeit abziehen…
Und wie gesagt: Nicht mal 24 h nach dem der Bericht der EU-Kommission erschienen ist, wofür die letzte Beratung zum zweiten mal verschoben wurde, habe ich erfahren das Union und SPD verkündet haben das es keinen Änderungsbedarf am Gesetzentwurf gebe.
@39 (Marc),
die ersten unangenehmen Fragen habe ich an die Frau Lambrecht schon geschickt, nach ihrer Antwort werde ich eine zweite Fragerunde eröffnen: abgeordnetenwatch.de/chri...e_lambrecht-650-5906.html
Immerhin kann sich der Amerikaner selbst beim Verlust vieler Grundrechte noch am Internet ergötzen. Denn die Redefreiheit und das Recht auf Anonymität, denen die USA ihre Existenz verdanken, dürften Bush und Konsorten überleben. Der Deutsche muss hingegen damit rechnen, dass das Internet abgeschaltet wird, weil einzelne Zensurkammern, wie in Hamburg, die Rede- und Informationsfreiheit für Internetteilnehmer zu gefährlich machen und Kläger pauschal das Abklemmen ganzer Sparten beantragen
Man muss den Amerikanern immerhin zuerkennen, dass bei ihnen ein Urteil des Obersten Gerichtshofs fiktionale Texte von dem…eigenwilligen Sexualstrafrecht ausnimmt – so zumindest mein Kenntnisstand.
In Deutschland hingegen frage ich mich, was nach einem solchen Beschluss wohl aus "Das Parfüm" würde, aus "Lolita" oder aus all den Zeichnungen mit kleinen, nackten Engelchen, die man nicht selten in alten (Blder-)Büchern findet.
Oder hab ich hier eine Wissenslücke?
Schön auch, wie man versucht das Strafrecht genau entgegen der gesellschaftlichen Realität(laszive Musikvideos, immer frühere sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen und eine frühere, biologische Geschlechtsreife) weiterzuentwickeln.
Ob sie gesetzliche regeln können, dass der Mond aus Käse besteht?
Ja – fiktionale Darstellungen sind in den USA nicht strafbar sondern fallen unter die Kunstfreiheit. So gesehen sind unsere Bestimmungen sogar noch schärfer als die us-amerikanischen. Ich habe Herrn S. Kauder mal ein paar Fragen gestellt:
Sehr geehrter Herr Kauder!
Anbei einige Fragen zur Sexualstrafrechtsreform, die zunächst am 13.12.07 in die abschließende Beratung gehen sollte:
1. Unterstützen Sie die Intention des dahinter stehenden EU-Rahmenbeschlusses, dass Kinder und Jugendliche, beispielsweise 5- und 17 1/2jährige, gleich zu behandeln seien, und wenn ja, in welchen Bereichen?
2. Ist Ihnen bekannt, dass der Rahmenbeschluss nach einheiliger Meinung von EU-Rechtsexperten nicht umgesetzt werden muss, da die EU hier ihre Kompetenzen deutlich überschritten hat?
3. Ist Ihnen der §180 Abs. 2 StGB bekannt, der zusammenfassend aussagt dass es strafbar ist, wenn Personen andere Personen unter 18 Jahren zur Prostitution bestimmen? Warum ist hier – neben den zusätzlichen vorhandenen Strafbestimmungen – ein weiterer Handlungsbedarf gegeben?
4. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird u.a. von einem Machtgefälle aufgrund des Altersunterschiedes gesprochen. Dennoch kann der deklarierte Täter deutlich jünger als das deklarierte Opfer sein – wie passt das zusammen? Warum wurde in der Gesetzgebung kein Mindestalter für den Täter beibehalten, wie dies von der FDP gefordert wurde?
5. Trotz Kritik der Sachverständigen und der FDP-Bundestagsfraktion wurde weiterhin an einem schwammigen Begriff der „Gegenleistung“ festgehalten, so dass sogar ein Liebesempfinden als Gegenleistung gelten würde. Warum ist die Bundesregierung nicht auf die o.g. Kritik eingegangen und hat den Gegenleistungsbegriff auf geldliche und gleichgestellte Gegenleistungen beschränkt, wenn es sich nur um die Bekämpfung der Jugendprostitution handeln soll?
6. Die Union fordert zumindest teilweise die Änderung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12 Jahren. Soll dies dann auch auf das Sexualstrafrecht ausgeweitet werden, so dass es möglich wäre das rechtlich 17jährige durch 12jährige missbraucht werden, obwohl gleichzeitig keine sexuelle Nötigung / Vergewaltigung vorliegt?
7. Nach der Expertenanhörung wurde der „Kompromiss“ in den Gesetzentwurf aufgenommen, dass Jugendliche (<18) zwar uU jugendpornographische Schriften besitzen dürfen. Gleichzeitig ist die Herstellung wie auch die Weitergabe aber verboten, so dass es faktisch doch zu einem kompletten Verbot kommt. Finden Sie diese Regelung nicht realitätsfremd?
8. Durch die Gleichstellung erotischer, nicht-pornographischer und selbst gemachter Bilder von 17jährigen mit den Bildern von Vergewaltigungen von Kleinkindern sehen viele Fachpersonen nicht nur die Gefahr, nicht-kriminalisierungswürdige Darstellungen zu kriminalisieren, sondern dass durch die Verzerrung und Ausweitung des Gesamtbegriffes der Kampf gegen echte Kinderpornographie erschwert wird. Können Sie diese Befürchtungen entkräften?
9. Heutzutage ist es unter der jungen Bevölkerung gängige Praxis, mittels des Internets sexuelle Handlungen durchzuführen. Durch die Bestimmungen zur Kinderpornographie wird es hier zu einer Kriminalisierung kommen, die deutlich über das Maß der Kriminalisierung außerhalb des Internets hinausgeht. Hintergrund ist das bis dato diese Art sexueller Handlungen als zwischenmenschliche Beziehungen und damit bei Personen ab 14 Jahren nicht als pornographisch deklariert wurde. Beim sog. „Webcam-Sex“ kommt es allerdings zu einer eindeutig sexuell aufreizenden Haltung, womit die Straftatbestimmung zum neuen Kinderpornographie-Begriff auch bezogen auf Jugendliche zwischen 14 und unter 18 J. erfüllt ist. Sprich kommt es hier einzig allein deshalb zu einer Kriminalisierung, weil das Medium Internet Verwendung findet. Inwiefern halten Sie diese Absurdität, welche auch in der Sachverständigenanhörung kurze Erwähnung fand, für gerechtfertigt?
10. Die EU-Kommission erwägt inzwischen – noch weit bevor alle Staaten das Gesetzgebungsverfahren beendet haben – schon weitere Verschärfungen. Sehen Sie und die Unions-Fraktion weiteren Handlungsbedarf, und wenn ja, in welcher Art?
11. Nach dem die Regierungskoalition nicht auf die Kritik der Sachverständigen und der FDP-Fraktion eingegangen war berichtete u.a. der Spiegel über die Gesetzesinitiative. Erst durch diesen Protest sahen verschiedene Unionspolitiker Änderungsbedarf. Ist es bei der Union gängige Praxis, Kritik der Sachverständigen zu ignorieren und dann erst nach einem öffentlichen Protest zu reagieren? Oder gab es in der Zwischenzeit weitere Erkenntnisse, die zuvor nicht vorlagen, die zu einem Änderungsbedarf geführt haben?
12. In der Sachverständigenanhörung hat ein Staatsanwalt angesprochen, dass durch die schwierige Altersbestimmung auf Bildern pp. eine Ausweitung der Strafvorschrift auf bis Personen unter 18 Jahren getätigt werden müsse. Dies legt den Verdacht nahe, das der angehörte Staatsanwalt der Meinung ist, er und seine Amtskollegen würden schon wissen was „gute“ und was „schlechte“ Pornographie sei und dementsprechend dann entscheiden. Durch diese Quasi-Übertragung der Legislativbefugnisse auf die Staatsanwälte und Richter wird es nicht zu gerechten Strafverfahren kommen, sondern der Bürger wird sich in einem ständigen „Glücksspiel“ befinden und hoffen, dass er an einen nicht zu prüden Richter gelangt. Wie der Sachverständige Dr. Graupner äußerte könnte man mit der gleichen Logik auch „Sex ist verboten“ in das StGB schreiben und dann weiteres den Staatsanwälten und Richtern überlassen. Wie steht die Unionsfraktion zu diesen Überlegungen des angehörten Staatsanwalts?
13. Hintergrund für die unterschiedslose Behandlung jeglicher Altersstufen unter 18 J. im Rahmenbeschluss ist, dass die Staaten in der EU völlig unterschiedliche Grenzen bzgl. des absoluten Mündigkeitsalters haben. Dieses liegt in Deutschland bei 14 J., beispielsweise in Spanien bei 13 J. und in Irland bei 17 J.. Gleichzeitig kann man feststellen, dass sich der durchschnittliche EU-Bürger in seiner Entwicklung nicht unterscheidet. Dies legt nahe, dass das Mündigkeitsalter eu-weit angeglichen werden sollte. Wie sieht dies die Unionsfraktion, und auf welches Alter sollte man sich diesbezüglich einigen?
Für eine zeitnahe und gezielte Beantwortung der Fragepunkte wäre ich dankbar, bedanke mich vorab für Ihre Mühen und verbleibe bis dahin,
Mit freundlichen Grüßen
Christian Unger