manitu speichert nicht auf Vorrat
Der Internetprovider manitu, der mich privat mit DSL versorgt, wird ab 2008 die Vorratsdatenspeicherung nicht mitmachen. Vielmehr nutzt die Firma die gesetzliche Übergangsfrist voll aus und speichert – frühestens – ab 2009.
Die entsprechende Kundeninformation ist lesenswert. Hier der Text:
Lieber Herr Vetter,
sicherlich haben Sie in den letzten Wochen und Monaten in Presse, Online-Nachrichten oder im Fernsehen von der so genannte‚ Vorratsdaten- Speicherung gehört.
Nachfolgend finden Sie einige wichtige Informationen zu diesem neuen Gesetz mit der Bitte, sich dieses Mailing aufmerksam durchzulesen.
Ihre Privatsphäre liegt uns am Herzen. Und um es vorweg zu nehmen:
Wir werden ab 2008 keine Speicherung vornehmen. Alles weitere nach- folgend.
Herzliche Grüße
Ihr Manuel Schmitt
Die Hintergründe
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Der deutsche Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats vor kurzem beschlossen, dass Telekommunikationsanbieter, sowohl aus dem Bereich der Telefonie als auch der Internet-Dienstleistungen, ab 2008 gewisse Verbindungsdaten auf Vorrat, sprich ohne dass ein konkreter Verdacht einer Straftat vorliegt, speichern müssen. Dies soll dazu dienen, `schwere Straftaten´ besser oder schneller aufklären bzw. sie im Vorfeld sogar verhindern zu können. Dies ist aus unserer Sicht jedoch mehr als fraglich.
Was wir nach dem neuen Gesetz speichern müssten
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Wir als ISP und Betreiber eines Rechenzentrums wären laut dem Gesetz
verpflichtet, folgende Daten zu speichern:
* bei Webhosting-Verträgen:
- Speicherung, wann Sie von wem wann eine E-Mail erhalten haben,
allerdings OHNE deren Inhalt
- Speicherung, wann Sie wann an wen eine E-Mail geschickt haben,
allerdings OHNE deren Inhalt
- Speicherung, wann wer wie Ihre Webseite besucht hat.
* bei DSL-Verträgen
- Speicherung, wann Sie sich für wie lange ins Internet eingewählt
haben, mitsamt der Größe der übertragenen Daten, allerdings
OHNE die eigentlich übertragenen Daten
* bei Rootservern oder eigenen Servern (Serverhousing)
- hier sieht das neue Gesetz für uns keine Speicherungspflicht vor
Was das Gesetz für Sie bedeutet
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Aus unserer Sicht bedeutet das neue, vom Bundespräsidenten noch nicht
unterzeichnete Gesetz, für Sie:
* die Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in Ihre
Privatsphäre ein und verletzt ihre Persönlichkeitsrechte.
* die Vorratsdatenspeicherung verhindert weder Terrorismus noch kann sie
einen Beitrag zur Eindämmung der Kriminalität leisten, da sie von
Kriminellen leicht umgangen werden kann. (Paradoxerweise ist dann der
`Normalverbraucher´ mehr davon betroffen als der Kriminelle, der ja
das eigentliche Ziel der Maßnahme ist, aber im Gegensatz zum
Normalverbraucher, auch die entsprechenden Gegenmaßnahmen ergreifen
kann.)
* die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht
`Grundrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung`.
* die Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet die Wirtschaft
durch erforderliche, zusätzliche Investitionen, welche letztendlich
auch zu Lasten der Verbraucher gehen werden.
* die Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon,
Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.
* die Vorratsdatenspeicherung setzt alle Nutzer moderner
Kommunikationsformen einem Generalverdacht aus und setzt damit
letztendlich die im Grundgesetz verankerte Unschuldsvermutung außer
Kraft.
* die Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten
(z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso
wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit
voraussetzen.
Wir werden nicht speichern
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Das neue Gesetz sieht für Internet-Dienstleister eine Übergangsfrist
bis 2009 vor. Erst ab dann sind wir zur Einhaltung verpflichtet.
Wir haben uns entschlossen, diese Frist voll zu nutzen und auch ab
2008 KEINE Vorratsdatenspeicherung vorzunehmen. Wir bemühen uns derzeit
um eine Alternativ-Lösung, damit wir Ihnen dies dauerhaft ermöglichen
können. Weitere Details werden wir Ihnen im Laufe des kommenden Jahres
mitteilen, bitten Sie aber bis dahin, von Rückfragen hierzu abzusehen.
Wo Sie sich informieren können
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Unter
www.vorratsdatenspeicherung.de
finden Sie zahlreiche Informationen zu dem neuen Gesetz, unter anderem
auch dazu, was Sie dagegen evtl. noch tun können.
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Menschlich. Einfach besser.
manitu info@manitu.de
Welvertstraße 2 http://www.manitu.de/
66606 St. Wendel
[++]
Meine Einwahlzeit soll gespeichert werden? Wo ist denn da der Gewinn an Information? Mein Router ist knapp 24 Stunden am Tag eingewählt…
Manitu ist einfach toll.
Ich habe meinen Rootserver bei denen; Der Kundenservice ist unübertroffen.
Find ich klasse. Das ist doch mal ne Reaktion. Mal sehen wie sich mein Internetanbieter (Primacom) verhält.
Zum Glück wird meine Webseite nicht von einem deutschen Anbieter gehostet.
Das ist ja toll das jeder Webseitenbesuch und jeder Versand von Emails protokolliert werden muss. Dumm ist nur das nur für deutsche Anbieter gilt.
Oder zu deutsch: Liebe Terroristen. Bitte wechseln Sie auf einen Email Anbieter im Ausland und hosten Sie bitte auch Ihre Webseiten im Ausland. Damit der Übergang nicht zu schwer fällt haben wir Ihnen eine Übergangsfrist bis 2009 eingeräumt.
MFG Ihr Inkompetenzminister.
@6 (taff): So wie das Politblog?
politblog.net/nachrichten...log-hat-eine-neue-heimat/
@6:
Es muss nicht jeder Webseitenbesuch protokolliert werden. Für den Beweis des Gegenteils wäre ich dankbar. (Ernsthaft!)
Gibt es für mich als Betreiber eines privat gemieteten Rootserver, der von mir und von Verwanten auf Freundschaftsbasis genutzt wird, eigentlich auch Pflichten zur Vorratsdatenspeicherung?
Sprich muss ich auf Verlangen Sachen wie Emailversand und Empfangslog, Weblogs usw vorweisen?
Nun auch bei manitu selbst:
hostblogger.de/blog/archi...08-keine-Daten-auf-Vorrat!.html
@9:
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Punkt "Speichern der angesurften Seiten" nicht stimmt.
find ich gut, schon deshalb weil ich auch kunde bin :-)
Da Manitu allerdings als Basis einen T-DSL Anschluss nutzt, ist es da nicht so, dass die T-Com die Kommunikation protokolliert bzw. sogar protokollieren muss?
das ganze ist meiner meinung nach mehr als nur eine mogelpackung. die firma bewirbt dsl kunden primär mit einem flatrate-tarif mit fester ip-adresse. dies führt zu weitaus größeren problemen bzgl. der privatsphäre der surfer
Jetzt eine Frage, die sich merkwürdig anhoeren mag:
Ich lebe nicht in Europa, habe aber meine Webpage, Email etc. bei einen deutschen Internetprovider. Der hat zwar auch Niederlassungen in dem Land, in dem ich mich aufhalte, aber der Hauptsitz ist in D.
Werden dort (in D) jetzt meine Daten gespeichert?
Glaubt von euch Juristen eigentlich jemand an die "Sammelklage" vorm dem BVerfG? Den großen Lauschangriff haben sie doch auch verhindert. Ist es naiv, sich da noch Hoffnungen zu machen?
Wow wenn das stimmt was #15 sagt und man nur eine feste IP Addresse bekommt, dann brauchen die auch 2009 nicht zu speichern. Und selbst wenn, bleibt die Frage ob man nicht doch in den meisten fällen diese Daten einfach rekonstruieren kann.
Ah, der Lawblogger ist also beim Hostblogger ;-) Irgnedwie regt sich der Verdacht daß er darauf durch den Shopblogger gekommen ist.
Blogoshpäre live ;-)
@18:
Zum Beispiel der da…
http://www.heise.de/newsticker/meldung/99675
@21:
Das Problem ist: Das LVerfG MV hat sich gerade mit der dort zitierten Entscheidung zur Schleierfahndung keineswegs beliebt gemacht und hat dafür in der wissenschaftlichen Diskussion massive Prügel bezogen. Ich halte das Urteil zwar für durchaus vertretbar und vernünftig, man muß aber doch zugeben, daß es relativ stark nach der freiheitlichen Seite ausschlägt und die Rechtsprechung anderer Gerichte diese Tendenz keineswegs hat.
Ich persönlich hoffe auf eine klare Aussage des BVerfG (in meinen feuchten Träumen sogar ein "Solange III" bzw. eine Berufung auf die Doktrin über ausbrechende Rechtsakte iSv. "Maastricht"), halte aber eine Kompromisslösung für wahrscheinlicher…
@6,7: Webseitenbesuche sind von der VDS nicht betroffen. Das Telemediengesetz stellt ja Webmaster gerade vor das Problem, dass die Log-Daten eventuell umgehend gelöscht werden müssen. So oder so steht es jedem Webseitenbetreiber frei, IPs nicht zu loggen – umziehen muss dafür keiner mit seiner Seite ins Ausland.
Und ob ein Umzug von DE in die USA überhaupt so Datenschutzfreundlich ist, wage ich mal zu bezweifeln. Bei Politblog ist dies ja auch nicht Stein des Anstosses gewesen, sondern vielmehr das "Presse-" und "lizenzrecht".
ich empfehle die aktuelle Version, danach dem Versand aufgefallen ist das es nicht ganz aktuell ist.
hostblogger.de/blog/archi...08-keine-Daten-auf-Vorrat!.html
Ha, ha… Bei festen IP-Adressen erübrigt sich deren Speicherung ja auch. Feste IP-Adressen kommen einer zeitlich unbegrenzten VDS gleich.
Zusätzlich steigen die Risiken einer unbefugten Identifizierung von Seiten der besuchten Server (z.B. zur Erstellung und zum Verkauf von Nutzerprofilen), und gezielter Hackerangriffe.
Jonas
"* bei Rootservern oder eigenen Servern (Serverhousing)
- hier sieht das neue Gesetz für uns keine Speicherungspflicht vor"
Ehm da brauch ja nur jeder seinen Inet-Traffic durch seinen eigenen Root-Server jagen (ssh-tunnel rulez!) und schon kommt bei der VDS nur raus dass man ständig mit seinem Server kommuniziert. Sollte es tatsächlich so einfach sein die VDS (teilweise) zu umgehen?
@ #2: Man wird dich vermissen, wenn er mal nicht online ist. Und dann ham sie dich :)
@moep(26): Soweit ich weiss, ist in diesem Fall der Mieter des Rootservers selbst fuer die ordnungsgemaesse Speicherung verantwortlich. Einen Terroristen stoert es im Zweifel allerdings wenig, wenn er moeglicherweise durch nicht-speichern gegen das TKG verstoesst.
@9 Robert und andere Severbetreiber:
Für Webseitenbetreiber gilt das Gegenteil.
Sie dürfen nicht loggen.
Siehe: http://www.wirspeichernnicht.de/content/view/4/21/
Wer Emailserver betreibt muß m.W. ab 1000 Usern loggen.
Bei einer festen IP bleibt nur die Tatsache, wann man online und wann offline ist zu loggen – also nicht ganz "auch 2009 nicht".
@8 Ben: Sie haben Recht – Gegenbeweis wird es nicht geben.
dass sie uneingeschränkt dem US-Recht unterliegt, mit allen Vor- und Nachteilen. Politikerbeleidigung bedeutet hier kein Haftungsrisiko, und anonyme Beiträge sind verfassungsgeschützt.
anwalt.us/2007/12/16#1216-scheingeschaeft.txt
Wenn ich nicht schon ueber meinen Vermieter online waere, wuerde ich sofort zu denen wechseln! Das ist ja sowas von derbe geil…
johannes
STRIKE. Dicker Applaus für manitu. Ich würde ja mal gerne ne Friedenpfeife mit denen rauchen….. ;-)
MfG
Albacore
Eben hoere ich die interessante Meinung eines Rechtslaien, der davon ausgeht, dass er die gespeicherten Daten seines ausschliesslich selbstgenutzten Rootservers nicht herausgeben muesse, da er sich damit selbst belasten wuerde. Wenn der Server dann geeignet gesichert ist, wird das ein weiteres Argument der "dunklen Seite" fuer die Online-Durchsuchung.
Jetzt hab ich schon meinen neuen Provider… =)
ich hoffe mal, dass sich da noch viele andere anbieter anschliessen werden. (noch mehr hoffe ich aber, dass wir es doch noch packen die sache komplett zu kippen)
und ich dachte, die internetprovider wie es sie früher mal gab sind inzwischen alle ausgestorben. prima!
Ich habe einen kleinen Nachtrag gebloggt:
hostblogger.de/blog/archi...g-bei-DSL-Vertraegen.html
wundert mich, dass sich diese Anbieter nicht früher und stärker gegen solch teure Regelungen zur Wehr setzen. Schon auf EU-Ebene hätte da stärker Lobbying gemacht werden müssen.
Jetzt, wo die Felle davon schwimmen, ist's ein bissl spät für "bemühen uns derzeit um eine Alternativ-Lösung"
Ich denke das ist alles mit einer speziell ausgewiesenen Ueberwachungspauschale machbar oder?
http://www.klammeraffe.org/eu-ueberwachung.jpg
Die PLZ ist ja interessant.
Ich habe mich nun mehrfach bei der Telekom (T-Home) erkundigt, dort war man absolut Überzeugt, man wäre ja ab dem 1.1.2008 verpflichtet zu speichern, und dies geschehe bei jedem DSL-Anschluss der Telekom, auch bei solchen, die man mit einer Manitu-Flatrate betreibt. Manitu selbst verwies zuvor nur auf die Telekom; sprich man wusste nicht, ob die Telekom denn speichert.
Fazit: Manitu speichert zwar nicht, aber bringen tut das nichts.
Das ist absoluter Unfug. Das evtl. ein Missverständnis, denn T-Com ist nicht gleich T-Online.
Die T-Online speichert, hat aber mit DSL-Zugängen von uns nichts zu tun. Die T-Com speichert nicht mit, denn sie hat gar nichts mit dem Endkunden zu tun, sie liefert (ganz lapidar ausgedrückt) nur die DSL-Dose.
Ich habe zu dem Thema in der nächsten Ausgabe der iX (sorry, soll jetzt keine Werbung sein) einen Artikel drin, aus der das gut hervorgeht. Ich schaue mal, ob ich den im Blog veröffentlichen kann, damit ihn ggf. jeder kostenfrei lesen kann.
eljv
kawe wnip
Und genau von diesen Beitraege faengt der Blog interessant zu werden.