Scherben kehren
Es gäbe natürlich eine Möglichkeit, hier etwas mehr Präsenz zu zeigen. Bloggen aus dem Gerichtssaal. Das Notebook steht ja ohnehin vor mir; online bin ich auch. Gelegenheit zum entspannten Schreiben gäbe es auch. Zum Beispiel, wenn eine sattsam bekannte Urkunde verlesen wird. Aber möglicherweise wird einem das ja als Missachtung des Gerichts ausgelegt, falls mal jemand den Veröffentlichungszeitpunkt der Beiträge mit den Sitzungsterminen abgleicht. Das will ich dann doch nicht riskieren. Jedenfalls hebe ich mir das Experment auf. Für ein Gericht, bei dem der Vorwurf auch ohne Bloggen stimmen würde.
Wie auch immer, der etwas zeitraubende Prozess ging vorhin zu Ende. Das Opfer hat ausgesagt. Nachdem letzte Woche schon die vier angeblichen Täter ihre Version der Dinge geschildert haben, war klar, dass es für die 15-Jährige heute nicht leicht wird. Zu übereinstimmend war die Schilderung der angeblichen Vergewaltiger. Zu wenig wirkten die Aussagen konstruiert und abgesprochen.
Das Mädchen blieb heute bei der Wahrheit. Oder dem, was sie für sich als Wahrheit betrachtet. Selbst auf intensive Fragen wollte sie nicht behaupten, dass ihr Gewalt angetan wurde. Sie verneinte auch, bedroht worden zu sein. Blieb lediglich noch die Frage, ob eine Lage vorlag, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.
Auch das war nicht der Fall. Zwar sagte die junge Frau, sie habe die Männer, die nacheinander mit ihr geschlafen habe, teilweise weggedrückt. Ob die Männer das gemerkt haben? Eher nicht, meinte sie.
So fiel der Vergewaltigungsvorwurf also in sich zusammen. Selbst wenn man die Schilderung des Mädchens als richtig unterstellt, fehlte der Vorsatz bei den Männern. Es gab nichts, was darauf hindeutete, dass diesen bewusst gewesen wäre, dass sich das Mädchen in einer hilflosen Lage befand. Und dass sie dies überdies auch noch gezielt ausnutzen.
(Wenn man die Version der Angeklagten nimmt, war ohnehin alles ganz anders.)
Überraschenderweise sah das, neben Gericht und Staatsanwaltschaft, sogar der Anwalt des Mädchens so. Er erklärte sich mit einem Freispruch einverstanden und hat, nachdem das Gericht so geurteilt hat, sogar auf Rechtsmittel verzichtet. Keine dumme Entscheidung, denn die Befragung durch vier Verteidiger wäre für die Zeugin sicher traumatisch geworden.
Mein Mandant darf sich jetzt von vier Monaten Gefängnis erholen. Als angeblicher Vergewaltiger hat man es ja immer noch einen Tick schwerer im Knast. Außerdem muss er gucken, ob er sein in Scherben zerschlagenes bisheriges Leben wieder gekittet kriegt.
"Mein Mandant darf sich jetzt von vier Monaten Gefängnis erholen. Als angeblicher Vergewaltiger hat man es ja immer noch einen Tick schwerer im Knast. Außerdem muss er gucken, ob er sein in Scherben zerschlagenes bisheriges Leben wieder gekittet kriegt."
… wobei ihm die fürstliche StrEG von 11 Euro pro Tag in U-Haft sicher helfen wird.
Was kann ein Mädchen mit höchstens 15 Jahren dazu bewegen, es anscheinend mehr oder weniger freiwillig mit 4 Typen gleichzeitig oder direkt hintereinander zu tun ?? Alkohol, Joint ?? Seltsam, seltsam…
Danke Rudi, das habe ich gerade auch gedacht. Irgendwie liegt es doch auf der Hand, warum sie sich nicht gewehrt hat: Angst… Welches 15jährige Mädchen betreibt freiwillig mit 4 Männern hintereinander den Beischlaf? Da müssen doch die Alarmglocken klingeln…
Irgendwie ziemlich seltsam das alles.
Außerdem ist das doch Verführung Minderjähriger, oder?
ich&Rudi: Ihr habt lange keinen Einblick mehr in die Erlebniswelt von stark pubertierenden Teenagern (Mädels wie Jungs) gehabt, wie? Aber was red' ich, das war doch auch vor Jahren schon nicht anders… Was es dazu bewegen kann, fragt ihr? Na, vielleicht der feste Wille, sich selbst zu beweisen? Die Erkenntnis, dass das idR natürlich nicht zum Glück führt, kommt ja bei vielen Menschen erst nach dem Versuch.
@2, 3 (Rudi, ich): Laut Bericht oben geschah das nacheinander. Über das erste Mal können wir uns ja streiten, aber wer bleibt schon danach noch "unfreiwillig" für das zweite, dritte und vierte Mal vor Ort, ohne dass die Vorraussetzungen von §177 StGB erfüllt sind?
Wenn es dem Mädchen nichtmal gelingt deutlich zu machen, dass es das nicht will, dann hat entweder die Erziehung versagt oder der Einfluß von "Sido" oder "Frauenarzt" auf die Jugend ist anschenend erschreckend größer als ich zu befürchten wagte.
Wieso allerdings ein erwachsener Mann sich überhaupt auf sowas einlässt, bliebe noch zu diskutieren.
gangbang mit einer 15 jährigen?
mir tun da weder täter noch opfer leid.
wer auch immer sich jetzt als opfer sieht…
Ist denn die Frage nach dem Alter der Angeklagten gestattet? Da macht es schon einen Unterschied, ob diese 18 oder 22 Jahre alt sind, wie ich finde.
Daraus, dass § 182 StGB nicht zur Sprache kam, würde ich schließen, dass die „Männer“ höchstens 17 Jahre alt waren.
Wird denn standesgemäß ein Autokorso zur Begrüßung der Freigesprochenen kurz vor dem Fest der Liebe veranstaltet?
@10: Dann wären die Kandidaten aber nicht in U-Haft gewesen…
Wirkt wie aus einer fremden Welt, die Vorstellung, dass Mädels Gang-Bang mit vier Jungs als Beweis für was-auch-immer mitmacht.
Nehme da den Kommentar Nr. 5 von HW ziemlich perplex zur Kenntnis.
Hatte allerdings in der Tat schon von ähm neuartigen Sexpraktiken unter Teenagern gehört.
Wirkt denn Monogamie so dermaßen langweilig ?
@12: Laut § 72 JGG ist U-Haft auch bei Jugendlichen zulässig (wenn auch unter erschwerten Voraussetzungen).
@13:
"Wirkt denn Monogamie so dermaßen langweilig ?"
Ja, definitiv.
@2(+ff): "Zwar sagte die junge Frau, sie habe die Männer, die nacheinander mit ihr geschlafen habe, teilweise weggedrückt." beißt sich durchaus mit Freiwilligkeit.
Zitat: 5: "Ihr habt lange keinen Einblick mehr in die Erlebniswelt von stark pubertierenden Teenagern (Mädels wie Jungs) gehabt, wie?"
Schließe mich an.
@8: Mir tun alle Beteiligten leid. Offenbar ist da irgendwas schlimm aus dem Ruder gelaufen.
Ohne groß was interpretieren zu wollen, kann ich mir da nur entweder direkte psychische Probleme oder dieselbigen drogeninduziert vorstellen.
:(
Vorsicht, ich habe nicht behauptet, daß ich irgendwie daran zweifle, daß das Mädchen die Wahrheit gesagt hat. Also in meinen Beitrag nix reininterpretieren, was nicht drinsteht.
Ich habe selbst eine 13-jährige Tochter. Natürlich kann es sein, daß sich das Mädchen selbst beweisen wollte. Natürlich kann es sein, daß das Mädchen in einen der Jungs total verliebt war und nachher – aus verliebter Blödheit – seine "Kumpels" auch noch "rangelassen" hat…
Ich wollte mit meinem Beitrag nur aufzeigen, daß ich aus der Schilderung von UV nicht so richtig schlau werde.
Ich hoffe übrigens inständig, daß meine Tochter sich etwas intelligenter verhält.
@2 (rudi):
<a href="http://www.stern.de/politik/deutschland/581936.html?nv=ct_mt" rel="nofollow">Stern: Sexuelle Verwahrlosung von Teenagern</a>
Bei etwas älteren gibt es auch durchaus Situationen, die sich nicht eindeutig klären lassen — sogar wenn Filmaufnahmen des Ereignisses vorliegen. Siehe z.B. http://www.imdb.com/title/tt0239879/
Zum Stern-Artikel: Ich finde den etwas einseitig. Er lässt die Möglichkeit außer acht, dass es sich um einen neue freie Sexualität handelt, wo eben auch Akte aus Pornos kein Tabu mehr darstellen. Warum nicht? Alles was Spaß macht, und das so viel es geht?
hmm… ich glaube nicht, dass es sich hierbei um eine neue freie liebe handelt. oftmals treten solche praktiken nur bei jungen jugendlichen auf – meist aus schlechten verhältnissen. ab 18 und drüber ist mir sowas eher weniger bekannt.
erschreckend wozu sowohl mädchen wie auch jungs fähig sind.
Was in Teilen der Gesellschaft los ist, weiß man nicht und glaubt man kaum. Walter Wüllenweber gab da mal ein erschreckendes Interview bei Deutschlandradio Kultur: "Am Wochenende mach ick Gangbang" und "Ick bin die mit die Zwölfe"!
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/674823/
Vielleicht in diesem Zusammenhang in interessant: Eine englische Studie, Home Office Online Report 18/07:
http://www.homeoffice.gov.uk/rds/whatsnew1.html
Ergebnis im Überblick: 676 angezeigte Fälle, 576 Fälle "crimed", also von der Polizei als tatsächliche Verbrechen, behandelt, 376 Fälle: Festnahme eines Tatverdächtigen, 173 Fälle: Anklage, 130 Fälle: Hauptverhandlung, 72 Fälle: Verurteilung der Täter.
ich kann da kein mitleid mit den angeklagten entwickeln. die jungs sollte man mal in den selben genuß durch vier schwule luden kommen lassen.
Ich finde es bemerkenswert, wie UV nicht mal ansatzweise darüber nachdenkt, dass das Mädchen die Wahrheit gesagt haben könnte und nun aus Angst davon abweicht. Strafverteidiger, die ihren Mandanten immerzu und uneingeschränkt glauben, sind mir suspekt.
Yeah, verdammter Rechtsstaat und Beweislast.
Knüpfen wir sie am nächsten Baum auf und stellen ein paar brennende Kreuze daneben.
@27 ('Staatsschützer'): Seltsam. Ich habe den Text ebenfalls gelesen, aber die ihm von Ihnen entnommen Informationen sind mir nicht aufgefallen.
Evtl. habe ich noch immer Probleme mit dem Textverständnis?
Ich schätze Udo Vetter ausserordentlich und habe seinen Blog abonniert – aber hier schaudert es mir. Der Triumphalismus, ein 15jähriges Mädchen, das mit vier erwachsenen Männern freiwillig geschlafen haben soll, vor Gericht besiegt zu haben, das widert mich regelrecht an (und ich kenne noch nicht mal die Geschichte des Mädchens, die geflissentlich ausgeblendet wird!). Haben Sie denn kein Gefühl dafür, dass Minderjährige geschützt werden müssen? Ist für Sie der Geschlechtstrieb das einzig Relevante? Sie setzen sich für Ihre Mandanten ein, o.k., aber hier noch im Blog sozusagen auf dem geschändeten Körper einer 15jährigen herumzutrampeln, ist das wirklich nötig?
Seltsame Geschichte. Und mit den Männern hab ich nur wenig Mitleid. Hättes sich auch denken können, das so eine Handlung Probleme mit sich bringt.
rechtsstaat und beweislast hin oder her, aber hier wir das mädel auch noch verhöhnt, statt wenigstens zu schweigen und einzusehen, daß das eine ziemlich miese nummer war.
Ohne nicht zumindest beide Seiten der Geschichte zu kennen hier loszuranten finde ich beeindruckend.
Darf ich dran erinnern, dass gerade eines der Boulevardgeschichten des Jahres um eine Vergewaltigung einer 13-jährigen ging, wohlgemerkt einer 13jährigen, die auch vor Gericht das glasklar bestätigt hat? Und irgendwie war das Medienecho fast durchgehend auf Seite des Jungen? So mit Privatjet nach Hause, Exklusivinterviews, Statements der Bundeskanzlerin? Ob man da nun dem Mädel oder dem Jungen glaubt, oder ob es einem – wie mir – schlicht egal ist, das sei dahingestellt. Aber ich seh hier durchaus Parallelen zum Fall da oben.
Bitte: Ohne nicht zumindest beide Seiten einer Geschichte zu kennen derart loszukloppen finde ich kurzsichtig. Einmal ganz abgesehen davon, dass unser Rechtsstaat nunmal so funktioniert, dass es auch Verteidiger braucht.
Ich möchte den meisten meiner Vorredner zumindest teilweise widersprechen. Bei einer 15jährigen liegt zwar der Verdacht nahe, dass jemand verurteilt werden sollte. Aber andererseits ? Ich sehe nicht, dass es sich hier um eine Gruppe älterer Herren handelt, die ein Mädchen missbraucht haben. Die Situation klingt eher nach Personen, die ähnlich alt sind. Wohl schon strafmündig, aber in vergleichbarem Alter. Und da sind sehr wohl noch Situationen denkbar, die juristisch nicht zu verurteilen sind. Sexuelle Vorlieben stehen hier nicht vor Gericht. Einer, zwei oder vier nacheinander,das mag dem guten Geschmack widersprechen, strafbar ist es nicht. Mir ist schon klar, dass bei Vergewaltigungsprozessen "Im Zweifel für den Angeklagten" manchmal sehr bitter ist, aber das ist ein Grundpfeiler unseres Rechtssystems. Und gerade dann, wenn auch die Aussage des Opfers entlastend ist, sollte man sich fragen, ob dies der richtige Fall ist, um mit heiligem Zorn Strafe zu forden.
das Gericht von Antalya hätte die vier erstmal 24Monate im Knast gehalten bevor es diese freigelassen oder schwer verurteilt hätte …
Recht und Moral sind ja zum Glück seit einiger Zeit getrennt. Was gerade bei Sexualdelikten besonders wervoll erscheint.
Aus dem Sachverhalt geht leider nicht viel hervor. Allerdings muss ich als regelmäßiger Leser schon meine Verwunderung über UV ausdrücken. Eine Situation in der eine 15-Jährig komplett ohne Zwang (sei dieser nun strafwürdig oder nicht) mit 4 Männern/Jungen schläft ist meinem Kopf nur schwer zu konstruieren. Zumindest kann man sich doch der Unschuld seines Mandanten nicht allzu sicher sein.
Ich würde das hier als Freispruch 2. Klasse definieren und als Strafverteidiger bei einem Glas Rotwein mir die Sache nochmal durch den Kopf gehen lassen.
Was mir zu denken gibt: Immerhin muss ja wohl eine Anzeige vorgelegen haben. Oder warum sonst hat die Staatsanwaltschaft ermittelt? Hat das Mädchen (mit 15 ist es eben noch keine junge Frau, sondern ein "Mädchen", wie UV richtig schreibt) die Anzeige erstattet, so frage ich mich schon, was ihren Sinneswandel bewirkt haben mag….
da oben stehen zum sachverhalt nur ein paar dürftige sätze, und plötzlich will jeder hier wissen was richtig und falsch ist?
wenn der staatsanwalt, der richter und sogar der anwalt des mädchens die fakten als eines freispruchs würdig betrachteteten wird das vermutlich gute gründe haben. justitia irrt sich zwar auch mal, aber ohne kenntnis der details sollten sich einige leute hier mal fragen wie sie auf die idee kommen, einzig anhand ihrer persönlichen moralvorstellungen derartige ferndiagnosen stellen zu können.
hoppla, der herr vetter verteidigt also nicht nur unschuldige? leute, im ernst. überlegt doch mal. manchmal ist es halt ein schmutziger job, aber verteidiger sind wichtig.
und an alle, die an die freiwilligkeit partout nicht glauben können (nun hat sich auch #36 sh eingereiht): gucken sie mal aktuelle polit-magazine oder lesen sie den link bei #20. ich bin jetzt bald 30 und kann mir das auch nicht vorstellen – und finde sogar, dass das ein sehr großes problem in unserer gesellschaft momentan ist – , aber das ist heutzutage halbwegs normal, punkt aus.
Könnte mir das ungefähr so vorstellen:
Sie hat irgendwo nen Porno gesehen wo sowas vorkam, wollte dann wissen wie das eigentlich so ist und hat die Sache in ihrem jugendlichen Leichtsinn tatsächlich auch in die Tat umgesetzt.
Hinterher haben die Jungs damit im Jugenzentrum angegeben, ihr war die Geschichte plötzlich doch ziemlich peinlich, und um ihren zweifelhaften Ruf als Dorfmatraze abzuwenden, hat sie angefangen, das Ganze als Vergewaltigung darzustellen.
Schliesslich hat ihr eine aufrichtig besorgte Freundin/Mutter/werauchimmer geraten, damit zur Polizei zu gehen, und voila!
Moralisch fragwürdig? Vielleicht.
Nicht alltäglich? Bestimmt.
Unglaubwürdig? Nö.
Manchmal geht die Gleichung
"naive Teeniegöre+4 Typen=Vergewaltigung"
einfach nicht so auf, auch wenn man als Erwachsener gerne daran glauben mag…
…und vor 35 Jahren wäre die Geschichte vielleicht sogar als feministischer Akt der sexuellen Selbstbefreiung durchgegangen.
Ziemlich wahrscheinlich sogar.
@28 genau so sollte es sein… o_O
Junge Junge, nur weil deinem Hr. Vetter jemand kritische Fragen stellt. Heul doch.
Meine Fresse….
Einen ähnlichen Fall gab es vor ca. 25 Jahren in Köln in einer Diskothek auf dem Ring.
Das junges Mädchen hatte Verkehr mit 7 oder 8 Jungs in der Diskothek.
Mit dem ersten hat sie es freiwillig gemacht sagte sie aus, mit den anderen aber nicht. Es war mitten in der Diskothek.
Ein paar Kollegen aus Köln erinnern sich vielleicht auch noch an den Fall.
Mit der "heutigen Jugend" hat das nichts zu tun. Damals waren alle auch recht betrunken aber nicht ZU betrunken.
Habe Angst um die eigenen Kinder. Bei sowas entstehen ja nicht nur traumatisierte Gestalten, sondern vielleicht auch Kinder einer 15 jährigen Mutter.
Ich denke, daß der von UV geschilderte SV zu wenig hergibt, um Kritik am Urteilsspruch zu üben. Aber das ist ja inzwischen gang und gäbe…
Allen, die jetzt auf UV kloppen, empfehle ich den Podcast den #24 hier verlinkt hat. Anscheinend gibt es tatsächlich jugendliche Gruppen, bei denen so etwas – mit Einverständnis des Mädchens – vorkommt; zu meiner Zeit war das nicht so, vielleicht hab ichs aber auch bloß nicht mitbekommen.
Die im Podcast geführte Argumentation entbehrt aber nicht einer gewissen Logik. Er sieht das u.a. auch als Folge dessen, daß in der "Unterschicht" sehr viele Jungs zuhause ohne Vater aufwachsen und es daher an männlichen Vorbildern fehlt. Andererseits sieht er auch, daß es sich bei den "Unterschichten-Mädchen" auch um die einzige Möglichkeit handeln könnte, Anerkennung zu finden.
Wie oben bemerkt, scheint die einfache Gleichung
"1 Mädchen + 4Jungs = Gewalt im Spiel"
wirklich nicht pauschal zu stimmen.
Ich bin sicher, wenn er von 4 großen, muskelbepackten Kerlen gepackt wird, die ihn mal so richtig ran nehmen wollen, ist auch der Mandant von Herrn Vetter ganz "freiwillig" dabei, auch wenn ihm der Sinn vielleicht gerade nicht danach steht.
Und wenn er dann ein zaghaftes "Jungs ich bin eigentlich hetero" röchelt, wer will den Typen später einen Strick daraus drehen, wenn sie das gerade nicht so richtig verstanden haben.
moralisch vorwerfbares verhalten muss ja nicht immer strafbar sein.
@15 Monogamie ist zufällig kein bisschen langweilig. Es sei denn, es reicht einem, ständig nur den Einband eines Buches anstatt das ganze Buch zu lesen: Sorry, aber beim schlichten Drüberpoppen hast Du leider einfach NICHTS verstanden.
max: Überlass solche Fantasien doch bitte den Anti-Raubkopierer-Werbespots.
@torsten würdest Du das auch schreiben, wenn Du eine Tochter hättest, die das betreffen könnte?
Offensichtlich sind hier einige sehr weit von der heutigen Jugend entfernt. Ich selbst bin Mitte 20 und fand es auch etwas bizarr, allerdings habe ich es durch einige Jahre jüngere Bekannte live miterlebt. Und das sind nicht zwangsläufig irgendwelche Leute aus der so bezeichneten Unterschicht, die Beteiligten in den von mir erlebten Fällen stammten aus gutbürgerlichen Verhältnissen, besuchten Realschulen und Gymnasien. Das waren und sind keineswegs perspektivlose Ghetto-Kids, die nichts mit sich anzufangen wissen und dann sehr fragwürdigen Vorbildern nacheifern. Aber, um es mal ganz platt auszudrücken, die bumsen sich durch ihre Bekanntschaften wie es ihnen gerade passt. Ich maße mir aber nicht an darüber zu urteilen.
@ 26 (n.n.)
ich dachte eigentlich, dass ich hier inzwischen der einzige n.n. wäre. dem scheint leider nicht so zu sein.
denn so einen quatsch wie nr. 26 geschrieben hat, werde ich mir sicherlich nicht zueigen machen.
oder um es anders auszudrücken: wenn du hier deine vergewaltigungsphantasien ausleben willst, dann nimm bitteschön ein anderes pseudonym!
@ 27
im übrigen glaubt ein guter strafverteidiger seinem mandanten nicht uneingeschränkt. er ist skeptisch. und zwar insbesondere bei dem vortrag von belastungszeugen und staatsanwaltschaft.
@ all
im übrigen finde ich es schon bemerkenswert, wie schnell hier auf die vier männer eingeschlagen wird. ich vermute stark, dass diese "männer" allesamt unter 21 jahre alt und damit jugendliche oder heranwachsende waren. denn ansonsten hätte es hier keinen freispruch, sondern eine verurteilung nach § 182 abs. 2 stgb gegeben.
nicht jede unglücklich gelaufene sexgeschichte unter jugendlichen gehört vor den strafrichter.
@n.n:
Wenn die Täter unter 21 gewesen wären, hätten sie bei dieser Anklage vermutlich nicht in U-Haft gesessen.
Es kommt wirklich auf die genaueren Umstände an hier. Als über 30-jahriger war ich auch massiv geschockt, als ich ein Mädchen in einer Gruppe von Gleichaltrigen darüber diskutieren hörte, mit wem sie am schnellsten ihre Jungfräulichkeit loswerden könnte. Aber wenn und da es keinen weltanschaulichen gemeinsamen Nenner in der Gesellschaft mehr gibt, sind solche privaten Denk- und Verhaltensweisen in einem pluralistischen Land erlaubt. Andererseits ist offensichtlich, dass man sich als Teenager der (biologisch begründbaren) Macht und Tragweite der eigenen Sexualität nicht voll bewusst ist. Es kann sehr gut vorstellbar so gewesen sein, dass das Mädchen im nachhinein bemerkt hat, dass sie das alles eigentlich lieber ungeschehen machen will und dass es ihr in der Seele weh tut.
Es kommt also auf die Vorgeschichte an, wie sich die Situation angebahnt hat und auf das "Machtgefälle" zwischen den vier Jungs und ihr. Wenn 5 zusammen Blödsinn machen und eine bereut es danach, dann hat der Strafrichter auch höchstens den Kopf zu schütteln. Wenn 4 sagen "ach komm schon" oder einer "lass die anderen 3 doch auch mal" und eine ist zu jung, um ihr Nein durchzuhalten, sieht die Lage (gefühlt, moralisch) anders aus. Oder?
@ 54
zum ersten:
das was du zur u-haft bei jugendlichen und heranwachsenden schreibst, ist schlich falsch. die einschränkungen der u-haft für jugendliche über 16 jahren in § 72 jgg sind (gerade bei verdunkelungsgefahr) nicht schwer zu überwinden.
und für heranwachsende gelten sogar überhaupt keine einschränkungen gegenüber der stpo.
und zum zweiten:
benutz doch bitte ein anderes pseudonym!
he
26 ist von mir, die anderen n.n. kenne ich nicht.
#56: n.n. steht für nomen nominandum, also wenn du als nick ein gängige abkürzung benutzt, dann solltest du dir einen anderen nick zulegen. dürfte einfacher zu sein.
"Bloggen aus dem Gerichtssaal. Das Notebook steht ja ohnehin vor mir; online bin ich auch. Gelegenheit zum entspannten Schreiben gäbe es auch. Zum Beispiel, wenn eine sattsam bekannte Urkunde verlesen wird. Aber möglicherweise wird einem das ja als Missachtung des Gerichts ausgelegt, falls mal jemand den Veröffentlichungszeitpunkt der Beiträge mit den Sitzungsterminen abgleicht."
Ich kenne eine Protokollkraft, die nebenher während der Hauptverhandlung gelegentlich Tetris spielt auf ihrem Rechner. :)
@30 volle Zustimmung.
Der Anwaltsberuf bringt es wohl mit sich, daß einige Anwälte soziopathische Tendenzen entwickeln.
@55 – Sie haben recht.
Dar ich mal daran errinnern dass es in der Schweiz in diesem Jahr einen Fall gab, wo an einer Schule (!) eine Gangbangparty statt fand die auf rein freiwilliger basis von 14 bis 16 jährigen veranstaltet wurde und sogar gefilmt wurde?
Alles Realitätsfremde hier….
@ 57
"n.n." steht – zumindest bei mir – wohl eher sinnvollerweise für "nomen nescio" und nicht für "nomen nominandum".
btw: bisher war ich hier jahrelang nahezu der einzige n.n.
@57
richtig, nomen nescio dürfte hier richtig sein. korrigiere mich diesbezüglich unter #57
@ n.n. ab Nr.53
Und ich hab mich schon gewundert, so einige kennt man hier doch inzwischen deshalb hatte mich Post Nr.26 sehr erstaunt.
Pax
@ n.n. ab Nr.26
Wenn Sie schon nicht wissen, wofür das Pseudonym stehen soll, könnten Sie dann freundlicherweise ein anderes wählen?
Es verwirrt schlicht, oder hängen Sie doch etwas an, etwa eine Nummer.
Danke schonmal.
Pax
@64
ich hab kein problem damit, irgendwas ans nn zu hängen, aber es ist eine allgemeine abkürzung, die teilweise in foren sogar automatisch vergeben wird, wenn man keinen namen angibt.
und hier haben mehrere mit dem kürzel gepostet, nicht nur ich und der, der die allgemein gebräuchliche abkürzung für sich als nick in anspruch nimmt.
das problem wird bei dem nick n.n. immer wieder auftreten
@ 63
naja, wenn ich hier offenbar nicht mehr der einzige n.n. bin, werde ich halt in zukunft nur noch unter "der echte n.n." schreiben …
@66(der echte n.n.) Sie würden sich auch (positiv) vom anderen n.n. unterscheiden lassen, wenn Sie hin und wieder mal die Shift-Taste benutzen würden……;)
Ein Verteidiger (ausser er ist Pflichtverteidiger) der einen solchen Mop schwanzgesteuerten Typen (oder auch einen von denen) vertritt und meint, eine 15 Jährige denkt es sich aus von 4 Kerlen vergewaltigt zu werden (man stelle sich vor 4 Kerle stehen vor einer jungen Frau: Schock, Angst vielleicht sogar Überlebensangst) ist mindestens genauso schuldig, wie die Vergewaltiger selbst. Hoffentlich wurde der Typ richtig hart dran genommen im Knast … jeder Tag wo er nicht dort sitzt, ist ein Tag zu wenig!
Ich finde ja nett, wie hier die vier Personen als "wilde Vergewaltiger" dargestellt werden. Aber man sollte doch wenigstens den Blogbeitrag ausreichend lesen:
"Selbst auf intensive Fragen wollte sie nicht behaupten, dass ihr Gewalt angetan wurde. Sie verneinte auch, bedroht worden zu sein. Blieb lediglich noch die Frage, ob eine Lage vorlag, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.
Auch das war nicht der Fall."
Keine Gewalt, keine Drohung, keine Ausnutzung einer schutzlosen Lage? Wenn das Vergewaltigung sein soll, dann dürfte fast jeder schuldig sein.