Einschreiben / Rückschein
Einschreiben / Rückschein. An meine Privatadresse. Ich war natürlich nicht da, als die Briefträgerin klingelte. Sie hinterließ deshalb nur eine blaue Benachrichtigungskarte. Aus der Karte ergibt sich nicht mal der Absender.
Ich sehe es seit jeher nicht ein, mir von anderen vorschreiben zu lassen, wie ich meine Zeit verbringe. Zum Postamt latschen gehört ohnehin nicht zu meinen Lieblingsbeschäftigungen, schon gar nicht in der Weihnachtszeit. Das gilt jedenfalls dann, wenn ich noch nicht mal ansatzweise ahne, wer meint, mit mir auf diesem hochbürokratischen Weg korrespondieren zu müssen.
bei mir war die tage auch ne Benachrichtigungskarte im Briefkasten. Allerdings Abholung des Briefes nur per PostIdent – also mit Ausweiß – ich konnte noch nicht mal jemanden hinschicken, der Zeit hatte. Und was war's unterm Strich? Der Anbieter meiner Kreditkarte wollte damit irgend einen Datenabgleich machen… Ganz toll. Und dafür gurk ich dann Extra auf die Post. :/
Lieber blaue Karte als gelber Umschlag [PZU]…
Ich wünsche allseits ein geruhsames Weihnachtsfest
Warum schreibt die Post nicht einfach den Absender auf die Karte? Oder meintwegen wäre auch eine Onlineabfrage mit der Sendungsnummer möglich, damit der Postbote nicht soviel schreiben muss.
Solche Sendungen lasse ich bis zum nächsten Urlaub bei der Post liegen. Leider hat diese nämlich immer dann geöffnet wenn ich arbeiten muss.
Ja. Das kenne ich.
Blaue Karte vorgestern bekommen und ich durfte auf die Post stiefeln obwohl 100m von mir ne Paketstation steht. Durfe da satte 15 min warten bis ich dran kam….
Frohe Weihnacht…
MUSS man das Ding abholen?
Die Post ist halt vorbildlich in Sachen Datenschutz, die Karte könnte ja sonstwer sehen.
Naja, Warten an sich mag ja noch angehen. Aber bitte nicht sinnloses Warten und auch nicht Warten in einer Schlange > 50 Personen.
"Ich will ein Paket abholen." – "Ja, für wen ist das Paket denn?" – "Für mich." -> ARGH
"Wissen Sie, ich glaube, Ihr Paket können wir besser zustellen, wenn Sie einen Empfänger draufschreiben…" -> Doppel-ARGH
In so einem Fall fehlt mir einfach die Zeit, um zur Post zu gehen. Dann geht das zurück und der Absender weiss wenigstens, dass ich seinen Brief nicht bekommen habe.
Überall gibt es die "tollen" Ratschläge, doch wichtige Sachen per Einschreiben/Rückschein zu machen – meist geht es um Verbrauchertipps zu Kündigungssachen. – Wie man hier sieht: der Adressat kann sich gegen die erfolgreiche Zustellung sogar noch wehren (aktiv oder passiv). Und wirklich aussagekräftig ist sowas doch auch nicht, außer dass man bei Annahme nachweisen kann, dass irgendetwas verschickt und zu einem bestimmten Zeitpunkt von irgendwem in Empfang genommen wurde.
Dazu reicht in den meisten Fällen auch das billige Einwurf-Einschreiben. Vorteil dabei: böse/faule Empfänger können den Empfang nicht so einfach verweigern. Und meist braucht man eben keine Empfangs- sondern bloss eine Zustellungsbestätigung.
@10:
Zugangsfiktion ist das Zauberwort. Wer den Zugang unberechtigt "vereitelt" muss das Schreiben für und gegen sich gelten lassen, als wäre es zugegangen.
Wie das nun in diesem Fall ist, ist mir auch nicht so klar.
Es grüßt
Matthias
@11
Nicht zugegangen!!!
Zugang:
1. Gelangen in den Herrschaftsbereich — kein Brief da
2. Möglichkeit der Kenntnisnahme — kein Empfänger da
-na so was-
Echte Zugangsfiktion nur bei §§ 132 I 1 BGB i.V.m. 178ff ZPO (Zustellung durch den GV).
Den Quatsch, den der BGH mit der zweiten Zustellung ausgetüftelt hat, kommentiere ich jetzt mal nicht.
@12:
Da ließe sich klasse gegen argumentieren: Nicht nur, dass die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, der Empfänger hätte sich den Brief nur bei der Post abholen müssen, nein, obendrein war ihm durch die Benachrichtigung sogar noch bekannt, *dass* jemand etwas von ihm wollte. Ferner muss der Empfänger, der die Möglichkeit der Kenntnisnahme aktiv verweigert hat, gegen sich gelten lassen, dass allgemein bekannt ist, dass regelmäßig nur wichtige Briefe als Einschreiben/Rückschein verschickt werden. Wehrt der Empfänger die Annahme dieser wichtigen Nachricht als aktiv ab, so ist dies ein ihm zuschreibbares Verschulden, dessen Ergebnis er gegen sich wirken lassen muss.
Worauf ich eigentlich hinaus will: Jeder der nicht nur ein wenig juristisch interessiert ist, sondern das ganze mal zu Ende studiert hat und sich im Alltag mal vor Gericht mit solchen Dingen rumgeschlagen hat, weiß, dass es eben nicht nur das klassische Schwarz und Weiß gibt – und das häufig eine klare, nachvollziehbare Argumentation mehr bringt, als eine vom weit entfernten BGH entwickelte Theorie.
Ja, das hatte ich auch mal. Zumal man als Student Einschreiben nicht wirklich gewohnt ist. Es war natürlich ein Freitag, so dass ich mir das ganze Wochenende darüber Gedanken machen konnte, wer da was von mir will und wie teuer das wird.
Es war meine Uni, Langzeitstudiengebühren…
@11. Zugangsvereitelung liegt nur vor, wenn der Empfänger weiß, was kommt und ihn erwartet und er aus diesem Grunde das Schreiben nicht abholt.
Wenn etwa eine Kündigung bereits auf anderem Wege angekündigt wurde und dann bewußt nicht abgeholt wird, könnte man über Zugangsfiktion diskutieren. Aus heiterem Himmel nicht.
Meine lokale Post hat übrigens Öffnungszeiten a la: Mo, Mi, Fr. 10-12, Di, Do: 14-17. Für arbeitende Menschen nicht wirklich realistisch und auch mit gutem Willen kann man kaum Einschreiben abholen. Pakete lasse ich nur noch ins Büro liefern.
Vielleicht ist es ja die Oma, die die großen Scheine (Weihnachtsgeschenk) lieber per Einschreiben versendet als mit normalem Brief. ;-)
Oder haben Sie unter Ihrer Privatadresse Veranstaltungstickets bestellt? Solche werden auch sicherheitshalber oft mit Einschreiben verschickt.
@11, 14
wg. Zugestellt, Zugangsvereitelung
Gibt es da nicht eine Sorgfaltspflicht. Z.B. bei "zu erwartenden" Schreiben in der Funktion als Mitglied eines Gremiums.
Dann kenne ich den Absender zwar nicht, muss mich aber aktiv darum kümmern, zu erwartende Fälle auszuschließen.
Wenn ich die Benachrichtigung zur Hauptversammlung einer AG bekomme und sie nicht abhole, entfällt später der Klagegrund, man habe sei nicht benachrichtigt worden.
(ist aber nur die Zusammentragung eines Nicht-Rechtsgelehrten)
Zugangsfiktion nützt vor Gericht aber wohl auch nicht soviel, wenn man einfach behauptet in dem Schreiben hätte was anderes drin gestanden. :)
Ich staune, was manche erwarten. Soll der Briefträger vielleicht sonntags zu ihnen kommen? Leute, das ist ein einfacher Vorgang: Karte schnappen und Brief abholen. Könnte ja auch was Wichtiges sein. Und wenn jemand schreibt, dass er dafür keine Zeit hat, dann kann er das seinem Friseur erzählen.
Bei mir (auf dem Dorf!)war gerade eben der Briefträger und hat ein Päckchen abgegeben!
Geht doch!
ja bei unseren nachbarn war heut morgen auch die Post.. die machen wohl Extraschichten.
Ansonsten sag ichs Jings nochmal direkt auch wen er mich verweisen will.. ja es gibt Leute die arbeiten tagsüber, wenn die Post auf hat. Sicher, da kann man oft was einrichten, spätestens am Samstag… aber warum soll der Udo sich aufraffen wenn ein Unbekannter ein nicht erwartetes Einschreiben an seine Privatadresse schickt? Wenns was wichtiges wäre, würd es wohl zu seiner Kanzlei gehen.
Einschreiben nicht umgehend abholen? So ein Verhalten kann man sich vielleicht als Anwalt leisten. Als kleiner Betreiber eines Blogs, Forums, Wikis o.ä. nicht. Was, wenn es sich um eine Abmahnung mit kurzer Fristsetzung handelt???
Der Empfänger auf der Benachrichtigungskarte, da ist die Post besonders schlau: Sie schreibt nur Vor- und Nachnamen nebst Anschrift drauf, das Paket ging aber an die Firmenadresse. Ergo: Der Empfänger mit passendem Vor- und Nachnamen wohnt dort nicht (bekommt kein Paket), der am Firmenort wohnende Chef hat nicht den passenden Namen.
Der Tipp der Post-Mitarbeiterin: "Kommen Sie doch beide zusammen!"
Damit hat's dann schlußendlich geklappt. Glückwunsch dem ehemaligen Staatskonzern für solche Geheimhaltung.
@23
Auch die Betreiber kleiner Blogs, etc. sind mal im Urlaub, auf Dienstreise–über Weihnachten bei den Eltern,usw. usf. und dann gilt das Schreiben eben als nicht zugegangen.
@Joey: "Sie schreibt nur Vor- und Nachnamen nebst Anschrift drauf …"
Ich entsinne mich nicht, dass die Post (jedenfalls in den letzten Jahren) schon jeweils den Vornamen draufgeschrieben hat, sondern immer nur den Familiennamen. Das ist dann natürlich immer sehr hilfreich bei mehreren Personen gleichen Familiennamens im Haus.
@1: postident bei bankkonten ist gesetzlich vorgeschrieben
@27:
Wo steht das?
IRGGENDEINE Art der Identifikation ist vorgeschrieben. Postident ist eine Möglichkeit.
@20: Ich, angestellter Anwalt, arbeite VOLLZEIT, d.h. nicht Teilzeit á la 35 Std/Woche, nein, ich bin Mo bis Fr von 7.30 bis ca 20.30 Uhr und Sa von ca. 8 bis 14 Uhr im Büro. Ich kann praktisch kein Einschreiben abholen, außer im Urlaub. Normal schick ich meine Frau; eigenhändig hatte ich aber noch nie…
@25: Nein, die Betreiber kleinerer Blogs und Foren dürfen nicht mehr in Urlaub, siehe heise-urteil :)
@30
Kommentare werden doch generell gefiltert, moderiert, zensiert, bla,bla,bla.
Wer braucht denn schon (lebhafte) Diskussionen.
hier:
- kein zugang, arg: nur benachrichtigung, nicht schreiben in herschaftsbereich (str).
- keine zugangsfiktion, arg: nur wer mit schreiben rechnen muss, ist zur abholung verpflichtet, zugang dann erst mit abholung. bei unterlassen fiktion des zugangs, arg: treuewidirges verhalten, § 242
-> absender muss zweiten zustellungsversuch unternehmen. bei erneutem nicht-abholen dann aber zugangsfiktion.
@19: Das wird Ihnen das Gericht nicht glauben. Dann müssen Sie schon das andere Schreiben vorlegen (Die Beweislast, dass der Brief etwas anderes enthielt, liegt bei Ihnen!).
@14: Die Sachbearbeiterin bei meiner Uni (vermutlich mittlerer Dienst) war der Meinung, der Studiengebührenbescheid sei mir zugegangen, auch wenn er von der Post als angeblich unzustellbar zurückgeschickt wurde. Der ganze Stapel unzustellbarer Briefe lag da im Schrank, ohne daß sich da jemand drum gekümmert hätte (zB öffentliche Zustellung über die Amtlichen Bekanntmachungen der Universität).
Ich versende per Einschreiben mit Rückschein nur, wenn ich irgendwo etwas kündige, wo ich weiß, dass die Kündigung sonst nicht angenommen wird. Im privaten Bereich finde ich so etwas einen Vertrauensbruch. Per Einschreiben versende ich auch nur, wenn ich sicher gehen will, dass der Brief auch ankommt.