28.12.2007

Nicht erschienen

Die Polizei hat ermittelt. Wegen schwerer Körperverletzung. Es soll vier Zeugen gegeben haben. Hierüber vermerkt der Kommissar:

Der Zeuge S. wurde angeschrieben und zur Vernehmung geladen. Er ist nicht erschienen.

Die Zeugin Y. wurde angeschrieben und zur Vernehmung geladen. Sie ist nicht erschienen.

Der Zeuge A. wurde angeschrieben und zur Vernehmung geladen. Er ist nicht erschienen.

Der Zeuge J. wurde angeschrieben und zur Vernehmung geladen. Er ist nicht erschienen.

Eine perfekte Quote. Aus Sicht des Beschuldigten.

20 Kommentare zu “Nicht erschienen”

  1. Andreas meint: (28.12.2007 um 11:07) AntwortenReply to this comment

    Wie schauts dann aus, wird die Verhandlung vertagt oder wird trotzdem verhandelt?

  2. Udo Vetter meint: (28.12.2007 um 11:09) AntwortenReply to this comment

    Ich schätze eher, dass der Staatsanwalt das Verfahren einstellt. Er könnte natürlich auch die Zeugen selbst vorladen, dann müssten sie erscheinen und aussagen, sofern sie kein Verweigerungsrecht (z.B. wegen Verwandtschaft) haben. Das passiert aber eher selten.

  3. Torsten meint: (28.12.2007 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    Da steht was von ermittelnder Polizei+Vermerk eines Kommisars, also geht es wohl um eine polizeiliche Ladung zur Vernehmung, der bekanntlich ja nicht gefolgt werden muss. Vielleicht wissen die Zeugen das, erscheinen bei ggf. folgender Gerichtsverhandlung (weil da die Ladung nunmal verbindlich ist) und es kann je nach dem für Udos Mandanten gut oder schlecht aussehen.

  4. Pessimist meint: (28.12.2007 um 11:28) AntwortenReply to this comment

    Ach was … Der Mandant hat einfach nur die Zeugen eingeschüchtert und die trauen sich jetzt mehr nicht zur Polizei. So einfach können Erklärungen manchmal sein.

  5. Frank K. meint: (28.12.2007 um 11:38) AntwortenReply to this comment

    @ 4

    Buuuuuuuh

  6. hilfe, brauche anwalt meint: (28.12.2007 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    In Hinblick auf den Tatvorwurf hätte die Polizei ggfs. aber die Schreiben an das örtliche Krankenhaus richten sollen, damit es die Zeugen auch wirklich erreicht.

    :-)

  7. Kai König meint: (28.12.2007 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    Verfahren ohne weiteres einstellen? Also das halte ich bei einer schweren Körperverletzung (1-10 Jahre Haft) für recht unwahrscheinlich. Sofern denn tatsächlich jemand zum Krüppel oder blind wurde bzw. irgendein Körperteil verloren hat……

  8. calcaneus meint: (28.12.2007 um 13:49) AntwortenReply to this comment

    den einwand von 4.pessimist muss gar nicht so unwahr sein. alles schon erlebt. es muss ja schon gründe geben, warum 4 personen nicht aussagen wollen.

  9. Hobbyjurist meint: (28.12.2007 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht wollten die Zeugen einfach nicht selbst auch noch eins auf die Mütze bekommen. Schließlich geht es ja um schwere Körperverletzung.

  10. tone meint: (28.12.2007 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    Ermittelt da nicht das KK11? Dachte immer, dass die auch im Auftrag der StA und damit verbindlich vorladen können…

  11. der echte n.n. meint: (28.12.2007 um 22:38) AntwortenReply to this comment

    bei einer schweren KV würde ich durchaus vermuten, dass da noch mal nachermittelt wird. zum beispiel werden manche leute deutlich redefreudiger, wenn sie von der polizei besuch und nicht nur eine vorladung bekommen.
    zumindest könnte das der fall sein, wenn das "schwer" sich wirklich auf tatsachen stützen lässt und nicht lediglich auf der voreiligen einschätzung unserer gelegentlich übereifrigen polizei beruht.

  12. powermax meint: (29.12.2007 um 00:02) AntwortenReply to this comment

    @ 2 (UV), 4 (Pessimist), 8 (calcaneus):
    Schwere KV, Zeugen einschüchtern und die Sache wird in der Regel eingestellt? So einfach?
    Mir wird gerade ziemlich mulmig zumute!

  13. Hecky meint: (29.12.2007 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    Pff….

    schwere Körperverletzung ist genau so klar wie Anfangsverdacht.
    Es liegt leider nahezu immer im Augenmerk des Betrachters.

    Trete ich beispielsweise mit Arbeitsstiefeln mit Stahlkappe leicht(!!) gegen ein Schienbein, ist das Ergebnis ein blauer Fleck.
    Dieses wird öfters bereits als schwere Körperverletzung interpretiert, es "könnte" ja auch schlimmer ausgegangen sein. Ähnlich verhält es sich mit gemeinschaftlich begangener Körperverletzung.
    Das Ergebnis der Tat ist oft nach normalem ermessen nicht geeignet, um von "schwerer" Körperverletzung zu sprechen. Trotzdem wird es.

  14. Alleswiederholtsich meint: (29.12.2007 um 13:08) AntwortenReply to this comment

    12 mulmig

    Du verstehst wohl nicht die Realitaet!

    Das ist das gleiche wenn Du behaupten wuerdest das die Juden Deutschland and die USA kontrollieren.

    Dann wirst Du sofort terminiert.

    Willkommen in der Realitaet!

  15. der echte n.n. meint: (29.12.2007 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    @ 13

    du verwechselst gerade die gefährliche KV (§ 224 stgb) mit der schweren KV (§ 226 stgb). die schwere KV setzt eine recht präzise definierte schwere folge der tat voraus, die einem wirklich die freude am leben nehmen kann.

  16. Arne meint: (31.12.2007 um 00:08) AntwortenReply to this comment

    @12: Ich kann dem Eintrag nicht entnehmen, dass das Verfahren eingestellt wurde. Allerdings wird es die StA auf dieser Basis wohl nicht einfach haben, eine Anklage auszuarbeiten bzw. die Vorwürfe zu belegen. Dann wäre eine Einstellung durchaus plausibel. Es würde mich sehr interessieren, ob wenigstens der Geschädigte aussagte.

  17. Alex meint: (31.12.2007 um 11:25) AntwortenReply to this comment

    Also bei uns wird bei einer Zeugenladung bei Nichterscheinen nachtelefoniert. Liegt das nun daran dass wir hier im kleinen Neumarkt in Bayern noch Polizisten mit genug Zeit für Fälle haben oder ist das eher unüblich?

  18. Pessimist meint: (1.1.2008 um 13:13) AntwortenReply to this comment

    @17: Das macht man bei mir hier (etwas weiter im Norden) auch so. Nichtsdestotrotz dürfte die Erfolgsquote dieser Anrufe recht gering sein. De facto läuft es deshalb auf einen entsprechenden Eintrag in der Ermittlungsakte ("Zeuge wurde telefonisch kontaktiert. Es wurde ein neuer Termin vereinbart") raus. Wie das dann weitergeht dürfte klar sein …

  19. V. Tepes meint: (2.1.2008 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    Es ist klar, dass es im Rahmen der Wahrscheinlichkeit Gründe gibt warum die Zeugen keine Aussage machen.
    Aber eins würde definitiv feststehen:
    Keine der Gründe würde die Feigheit & Faulheit
    rechtfertigen !

  20. Ben meint: (30.7.2008 um 07:30) AntwortenReply to this comment

    Mein Bruder wurde mal zu einer Vernehmung durch die Polizei geladen. Er ist aber nicht erschienen! Zwei Wochen später stand ein Polizist in Zivil bei uns im Haus und machte dumm, weil er den Verhörtermin verstreichen ließ. Die ganze Nachbarschaft berichtet noch heute davon. Die Polizei setzte hier wohl auf "psychologische Einschüchterung"…

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